wilisch eric widerspruch

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Eric Kröhnert
18.08.2015
Ernst-Thälmann-Str.31
01809 Heidenau
Berndt Wilisch
Albert-Barthel-Str.11
01796 Pirna
Rüge der Plünderung eines geistig-lebendigen Menschen gemäß (Art.11 GG) & der zu Grund
liegenden Handlungen 7. Gebot im Schöpferbund
Firmen-Datensatz der “Bundesrepublik Deutschland”
UPIK® Datensatz
(Unique Partner Indentification Key D-U-N-S® Nummer – 341611478
Sehr geehrter Herr Wilisch,
sie als Obergerichtsvollzieher In der Ausführenden Tätigkeit eines Fiktionsagenten haben gemäß §
242 ihr Handeln zu begründen.
Die Unmündigkeit des funktionalen Analphabetismus liegt in der Personifikation vor.
Wenn der geistig-lebendige Mensch eine Rechtverletzung für eine Akzeptanz für Wert annimmt,
dann sind die juristischen Personen des Bundes der öffentlichen Sache nach pacta sunt servanda ultra vires an den Vertrag gebunden. Es gilt Kontrahierungzwang nach „ius cogens“.
Da sich Menschen in der originären Rechtrealität des Menschen im Naturrecht befinden, aus der alle
moralischen Gesellschaften abzuleiten sind, gilt neben beredeter Zustimmung durch Schweigen im
Sonderfall der originäre Rechtgrundsatz,wer schweigt, wo er (wider)sprechen sollte und konnte, dem
wird Zustimmung nach „qui tacet consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit“ unterstellt
gemäß StbG § 271 Mittelbare Falschbeurkundung und §132a Missbrauch von Titeln,
Berufsbezeichnungen, ist von ihnen zu begründen.
gemäß § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten [Pflichten] sind vom Eintreiber zu begründen.
Laut Beamtengesetz § 64 Amtsgeheimnis/ Aussagegenehmigung bleibt unberührt, die gesetzlich
begründete Pflicht des Beamten, Straftaten anzuzeigen und bei Gefährdung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung und für deren Erhaltung einzutreten.
Der geistig-lebendige Mensch, Eric Kröhnert der Inhaber und Urheber des jura singulorum, ist frei in
Seiner Entscheidung /Art. 73 UN-Charta h.A.
Wenn die juristische Person ein Geschäft oder eine Dienstleistung unbedingt gegen das Recht eines
geistig-lebendigen Menschen verrichten möchte, dann nur Akzeptanz für Wert analog §362 HGB,
weil eine Zurückweisung als eine affektive oder peinliche Entehrung gegen die Verböserung
ausgelegt werden könnte. Da Recht eine Sonderlehre ist, muss davon ausgegangen werden, dass die
juristischen Personen keine vollständig abgeschlossene Schulausbildung gemäß Präambel, Art. 1 (2),
7 (3) GG haben. Die juristischen Personen handeln in der Öffentlichkeit analog dem Handelsgesetz
gewerbsmäßig als privat-willkürliche Geschäftsführung und nicht im heiligen Auftrag des Rechts.
Sie müssen gemäß ihren Pflichten sich selbst aufklären, denn Aufklärung ist der Ausgang des
Menschen aus seiner selbst verschuldeten Personifikation der Unmündigkeit. Die vertraglich
juristischen Personen der öffentlichen Sache Bundesrepublik haben vor Menschen keine Vollmacht
für ihre private oder willkürliche Gewohnheitsgewalt Herr Wilisch. Personifikationsfiguren leugnen
die Existenz und das Recht des Menschen in der Realität.
Die Personifikation ist immer und ohne Ausnahme betreuungsbedürftig. Als funktionaler
Analphabetismus oder Illettrismus wird die Unfähigkeit bezeichnet, die Schrift im Naturrecht so zu
gebrauchen, wie es im Rechtkontext zu gebrauchen ist.
Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher
Billigkeit.
Der geistig-lebendige Mensch lebt in Treue glauben und Personen die keinen lebendigen Geist
haben, sind weder gläubig noch treu. Die natürliche Person ist der Schatten des Menschen.
Die juristische Person ist der Wind des Schattens und kann den Menschen nicht hören, sehen oder
sprechen.
Die Menschenwürde ist nicht das Persönlichkeitsrecht, Personen haben tautologisch kein Recht.
Die Mitglieder/ Fiktionsagenten der Fiktion, sind geistig sittlichen Menschen zum Schutz verpflichtet,
da sie in der Unwahrheit leben.
Begründet durch mein Sein, stehe als geistig sittliches Wesen, dem Staat dem Gesetz und sämtlichen
Fiktionen gegenüber und bin von Natur aus auf das Gute Ausgerichtet. Der geistig-lebendige Mensch
ist weder eine natürliche noch eine juristische Person von privat oder willkürlich gewerbsmäßighandelnden religiösen, politischen oder gewerkschaftlichen Banden.
Im öffentlichen Recht ist Privatautonomie oder Willkür verboten. Das Verwaltungsverfahrensgesetz
ist also im öffentlichen Recht nicht anwendbar, da das Verwaltungsverfahrensgesetz von einer
öffentlichen Meinung oder einem Interesse ausgeht und eine Meinung oder ein Interesse kein Recht
und kein öffentliches Recht ist.
gemäß StgB § 267 § 357 Urkundenfälschung/Verleitung (3)
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied
einer Bande handelt , die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung
verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl
von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet
oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Gemäß § 226 und §129a sehe ich meine persönliche Freiheit, ihrem zu Grund liegendem Handeln, als
bedroht an.
Der geistig-lebendige Mensch ist unter allen Rechtpunkten grundrechtfähig, weil der Mensch das
Recht ist.
Hochachtungsvoll
Eric Kroehnert
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