November 2014 Inhaltsverzeichnis

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Herr Graf gegen die alte Dame.
Gegenöffentliche Perspektiven am Beispiel der Berichterstattung um einen
Stiftungsstreit, bei dem die damals 90-jährige Frau Meschar den damals höchsten
Repräsentanten der FPÖ im Parlament zum Rücktritt (aus der Bundespolitik) zwang.
STEP 5 Proseminar, SS2014 bei Ingrid Aichberger.
René Müllner, a0847771
November 2014
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 1
Tabellenverzeichnis ............................................................................................................... 3
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... 3
EINLEITUNG ......................................................................................................................... 4
THEORIE .............................................................................................................................. 5
1.1 Ein Ausschnitt der Wirklichkeit ..................................................................................... 5
Nachrichtenauswahl ....................................................................................................... 5
Nachrichtenproduktion.................................................................................................... 6
1.2 Journalismus in der Abhängigkeit ................................................................................ 6
Ein kleines Land ............................................................................................................. 7
1.3 Einseitige Berichterstattung als systemische Fehlfunktion ........................................... 9
1.4 Mit Gegenöffentlichkeit aus der Schweigespirale ........................................................10
Dietiwag.org ..................................................................................................................12
1.5 Die Untersuchten ........................................................................................................12
Krone / Kurier / ORF ......................................................................................................12
Martin Graf ....................................................................................................................13
Der Streit um die Gertrud Meschar Privatstiftung...........................................................13
Unzensuriert.at ..............................................................................................................15
MESSUNG ...........................................................................................................................16
2.1 Forschungsfragen und Hypothesen ............................................................................16
Forschungsfrage 1: .......................................................................................................16
Forschungsfrage 2 ........................................................................................................17
2.2 Die Stichprobe ............................................................................................................18
2.3 Die Inhaltsanalyse.......................................................................................................18
2.4 Der Pre-Test ...............................................................................................................19
2.4 Messergebnisse ..........................................................................................................19
1
Messung Hypothese 1 Gewichtung der Aussagen .......................................................20
Messung Hypothese 2: Ausfallender Stil ......................................................................25
Messung Hypothese 3: Übernahme von Aussagen die zuerst auf Unzensuriert waren 26
2.5 Interpretation...............................................................................................................28
Unterschiede in der inhaltlichen Schwerpunksetzung ....................................................28
Unterschiede im Auftritt .................................................................................................29
Gegenseitige Themensetzung / -übernahme .................................................................31
RESÜMEE ...........................................................................................................................33
Literaturverzeichnis ..............................................................................................................35
Anhang .................................................................................................................................40
Messergebnisse................................................................................................................40
Codebuch .........................................................................................................................46
Codebuch Pre-Test ...........................................................................................................51
2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Aussagen „Hard Facts“, Pro / Contra Graf ...........................................................20
Tabelle 2: Von Unzensuriert.at im Diskurs platzierte Hard Facts .........................................20
Tabelle 3: „Hard Facts“, die zuerst auf Unzensuriert waren, nach Pro und Contra ................22
Tabelle 4: Aussagen "Falscher Anwalt" nach Medium ..........................................................23
Tabelle 5: Beiträge mit „ Falscher Anwalt“ anteilig nach Medium .........................................23
Tabelle 6: Aussagen "Medienkritik" nach Medium ................................................................24
Tabelle 7: Beiträge mit „Medienkritik“ anteilig nach Medium .................................................24
Tabelle 8: Beiträge mit auffälligen Aussagen nach Medium ..................................................25
Tabelle 9: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium.........................................................25
Tabelle 10: Auffällige Beiträge nach Medium ........................................................................26
Tabelle 11: Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren ..................................................26
Tabelle 12: Aussagen Medienkritik, die zuerst auf Unzensuriert waren ................................27
Tabelle 13: Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“, die Unzensuriert übernommen hat ...27
Tabelle 14: Aussagen, die die untersuchten Medien voneinander übernommen haben........28
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aussagen Pro / Contra Graf nach Medium .......................................................29
Abbildung 2: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium ....................................................30
Abbildung 3: Wochenhoroskop für Martin Graf (*11.Mai) am Höhepunkt der Stiftungaffäre:
„Wieder einmal zeigt sich, dass eine ältere Person (..) recht hatte.“ .....................................34
3
EINLEITUNG
Der Publikumsbeirat der öffentlich-rechtlichen ARD hatte die eigene Berichterstattung zur
Ukraine-Krise im Herbst 2014 als einseitig und lückenhaft kritisiert.1 Die ARD-Redaktion hatte
nicht nur mit Kritik aus dem eigenen Kontrollgremium zu schaffen, auch zahlreiche Zuschauer
hatten sich beschwert.2 Die Ausgaben der ARD Tagesschau erreichen über 8 Millionen
Zuseher mit einem Marktanteil von etwa 30% und gelten somit also Leitmedium, das die
öffentliche Meinung prägen kann3. Dass ihre Beiträge von Zuschauen kritisiert werden, könnte
ein Indiz dafür sein, dass sich zum Thema eine sog. Gegenöffentlichkeit gebildet hat, die sich
auf alternativen Medienkanälen (in)formiert.
Der Vorwurf an Leitmedien, einseitig parteiisch zu berichten, ist auch in Österreich immer
wieder Thema. Gerade der öffentlich-rechtliche ORF steht regelmäßig in der Kritik, „am
Gängelband4“ der Regierungsparteien zu hängen. Gelegentlich kommt es auch zu
Rundumschlägen gegen die (fast) gesamte Presselandschaft: Im Sommer 2012 wurde dem
Oppositionspolitiker Martin Graf vorgeworfen, eine Pensionistin mit einer Stiftungsgründung
übervorteilt zu haben. Graf bestritt die Vorwürfe und sprach von einer politisch motivierten
Kampagne gegen ihn und seine Partei, bei der die mit „Inseraten-Millionen5“ gekaufte Presse
mitspiele.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Berichterstattung zur erwähnten Stiftungscausa und
möchte untersuchen, ob das kleine, Graf nahestehende, Medium Unzensuriert.at sich dabei
in Art und Inhalt von den Beiträgen in den Mainstreammedien ORF, Krone und Kurier
unterscheidet, also eine Gegenöffentlichkeit schafft. Ebenfalls wird untersucht, ob
Unzensuriert in dieser medial geführten Auseinandersetzung Fakten setzen konnte, die später
von den großen Medien übernommen wurden.
Die Relevanz des Themas ergibt sich aus der Frage: Wem vertrauen? Die Arbeit soll ein
Anstoß zur kritischen Rezeption von (Massen)Medien sein.
1
Vgl. Daniljuk, 2014
2
Vgl. Gniffke, 204
3
Vgl. ARD, 2014
4
Vgl. Böhmer / Gasteiger, 2012
5
Unzensuriert, 2012
4
THEORIE
In einer Mediengesellschaft spielen Sekundärerfahrungen eine bedeutende Rolle. Komplexe
Zusammenhänge können nur selten aus erster Hand erfahren werden, wir verlassen uns auf
medial transportierte Sekundärerfahrungen und lassen diese in unsere Bewertungen und in
unser Handeln, in unsere politischen Entscheidungen mit einfließen.6
1.1 Ein Ausschnitt der Wirklichkeit
Nachrichtenauswahl
Dieser Umstand macht das Wissen um Produktionsbedingungen von Öffentlichkeit besonders
interessant. Medial transportierte Nachrichten haben einen Selektionsprozess hinter sich. Eine
Nachricht muss eine gewisse Hürde überspringen, um von einem Medium publiziert zu
werden. Dazu zählen etwa Nachrichtenfaktoren, die Erwartungen auf Seite der Rezipientinnen
vorwegnehmen: Nachrichten müssen nicht bloß verständlich aufbereitet zu sein, ihre Inhalte
müssen die Rezipientinnen auch interessieren, etwa weil die Nachricht die persönliche Umwelt
der Rezipientinnen betrifft, oder weil sie besonders „sensationell“ ist.7 Medienmacherinnern
agieren
dabei
als
Schleusenwärterinnen8,
wobei
persönliche
Vorlieben
einzelner
Journalistinnen in der Praxis vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen gegenüber der
Ausrichtung eines Mediums bzw. den hierarchischen Ordnungen innerhalb eines Verlags oder
einer Redaktion9. Die Nachrichten, die wir medial präsentiert bekommen, sind jedenfalls
vorselektiert. Da Nachrichtensendungen einen Fall nur selten in einen weiten Kontext
einbetten, um ihn zu erklären, sondern vor allem das unmittelbare Tagesgeschehen
wiedergeben, könnte die Auslassung von einzelnen Ereignissen die rezipierte Wahrnehmung
einer Causa beeinflussen.10
6
Vgl. Drescher, 2012: S.113f.
7
Burkart, 2002: S.279ff.
8
Vgl. Burkart, 2002; S.276
9
Vgl. Rühl, 2007: S.130
10
Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.164
5
Nachrichtenproduktion
Zur Nachrichtenauswahl kommen Manipulationsmöglichkeiten bei der Nachrichtenproduktion.
Nach Häusermann lässt sich Authentizität von Journalismus als Maß der Zusammenarbeit
zwischen Journalistinnen und Quelle begreifen.11 Selbst O-Töne im Radio sind nicht per se
authentisch, sondern sind in der Regel eine gemeinschaftliche Produktion von O-Ton-Geberin
und Journalistin (mit Vorgespräch, Auswahl für Schnitt, etc.). Auch gedruckte Zitate aus
Interviews müssen nicht immer echt sein, wie die Tageszeitung Österreich bewiesen hat, die
– so sagen es jedenfalls die vermeintlich Interviewten – einzelne Interviews schlichtweg
erfunden hatte.12 Geschickter gehen Journalisteninnen vor, wenn sie das Wissen um
Erwartungen
und
Vorstellungen
ihrer
Rezipientinnen
zu
Gunsten
ihrer
eigenen
13
Argumentationslinie nutzen, indem sie Nachrichten in Geschichten verpacken. Dabei können
einzelne Aspekte („News Frames“) hervorgehoben (oder ausgeblendet) und die Assoziationen
der Rezipientinnen damit (unbewusst) in eine Richtung gelenkt werden.14 Auch der Kontext, in
dem eine Geschichte erzählt wird (im Fernsehen etwa der vorangegangene Beitrag), vermag
deren Rezeption zu beeinflussen. Offensichtlichere Methoden von Journalistinnen, um ihre
Meinung zu einem Thema unzweideutig zu unterstreichen, könnten verkürzte Überschriften,
wertende Formulierungen oder unvorteilhafte Fotos bei einem Artikel sein.
Burkart beschreibt das vermeintliche Alltagsverständnis von Medien, wonach diese ein „mehr
oder weniger unverzerrtes Bild der Wirklichkeit vermitteln15“, als naiv. Medien erschaffen ihre
eigene Wirklichkeit. Kepplinger unterstellt Kommunikatoren (von Journalistinnen bis hin zu
Verlegerinnen) mit der getroffenen Nachrichtenauswahl (und –aufbereitung) weniger die
eigentliche Relevanz von Nachrichten zu berücksichtigen, als eigene Ziele zu verfolgen.16
1.2 Journalismus in der Abhängigkeit
Es wäre müßig, über mögliche Ziele publizistischer Akteurinnen zu spekulieren. Eines ist aber
gewiss: Systeme wollen überleben. Während Medienwissenschaftlerinnen eine schleichende
Ökonomisierung bzw. Kommerzialisierung des Mediensektors orten, ja eine Bewegung, weg
11
Vgl. Häusermann, 2007: S.33
12
Vgl. Die Spieler des österreichischen Nationalteams, 2013
13
Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.154f.
14
Vgl. Johnson-Cartee, 2005: S.161f.
15
Vgl. Burkart, 2002: S.283
16
Vgl. Burkart, 2002: S.285
6
vom Kultur- und hin zum Wirtschaftssektor, inklusive einer sich verschiebender Präferenz in
Richtung Profitmaximierung, auf Kosten der Bereitstellung meritorischer Leistungen,
erkennen17, klagen vor allem Zeitungsverlegerinnen von einer Medienkrise und dass sie ums
Überleben kämpfen.18 Ob Überlebenskampf oder Profitmaximierung: Es geht ums Geld und
der Blick darauf beeinflusst die Handlungen der Akteurinnen. Bei einer in Deutschland
durchgeführten Umfrage unter Journalistinnen schlossen nur 10 Prozent der Befragten aus,
dass Werbeeinschaltungen die Berichterstattung beeinflussen, dass Buchungen mit nicht
deklarierten PR-Strecken einhergehen, mit Gefälligkeitsberichterstattung also.19
Ein kleines Land
In einem kleinen Land wie Österreich mögen kommerziellen Zwänge besonders deutlich
sichtbar werden: Die hiesige Medienlandschaft ist durch ausgesprochen hohe Konzentration
und einen übermächtigen ORF, dessen Radio- und Fernsehprogramme eine QuasiMonopolstellung aufweisen, gekennzeichnet.20 Der überregionale Zeitungsmarkt wird von der
Mediaprint (Krone und Kurier mit einem Vorjahresumsatz von 452,8 Millionen Euro21)
dominiert, und der Magazinmarkt vom News-Verlag (Vorjahresumsatz von 120 Millionen
Euro22). Mediaprint und News sind untereinander wiederum als „Mediamil-Komplex“
verbandelt und erreichen so bis zu 70 Prozent der Österreicherinnen mit zumindest einem
Titel.23
Die Werbeeinnahmen müssen sich die privaten Medienmacherinnen mit dem ORF teilen, der
im Vorjahr, neben Einnahmen aus der Rundfunkgebühr, auch noch 262 Millionen mit Werbung
verdient hat, und so einen Gesamtvorjahresumsatz von 967 Millionen Euro erwirtschaften
konnte.24 Hinzu kommt, dass das Presseförderungssystem, das Vielfalt garantieren sollte, als
ineffizient gilt: Es würde bloß Medien und nicht (guten) Journalismus fördern.25 So sind auch
„Qualitätszeitungen“ von Werbeeinschaltungen abhängig. An Presseförderung wurden im
17
Vgl. Jarren / Meier, 2002: S.202
18
Vgl. Lüpke-Narberhaus, 2012
19
Vgl. Jarren / Meier, 2002: S.209
20
Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.19f.
21
Vgl. Der Standard, 2013 (a)
22
Vgl. Der Standard, 2013 (b)
23
Vgl. Fidler, 2008: S.291
24
Vgl. Der Standard, 2013 (c)
25
Vgl. Haas, 2012: S.192ff
7
Vorjahr 10,8 Millionen Euro ausgeschüttet26; zugleich hat die öffentliche Hand aber um 200
Millionen Euro Inserate in Medien geschaltet27. Ein regelmäßig geäußerter Vorwurf in diesem
Zusammenhang: Die Regierenden kaufen sich wohlwollende Berichterstattung, vor allem in
ihnen freundlich gesinnten Boulevardblättern.
