Hilfsmittel und Vorlagen für betriebliche - Gesundheits

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Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
Alters- und Behindertenamt (ALBA)
V1 / Juli 2009
Word-Vorlagen für die
betriebliche Pandemievorsorge
in Spitex-Organisationen
Fünf Formulare für einfache Situationen und zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge
in den Spitex-Organisationen des Kantons Bern
als Ergänzung zum Dokument
Hilfsmittel und Vorlagen für die
betriebliche Pandemievorsorge
in Spitex-Organisationen
Für Rückfragen:
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
Alters- und Behindertenamt (ALBA)
Jan Guillaume, [email protected], 031 633 79 36
Inhaltsverzeichnis
Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen
Pandemievorsorgeplanung
3
Vorbereitung für einfache Situationen
9
Planungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“ ..................................... 9
Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6 ....... 10
Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“ ................................................................ 11
Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“ .......................................................... 12
Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“ ................................................................................ 13
Details und Arbeitshilfen zur betriebliche Pandemievorsorge
14
Formular: Pandemie-Team ......................................................................................................................... 14
Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen .......................................... 15
Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der Schlüsselfunktionen ................................ 16
Formular: Überblick Funktionskatalog ........................................................................................................ 19
Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause .............................................................................. 20
Formular: Analyse der der externen Abhängigkeiten .................................................................................. 21
Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen ................................................................... 22
Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim Personal........................................................................... 24
Formular: Umteilung von Personal ............................................................................................................. 25
Formular: Reorganisation von Arbeitsabläufen ........................................................................................... 27
Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötig ............................................................. 29
Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel ......................................... 30
Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung ................................................................................. 31
Formular: Distanz halten ............................................................................................................................. 32
Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation...................................................... 33
Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. Klienten .................................................... 35
Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko .............................. 36
Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen ............................................................................... 37
Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken..................................................... 38
Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien ............................................................................ 39
Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6 ................ 40
Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner ................................................... 41
Formular: Fremdsprachen .......................................................................................................................... 43
Formular: Schulungsmassnahmen ............................................................................................................. 44
Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und Angehörige
45
Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern .................. 45
Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer
Pandemie ........................................................................................................................................ 46
Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten ................................ 48
Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer
Grippepandemie .............................................................................................................................. 49
Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten .............................. 51
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 2
Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen Pandemievorsorgeplanung
Phase 3
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
Frist
Beauftragte Person
1. Pandemieverantwortliche -Führung in
ausserordentlichen Lagen
Einsetzung einer Pandemieverantwortlichen und
Planung ihrer Funktions- und Arbeitsweise (Mitglieder,
Häufigkeit der Sitzungen usw.)
Erarbeitung eines spitexinternen Pandemieplans
Zusammenarbeit mit:

Gesundheitsbehörden (Gemeinde)

politischen Behörden
Erarbeitung eines Konzepts für die (interne und
externe) Kommunikation in den verschiedenen Phasen
Erarbeitung eines Plans für die Mobilisation zusätzlicher
Ressourcen (Absenzen)
Planung des Aussetzens bestimmter Leistungen
zugunsten lebensnotwendiger Leistungen entsprechend
den einzelnen WHO-Phasen
Vorbereitung Informationsschreiben an Ärzte, Klienten
4.3
4.6
3.2.4
3.2.4
4.16
3.2.3
4.9
4.7
4.16
2. Personal der Spitexorganisation
Persönliche Schutzausrüstung

Abklärung des Materialbedarfs für den Schutz vor
Infektion nach Berufsgruppen (persönliche
Schutzausrüstung) und Beschaffung der
erforderlichen Mengen

