Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) V1 / Juli 2009 Word-Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge in Spitex-Organisationen Fünf Formulare für einfache Situationen und zur detaillierten Analyse, Planung und Vorsorge in den Spitex-Organisationen des Kantons Bern als Ergänzung zum Dokument Hilfsmittel und Vorlagen für die betriebliche Pandemievorsorge in Spitex-Organisationen Für Rückfragen: Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Alters- und Behindertenamt (ALBA) Jan Guillaume, [email protected], 031 633 79 36 Inhaltsverzeichnis Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen Pandemievorsorgeplanung 3 Vorbereitung für einfache Situationen 9 Planungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“ ..................................... 9 Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6 ....... 10 Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“ ................................................................ 11 Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“ .......................................................... 12 Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“ ................................................................................ 13 Details und Arbeitshilfen zur betriebliche Pandemievorsorge 14 Formular: Pandemie-Team ......................................................................................................................... 14 Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen .......................................... 15 Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der Schlüsselfunktionen ................................ 16 Formular: Überblick Funktionskatalog ........................................................................................................ 19 Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause .............................................................................. 20 Formular: Analyse der der externen Abhängigkeiten .................................................................................. 21 Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen ................................................................... 22 Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim Personal........................................................................... 24 Formular: Umteilung von Personal ............................................................................................................. 25 Formular: Reorganisation von Arbeitsabläufen ........................................................................................... 27 Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötig ............................................................. 29 Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel ......................................... 30 Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung ................................................................................. 31 Formular: Distanz halten ............................................................................................................................. 32 Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation...................................................... 33 Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. Klienten .................................................... 35 Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko .............................. 36 Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen ............................................................................... 37 Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken..................................................... 38 Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien ............................................................................ 39 Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6 ................ 40 Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner ................................................... 41 Formular: Fremdsprachen .......................................................................................................................... 43 Formular: Schulungsmassnahmen ............................................................................................................. 44 Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und Angehörige 45 Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern .................. 45 Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer Pandemie ........................................................................................................................................ 46 Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten ................................ 48 Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer Grippepandemie .............................................................................................................................. 49 Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten .............................. 51 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 2 Checkliste für die umfassende Erarbeitung einer betrieblichen Pandemievorsorgeplanung Phase 3 Massnahme Kurzfassung Kapitel Frist Beauftragte Person 1. Pandemieverantwortliche -Führung in ausserordentlichen Lagen Einsetzung einer Pandemieverantwortlichen und Planung ihrer Funktions- und Arbeitsweise (Mitglieder, Häufigkeit der Sitzungen usw.) Erarbeitung eines spitexinternen Pandemieplans Zusammenarbeit mit: Gesundheitsbehörden (Gemeinde) politischen Behörden Erarbeitung eines Konzepts für die (interne und externe) Kommunikation in den verschiedenen Phasen Erarbeitung eines Plans für die Mobilisation zusätzlicher Ressourcen (Absenzen) Planung des Aussetzens bestimmter Leistungen zugunsten lebensnotwendiger Leistungen entsprechend den einzelnen WHO-Phasen Vorbereitung Informationsschreiben an Ärzte, Klienten 4.3 4.6 3.2.4 3.2.4 4.16 3.2.3 4.9 4.7 4.16 2. Personal der Spitexorganisation Persönliche Schutzausrüstung Abklärung des Materialbedarfs für den Schutz vor Infektion nach Berufsgruppen (persönliche Schutzausrüstung) und Beschaffung der erforderlichen Mengen Erarbeitung der Empfehlungen für die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung und Planung einer Schulung für Mitarbeitende 3.2.5 3.2.1 3.2.5 4.7 4.8 4.10 4.11 4.13 4.10 4.13 4.16 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 3 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Phase 3 Massnahme Kurzfassung Kapitel 3.2.2 4.4 4.7 4.10 4.11 4.13 4.7 Frist Beauftragte Person 3. Klienten Erarbeitung von Szenarien zur erwarteten Klientenzahl in Abhängigkeit von der Zeit Abklärung des Materialbedarfs für die Klienten (Desinfektionsmittel, Einwegmaterial) 3.2.5 Planung des Mahlzeitendienstes und des Umgangs mit dem Geschirr 4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung Abklärung des Bedarfs an verschiedenem Material (Desinfektionsmittel, Masken usw.) Planung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten 3.2.5 3.2.2 4.10 4.11 4.11 5. Impfkonzept Vorbereitungsmassnahmen im Rahmen des kantonalen Impfkonzeptes nach Vorgaben des Kantonsapothekers und des Kantonsarztes. Evaluation des bei der Impfkampagne unterstützenden Spitex-Personals 5 6. Varia Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 4 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Phasen 4 und 5 Massnahme Kurzfassung Kapitel Frist Beauftragte Person 1. Pandemieverantwortliche - Führung in ausserordentlichen Lagen Einsetzen eines Krisenstabes Koordination der Umsetzung der Massnahmen 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 Kommunikation gemäss dem erarbeiteten Konzept 4.6 4.8 4.7 4.16 2. Personal der Spitexorganisation Instruktion der Mitarbeitenden Umsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf und der Organisation Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen von der Arbeit Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal Impfung des Personals mit dem (prae-pandemischen) Impfstoff gemäss Impfkonzept 3.2.1 3.2.2 3.2.3 4.7 4.8 4.10 4.12 4.13 4.9 3.2.1 3.2.1 5 3. Klienten Information der Klienten und der Familien Einführung eines Triageprozesses; betrifft