Das Team um Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) musste sich kürzlich sogar gegenüber
der Staatsanwaltschaft rechtfertigen, die staatlichen Bundesbahnen ÖBB und den staatlichen
Autobahnbauer ASFINAG angewiesen zu haben, Inserate in der Kronen Zeitung zu schalten.28
Die Gründung der Kronen Zeitung war einst unter großem persönlichen Einsatz von SPÖGewerkschaftern ermöglicht worden, um ein Gegengewicht zur ehemals vorherrschenden
bürgerlichen Presse zu schaffen.29
Die Journalistinnen von Dossier.at erhielten heuer Medienpreise u.a. für ihre Recherche über
die Nähe zwischen der Tageszeitung Heute und der Regierungspartei SPÖ.30 Dabei wurde
der sogenannte „Faymann-Effekt31“ beschrieben: Ob als Stadtrat, Minister oder Kanzler: Wo
Werner Faymann das Ruder übernommen hatte, waren stets die Werbeausgaben für Inserate
in der Tageszeitung Heute angestiegen. Die Tageszeitung Heute wehrt sich gegen den
Vorwurf, der SPÖ nahe zu stehen. Einer der Herausgeber, Wolfgang Jansky, kommt allerdings
aus der SPÖ: Er war früher als Sprecher Faymanns tätig. Heute-Herausgeberin Eva Dichand
ist mit dem Krone-Chefredakteur verheiratet32 und die aktuelle Sprecherin Werner Faymanns
mit dem Innenpolitikchef der Krone. Auf die häufige Nähe zwischen SPÖ-Politikerinnen und
Medienmacherinnen angesprochen, konterte Medienstaatssekretär Josef Ostermayer einst
mit: „Wir sind ein relativ kleines Land.33“
Andere große Medien stehen im Besitz des Raiffeisenkonzerns, dieser hält Beteiligungen u.a.
am Kurier und am News-Verlag.34 Raiffeisen gilt als ÖVP-nah, so war der aktuelle RaiffeisenChef Erwin Hameseder früher beispielsweise in wahlwerbenden Personenkomitees für die
ÖVP Niederösterreich vertreten35. Offiziell unterstützt Raiffeisen nicht primär die ÖVP, sondern
26
Vgl. RTR, 2013
27
Vgl. Kappacher, 2014
28
Vgl. Kahlweit, 2013
29
Vgl. Scheidl, 2014
30
Vgl. APA, 2014
31
Vgl. Dossier, 2014
32
Vgl. Wallner, 2014
33
Ostermayer, 2011
34
Vgl. Fidler, 2008: S.518
35
Vgl. Breitegger, 2013
8
betreibt „viele Engagements, bei denen nicht nach der politischen Farbenlehre vorgegangen
wird36“. Allerdings sind viele ÖVP-Abgeordnete im Parlament auch für Raiffeisen tätig.37
Die, diesen Tageszeitungen zugeschriebene Nähe zu den Regierungsparteien SPÖ (Krone)
bzw. ÖVP (Kurier) zeigt sich mitunter auch in deren Wahlkampfberichterstattung.38
Den ORF Stiftungsrat, das Aufsichtsratsgremium der öffentlich-rechtlichen Anstalt, teilen sich
SPÖ und ÖVP in etwa zu gleichen Teilen.39
Fest steht: Österreichs Medienlandschaft ist eng den regierenden Parteien verbandelt oder
von diesen (durch Inserate, Förderungen) abhängig. Regierungen haben in der Regel ein
vitales Interesse daran, die von Medien geschaffene Öffentlichkeit zu kontrollieren.40 Die
österreichische Regierung hatte zudem lange den freien Medienmarkt bekämpft. Es musste
erst zu einer Verurteilung durch einen EU-Gerichtshof kommen, ehe Privatradio (also Radio
ohne proporzmäßig gesicherten Einfluss der Regierungsparteien) zugelassen wurde.41
Journalistinnen aller Mediengattungen beklagen zudem Interventionsversuche durch
politische Akteurinnen.42 Gemeinsam mit ökonomischen Zwängen könnte dies zu einer
einseitigen Berichterstattung der großen Medien zugunsten der regierenden Parteien führen.
1.3 Einseitige Berichterstattung als systemische Fehlfunktion
Wie eingangs erwähnt, helfen uns massenmedial vermittelte Informationen u.a. auch bei der
politischen Entscheidungsfindung. Da sich Regierende zunehmend weniger auf ihre
Amtsautorität verlassen können, müssen sie interessiert daran sein, im öffentlichen Diskurs
gut weg zu kommen.43
Eine der für die Gesellschaft essentiellen Funktionen von Massenmedien ist die
Integrationsfunktion. Sie hat zum Ziel, vielfältig differenzierte Gruppen und Verbände unter das
gemeinsame Dach des (bei uns demokratiepolitischen) Konsenses zu vereinen. Diese
Funktion kann zweifach scheitern: Durch ein Zuwenig an Integration (wenn Medien zum
36
Vgl. Höller, 2012
37
Vgl. Kronen Zeitung, 2011
38
Vgl. Melischeck / Rußmann / Seethaler, 2010. S.128f.
39
Vgl. Fidler, 2014
40
Vgl. Häusermann, 1998: S.34
41
Vgl. Streit, 2006: S.60f.
42
Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.78
43
Vgl. Ronneberger, 2002: S.64
9
Beispiel nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erreichen) aber auch durch ein Zuviel an
Integration, durch ein übermäßiges Vereinheitlichen, durch einen Verlust der Pluralität. Eine
solche „Gleichschaltung“ wurde zum Beispiel in der nationalsozialistischen Propaganda
betrieben.44
Die Beurteilung über ein Zuviel oder Zuwenig an Integration ist eine Gratwanderung. Zu den
politischen Funktionen des Mediensystems zählen gleichwohl die Stabilisierung des aktuellen
politischen Systems wie auch die Ausübung einer Kritik- und Kontrollfunktion an selbigem.45
Der Journalist und Publizist Michael Fleischhacker vermisst letztere in der Tradition des
deutschsprachigen Medienraums: „So wie wir das [Mediensystem, Anm.] jetzt kennen im
deutschsprachigen Raum, ist das eine Nachkriegsinstitution. Und interessanterweise haben
die Alliierten die Zeitungen gegründet als Umerziehungsinstrument für die Gesellschaften in
Österreich und Deutschland, die sozusagen dem Nationalsozialismus verfallen waren. Das
heißt es ging eigentlich nicht um die Kontrolle dieses Staates, sondern die Medien, die
gegründet wurden, waren ein Mittel zum Zweck, zur Stabilisierung. Und das ist eigentlich
historisch überhaupt nicht die Idee der vierten Gewalt.46“
Indizien sprechen also dafür, dass Österreichs Medienlandschaft tendenziell einseitige ProRegierungspropaganda verbreitet: Es gibt ökonomischen Zwänge, eine personelle Nähe
zwischen Medienmacherinnen und politischen Eliten und schließlich auch noch eine
diesbezügliche Tradition.
Nach Geißler ist dieser Konformismus noch nicht einmal eine österreichische Eigenart,
sondern ein grundsätzliches Problem medial vermittelter Inhalte. Diese würden stets
Partikularinteressen einflussreicher Eliten als Gemeininteressen verkaufen und Missstände
wohl wiederspiegeln, ohne jedoch ihre Ursachen zu hinterfragen; Machtgefüge so als
unabänderliche Tatsachen präsentieren.47
1.4 Mit Gegenöffentlichkeit aus der Schweigespirale
Wenn Medien einseitig Öffentlichkeit produzieren und es verabsäumen, neuen oder anderen
Ansichten ausreichend Artikulationsmöglichkeiten zu verschaffen48, dann wird sich die
44
Vgl. Maletzke, 2002: S.71ff.
45
Vgl. Burkart, 2002: S.382
46
Vgl. Fleischhacker, 2014
47
Vgl. Burkart, 2002: S.522
48
Vgl Burkart, 2002: S.393
10
Mehrheit dieser zunehmenden Einheitsmeinung anschließen. In der Hoffnung auf soziale
Anerkennung und als Präventionskonzept gegen Isolation werden kritische oder andere
Stimmen bald verstummen, auch wenn eigentlich Redefreiheit garantiert ist. Noelle-Neumann
bezeichnet dieses Phänomen als Schweigespirale, Schicher umschreibt dieses ungesunde
Szenario als „Tyrannei der Mehrheit49“.
Sollten die großen Mainstreammedien – aus welchen Gründen auch immer – keine vielfältigen
Meinungen transportieren können, so könnten alternative Medien einen Beitrag dazu leisten,
den
öffentlichen
Diskurs
um
neue
Gedankengänge
zu
erweitern.
Der
Begriff
Gegenöffentlichkeit bezieht sich lt. Wimmer ursprünglich auf die die Sechziger- und
Siebzigerjahre. Damals hatten Studentenbewegungen und Umweltschützerinnen damit
begonnen, ihre eigenen, alternativen Medien zu produzieren.50 Der Begriff lässt sich durchaus
auch auf Internetzeitungen und Diskussionen im Web 2.0 übertragen. Selbst Luther war in
diesem Sinn ein Aktivist, der seine alternativen Medien an eine öffentliche Wand genagelt hat.
Alternative Medienmacherinnen ziehen sich nicht nur selbst aus der Schweigespirale, sie
schaffen auch eine Bühne für Minderheiten und sie möchten Einfluss auf die vorherrschende
bürgerliche Öffentlichkeit nehmen. Dabei bleiben sie zwar radikal in ihren Aussagen und
schotten sich gegenüber dem bürgerlichen Medienmainstream ab; Sie hoffen aber auf eine
wachsende Zahl untereinander konkurrierender Teilöffentlichkeiten, von der es die eine oder
andere eines Tags in den bürgerlichen Diskurs schaffen wird.51
Diese
Radikalität
gilt
nach
Engesser
und
Wimmer
als
Qualitätskriterium
für
Gegenöffentlichkeit. Gegenöffentlichkeit kann zwar auch im Medienmainstream stattfinden
und dabei ein großes Publikum erreichen, wird dann wahrscheinlich aber wenig radikal in der
Aussage sein.52 Ebenso schaffen, auf nicht professionellen Weblogs artikulierte, Meinungen
nicht automatisch Gegenöffentlichkeit. Ganz im Gegenteil, sind Bürgerinnen doch Teil der
hegemonialen Ordnung und werden oftmals bloß wiederholen, was sie aus den großen
Medien erfahren haben.53
49
Schicher, 2010: S.30
50
Vgl. Wimmer, 2007: S.153
51
Vgl. Wimmer, 2007: S.155
52
Vgl. Engesser / Wimmer, 2009: S.59
53
Vgl. Oy, 2000
11
Dietiwag.org
Ein Beispiel für einen Blogger, der neue Perspektiven aufzeigt und zugleich auch Aussagen
im Medienmainstream platzieren kann, ist der Publizist und Landwirt Markus Wilhelm, der sich
mit Korruption in der Tiroler Landespolitik beschäftigt. Er sieht sich selbst als der Polemik nicht
abgeneigter „Zuspitzer54“, wird zugleich aber z.B. vom Fernsehjournalisten Armin Wolf
öffentlich für seine Arbeit gelobt55.
1.5 Die Untersuchten
Krone / Kurier / ORF
Diese drei Medien stehen im Ausschnitt der Untersuchung stellvertretend für den
Medienmainstream.
Die Kronen Zeitung ist die auflagenstärkste Zeitung Österreichs, sie verkauft durchschnittlich
805.000 Exemplare pro Ausgabe. Der Kurier ist die drittgrößte Zeitung Österreichs mit
durchschnittlich 145.788 Exemplaren pro Ausgabe.56
Der ORF macht nicht nur Fernsehen und Radio, er verlegt auch Magazine und betreibt das
größte Internet-Dachangebot Österreichs. Es erreicht monatlich jeden 2. Internetuser
Österreichs57 und schafft dabei 350 Millionen Seitenaufrufe58. Das Fernsehmagazin Report,
dessen Beiträge zur Stiftungscausa untersucht wurden, erreichte damals durchschnittlich
502.000 Zuschauer, was einem Marktanteil für ab 21 Uhr von 17 Prozent entsprach.59
Krone, Kurier und ORF gelten als Leitmedien, sie zählen zu den am meisten genutzten
Medien mit politischem Informationsangebot in Österreich.60
54
Vgl. Pumberger, 2013
55
Vgl. die tiwag.org, 2009
56
Vgl. Der Standard, 2014
57
Vgl. Horizont, 2013
58
Vgl. ÖWA, 2014
59
Vgl. ORF Kundendienst, 2012
60
Vgl. Lengauer / Plasser, 2010: S.44
12
Martin Graf
Martin Graf ist ein Wiener Jurist und Politiker (FPÖ), der zwischen 2008 und 2013 als Dritter
Nationalratspräsident eines der höchsten politischen Ämter in Österreich bekleidete.61
Graf, der nach eigenem Bekunden nichts vom antifaschistischen Grundkonsens hält, hat mit
Ansichten und Aussagen oft polarisiert.62 So haben sich 2009 gleich mehrere tausend
Menschen zu einer Lichterkette vor dem Parlament versammelt, um u.a. für Grafs Rücktritt zu
demonstrieren.63 Kritik an Graf artikulierte sich regelmäßig auch im Aktionismus politischer
Mitbewerber, wenn etwa der Nationalratsabgeordnete Harald Walser (Die Grünen) bei einer
Rede im Parlament ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Eure Schande heißt Martin Graf“ trug.64
Graf ist seit seiner Studentenzeit Mitglied der, der als rechtsextrem eingestuften, Wiener
akademische(n) Burschenschaft Olympia (B! Olympia).65
Martin Graf konnte die Rücktrittsaufforderungen ob seiner vermeintlichen Nähe zu
rechtsextremen Gedankengut stets durchtauchen, musste sich aber aus der Bundespolitik
zurückziehen, nachdem Vorwürfe bekannt geworden waren, wonach er eine alte Frau um ihr
Vermögen gebracht hätte.66 Graf engagiert sich weiterhin als Bezirksparteiobmann der FPÖ
Donaustadt.67
Der Streit um die Gertrud Meschar Privatstiftung
Die heute 92-jährige Pensionistin Gertrud Meschar war an den FPÖ-Politiker Martin Graf
herangetreten, mit der Idee, eine Stiftung zu gründen, da sie keine Kinder bzw. Erben hat. Die
Stiftung sollte Frau Meschar zu Lebzeiten gut versorgen und danach ihren Namen erhalten,
indem u.a. für den Tierschutz gespendet wird. Im Jahr 2006 gab Frau Meschar die Kontrolle
über ihr Vermögen an Graf ab, der fortan gemeinsam mit seinen FPÖ-Parteikollegen Alfred
Wansch, Michael Witt (beide im Vorstand) und Harald Stefan (als Prokurist) die neu
gegründete Gertrud Meschar Privatstiftung führte. Unentgeltlich und ohne daraus Nutzen für
sich selbst zu ziehen, wie der Freundeskreis betonte.
61
Vgl. Parlament der Republik Österreich
62
Vgl. Linsinger / Zöchling: 2009
63
Vgl. Pumberger, 2009
64
Vgl. Walser, 2012
65
Vgl. Tagwerker, 2012.
66
Vgl. Wiener Zeitung, 2013 (a)
67
Vgl. Graf, 2014
13
Zunehmend fühlte sich Meschar unwohl dabei, die Kontrolle über ihr Eigentum verloren zu
haben, außerdem war sie mit den Geschäften der Stiftung bald nicht mehr einverstanden: Sie
bemängelte merkwürdige Bilanzposten (z.B. große Summen für Fachliteratur) und vor allem
ein Immobiliengeschäft, das sie nicht wollte: Graf hatte mit dem Stiftungsvermögen just jenes
Gebäude erstanden, in dem sein Bruder ein Lokal betreibt. Graf selbst war an dem Lokal
beteiligt, was ihm den Vorwurf einbrachte, die Stiftung zu seinem eigenen Nutzen zu
missbrauchen. Um das Gebäude erstehen zu können, musste die Stiftung erst einen Kredit
aufnehmen, Meschar fürchtete nun, es sei nicht mehr ausreichend Geld zur Verfügung, um im
Bedarfsfall für ihre Pflege aufkommen zu können. Meschar hatte versucht, den
Stiftungsvorstand zum Rückzug zu überreden, dieser weigerte sich allerdings, zu gehen,
weshalb Meschar einen Abberufungsantrag beim Wiener Handelsgericht einbrachte. Da
Meschar einen Vertrag unterschrieben hatte, der ihr verbot, rechtlich gegen den
Stiftungsvorstand vorzugehen68 und die Stiftungskonstruktion als unauflöslich aufgesetzt
wurde, suchte sie zusätzlich noch den Weg an die Öffentlichkeit.69 Ein Schritt, den Graf zu
verhindern versuchte: Der ORF wurde – allerdings vergebens - auf Unterlassung geklagt,
einen entsprechenden Beitrag zu senden.70
Streitpunkte in der Causa waren die Wirtschaftlichkeit der Stiftung (Ist der Stiftungszweck
verfehlt, wenn das liquide Vermögen zu Gunsten von Immobiliengeschäften verringert wird?)
sowie das Zustandekommen derselben: Meschar hatte wiederholt betont, nicht ausreichend
über die Folgen einer Stiftungsgründung belehrt worden zu sein. Im Laufe der auch öffentlich
geführten Auseinandersetzung wurden u.a. Mängel in der Buchhaltung publik. Außerdem
stellte sich heraus, dass die Rechnungsleger und die vermeintlich unabhängigen Prüfer der
Stiftungsprüfer dieselben Personen waren. Die Firma PWK, mit den Geschäftsführern Kurt
Wurmitzer, Peter Zacke und Dieter Derntl hatte einfach eine zweite Firma gegründet, um sich
quasi selbst kontrollieren zu können: Dieter Derntl war Steuerberater der Stiftung, Kurt
Wurmitzer
als
Stiftungsprüfer
eingesetzt.71
Ebenfalls
wurde
bekannt,
dass
sich
Stiftungsvorstand Michael Witt selbst als Rechtsberater für die Stiftung engagiert und in Folge
ein Honorar über 10.000 Euro an die Stiftung verrechnet hatte.72
Meschar verlor in erster Instanz, ging aber in Berufung und das Oberlandesgericht sprach die
FPÖ-Politiker grober Pflichtverletzungen schuldig. Grafs Sprecher relativierte die Verurteilung,
68
Vgl. Notariatsakt, 2006
69
Vgl. Haller, 2013
70
Vgl. ORF, 2012
71
Vgl. Pöll, 2012
72
Vgl. Kurier, 2012
14
der Stiftungsvorstand sei nur in einem von vier eingeklagten Punkten schuldig gesprochen
worden.73 Meschar hat ihr Vermögen mittlerweile zurück und versucht jetzt noch
Schadenersatz von den Ex-Stiftungsvorständen einzufordern, da die Stiftungsauflösung mit
hohen Kosten verbunden war.74
Martin Graf hatte die die Vorwürfe stets bestritten und davon gesprochen, dass Meschar hier
bloß missbraucht würde, für eine politische Kampagne, die ihm und der FPÖ schaden sollte.
