Österreich am Weg zum Staatsvertrag

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Österreich am Weg zum Staatsvertrag
Der österreichische Staatsvertrag wurde nach sieben Jahren nationalsozialistischer Diktatur
(1938 -1945) und zehn Jahren militärischer Besetzung (1945-1955) am 15. Mai 1955 von den
Vertretern der vier alliierten Besatzungsmächte (USA, Sowjetunion, Frankreichs und
Großbritanniens) und vom österreichischen Außenminister Leopold Figl unterschrieben und
trat am 27. Juli 1955 in Kraft.
Der Vertag wurde in Wien im Schloss Belvedere unterzeichnet, weshalb er auch den Namen
"Staatsvertrages von Wien 1955" trägt.
Vor dem Unterzeichnen des Vertrages wurde jahrelang verhandelt. Im Krieg einigten sich
schließlich die vier Besatzungsmächte über den Verbleib und die besonderen
Verpflichtungen Österreichs, da dies eines der ersten Opfer der Angriffspolitik Hitlers war.
Österreich musste zudem aber auch Verantwortung tragen, da sich der Staat an der SeiteHitler Deutschland beteiligte.
Die Struktur des Österreichischen Staatsvertrages:
Der Staatsvertrag besteht aus einer Einleitung (Präambel) und neun weiteren Teilen.
 Politische und territoriale Bestimmungen
 Militärische und Bestimmungen über die Luftfahrt (z.B. Herstellen von Atomwaffen)
 Reparationen (Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen)
 Zurückziehen der alliierten Mächten
 Eigentum, Rechte und Interessen
 Wirtschaftsbeziehungen
 Regelung bei Streitfällen
 Wirtschaftsbestimmungen
 Schlussbestimmungen
Wesentliche Punkte des Vertrages:
Österreich verpflichtete sich im Vertrag,
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keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland
einzugehen (Anschlussverbot).
die Minderheitenrechte der Slowenen und Kroaten zu gewährleisten (mediale Präsenz
erhielt der Ortstafelstreit)
eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung zu unterhalten
alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und keine Wiederbetätigung
von nazistischen und faschistischen Organisationen zuzulassen (gilt heute noch)
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das Habsburgergesetz beizubehalten (gilt heute noch)
Personen, die in der deutschen Wehrmacht im Rang eines Obersts oder höher tätig
waren oder die als gewesene Nationalsozialisten von Österreich nicht entlastet
wurden, nicht ins Bundesheer aufzunehmen
nicht an der Wiederbewaffnung Deutschlands mitzuwirken
Diese Bestimmungen stehen, soweit sie noch gelten, auf Grund eines am 4. März 1964
beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes in Verfassungsrang.
Österreich verpflichtete sich weiters, der Sowjetunion das bis dahin von ihr verwaltete
deutsche Eigentum abzulösen, es aber nicht an die früheren deutschen Eigentümer
zurückzustellen. Innerhalb von sechs Jahren waren an die UdSSR rund 150 Millionen Dollar
zu zahlen. Die Alliierten verpflichteten sich, binnen 90 Tagen nach In-Kraft-Treten des
Vertrags ihre Truppen von österreichischem Staatsgebiet abzuziehen.
Moskauer Memorandum:
Während die Bundesrepublik Deutschland 1954 der NATO beitrat, wurden die
Verhandlungen über die volle Souveränität Österreichs in Moskau weitergeführt. Im April
1955 traf unter der sowjetischen Regierung eine österreichische Delegation in Moskau ein.
Teilnehmer dieser Delegation waren unter anderem Vizekanzler Adolf Schärf, Außenminister
Leopold Figl und Staatssekretär Bruno Kreisky. Verhandlungsleiter war Bundeskanzler Julius
Raab.
Die Gespräche von 12. bis 15. April führten zum Durchbruch und gelten auch als
Geburtsstunde der österreichischen Neutralität. Die Sowjets verlangten die Neutralität
direkt im Vertrag zu verankern. Sie betrachteten die Neutralität als Vorbedingung für die
Wiedererlangung der Souveränität Österreichs, während die Verhandler aus Österreich sie
davon zu überzeugen versuchten, dass nur ein souveräner Staat seine rechtlich verbindliche
Neutralität beschließen kann.
Schließlich führten die Gespräche zu dem Ergebnis, dass das Neutralitätsgesetz vom freien
und souveränen Staat Österreich beschlossen werden sollte. Im Abschlussdokument, dem
Moskauer Memorandum, wurde festgehalten, dass Österreich ein neutraler Staat sein
würde und die vier alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges die Unversehrtheit und
Unverletzlichkeit des Staatsgebietes garantieren würden. So konnte Raab bei der Rückkehr
der Verhandler am Flugplatz Bad Vöslau am 15. April verkünden: „Österreich wird frei sein“.
Unterzeichnung:
Am Tag der Staatsvertragsunterzeichnung gelang es Außenminister Figl die Nennung der
Mitschuld Österreichs am Zweiten Weltkrieg aus der Einleitung des Staatsvertrages zu
streichen.
Am 15. Mai 1955 unterzeichneten folgende Personen den Staatsvertrag:
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Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow (Sowjetunion)
Iwan I. Iljitschow (Sowjetunion)
Harold Macmillan (Großbritannien)
Geoffrey Arnold Wallinger (Großbritannien)
John Foster Dulles (USA)
Llewellyn E. Thompson Jr. (USA)
Antoine Pinay (Frankreich)
Roger Lalouette (Frankreich)
Leopold Figl (Österreich)
Der Vertrag wurde am 7. Juni vom österreichischen Nationalrat gütig gemacht. Am 27. Juli
1955 trat dieser dann endlich in Kraft. Der Abzug der mittlerweile zahlreich ansässigen
Angehörigen der Besatzungsmächte wurde bis 25. Oktober festgelegt.
Am 26. Oktober, einen Tag nachdem die letzten Besatzungssoldaten österreichisches
Territorium tatsächlich verlassen hatten, wurde die Neutralitätserklärung in Form eines
Bundesverfassungsgesetzes, dem Neutralitätsgesetz, in den Verfassungsrechtsbestand
aufgenommen. Damit erklärte Österreich, keinen militärischen Bündnissen beizutreten,
keine fremden militärischen Stützpunkte auf seinem Territorium zuzulassen und seine
Unabhängigkeit mit allen gebotenen Mitteln zu verteidigen.
Der 26. Oktober wird seit 1965 im Gedenken daran als österreichischer Nationalfeiertag (Tag
der Fahne) begangen.
Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich Mitglied der Vereinten Nationen.
„ Österreich ist frei!“- mit diesen Worten fiel der Abschlusssatz der Dankesrede Figls im Schloss
Belvedere bei der Vertragsunterzeichnung.
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