Editierbare Tabelle zum LBA-Merkblatt 240

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a) alle Geräte
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Handelt es sich um ein weit verbreitetes
Standardgerät?
Expertenauskunft
2 Ist klar wie das Gerät/die Komponente im Lfz.
montiert werden kann (elektrisch und
mechanisch)?
DO-160 Kategorie gemäß
Datenblatt des Geräts,
3 Passt der Temperaturbereich zum Lfz.?
s. o.
Herstellerdokumente
Sind ggf. erforderliche Lüftungsarten (z.B.
Zusatzgebläse) im Lfz. realisierbar?
4 Passt die Druckhöhenspezifikation zum Lfz.?
s. o.
5 Hubschrauber:
s. o.
Passt die Vibrationsspezifikation zum Lfz.?
6 Gibt es andere Einschränkungen, die ggf. für
das Lfz. zutreffen?
Expertenauskunft
b) Transponder (XPDR) für Elementary Surveillance (ELS)
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Handelt es sich um einen Mode-S Transponder
Datenblatt des Geräts
für ELS, zugelassen nach J/ETSO-2C112a bzw.
EUROCAE ED-73A?
Entspricht er ICAO Annex 10 Amendment 77?
Hinweis: Ab J/ETSO-2C112b bzw. ED-73B ist
die o.g. Bedingung bezüglich Annex 10
automatisch erfüllt.
Alternativ:
Handelt es sich um einen Mode-S Transponder
(LAST) für ELS, zugelassen nach J/ETSO2C509 bzw. EUROCAE ED-115?
2 Hat der XPDR die Leistungsstufe (Level) 2 mit
SI Funktionalität?
Datenblatt des Geräts
3 Ist die Sendeleistung des XPDR ausreichend?
Datenblatt des Geräts
Lfz. mit Dienstgipfelhöhe größer als 15000ft
oder max. Reise-TAS größer als 175kts:
mindestens 125W (21dbW, Class 1)
Lfz. mit Dienstgipfelhöhe kleiner als 15000ft und
max. Reise-TAS kleiner als 175kts:
mindestens 70W (18,5dbW, Class 2)
c) Höhensensor für XPDR
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Hat das Signal des Höhensensors eine
maximale Abweichung von +/- 38,1m (125ft)?
Bezieht es sich auf einen Referenzdruck von
1013,25hPa?
Datenblatt des Geräts
2 Lässt sich eine geeignete
Höhencodierungsstufe (möglichst. 25ft, sonst
100ft) einstellen?
Datenblatt des Geräts
3 Bezeichnet der XPDR-Hersteller den
Höhensensor als geeignet?
Installationshandbuch des
Geräts
4 Werden nicht im XPDR integrierte
Höhensensoren benutzt, sind serielle Protokolle
dem Gillham Code (fehleranfällig) vorzuziehen.
Datenblatt des Geräts
d) Antenne für XPDR
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Wurde die Antenne nach (J/E/)TSO-C74() oder 36() oder –(2)C112() zugelassen?
Datenblatt des Geräts
2 Bezeichnet der XPDR-Hersteller die Antenne als
geeignet?
Installationshandbuch des
Geräts
3 Lässt sich die Antenne vertikal ausgerichtet
unter dem Flugzeugrumpf montieren?
Zeichnungen des Flugzeuges, Werkstoffangaben
e) VHF Flugfunkgerät (COMM) mit 25/8,33kHz Frequenzraster
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Handelt es sich um ein VHF Flugfunkgerät mit
25 und 8,33kHz Frequenzraster, zugelassen
nach ETSO-2C37e und ETSO-2C38e oder
ETSO-2C169a bzw. EUROCAE ED-23C?
Datenblatt des Geräts
Alternativ:
Ist das Gerät für das o.g. Frequenzraster in der
EU zugelassen und entspricht es mindestens
EUROCAE ED-23B?