Die Causa brachte Martin Graf viel Aufmerksamkeit ein, er war zwischenzeitlich sogar der
Politiker mit der meisten Medienpräsenz in Österreich.75 Graf hatte sich bereits vor seiner
Verurteilung aus dem Stiftungsvorstand zurückgezogen und den Schritt u.a. damit begründet,
drohenden Schaden von seiner Partei abwenden zu wollen.76
Unzensuriert.at
Martin Graf ist auch publizistisch tätig, er verfasst Bücher und war an der Gründung der
Internetzeitung Unzensuriert beteiligt. Eigentümer ist die 1848 Medienvielfalts Verlags GmbH,
die auch ein gedrucktes Unzensuriert Magazin herausbringt. Die Blattlinie lautet: „Der
Wahrheit verpflichtet.77“ Unzensuriert versteht sich als „österreichische Internetzeitung, welche
sich um die Meinungsfreiheit verdient macht, indem sie interessante Nachrichten veröffentlicht,
die von den großen Mainstream-Medien gar nicht oder nur ungenügend behandelt werden.78“
Der Chefredakteur von Unzensuriert.at, Alexander Höferl, gibt an, das Internet und GoogleNews als Recherchewerkzeuge zu nutzen. Das Angebot findet dennoch Beachtung, so
wurde der Verlag kürzlich etwa wegen übler Nachrede verurteilt.79
Unzensuriert lässt sich nicht von der ÖWA messen, schätzt sich laut Impressum auf 600.000
Seitenaufrufe pro Monat.
73
Vgl. Wiener Zeitung, 2013 (b)
74
Vgl. Haller, 2013
75
Vgl. MediaWatch, 2012
76
Vgl. FPÖ, 2012
77
Unzensuriert.at, 2012
78
Alexa
79
Vgl. Wiener Zeitung, 2012
15
MESSUNG
2.1 Forschungsfragen und Hypothesen
Forschungsfrage 1:
Wie unterscheiden die in den großen Mainstreammedien (Krone / Kurier / ORF) getroffenen
Aussagen zum Stiftungsstreit von jenen im eher gegenöffentlichen Medium Unzensuriert?
Hypothese 1: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird eine andere
Schwerpunktsetzung in seinen Aussagen setzen, als der Rest des Feldes.
Operationalisierung
1) Unterschied Aussagen „Hard Facts“ Pro / Contra Graf
Die in den untersuchten Beiträgen getätigten Aussagen werden unterschieden nach
Pro-Graf, Contra-Graf bzw. neutralen Aussagen. Es wird gemessen, zu welchen
Anteilen die Aussagen in den Medien vorkommen.
Hierzu werden nur die „Hard Facts“ zum Stiftungsstreit gemessen, also Aussagen, die sich
direkt mit dem vor Gericht ausgetragenen Streit beschäftigen. Pro-Graf-Aussagen zeichnen
sich dadurch aus, dass sie Graf, gegen den in der Öffentlichkeit Vorwürfe erhoben werden,
in besseres Licht rücken. Dies können Beteuerungen seitens Graf, alles sei stets geprüft
worden und in Ordnung, sein, ebenso wie Gutachten, die nahe legen, dass Meschar nicht
die ganze Wahrheit gesagt hat. Contra-Graf Aussagen sind etwa Vorwürfe gegen Graf,
ebenso wie seine spätere Verurteilung. Neutrale Aussagen enthalten keine Argumente, die
im Streit als positives oder negatives Moment ausgelegt werden können, es sind dies zum
Beispiel die Rücktritte der einzelnen Stiftungsvorstände oder Details zum in der Stiftung
geparkten Vermögen.
2) Unterschied Aussagen „Falscher Anwalt“
Es werden Aussagen zum Vorwurf, Graf hätte sich auf Wahllisten fälschlicherweise
als Rechtsanwalt ausgegeben, gezählt und dann verglichen, ob diese häufiger in den
großen Mainstreammedien oder auf Unzensuriert getätigt wurden.
Diese Vorwürfe stehen in keiner Verbindung zum Stiftungsstreit, wurden im Laufe der
Berichterstattung zum jenem allerdings von einer Tageszeitung erhoben und waren
mehrfach in den untersuchten Beiträgen zu entdecken. Als Aussage zu diesem Thema gilt
der Vorwurf, Graf habe sich zu Unrecht als Rechtsanwalt ausgegeben, ebenso wie
Schuldzuweisungen bezüglich der Ursache.
16
3) Unterschied Aussagen „Medienkritik“
Es werden Aussagen Grafs zum Thema „Medienkritik“ gezählt und dann verglichen,
ob diese häufiger in den großen Mainstreammedien oder auf Unzensuriert getätigt
wurden.
Diese Vorwürfe stehen ebenfalls außerhalb der für den Stiftungsstreit relevanten „Hard
Facts“, waren aber wiederholt in den untersuchten Beiträgen zu entdecken. Beachtet werden
Aussagen, wonach Journalistinnen im Rahmen ihrer Berichterstattung gegen den
Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen hätten, ebenso wie Aussagen, wonach
die mediale Berichterstattung zum Fall unausgewogen parteiisch war oder auch Aussagen
zu Absprachen zwischen den berichtenden Medien.
Hypothese 2: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird in Aufmachung und
Aussagen radikaler sein, als die großen Mainstreammedien im Feld.
Operationalisierung
1) Auffällige Aussagen
Es werden auffällige Textpassagen im Hinblick auf Übertreibungen, Angriffe oder
Unterstellungen gezählt. Ein untersuchter Beitrag gilt als auffällig, sobald mindestens
eine entsprechende Aussage gefunden wurde. Es wird gemessen, in welcher Art
Medium anteilig häufiger auffällige Aussagen getätigt wurden.
2) Auffällige Fotos
Auffällige Fotos meint unvorteilhafte Fotos. Ein untersuchter Beitrag gilt als auffällig,
sobald mindesten ein entsprechendes Foto entdeckt wurde. Es wird gemessen, in
welcher Art Medium anteilig häufiger auffällige Fotos zu finden sind.
Forschungsfrage 2
Inwiefern findet ein Austausch von Aussagen zwischen den großen Mainstreammedien und
dem eher gegenöffentlichen Medium Unzensuriert statt?
Hypothese 3: Das eher gegenöffentliche Medium Unzensuriert wird keine Themen setzen
können, die ihren Weg in den Medienmainstream machen - und umgekehrt keine Themen
der großen Medien übernehmen.
17
Operationalisierung
Es wird gemessen, ob Unzensuriert Aussagen der großen Medien übernimmt.
Es wird gemessen, ob die großen Medien Aussagen von Unzensuriert übernehmen.
Aussagen, die essentiell für die Berichterstattung zur Stiftungscausa sind, werden hiervon
ausgenommen, also nicht gezählt. Dies deshalb, weil die Causa durch einen Fernsehbericht,
der ebenfalls in der Stichprobe vertreten ist, öffentlich geworden ist und Unzensuriert u.a. zu
den im Fernsehen erhobenen Vorwürfen Stellung nahm. Die Aussagen zu „Hard Facts“
werden also ignoriert, nur die Aussagen zu den Nebenschauplätzen „Falscher Anwalt“ und
„Medienkritik“ gezählt. Eine Aussage gilt als übernommen, wenn sie bereits auch im anderen
Medientyp (Mainstream / Alternativ) zu finden gewesen ist.
2.2 Die Stichprobe
Auf Krone.at, Kurier.at und Unzensuriert.at wurden Ende September 2014 alle zum Stichwort
„Meschar“ gefundenen Beiträge abgespeichert. Ignoriert wurden Treffer zu Leserbriefen
(„Das freie Wort“ bei der Krone) sowie bloß scheinbare Treffer, die sich dadurch ergaben,
dass Krone und Unzensuriert nicht die CMS-eigene Suche, sondern Google zum
Durchsuchen ihrer Angebote anbieten; dabei kann es vorkommen, dass Seiten mit Beiträgen
gefunden werden, in denen der gesuchte Begriff gar nicht zu finden ist. Dies daher, weil
Google eine Seite auch dann als Treffer anbieten wird, wenn bloß ein (Text-)Link zu einer
Seite mit dem gesuchten Stichwort in einem Kasten am Seitenrand, neben oder unterhalb
des eigentlichen Artikels vorhanden ist.
Da die Causa durch einen Fernsehbeitrag (ORF Report vom 22.5. 2012) publik geworden
war, wurden auch dieser Beitrag sowie ein Folgebeitrag (ORF Report vom 5.6. 2012) zum
Thema transkribiert und in das Feld aufgenommen.
Aus den drei Medien ergaben sich 80 Analyseeinheiten.
2.3 Die Inhaltsanalyse
Zur Überprüfung der Hypothesen werden die Beiträge in der Stichprobe mittels
Inhaltsanalyse untersucht, da diese Methode, mittels geeignetem Kategorienschema, eine
18
intersubjektiv objektivierbare Einordnung bzw. Bewertung von Medieninhalten erlaubt.80 Die
Inhaltsanalyse eignet sich gut zur Darstellung vergangener Kommunikationsprozesse, die
diese Arbeit behandelt; Sie erlaubt als non-reaktives Verfahren allerdings keine Nachfragen
an die Medienmacherinnen, d.h. dass einzelne Aspekte möglicherweise anders gedeutet
werden, als sie von den Medienmacherinnen ursprünglich beabsichtigt waren.81
Die Auswertung erfolgt manuell, d.h. es werden nicht Stichworte gezählt, sondern Absätze
auf ihren Sinn, ihre Aussagen hin interpretiert.
2.4 Der Pre-Test
Aufgrund der Fülle an getätigten Aussagen, wurden ein Pre-Test sowie ein
Komplettdurchlauf aller Analyseeinheiten durchgeführt, ehe das Kategorienschema für die
finale Messung fixiert war. Die nach dem Aussortieren verbleibenden 177 Aussagen wurden
dann noch auf 56 Kernaussagen („Hard Facts“ zum Stiftungsstreit) zusammengefasst. Das
Thema „Medienkritik“ wurde zusätzlich in 12 und das Thema „Graf als falscher Anwalt“ in 5
Aussagen unterteilt. Die Themen „Medienkritik“ und „Falscher Anwalt“ kommen in den „Hard
Facts“ nicht vor.
2.4 Messergebnisse
Die 56 Kernaussagen sollen die sog. „Hard Facts“ im Stiftungsstreit wiederspiegeln.
Politisches Geplänkel, Mutmaßungen darüber, ob sich Martin Graf als falscher Anwalt
ausgegebenen hat, sowie nebensächliche Informationen über die Beteiligten wurden davon
ausgenommen. Der Verlauf der 56 Kernaussaugen wurde in einer Tabelle sichtbar gemacht.
Sie wurden 399-mal gemessen, jeder Fakt kommt durchschnittlich 7-mal vor, wobei Fakt
Nummer 5 (Meschar hat einen Vertrag unterschrieben, den sie zu jener Zeit nicht verstanden
hatte) mit 29 Nennungen am häufigsten vorkommt, während andere Fakten durchaus auch
einmalig im Verlauf sind.
80
Vgl. Brosius / Koschel, 2005: S.138
81
Vgl. Brosius / Koschel, 2005: S.147f.
19
Messung Hypothese 1
Gewichtung der Aussagen
1) Messung “Hard Facts” Pro / Contra Graf
Tabelle 1: Aussagen „Hard Facts“, Pro / Contra Graf
Pro
Ganzes Feld
Contra
Neutral
gesamt
113
189
97
(28%)
(48%)
(24%)
54
54
27
(40%)
(40%)
(20%)
59
135
70
(23%)
(51%)
(26%)
8
2
3
(62%)
(15%)
(23%)
Auf Unzensuriert gesamt
Auf Krone / Kurier / ORF gesamt
Ausschnitt: Wenn Aussage zuerst auf Unzensuriert
399
135
264
13
 Auf Unzensuriert sind in Relation häufiger Aussagen pro Graf zu entdecken, als in
den großen Medien. Von den Aussagen, die zuerst auf Unzensuriert zu finden waren,
ist sogar mehr als jede zweite pro Graf.
Der Chi-Quadrat Test ergibt einen Korrelationskoeffizienten von 13,725 und eine
asymptotische Signifikanz von 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Wenn ein
Aussage in Unzensuriert getätigt wurde, ist eine signifikant höhere Wahrscheinlichkeit dafür
gegeben, dass sie Pro-Graf ist.
Tabelle 2: Von Unzensuriert.at im Diskurs platzierte Hard Facts
Aussage
Pro / Contra
(mit Deutung)
Graf bzw.
Übernommen
Übernommen
Krone
Kurier
1
1
Neutral
A20
Graf wollte gar nicht den
Pro
Vorstand, tat das nur Meschar
zuliebe. (Keine böser
20
Masterplan, wie vorgeworfen
wurde)
A21
Das Restaurant zahlt die volle
Pro
1
1
Pro
1
0
Pro
0
0
Pro
0
1
Miete (Keine Rückstände und
kein Preisnachlass, wie
vorgeworfen wurde)
A22
Immobiliendeal war gutes
Geschäft (Gefährdet
Wirtschaftlichkeit der Stiftung
nicht)
A23
Graf und der Vorstand gehen,
wenn Meschar will (Und nicht
gegen Meschars Willen
bleiben, wie vorgeworfen
wurde)
A34
Designierter Vorstand verfolgt
eigene Interessen (Hat eigene
wirtschaftliche Interessen und
will Meschar ausnutzen)
A35
Graf verlässt Vorstand
Neutral
2
13
A37
Designierter Vorstand verfolgt
Contra
0
0
Neutral
1
3
keine wirtschaftlichen
Interessen mit Stiftung (will
Frau Meschar doch nicht
ausnutzen)
A38
Staatsanwalt ermittelt gegen
Graf (neutral, weil anonymer
Anzeige nachgegangen wird,
das bedeutet noch nichts)
A43
Gutachten entlastet Graf
Pro
2
3
A44
Meschar hat mehr Geld
Pro
0
2
bekommen, als sie behauptet
hatte (Graf hatte stets
21
bestritten, dass Meschar zu
wenig Geld erhalte)
A48
Designiertes Stiftungsteam
Contra
0
0
steht für Aufgabe nicht zur
Verfügung (Deutung analog zu
A37)
A49
Handelsgericht gibt Graf recht
Pro
1
1
A55 (letzter
Meschar will Grundstücke
Neutral
-
-
Artikel im Feld,
zurück
konnte nicht
übernommen
werden, wird
nicht gewertet)
Die als erstes von Unzensuriert im Diskurs platzierten Aussagen wurden in obiger Tabelle
eingeteilt in „Pro/Contra-Graf“ und „Neutral“, wobei „Neutral“ Aussagen beschreibt, die nicht
Gegenstand von Streit sind, also keiner der beiden Streitparteien Oberhand im Diskurs
verschaffen können.