nur die möglichen Fälle Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen Empfehlungen zur Infektionsprävention (Masken für Klienten usw.) Aktive Beteiligung am Kommunikationsprozess Vereinfachtes Verfahren für die Bedarfsabklärung (ab Phase 5) 4.16 3.2.2 4.7 3.2.5 4.12 4.13 3.2.4 4.7 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 5 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Phasen 4 und 5 Massnahme Kurzfassung Kapitel Frist Beauftragte Person 4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und Gewährleistung von deren Sicherheit Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten 3.2.5 4.11 5. Impfkonzept Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem praepandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des Kantonsapothekeramtes 5 6. Varia Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 6 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Phase 6 Massnahme Kurzfassung Kapitel Frist Beauftragte Person 1. Krisenstab Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Krisenstabes in jeder Situation Sicherstellung der Verbindung zwischen der Organisation und der/den Gemeinde/n Sicherstellung der Verbindung zwischen der Organisation und dem Spitex Verband Kanton Bern Mobilisation zusätzlicher Ressourcen (Absenzen) Bewältigung des Mangels an Mitteln, Verzicht auf bestimmte Aktivitäten gemäss den in Phase 3 erstellten Listen 4.6 4.8 3.2.4 3.2.4 3.2.3 3.2.5 4.7 4.9 4.11 2. Personal der Spitexorganisation Umsetzung der Massnahmen zur Infektionsprävention Ausschluss von Personen mit Influenza-Symptomen von der Arbeit Anpassung der Arbeitszeiten entsprechend dem Bedarf und der Organisation Einrichtung einer Hotline Abgabe der antiviralen Prophylaxe an das Personal gemäss kantonalem Verteilkonzept Bei Verfügbarkeit des Pandemie-Impfstoffs Impfung des Personals mit dem (pandemischen) Impfstoff gemäss Impfkonzept Unterstützung des Impfkonzept mit Spitex Personal 3.2.1 3.2.3 3.2.1 4.9 4.16 3.2.1 5 5. 3. Klienten Umsetzung der Richtlinie für die Dienstleistungen Umsetzung der Empfehlungen zur Infektionsprävention (Maske für Klienten usw.) Information der Klienten und der Familien 4.7 4.9 4.13 4.16 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 7 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Phase 6 Massnahme Kurzfassung Kapitel Frist Beauftragte Person 4. Material, Räumlichkeiten und Umgebung Laufende Kontrolle der verfügbaren Lagerbestände und Gewährleistung von deren Sicherheit Umsetzung der Verfahren zur Reinigung und Desinfektion des Materials und der Räumlichkeiten 3.2.5 4.11 5. Impfkonzept Unterstützung des kantonalen Impfkonzepts mit dem pandemischen Impfstoff gemäss den Vorgaben des Kantonsapothekeramtes, sobald der pandemische Impfstoff vorhanden ist. 5 6. Varia Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 8 Erledigt Datum Bemerkungen Visum Vorbereitung für einfache Situationen Planungs-Formular „Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende“ Name der Spitex-Organisation und Adresse: Kurzer allgemeiner Problembeschrieb: Spitex-Mitarbeitende als potentielle Krankheitsübertragende Die Kern-Aufgaben und –Tätigkeiten der Spitex-Mitarbeitenden besteht darin, viel unterwegs zu sein und täglich in mehreren Haushalten Kontakt mit verschiedenen Menschen zu haben – mit kranken, behinderten, gebrechlichen und betagten Klientinnen und Klienten bzw. mit deren Angehörigen. Eine infizierte Spitex-Angehörige würde somit ein entsprechend grosses Ansteckungsrisiko darstellen. Es ist deshalb entscheidend, dass die Spitex die eigenen Mitarbeitenden schützt, dass sie ein schnelles und effektives Frühwarnsystem in eigener Sache hat und dass sie eigene Erkrankte schnellstmöglich eruieren kann. Dazu gehören auch die Beobachtung der eigenen Kontakte (Contact Tracing) und die effiziente Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und Spitälern. Verantwortliche Person in der Leitung: Telefon: Email: Terminierung der Problembehandlung: Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation: Planungs-Formular „Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6 Name der Spitex-Organisation und Adresse: Kurzer allgemeiner Problembeschrieb: Pflege von Klientinnen und Klienten, die an Influenza erkrankt sind, in Phase 6 In Phase 6 werden die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur noch einen Teil der Influenza-Erkrankten aufnehmen können. Die Pflege zu Hause durch die Spitex und durch Angehörige wird deshalb sehr wichtig werden. Die Spitex-Mitarbeitenden müssen bezüglich Ansteckung und Hygiene entsprechend vorbereitet sein und auch Angehörige instruieren und unterstützen können. Verantwortliche Person in der Leitung: Telefon: Email: Terminierung der Problembehandlung: Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 10 Planungs-Formular „Absentismus beim Spitex-Personal selbst“ Name der Spitex-Organisation und Adresse: Kurzer allgemeiner Problembeschrieb: Absentismus (krankheitsbedingte Abwesenheit) beim Spitex-Personal selbst: Die Pandemie und deren Komplikationen in Gesellschaft, Versorgung, Verkehr und Wirtschaft werden zu einer überdurchschnittlichen Abwesenheit beim Spitex-Personal führen: Einerseits durch den Absentismus von erkranktem Personal im eigentlichen Sinne, andererseits aber auch durch die Schliessung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen, die Pflege von Angehörigen zuhause, die Störungen im öffentlichen Leben oder einfach der Angst vor der Krankheit u.a.m. - Es liegt in der Verantwortung der Spitex-Organisationen selbst, entsprechende Vorbereitungen und Verhandlungen zu führen. Wie wird die Spitex-Organisation Umfang und Qualität ihrer Dienstleistungen sicherstellen? Wie wird der Betriebsablauf organisiert? Dabei können die SpitexOrganisationen in einer derartigen Krise nicht mit der personellen Unterstützung durch Spitäler, Armee oder Zivildienst rechnen. Verantwortliche Person in der Leitung: Telefon: Email: Terminierung der Problembehandlung: Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 11 Planungs-Formular „Zusammenarbeit mit anderen Organisationen“ Name der Spitex-Organisation und Adresse: Kurzer allgemeiner Problembeschrieb: Zusammenarbeit mit anderen Organisationen (andere Spitex, Ärzte, Spitäler, Heime, Gemeindebehörden/Zivilschutz, Samariterverein, Pro Senectute, Freiwillige, u.ä.) Ein Pandemiefall wird im Kanton Bern eine massiv erhöhte Nachfrage nach Spitexleistungen nach sich ziehen. Grundsätzlich ist der erhöhte Pflege- und Betreuungsbedarf durch interne organisatorische Massnahmen in den Spitex-Organisationen sicherzustellen. Neben diesen Massnahmen sind die Angehörigen des Zivilschutzes zur Stärkung der Spitex-Organisationen einzubeziehen. Die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung der verschiedenen involvierten Organisationen muss rechtzeitig bekannt und geregelt sein, sowohl bez. Kompetenzregelungen für konkrete Tätigkeiten, Entscheidungswegen, gegenseitigen Stellvertretungen etc. Eine besondere Aufgabe der Vorbereitung wird darin bestehen Fragen der gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen bzw. Entschädigung, Fragen der Haftpflicht in derartigen interinstitutionellen Teams und Fragen des Patientendatenschutzes zu klären. Verantwortliche Person in der Leitung: Telefon: Email: Terminierung der Problembehandlung: Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 12 Planungs-Formular „Schutz- und Hygiene – Material“ Name der Spitex-Organisation und Adresse: Kurzer allgemeiner Problembeschrieb: Schutz- und Hygiene – Material Bei einer zunehmenden Pandemie-Bedrohung muss davon ausgegangen werden, dass alle Institutionen und auch Privatpersonen gleichzeitig Schutz- und Hygienematerialien beschaffen werden. Dadurch können sich rasch Beschaffungsengpässe ergeben. Eine vorzeitige Beschaffung bzw. Vorratshaltung wird deshalb von Bund und Kanton in die Verantwortung der Betriebe delegiert. Insofern müssen die Spitex-Organisationen die Finanzierung, Beschaffung, Lagerung und Verteilung der entsprechenden Schutz- und Hygiene-Materialien für ihr Spitex-Personal vorbereiten. Da in Phase 6 die Ressourcen der Spitäler voraussichtlich weitgehend überlastet sein und nur noch einen Teil der Influenza-Erkrankten werden aufnehmen können, wird die Pflege