Im mittelalterlichen und absolutistischen Europa galt es als

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Habeas corpus historia y praxis
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Habeas Corpus (lateinisch „du sollst den Körper haben“) waren die einleitenden Worte
von Haftbefehlen im Mittelalter. Zu Beginn der Neuzeit waren die Worte ein Begriff
für Verhaftung.[1] Durch den Habeas Corpus Act in England wurde aus den beiden Worten
ein Begriff für das Recht Verhafteter auf unverzügliche Haftprüfung vor Gericht.[2] Lange
nach der Magna Carta und kurz vor der Bill of Rights war dieses Gesetz im Jahr 1679 ein
historischer Schritt zum Rechtsstaat.
In Deutschland können die „Habeas-Corpus-Garantien“
von Art. 104 des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerdegeltend gemacht werden,
weil sie grundrechtsgleiches Recht sind.[3] Mehrtägiger Freiheitsentzug unterliegt
demRichtervorbehalt. Die „Habeas-Corpus-Rechte“ waren schon in die Weimarer
Verfassung aufgenommen worden.[4] DieBundesverfassung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft behandelt das Thema in Artikel 31 und verzichtet auf konkrete
Fristen.[5]
Im mittelalterlichen und absolutistischen Europa galt es als Vorrecht der Könige, Personen
festnehmen zu lassen. Die Haftbefehle begannen je nach Haftgrund mit den Worten:

habeas corpus ad subjiciendum – man kann die Person festhalten, um sie zum
Gegenstand (einer Befragung, einer Anklage) zu machen

habeas corpus ad testificandum – man kann die Person festhalten, um ein Zeugnis zu
erlangen
In England missbrauchte Karl I. dieses mächtige Instrument, indem er von wohlhabenden
Bürgern Zahlungen erpresste mit der Androhung, sie bei Verweigerung der Zahlungen
einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis
erlassenen Petition of Right verfiel der König bald wieder darauf. 1641 musste Karl, der
wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnot war, einem neuerlichen Erlass
des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung
zuließ. Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642–1649), der in der Hinrichtung Karls I.
gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649–1660) kam Karl
II. an die Macht. Auch dieser König griff bald wieder die Praxis der willkürlichen
Festnahmen auf, wobei er Gegner zumeist in Gebiete außerhalb Englands bringen ließ, in
denen diese Einschränkungen nicht galten. Am 27. Mai 1679, während einer
Schwächeperiode seiner Herrschaft, sah sich Karl II. gezwungen, den Habeas Corpus
Amendment Act zu unterzeichnen, der eine Verschärfung der bisherigen Regelung
bedeutete. Inhaftierte mussten nun innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt
werden und durften unter keinen Umständen außer Landes gebracht werden. Um
dem Habeas Corpus Act größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der
Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.
Die Europäische Menschenrechtskonvention stuft das Recht auf Schutz vor willkürlicher
Inhaftierung in Artikel 5 alsMenschenrecht ein. Insbesondere ist die Praxis
des Verschwindenlassens von Personen (engl. Forced Disappearance) im so ///
genannten Rom-Statut völkerrechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert.
Es bildet damit eine Rechtsnorm für die Rechtsprechung des Internationalen
Gerichtshofs in Den Haag.
In der Verfassung der USA wurde 1789 festgeschrieben, dass das Recht auf richterliche
Haftprüfung nur im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion vorübergehend ausgesetzt
werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert.Abraham Lincoln machte
während des Sezessionskrieges davon Gebrauch, um Südstaatensoldaten auch ohne den
Nachweis konkreter Gewaltakte als Kriegsgefangene festhalten zu können. Im Jahre 2006
wurde dieses Recht für als „ungesetzliche Kombattanten“ eingestufte Nicht-US-Bürger
durch den Kongress abgeschafft, wobei diese Einstufung im freien Ermessen der
Regierungsbehörden lag und kein Einspruch dagegen möglich war.[6] Die Abschaffung
erfolgte vor dem Hintergrund, den Häftlingen von Guantánamo eine gerichtliche
Rechtsprüfung ihrer Inhaftierung zu verweigern, betraf allerdings potentiell sämtliche
Ausländer. Nachdem der Versuch einer Wiedereinführung 2007 bereits im Senat
scheiterte, wurde die Regelung am 12. Juni 2008 vom Supreme Court in der
Entscheidung Boumediene v. Bush für verfassungswidrig erklärt, so dass auch
terrorverdächtigen Ausländern das Recht zusteht, vor zivilen Gerichten die
Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung prüfen zu lassen.[7]
Am 31. Dezember 2011 unterzeichnete Präsident Barack Obama das Nationale
Verteidigungsbevollmächtigungsgesetz für das Fiskaljahr 2012 (NDAA) „mit ernsthaften
Bedenken“.[8] Es erlaubt die Festnahme von Personen unter Terrorverdacht durch das
Militär und eine Haft unbegrenzter Dauer in Militärgefängnissen ohne Gerichtsverfahren,
Rechtsbeistand oder Berufungsmöglichkeit. Eine Verbringung ins Ausland oder die
Übergabe an ausländische Rechtsträger ist möglich. Festnahmen auf dem Boden der USA
sowie von US-amerikanischen Bürgern sollen durch nicht-militärische Kräfte erfolgen.
Neben zahlreichen nationalen und internationalen Medien kritisieren unter anderem
die Amerikanische Bürgerrechtsunion[16] sowie die US-amerikanische Sektion
von Amnesty International[17] das Gesetz scharf.
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