Die am häufigsten vorkommende Aussage in diesem Ausschnitt ist jene, dass Martin Graf
sich aus dem Stiftungsvorstand zurückziehen (A35) wird. Die Aussage scheint erstmals auf
Unzensuriert auf und insgesamt 21-mal in der gesamten Untersuchung; 15-mal davon bei
Krone.at und Kurier.at.
Tabelle 3: „Hard Facts“, die zuerst auf Unzensuriert waren, nach Pro und Contra
Auch auf K / K / O
Pro Graf
8
7 (88%)
Contra Graf
2
0
Neutral
2
2 (100%)
22
(Aussage 55 wird in dieser Tabelle ignoriert,
da er dem letzten Artikel im Feld entstammt und gar nicht übernommen werden konnte)
2) Messung Aussagen „Falscher Anwalt“
Tabelle 4: Aussagen "Falscher Anwalt" nach Medium
Erwähnungen gesamt
22
17
Erwähnungen in Krone / Kurier / ORF
(77%)
5
Erwähnungen auf Unzensuriert
(23%)
 Die Vorwürfe betreffend Martin Graf, sich fälschlicherweise als Rechtsanwalt
ausgegeben zu haben sind häufiger in den großen Medien zu finden, als auch
Unzensuriert.
Der Chi-Quadrat Test ergibt einen Korrelationskoeffizienten von 6,545 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,011. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Das Thema „Graf
als falscher Anwalt“ kommt in den großen Medien mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit
vor, als auf Unzensuriert.
Tabelle 5: Beiträge mit „ Falscher Anwalt“ anteilig nach Medium
Beiträge Gesamt
Mit Falschem Anwalt
Krone / Kurier / ORF
46
6 (=13%)
Unzensuriert
34
4 (=12%)
 Das Nebenthema „Falscher Anwalt“ spielt beiden Medientypen insgesamt eine etwa
gleich untergeordnete Rolle, kommt nur in 12 bzw. 13 Prozent der Beiträge vor.
Diese Messung ist nicht signifikant (Korrelationskoeffizient 0,29; näherungsweise Signifikanz
0,864). Außerdem ist eine der erwarteten wie tatsächlichen Zellhäufigkeiten kleiner 5.
23
3) Aussagen Medienkritik
Tabelle 6: Aussagen "Medienkritik" nach Medium
Erwähnungen gesamt
31
2
Erwähnungen in Krone / Kurier / ORF
(6%)
29
Erwähnungen auf Unzensuriert
(94%)
 Die von Graf erhobenen Vorwürfe bezüglich der Arbeitsweise von zur Stiftungscausa
berichtenden Journalistinnen sind fast ausschließlich auf Unzensuriert zu finden.
Signifikanz der Messung: Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten
von 23,516 und eine näherungsweise Signifikanz kleiner 0,001. Keine der Zellen in der
Kreuztabelle hält einen erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch
verlässlich: Das Thema „Medienkritik“ kommt auf Unzensuriert mit signifikant höherer
Wahrscheinlichkeit vor, als in den großen Medien. Aufgrund der geringen Zellhäufigkeit (2)
bei den Erwähnungen in den großen Medien, sollte die Messung allerdings vorsichtig
interpretiert werden.
Tabelle 7: Beiträge mit „Medienkritik“ anteilig nach Medium
Beiträge Gesamt
Mit Medienkritik
Krone / Kurier / ORF
46
2 (= 4%)
Unzensuriert
34
16 (= 47%)
 In beinahe jedem zweiten Beitrag auf Unzensuriert findet sich auch Medienkritik. Bei
den großen Medien ist diese nur in 4 Prozent der Fälle zu entdecken.
Dieses Ergebnis ist hochsignifikant (Korrelationskoeffizient 15,847, näherungsweise
Signifikanz kleiner 0,000), sollte aufgrund einer tatsächlichen Zellhäufigkeit kleiner 5
allerdings vorsichtig interpretiert werden.
24
Messung Hypothese 2:
Ausfallender Stil
1) Ausfallende Aussagen
Tabelle 8: Beiträge mit auffälligen Aussagen nach Medium
Gesamt
Auffällig
Krone / Kurier / ORF
46
8 (= 17%)
Unzensuriert
34
21 (= 62%)
 Mehr als 60% aller Beiträge auf Unzensuriert fallen mit ausfallenden Aussagen auf,
bei den großen Medien sind es nur 17%.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 16,657 und eine
näherungsweise Signifikanz kleiner 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: Ausfallende
Aussagen sind auf Unzensuriert mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit zu finden, als in
den großen Medien.
2) Unvorteilhafte Fotos
Tabelle 9: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Beiträge Gesamt
Auffällig
Krone / Kurier / ORF
46
13 (= 28%)
Unzensuriert
34
0
 In fast 30% aller Beiträge der großen Medien waren unvorteilhafte Fotos verwendet
worden. Auf Unzensuriert findet sich kein einziges unvorteilhaftes Foto.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 11,473 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,001. Keine der Zellen in der Kreuztabelle hält einen
erwarteten Mittelwert kleiner 5. Das Ergebnis ist also statistisch verlässlich: In den Beiträgen
der großen Medien sind mit signifikant höherer Wahrscheinlichkeit unvorteilhafte Fotos zu
finden, als auf Unzensuriert.
25
3) Auffällige Artikel (Text und/oder Foto)
Tabelle 10: Auffällige Beiträge nach Medium
Beiträge Gesamt
Auffällig
Krone / Kurier / ORF
46
20 (= 43%)
Unzensuriert
34
21 (=62%)
 Insgesamt sind 62% der Artikel auf Unzensuriert und 43% der Beiträge in den großen
Medien auffällig.
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 2,617 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,106. Das Ergebnis ist nicht signifikant. Es besteht kein
statistisch zuverlässiger Zusammenhang zwischen auffälligen Artikeln und der Art des
Mediums.
Messung Hypothese 3:
Übernahme von Aussagen die zuerst auf Unzensuriert waren
1) Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren
Tabelle 11: Hard Facts, die zuerst auf Unzensuriert waren
Auch in den großen Medien
Gesamt
56
Zuerst auf Unzensuiert
12 (bzw. 13)
9 (entspricht 75%)
(Aussage 55 wird in der Prozentrechnung ignoriert,
da sie dem letzten Artikel im Feld entstammt und gar nicht übernommen werden konnte)
13 der 56 „Hard Facts“ zum Stiftungsstreit waren zuerst auf Unzensuriert zu finden. Eine der
Aussagen, Nummer 56, war im letzten untersuchten Beitrag im Feld zu finden und konnte
daher nicht mehr von anderen übernommen werden.
 9 Dieser Aussagen, das entspricht einem Anteil von 75%, waren später auch in
zumindest einem der großen Medien zu finden.
26
Diese Messung ist nicht relevant, soll bloß zeigen, dass in etwa jede fünfte Aussage zuerst
auf Unzensuriert zu finden war.
2) Aussagen zum Thema „Medienkritik“
Tabelle 12: Aussagen Medienkritik, die zuerst auf Unzensuriert waren
Davon auch auf
Krone / Kurier / ORF
Gesamt
12
Zuerst auf Unzensuriert
12
2 (17%)
 Die Aussagen zum Thema Medienkritik waren alle zuerst auf Unzensuriert zu finden.
2 davon, das entspricht 17 Prozent, wurden von den großen Medien übernommen.
Übernommen wurden die Aussagen 106 und 107.
Aufgrund der geringen Zellhäufigkeiten ist diese Messung statistisch nicht signifikant (0,21).
3) Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“
Tabelle 13: Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“, die Unzensuriert übernommen hat
Davon auch auf
Unzensuriert
Gesamt
5
Zuerst auf Krone / Kurier / ORF
5
2 (40%)
 Alle Aussagen zum Vorwurf, Graf habe sich fälschlicherweise als Anwalt
ausgegeben, waren zuerst in den großen Medien zu finden. 2 der 5 Aussagen, das
entspricht 40%, wurden später von Unzensuriert übernommen. Es waren dies die
Aussagen 201 und 204.
Aufgrund der geringen Zellhäufigkeiten ist diese Messung statistisch nicht signifikant (0,655).
4) Aussagen zum Thema „Falscher Anwalt“ oder „Medienkritik“, die Unzensuriert
bzw. die großen Massenmedien voneinander übernommen haben
27
Tabelle 14: Aussagen, die die untersuchten Medien voneinander übernommen haben
Aussagen
Aussagen
Medienkritik, die
Falscher Anwalt, die
Krone/Kurier/ORF von
Unzensuriert von K/K/O
Unzensuriert übernommen
übernommen hat.
haben.
Gesamt
12
5
2 (17%)
2 (40%)
10 (83%)
3 (60%)
Übernommen
Nicht übernommen
Der Chi-Quadrat Test ergibt hier einen Korrelationskoeffizienten von 1,068 und eine
näherungsweise Signifikanz von 0,301. Gleich drei der vier Zellen tragen einen erwarteten
Mittelwert und tatsächlichen Wert kleiner 5. Zwischen der Art des Mediums und der
Häufigkeit der übernommenen Aussagen besteht wohl eine leichte Korrelation zugunsten
von Unzensuriert, die Messung liefert allerdings kein signifikanten Ergebnis.
2.5 Interpretation
Unterschiede in der inhaltlichen Schwerpunksetzung
Der erste Teil der Untersuchung war der Frage nachgegangen, ob und inwiefern sich die
Berichterstattung des eher alternativen Mediums Unzensuriert von jener der großen
Mainstreammedien Krone, Kurier und ORF unterscheidet.
Aussagen Pro / Contra Graf
Wenn Aussage zuerst auf Unzensuriert
Unzensuriert gesamt
Krone/Kurier/ORF gesamt
Pro Graf
28
62%
40%
23%
Contra Graf
Neutral
Abbildung 1: Aussagen Pro / Contra Graf nach Medium
In allen drei gemessenen Kategorien unterschied sich die Berichterstattung des kleinen
Mediums inhaltlich von den Großen: Unzensuriert hatte häufiger Pro-Graf aussagen artikuliert,
als der Rest des Feldes. Ebenso zeigte das kleine Medium eine andere Schwerpunktsetzung
bei den Nebenagenden. Unzensuriert erwähnte die von Martin Graf erhobenen Vorwürfe,
wonach die in der Stiftungscausa berichterstattenden Medien gegen den Ehrenkodex der
österreichischen Presse verstießen, häufiger, als die großen Medien. Umgekehrt zeigte sich
Unzensuriert zurückhaltender, als der Rest des Feldes, bei Aussagen bezüglich der gegen
Graf erhobenen Vorwürfe, er hätte sich fälschlicherweise als Rechtsanwalt ausgegeben.
Alle drei Messungen lieferten statistisch signifikante Ergebnisse, womit sich
Hypothese 1 bewahrheitete: Unzensuriert setzte in der Berichterstattung andere
Akzente, als die Mainstreammedien im Feld.
Allerdings handelt es sich bei untersuchten Beiträgen möglicherweise um einen Spezialfall:
Das Graf nahestehende Medium versuchte hier eventuell die Vorwürfe gegen ihn zu
entkräften. Dass die von Unzensuriert in den Diskurs eingebrachten Aussagen noch einmal
deutlich öfter Pro-Graf waren, als die durchschnittliche Aussage auf Unzensuriert, könnte ein
Indiz dafür sein. Die Frage, ob Graf tatsächlich Opfer einer einseitigen Medienkampagne war,
lässt sich nicht eindeutig beantworten: Wohl wäre da die signifikante Tendenz der großen
Medien, mehrheitlich negative Aussagen über ihn zu tätigen, doch hat auch Unzensuriert
Aussagen contra Graf getätigt, die sich in keinem anderen der untersuchten Medien
wiederfanden. Möglicherweise gab es in der Causa einfach mehr Fakten, die gegen den ExStiftungsvorstand sprachen. Eine weitere interessante Beobachtung: In keinem der drei
Medien wurde Grafs Stellungnahme zum Rekurs des Oberlandesgerichts erwähnt.
Unterschiede im Auftritt
Die Messergebnisse zur Frage, ob Unzensuriert radikaler im Auftritt ist, als die großen Medien,
ob es häufiger mit unvorteilhaften Fotos oder auffälligen Aussagen operiert, bedarf einer
Deutung.
Hypothese 2, wonach das eher gegenöffentliche Medium radikaler im Auftritt sein
würde, als die Mainstreammedien, muss verworfen werden.
43 Prozent der Beiträge in den großen Medien enthielten zumindest eine Auffälligkeit (Foto
oder Textstelle), bei Unzensuriert waren es 62%. Dies ergibt bei 80 untersuchten Beiträgen
eine leichte Korrelation in Richtung der aufgestellten Vermutung, es besteht aber kein
signifikanter Zusammenhang zwischen der Art des Mediums und der Radikalität des Auftritts.
29
Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Krone / Kurier / ORF
28%
Unzensuriert 0
0%
20%
40%
Mit unvorteilhaftem Foto
60%
80%
100%
Gesamt
Abbildung 2: Beiträge mit auffälligen Fotos nach Medium
Betrachtet man die gemessenen Kategorien allerdings separat, so erhält man zwei
signifikante, wenn auch widersprüchliche Messungen: Unzensuriert operiert signifikant
häufiger mit auffälligen Aussagen, bringt aber kein einziges auffälliges Foto. Im Schnitt ergibt
dies kein einheitliches Bild. Vermutlich würde die Unzensuriert-Redaktion ebenfalls
unvorteilhafte Fotos einsetzen, wenn sie die entsprechenden finanziellen Mittel dazu hätte. Die
Fotoproduktion, aber auch Lizenzkosten für gekaufte Fotos sind teuer und ein kleines Medium
wie Unzensuriert leistet sich deshalb möglicherweise eher lizenzkostenfreie Fotos, z.B.
verfügbare PR-Bilder.
Dass Unzensuriert mit teilweise recht harten Aussagen arbeitet, daneben aber trockene
Symbolfotos zeigt, passt irgendwie nicht zusammen. Um diese Diskrepanz zu illustrieren: Ein
Artikel, der den Kurier Chefredakteur Helmut Brandstätter kritisiert, weil dieser sich als
Moralapostel aufspiele, der sich den Schaum vom Mund wischen solle, ehe er „so einen
Blödsinn schreibt82“, zeigt als Artikelbild einen Stapel Zeitschriften. Das Foto stammt von Flickr,
unterliegt einer Creative Commons Lizenz, und darf gegen Namensnennung kostenfrei im
redaktionellen Umfeld verwendet werden. Wohl können auch lizenzkostenfrei verfügbare
Symbolfotos eine Aura von Radikalität entfachen, wie ein auf Unzensuriert verwendetes
Artikelbild zu einem Text über drei, von der Polizei entdeckte, Hanfpflanzen zeigt – auf dem
Foto sind eine spiegelnde Oberfläche, linienförmig angeordnetes weißes Pulver, mehrere 100Euro-Scheine sowie eine Faustfeuerwaffe abgebildet83, doch mögen in der Aussage kräftige
Symbolfotos gerade für, in der breiten Öffentlichkeit nur zwischenzeitlich wahrgenommene,
Special-Interest-Themen, wie es die Auseinandersetzung um die Gertrud Meschar
Privatstiftung war, schwierig aufzutreiben sein. Hypothese 2 ist statistisch widerlegt. Sie
scheiterte möglicherweise an den Kosten.