Erarbeitung der Empfehlungen für die Benutzung
der persönlichen Schutzausrüstung und Planung
einer Schulung für Mitarbeitende
3.2.5
3.2.1
3.2.5
4.7
4.8
4.10
4.11
4.13
4.10
4.13
4.16
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 3
Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Phase 3
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
3.2.2
4.4
4.7
4.10
4.11
4.13
4.7
Frist
Beauftragte Person
3. Klienten
Erarbeitung von Szenarien zur erwarteten Klientenzahl
in Abhängigkeit von der Zeit
Abklärung des Materialbedarfs für die Klienten
(Desinfektionsmittel, Einwegmaterial)
3.2.5
Planung des Mahlzeitendienstes und des Umgangs mit
dem Geschirr
4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung
Abklärung des Bedarfs an verschiedenem Material
(Desinfektionsmittel, Masken usw.)
Planung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion
des Materials und der Räumlichkeiten
3.2.5
3.2.2
4.10
4.11
4.11
5. Impfkonzept
Vorbereitungsmassnahmen im Rahmen des kantonalen
Impfkonzeptes nach Vorgaben des Kantonsapothekers
und des Kantonsarztes. Evaluation des bei der
Impfkampagne unterstützenden Spitex-Personals
5
6. Varia
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Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Phasen 4 und 5
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
Frist
Beauftragte Person
1. Pandemieverantwortliche - Führung in
ausserordentlichen Lagen
Einsetzen eines Krisenstabes
Koordination der Umsetzung der Massnahmen
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
Kommunikation gemäss dem erarbeiteten Konzept
4.6
4.8
4.7
4.16
2. Personal der Spitexorganisation
Instruktion der Mitarbeitenden
Umsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention
Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf
und der Organisation
Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen
von der Arbeit
Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal
Impfung des Personals mit dem (prae-pandemischen)
Impfstoff gemäss Impfkonzept
3.2.1
3.2.2
3.2.3
4.7
4.8
4.10
4.12
4.13
4.9
3.2.1
3.2.1
5
3. Klienten
Information der Klienten und der Familien
Einführung eines Triageprozesses; betrifft nur die
möglichen Fälle
Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen
Empfehlungen zur Infektionsprävention (Masken für
Klienten usw.)
Aktive Beteiligung am Kommunikationsprozess
Vereinfachtes Verfahren für die Bedarfsabklärung (ab
Phase 5)
4.16
3.2.2
4.7
3.2.5
4.12
4.13
3.2.4
4.7
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 5
Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Phasen 4 und 5
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
Frist
Beauftragte Person
4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung
Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und
Gewährleistung von deren Sicherheit
Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und
Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten
3.2.5
4.11
5. Impfkonzept
Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem
praepandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des
Kantonsapothekeramtes
5
6. Varia
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 6
Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Phase 6
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
Frist
Beauftragte Person
1. Krisenstab
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des
Krisenstabes in jeder Situation
Sicherstellung der Verbindung zwischen der
Organisation und der/den Gemeinde/n
Sicherstellung der Verbindung zwischen der
Organisation und dem Spitex Verband Kanton Bern
Mobilisation zusätzlicher Ressourcen (Absenzen)
Bewältigung des Mangels an Mitteln, Verzicht auf
bestimmte Aktivitäten gemäss den in Phase 3 erstellten
Listen
4.6
4.8
3.2.4
3.2.4
3.2.3
3.2.5
4.7
4.9
4.11
2. Personal der Spitexorganisation
Umsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention
Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen
von der Arbeit
Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf
und der Organisation
Einrichtung einer Hotline
Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal
gemäss kantonalem Verteilkonzept
Bei Verfügbarkeit des Pandemie-Impfstoffs Impfung des
Personals mit dem (pandemischen) Impfstoff gemäss
Impfkonzept
Unterstützung des Impfkonzept mit Spitex Personal
3.2.1
3.2.3
3.2.1
4.9
4.16
3.2.1
5
5.
3. Klienten
Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen
Umsetzung der Empfehlungen zur Infektionsprävention
(Maske für Klienten usw.)
Information der Klienten und der Familien
4.7
4.9
4.13
4.16
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 7
Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Phase 6
Massnahme
Kurzfassung
Kapitel
Frist
Beauftragte Person
4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung
Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und
Gewährleistung von deren Sicherheit
Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und
Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten
3.2.5
4.11
5. Impfkonzept
Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem
pandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des
Kantonsapothekeramtes, sobald der pandemische
Impfstoff vorhanden ist.
5
6. Varia
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 8
Erledigt
Datum
Bemerkungen
Visum
Vorbereitung für einfache Situationen
Planungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“
Name der Spitex-Organisation und Adresse:
Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:
Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende
Die Kern-Aufgaben und –Tätigkeiten der Spitex-Mitarbeitenden besteht darin, viel unterwegs zu sein
und täglich in mehreren Haushalten Kontakt mit verschiedenen Menschen zu haben – mit kranken,
behinderten, gebrechlichen und betagten Klientinnen und Klienten bzw. mit deren Angehörigen. Eine
infizierte Spitex-Angehörige würde somit ein entsprechend grosses Ansteckungsrisiko darstellen. Es
ist deshalb entscheidend, dass die Spitex die eigenen Mitarbeitenden schützt, dass sie ein schnelles
und effektives Frühwarnsystem in eigener Sache hat und dass sie eigene Erkrankte schnellstmöglich
eruieren kann. Dazu gehören auch die Beobachtung der eigenen Kontakte (Contact Tracing) und die
effiziente Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und Spitälern.
Verantwortliche Person in der Leitung:
Telefon:
Email:
Terminierung der Problembehandlung:
Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:
Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in
Phase 6
Name der Spitex-Organisation und Adresse:
Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:
Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6
In Phase 6 werden die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur
noch einen Teil der Influenza-Erkrankten aufnehmen können.
Die Pflege zu Hause durch die Spitex und durch Angehörige wird deshalb sehr wichtig werden.
Die Spitex-Mitarbeitenden müssen bezüglich Ansteckung und Hygiene entsprechend vorbereitet sein
und auch Angehörige instruieren und unterstützen können.
Verantwortliche Person in der Leitung:
Telefon:
Email:
Terminierung der Problembehandlung:
Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 10
Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“
Name der Spitex-Organisation und Adresse:
Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:
Absentismus (krankheitsbedingte Abwesenheit) beim Spitex-Personal selbst:
Die Pandemie und deren Komplikationen in Gesellschaft, Versorgung, Verkehr und Wirtschaft
werden zu einer überdurchschnittlichen Abwesenheit beim Spitex-Personal führen: Einerseits durch
den Absentismus von erkranktem Personal im eigentlichen Sinne, andererseits aber auch durch die
Schliessung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen, die Pflege von Angehörigen
zuhause, die Störungen im öffentlichen Leben oder einfach der Angst vor der Krankheit u.a.m. - Es
liegt in der Verantwortung der Spitex-Organisationen selbst, entsprechende Vorbereitungen und
Verhandlungen zu führen. Wie wird die Spitex-Organisation Umfang und Qualität ihrer
Dienstleistungen sicherstellen? Wie wird der Betriebsablauf organisiert? Dabei können die SpitexOrganisationen in einer derartigen Krise nicht mit der personellen Unterstützung durch Spitäler,
Armee oder Zivildienst rechnen.
Verantwortliche Person in der Leitung:
Telefon:
Email:
Terminierung der Problembehandlung:
Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 11
Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“
Name der Spitex-Organisation und Adresse:
Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (andere Spitex, Ärzte, Spitäler, Heime,
Gemeindebehörden/Zivilschutz, Samariterverein, Pro Senectute, Freiwillige, u.ä.)
Ein Pandemiefall wird im Kanton Bern eine massiv erhöhte Nachfrage nach Spitexleistungen nach
sich ziehen. Grundsätzlich ist der erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarf durch interne organisatorische Massnahmen in den Spitex-Organisationen sicherzustellen. Neben diesen Massnahmen sind
die Angehörigen des Zivilschutzes zur Stärkung der Spitex-Organisationen einzubeziehen.
Die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der verschiedenen involvierten Organisationen muss
rechtzeitig bekannt und geregelt sein, sowohl bez. Kompetenzregelungen für konkrete Tätigkeiten,
Entscheidungswegen, gegenseitigen Stellvertretungen etc.
Eine besondere Aufgabe der Vorbereitung wird darin bestehen Fragen der gegenseitigen finanziellen
Verpflichtungen bzw. Entschädigung, Fragen der Haftpflicht in derartigen interinstitutionellen Teams
und Fragen des Patientendatenschutzes zu klären.
Verantwortliche Person in der Leitung:
Telefon:
Email:
Terminierung der Problembehandlung:
Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 12
Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“
Name der Spitex-Organisation und Adresse:
Kurzer allgemeiner Problembeschrieb:
Schutz- und Hygiene – Material
Bei einer zunehmenden Pandemie-Bedrohung muss davon ausgegangen werden, dass alle Institutionen und auch Privatpersonen gleichzeitig Schutz- und Hygienematerialien beschaffen werden.
Dadurch können sich rasch Beschaffungsengpässe ergeben. Eine vorzeitige Beschaffung bzw.
Vorratshaltung wird deshalb von Bund und Kanton in die Verantwortung der Betriebe delegiert.
Insofern müssen die Spitex-Organisationen die Finanzierung, Beschaffung, Lagerung und Verteilung
der entsprechenden Schutz- und Hygiene-Materialien für ihr Spitex-Personal vorbereiten.
Da in Phase 6 die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur noch
einen Teil der Influenza-Erkrankten werden aufnehmen können, wird die Pflege zu Hause durch die
Spitex deshalb sehr wichtig werden. Insofern ist zu klären, wie die Spitex in Phase 6 Schutz- und
Hygiene-Material für ihre Klientinnen und Klienten wird beschaffen und verwalten können.
Verantwortliche Person in der Leitung:
Telefon:
Email:
Terminierung der Problembehandlung:
Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation:
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 13
Details und Arbeitshilfen zur betriebliche Pandemievorsorge
Formular: Pandemie-Team
Das Pandemie-Team umfasst leitende Funktionen der Spitex-Organisation. Es ist falls möglich weitgehend mit dem Krisenstab identisch. Das Pandemie-Team setzt
sich aus folgenden Personen und Funktionen zusammen. Dabei können mehrere Funktionen durch eine Person abgedeckt werden:
Funktion im PandemieName
Vorname
Funktion in der
Email
Telefon G
Telefon P
Stv.
Team
Spitex-Organisation
Leitung
Kontakt mit Behörden /
Gemeinde / Zivilschutz
Kommunikation
- mit Presse
- mit Personal
- mit Freiwilligen
- mit Klientinnen und
Klienten
- mit Angehörigen
- mit Krankenkassen
Personal:
 Pflegeleistungen
 Hauswirtschaftsleistungen
 Ergänzende
Dienstleistungen
Vertretung der
Ärzteschaft
Materialbeschaffung /
Einkauf / Logistik
Administration
Finanzen, Löhne,
Liquiditätsplanung
Bestattungswesen
Kirche
Juristische Fragen
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 14
Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen
Im Überblick können die Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen und ihre Betroffenheit vom Pandemiefall wie in folgendem Beispiel dargestellt werden.
Auf diese Aufgabe kann
in keinem
teilweise
Fall ververzichtet
zichtet
werden.
werden.
Koordination
und Leitung
Abklärung und
Beratung
Untersuchung
und
Behandlung
Grundpflege
Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen
Spezifische
Fachdienstleistungen, die
teilweise im
Verbund angeboten werden
Ergänzende
Dienstleistungen
X
X
X
Ausnahmslos verzichtet
werden.
Schlüsselfunktionen
in diesem
Bereich
Diese Tätigkeit kann
nur in den
nur bei
RäumlichKlient/
keiten der
Klientin
Spitex
ausgeübt
ausgeübt
werden
werden
Leitung Spitex
teilweise
von zu
Hause aus
ausgeübt
werden.
(mittels PC,
Tel. etc.)
vollständig
von zu
Hause aus
ausgeübt
werden
(mittels PC,
Tel. etc.)
Die Funktionsinhabenden
haben bei dieser Aufgabe
direkten Kontakt mit anderen Personen/
Klienten/
Klientinnen
Es besteht
eine Abhängigkeit
von weiteren
Partnern
(intern,
extern; z.B.
Lieferanten).
X
dipl. Pflegefachperson
dipl. Pflegefachperson
X
X
X
X
Material
X
X
Material
X
X
X
Material
X
X
X
X
X
Varia
Freiwillige,
Zusammenarbeit mit …
dipl. Pflegefachperson
X
X
Varia
X
Diese Darstellung ist beispielhaft und verallgemeinernd, beurteilen Sie mit Hilfe des nachfolgenden Formulars konkret, wie die Situation in Ihrer Spitex-Organisation und
mit Ihren Klientinnen und Klienten aussehen wird.
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 15
Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der Schlüsselfunktionen
Die Planung erfordert eine genaue Analyse der einzelnen innerbetrieblichen Funktionen. Es stellen sich folgende Fragen:
Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation,
auf die in keinem Fall verzichtet werden kann (Schlüsselfunktionen)?
Spitex-Massnahmen bzw. Dienstleistungen
auf die in keinem Fall
verzichtet werden kann,
weil
1. Koordination und Leitung
o Einsatzplanung des Personals
o Pflegedokumentation
o Klientenstatistik und Auswertung der Kennzahlen
o Qualitätssicherung
o Führung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen
o Finanzcontrolling
o Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Löhne
o Weitere:
2. Massnahmen der Abklärung und Beratung
o Abklärung des Pflegebedarfs. Beratung des Klienten oder
der Klientin bzw. dessen/deren Umfeld bei der Pflege
gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. A
3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
o Messung der Vitalzeichen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst.
b Ziff. 1
o Einfache Bestimmung des Zuckerwertes gemäss KLV Art.
7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 2
o Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
gemäss KLV Art. 7 Abs. Bst. B Ziff. 3
o Massnahmen zur Atemtherapie gemäss KLV Art. 7 Abs. 2
Bst. b Ziff. 4
o Einführen und Entfernen von Sonden oder Kathetern und
die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen
gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.5
o Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse gemäss
KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 6
o Verabreichung von Medikamenten gemäss KLV Art. 7
Abs. 2 Bst. b Ziff. 7
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 16
auf die vorübergehend
verzichtet werden kann
und Personal umgeteilt
werden kann nach …
Weitere Kommentare
3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
o Enterale oder parenterale Verabreichung von
Nährlösungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 8
o Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen
gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 9
o Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden und von
Körperhöhlen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.10
o Fusspflege bei Diabetikern gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst.
b Ziff.10
o pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder
Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei
Inkontinenz gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 11
o Hilfe bei Medizinal-Teil- oder Vollbädern; Anwendung von
Wickeln, Packungen und Fangopackungen gemäss KLV
Art. 7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 12
o pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen
Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression,
Angst, Wahnvorstellungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst.
b Ziff. 13
o Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter
Selbst- oder Fremdgefährdung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2
Bst. b Ziff. 14
4. Massnahmen der Grundpflege
o Allgemeine Grundpflege bei Klienten oder Klientinnen,
welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können
gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 1
o
Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung
psychisch kranker Personen in der grundlegenden
Alltagsbewältigung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 2
5. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
o Haushaltsführung/Haushaltspflege
o Wäsche- und Schuhpflege
o Reinigungsarbeiten
o Tier- und Pflanzenpflege
o Ernährung
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
X
X
X
X
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 17
6. Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im
Verbund angeboten werden
o Psychiatrische Leistungen
o Kinderspitex
o Entlastungsdienst
o Feriengäste
7. Ergänzende Dienstleistungen
o Begleitung von Schwerkranken durch Freiwillige
o Besuchsdienst durch Freiwillige
o Fahrdienst
o Gesundheitsförderung/Prävention
o Mahlzeitendienst
o Nachtwache/Präsenzzeit
o Krankenmobilien
o Pflegematerial
o Reinigungsdienst
X
X
X
X
X
X
X
Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation, bei denen kein direkter Kontakt mit den Klientinnen und Klienten, mit dem anderen Personal
bzw. mit Besuchenden nötig ist,