2 Ist die Sendeleistung des COMM ausreichend?
Datenblatt des Geräts
Akzeptable Schätzung für max. 4-sitzige Lfz.:
Dienstgipfelhöhe kleiner als 10000ft: 4W
Dienstgipfelhöhe kleiner als 15000ft: 6W
Alternative:
Rechenschema hierfür beim LBA anfordern.
f) Antenne für COMM
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Wurde die Antenne nach (J/E/)TSO-C37() oder 38() oder –(2)C169() zugelassen?
Datenblatt des Geräts
2 Bezeichnet der COMM-Hersteller die Antenne
als geeignet?
Installationshandbuch des
Geräts
3 Lässt sich die Antenne vertikal ausgerichtet auf
oder unter dem Flugzeugrumpf montieren
(Montage oben bevorzugt)?
Zeichnungen des Flugzeuges, Werkstoffangaben
g) Notsender (ELT) für 121,5 und 406MHz
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Handelt es sich um einen automatischen
Notsender (Festeinbau mit Bedienteil) für 121,5
und 406MHz, zugelassen nach ETSO-2C126
bzw. EUROCAE ED-62?
Datenblatt des Geräts
2 Können Gerät und Antenne so montiert werden,
dass eine (elektrische/mechanische) Trennung
dieser beiden Komponenten bei einem Unfall
unwahrscheinlich ist?
Installationshandbuch des
Geräts
h) Antenne für ELT
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Wurde die Antenne nach (J/E/)TSO-C91() oder –(2)C126() zugelassen?
Datenblatt des Geräts
2 Bezeichnet der ELT-Hersteller die Antenne als
geeignet?
Installationshandbuch des
Geräts
3 Lässt sich die Antenne in geeigneter Weise
montieren, so dass die Trennung vom Sender
bei einem Unfall unwahrscheinlich ist?
Zeichnungen des Flugzeuges, Werkstoffangaben
a) HF-Abstrahlcharakteristik / Sendereichweite
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Hat das Referenzflugzeug bereits einen
Transponder (Mode A/C oder S) bzw. ein
Flugfunkgerät (Kanalraster 25 oder 8,33 kHz)
bzw. einen Notsender (121,5 oder 406 MHz)?
Ausrüstungsliste
2 Hat der Rumpf ähnliche Maße? Stehen große
aus dem Rumpf ragende Teile wie Flügel,
Leitwerke, große Klappen, Rotoren (keine
dünnen Fahrwerksbeine) relativ zu den hier
betrachteten Antennen in etwa gleichen
Abständen und Winkeln? Sind diese Teile
ungefähr gleich groß oder kleiner?
Flugzeugzeichnungen aus
Betriebs- oder Wartungshandbüchern mit markierten
Antennenstandorten
3 Folgen die für das eigene Flugzeug
vorgesehenen Antennen demselben
physikalischen Grundprinzip (z.B. LambdaViertel-Strahler mit Massebezug)?
Komponentenspezifikation,
Expertenauskunft
4 Ist die hier vorgesehene Sendeleistung
vermindert um die Dämpfung des
Zuleitungskabels zwischen Gerät und Antenne
in etwa gleich oder größer als beim
Referenzflugzeug?
Komponentenspezifikation,
Expertenauskunft
5 Gibt es weitere Faktoren, die eine
entscheidende Rolle spielen?
Notizen, Referenzen,
Expertenauskunft
b) Komponentenmontage
Frage
Infoquelle
OK,
Doku.
vorh.
1 Hat das Referenzflugzeug bereits einen
Transponder (Mode A/C oder S) bzw. ein
Flugfunkgerät (Kanalraster 25 oder 8,33 kHz)
bzw. einen Notsender (121,5 oder 406 MHz)?
Ausrüstungsliste
2 Wurde der Einbau im Referenzflugzeug in der
gleichen Bauweise erstellt?
Flugzeugzeichnungen aus
Betriebs- oder Wartungshandbüchern mit
markierten
Gerätestandorten
Sind die Einbauorte ähnlich, für XPDR und
COMM im Instrumentenbrett, für ELT im
Heckbereich?
Hat die Struktur an diesen Montageorten eine
vergleichbare Tragfähigkeit?