zu Hause durch die Spitex deshalb sehr wichtig werden. Insofern ist zu klären, wie die Spitex in Phase 6 Schutz- und Hygiene-Material für ihre Klientinnen und Klienten wird beschaffen und verwalten können. Verantwortliche Person in der Leitung: Telefon: Email: Terminierung der Problembehandlung: Konkrete Massnahmen zur Problemlösung in Ihrer Spitex-Organisation: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 13 Details und Arbeitshilfen zur betriebliche Pandemievorsorge Formular: Pandemie-Team Das Pandemie-Team umfasst leitende Funktionen der Spitex-Organisation. Es ist falls möglich weitgehend mit dem Krisenstab identisch. Das Pandemie-Team setzt sich aus folgenden Personen und Funktionen zusammen. Dabei können mehrere Funktionen durch eine Person abgedeckt werden: Funktion im PandemieName Vorname Funktion in der Email Telefon G Telefon P Stv. Team Spitex-Organisation Leitung Kontakt mit Behörden / Gemeinde / Zivilschutz Kommunikation - mit Presse - mit Personal - mit Freiwilligen - mit Klientinnen und Klienten - mit Angehörigen - mit Krankenkassen Personal: Pflegeleistungen Hauswirtschaftsleistungen Ergänzende Dienstleistungen Vertretung der Ärzteschaft Materialbeschaffung / Einkauf / Logistik Administration Finanzen, Löhne, Liquiditätsplanung Bestattungswesen Kirche Juristische Fragen Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 14 Allgemeiner Überblick über Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen Im Überblick können die Spitex-Dienstleistungen und Schlüsselfunktionen und ihre Betroffenheit vom Pandemiefall wie in folgendem Beispiel dargestellt werden. Auf diese Aufgabe kann in keinem teilweise Fall ververzichtet zichtet werden. werden. Koordination und Leitung Abklärung und Beratung Untersuchung und Behandlung Grundpflege Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden Ergänzende Dienstleistungen X X X Ausnahmslos verzichtet werden. Schlüsselfunktionen in diesem Bereich Diese Tätigkeit kann nur in den nur bei RäumlichKlient/ keiten der Klientin Spitex ausgeübt ausgeübt werden werden Leitung Spitex teilweise von zu Hause aus ausgeübt werden. (mittels PC, Tel. etc.) vollständig von zu Hause aus ausgeübt werden (mittels PC, Tel. etc.) Die Funktionsinhabenden haben bei dieser Aufgabe direkten Kontakt mit anderen Personen/ Klienten/ Klientinnen Es besteht eine Abhängigkeit von weiteren Partnern (intern, extern; z.B. Lieferanten). X dipl. Pflegefachperson dipl. Pflegefachperson X X X X Material X X Material X X X Material X X X X X Varia Freiwillige, Zusammenarbeit mit … dipl. Pflegefachperson X X Varia X Diese Darstellung ist beispielhaft und verallgemeinernd, beurteilen Sie mit Hilfe des nachfolgenden Formulars konkret, wie die Situation in Ihrer Spitex-Organisation und mit Ihren Klientinnen und Klienten aussehen wird. Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 15 Formular: Analyse der internen Strukturen und Benennung der Schlüsselfunktionen Die Planung erfordert eine genaue Analyse der einzelnen innerbetrieblichen Funktionen. Es stellen sich folgende Fragen: Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation, auf die in keinem Fall verzichtet werden kann (Schlüsselfunktionen)? Spitex-Massnahmen bzw. Dienstleistungen auf die in keinem Fall verzichtet werden kann, weil 1. Koordination und Leitung o Einsatzplanung des Personals o Pflegedokumentation o Klientenstatistik und Auswertung der Kennzahlen o Qualitätssicherung o Führung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen o Finanzcontrolling o Finanzbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Löhne o Weitere: 2. Massnahmen der Abklärung und Beratung o Abklärung des Pflegebedarfs. Beratung des Klienten oder der Klientin bzw. dessen/deren Umfeld bei der Pflege gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. A 3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung o Messung der Vitalzeichen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 o Einfache Bestimmung des Zuckerwertes gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 2 o Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken gemäss KLV Art. 7 Abs. Bst. B Ziff. 3 o Massnahmen zur Atemtherapie gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 4 o Einführen und Entfernen von Sonden oder Kathetern und die damit verbundenen pflegerischen Massnahmen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.5 o Massnahmen bei Hämo- oder Peritonealdialyse gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 6 o Verabreichung von Medikamenten gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 7 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 16 auf die vorübergehend verzichtet werden kann und Personal umgeteilt werden kann nach … Weitere Kommentare 3. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung o Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 8 o Massnahmen zur Überwachung von Infusionen, Transfusionen und Geräten, die der Behandlung oder der Kontrolle und Erhaltung von vitalen Funktionen dienen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 9 o Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden und von Körperhöhlen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.10 o Fusspflege bei Diabetikern gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff.10 o pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- oder Darmentleerung, inkl. Rehabilitationsgymnastik bei Inkontinenz gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 11 o Hilfe bei Medizinal-Teil- oder Vollbädern; Anwendung von Wickeln, Packungen und Fangopackungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. B Ziff. 12 o pflegerische Massnahmen zur Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 13 o Unterstützung für psychisch kranke Personen in Krisensituationen, insbesondere zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. b Ziff. 14 4. Massnahmen der Grundpflege o Allgemeine Grundpflege bei Klienten oder Klientinnen, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 1 o Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung psychisch kranker Personen in der grundlegenden Alltagsbewältigung gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 Bst. c Ziff. 2 5. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen o Haushaltsführung/Haushaltspflege o Wäsche- und Schuhpflege o Reinigungsarbeiten o Tier- und Pflanzenpflege o Ernährung Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter X X X X v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 17 6. Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden o Psychiatrische Leistungen o Kinderspitex o Entlastungsdienst o Feriengäste 7. Ergänzende Dienstleistungen o Begleitung von Schwerkranken durch Freiwillige o Besuchsdienst durch Freiwillige o Fahrdienst o Gesundheitsförderung/Prävention o Mahlzeitendienst o Nachtwache/Präsenzzeit o Krankenmobilien o Pflegematerial o Reinigungsdienst X X X X X X X Welches sind Funktionen und Dienstleistungen der Spitex-Organisation, bei denen kein direkter Kontakt mit den Klientinnen und Klienten, mit dem anderen Personal bzw. mit Besuchenden nötig ist, die also wahrscheinlich administrative und organisatorische Arbeit wahrnehmen, die zum grösseren Teil von zuhause oder von Einzelbüros aus ausgeübt werden können (z.B. per Telefon, Fax, durch Computerverbindung)? die Aufgaben der Beratung betreffen, die nicht persönlich sondern auch telefonisch stattfinden kann? .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 18 Formular: Überblick Funktionskatalog Kategorie Funktionen / Berufskategorien Anzahl Mitarbeitende Stellen % Davon Personal, das mit öV pendelt Davon Personal mit Familienpflichten Beurteilung zur Funktionsfähigkeit bei Absentismus 10%, 25%, 40% Schlüsselfunktionen (unverzichtbare Funktionen) o Massnahmen der Abklärung und Beratung o Massnahmen der Untersuchung und Behandlung o Massnahmen der Grundpflege o Hauswirtschaftliche Dienstleistungen o Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden Kein direkter Kontakt zu anderen Personen und deshalb Arbeit von zuhause aus möglich o Zentrale Verwaltungsdienste o Massnahmen der Beratung, die auch per Telefon und Email und Internet möglich sind Verzichtbare Funktionen o Zentrale Verwaltungsdienste? o Hauswirtschaftliche Dienstleistungen? o Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden? o Ergänzende Dienstleistungen? Falls das Arbeiten von zuhause in gewissen zentralen und beratenden Funktionen möglich ist, müssen die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geprüft und allenfalls geschaffen werden. Zudem müssen die Einsatzzeiten definiert und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter sichergestellt sein. Arbeitsabläufe von zuhause aus bedürfen einer speziellen Koordination. Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 19 Formular: Massnahmen für das Arbeiten von zuhause Ihre Analyse und Massnahmenplanung für Ihre Spitex-Organisation Klärung Arbeitszeiten und Protokollierung Arbeitszeiten Regelung der Erreichbarkeit Klärung IT Security Guidelines und Datenschutzbestimmungen für das Arbeiten von zuhause via IT, insbesondere Datenschutz der Klientinnen und Klienten Notwendige Software und notwendige Lizenzen für das Arbeiten von zuhause via IT Verträge mit Internet- und EmailProvidern für das Arbeiten von zuhause via IT Notwendige Hardware (PC, Laptop, Modem) für das Arbeiten von zuhause via IT Kapazität und Zugriffsrechte des Servers im Betrieb für das Arbeiten von zuhause via IT Weitere Aspekte: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 20 Zeitplan Formular: Analyse der der externen Abhängigkeiten Von welchen externen Geschäftspartnern ist Ihre Spitex-Organisation abhängig? Sind diese auf eine mögliche Pandemie vorbereitet? Haben diese die nötigen Planungen erstellt und Vorbereitungsmassnahmen ergriffen? Können Sie diese via Verträge dazu verpflichten bzw. haben Sie Alternativen, im Notfall auf andere Lieferanten ausweichen zu können? Werden diese Ihre Dienstleistungen und Materiallieferungen auch bei Pandemieausbruch sicherstellen können? Wechsel zu anderen Anbietern möglich? Werden diese gewährleisten können, dass deren Mitarbeitende und deren geliefertes Material nicht zu einem Pandemierisiko für Ihre Spitex-Organisation werden? Funktionen Externer Geschäftspartner? Pandemievorbereitung vorhanden? Administration, IT, Rechnungswesen, Löhne, Banken, Zahlungsverkehr, übergeordnete Geschäftsstelle Massnahmen der Abklärung und Beratung Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung Massnahmen der Grundpflege Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Verpflegung der Klientinnen und Klienten Hygiene, Raumpflege, Sauberkeit, Ordnung Ergänzende Dienstleistungen: Begleitung von Schwerkranken Besuchsdienst Fahrdienst für Personen Gesundheitsförderung / Prävention Mahlzeitendienst, Mittagstisch Nachtwache / Präsenzzeit Materiallieferungen verschiedener Art (Krankenmobilien, Pflegematerial) Reinigungsdienst Post: Weitere: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 21 Konsequenzen und spezifische Schutzund Vorbereitungsmassnahmen für Ihre Spitex-Organisation nötig? Zeitplanung Formular: Ausserordentlicher Schutz der Schlüsselfunktionen Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Mitarbeitenden in angemessenem Masse vor Infektionskrankheiten zu schützen. Um den weiteren Betrieb Ihrer SpitexOrganisation und die Versorgung und Betreuung der Klientinnen und Klienten sicherstellen zu können, kann es aber sinnvoll und nötig sein, dass Sie gemäss den vorhergehenden Überlegungen Schlüsselfunktionen bestimmen und diese in ausserordentlichem Masse vorbereiten und mit zusätzlichen Massnahmen schützen. Haben Sie die Schlüsselfunktionen in Ihrer Spitex-Organisation konkret definieren können? Z. Bsp. weil eine spezielle medizinische Ausbildung nötig ist oder weil eine besondere Exposition gegenüber der Klientin bzw. dem Klienten erforderlich ist? Wichtige Führungs- und Entscheidungsaufgaben? Besondere Befugnisse? (Unterschriftenregelungen bei Bank, Verträgen) Wissen Sie, wie Sie die Funktionsinhabenden vorbereiten und schützen werden? Haben Sie etwaige ethische Bedenken klären können? Schlüsselfunktion: Begründung: Name, Vorname Aus dem Bereich der zentralen Leitung, Administration und Verwaltung Aus dem Bereich der Abklärung und Beratung Massnahmen Spezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele) Direkten Kontakt mit Klientinnen und Klienten und mit Angehörigen möglichst vermeiden, Kommunikation via Telefon und E-Mail Hält sich vorwiegend im Bereich Administration auf, der für Dritte gesperrt wird Spätestens ab Phase 5 Stellvertretung benennen und etwaige rechtliche und vertragliche Randbedingungen klären (Unterschriftenregelungen) Ab Phase 5 konkrete Diskussionen und Schulungen zur Thematik, Ausmass und Konsequenzen gemeinsam besprechen Fachliche und emotionale Aspekte, die bei der Pandemie vorherrschen sorgfältig klären, Ängste abbauen Mehrarbeit wird nötig werden, vertragliche und arbeitsrechtliche Abklärungen, regelmässige Betreuungsgespräche, die zur Entlastung beitragen Aus dem Bereich der Untersuchung und Behandlung Aus dem Bereich der Grundpflege Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 22 Zeitpunkt der Massnahmen Schlüsselfunktion: Begründung: Name, Vorname Aus dem Bereich der hauswirtschaftliche Dienstleistungen Aus dem Bereich der ergänzenden Dienstleistungen Aus dem Bereich der spezifische Fachdienstleistungen, die im Verbund angeboten werden Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter Massnahmen Spezifischer Schutz? Schulung? (Beispiele) Hygienevorschriften definieren und schulen v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 23 Zeitpunkt der Massnahmen Formular: Abhängigkeit von Absentismus beim Personal Die meisten Menschen sind ansteckungsgefährdet, aber nicht alle werden infiziert und nicht jede infizierte Person wird krank. BAG und SECO schätzen, dass während einer Pandemiewelle 25% der Angestellten erkranken und deshalb von der Arbeit fern bleiben. Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen sind dies 1’000 Mitarbeitende (Statistik-Erhebung 2007). Die gesamte Abwesenheitsquote (= Absentismus) könnte jedoch einiges höher sein, da auch gesunde Angestellte zu Hause bleiben, um sich um Angehörige zu kümmern, => beachten Sie insbesondere eigene pflegebedürftige alte Eltern da Kindertagesstätten, Kindergärten und Primarschulen allgemein durch den Kanton geschlossen werden könnten und Eltern deshalb die Aufsicht über ihre Kinder selbst wahrnehmen müssten, da massive Behinderung im Verkehr und in der Versorgung befürchtet werden müssen. Während den Höhepunkt-Wochen ist deshalb eine Abwesenheitsquote von bis zu 40% möglich. 1 Bei 4’000 Beschäftigen in 105 subventionierten Spitex-Organisationen sind dies 1’600 Mitarbeitende, die aufgrund von Absentismus nicht zur Mitarbeit zur Verfügung stehen. In welchem Masse kann Ihre Spitex-Organisation von Absentismus beim Personal betroffen sein? (Externe Leistungserbringer werden separat analysiert.): Anzahl Umfang Kommentar betroffene betroffene Personen Stellen-Prozente Gesamtbestand angestelltes Personal 100% Personal ohne eine Ausbildung im Gesundheitsbereich und ohne spezifische Kenntnisse der Schutzmöglichkeiten und deshalb anfälliger auf Angst und auf Fehlverhalten im Umgang mit Klientinnen und Klienten Anteil Personal, das von auswärts per öV pendelt und von einer Störung des öV betroffen sein könnte: Anteil Personal mit Familienpflichten: - mit Eltern im Seniorenalter, die im Krankheitsfall zuhause gepflegt werden müssten - mit Kindern in Kindertagesstätten, im Kindergarten- und Primarschulalter, die bei entsprechenden Schliessungen (durch den Betrieb oder allgemein durch den Kanton) beaufsichtigt werden müssten - 1 Alleinerziehende, die bei einer Schliessung von Kindertagesstätten, Kindergarten und Schule die Beaufsichtigung ihrer Kinder anders organisieren müssten Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG und Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2007, November): Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, Bern, www.bag.admin.ch/pandemie, S. 5 Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 24 Formular: Umteilung von Personal Können Sie bei Absentismus Personal von einer Funktion in eine andere Funktion umteilen? Beachten Sie, dass Sie diese Planung je nach Personalfluktuation aktualisieren müssen. Unentbehrliche Prozesse und Dienstleistungen Aktuelle Funktionsinhabende Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter Besondere Qualifikation für Funktion nötig v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 25 Bei Personalknappheit können Stellvertretungen umgeteilt werden von Entbehrliche Prozesse und Dienstleistende Aktuelle Funktionsinhabende Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter Können bei Personalknappheit als Stellvertretungen umgeteilt werden nach v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 26 Formular: Reorganisation von Arbeitsabläufen Kann Ihre Spitex-Organisation auch bei einer bedeutenden Abwesenheit (10%? 