82
Vgl. Unzensuriert, 2013
83
Vgl. Unzensuriert, 2014
30
Gegenseitige Themensetzung / -übernahme
Im
zweiten
Teil
der
Untersuchung
wurde
gemessen,
ob
die
vermeintlichen
Abschottungstendenzen gegenöffentlicher Medien dazu führen, dass Unzensuriert keine
Aussage lancieren kann, die von den großen Medien übernommen wird; und umgekehrt auch
keine Aussagen aus den großen Medien übernimmt.
Die „Hard Facts“ im Stiftungsstreit zu messen erschien hier nicht sinnvoll. Manche Fakten
liegen geradezu in der Luft, sie sind einfach da und können durch journalistische Recherche
in Erfahrung gebracht werden, oder sie werden durch PR-Arbeit sogar an die Journalistinnen
herangetragen. Bei essenziellen Aussagen zu einer Causa erscheint das Bild vom
medienübergreifenden Aussagenkanon unrealistisch. Selbst wenn einzelne „Hard Facts“ in
Medium A früher zu erfahren waren, bedeutet das nicht, dass Medium B diese Aussage aus
Medium A übernommen hat.
Deshalb wurden Nebenagenden untersucht: Die Krone hatte im Zuge des Stiftungsstreits
begonnen, Aussagen darüber zu tätigen, dass sich Graf auf alten Wahllisten fälschlicherweise
als Rechtsanwalt ausgegeben hatte. Unzensuriert hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass
in der Causa berichterstattende Journalistinnen gegen den Ehrenkodex der Presse verstießen.
Das Problem hierbei: Diese inhaltlichen Nebenschauplätze lieferten in der Messung nur sehr
geringe Fallzahlen, gerade mal 17 unterschiedliche Aussagen mit insgesamt 53 Nennungen
waren für beide Themen zusammen zu finden, die Messungen lieferten daher kein statistisch
signifikantes Ergebnis:
Hypothese 3, wonach sich das gegenöffentliche Medium inhaltlich von den großen
Medien abschotten würde, und umgekehrt, muss verworfen werden.
Lässt man die statistische Signifikanz außer Betracht, widerspricht die Messung ebenfalls der
Hypothese: So hat sowohl Unzensuriert Aussagen von den großen Medien übernommen, als
auch umgekehrt; Beide Medientypen haben je zwei Aussagen des anderen Medientyps
übernommen.
Interessant ist ein näherer Blick auf die Aussagen zur „Medienkritik“, die später auch in den
großen Medien zu finden waren: In den 80 untersuchten Beiträgen waren insgesamt 31
Aussagen zum Themenfeld „Medienkritik“ zu finden. Graf beschreibt hier u.a. dass ihn der
ORF mit einer Interviewanfrage zu einem anderen Thema überrumpelt hatte und sein„Kein
Kommentar“ auf Sendung ging, noch ehe er sich der Verschwiegenheitspflicht in seiner
Funktion als Stiftungsvorstand entbinden lassen konnte. Dass er keine Aussagen machen
konnte, hätte ihn in der öffentlichen Wahrnehmung in eine unvorteilhafte Position gebracht.
Diese Kritik ist nachvollziehbar: Umfragen haben gezeigt, dass 51 Prozent der
31
Medienkonsumentinnen einen Beschuldigten tatsächlich für schuldig halten, wenn dieser nicht
zu den Vorwürfen gegen seine Person Stellung nimmt.84 Immerhin zweimal findet diese
Metadiskussion zum Stiftungsstreit auch in den großen Medien Platz. 7 Prozent aller zur
„Medienkritik“ geäußerten Aussagen finden sich in Krone und Kurier. Alle diese Aussagen
wurden zuerst von Unzensuriert getätigt.
Aber: Welche Aussagen fanden unter welchen Umständen ihren Weg in die großen Medien?
Übernommen wurden Aussage 106, wonach Journalistinnen unbefugt in Martin Grafs Garten
eingedrungen seien, und Aussage 107, wonach die mediale Berichterstattung in der Causa
sehr unausgewogen sei und Martin Grafs Sicht der Dinge kaum oder nur am Rande
wiedergegeben würde.
Aussage 106 wird im Kurier als Teil eines Interviews mit Martin Graf wiedergegeben, das heißt
Graf hat die Aussage selbst im Rahmen eines Interviews mit dem Medium getätigt: „Sie wollen
sagen, die Medien sind schuld, dass Ihr Vater operiert werden muss? - Ich zähle Fakten auf.
Meine Frau ist nach einer Operation zu Hause gelegen, plötzlich standen Journalisten auf
unserem Grundstück.85“
Aussage 107 wird in der Krone als Zitat von einer Pressekonferenz wiedergegeben. Dort heißt
es: „Obwohl Grafs Vorstandstätigkeit mit der Politik nicht das Geringste zu tun habe, werde
durch eine undifferenzierte und völlig unausgewogene Medienberichterstattung versucht,
diese Angelegenheit und insbesondere die Stifterin gegen die FPÖ zu instrumentalisieren.86“
Das bedeutet, dass Graf diese Aussagen wohl in den Diskurs einbringen konnte. Allerdings
auch, dass er persönlich aktiv werden musste (Interview mit großem Medium, Veranstalten
einer Pressekonferenz). Sie wurden demnach nicht von dem Graf nahe stehendem Medium
Unzensuriert übernommen, sondern quasi als Tagesgeschehen zitiert. Diese Beobachtung
könnte doch wiederum ein Indiz dafür sein, dass die Agenden des gegenöffentlichen Mediums
von den großen Medien großzügig übersehen werden.
84
Vgl. Kommenda, 2011
85
Braunrath, 2012
86
Kronen Zeitung, 2012
32
RESÜMEE
Wenn im Detail auch nicht alle Fragen eindeutig geklärt werden konnten, so hat die Arbeit
doch statistisch signifikant belegt, dass unterschiedliche Medien unterschiedliche
Perspektiven derselben Geschichte zeichnen können. Das ist eine gute Nachricht für
Medienkonsumentinnen. Denn selbst wenn sich die echte Welt und die medial vermittelte
„Wirklichkeit“ nur beiläufig kennen, bleibt zumindest doch die Hoffnung, dass ein Mehr an
unterschiedlichen Medienmacherinnen auch mehrere Seiten der „Wirklichkeit“ kritisch
beleuchtet.
Weniger erfreulich ist die Einsicht, dass die großen Medien in der Stiftungscausa offenbar
ungeprüft falsche Vorwürfe gegen Martin Graf (z.B. Meschars Aussagen über ihr
Einkommen87) wiederholt haben. Dies zeigt, wie wichtig es sein kann, sich Informationen aus
unterschiedlichen Nachrichtenquellen zu bedienen. Und dass, im Medienmainstream gerne
als Verschwörungstheoretker88 89 90 belächelte, alternative Medien und Meinungen, durchaus
einen Blick wert sein können, selbst wenn deren Macherinnen aus einem extremen
politischen Lager stammen sollten.
Ein abschließender Gedanke zur medial transportieren Wirklichkeit: „Dinge, Haltungen und
Kunstwerke werden so lange für authentisch gehalten, wie die Autorität ihrer sozialen
Inszenierung als unproblematisch erscheint.91“ (Helmut Lethen)
Auf dem Feld der Gegenöffentlichkeit bieten sich weitere Untersuchungen an. Eine
Bestandsaufnahme alternativer Publizistinnen mit poltisichem Informationsangebot in den
sozialen Netzwerken etwa. Hier scheinen nicht nur etablierte Parteien aktiv, es gibt auch
eine ganze Reihe von z.B. YouTube-Kanälen, die sich mit der österreichischen Innenpolitik
auseinandersetzen. Ob sie Gegenöffentlichkeit schaffen oder bloß „more of the same“
produzieren, könnte eine interessante Fragestellung sein.
Die Beschäftigung mit dem alternativen Medium hat sich als überaus erfrischend erwiesen.
Insgesamt war die öffentliche Auseinandersetzung in der Causa sehr unterhaltsam, mit
87
Vgl. Sinnreich, 2012
88
Vgl. Pándi, 2012
89
Vgl. Blumenau, 2014
90
Vgl. Heute Show, 2014
91
Lethen, 1996: S.228
33
Spannungsbögen und Wendungen (entlastendes Gutachten, Freispruch, Verurteilung) und
amüsant zu lesenden Vorwürfen und Deutungen auf Seiten der Streitparteien, wie auch von
den Medienmacherinnen. Selbst die Zeitungsastrologinnen schienen Gefallen an der Causa
gefunden zu haben:
Abbildung 3: Wochenhoroskop für Martin Graf (*11.Mai) am Höhepunkt der Stiftungaffäre:
„Wieder einmal zeigt sich, dass eine ältere Person (..) recht hatte.92“
92
Ritter, 2012
34
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38
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39
Anhang
Messergebnisse
Faktenverlauf Hard Facts
40
Hard Facts Pro Contra in Krone / Kurier / ORF
41
Hard Facts Pro Contra auf Unzensuriert
42
Aussagen falscher Anwalt
43
Aussagen Medienkritik
44
Auffälligkeiten
45
Codebuch
1.
2.
3.
Aussagen „Hard facts“ zum Stiftungsstreit
Die Stiftung | Bsp.: Meschars Vermögen wurde 2006 unwiderruflich in eine Stiftung eingebracht. Meschars Vermögen
inkl. Bargeld, 2 Grundstücke und ihr Wohnhaus sind in Stiftung, in Summe rund 1 Mio. Euro (1,3). Liegenschaften und
Wertpapiere sind per Zusatzurkunde ins Stiftungsvermögen überführt worden. Der Stiftungsbegünstigte zu Lebzeiten
ist Meschar selbst, alle Erträge fließen ihr zu. Stiftung wurde in gesetzlicher Minimalform mit Vermögen von 75.000
Euro errichtet. Meschar ist zu Lebzeiten Wohnrecht in ihrem Haus garantiert.
Stiftungszweck zu Lebzeiten verletzt| Bsp.: Stiftung erfüllt Zweck nicht Meschar sagt, sie ist mit den Tätigkeiten der
Stiftung nicht zufrieden. Der Stiftungszweck sei verletzt, ihre Versorgung nicht garantiert. Schlechte Ertragslage. Sie
wollte ihr Vermögen den Tieren vererben, Zweifel, dass dieser Zweck von Stiftungsvorstand. Mit dem Zukauf einer
kleinen Parzelle neben einem Grundstück Meschars wollte Stiftung dann größeres Grundstück als Baugrund
gewinnbringend verkaufen. Das ist nicht gelungen.
Die Stiftung hat gut verzinste Wertpapiere abgestoßen und dafür um 50.000 Euro hochriskante Beteiligungen an
einem Fonds für Bananenkühlschiffe gekauft. Meschar sagt, sie will vorsorgen, damit sie bei Bedarf einmal jemanden
hat, der sie pflegt. In der Stiftungsurkunde steht nichts von Pflegehilfe
4.
Streit vor Handelsgericht | Meschar versucht den Stiftungsvorstand vor Gericht abzuberufen. Meschar kann den
Stiftungsvorstand nicht abwählen. Gericht kann Vorstand nur bei groben Verstößen absetzen. Vergleichsgespräche
sind gescheitert. Abberufungsantrag wurde November 2011 bei Gericht eingereicht. Seit August läuft das Verfahren.
5.
Graf will nicht aus Stiftungsvorstand zurück treten. (Will auch weiterhin für das Wohl der Stiftung tätig sein). Graf will
im Vorstand bleiben, bis Verfahren zu Ende ist. Reputation wiederherstellen
6.
Vorwurf: Meschar wurde betrogen, nicht belehrt, um ihr Geld gebracht | Hat Nichz gewusst, dass sie Kontrolle
verliert.| Meschar sagt, sie wurde um ihr Vermögen gebracht, sie hat gar nichts mehr. Reingelegt. Betrogen. Meschar
sagt, die hat den Stiftungsvertrag nicht zu lesen bekommen, er sei ihr nur vorgelesen worden. Meschar sagt, sie sei
nicht über die Vertragsmodalitäten belehrt worden, sie hat nicht gewusst, was sie da unterschreibt. Meschar sagt, sie
hat nicht gewusst, dass sie Kontrolle über Vermögen verlieren würde. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass man
Stiftungen auch anders aufsetzen kann. Sie fühlt sich getäuscht. Sie dachte, sie hat ein Mitspracherecht.
Graf will Erbe Meschars erschleichen
7.
Meschar hat Graf auf Stiftung angesprochen | Meschar sagt, sie hat sich bei Graf wegen Stiftung erkundigt. Sie ist an
ihn herangetreten. Mit der Idee. Angesprochen auf Stiftungsgründung. Eine Bekannte hatte Meschar geraten, sich an
Graf zu wenden
8.
Graf hat Stiftung empfohlen | Meschar sagt, Graf hat ihr empfohlen, ihr Vermögen in eine Privatstiftung einzubringen.
Geraten. Graf hat sie zur Stiftung überredet.
9.
Zweck der Stiftung nach Tod: Kosten für Grabpflege abdecken und für den Tierschutz spenden. Tierarzt soll 2000
Euro im Jahr erhalten. Augenheilkunde. Blindenhunde, Rettungshunde unterstützen.
10. FPÖ Freundeskreis im Stiftungsvorstand | Die anderen beiden Stiftungsvorstände und Notar sind Freunde und
Parteikollegen von Graf: Michael Witt von der FPÖ Mödling, ein ehemaliger Arbeitskollege Grafs. Und Alfred Wansch,
FPÖ Wien, mit Graf bei Burschenschaft Olympia. Witt fungierte auch als Anwalt von Graf, beim Versuch den ORF
Report Beitrag zu verhindern. Auch der Notar ist Freund von Graf: Harald Stefan, FPÖ Nationalratsabgeordneter,
ebenfalls bei Burschenschaft Olympia. Freundschaftlich verbunden. Auch der Wirtschaftsprüfer ist Burschenschafter.
11. Vorwurf: Überrumpelt | Meschar sagt, sie wollte ihr Wohnhaus gar nicht in die Stiftung einbringen, das war Grafs Idee,
er hat sie überrumpelt. Er ist ein Politprofi, ihm ist nur schwer zu widersprechen. Meschar wollte gar nicht für die
Augenheilkunde spenden
12. Kampagne, Berater nutzen Meschar als Mittel zum Zweck | Graf sagt, Vorwürfe seien politisch motivierte Kampagne
gegen ihn. (Diese Journalisten sind niederträchtig) FPÖ spricht von Medienhetze, politisch motiviertem Rufmord.
Kampagne zum Zweck auch der FPÖ zu schaden. Seine Sicht der Dinge ist in der Berichterstattung kaum
vorgekommen. Meschar zum Zweck einer Kampagne instrumentalisiert worden. Meschar ist Opfer ihrer neuen
Berater, diese wollen selbst in den Vorstand, die haben sich an ORF gewandt, die stecken hinter Sinneswandel. Neue
Berater könnten zweifelhafte Absichten haben und Stiftung zu eigenem Vorteil nutzen. Berater haben sie
Gehirnwäsche unterzogen. Sekte
Graf musste sich erst von Verschwiegenheit entbinden lassen, konnte vorher nicht zu Causa Stellung nehmen. Der
ORF hätte das wissen müssen und ihn nicht mit Fragen zur Stiftungscausa überrumpeln dürfen. Der ORF hatte das
Interview auch zu einem anderen Thema angekündigt.
13. Vorwurf: Immobiliendeal gegen Meschars Willen zu Gunsten Grafs | Meschar sagt, Immobilie in Döbling sei gegen
ihren Willen gekauft worden. Um die Immobilie zu erstehen, musste Stiftung einen Kredit aufnehmen (200.000) und
46
ein Grundstück verkaufen. Die Immobilie beherbergt das Restaurant von Grafs Bruder, an dem Graf mittlerweile auch
selbst beteiligt ist (über Consulting Firma). Graf macht über die Stiftung also Geschäfte mit sich selbst [Geschäfte mit
sich selbst ist derselbe Sachverhalt, nur eine andere Formulierung). Auch Grafs Magazin Unzensuriert.at (die 1848
Medienvielalt Verlags GmbH) residiert an der Adresse. Grafs profitieren von Geschäft. Für Stiftung war Deal
schlechtes Geschäft.