die also wahrscheinlich administrative und organisatorische Arbeit wahrnehmen, die zum grösseren Teil von zuhause oder von Einzelbüros aus ausgeübt werden
können (z.B. per Telefon, Fax, durch Computerverbindung)?

die Aufgaben der Beratung betreffen, die nicht persönlich sondern auch telefonisch stattfinden kann?
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 18
Formular: Überblick Funktionskatalog
Kategorie
Funktionen /
Berufskategorien
Anzahl
Mitarbeitende
Stellen
%
Davon
Personal, das
mit öV
pendelt
Davon Personal mit
Familienpflichten
Beurteilung zur
Funktionsfähigkeit bei
Absentismus 10%, 25%,
40%
Schlüsselfunktionen
(unverzichtbare Funktionen)
o Massnahmen der Abklärung
und Beratung
o Massnahmen der Untersuchung
und Behandlung
o Massnahmen der Grundpflege
o Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen
o Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im
Verbund angeboten werden
Kein direkter Kontakt zu anderen
Personen und deshalb Arbeit von
zuhause aus möglich
o Zentrale Verwaltungsdienste
o Massnahmen der Beratung, die
auch per Telefon und Email und
Internet möglich sind
Verzichtbare Funktionen
o Zentrale Verwaltungsdienste?
o Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen?
o Spezifische
Fachdienstleistungen, die
teilweise im Verbund angeboten
werden?
o Ergänzende Dienstleistungen?
Falls das Arbeiten von zuhause in gewissen zentralen und beratenden Funktionen möglich ist, müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geprüft
und allenfalls geschaffen werden. Zudem müssen die Einsatzzeiten definiert und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter sichergestellt sein. Arbeitsabläufe von zuhause aus
bedürfen einer speziellen Koordination.
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 19
Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause
Ihre Analyse und
Massnahmenplanung für Ihre Spitex-Organisation
Klärung Arbeitszeiten und
Protokollierung Arbeitszeiten
Regelung der Erreichbarkeit
Klärung IT Security Guidelines und
Datenschutzbestimmungen für das
Arbeiten von zuhause via IT,
insbesondere Datenschutz der
Klientinnen und Klienten
Notwendige Software und
notwendige Lizenzen für das
Arbeiten von zuhause via IT
Verträge mit Internet- und EmailProvidern für das Arbeiten von
zuhause via IT
Notwendige Hardware (PC,
Laptop, Modem) für das Arbeiten
von zuhause via IT
Kapazität und Zugriffsrechte des
Servers im Betrieb für das Arbeiten
von zuhause via IT
Weitere Aspekte:
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 20
Zeitplan
Formular: Analyse der der externen Abhängigkeiten
Von welchen externen Geschäftspartnern ist Ihre Spitex-Organisation abhängig?
 Sind diese auf eine mögliche Pandemie vorbereitet? Haben diese die nötigen Planungen erstellt und Vorbereitungsmassnahmen ergriffen? Können Sie diese via
Verträge dazu verpflichten bzw. haben Sie Alternativen, im Notfall auf andere Lieferanten ausweichen zu können?
 Werden diese Ihre Dienstleistungen und Materiallieferungen auch bei Pandemieausbruch sicherstellen können? Wechsel zu anderen Anbietern möglich?
 Werden diese gewährleisten können, dass deren Mitarbeitende und deren geliefertes Material nicht zu einem Pandemierisiko für Ihre Spitex-Organisation werden?
Funktionen
Externer Geschäftspartner?
Pandemievorbereitung
vorhanden?
Administration, IT, Rechnungswesen,
Löhne, Banken, Zahlungsverkehr,
übergeordnete Geschäftsstelle
Massnahmen der Abklärung und
Beratung
Massnahmen der Untersuchung und
der Behandlung
Massnahmen der Grundpflege
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen:
 Verpflegung der Klientinnen und
Klienten
 Hygiene, Raumpflege, Sauberkeit,
Ordnung
Ergänzende Dienstleistungen:
 Begleitung von Schwerkranken
 Besuchsdienst
 Fahrdienst für Personen
 Gesundheitsförderung /
Prävention
 Mahlzeitendienst, Mittagstisch
 Nachtwache / Präsenzzeit
 Materiallieferungen verschiedener
Art (Krankenmobilien,
Pflegematerial)
 Reinigungsdienst
Post:
Weitere:
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 21
Konsequenzen und spezifische Schutzund Vorbereitungsmassnahmen für Ihre
Spitex-Organisation nötig?
Zeitplanung
Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Mitarbeitenden in angemessenem Masse vor Infektionskrankheiten zu schützen. Um den weiteren Betrieb Ihrer SpitexOrganisation und die Versorgung und Betreuung der Klientinnen und Klienten sicherstellen zu können, kann es aber sinnvoll und nötig sein, dass Sie gemäss den
vorhergehenden Überlegungen Schlüsselfunktionen bestimmen und diese in ausserordentlichem Masse vorbereiten und mit zusätzlichen Massnahmen schützen.