Sind die Montagearten, z.B. im StandardGeräteeinschub (Rack), im Instrumentenausschnitt, in einer Standard -Gerätehalterung
(Cradle) oder auf einer Standard-Montageplatte
(Tray) ähnlich?
3 Gibt es weitere Faktoren, die eine
entscheidende Rolle spielen?
Notizen, Referenzen,
Expertenauskunft
Forderungen aus den Bauvorschriften
MoC
Nachweisart
Ergebnisdokument(e)
0
Technische Aussage
Notizen, ggf. mit Verweisen auf
andere Dokumente
Kurzes Statement (ca. ein bis drei Sätze),
wird benötigt wenn eine Forderung beachtet
und angesprochen werden muss, die jedoch
einfach und offensichtlich zu erfüllen ist
1
Bewertung der Konstruktion
Physikalisch- technische Untersuchung
bereits bestehender Konstruktionsunterlagen
von Flugzeug- und Geräteherstellern sowie
allgemeinen technischen Anleitungen
Konstruktionszeichnungen mit
Markierungen und Notizen,
Beschreibung und Begründung der
Schlussfolgerungen
Beispiel: Oben erklärte Betrachtungen der
technischen Ähnlichkeit
2
Berechnungen
Beispiele: Elektrische Belastungsanalyse
(ELA), Analyse von Massen und Momenten
(W&B)
Kurzreport über Annahmen,
Rechenweg und Ergebnisse, fertige
Formblätter der Hersteller/Betriebe
nutzen
5
Bodentests am Flugzeug
Funktionstest der eingebauten Anlage nach
einschlägigen Vorgaben, Avionikbetriebe
benutzen hierfür vorschriftenkonforme RampTester, die alle geforderten Werte
automatisch messen und darstellen
Testreport mit Kurzbeschreibung
der Tests und der Ergebnisse sowie
über Zielewerte und deren
Erreichung, fertige Formulare bei
den Avionikbetrieben vorhanden
Ggf. kann man Pilotenbewertungen über
Ablesbarkeit und Bedienbarkeit der
eingebauten Geräte hier integrieren.
6
Flugtest (hier meist nicht nötig)
Testreport gemäß Anlage
Erprobung der technischen Funktion
und/oder Ablesbarkeit und Bedienbarkeit der
eingebauten Geräte im Flug
7
Inspektion
Untersuchung (Inaugenscheinnahme) einer
bestehenden bzw. gerade erstellten
Flugzeuginstallation durch einen
Freigabeberechtigten
9
Bereits bestehende Gerätezulassung
J/ETSO oder Gerätezulassung eines EU
Mitgliedslandes (vor 28.09.2003), nicht-EU
Zulassungen auf Anfrage
Informationen über in der EU bereits
zugelassene Geräte sind z.B. auf den
Internetseiten des LBA (www.lba.de) oder der
EASA (www.easa.europa.eu) bzw. bei den
Luftfahrtbehörden der EU Mitgliedsstaaten
(z.B. UK-CAA) erhältlich.
Bei Standardteilen wie Kabel, Stecker,
Sicherungen etc. kann direkt auf den
anzuwendenden Industriestandard und die
Teilespezifikation (Hersteller) verwiesen
werden. Diese haben keine explizite
Luftfahrtzulassung.
Kurzreport, ggf. mit oder bestehend
aus Fotos
Verweis auf Geräte- oder
Teilespezifikation,
Zulassungsnummer und
zulassende Behörde
§§
Forderung
MoC
(ankreu
zen)
OK,
Doku.
vorh.
23
Wird der zulässige Schwerpunktbereich eingehalten?
2
(*)
25 (a)
Wird die zulässige Abflugmasse eingehalten?
2
(*)
301
Wurden die neuen Komponenten so befestigt, dass sie den im
FAA AC 43.13-2B, Chapter 1 (Table 1-1) beschriebenen
Belastungen standhalten?
0, 5
561
(b 3)
603
(a)
603
(b)
(Das kann über technische Ähnlichkeit mit Referenzflugzeug
gezeigt werden oder durch Zugtests am Boden.)