25%? 40%?) von Personal die Klientinnen und Klienten noch in angemessen Rahmen verpflegen und betreuen? Ihre zusammenfassende Beurteilung Ihrer Spitex-Organisation: .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................................................................................................................................... Welche Massnahmen können Sie ergreifen? (Vgl. Sie die Bemerkungen des Staatssekretariats für Wirtschaft zu arbeitsrechtlichen Fragen (via Internet: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/02337/index.html?lang=de&download=NHzLpZig7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCEeX5_gmym162dp YbUzd,Gpd6emK2Oz9aGodetmqaN19XI2IdvoaCVZ,s- ) Frage Ihre Massnahmen? Nötige Anpassungen in Personalwesen, Versicherungswesen, Arbeitsverträgen, Zusammenarbeitsvereinbarungen? Können Sie die Arbeitspensen Ihrer Teilzeit Arbeitenden erhöhen? Können Sie andere Organisationen zur Unterstützung herbeiziehen, z. B. lokale Alters- und Pflegeheime, Gemeinde / Zivilschutz, Samariter? Können Sie zusätzliches Personal rekrutieren? z.B. Pensionierte, Angehörige, Freiwillige, etc.? Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 27 Zeitpunkt der Massnahmen Frage Ihre Massnahmen? Nötige Anpassungen in Personalwesen, Versicherungswesen, Arbeitsverträgen, Zusammenarbeitsvereinbarungen? Können Sie Urlaubsstopp und Bildungsstopp verhängen? Können Sie auf nicht dringliche und nicht unbedingt notwendige Aktivitäten verzichten? Können Sie Personal zu anderen Tätigkeiten umteilen? Sind die Stellvertretungen sichergestellt? (Wie hoch wird der Absentismus bei den Stellvertretenden sein?) Müssen Sie Personalreglemente und Arbeitsverträge anpassen? Müssen Sie Abweichungen vom geltenden Arbeitsrecht in Erwägung ziehen? Können Sie weitere Dienstleistungen zusätzlich kommerziell einkaufen? Weitere: Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 28 Zeitpunkt der Massnahmen Formular: Weitergehende externe personelle Unterstützung nötig Können Sie mit den oben beschriebenen Massnahmen Ihren Personalbedarf in genügendem Umfang abdecken? Brauchen Sie weitergehende personelle Ressourcen? Ab wann wird dies nötig sein? Wie finanzieren Sie diese Ressourcen? Arbeitsbereich Zusätzliche personelle Ressourcen? Besondere Qualifikationen? Rekrutierung dieser Personalressourcen? Besondere Schulung nötig? Zeitpunkt Welche Phase? Ab wie viel % Absentismus? Zusätzlicher Finanzbedarf? Vertragliche Regelungen? Anpassungen Personalreglemente 1. Massnahmen der Abklärung und Beratung 2. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung 3. Massnahmen der Grundpflege 4. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen 5. Spezifische Fachdienstleistungen, die teilweise im Verbund angeboten werden 6. Ergänzende Dienstleistungen Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 29 Sicherstellung der Finanzierung Formular: Berechnung des benötigten Volumens an Händedesinfektionsmittel Anzahl Flaschen resp. Geschätzter Inhalt einer Anzahl Flaschen Dispenser mit Tagesverbrauch Flasche pro Woche HändedesinfektionsDesinfektionsmittel mittel in Umlauf (ml) Total Anzahl Flaschen Reserve (20%) Total Datum der Berechnung Visum Klären Sie mit Ihrem Lieferanten Lagerhaltung und Lieferbarkeit. Klären Sie Fragen der Logistik mit benachbarten Heimen und Spitälern und mit den lokalen Spitexorganisationen. Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 30 Formular: Überblick der Massnahmen zur Reinigung Ihre Analyse und Ihre Massnahmen Anzahl Zeitplan Wer ist verantwortlich für die Fachführung bzw. Qualitätssicherung der Massnahmen aus dem Bereich der Reinigung als hauswirtschaftlicher Dienstleistung? Besondere Kommentare zu Ihrem Team, das im Rahmen der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen Reinigungsarbeiten verrichtet? Sind diese Personen spezifisch informiert und geschult? Müssen Sie dabei Fremdsprachen besonders berücksichtigen? Welche Reinigungsmittel werden verwendet? Sind diese gegen Influenzaviren geeignet? Sind personenspezifische Schutzmassnahmen für das Hauswirtschafts-Team vorhanden bzw. Beschaffung und Einlagerung geklärt? Wegwerfhandschuhe Wegwerfbare Überschürzen SUVA Schutzbrillen (ausser Brillenträger) Hygienemasken des Typs II bzw. IIR Möglichkeiten zur korrekten Entsorgung des Schutzmaterials bei den Klientinnen und Klienten – welches sind die nötigen Massnahmen auf Seite Ihres Hauswirtschafts-Teams? Reinigung von Reinigungstüchern und Wischbezügen Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 31 Formular: Distanz halten Durch Distanz halten (engl. „social distancing“) kann die Wahrscheinlichkeit, dass das Grippevirus von Person zu Person übertragen wird, verringert werden. Als „social distancing“ werden Massnahmen zur Vergrösserung des Abstandes zwischen Personen bezeichnet. Distanz halten bedeutet grundsätzlich: Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten Menschenansammlungen vermeiden – prüfen Sie genau, welche Spitex-Veranstaltungen Sie noch durchführen können und müssen Menschenansammlungen Ihrer Spitex-Organisation Fahrdienst für Gruppen Ersatz bzw. Änderungen möglich? Ihre Vorbereitungsmassnahmen? Gruppen-Veranstaltungen aus dem Bereich „Gesundheitsförderung / Prävention“ Gruppen-Veranstaltungen wie Seniorennachmittag Ausflüge Gemeinsamer Mittagstisch Andere Animations- und Freizeitveranstaltungen Personalsitzungen innerhalb Ihrer Spitex-Organisation? Ausbildungs- und Supervisionsanlässe? Weitere? Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 32 Zeitplanung Formular: Empfehlungen für das Arbeiten in Ihrer Spitex-Organisation Empfehlung von BAG und SECO für Betriebe Ihr Entscheid und Ihre Massnahme in Ihrer Spitex-Organisation Personenkontakte: Wenn immer möglich Benützen des Telefons und des Internets (e-Mail) selbst wenn sich die Beteiligten im gleichen Gebäude befinden o Vermeiden aller nicht-kritischen Reisen und Besprechungen. Ausflüge, Treffen, Workshops, Fortbildungsveranstaltungen, etc. absagen o Massnahmen bei der Empfangskontrolle? Einrichtung einer Schleuse oder eines Seuchenteppichs? o Verzicht auf das Händeschütteln Post: o Eingehende Post durch eine damit beauftragte Person (Regelung der Stellvertretung) verteilen, nicht an einem zentralen Ort von verschiedenen Personen abholen lassen o Ausgehende Post am Bestimmungsort ohne Personenkontakt deponieren Die mit der Postverteilung beauftragte Person soll stündlich die Hände mit Seife waschen o Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 33 Verantwortlich? Zeitplanung Personal: Verantwortlich? Besprechungen mit anderen Personen (falls unumgänglich): o Besprechungszeit so kurz wie möglich halten o grossen Besprechungsraum wählen und Distanz von mindestens 1 m zwischen den Besprechungsteilnehmern einhalten o Vermeiden von direktem Kontakt, kein Händeschütteln Personenansammlungen am Arbeitsplatz o Staffelung der Arbeitszeiten, um Personenansammlungen bei Eintritt, in Garderobe etc. zu vermeiden o Ablösungen nicht überlappend organisieren o Wenn immer möglich Benützung von Liften vermeiden o Cafeterias und Personalrestaurants schliessen Öffentliche Verkehrsmittel Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Verhaltensempfehlungen der Behörden und Verkehrsbetriebe unbedingt beachtet werden (z.B. Tragen von Hygienemasken) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 34 Formular: Regelung des Besuchswesens bei Klientinnen bzw. Klienten Angehörige, Freiwillige und andere externe Besuchende müssen darüber informiert werden, dass Besuche von Klientinnen und Klienten, die während der Pandemie an Influenza erkranken, ein erhöhtes Ansteckungsrisiko darstellen: Möglichkeiten zur Regelung des Besuchswesens Information der Angehörigen über die Situation beim Klienten / Klientin Verbot von Besuchen und rechtzeitige Kommunikation gegenüber den Angehörigen? Definition der Hygienevorgaben für Besuchende Besuche sind so weit wie möglich anzahlmässig auf ein Minimum zu beschränken. Ihre konkreten Massnahmen in Ihrer Spitex-Organisation Angehörige, Besucherinnen und Besucher sollen ausdrücklich auf die Regeln des Social Distancings und der persönlichen Hygiene aufmerksam gemacht werden. Selbst erkrankte Besuchende sollen zuhause bleiben und nicht zu Besuch kommen. Besuche bei erkrankten Klientinnen und Klienten dürften nur unter verschärften Bedingungen erfolgen (Hygienemasken, Distanzhalten, etc.