Haben Sie die Schlüsselfunktionen in Ihrer Spitex-Organisation konkret definieren können? Z. Bsp. weil eine spezielle medizinische Ausbildung nötig ist oder weil
eine besondere Exposition gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten erforderlich ist?
Wichtige Führungs- und Entscheidungsaufgaben? Besondere Befugnisse? (Unterschriftenregelungen bei Bank, Verträgen)
Wissen Sie, wie Sie die Funktionsinhabenden vorbereiten und schützen werden?
Haben Sie etwaige ethische Bedenken klären können?
Schlüsselfunktion:
Begründung:
Name, Vorname
Aus dem Bereich der
zentralen Leitung,
Administration und
Verwaltung
Aus dem Bereich der
Abklärung und Beratung
Massnahmen
Spezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele)

Direkten Kontakt mit Klientinnen und
Klienten und mit Angehörigen möglichst
vermeiden, Kommunikation via Telefon und
E-Mail

Hält sich vorwiegend im Bereich
Administration auf, der für Dritte gesperrt
wird

Spätestens ab Phase 5 Stellvertretung
benennen und etwaige rechtliche und
vertragliche Randbedingungen klären
(Unterschriftenregelungen)

Ab Phase 5 konkrete Diskussionen und
Schulungen zur Thematik, Ausmass und
Konsequenzen gemeinsam besprechen

Fachliche und emotionale Aspekte, die bei
der Pandemie vorherrschen sorgfältig
klären, Ängste abbauen

Mehrarbeit wird nötig werden, vertragliche
und arbeitsrechtliche Abklärungen,

regelmässige Betreuungsgespräche, die zur
Entlastung beitragen
Aus dem Bereich der
Untersuchung und
Behandlung
Aus dem Bereich der
Grundpflege
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 22
Zeitpunkt
der Massnahmen
Schlüsselfunktion:
Begründung:
Name, Vorname
Aus dem Bereich der
hauswirtschaftliche
Dienstleistungen
Aus dem Bereich der
ergänzenden
Dienstleistungen
Aus dem Bereich der
spezifische Fachdienstleistungen, die im
Verbund angeboten
werden
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Massnahmen
Spezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele)

Hygienevorschriften definieren und schulen
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 23
Zeitpunkt
der Massnahmen
Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim Personal
Die meisten Menschen sind ansteckungsgefährdet, aber nicht alle werden infiziert und nicht jede infizierte Person wird krank. BAG und SECO schätzen, dass während
einer Pandemiewelle 25% der Angestellten erkranken und deshalb von der Arbeit fern bleiben. Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen
sind dies 1’000 Mitarbeitende (Statistik-Erhebung 2007).
Die gesamte Abwesenheitsquote (= Absentismus) könnte jedoch einiges höher sein,
 da auch gesunde Angestellte zu Hause bleiben, um sich um Angehörige zu kümmern, => beachten Sie insbesondere eigene pflegebedürftige alte Eltern
 da Kindertagesstätten, Kindergärten und Primarschulen allgemein durch den Kanton geschlossen werden könnten und Eltern deshalb die Aufsicht über ihre Kinder
selbst wahrnehmen müssten,
 da massive Behinderung im Verkehr und in der Versorgung befürchtet werden müssen.
Während den Höhepunkt-Wochen ist deshalb eine Abwesenheitsquote von bis zu 40% möglich. 1 Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen
sind dies 1’600 Mitarbeitende, die aufgrund von Absentismus nicht zur Mitarbeit zur Verfügung stehen.
In welchem Masse kann Ihre Spitex-Organisation von Absentismus beim Personal betroffen sein? (Externe Leistungserbringer werden separat analysiert.):
Anzahl
Umfang
Kommentar
betroffene
betroffene
Personen
Stellen-Prozente
Gesamtbestand angestelltes Personal
100%
Personal ohne eine Ausbildung im Gesundheitsbereich und
ohne spezifische Kenntnisse der Schutzmöglichkeiten und
deshalb anfälliger auf Angst und auf Fehlverhalten im
Umgang mit Klientinnen und Klienten
Anteil Personal, das von auswärts per öV pendelt und von
einer Störung des öV betroffen sein könnte:
Anteil Personal mit Familienpflichten:
- mit Eltern im Seniorenalter, die im Krankheitsfall
zuhause gepflegt werden müssten
- mit Kindern in Kindertagesstätten, im Kindergarten- und
Primarschulalter, die bei entsprechenden Schliessungen
(durch den Betrieb oder allgemein durch den Kanton)
beaufsichtigt werden müssten
-
1
Alleinerziehende, die bei einer Schliessung von
Kindertagesstätten, Kindergarten und Schule die
Beaufsichtigung ihrer Kinder anders organisieren
müssten
Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG und Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2007, November): Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, Bern, www.bag.admin.ch/pandemie, S. 5
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 24
Formular: Umteilung von Personal
Können Sie bei Absentismus Personal von einer Funktion in eine andere Funktion umteilen?
Beachten Sie, dass Sie diese Planung je nach Personalfluktuation aktualisieren müssen.
Unentbehrliche Prozesse und
Dienstleistungen
Aktuelle Funktionsinhabende
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Besondere Qualifikation für
Funktion nötig
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 25
Bei Personalknappheit können
Stellvertretungen umgeteilt werden von
Entbehrliche Prozesse und
Dienstleistende
Aktuelle Funktionsinhabende
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Können bei Personalknappheit als
Stellvertretungen umgeteilt werden nach
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 26
Formular: Reorganisation von Arbeitsabläufen
Kann Ihre Spitex-Organisation auch bei einer bedeutenden Abwesenheit (10%? 25%? 40%?) von Personal die Klientinnen und Klienten noch in angemessen
Rahmen verpflegen und betreuen?
Ihre zusammenfassende Beurteilung Ihrer Spitex-Organisation:
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................................................................................................................................
Welche Massnahmen können Sie ergreifen? (Vgl. Sie die Bemerkungen des Staatssekretariats für Wirtschaft zu arbeitsrechtlichen Fragen (via Internet:
http://www.seco.admin.ch/themen/00645/02337/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEeX5_gmym162dp
YbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s- )
Frage
Ihre Massnahmen?
Nötige Anpassungen in Personalwesen,
Versicherungswesen, Arbeitsverträgen,
Zusammenarbeitsvereinbarungen?
Können Sie die Arbeitspensen
Ihrer Teilzeit Arbeitenden
erhöhen?
Können Sie andere Organisationen
zur Unterstützung herbeiziehen, z.
B. lokale Alters- und Pflegeheime,
Gemeinde / Zivilschutz, Samariter?
Können Sie zusätzliches Personal
rekrutieren? z.B. Pensionierte,
Angehörige, Freiwillige, etc.?
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 27
Zeitpunkt
der
Massnahmen
Frage
Ihre Massnahmen?
Nötige Anpassungen in Personalwesen,
Versicherungswesen, Arbeitsverträgen,
Zusammenarbeitsvereinbarungen?
Können Sie Urlaubsstopp und
Bildungsstopp verhängen?
Können Sie auf nicht dringliche
und nicht unbedingt notwendige
Aktivitäten verzichten?
Können Sie Personal zu anderen
Tätigkeiten umteilen?
Sind die Stellvertretungen
sichergestellt? (Wie hoch wird der
Absentismus bei den
Stellvertretenden sein?)
Müssen Sie Personalreglemente
und Arbeitsverträge anpassen?
Müssen Sie Abweichungen vom
geltenden Arbeitsrecht in
Erwägung ziehen?
Können Sie weitere
Dienstleistungen zusätzlich
kommerziell einkaufen?
Weitere:
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Zeitpunkt
der
Massnahmen
Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötig
Können Sie mit den oben beschriebenen Massnahmen Ihren Personalbedarf in genügendem Umfang abdecken?
 Brauchen Sie weitergehende personelle Ressourcen?
 Ab wann wird dies nötig sein?
 Wie finanzieren Sie diese Ressourcen?
Arbeitsbereich
Zusätzliche personelle
Ressourcen?
Besondere Qualifikationen?
Rekrutierung dieser
Personalressourcen?
Besondere Schulung
nötig?
Zeitpunkt
Welche Phase?
Ab wie viel %
Absentismus?
Zusätzlicher Finanzbedarf?
Vertragliche
Regelungen?
Anpassungen
Personalreglemente
1. Massnahmen der
Abklärung und
Beratung
2. Massnahmen der
Untersuchung und
Behandlung
3. Massnahmen der
Grundpflege
4. Hauswirtschaftliche
Dienstleistungen
5. Spezifische
Fachdienstleistungen,
die teilweise im
Verbund angeboten
werden
6. Ergänzende
Dienstleistungen
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Sicherstellung
der
Finanzierung
Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel
Anzahl Flaschen resp.
Geschätzter
Inhalt einer
Anzahl Flaschen
Dispenser mit
Tagesverbrauch
Flasche
pro Woche
HändedesinfektionsDesinfektionsmittel
mittel in Umlauf
(ml)
Total
Anzahl
Flaschen
Reserve (20%)
Total
Datum der
Berechnung
Visum