Entsprechen die für den Umbau verwendeten Materialien einer
anerkannten Spezifikation und sind die Materialien für das
Flugzeug geeignet? (Spezifikationsblätter abheften)
0
Entspricht die Bauausführung dem erforderlichen Standard,
wie im FAA AC 43.13-2B beschriebenen?
0, 1
(*)
Chapter:
1. Strukturarbeiten
2. COMM/NAV/XPDR Installation
3. Antenneninstallation (einschl. Masseplatte)
Wurden die allgemein akzeptierten handwerklichen Verfahren
gemäß FAA ACs 43.13-1B CHG 1 (insbesondere Chapters 11,
12) angewendet?
Bei Gerätewechsel genügt: Erfolgte der Einbau des Systems
gemäß der Installationsanweisung des Herstellers?
(Dokumentennummer(n) nennen)
609
Sind überall wo notwendig (z.B. Antenneneinbauten)
Korrosionsschutzmaßnahmen durchgeführt worden?
7
(*)
611
Sind für Wartung und Instandsetzung erforderliche Klappen
und/oder Handlöcher vorhanden?
n/a,
(*)
0, 1
(wahrscheinlich nicht betroffen, spezifizieren wenn doch)
Sind bei allen Strukturrechnungen (falls durchgeführt) nur
sichere, begründete Rechenwerte für das verwendete Material
(einschließlich des Befestigungsmaterials) verwendet worden?
n/a,
771
Sind alle Bedienelemente der Geräte vom Piloten im
angeschnallten Zustand mühelos erreich- bzw. bedienbar?
5
(*)
773
Ist sichergestellt, dass die Sichtverhältnisse des Piloten beim
Rollen, im Fluge wie auch bei Start und Landung nicht
eingeschränkt sind? Dies gilt sowohl für die Sicht nach außen
als auch für die Ablesbarkeit von Displays und Instrumenten
(auch Blendung und Reflexionen beachten!).
5
(*)
867
Sind alle metallischen Bauteile und die
Gehäuseanschlusspunkte der Geräte sowie die Fußpunkte der
Antennen (Übergangswiderstand < 3mΩ) miteinander
elektrisch leitend verbunden? (siehe FAA AC 43.13-1B CHG,1
Chapter 11, Section 15)
5
613
(*)
0
1301
(a)
1301
(c)
1301
(d)
Erfüllt das Gerät die an es gestellten technischen
Mindestforderungen wie oben im Unterpunkt 2.2.2.1
angegeben?
9
Wurden bei der Installation alle Vorgaben und Begrenzungen
des Geräteherstellers eingehalten?
0
Wurde durch detaillierte Funktionstests nachgewiesen, dass
das eingebaute System insgesamt ordnungsgemäß
funktioniert?
5, 1
6
(Bodentest immer erforderlich, Flugtest nur wenn
Antenneneinbauten nicht über technische Ähnlichkeit
nachgewiesen werden können)
Bodentests allgemein: FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 12,
(Details siehe 2.2.3, Testreports dienen als Nachweis.)
1309
Ausrüstung geringer Kritikalität
n/a
1325
XPDR:
5
(*)
Wurde die Staudruckanlage ordnungsgemäß an den XPDR
oder Höhensensor angepasst und auf Genauigkeit getestet?
(Test nach 14CFR, Part-43, Appendix E, das prüfen übliche
Ramptestgeräte automatisch)
Bei Gerätewechsel ohne Änderung der Stau-Statik-Anlage
kann deren Prüfung entfallen, wenn diese im Rahmen der
noch gültigen Jahresnachprüfung durchgeführt wurde.
0
1351
COMM bzw. XPDR:
(*)
(a2i)
Passt die Bordnetzspannung zum Gerät?
1
Deckt das Bordnetz den Strombedarf des Geräts?
2
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Section 3)
1357
COMM bzw. XPDR:
(a) (b)
Sind die Geräte eigenständig abgesichert und ist die gewählte
Sicherungseinrichtung ausreichend bemessen worden?