Meschar sagt, die Immobilie sei zu teuer gekauft worden (500 statt 385.000)
Meschar sagt, bei den Mieteinnahmen gebe es Rückstände
14. Vorwurf: Zu wenig Geld zum Leben | Meschar sagt, sie bekommt nur 400 Euro Taschengeld monatlich von der
Stiftung, das ist zu wenig. Meschar sagt, sie bekommt nur 5.000 Euro im Jahr, in 2 Tranchen. Meschar kann kein
Geld von der Bank abheben. Ihr seien 10.000 Euro im Jahr versprochen worden. Heuer (2012) hat Meschar noch gar
kein Geld von der Stiftung bekommen. Meschar hat seit Juli 2011 kein Geld von der Stiftung bekommen. Nach der
Stiftungserrichtung hat Meschar ein halbes Jahr lang kein Geld bekommen. Stiftung hat Meschar Geld für Heizkosten
verweigert.
15. Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich unentgeltlich und profitiert nicht von Stiftung. | Keine Eigeninteressen.
Stiftungsvorstand muss zu Lebzeiten unentgeltlich arbeiten, bekommt nur Auslagen ersetzt.
16. Vorwürfe gehen ins Leere, alles wurde stets geprüft und für gut befunden | Gut gewirtschaftet, Geld vermehrt |
Stiftungsvorstand sagt, Wirtschaftsprüfer hat stets alles für in Ordnung befunden. Vorwürfe werden bestritten. (Gilt
auch, wenn Graf sagt) Meschar stellt falsche Behauptungen auf. Notar Stefan sagt, alles sei in Ordnung gewesen.
Graf sagt, Unterlagen würden Unschuld belegen. Stiftungszweck sei erfüllt. Bestreitet Vorwürfe. Vermögen hat sich in
6 Jahren um 20% vermehrt, Ertrag der Stiftung verdreifacht. Stiftung erfolgreich. Aus Kostengründen hat
Stiftungsvorstand auch auf Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verzichtet. Das Geld wurde vermehrt.
17. Vorwurf: Vorstand zieht den Rechtsstreit in die Länge | Mit langen Gegendarstellungen. So dass alte Frau
Verhandlungsende vielleicht nicht mehr erleben wird.
18. Graf versuchte publik werden der Causa zu verhindern | Graf hat rechtliche Schritte gegen ORF angekündigt. Graf
versucht Sendungsausstrahlung zu verhindern. Graf klagt ORF, weil schon im Teaser zum Report Unwahrheiten
aufgestellt würden. [Das ist interessant für Streit, weil Graf den Streit offenbar geheim halten wollte. Oder weil
Behauptungen einfach falsch sind.] Handelsgericht hat Antrag auf einstweilige Verfügung (langte noch rechtzeitig am
Sendungstag ein) aber abgelehnt. ORF erfuhr erst eine Woche nach Ausstrahlung vom Versuch, die Sendung zu
stoppen. Behauptung, dass Graf seltsame Geschäfte mit Geld einer alten Dame macht, und dass das nicht zur
Vorbildwirkung von Politikern passe, seien unwahr. Meschar hatte sich an Öffentlichkeit gewandt. Im Mai war das.
19. Meschar ist bei der Errichtung der Stiftung nachweislich und ausführlich belehrt worden. (2 Notare und ein Richter)
und hat das schriftlich bestätigt. Am 10. Oktober 2006. Stiftungsurkunde entspricht dem Willen Meschars. Gericht
hatte Meschar extra vorgeladen, um vor Gründung der Stiftung nochmal mit ihr darüber zu sprechen. Meschar wollte
Stiftung und gut belehrt. Meschar wollte Vermögen 2006 in Stiftung einbringen (Wollte Stiftung). Meschar hatte Zeit
zum Nachdenken, lange Vorlaufzeit von 2 Jahren
20. Stiftungsvorstand ist dem ursprünglichen Stifterwillen verpflichtet, auch wenn sich dieser seither geändert hat.
21. Graf wollte gar nicht in Vorstand | Graf hat sich lange dagegen gewehrt, in den Stiftungsvorstand zu gehen, hat dann
Meschar zuliebe nachgegeben. Wegen Todesfalls.
22. Das Restaurant zahlt marktübliche Miete | Grafs Restaurant war in finanziellen Schwierigkeiten, KEB Immobilien sagt,
zwischen 2007 und 2008 gab es Probleme mit der Miete. Das war bevor Stiftung Haus gekauft hat. Seit Stiftung Haus
gekauft hat, gibt es keine Mietrückstände des Restaurants. Es wird die volle Miete bezahlt.
23. Immobilie war gute Gelegenheit, 2 Objekte in Döbling zu gutem Preis gekauft, dank Immobilien wirft Stiftung mehr
Geld ab, ursprüngliche Liegenschaften waren ertragsarm.
24.
Vorstand wird sich zurückziehen wenn Meschar das will | Graf ist bereit, sofort aus der Stiftung auszutreten. Wansch
sagt, er würde sich aus Vorstand zurück ziehen, wenn Meschar das möchte
25. Ein Vermögen von 1 Million ist für Errichtung einer Stiftung zu gering. | Kosten und Aufwand sind in Relation zum
Ertrag zu aufwändig. Rentabilität. Andreas Bauer von Kanzlei BKP sagt, 3 Mio. sollten es schon mindestens sein.
Schima Wallentin sagt, es sollten sogar 10 Millionen sein. Ein Testament hätte den Zweck voll erfüllt und wäre
günstiger gewesen. Meschar wusste das nicht.
26. Knebelklausel | Meschar hat sich in Stiftungsvertrag verpflichtet, auf rechtliche Schritte gegen den Vorstand zu
verzichten. Eine solche Knebel Klausel ist ungewöhnlich. Möglicherweise sittenwidrige Klausel. Meschar hatte
deshalb Angst zu prozessieren.
27. Die ÖVP steckt hinter der Geschichte
47
28. Meschar war stets in alle Entscheidungen der Stiftung eingebunden und aktiv an ihnen beteiligt gewesen. Sie hat sich
folglich auch nicht gegen Kauf des Lokals ausgesprochen. Alle Entscheidungen waren mit Meschar abgesprochen.
29. ÖVP berät Meschar nicht.
30. Streit um neuen Stiftungsprüfer, Scheinkontrollen durch Firmen-Karussell | Stiftungsprüfer wurde gewechselt, eine
neuer wurde vom Gericht bestellt. Meschar ist mit diesem nicht einverstanden. Handelsgericht muss Wunsch
Meschars hier nicht berücksichtigen und hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert, die nicht die Firma
KPMG war, die lt. Meschars Anwalt Helmut Grave groß genug wäre, um alles ausreichend schnell zu prüfen. Die
Jahresabschlüsse der Stiftung wurden von denselben Leuten gemacht, die dann auch kontrolliert haben. Die beiden
Firmen mit identen Geschäftsführern haben sich gegenseitig selbst kontrolliert. Firmengeflecht: Der bisherige
Wirtschaftsprüfer Stiftungsprüfer war die Kanzlei PWK, die dieselben Eigentümer hat, wie die Kanzlei, die die
Bilanzen erstellt. Man hat sich selbst überprüft. Es gibt Berührungspunkte zwischen Buchhalter, Bilanzersteller und
Wirtschaftsprüfer: Die 3 teilen alle die gleiche Lizenznummer für ein Softwareprogramm
31. Stiftung zahlt alles für Meschar Stiftung bezahlt (Arzt-)Rechnungen für Meschar, wenn sie diese vorlegt, und laufende
Betriebskosten (Heizung etc.). Hinzu kommen fixe Ausschüttungen. Also mehr als 5000 Euro pro Jahr. Meschar hat
nicht mehr Geld verlangt. Hat seit August 2011 keine weiteren Auszahlungswünsche mehr geäußert. Genug Geld:
Meschar bekommt 10.000 bis 12.000 Euro pro Jahr von der Stiftung
32. Der Jahresabschluss von 2010 ist noch immer nicht fertig. Erst wenn Jahresabschlüsse fertig, bekommt Meschar
Erträge
33. Vorläufiger Verlust für 2010 | Vorläufige Bilanz 2010: 60.000 Euro Defizit Verlust, offenes Darlehen über 159.000
Euro.
34. Merkwürdige Posten in der Buchhaltung: 4000 Euro für Fachliteratur Fachzeitschriften und 3500 Euro für
Büromaterial. Nach Kritik Meschars als Fehler des Buchhalters abgetan. Danach wurden Posten einfach in Kosten für
Immobiliengutachten umgewandelt. In Kosten für Rechtsberatung und sonstige Beratung“ umgewandelt. In den
Jahren 2007 + 2008 fielen fast 600 Euro „Spesen für Geschäftsanbahnung“ an Meschars Anwalt Zanger hat
Abberufung des Stiftungsprüfers wegen nichtiger Expertise beantragt: Dem Prüfer hätten Lücken bzw. unkorrekte
Buchungen in der Bilanz auffallen müssen. Es fehlen Bankbelege und Buchhaltung sei nicht ordentlich. Für eine
Buchung über Stempel fehlt der Beleg. Für den Ankauf eines juristischen Buches fehlt der Originalbeleg. Manche
Honorarnoten sind im falschen Jahr verbucht worden. Manche Rechnungen wurden doppelt verrechnet.
35. Neu vorgeschlagener Stiftungsvorstand will nicht unentgeltlich arbeiten
Designiertes Stiftungsteam holt bereits Erkundigungen ein, was Meschars Wohnhaus Grund wert sei.
36. Graf geht, Wansch und Witt bleiben | Graf wird sich aus Vorstand zurückziehen. Verlässt Vorstand. Rückzug. Stiftung
hat beantragt, Grafs Funktion aus dem Firmenbuch zu löschen. Graf zieht sich zurück, weil er Meschars Willen
respektiert. Sofort. Graf geht, weil Diskussion der Stiftung schade Graf geht, weil die Diskussion der FPÖ schadet.
Graf will Rückzug in die Länge ziehen. Tatsächlich bestimmt aber Gericht, wie lange es dauert, bis sein Name aus
dem Firmenbuch gelöscht ist. Lt. Stiftungsvertrag würde ihm eine einmonatige Frist für den Rücktritt zustehen. Graf
behält auch nach Rücktritt Kontrolle über Freunde Wansch und Witt und damit über die Stiftung. Wansch tritt erst
zurück, wenn Gericht alle Vorwürfe geklärt hat. Wenn nicht kompletter Vorstand ausgetauscht wird, behindert das die
Klärung der Causa, der Vorstand kann keine Schadenersatzansprüche gegen sich selbst prüfen.
37. Witt Honorarnoten in Funktion als Anwalt an Stiftung gestellt in 2009 über 10.000 Euro für Beratung bei
Immobiliendeal. Das ist rechtens, aber schlecht in der Optik, da der Vorstand ja unentgeltlich arbeitet und hier
scheinbar Geschäfte mit sich selbst macht. Ein Gericht hätte Rechtsgeschäfte (10.000 Euro Honorar) von Witt
genehmigen müssen, da die Stiftung keinen Aufsichtsrat hat.
38. Hofmann hat keine wirtschaftlichen Interessen an Stiftung
39. Staatsanwalt ermittelt gegen Stiftungsvorstand. Staatsanwalt ermittelt gegen Graf wegen Betrugs und Untreue.
Gegen Witt und Wansch wegen Untreue. Anonyme Anzeige (bestand aus einem aus der Kleinen Zeitung
ausgeschnittenen Artikel zur Causa, handschriftlich ergänzt um: Anzeige) Meschar wurde am 26.9. von Staatsanwalt
einvernommen
40. Schikanen gegen Meschar | Stiftungsvorstand hat Gebäudeverwaltung für Meschars Wohnhaus beauftragt. Meschar
fühlt sich dadurch schikaniert, die Beauftragung war nicht mit ihr besprochen. Stiftungsvorstand hat Torschlösser auf
Meschars Grundstücken austauschen lassen. Meschar fühlt sich dadurch schikaniert. Graf sagt, das Schloss sei
nötig, weil am Grundstück immer wieder unbefugt Müll abgelagert wurde. Stiftungsvorstand hat einen Rasenmäher
Traktor für Meschar gekauft, Meschar wollte diesen nicht. Überteuerter Heckenschnitt: Für das Stutzen einer Hecke
wurden 2 Arbeitstage verrechnet. Verdacht, dass Graf private Gartenarbeiten über diesen Bilanzposten verrechnet
habe. Stiftung sagt, dass umfangreiche Gartenarbeiten nötig waren, weil Grundstück verwahrlost war.
48
41. Das Vermögen war nicht zu klein zur Gründung einer Stiftung
42. Stiftung liquide, verfügt über ausreichend liquide Mittel, verfügt über 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Das
reicht, um Meschar im Bedarfsfall zu unterstützen.
43. Wenig Wertpapiere | Nur 4% des Stiftungsvermögens sind in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.
44. Gutachten entkräftet Vorwürfe gegen Graf, was das Management, die Wirtschaftlichkeit der Stiftung angeht.
[Varianten: Graf findet alles korrekt. Krone sagt, Wirtschaftsprüfer konnte Gefährdung nicht feststellen). Gutachter
stellte fest: Stiftung waren ausreichend liquide, um Meschar zu Lebzeiten versorgen zu können. Gutachter stellte fest:
Immobiliendeals haben Ertragslage gesteigert, wirtschaftlicher Nutzen für Stiftung [Krone schreibt: Kein
wirtschaftlicher Schaden; Kurier auch]. Gutachter stellte fest: Mietgutschriften an Restaurant wegen Bauarbeiten
seien nicht unüblich, Bauträger hat Mietverluste durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen. Gutachter stellt fest:
Ein Grundstück der Stiftung wurde nicht zu billig verkauft.
45. Gutachter stellte fest: Meschar hat zwischen 7.800 und 13.800 Euro pro Jahr bekommen. Sie hat also mehr Geld
bekommen, als bisher bekannt war.
46. Gutachter hat Fragen über das Zustandekommen der Stiftung nicht geklärt
47. Witt geht | Ein weiterer Stiftungsvorstand ist zurück getreten: Witt hat Rückzug angekündigt, nachdem das Gutachten
veröffentlicht wurde wartet er nur noch ab, bis ein Nachfolger für Graf gefunden wird. Witt sagt, es macht auch gar
keinen Sinn, unentgeltlich für jemanden zu arbeiten, der das nicht will.
48. Auflösung der Stiftung käme teuer. Anwalt der Stiftung lehnt Auflösung ab. Meschar will auflösen
49. Das von Meschar vorgeschlagene, neue Stiftungsteam wird für Funktion nicht zur Verfügung stehen
50. Handelsgericht entscheidet: Vorstand hat korrekt gehandelt. Absetzungsantrag ist abgewiesen. Stiftungszweck nicht
gefährdet. Meschar verliert Gerichtsstreit. Meschar geht in Berufung.
51. Wansch geht hat Stiftung nun ebenfalls verlassen.
52. Meschar zeigt Ex-Vorstand wegen Urkundenfälschung an. Ee geht um eine Zusatzurkunde, die belegt, dass die
Urkunde nach Unterschrift nochmal verändert wurde. Vergehen scheint aber schon verjährt zu sein.
53. Oberlandesgericht stellt beim Stiftungsvorstand „grobe Pflichtverletzungen“ fest. Berufung erfolgreich.
Oberlandesgericht sagt, Stiftungszweck war aufgrund mangelnder Liquidität nicht erfüllt. Kauf der
Immobiliengeschäfte hatten liquide Mittel der Stiftung drastisch reduziert. Es hat keine kontrollierte Buchhaltung
gegeben.
54. Bei Stiftungen ist es üblich, dass Stifter Kontrolle über Vermögen abgibt.
55. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein gegen Ex-Vorstand ein. Weder Vorsatz für Betrug, noch für Untreue konnten
nachgewiesen werden. Meschar hat Fortführungsantrag des Strafverfahrens beantragt.