Klären Sie mit Ihrem Lieferanten Lagerhaltung und Lieferbarkeit.
Klären Sie Fragen der Logistik mit benachbarten Heimen und Spitälern und mit den lokalen
Spitexorganisationen.
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 30
Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung
Ihre Analyse und Ihre Massnahmen
Anzahl
Zeitplan
Wer ist verantwortlich für die
Fachführung bzw. Qualitätssicherung der Massnahmen aus
dem Bereich der Reinigung als
hauswirtschaftlicher
Dienstleistung?
Besondere Kommentare zu
Ihrem Team, das im Rahmen der
hauswirtschaftlichen
Dienstleistungen Reinigungsarbeiten verrichtet?
Sind diese Personen spezifisch
informiert und geschult?
Müssen Sie dabei Fremdsprachen besonders berücksichtigen?
Welche Reinigungsmittel werden
verwendet? Sind diese gegen
Influenzaviren geeignet?
Sind personenspezifische
Schutzmassnahmen für das
Hauswirtschafts-Team
vorhanden bzw. Beschaffung
und Einlagerung geklärt?
 Wegwerfhandschuhe
 Wegwerfbare
Überschürzen
 SUVA Schutzbrillen
(ausser Brillenträger)
 Hygienemasken des
Typs II bzw. IIR
Möglichkeiten zur korrekten
Entsorgung des Schutzmaterials
bei den Klientinnen und Klienten
– welches sind die nötigen
Massnahmen auf Seite Ihres
Hauswirtschafts-Teams?
Reinigung von Reinigungstüchern und Wischbezügen
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Formular: Distanz halten
Durch Distanz halten (engl. „social distancing“) kann die Wahrscheinlichkeit, dass das Grippevirus von Person zu Person übertragen wird, verringert werden. Als „social
distancing“ werden Massnahmen zur Vergrösserung des Abstandes zwischen Personen bezeichnet. Distanz halten bedeutet grundsätzlich:


Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten
Menschenansammlungen vermeiden – prüfen Sie genau, welche Spitex-Veranstaltungen Sie noch durchführen können und müssen
Menschenansammlungen
Ihrer Spitex-Organisation
Fahrdienst für Gruppen
Ersatz bzw. Änderungen möglich?
Ihre Vorbereitungsmassnahmen?
Gruppen-Veranstaltungen
aus dem Bereich
„Gesundheitsförderung /
Prävention“
Gruppen-Veranstaltungen
wie
 Seniorennachmittag
 Ausflüge
 Gemeinsamer
Mittagstisch
 Andere Animations- und
Freizeitveranstaltungen
Personalsitzungen innerhalb
Ihrer Spitex-Organisation?
Ausbildungs- und
Supervisionsanlässe?
Weitere?
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 32
Zeitplanung
Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation
Empfehlung von BAG und SECO für
Betriebe
Ihr Entscheid und
Ihre Massnahme in Ihrer Spitex-Organisation
Personenkontakte:

Wenn immer möglich Benützen des
Telefons und des Internets (e-Mail) selbst wenn sich die Beteiligten im
gleichen Gebäude befinden
o
Vermeiden aller nicht-kritischen
Reisen und Besprechungen. Ausflüge, Treffen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen, etc.
absagen
o
Massnahmen bei der Empfangskontrolle? Einrichtung einer
Schleuse oder eines
Seuchenteppichs?
o
Verzicht auf das Händeschütteln
Post:
o
Eingehende Post durch eine damit
beauftragte Person (Regelung der
Stellvertretung) verteilen, nicht an
einem zentralen Ort von verschiedenen Personen abholen lassen
o
Ausgehende Post am Bestimmungsort ohne Personenkontakt
deponieren
Die mit der Postverteilung
beauftragte Person soll stündlich die
Hände mit Seife waschen
o
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 33
Verantwortlich?
Zeitplanung
Personal:

Verantwortlich?
Besprechungen mit anderen
Personen (falls unumgänglich):
o Besprechungszeit so kurz
wie möglich halten
o grossen Besprechungsraum
wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den
Besprechungsteilnehmern
einhalten
o Vermeiden von direktem
Kontakt, kein Händeschütteln

Personenansammlungen am
Arbeitsplatz
o Staffelung der Arbeitszeiten,
um Personenansammlungen
bei Eintritt, in Garderobe etc.
zu vermeiden
o Ablösungen nicht überlappend organisieren
o Wenn immer möglich
Benützung von Liften
vermeiden
o Cafeterias und Personalrestaurants schliessen
Öffentliche Verkehrsmittel