1
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Sections 3, 4)
1357
COMM bzw. XPDR:
(c)
Sind Sicherungsautomaten vom Typ „Trip-Free“?
0
(*)
1
(*)
(Datenblatt)
1359
(c)
COMM bzw. XPDR:
Sind die Isolationen der elektrischen Kabel selbstlöschend?
Achtung: Kein mit PVC isoliertes Kabel wie RG-58 verwenden!
(FAA AC 43.13-1B CHG 1 Chapter 11, Section 6)
(Vergleich mit Kabeldatenblatt)
1365
COMM bzw. XPDR:
(a)
Haben die Verbindungsleitungen einen ausreichenden
Querschnitt?
1
(*)
1
(*)
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Section 5)
(Kabeldatenblatt)
1365
(b)
Sind die elektrischen Leitungen bei Überhitzung schwer
entflammbar und scheiden sie keine giftigen Gase aus?
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Section 6)
1365
Wurden alle Kabel und Anschlüsse beschriftet?
0
Wurden alle Kabel so verlegt, dass kein Risiko einer
mechanischen Beschädigung (z.B. zu enge Biegeradien,
Kabelscheuern, Drauftreten, etc.) besteht?
7
(*)
Falls zusätzliche Schalter eingebaut wurden:
n/a
(*)
Stimmen Spannungsfestigkeit und Strombelastbarkeit?
1
(c)
1365
(d)
Wurden alle Kabel so verlegt, dass kein Risiko einer
Beschädigung durch Flüssigkeiten, Gase oder Hitze besteht?
Wurden alle Kabel so verlegt, dass Störungen durch
elektromagnetische Kopplungen von einem Kabel zum
anderen vermieden werden?
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Sections 8 - 14)
1367
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, Section 4)
(Datenblatt)
Sind alle Schalter vom Piloten gut erreichbar?
5
Sind alle Schalter korrekt und leicht lesbar beschriftet?
5
1431
COMM bzw. XPDR:
5
(b)
Ist sichergestellt, dass der Betrieb des neu installierten
Gerätes keine störenden Einflüsse auf andere Systeme ausübt
und umgekehrt?
1309
(FAA AC 43.13-1B CHG 1, Chapter 11, 11-107,
Interferenzmatrix ausfüllen, Standardformblatt bei
Avionikbetrieben)
1431
COMM:
(d)
Schaltet das Funkgerät beim Loslassen der Sendetaste sofort
auf Empfangsbetrieb um?
1431
COMM:
(e)
Falls Headsets benutzt werden können:
Sind alle Warntöne auch mit aufgesetztem Headset zu hören?
0, 5
5, 6
(*)
1529
Wurde das Wartungshandbuch ergänzt?
1
Dies erfordert die Erstellung eines Anhangs mit Hinweisen auf
Dokumentation zu Sichtkontrollen und zum Ein- bzw. Ausbau
der Geräte sowie ggf. vom Gerätehersteller oder der
Luftfahrtbehörde vorgegebenen Intervallen für Kontrolle,
Eichung (Sensoren) oder zum Wechsel von
lebenszeitbegrenzten Teilen (z.B. ELT Batterie).
1547
COMM bzw. XPDR:
5, 0
Wurde der Kompass im Luftfahrzeug nach der
Geräteinstallation erneut kompensiert und die
Deviationstabelle aktualisiert?
Während der Kompensation sind alle im Fluge benutzbaren
Geräte einzuschalten.
1581
Alternativ kann durch einen Flugversuch (Vergleich mit VOR
oder GPS). nachwiesen werden, dass durch die
Neuinstallation keine größeren Anzeigeungenauigkeiten der
Kompassanlage auftreten. Die Anzeigefehler dürfen 10% nicht
überschreiten.
6
Wurde das Flughandbuch überarbeitet?
1
Der Aufbau des Anhanges zum Flughandbuch muss der
Gliederung des zugehörigen Flughandbuches entsprechen.
Nicht betroffene Abschnitte sind zwar aufzuführen, aber
lediglich mit dem Vermerk „Keine Änderungen“ zu versehen.