56. Meschar will ihre, in die Stiftung eingebrachten, Grundstücke zurück.
57. Stiftung muss aufgelöst werden, da sie Zweck nicht erfüllt. Bei Auflösung hohe Kosten (356.000 Euro
Steuernachzahlung), Schadenersatzforderungen an Graf möglich.
2. Aussagen zur Medienkritik
Die Aussage, wonach der Stiftungsstreit eine Medienkampagne darstelle, zählt bereits zu den Hard Facts. In diesem
Ausschnittwerden konkrete Aussagen über fragwürdige Journalistinnen- und Medienmethoden gesucht. Inhaltliche
Auseinandersetzungen werden nicht gewertet.
101. ORF Interview: Interviewtermin unter falschem Vorwand bekommen. Graf überrumpelt, konnte nichts zum
Thema sagen, weil er sich erst Verschwiegenheit entbinden lassen musste. Das lässt Graf schlecht aussehen,
schlechte Position
102. ORF Wackelkamera: Verwackelte Amateuraufnahmen, die für negative Stimmung sorgen sollen.
49
103. ORF Live Interview: Armin Wolf schlecht vorbereitet
104. Kamerateams verärgern Gäste im Restaurant Graf
105. Journalisten geben sich als jemand anders aus, um Immobilie zu besichtigen
106. Journalist kommt unangemeldet in Grafs Garten
107. Unausgewogene Berichterstattung, Grafs Entkräftigungen kommen in Medien kaum vor
108. Ein in Medien zitierter Experte ist eigentlich ein Berater Meschars
109. Journalisten bedrängen Meschar mit Telefonanrufen, stehen bei ihr im Garten
110. Journalisten holen keine Stellungnahme bei beschuldigtem Graf ein, verletzen Ehrenkodex
111. Kampagne arbeitet viel mit Kommentaren, in denen Objektivität zur Nebensache wird
112. Medien unterwerfen sich Klausel, wonach sie von einer PK erst berichten dürfen, nachdem ORF seinen Beitrag
gesendet hat.
3. Aussagen zu Graf als falscher Anwalt
Aussagen, wonach Graf sich als Anwalt ausgegeben hat, der er nicht ist.
201. Graf ist nur Rechtsanwaltswärter. Auf Wahllisten aber fälschlicherweise als Anwalt tituliert
202. Wahllisten werden nicht so genau kontrolliert
203. Auch in aktuellen FPÖ Aussendungen falsche Berufsbezeichnung „Anwalt“
204. Der Fehler liegt bei einem Mitarbeiter
205. Gegenüber Meschar hat sich Graf nie als Anwalt ausgegeben
4. Ausfällige Aussagen
Aussagen mit Unterstellungen, Beleidigungen, Unterstellungen, argen Übertreibungen, wenn vom Redakteur getätigt. Bsp.: Der
Satz „Für FPÖ-Generalsekretär Vilimsky bricht die Kampagne gegen den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, einst im
Vorstand der Stiftung, in sich zusammen“ wird nicht gezählt, weil hier bloß die Aussage eines Politikers wiedergegeben wird.
Der Satz „Anonymes Denunziantentum fällt im Justizministerium auf fruchtbaren Boden“ allerdings ist eine vom Redakteur
getätigte Aussage.
5. Unvorteilhafte Fotos
Wenn sich jemand an die Nase greift oder gähnt, schläft, den Mund verzieht, oder ein Bier in der Hand hält, gilt das als
auffälliges Foto. Allgemein Fotos, auf denen jemand unvorteilhaft abgebildet ist. Eine für Außenstehende unvorteilhafte
Kleidung, wie etwa die Burschenschaftertracht, wird nicht als unvorteilhaftes Foto gewertet, da die Betroffenen diese mit Stolz
tragen.
Beispiele:
OK Fotos ....................................................................................................................................................... Unvorteilhafte Fotos
............................
50
Codebuch Pre-Test
1.
Graf hat Meschars Vermögen 2006 unwiderruflich in einer Stiftung geparkt eingebracht. Meschars Vermögen inkl.
Bargeld, 2 Grundstücke und ihr Wohnhaus sind in Stiftung, in Summe rund 1 Mio. Euro (1,3). Liegenschaften und
Wertpapiere sind per Zusatzurkunde ins Stiftungsvermögen überführt worden.
2.
Meschar sagt, sie ist mit den Tätigkeiten der Stiftung nicht zufrieden. Der Stiftungszweck sei verletzt, ihre
Versorgung nicht garantiert. Schlechte Ertragslage. Sie wollte ihr Vermögen den Tieren vererben, Zweifel, dass dieser
Zweck von Stiftungsvorstand vorangetrieben wird. Sie fühlt sich getäuscht. Betrogen
3.
Graf ist gelernter Jurist
4.
Streit vor Handelsgericht | Meschar versucht den Stiftungsvorstand vor Gericht abzuberufen. Meschar kann den
Stiftungsvorstand nicht abwählen. Gericht kann Vorstand nur bei groben Verstößen absetzen (Seit Oktober 2011).
Vergleichsgespräche sind gescheitert. Abberufungsantrag wurde November 2011 bei Gericht eingereicht. Seit August
läuft das Verfahren.
5.
Graf will nicht aus Stiftungsvorstand zurück treten. (Will auch weiterhin für das Wohl der Stiftung tätig sein).
6.
Meschar lebt alleine, ist unverheiratet und hat keine Kinder. Hat keine Nachkommen, denen sie etwas vererben
könnte. Mit Stiftungsgründung wollte sie ihren Namen erhalten haben.
7.
Meschar ist 90 Jahre alt
8.
Meschar sagt, sie wurde um ihr Vermögen gebracht, sie hat gar nichts mehr. Reingelegt. Betrogen.
9.
Graf ist FPÖ Politiker
10. Meschar sagt, sie will vorsorgen, damit sie bei Bedarf einmal jemanden hat, der sie pflegt.
11. Meschar sagt, sie hat sich bei Graf wegen Stiftung erkundigt. Sie ist an ihn herangetreten. Mit der Idee.
Angesprochen auf Stiftungsgründung.
12. Meschar sagt, Graf hat ihr empfohlen, ihr Vermögen in eine Privatstiftung einzubringen. Geraten. Überredet.
13. Meschar sagt, die hat den Stiftungsvertrag nicht zu lesen bekommen, er sei ihr nur vorgelesen worden
14. Meschar sagt, sie sei nicht über die Vertragsmodalitäten belehrt worden, sie hat nicht gewusst, was sie da
unterschreibt. Meschar sagt, sie hat nicht gewusst, dass sie Kontrolle über Vermögen verlieren würde. Meschar
sagt, sie hat nicht gewusst, dass man Stiftungen auch anders aufsetzen kann. Sie fühlt sich getäuscht. Sie dachte, sie
hat ein Mitspracherecht.
15. Meschar sagt, sie will durch die Stiftung zu Lebzeiten gut versorgt sein (falls sie einmal Pflegehilfe braucht)
16. Zweck der Stiftung nach Tod: Kosten für Grabpflege abdecken und für den Tierschutz spenden. Tierarzt soll 2000
Euro im Jahr erhalten. Augenheilkunde. Blindenhunde, Rettungshunde unterstützen.
17. Die anderen beiden Stiftunsgvorstände sind Freunde und Parteikollegen von Graf: Michael Witt von der FPÖ Mödling,
ein ehemaliger Arbeitskollege Grafs. Und Alfred Wansch, FPÖ Wien, mit Graf bei Burschenschaft Olympia. Witt
fungierte auch als Anwalt von Graf, beim Versuch den ORF Report Beitrag zu verhindern.
18. Auch der Notar ist Freund von Graf: Harald Stefan, FPÖ Nationalratsabgeordneter, ebenfalls bei Burschenschaft
Olympia. Freundschaftlich verbunden.
19. Martin Graf wird zum Stiftungsvorstand gewählt
20. Auch der Wirtschaftsprüfer ist Burschenschafter
21. Meschar sagt, sie wollte ihr Wohnhaus gar nicht in die Stiftung einbringen, das war Grafs Idee, er hat sie
überrumpelt. Er ist ein Politprofi, ihm ist nur schwer zu widersprechen.
22. Martin Graf will sich in der Causa nicht äußern, um nicht einem laufenden Verfahren vorzugreifen
23. Graf sagt, Vorwürfe seien politisch motivierte Kampagne gegen ihn. (Diese Journalisten sind niederträchtig) FPÖ
spricht von Medienhetze, politisch motiviertem Rufmord. Kampagne zum Zweck auch der FPÖ zu schaden. Seine
51
Sicht der Dinge ist in der Berichterstattung kaum vorgekommen. Meschar zum Zweck einer Kampagne
instrumentalisiert worden.
24. Meschar sagt, Immobilie in Döbling sei gegen ihren Willen gekauft worden
25. Um die Immobilie zu erstehen, musste Stiftung einen Kredit aufnehmen (200.000) und ein Grundstück verkaufen
26. Die Immobilie beherbergt das Restaurant von Grafs Bruder, an dem Graf mittlerweile auch selbst beteiligt ist (über
Consulting Firma). Graf macht über die Stiftung also Geschäfte mit sich selbst [Geschäfte mit sich selbst ist derselbe
Sachverhalt, nur eine andere Formulierung). Auch Grafs Magazin Unzensuriert.at (die 1848 Medienvielalt Verlags
GmbH) residiert an der Adresse. Grafs profitieren von Geschäft. Für Stiftung war Deal schlechtes Geschäft.
27. Meschar sagt, die Immobilie sei zu teuer gekauft worden (500 statt 385.000)
28. Meschar sagt, bei den Mieteinnahmen gebe es Rückstände
29. Meschar sagt, sie bekommt nur 400 Euro Taschengeld monatlich von der Stiftung, das ist zu wenig. Meschar sagt, sie
bekommt nur 5.000 Euro im Jahr, in 2 Tranchen. Meschar kann kein Geld von der Bank abheben. Ihr seien 10.000
Euro im Jahr versprochen worden.
30. Stiftungsvorstand arbeitet ehrenamtlich unentgeltlich und profitiert nicht von Stiftung. Keine Eigeninteressen
31. Stiftungsvorstand sagt, Wirtschaftsprüfer hat stets alles für in Ordnung befunden. Vorwürfe werden bestritten. (Gilt
auch, wenn Graf sagt) Meschar stellt falsche Behauptungen auf. Notar Stefan sagt, alles sei in Ordnung gewesen.
Graf sagt, Unterlagen würden Unschuld belegen. Stiftungszweck sei erfüllt. Bestreitet Vorwürfe.
32. Vorstand zieht den Rechtsstreit mit langen Gegendarstellungen in die Länge.
#
33. Graf hat rechtliche Schritte gegen ORF angekündigt. Graf versucht Sendungsausstrahlung zu verhindern. Graf klagt
ORF, weil schon im Teaser zum Report Unwahrheiten aufgestellt würden. [Das ist interessant für Streit, weil Graf den
Streit offenbar geheim halten wollte. Oder weil Behauptungen einfach falsch sind.] Handelsgericht hat Antrag auf
einstweilige Verfügung (langte noch rechtzeitig am Sendungstag ein) aber abgelehnt. ORF erfuhr erst eine Woche
nach Ausstrahlung vom Versuch, die Sendung zu stoppen. Behauptung, dass Graf seltsame Geschäfte mit Geld einer
alten Dame macht, und dass das nicht zur Vorbildwirkung von Politikern passe, seien unwahr. Meschar hatte sich an
Öffentlichkeit gewandt. Im Mai war das.
34. Der Anwalt der Stiftung heißt Hannes Füreder.
35. Graf ist nicht Vorstand, sondern nur eines von 3 Vorstandsmitgliedern
36. Meschar ist bei der Errichtung der Stiftung nachweislich und ausführlich belehrt worden. (2 Notare und ein Richter)
und hat das schriftlich bestätigt. Am 10. Oktober 2006. Stiftungsurkunde entspricht dem Willen Meschars.
37. Stiftungsvorstand ist dem ursprünglichen Stifterwillen verpflichtet, auch wenn sich dieser seither geändert hat.
38.
Meschar kennt Graf seit den 90ern
39. In der Stiftungsurkunde steht nichts von Pflegehilfe
40. Rechtlich dürfte Stiftungskonstrukt wasserdicht sein
41. Anwalt Füreder will sich inhaltlich nicht zu laufenden Verfahren äußern
42. Meschar wollte Vermögen 2006 in Stiftung einbringen (Wollte Stiftung). Meschar wurde nicht überrumpelt, lange
Vorlaufzeit von 2 Jahren
43. Meschar ist zu Lebzeiten Begünstigte der Stiftung, alle Erträge fließen an sie
44. Meschar ist Opfer ihrer neuen Berater, diese wollen selbst in den Vorstand, die haben sich an ORF gewandt, die
stecken hinter Sinneswandel. Neue Berater könnten zweifelhafte Absichten haben und Stiftung zu eigenem Vorteil
nutzen. Berater haben sie Gehirnwäsche unterzogen. Sekte.
45. Graf hat sich lange dagegen gewehrt, in den Stiftungsvorstand zu gehen, hat dann Meschar zuliebe nachgegeben.
Wegen Todesfalls.
52
46. Das Restaurant zahlt marktübliche Miete
47. Immobilie war gute Gelegenheit, 2 Objekte in Döbling zu gutem Preis gekauft, dank Immobilien wirft Stiftung mehr
Geld ab, ursprüngliche Liegenschaften waren ertragsarm. Vermögen hat sich in 6 Jahren um 20% vermehrt, Ertrag
der Stiftung verdreifacht. Stiftung erfolgreich. Aus Kostengründen hat Stiftungsvorstand auch auf
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verzichtet. Das Geld wurde vermehrt.
48. Meschar hatte sich gegenüber Graf nie beklagt, der Abberufungsantrag im Oktober 2011 kam überraschend
49. Meschar will für Augenheilkunde spenden
50. Graf wird Meschar nicht klagen
51. Graf darf als Vorstand keine Details zu Stiftung öffentlich preis geben
52. Graf sagt, er wird sich als Vorstand zurückziehen wenn Meschar das will
53. Graf sagt, er wisse von Meschars Wunsch, ihn aus dem Vorstand zu entfernen, nur aus den Medien. Bis Herbst 2011
reger Kontakt, dann auf einmal Funkstille. Kontakt abgebrochen.
54. Graf will im Vorstand bleiben, bis Verfahren zu Ende ist. Reputation wiederherstellen
55. Graf gab Interview zur Causa im Fernsehen
56. Graf musste sich erst von Verschwiegenheit entbinden lassen, konnte vorher nicht zu Causa Stellung nehmen. Der
ORF hätte das wissen müssen und ihn nicht mit Fragen zur Stiftungscausa überrumpeln dürfen. Der ORF hatte das
Interview auch zu einem anderen Thema angekündigt.
57. Ein Vermögen von 1 Million ist für Errichtung einer Stiftung zu gering. Kosten und Aufwand sind in Relation zum
Ertrag zu aufwändig. Rentabilität. Andreas Bauer von Kanzlei BKP sagt, 3 Mio. sollten es schon mindestens sein.
Schima Wallentin sagt, es sollten sogar 10 Millionen sein. Ein Testament hätte den Zweck voll erfüllt und wäre
günstiger gewesen. Meschar wusste das nicht.
58. Meschar hat sich in Stiftungsvertrag verpflichtet, auf rechtliche Schritte gegen den Vorstand zu verzichten. Eine
solche Knebel Klausel ist ungewöhnlich. Möglicherweise sittenwidrige Klausel. Meschar hatte deshalb Angst zu
prozessieren.
59. Die ÖVP steckt hinter der Geschichte
60. Graf ist bereit, sofort aus der Stiftung auszutreten.
61. Wansch sagt, er würde sich aus Vorstand zurück ziehen, wenn Meschar das möchte
62. Alle Entscheidungen waren mit Meschar abgesprochen
63. ÖVP berät Meschar nicht.