Bei der Benutzung von öffentlichen
Verkehrsmitteln müssen die
Verhaltensempfehlungen der
Behörden und Verkehrsbetriebe
unbedingt beachtet werden (z.B.
Tragen von Hygienemasken)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 34
Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. Klienten
Angehörige, Freiwillige und andere externe Besuchende müssen darüber informiert werden, dass Besuche von Klientinnen und Klienten, die während der Pandemie an
Influenza erkranken, ein erhöhtes Ansteckungsrisiko darstellen:
Möglichkeiten zur Regelung des
Besuchswesens
Information der Angehörigen über die Situation
beim Klienten / Klientin
Verbot von Besuchen und rechtzeitige
Kommunikation gegenüber den Angehörigen?
Definition der Hygienevorgaben für Besuchende
Besuche sind so weit wie möglich anzahlmässig
auf ein Minimum zu beschränken.
Ihre konkreten Massnahmen in Ihrer Spitex-Organisation
Angehörige, Besucherinnen und Besucher sollen
ausdrücklich auf die Regeln des Social Distancings und der persönlichen Hygiene aufmerksam
gemacht werden.
Selbst erkrankte Besuchende sollen zuhause
bleiben und nicht zu Besuch kommen.
Besuche bei erkrankten Klientinnen und Klienten
dürften nur unter verschärften Bedingungen
erfolgen (Hygienemasken, Distanzhalten, etc.)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 35
Verantwortlich
Zeitplanung
Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko
Durch physische Schutzmassnahmen können Mitarbeitende, welche ein erhöhtes Infektionsrisiko, z.B. durch viele Kontakte zu anderen Personen haben, zusätzlich vor
einer Infektion mit dem Grippevirus geschützt werden (siehe auch Influenza Pandemieplan Schweiz, Teil III, Kap. 5.3 und 8). Auch bei richtiger Anwendung garantieren
die physische Schutzmassnahmen aber keinen 100%-igen Schutz. Die Mitarbeitenden müssen auch über die korrekte Anwendung von zusätzlichen Schutzmassnahmen instruiert werden, ansonsten diese nichts nützen. Die Entsorgung des Schutzmaterials muss zudem so erfolgen, dass es zu keiner Kontamination der
Umgebung kommt und das Reinigungspersonal nicht zusätzlich gefährdet wird.
Personen in Funktionen mit erhöhtem
Infektionsrisiko (Liste nicht abschliessend):
Ihre Analyse für konkrete Funktionen und Schutzmassnahmen in Ihrer Spitex-Organisation:
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dienstleistungen bei Influenza-erkrankten Klientinnen
und Klienten erbringen
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
zu Fuss, per Rad oder per öV unterwegs sind
und Klientinnen und Klienten mit ungewissem
Gesundheitszustand besuchen
Weitere
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 36
Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen
Zu den möglichen zusätzlichen physische
Schutzmassnahmen gehören:
Ihr Entscheid für konkrete
Schutzmassnahmen in Ihrer SpitexOrganisation:
Betroffene Personen
Personenbezogene Massnahmen:
Tragen von Hygienemasken (chirurgische
Maske vom Typ II bzw. IIR)
Tragen von Atemschutzmasken FFP1,
FFP2, FFP3
Tragen von Handschuhen, ev. Schutzbrillen
Tragen von Schutzanzügen
Raumbezogene Massnahmen in den
Spitex-Büros:
Vergrösserung des Abstandes zwischen den
Arbeitsplätzen (mindestens 1 m) in den
Spitex-Büros
Mobile (Plexiglas-) Scheiben / Paravents bei
Logen und Schaltern
Eingangsschleusen für Personen
Eingangsschleusen für Materialien
Weitere?
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 37
Zeitplan für Vorbereitung
Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken
Die Vorräte an Masken der Spitäler sind für den Gebrauch durch Patienten und das medizinische
Personal bestimmt und können den Spitex-Organisationen, den anderen Betrieben und Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Grippepandemie mit einer erhöhten Nachfrage und entsprechenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird den Spitex-Organisationen, den anderen Betrieben und den Privatpersonen in der Schweiz empfohlen, sich frühzeitig mit Hygienemasken einzudecken. (vgl. www.pandemia.ch) Diese Masken müssen trocken gelagert werden. Das
vom Hersteller angegebene Verfalldatum ist grundsätzlich zu beachten, gemäss BAG kann jedoch
davon ausgegangen werden, dass Hygienemasken bei richtiger (trockener) Lagerung auch eine
gewisse Zeit über das Verfalldatum hinaus wirksam bleiben.
Für die Berechnung des Masken-Bedarfs schlägt das BAG folgende Annahmen vor:
 Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In einer
umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen.
 Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam. Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden.
 Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.B. während dem
Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen Verkehr) durchschnittlich
eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50 Masken für die Dauer der Pandemiewelle benötigen.
 Jeder Privat-Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. Der Detailhandel
(Grossverteiler und Apotheken) hat im Mai 2007 die entsprechenden Masken ins Sortiment aufgenommen, und sie werden dort in Packungen zu 50 Stück zum Kauf angeboten. Die Masken
sollen an einem trockenen Ort gelagert werden. Ab Phase 5 wird erkrankten Personen, welche
ausserhalb vom Spital behandelt werden, das Tragen von Hygienemasken empfohlen. Diese
sollen im Erkrankungsfall auf dem freien Markt beschafft werden, oder können bei Bedarf aus dem
oben genannten Lager der empfohlenen 50 Masken verwendet werden.
 Berücksichtigen Sie bei der Schätzung für Ihre Mitarbeitenden:
o sind die Klientinnen gesund oder krank (allgemeine Annahme> 25%)?
o direkte Nähe zu den (kranken) Klientinnen und Klienten? Sind diese isoliert?
o bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sind die Masken hinderlich, zugleich müssen
diese bei Schwitzen häufiger gewechselt werden
Ihr aktueller
Lagerbestand in
Ihrer SpitexOrganisation
Modellrechnung
für den SollBestand für den
Pandemiefall
Analyse: Wo und wie
können Sie mit benachbarten Spitex-Organisationen, benachbarten
Heimen, Regionalen
Spitalzentren RSZ und
anderen Institutionen
kooperieren?
Ihre Planung
und Ihre
Massnahmen
Hygienemasken
(vgl.
Detailplanung)
AtemschutzMasken FFP1,
FFP2, FFP3
(vgl.
Detailplanung)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 38
Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien
Verantwortlich
für
Beschaffung?
Verantwortlich
für
Bewirtschaftung?
Aktueller
Lagerbestand
in Ihrer
SpitexOrganisation?
Modellrechnung für den
Soll-Bestand für den
Pandemiefall
Analyse: Wo und wie
können Sie mit
benachbarten
Organisationen
kooperieren?
Ihre Planung und Ihre
Massnahmen
Verantwortlich
für
Beschaffung?
Verantwortlich für
Bewirtschaftung?
Aktueller
Lagerbestand
in Ihrer SpitexOrganisation?
Modellrechnung für den SollBestand für den Pandemiefall
Analyse: Wo und wie
können Sie mit
benachbarten
Organisationen
kooperieren?
Ihre Planung und Ihre
Massnahmen
Hygienemasken
Atemschutz-Masken
FFP1, FFP2, FFP3
Hygienehandschuhe
Überschürzen
Schutzbrillen
Wegwerfbeutel zur
Entsorgung
Putzmaterial, Seife
Händedesinfektion
Einwegtaschentücher
Abfalleimer (mit Deckel)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 39
Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6
In Pandemiephase 6 wird die Spitalinfrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens überlastet sein. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich reduzierten Ressourcen der Armee und deren eigener Betroffenheit durch die Pandemie wird die Armee nicht für Subsidiärdienste auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Verfügung
stehen. Ebenso verfügt der Zivilschutz nicht über medizinische und pflegerische Kompetenzen.
Erkrankte Klientinnen und Klienten müssen deshalb so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung behandelt und gepflegt werden, ausser sie bedürfen einer dringenden medizinischen Behandlung im Akutspital (Abklärung, Eingriffe, Hospitalisationen). Dabei sollen die erkrankten Klientinnen und Klienten so schnell wie möglich durch
die Spitex erfasst und in ihrer Wohnung gesondert gepflegt werden, damit keine anderen Haushaltsangehörigen und keine Besuchenden angesteckt werden.
Ihre Analyse und Ihre Massnahmen
Zeitplanung
Anzahl Klientinnen und Klienten Ihrer
Spitex in normalen Verhältnissen
Annahmen, wie die Anzahl Klientinnen
und Klienten in einer Pandemie zunehmen könnten:
Szenario: 25% ihrer Klientinnen und
Klienten erkranken an Influenza und
müssen zuhause isoliert gepflegt
werden
Szenario: 50% ihrer Klientinnen und
Klienten erkranken an Influenza und
müssen zuhause isoliert gepflegt
werden
Szenario: 25% der Wohnbevölkerung
Ihrer Gemeinde erkrankt an Influenza
und muss zuhause bleiben – welcher
zusätzliche Pflegebedarf kommt auf Sie
als Spitex-Organisation zu?
Analyse der Haushalts- und Wohnungsverhältnisse, so dass Erkrankte
tatsächlich in einem eigenen separaten
Zimmer gepflegt werden können
Anzahl Personal
Szenario: 40% des Personals ist auf
dem Höhepunkt der Pandemiewelle
abwesend
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 40
Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner
Zur Vorbereitung und Schulung sind frühzeitige Kommunikationsmassnahmen der Spitex-Leitung mit dem Personal und mit den zuständigen Behörden wichtig:
Kommunikations- Kommentar
Wer kommuniziert?
Nötige Hilfsmittel und DetailWann wird
partner
informationen?
kommuniziert?
Personal
Freiwillige
Medien
Falls es in Phase 4 bzw. Phase 5 zu
Influenza-Erkrankungen bei Ihren
Klientinnen und Klienten kommen sollte,
müssen Sie damit rechnen, dass Ihre
Spitex-Organisation ausserordentlich
den Medien ausgesetzt sein wird.
Klientinnen und
Klienten
Angehörige
Andere
Besuchende
Kirche und andere
gemeinnützige
Organisationen
Behörden Gemeinde
Sozialdienst / Sozialamt Ihrer
Gemeinde:
Gemeindeschreiberei /
Gemeindekanzlei Ihrer Gemeinde:
Zivilschutz Kdt Ihrer Gemeinde :
Kommunikations-
Kommentar
Wer kommuniziert?
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
Nötige Hilfsmittel und Detailinformationen?
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 41
Wann wird kommuniziert?
partner
Behörden - Kanton
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des
Kantons Bern
Alters- und Behindertenamt ALBA
Rathausgasse 1
3011 Bern
031 633 42 83
031 633 40 19
[email protected]
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des
Kantons Bern
Kantonsarztamt KAZA
Rathausgasse 1
3011 Bern
031 633 79 31
031 633 79 29
[email protected]
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 42
Formular: Fremdsprachen
Analysieren Sie, ob Sie unter Klientinnen und Klienten, Angehörigen, Besuchenden und Personal
Fremdsprachige haben, die nur schlecht deutsch verstehen:
d
f
Andere, welche?
Ihre Massnahmen für den
Pandemiefall?
Personal
Klientinnen und
Klienten
Angehörige
Besuchende
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Formular: Schulungsmassnahmen
Falls Sie für Hygiene, Betriebsabläufe u.a.m. Umstellungen und Änderungen vorsehen, wird eine Schulung für Ihr Personal und gegebenenfalls auch für Ihre Klientinnen
und Klienten nötig werden. Beachten Sie auch besondere Schulungsmassnahmen für temporäre Arbeitskräfte (Pensionierte, Stellvertretungen, Angehörige).
Relevante Umstellungs- und Änderungsmassnahmen bzw.
Hygienemassnahmen (Beispiele)
Entsprechend notwendige
Schulungsmassnahmen
Allgemeines Hygienekonzept
Hände waschen
Masken tragen
Besonderes Reinigungskonzept
Meldewesen und Verhalten bei neuen Influenzaerkrankungen
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Betroffenes Personal und
Klientinnen und Klienten
Zeitplan für Schulungsmassnahmen
Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und Angehörige
Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Für Mitarbeitende
abgeben in Phase 4.3 oder 5
Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden
Grippe ist eine hochansteckende Krankheit.