Hinweise auf die vorhandene Dokumentation des
Transponderherstellers sind zulässig.
Statt eines Anhanges zum Flughandbuch kann auch das
geänderte/überarbeitete Flughandbuch beim LBA zwecks
Anerkennung vorgelegt werden.
1589
Wurde die Ausrüstungsliste überarbeitet?
1
Wurde die Gewichtsübersicht überarbeitet?
(*): Falls lediglich ein Austausch des Gerätes mit einem mechanisch und elektrisch
weitgehend kompatiblen Nachfolgemodell (muss nicht vom selben Hersteller sein) erfolgt,
brauchen so gekennzeichnete Fragen nicht beantwortet zu werden. Dies schließt kleine
Änderungen am Geräteanschluss (z.B. andere Stecker-Formate oder Pin-Belegungen) mit
ein.
Installation und Bodenerprobung
Gerät
Vorgehensweise / Prüfungen
Anmerkungen
VHF Funkgeräte
Sendeleistung, Frequenzablage
Tests auf der
Modulationsgrad (ggf. mittels Sprechprobe)
Frequenzbandmitte,
Ober- und
Untergrenze
Empfindlichkeit, Squelcheinsatz
Lautstärke, Störungen
Sprechprobe
Notsender (ELT)
Testausstrahlung 121,5 / 243 MHz Funktion
Kontrolle mittels V/UHF COMM oder RampTester
Testausstrahlungen
nur in den ersten fünf
Min. einer Stunde für
max. 10 Sekunden
(drei Sweeps)
406 MHz Funktion nur als Selbsttest
Verfallsdatum der ELT-Batterie überwachen
Transponder
Transpondertest gemäß 14 CFR, Part-43,
Appendix F
Statikdrucktest gemäß 14 CFR, Part-43,
Appendix E, externe Sonden sauber, trocken,
Anlage entwässert, frei von Schmutz, keine
Leckagen im Gesamtsystem, siehe FAA AC
43.13-1B, CHG 1, 12-57
Abstrahlende Tests
nur in abgeschirmter
Umgebung ausführen,
Gefahr von
TCAS/ACASFehlalarmen!
Zusätzlich beachten:
LBA LTA´s 2000-156, D-2006-331
verbindliche zusätzliche Prüf-Höhenwerte:
1000ft, 4100ft, 15700ft, 31000ft
Kompassanlage
Überprüfung bzw. Kompensation nach der
„Compass Swing Method“ gemäß FAA AC
43.13-1B, CHG 1, 12-37
Magnetfeldsensoren
bzw.
„Whiskey Compass“
Alle Kursanzeigen
prüfen.
Anhang
Transponder Flugtestbericht
Fluganweisung für den Transponder Flugtest
Hinweise für den COMM Flugversuch
Transponder Flugtestbericht
Datum:…………………………
Luftfahrzeug-Kennzeichen: D - ………………..
Pilot/in(en):……………………….…………….…………………………………………….
Startflugplatz:……………………
Startzeit: …..………..……
(UTC)
Zielflugplatz :……………………
Landezeit: ....………………
(UTC)
Dienstgipfelhöhe:
unter 18000 ft Reichweitennachweis:
über 18000 ft Reichweitennachweis:
80NM
120NM
Dienstgipfelhöhe2) (aus Betriebsanweisungen): ………………………………..
Testdurchführung und Ergebnisse:
Arbeitsschritt
Alle Vorarbeiten abgeschlossen.
Feststellung
Erledigt3):
Ja
/
Nein
Flugplatz mit funktionsfähiger Anflug-Radaranlage Gewählter Basisplatz:
(ASR) als Basisplatz (Info bei DFS, muss nicht der
Startplatz sein) auswählen.