64. Graf will Erbe Meschars erschleichen
65. Gericht hatte Meschar extra vorgeladen, um vor Gründung der Stiftung nochmal mit ihr darüber zu sprechen.
66. Streit um neuen Stiftungsprüfer | Stiftungsprüfer wurde gewechselt, eine neuer wurde vom Gericht bestellt.
Meschar ist mit diesem nicht einverstanden. Handelsgericht muss Wunsch Meschars hier nicht berücksichtigen und
hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft engagiert, die nicht die Firma KPMG war, die lt. Meschars Anwalt Helmut
Grave groß genug wäre, um alles ausreichend schnell zu prüfen.
67. Meschars Anwalt heißt Thomas Hofmann
68. Es besteht die Möglichkeit, das Stiftungsvermögen in eine anderen Stiftung überzuführen
69. Stiftung kann nicht wiederrufen werden.
70. Die Jahresabschlüsse der Stiftung wurden von denselben Leuten gemacht, die dann auch kontrolliert haben. Die
beiden Firmen mit identen Geschäftsführern haben sich gegenseitig selbst kontrolliert.
53
71. Stiftung bezahlt (Arzt-)Rechnungen für Meschar, wenn sie diese vorlegt, und laufende Betriebskosten (Heizung etc.).
Hinzu kommen fixe Ausschüttungen. Also mehr als 5000 Euro pro Jahr
72. Meschar bezieht eine Pension und hat auch noch Geld außerhalb der Stiftung. Die Pension beträgt 1250 netto
monatlich.
73. Meschar erlitt einen Schwächeanfall ob der Aufregung
74. Der Jahresabschluss von 2010 ist noch immer nicht fertig.
75. Anwalt Alexander Hofmann soll einer der neuen Vorstände werden. Meschar wünscht sich das.
76. Hofmann würde unentgeltlich für Stiftung tätig werden
77. Hofmann engagiert sich das Liberale Forum
78. Meschar braucht gar nicht viel Geld, ihr Leben dreht sich um ihre Katzen und sie verlässt das Haus kaum
79. Arno Aigner aus KPÖ Penzing soll ebenfalls für den Vorstand vorgeschlagen werden. Neuer designierter
Stiftungsvorstand
80. Honorarprofessor Heinrich Geuder soll als dritter für den Vorstand vorgeschlagen werden
81. Stiftung wurde in gesetzlicher Minimalform mit Vermögen von 75.000 Euro errichtet
82. Stiftungsvorstand muss zu Lebzeiten unentgeltlich arbeiten, bekommt nur Auslagen ersetzt.
83. Meschar ist zu Lebzeiten Wohnrecht in ihrem Haus garantiert.
84. Meschar kritisiert, dass Graf sie zur Vorladung und Rechtsbelehrung begleitet hat.
85. Graf sagt, Meschar hat ihn gebeten, sie zum Gerichtstermin zu begleiten.
86. Notar Harald Stefan hätte Meschar vor Stiftungskonstrukt bewahren müssen. Notare müssen sich nämlich vor
Unterschrift vom Willen der Parteien überzeugen.
87. Grafs Restaurant war in finanziellen Schwierigkeiten, KEB Immobilien sagt, zwischen 2007 und 2008 gab es
Probleme mit der Miete. Das war bevor Stiftung Haus gekauft hat.
88. Seit Stiftung Haus gekauft hat, gibt es keine Mietrückstände des Restaurants. Es wird die volle Miete bezahlt.
89. Harald Stefan hat Meschar gebeten, ihn von Schweigepflicht zu entheben
90. Meschar war stets in alle Entscheidungen der Stiftung eingebunden und aktiv an ihnen beteiligt gewesen. Sie hat sich
folglich auch nicht gegen Kauf des Lokals ausgesprochen.
91. Meschar hat seit August 2011 keine weiteren Auszahlungswünsche mehr geäußert
92. Erst wenn Jahresabschlüsse fertig, bekommt Meschar Erträge
93. Meschar war auch nach dem Immobiliendeal noch auf Festen der Grafs zu Besuch gewesen
94. Meschar hat Graf bei einer Bürgerversammlung in Donaustadt kennengelernt
95. Eine Bekannte hatte Meschar geraten, sich an Graf zu wenden
96. Heuer (2012) hat Meschar noch gar kein Geld von der Stiftung bekommen.
97. Meschar bekommt 10.000 bis 12.000 Euro pro Jahr von der Stiftung
98. Der bisherige Wirtschaftsprüfer Stiftungsprüfer war die Kanzlei PWK, die dieselben Eigentümer hat, wie die Kanzlei,
die die Bilanzen erstellt. Man hat sich selbst überprüft.
99. Stiftungsvertrag ist unwiderruflich
100. Vorläufige Bilanz 2010: 60.000 Euro Defizit Verlust, offenes Darlehen über 159.000 Euro
54
101. Meschar will für Tiere Tierschutz spenden.
102. Meschar wollte gar nicht für die Augenheilkunde spenden
103. Eigenartige Posten in der Buchhaltung: 4000 Euro für Fachliteratur Fachzeitschriften und 3500 Euro für Büromaterial.
Nach Kritik Meschars als Fehler des Buchhalters abgetan. Danach wurden Posten einfach in Kosten für
Immobiliengutachten umgewandelt. In Kosten für Rechtsberatung und sonstige Beratung“ umgewandelt.
104. Meschar hat seit Juli 2011 kein Geld von der Stiftung bekommen
105. Graf bleibt in Stiftung, weil er Meschar vor Beratern schützen will
106. Neu vorgeschlagener Stiftungsvorstand will nicht unentgeltlich arbeiten
107. Graf bietet an, sich auch ohne Mandat um Meschar zu kümmern
108. Seit dem Immobiliendeal gibt es keinen Kontakt mehr zwischen Meschar und Graf
109. Graf möchte Meschar gerne treffen, um alles mit ihr zu besprechen.
110. Graf wird sich aus Vorstand zurückziehen. Verlässt Vorstand. Rückzug. Stiftung hat beantragt, Grafs Funktion aus
dem Firmenbuch zu löschen.
111. Graf zieht sich zurück, weil er Meschars Willen respektiert. Sofort.
112. Graf hat angeboten, dass die beiden anderen Vorstände gehen, aber bleibt
113. Graf geht, weil Diskussion der Stiftung schade
114. Graf geht, weil die Diskussion der FPÖ schadet
115. Graf wird sich nicht mehr zur Causa äußern
116. Wansch und Witt wollen bleiben bis Urteil in Causa gesprochen.
117. Graf will Rückzug in die Länge ziehen. Tatsächlich bestimmt aber Gericht, wie lange es dauert, bis sein Name aus
dem Firmenbuch gelöscht ist. Lt. Stiftungsvertrag würde ihm eine einmonatige Frist für den Rücktritt zustehen.
118. Graf behält auch nach Rücktritt Kontrolle über Freunde Wansch und Witt und damit über die Stiftung
119. Wansch tritt erst zurück, wenn Gericht alle Vorwürfe geklärt hat
120. Witt hat Honorarnoten in Funktion als Anwalt an Stiftung gestellt in 2009 über 10.000 Euro für Beratung bei
Immobiliendeal. Das ist rechtens, aber schlecht in der Optik, da der Vorstand ja unentgeltlich arbeitet und hier
scheinbar Geschäfte mit sich selbst macht.
121. Designiertes Stiftungsteam holt bereits Erkundigungen ein, was Meschars Wohnhaus Grund wert sei
122. Hofmann hat keine wirtschaftlichen Interessen an Stiftung
123. Staatsanwalt ermittelt gegen Stiftungsvorstand
124. Wenn nicht kompletter Vorstand ausgetauscht wird, behindert das die Klärung der Causa, der Vorstand kann keine
Schadenersatzansprüche gegen sich selbst prüfen.
125. Stiftungsvorstand hat Gebäudeverwaltung für Meschars Wohnhaus beauftragt. Meschar fühlt sich dadurch
schikaniert, die Beauftragung war nicht mit ihr besprochen
126. Stiftungsvorstand hat Torschlösser auf Meschars Grundstücken austauschen lassen. Meschar fühlt sich dadurch
schikaniert. Graf sagt, das Schloss sei nötig, weil am Grundstück immer wieder unbefugt Müll abgelagert wurde.
127. In den Jahren 2007 + 2008 fielen fast 600 Euro „Spesen für Geschäftsanbahnung“ an
128. Mit dem Zukauf einer kleinen Parzelle neben einem Grundstück Meschars wollte Stiftung dann größeres Grundstück
als Baugrund gewinnbringend verkaufen. Das ist nicht gelungen.
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129. Wenn Causa noch bis über den Sommer Thema in den Medien bleibt, kann man FPÖ bzw. Graf damit schaden.
130. In der Causa könnten 2 mögliche strafrechtliche Verfehlungen, Betrug und Untreue, ausgemacht werden.
131. Ein Gericht hätte Rechtsgeschäfte (10.000 Euro Honorar) von Witt genehmigen müssen, da die Stiftung keinen
Aufsichtsrat hat.
132. Die Stiftung hat gut verzinste Wertpapiere abgestoßen und dafür um 50.000 Euro hochriskante Beteiligungen an
einem Fonds für Bananenkühlschiffe gekauft.
133. Neues Detail in Medienkampagne: Die Krone berichtet, dass Graf sich auf Wahllisten als falscher Anwalt ausgegeben
hat, obwohl er nur Rechtsanwaltswärter ist. Meschars Anwalt Hofmann erklärt dazu, dass sich Graf gegenüber nie als
Anwalt ausgegeben hat. Graf bestreitet Vorwürfe auch hier, die falschen Wahllisten müssen das Versehen eines
Mitarbeiters gewesen sein.
134. Das Vermögen war nicht zu klein zur Gründung einer Stiftung
135. Stiftung verfügt über ausreichend liquide Mittel, verfügt über 20.000 Euro täglich verfügbares Kapital. Das reicht, um
Meschar im Bedarfsfall zu unterstützen.
136. Nur 4% des Stiftungsvermögens sind in Wertpapieren oder Finanzbeteiligungen veranlagt.
137. Unabhängiges Gutachten entkräftet Vorwürfe gegen Graf, was das Management, die Wirtschaftlichkeit der Stiftung
angeht. [Varianten: Graf findet alles korrekt. Krone sagt, Wirtschaftsprüfer konnte Gefährdung nicht feststellen)
138. Graf verlangt eine Entschuldigung von jenen, die gegen ihn kapaunisiert haben.
139. Gutachter stellte fest: Stiftung waren ausreichend liquide, um Meschar zu Lebzeiten versorgen zu können.
140. Gutachter stellte fest: Meschar hat zwischen 7.800 und 13.800 Euro pro Jahr bekommen. Sie hat also mehr Geld
bekommen, als bisher bekannt war.
141. Gutachter stellte fest: Immobiliendeals haben Ertragslage gesteigert, wirtschaftlicher Nutzen für Stiftung [Krone
schreibt: Kein wirtschaftlicher Schaden; Kurier auch]
142. Gutachter stellte fest: Mietgutschriften an Restaurant wegen Bauarbeiten seien nicht unüblich, Bauträger hat
Mietverluste durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen.
143. Gutachter stellt fest: Ein Grundstück der Stiftung wurde nicht zu billig verkauft
144. Gutachter hat Fragen über das Zustandekommen der Stiftung nicht geklärt
145. Ein weiterer Stiftungsvorstand ist zurück getreten: Witt hat Rückzug angekündigt, nachdem das Gutachten
veröffentlicht wurde wartet er nur noch ab, bis ein Nachfolger für Graf gefunden wird. Witt sagt, es macht auch gar
keinen Sinn, unentgeltlich für jemanden zu arbeiten, der das nicht will.
146. Das Gutachten ist eine vom Gericht in Auftrag gegebene Stellungnahme, das ist gilt technisch präzise nicht als
„unabhängiges Gerichtsgutachten“.
147. Privatstiftungen sind steuerlich begünstigt.
148. Meschars neuer Anwalt ist Georg Zanger
149. Staatsanwalt ermittelt gegen Graf wegen Betrugs und Untreue. Gegen Witt und Wansch wegen Untreue.
Anonyme Anzeige (bestand aus einem aus der Kleinen Zeitung ausgeschnittenen Artikel zur Causa, handschriftlich
ergänzt um: Anzeige)
150. Meschar wurde am 26.9. von Staatsanwalt einvernommen
151. Stiftungsvorstand hat einen Rasenmäher Traktor für Meschar gekauft, Meschar wollte diesen nicht.
152. Meschars Anwalt Zanger hat Abberufung des Stiftungsprüfers wegen nichtiger Expertise beantragt: Dem Prüfer
hätten Lücken bzw. unkorrekte Buchungen in der Bilanz auffallen müssen. Es fehlen Bankbelege und Buchhaltung
sei nicht ordentlich. Für eine Buchung über Stempel fehlt der Beleg. Für den Ankauf eines juristischen Buches fehlt
der Originalbeleg. Manche Honorarnoten sind im falschen Jahr verbucht worden. Manche Rechnungen wurden
doppelt verrechnet.
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153. Es gibt Berührungspunkte zwischen Buchhalter, Bilanzersteller und Wirtschaftsprüfer: Die 3 teilen alle die gleiche
Lizenznummer für ein Softwareprogramm
154. Überteuerter Heckenschnitt: Für das Stutzen einer Hecke wurden 2 Arbeitstage verrechnet. Verdacht, dass Graf
private Gartenarbeiten über diesen Bilanzposten verrechnet habe. Stiftung sagt, dass umfangreiche Gartenarbeiten
nötig waren, weil Grundstück verwahrlost war.
155. Es war nicht Aufgabe des Gutachters, die Korrektheit der Bilanz zu überprüfen
156. Gutachter sagt, die Bilanz ist in Ordnung
157. Gutachter sagt, den Heckenschnitt habe er übersehen
158. Das Stiftungsvermögen wird immer weniger
159. Nach der Stiftungserrichtung hat Meschar ein halbes Jahr lang kein Geld bekommen.
160. Auflösung der Stiftung käme teuer. Anwalt der Stiftung lehnt Auflösung ab.
161. Gericht forderte vom Gutachter noch Ergänzungen an.
162. Meschar will Stiftung auflösen
163. Das von Meschar vorgeschlagene, neue Stiftungsteam wird für Funktion nicht zur Verfügung stehen
164. Meschar wollte Stiftungsvorstände nie zu ihrem Erben machen. Aber nach ihrem Tod kann Stiftungsvorstand mit Geld
machen, was er will.
165. Graf hat den Kontakt abgebrochen
166. Handelsgericht entscheidet: Vorstand hat korrekt gehandelt. Absetzungsantrag ist abgewiesen. Stiftungszweck
nicht gefährdet. Meschar verliert Gerichtsstreit.
167. Meschar geht in Berufung.
168. Stiftung hat Meschar Geld für Heizkosten verweigert.
169. Wansch hat Stiftung nun ebenfalls verlassen.
170. Meschar zeigt Ex-Vorstand wegen Urkundenfälschung an. Ee geht um eine Zusatzurkunde, die belegt, dass die
Urkunde nach Unterschrift nochmal verändert wurde. Vergehen scheint aber schon verjährt zu sein.
171. Oberlandesgericht stellt beim Stiftungsvorstand „grobe Pflichtverletzungen“ fest. Berufung erfolgreich.
Oberlandesgericht sagt, Stiftungszweck war aufgrund mangelnder Liquidität nicht erfüllt. Kauf der
Immobiliengeschäfte hatten liquide Mittel der Stiftung drastisch reduziert. Es hat keine kontrollierte Buchhaltung
gegeben.
172. Graf drohen Schadenersatzforderungen
173. Bei Stiftungen ist es üblich, dass Stifter Kontrolle über Vermögen abgibt.
174. Stiftung muss aufgelöst werden, wenn/weil Zweck nicht erfüllt war. Die Auflösung würde 380.000 Euro
Steuernachzahlung bedeuten. Schadenersatzforderungen gegen Vorstände werden geprüft.
175. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Ex-Vorstand ein. Weder Vorsatz für Betrug, noch für Untreue konnten
nachgewiesen werden.
176. Meschar hat Fortführungsantrag des Strafverfahrens beantragt.
177. Meschar will ihre, in die Stiftung eingebrachten, Grundstücke zurück.
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