Kommen Sie nicht zur Arbeit, wenn Sie plötzlich unter mindestens zwei dieser Symptome leiden:
 Kopf- und Muskelschmerzen
 Heiserkeit, Halsschmerzen
 Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen
 Husten, Atemnot
 Fieber über 38°C
 Schüttelfrost

Holen Sie telefonisch ärztlichen Rat ein, wenn Sie an diesen Symptomen leiden.

Melden Sie sich telefonisch rasch bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, um sich krank zu melden.

Grippeerkrankte Mitarbeitende sollen erst 3 Tage nach Abklingen der Symptome bzw. nach
Absprache mit dem zuständigen Hausarzt wieder zur Arbeit kommen.

Sollten Sie während der Arbeit erkranken, gilt folgendes:
 Sofort eine Maske anziehen.
 Den Arbeitsplatz unverzüglich verlassen.
 Informieren Sie unverzüglich Ihre/Ihren Vorgesetzten.
 Suchen Sie Ihren Hausarzt auf.

Erkrankt ein/e Mitarbeiter/in am Arbeitsplatz, ergreift die Spitex folgende Massnahmen:
 Verfügen die grippeverdächtigen Mitarbeitenden über einen fixen Arbeitsplatz (z.B. Arbeitspult),
soll dieser gründlich durch eine Scheuer-Wischdesinfektion desinfiziert werden.
 Erkrankte Mitarbeitende werden dem Spitex-Pandemiestab gemeldet.
 Arbeitskolleginnen in nächster Umgebung der grippeverdächtigen Mitarbeitenden sind zu informieren
und daran zu erinnern, bei sich auf Anzeichen einer Grippe zu achten.
 Klientinnen und Klienten, die mit den grippeverdächtigen Mitarbeitenden in engem Kontakt waren,
werden mit Informationsblättern über die wichtigsten Verhaltensmassnahmen informiert und durch
das Spitex-Personal aufmerksam auf die Anzeichen einer Grippe hin beobachtet.
 Tamiflu: über die Verteilung entscheidet die Leitung Pandemiestab in Absprache mit dem
zuständigen Hausarzt.
(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich
vom August 2007 und wurde im August 2008 geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)
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Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei
einer Pandemie
Für Mitarbeitende
abgeben in Phase 4.3 oder 5
Verhaltensmassnahmen für Mitarbeitende bei einer Grippepandemie
Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege,
die durch das Influenzavirus verursacht wird.

Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zur Symptomentwicklung):
 Inkubationszeit allg. 1 - 4 Tage
 24 Std. vor Beginn der Symptome (Erwachsene)
 bis 6 Tage vor Beginn der Symptome (Kleinkinder)
 50 % der Angesteckten bleiben ohne Symptome und sind trotzdem ansteckend

Angesteckte Personen sind infektiös:
 5 bis 7 Tage bei Erwachsenen
 3 Wochen bei Kindern

Übertragung:
 48 Std. auf glatter Oberfläche
 12 Std. auf Textilien/Papier

Infektionswege:
 Ansteckung erfolgt meist nur beim Abstand unter 1 Meter
 Ansteckung erfolgt (direkt) über Tröpfcheninfektion beim Anhusten, Anniesen etc.
 Ansteckung erfolgt (indirekt) über die Hände und Gegenstände, indem man die Viren mit der
Hand/mit Stoff etc. auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) bringt.
 (selten über aerosole Mikrotröpfcheninfektion)

Hauptstrategien zur Einschränkung der Übertragung:
 1. Soziale Distanz
 Mindestabstand 1 bis 2 Meter (ohne Schutz)
 Keine persönlichen Kontakte, keine Berührungen (z.B. Gruss) etc.
 Keine Versammlungen, keine Sitzungen, kein gemeinsames Essen etc.
 2. Schutzmassnahmen
 Gründliches Händewaschen
 Korrekte Händedesinfektion
 Das Tragen von Schutzkleidung (Masken, Einmalschürzen, Handschuhen)
 Schürzen

Mindestabstand 1 Meter
 Halten Sie bei der Arbeit den Mindestabstand von 1 Meter immer ein.
 Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und
sich dabei nicht berühren. Ist dies nicht möglich (z.B. am Arbeitsplatz), installieren Sie einfach
Barrieren aus Holz, Karton, Folie etc. oder tragen Sie Masken.

Taschentücher
 Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher und entsorgen Sie diese
umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das Doppelsacksystem: (kleiner Sack in
grossem Sack))
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 46

Händewaschen
 Benutzen Sie regelmässig Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet
oder die Nase geschnäuzt haben.
 Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser. Dies vor allem,
wenn Sie keinen Zugang zu Händedesinfektionsmittel haben. (Desinfizieren ist immer die bessere
Variante.)
 Trocknen Sie die Hände mit Einwegpapiertüchern ab.
 Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu.

Hände weg von Ihrem Gesicht
 Fassen Sie weder bei sich noch bei anderen Nase, Mund oder Augen an.
 Verzichten Sie darauf anderen die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen.

Berühren von Gegenständen
 Bedenken Sie, dass Viren auch auf indirektem Weg beim Berühren von Türgriffen, Halterungen, WCSpülungen, Armaturen, Kopiergeräten, Zeitungen, Computertastaturen, Telefonen, etc. auf Ihre
Hände kommen können.
 Wischen Sie von verschiedenen Personen verwendete Telefone, Computertastaturen etc. vor dem
Gebrauch mit Einwegdesinfektionstüchern (grosse Boxe) ab.
 Waschen oder besser desinfizieren Sie Ihre Hände regelmässig und gründlich.

Menschenansammlungen
 Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater,
Markt, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness Zentren, Sprachkurse,
Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.).
 Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel. Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im
Privatauto.
 Reduzieren Sie Ihre Reisetätigkeit auf das Minimum.
 Gemeinsam genutzte Räume regelmässig lüften.

Masken
 Sie bekommen vom Arbeitgeber mindestens 1 Maske pro Tag für den Arbeitsweg und private
Risikosituationen. Setzen Sie die Masken überlegt auf, da sie bei Durchnässung oder mindestens
nach 2 bis 3 Std. ihren Schutz verliert.

Grippeanzeichen (Richtlinien 1 und 3: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden oder Kundinnen)
 Wenn Sie zum Personal gehören, das direkten Kontakt mit Grippekranken hat, messen Sie täglich
morgens und abends Ihre eigene Temperatur. Solange Sie keine erhöhte Temperatur oder keine
anderen Grippesymptome haben, gelten Sie als gesund und sind arbeitsfähig.
 Achten Sie bei sich und anderen auf Grippesymptome wie Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten,
Atemnot, Schnupfen, Niesen, Fieber über 38°, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen.
 Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit dem Hausarzt/der Hausärztin und Ihrer Spitex-Organisation
Kontakt auf.