SQUAWK:
Steigflug mit maximalem Steigwinkel (kein Stall !!!) 90% Dienstgipfelhöhe:
auf direktem Kurs (Abweichung max. 5 Grad) vom
Basisplatz weg bis 90% der Dienstgipfelhöhe
………………………………
Geradeausflug
auf
selbem
nachzuweisenden Reichweite
Kurs
bis
Rechtskurve 360° mit 10 bis 15 Grad Schräglage
zur Nachzuweisende Reichweite:
Erledigt:
Ja
/
Nein
Linkskurve 360° mit 10 bis 15 Grad Schräglage
Ggf. Radaranlage:
siehe Anmerkung 1
……………………………………
Rückflug zum Basisplatz in gleicher Höhe bis 60NM
Entfernung
Erledigt:
Ja / Nein
Rechtskurve 360° mit 10 bis 15 Grad Schräglage
Linkskurve 360° mit 10 bis 15 Grad Schräglage
Ggf. Radaranlage:
siehe Anmerkung 1
……………………………………
Testdurchführung und Ergebnis (Fortsetzung):
Arbeitsschritt
Feststellung
Sinkflug bis 3000ft über der Basisplatzhöhe QNH:
(Hindernisfreiheit beachten!!!) zu einem Fixpunkt
10NM vom Basisplatz entfernt.
Basisplatzhöhe + 3000ft: ……ft
Konfiguration für Langsamflug, Fahrwerk und Fixpunktkoordinaten: ………..
Landeklappen ausfahren (sichere Geschwindigkeit
wählen!!!)
Geschwindigkeit: …………….kts
Rechtskurve 360 Grad mit Standardschräglage
Linkskurve 360 Grad mit Standardschräglage
Erledigt:
Ja
Während des gesamten Fluges:
Ja / Nein
Störungsart(en):
/
Nein
Gibt es Störungen des Transponders durch andere
Avionikkomponenten
oder
sonstige
Flugzeugsysteme bzw. umgekehrt?
Wenn ja, welche Störungen gibt es (ggf. Zusatzblatt
verwenden).
Anmerkung 1:
Um Flugzeit zu sparen oder bei nicht ausreichender ASR-Reichweite ist es auch möglich, den Test in der nachzuweisenden
Reichweite bzw. 60NM zu einer anderen Radaranlage durchzuführen, wobei die zu dieser Anlage gehörenden
Transponderantworten auf dem Protokoll sichtbar sein müssen (vorher bei DFS informieren).
Anmerkung 2:
Wenn in den Betriebsanweisungen keine nachgewiesene Dienstgipfelhöhe angegeben wurde, ist eine praktisch sinnvolle
maximale Reiseflughöhe hierfür maßgebend.
Anmerkung 3:
Bei Ja/Nein, Nichtzutreffendes streichen.
…………..………………
Ort, Datum
………………………..…………………………………….
Unterschrift des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Anlage:
Radarprotokoll der DFS vom:…………..………Aktenzeichen:…….…………..............
F L U G A N W E I S U N G Nr. XXX
Für Erprobungsflüge mit einem im Eigenbau hergestellten Luftfahrzeug
Typenbezeichnung:
xyz
Datenblattnummer/Baujahr :
4711/1999
Kennzeichen:
D-Exxx
Verantwortlicher Hersteller
:
Alfred Mustermann
Lindenweg 118
26541 Musterstadt
1. Diese Fluganweisung gilt für Erprobungsflüge im Rahmen der Ein- bzw. Umrüstung
eines Transponders nach dem festgelegten Transponder Flugtestbericht.
2. Die Durchführung der Flugerprobung steht unter verantwortlicher Leitung von:
Herrn Mustermann (Anschrift siehe oben …)
3. Die erforderlichen Flüge dürfen nur von nachfolgend genannten Piloten durchgeführt
werden:
Herr Mustermann
OUV-Testpiloten
LBA-Nachflugpiloten
4. Dichtbesiedeltes Gebiet und Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden!
5. Es gelten die Betriebsgrenzen gemäß LBA-anerkanntem Flughandbuch:
Verantwortlich für die
Flugerprobung (gem. Pkt. 2):
...............................................
Verantwortlicher Pilot (gem. Pkt. 3):
...............................................
Anerkennungsvermerk
des Luftfahrt-Bundesamtes:
...............................................
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