Meiden Sie im privaten Umfeld den Kontakt mit Grippekranken.

Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt:
 Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer.
 Benutzen Sie nie von der grippekranken Person gebrauchte Gegenstände wie Geschirr, Besteck,
Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc.
 Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen,
Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %,
Javelwasser).
 Verwenden Sie auch privat das Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack).
(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich
vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)
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Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten
Für Klientinnen und Klienten
abgeben in Phase 4.3 oder 5
Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten
Grippe ist eine hochansteckende Krankheit.

Wenn Sie an mindestens zwei der folgenden Symptome leiden,
ergreifen Sie die untenstehenden zwei Massnahmen:
 Plötzliches Krankheitsgefühl
 Fieber über 38°, Schüttelfrost
 Kopf- und Muskelschmerzen
 Heiserkeit, Halsschmerzen
 Husten, Atemnot
 Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen
1. Entfernen Sie sich möglichst nicht mehr aus Ihrer Wohnung
2. Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei Ihrer zuständigen Spitex-Organisation.

Das Spitex-Personal unternimmt folgende Schritte:




Solange unklar ist, ob die Klientin/der Klient grippeerkrankt ist, gelten die gleichen Vorgaben wie bei
grippeerkrankten Personen
Die Vermutung wird durch Mitarbeitende der Spitex abgeklärt und ärztlich abgesichert
Die betroffene Person wird auf die Liste der Erkrankten aufgenommen und die notwendige Pflege
wird aufgeboten.
Die Angehörigen werden informiert (je nach Absprache durch die Klientin / den Klienten oder die
Mitarbeitenden). Allenfalls werden auch Nachbarinnen und Nachbarn informiert.
(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich
vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 48
Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer
Grippepandemie
Für Klientinnen und Klienten
abgeben in Phase 4.3 oder 5
Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten
bei einer Grippepandemie
Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege,
die durch das Influenzavirus verursacht wird.

Übertragung
 Die Grippe wird durch so genannte Tröpfchen übertragen.
 Die Tröpfchen, die bei einer erkrankten Person beim Husten oder Niesen aus Mund oder Nase
geschleudert werden, werden eingeatmet und können so zu einer Ansteckung führen.
 Zusätzlich kann man sich über mit dem Grippevirus verunreinigte Oberflächen (Gegenstände,
Arbeitsflächen, Kleidung, Haut etc.) anstecken, indem man die verunreinigte Oberfläche berührt und
anschliessend mit der Hand in den Mund, die Nase oder die Augen fasst.

Mindestabstand 1 Meter
 Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen, so ist das Übertragungsrisiko schon
wesentlich reduziert.
 Beschränken Sie soziale Kontakte auf das Minimum. Benützen Sie wenn immer möglich das Telefon
oder E-Mail. Schlafen Sie wenn möglich alleine im Zimmer.
Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und sich dabei
nicht berühren.

Taschentücher
 Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher.
 Entsorgen Sie diese umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das
Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack)):

Händehygiene
 Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser.
 Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu.
 Benutzen Sie wenn möglich Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet
oder die Nase geschnäuzt haben.

Hände weg vom Gesicht
 Fassen Sie weder bei sich noch bei Anderen Nase, Mund oder Augen an.
 Verzichten Sie darauf, Andern die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen.

Berühren von Gegenständen
 Bedenken Sie, dass nicht nur beim Kontakt mit grippeerkrankten Personen Viren verbreitet werden.
 Es können ebenso beim Anfassen von Türgriffen, Halterungen im Bus/Tram/Zug, WC Spülungen,
bei Lesen von fremden Journalen und Zeitungen etc. Grippeviren auf Ihre Hände kommen.
 Aus diesem Grund sind die Punkte Händehygiene und Hände weg vom Gesicht so wichtig.

Menschenansammlungen
 Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater,
Märkte, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness-Zentren, Sprachkurse, Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.).
 Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel.
 Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Privatauto.
 Reduzieren Sie ihre Reisetätigkeit auf das Minimum.
 Gemeinsam genutzte Räum regelmässig lüften.

Masken
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 49

Kaufen Sie Masken und tragen Sie diese bei sich, um sich in einer Risikosituation schützen zu
können.

Grippeanzeichen
 Achten Sie bei sich und Anderen auf Grippesymptome wie plötzliches Krankheitsgefühl, Fieber über
38° Celsius, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen, Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten,
Atemnot, Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen.
 Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit Ihrer Spitex Organisation und mit Ihrem Hausarzt / der Hausärztin Kontakt auf.

Grippekranke
 Meiden Sie Grippekranke.
 Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt:
 Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer.
 Benutzen Sie nie gleichzeitig von der grippekranken Person gebrauchten Gegenstände wie Geschirr,
Besteck, Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc.
 Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen,
Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %,
Javelwasser).

Abfälle
 Geben Sie Abfälle von Grippeerkrankten am Entstehungsort in kleine Säcke.
 Verschliessen Sie diese regelmässig vor dem Wegwerfen.
(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich
vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)
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v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 50
Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten
Für Mitarbeitende
abgeben in Phase 5
Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten

Information
 Klientinnen und Klienten müssen über die Notwendigkeit und Massnahmen der Isolierung entsprechend informiert sein.
 Allenfalls muss auch die Information der Angehörigen miteinbezogen werden.
 Die Isolierung ist in der Betreuungs- und Pflegedokumentation mit dem Datum des Beginns und des
angenommenen Endes vermerkt.

Grippeerkrankte Klientinnen und Klienten
 Benutzen von Einmalpapier-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Schnäuzen, die sofort
entsorgt werden.

Allgemeines
 Die Schutzmassnahmen sind für alle Mitarbeitenden verbindlich.
 Wohnung so wenig wie möglich betreten. Wenn immer möglich Wohnung für kleine Arbeiten (z.B.
abräumen, Material auffüllen) nicht extra betreten, sondern mit anderen Arbeiten verbinden.
 Die Versorgung der Grippeerkrankten (auch Reinigung, Mahlzeiten, Wäschesammlung etc.) erfolgt
immer am Schluss. Alle Nicht-Grippeerkrankten werden vorher versorgt.
 Während des Arbeitsauftrages die Wohnung nicht verlassen.
 Die Anzahl der Personen, die die Wohnung betreten, so klein wie möglich halten.
 Die Wohnung soll regelmässig gelüftet werden, um die Konzentration der allfälligen Grippeviren in
der Zimmerluft zu reduzieren.
 Wäsche und Abfall wird im Doppelsacksystem entsorgt.
Material richten

Im Spitexzentrum:
 Einmalschutzschürzen (Langarm)
 Handschuhe
 Händedesinfektionsmittel
 Einwegdesinfektionstücher (grosse Boxe)
 Einwegpapiertücher

In der Wohnung:
 Handschuhe
 Händedesinfektionsmittel
 Einwegdesinfektionstücher (kleine Boxe)
 Wegwerfschürze (bleibt in der Wohnung)

Händedesinfektion
 Vor dem Betreten der Wohnung
 Vor und nach dem Kontakt mit den grippeerkrankten Personen
 Unmittelbar vor dem Verlassen des Zimmers Hände desinfizieren
 Nach dem Verlassen der Wohnung Hände waschen
 >- Siehe auch Richtlinie 7: Händehygiene

Handschuhe
 Siehe auch Informationsblatt: Händehygiene

Schutzkleidung
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 51




Verwenden Sie Einmalschutzschürzen (Langarm) bei engem Kundinnenkontakt (Lagerung, Betten
machen etc.).
Die Einmalschutzschürze wird bei Verschmutzung, Beschädigung oder spätestens alle 24 Std.
(jeweils morgens um 7.00 Uhr) gewechselt.
Kann die Einmalschutzschürze ein weiteres Mal verwendet werden, wird sie in der Wohnung mit der
Aussenseite nach aussen aufgehängt.
Masken
 Neue Maske immer vor der Wohnung anziehen und unmittelbar vor dem Verlassen der Wohnung
ausziehen und entsorgen.
 siehe auch Informationsblatt: Maske tragen
(Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich
vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.)
Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter
v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 52
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