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 35 Verantwortlich Zeitplanung Formular: Physische Schutzmassnahmen für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko Durch physische Schutzmassnahmen können Mitarbeitende, welche ein erhöhtes Infektionsrisiko, z.B. durch viele Kontakte zu anderen Personen haben, zusätzlich vor einer Infektion mit dem Grippevirus geschützt werden (siehe auch Influenza Pandemieplan Schweiz, Teil III, Kap. 5.3 und 8). Auch bei richtiger Anwendung garantieren die physische Schutzmassnahmen aber keinen 100%-igen Schutz. Die Mitarbeitenden müssen auch über die korrekte Anwendung von zusätzlichen Schutzmassnahmen instruiert werden, ansonsten diese nichts nützen. Die Entsorgung des Schutzmaterials muss zudem so erfolgen, dass es zu keiner Kontamination der Umgebung kommt und das Reinigungspersonal nicht zusätzlich gefährdet wird. Personen in Funktionen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Liste nicht abschliessend): Ihre Analyse für konkrete Funktionen und Schutzmassnahmen in Ihrer Spitex-Organisation: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dienstleistungen bei Influenza-erkrankten Klientinnen und Klienten erbringen Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Fuss, per Rad oder per öV unterwegs sind und Klientinnen und Klienten mit ungewissem Gesundheitszustand besuchen Weitere Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 36 Formular: Zusätzliche physische Schutzmassnahmen Zu den möglichen zusätzlichen physische Schutzmassnahmen gehören: Ihr Entscheid für konkrete Schutzmassnahmen in Ihrer SpitexOrganisation: Betroffene Personen Personenbezogene Massnahmen: Tragen von Hygienemasken (chirurgische Maske vom Typ II bzw. IIR) Tragen von Atemschutzmasken FFP1, FFP2, FFP3 Tragen von Handschuhen, ev. Schutzbrillen Tragen von Schutzanzügen Raumbezogene Massnahmen in den Spitex-Büros: Vergrösserung des Abstandes zwischen den Arbeitsplätzen (mindestens 1 m) in den Spitex-Büros Mobile (Plexiglas-) Scheiben / Paravents bei Logen und Schaltern Eingangsschleusen für Personen Eingangsschleusen für Materialien Weitere? Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 37 Zeitplan für Vorbereitung Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken Die Vorräte an Masken der Spitäler sind für den Gebrauch durch Patienten und das medizinische Personal bestimmt und können den Spitex-Organisationen, den anderen Betrieben und Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden. Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Grippepandemie mit einer erhöhten Nachfrage und entsprechenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird den Spitex-Organisationen, den anderen Betrieben und den Privatpersonen in der Schweiz empfohlen, sich frühzeitig mit Hygienemasken einzudecken. (vgl. www.pandemia.ch) Diese Masken müssen trocken gelagert werden. Das vom Hersteller angegebene Verfalldatum ist grundsätzlich zu beachten, gemäss BAG kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Hygienemasken bei richtiger (trockener) Lagerung auch eine gewisse Zeit über das Verfalldatum hinaus wirksam bleiben. Für die Berechnung des Masken-Bedarfs schlägt das BAG folgende Annahmen vor: Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In einer umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen. Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam. Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden. Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.B. während dem Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen Verkehr) durchschnittlich eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50 Masken für die Dauer der Pandemiewelle benötigen. Jeder Privat-Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. Der Detailhandel (Grossverteiler und Apotheken) hat im Mai 2007 die entsprechenden Masken ins Sortiment aufgenommen, und sie werden dort in Packungen zu 50 Stück zum Kauf angeboten. Die Masken sollen an einem trockenen Ort gelagert werden. Ab Phase 5 wird erkrankten Personen, welche ausserhalb vom Spital behandelt werden, das Tragen von Hygienemasken empfohlen. Diese sollen im Erkrankungsfall auf dem freien Markt beschafft werden, oder können bei Bedarf aus dem oben genannten Lager der empfohlenen 50 Masken verwendet werden. Berücksichtigen Sie bei der Schätzung für Ihre Mitarbeitenden: o sind die Klientinnen gesund oder krank (allgemeine Annahme> 25%)? o direkte Nähe zu den (kranken) Klientinnen und Klienten? Sind diese isoliert? o bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sind die Masken hinderlich, zugleich müssen diese bei Schwitzen häufiger gewechselt werden Ihr aktueller Lagerbestand in Ihrer SpitexOrganisation Modellrechnung für den SollBestand für den Pandemiefall Analyse: Wo und wie können Sie mit benachbarten Spitex-Organisationen, benachbarten Heimen, Regionalen Spitalzentren RSZ und anderen Institutionen kooperieren? Ihre Planung und Ihre Massnahmen Hygienemasken (vgl. Detailplanung) AtemschutzMasken FFP1, FFP2, FFP3 (vgl. Detailplanung) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 38 Formular: Planung von Schutz- und Hygienematerialien Verantwortlich für Beschaffung? Verantwortlich für Bewirtschaftung? Aktueller Lagerbestand in Ihrer SpitexOrganisation? Modellrechnung für den Soll-Bestand für den Pandemiefall Analyse: Wo und wie können Sie mit benachbarten Organisationen kooperieren? Ihre Planung und Ihre Massnahmen Verantwortlich für Beschaffung? Verantwortlich für Bewirtschaftung? Aktueller Lagerbestand in Ihrer SpitexOrganisation? Modellrechnung für den SollBestand für den Pandemiefall Analyse: Wo und wie können Sie mit benachbarten Organisationen kooperieren? Ihre Planung und Ihre Massnahmen Hygienemasken Atemschutz-Masken FFP1, FFP2, FFP3 Hygienehandschuhe Überschürzen Schutzbrillen Wegwerfbeutel zur Entsorgung Putzmaterial, Seife Händedesinfektion Einwegtaschentücher Abfalleimer (mit Deckel) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 39 Formular: Massnahmen bei Influenza-Erkrankung von Klient-/innen oder Personal in Phase 6 In Pandemiephase 6 wird die Spitalinfrastruktur des öffentlichen Gesundheitswesens überlastet sein. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich reduzierten Ressourcen der Armee und deren eigener Betroffenheit durch die Pandemie wird die Armee nicht für Subsidiärdienste auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Verfügung stehen. Ebenso verfügt der Zivilschutz nicht über medizinische und pflegerische Kompetenzen. Erkrankte Klientinnen und Klienten müssen deshalb so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung behandelt und gepflegt werden, ausser sie bedürfen einer dringenden medizinischen Behandlung im Akutspital (Abklärung, Eingriffe, Hospitalisationen). Dabei sollen die erkrankten Klientinnen und Klienten so schnell wie möglich durch die Spitex erfasst und in ihrer Wohnung gesondert gepflegt werden, damit keine anderen Haushaltsangehörigen und keine Besuchenden angesteckt werden. Ihre Analyse und Ihre Massnahmen Zeitplanung Anzahl Klientinnen und Klienten Ihrer Spitex in normalen Verhältnissen Annahmen, wie die Anzahl Klientinnen und Klienten in einer Pandemie zunehmen könnten: Szenario: 25% ihrer Klientinnen und Klienten erkranken an Influenza und müssen zuhause isoliert gepflegt werden Szenario: 50% ihrer Klientinnen und Klienten erkranken an Influenza und müssen zuhause isoliert gepflegt werden Szenario: 25% der Wohnbevölkerung Ihrer Gemeinde erkrankt an Influenza und muss zuhause bleiben – welcher zusätzliche Pflegebedarf kommt auf Sie als Spitex-Organisation zu? Analyse der Haushalts- und Wohnungsverhältnisse, so dass Erkrankte tatsächlich in einem eigenen separaten Zimmer gepflegt werden können Anzahl Personal Szenario: 40% des Personals ist auf dem Höhepunkt der Pandemiewelle abwesend Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 40 Formular: Kommunikationsverantwortliche und Kommunikationspartner Zur Vorbereitung und Schulung sind frühzeitige Kommunikationsmassnahmen der Spitex-Leitung mit dem Personal und mit den zuständigen Behörden wichtig: Kommunikations- Kommentar Wer kommuniziert? Nötige Hilfsmittel und DetailWann wird partner informationen? kommuniziert? Personal Freiwillige Medien Falls es in Phase 4 bzw. Phase 5 zu Influenza-Erkrankungen bei Ihren Klientinnen und Klienten kommen sollte, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Spitex-Organisation ausserordentlich den Medien ausgesetzt sein wird. Klientinnen und Klienten Angehörige Andere Besuchende Kirche und andere gemeinnützige Organisationen Behörden Gemeinde Sozialdienst / Sozialamt Ihrer Gemeinde: Gemeindeschreiberei / Gemeindekanzlei Ihrer Gemeinde: Zivilschutz Kdt Ihrer Gemeinde : Kommunikations- Kommentar Wer kommuniziert? Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter Nötige Hilfsmittel und Detailinformationen? v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 41 Wann wird kommuniziert? partner Behörden - Kanton Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt ALBA Rathausgasse 1 3011 Bern 031 633 42 83 031 633 40 19 [email protected] Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Kantonsarztamt KAZA Rathausgasse 1 3011 Bern 031 633 79 31 031 633 79 29 [email protected] Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 42 Formular: Fremdsprachen Analysieren Sie, ob Sie unter Klientinnen und Klienten, Angehörigen, Besuchenden und Personal Fremdsprachige haben, die nur schlecht deutsch verstehen: d f Andere, welche? Ihre Massnahmen für den Pandemiefall? Personal Klientinnen und Klienten Angehörige Besuchende Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 43 Formular: Schulungsmassnahmen Falls Sie für Hygiene, Betriebsabläufe u.a.m. Umstellungen und Änderungen vorsehen, wird eine Schulung für Ihr Personal und gegebenenfalls auch für Ihre Klientinnen und Klienten nötig werden. Beachten Sie auch besondere Schulungsmassnahmen für temporäre Arbeitskräfte (Pensionierte, Stellvertretungen, Angehörige). Relevante Umstellungs- und Änderungsmassnahmen bzw. Hygienemassnahmen (Beispiele) Entsprechend notwendige Schulungsmassnahmen Allgemeines Hygienekonzept Hände waschen Masken tragen Besonderes Reinigungskonzept Meldewesen und Verhalten bei neuen Influenzaerkrankungen Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 44 Betroffenes Personal und Klientinnen und Klienten Zeitplan für Schulungsmassnahmen Muster von Informationsblättern für Personal, Klienten und Angehörige Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Für Mitarbeitende abgeben in Phase 4.3 oder 5 Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden Grippe ist eine hochansteckende Krankheit. Kommen Sie nicht zur Arbeit, wenn Sie plötzlich unter mindestens zwei dieser Symptome leiden: Kopf- und Muskelschmerzen Heiserkeit, Halsschmerzen Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen Husten, Atemnot Fieber über 38°C Schüttelfrost Holen Sie telefonisch ärztlichen Rat ein, wenn Sie an diesen Symptomen leiden. Melden Sie sich telefonisch rasch bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, um sich krank zu melden. Grippeerkrankte Mitarbeitende sollen erst 3 Tage nach Abklingen der Symptome bzw. nach Absprache mit dem zuständigen Hausarzt wieder zur Arbeit kommen. Sollten Sie während der Arbeit erkranken, gilt folgendes: Sofort eine Maske anziehen. Den Arbeitsplatz unverzüglich verlassen. Informieren Sie unverzüglich Ihre/Ihren Vorgesetzten. Suchen Sie Ihren Hausarzt auf. Erkrankt ein/e Mitarbeiter/in am Arbeitsplatz, ergreift die Spitex folgende Massnahmen: Verfügen die grippeverdächtigen Mitarbeitenden über einen fixen Arbeitsplatz (z.B. Arbeitspult), soll dieser gründlich durch eine Scheuer-Wischdesinfektion desinfiziert werden. Erkrankte Mitarbeitende werden dem Spitex-Pandemiestab gemeldet. Arbeitskolleginnen in nächster Umgebung der grippeverdächtigen Mitarbeitenden sind zu informieren und daran zu erinnern, bei sich auf Anzeichen einer Grippe zu achten. Klientinnen und Klienten, die mit den grippeverdächtigen Mitarbeitenden in engem Kontakt waren, werden mit Informationsblättern über die wichtigsten Verhaltensmassnahmen informiert und durch das Spitex-Personal aufmerksam auf die Anzeichen einer Grippe hin beobachtet. Tamiflu: über die Verteilung entscheidet die Leitung Pandemiestab in Absprache mit dem zuständigen Hausarzt. (Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde im August 2008 geringfügig für den Kanton Bern angepasst.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 45 Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei einer Pandemie Für Mitarbeitende abgeben in Phase 4.3 oder 5 Verhaltensmassnahmen für Mitarbeitende bei einer Grippepandemie Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Influenzavirus verursacht wird. Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zur Symptomentwicklung): Inkubationszeit allg. 1 - 4 Tage 24 Std. vor Beginn der Symptome (Erwachsene) bis 6 Tage vor Beginn der Symptome (Kleinkinder) 50 % der Angesteckten bleiben ohne Symptome und sind trotzdem ansteckend Angesteckte Personen sind infektiös: 5 bis 7 Tage bei Erwachsenen 3 Wochen bei Kindern Übertragung: 48 Std. auf glatter Oberfläche 12 Std. auf Textilien/Papier Infektionswege: Ansteckung erfolgt meist nur beim Abstand unter 1 Meter Ansteckung erfolgt (direkt) über Tröpfcheninfektion beim Anhusten, Anniesen etc. Ansteckung erfolgt (indirekt) über die Hände und Gegenstände, indem man die Viren mit der Hand/mit Stoff etc. auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) bringt. (selten über aerosole Mikrotröpfcheninfektion) Hauptstrategien zur Einschränkung der Übertragung: 1. Soziale Distanz Mindestabstand 1 bis 2 Meter (ohne Schutz) Keine persönlichen Kontakte, keine Berührungen (z.B. Gruss) etc. Keine Versammlungen, keine Sitzungen, kein gemeinsames Essen etc. 2. Schutzmassnahmen Gründliches Händewaschen Korrekte Händedesinfektion Das Tragen von Schutzkleidung (Masken, Einmalschürzen, Handschuhen) Schürzen Mindestabstand 1 Meter Halten Sie bei der Arbeit den Mindestabstand von 1 Meter immer ein. Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und sich dabei nicht berühren. Ist dies nicht möglich (z.B. am Arbeitsplatz), installieren Sie einfach Barrieren aus Holz, Karton, Folie etc. oder tragen Sie Masken. Taschentücher Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher und entsorgen Sie diese umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das Doppelsacksystem: (kleiner Sack in grossem Sack)) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 46 Händewaschen Benutzen Sie regelmässig Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet oder die Nase geschnäuzt haben. Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser. Dies vor allem, wenn Sie keinen Zugang zu Händedesinfektionsmittel haben. (Desinfizieren ist immer die bessere Variante.) Trocknen Sie die Hände mit Einwegpapiertüchern ab. Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu. Hände weg von Ihrem Gesicht Fassen Sie weder bei sich noch bei anderen Nase, Mund oder Augen an. Verzichten Sie darauf anderen die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen. Berühren von Gegenständen Bedenken Sie, dass Viren auch auf indirektem Weg beim Berühren von Türgriffen, Halterungen, WCSpülungen, Armaturen, Kopiergeräten, Zeitungen, Computertastaturen, Telefonen, etc. auf Ihre Hände kommen können. Wischen Sie von verschiedenen Personen verwendete Telefone, Computertastaturen etc. vor dem Gebrauch mit Einwegdesinfektionstüchern (grosse Boxe) ab. Waschen oder besser desinfizieren Sie Ihre Hände regelmässig und gründlich. Menschenansammlungen Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater, Markt, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness Zentren, Sprachkurse, Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.). Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel. Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Privatauto. Reduzieren Sie Ihre Reisetätigkeit auf das Minimum. Gemeinsam genutzte Räume regelmässig lüften. Masken Sie bekommen vom Arbeitgeber mindestens 1 Maske pro Tag für den Arbeitsweg und private Risikosituationen. Setzen Sie die Masken überlegt auf, da sie bei Durchnässung oder mindestens nach 2 bis 3 Std. ihren Schutz verliert. Grippeanzeichen (Richtlinien 1 und 3: Anzeichen von Grippe bei Mitarbeitenden oder Kundinnen) Wenn Sie zum Personal gehören, das direkten Kontakt mit Grippekranken hat, messen Sie täglich morgens und abends Ihre eigene Temperatur. Solange Sie keine erhöhte Temperatur oder keine anderen Grippesymptome haben, gelten Sie als gesund und sind arbeitsfähig. Achten Sie bei sich und anderen auf Grippesymptome wie Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Schnupfen, Niesen, Fieber über 38°, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen. Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit dem Hausarzt/der Hausärztin und Ihrer Spitex-Organisation Kontakt auf. Meiden Sie im privaten Umfeld den Kontakt mit Grippekranken. Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt: Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer. Benutzen Sie nie von der grippekranken Person gebrauchte Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc. Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen, Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %, Javelwasser). Verwenden Sie auch privat das Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack). (Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 47 Muster für ein Informationsblatt: Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten Für Klientinnen und Klienten abgeben in Phase 4.3 oder 5 Anzeichen von Grippe bei Klientinnen und Klienten Grippe ist eine hochansteckende Krankheit. Wenn Sie an mindestens zwei der folgenden Symptome leiden, ergreifen Sie die untenstehenden zwei Massnahmen: Plötzliches Krankheitsgefühl Fieber über 38°, Schüttelfrost Kopf- und Muskelschmerzen Heiserkeit, Halsschmerzen Husten, Atemnot Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen 1. Entfernen Sie sich möglichst nicht mehr aus Ihrer Wohnung 2. Melden Sie sich unverzüglich telefonisch bei Ihrer zuständigen Spitex-Organisation. Das Spitex-Personal unternimmt folgende Schritte: Solange unklar ist, ob die Klientin/der Klient grippeerkrankt ist, gelten die gleichen Vorgaben wie bei grippeerkrankten Personen Die Vermutung wird durch Mitarbeitende der Spitex abgeklärt und ärztlich abgesichert Die betroffene Person wird auf die Liste der Erkrankten aufgenommen und die notwendige Pflege wird aufgeboten. Die Angehörigen werden informiert (je nach Absprache durch die Klientin / den Klienten oder die Mitarbeitenden). Allenfalls werden auch Nachbarinnen und Nachbarn informiert. (Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 48 Muster für ein Informationsblatt: Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer Grippepandemie Für Klientinnen und Klienten abgeben in Phase 4.3 oder 5 Verhaltensanweisungen für Klientinnen und Klienten bei einer Grippepandemie Grippe ist eine hochansteckende Erkrankung der Atemwege, die durch das Influenzavirus verursacht wird. Übertragung Die Grippe wird durch so genannte Tröpfchen übertragen. Die Tröpfchen, die bei einer erkrankten Person beim Husten oder Niesen aus Mund oder Nase geschleudert werden, werden eingeatmet und können so zu einer Ansteckung führen. Zusätzlich kann man sich über mit dem Grippevirus verunreinigte Oberflächen (Gegenstände, Arbeitsflächen, Kleidung, Haut etc.) anstecken, indem man die verunreinigte Oberfläche berührt und anschliessend mit der Hand in den Mund, die Nase oder die Augen fasst. Mindestabstand 1 Meter Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen, so ist das Übertragungsrisiko schon wesentlich reduziert. Beschränken Sie soziale Kontakte auf das Minimum. Benützen Sie wenn immer möglich das Telefon oder E-Mail. Schlafen Sie wenn möglich alleine im Zimmer. Merksatz: Immer so viel Abstand halten, dass beide Personen die Arme ausstrecken können und sich dabei nicht berühren. Taschentücher Niesen, husten oder schnäuzen Sie ausschliesslich in Einwegtaschentücher. Entsorgen Sie diese umgehend in verschlossene Abfallbehälter. (Verwenden Sie das Doppelsacksystem (kleiner Sack in grossem Sack)): Händehygiene Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife und warmem Wasser. Drehen Sie den Wasserhahn mit einem Papiertuch zu. Benutzen Sie wenn möglich Händedesinfektionsmittel, insbesondere nachdem Sie geniest, gehustet oder die Nase geschnäuzt haben. Hände weg vom Gesicht Fassen Sie weder bei sich noch bei Anderen Nase, Mund oder Augen an. Verzichten Sie darauf, Andern die Hand zu geben, sie zu umarmen oder zu küssen. Berühren von Gegenständen Bedenken Sie, dass nicht nur beim Kontakt mit grippeerkrankten Personen Viren verbreitet werden. Es können ebenso beim Anfassen von Türgriffen, Halterungen im Bus/Tram/Zug, WC Spülungen, bei Lesen von fremden Journalen und Zeitungen etc. Grippeviren auf Ihre Hände kommen. Aus diesem Grund sind die Punkte Händehygiene und Hände weg vom Gesicht so wichtig. Menschenansammlungen Meiden Sie jede Art von Menschenansammlungen, auch beim Essen (z.B. Kino, Konzert, Theater, Märkte, Einkaufszentren, Speisesaal, Restaurant, öffentlicher Verkehr, Fitness-Zentren, Sprachkurse, Partys, Kirchenbesuche, Vereinsaktivitäten, Aufenthaltsräume, Sitzungen etc.). Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel. Bewegen Sie sich zu Fuss, mit dem Fahrrad oder im Privatauto. Reduzieren Sie ihre Reisetätigkeit auf das Minimum. Gemeinsam genutzte Räum regelmässig lüften. Masken Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 49 Kaufen Sie Masken und tragen Sie diese bei sich, um sich in einer Risikosituation schützen zu können. Grippeanzeichen Achten Sie bei sich und Anderen auf Grippesymptome wie plötzliches Krankheitsgefühl, Fieber über 38° Celsius, Schüttelfrost, Kopf- und Muskelschmerzen, Heiserkeit, Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Schnupfen, verstopfte Nase, Niesen. Nehmen Sie bei Grippeanzeichen mit Ihrer Spitex Organisation und mit Ihrem Hausarzt / der Hausärztin Kontakt auf. Grippekranke Meiden Sie Grippekranke. Bei Grippekranken im gemeinsamen Haushalt: Isolieren Sie die grippeerkrankte Person in einem Zimmer. Benutzen Sie nie gleichzeitig von der grippekranken Person gebrauchten Gegenstände wie Geschirr, Besteck, Kleidung, Handtücher, Bettwäsche etc. Reinigen oder desinfizieren Sie Gegenstände und Oberflächen, die durch Hustentröpfchen, Nasensekret oder Speichel von Grippekranken verunreinigt sein könnten (z.B. mit Alkohol 70 %, Javelwasser). Abfälle Geben Sie Abfälle von Grippeerkrankten am Entstehungsort in kleine Säcke. Verschliessen Sie diese regelmässig vor dem Wegwerfen. (Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 50 Muster für ein Informationsblatt: Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten Für Mitarbeitende abgeben in Phase 5 Isolierung grippeerkrankter Klientinnen und Klienten Information Klientinnen und Klienten müssen über die Notwendigkeit und Massnahmen der Isolierung entsprechend informiert sein. Allenfalls muss auch die Information der Angehörigen miteinbezogen werden. Die Isolierung ist in der Betreuungs- und Pflegedokumentation mit dem Datum des Beginns und des angenommenen Endes vermerkt. Grippeerkrankte Klientinnen und Klienten Benutzen von Einmalpapier-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Schnäuzen, die sofort entsorgt werden. Allgemeines Die Schutzmassnahmen sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Wohnung so wenig wie möglich betreten. Wenn immer möglich Wohnung für kleine Arbeiten (z.B. abräumen, Material auffüllen) nicht extra betreten, sondern mit anderen Arbeiten verbinden. Die Versorgung der Grippeerkrankten (auch Reinigung, Mahlzeiten, Wäschesammlung etc.) erfolgt immer am Schluss. Alle Nicht-Grippeerkrankten werden vorher versorgt. Während des Arbeitsauftrages die Wohnung nicht verlassen. Die Anzahl der Personen, die die Wohnung betreten, so klein wie möglich halten. Die Wohnung soll regelmässig gelüftet werden, um die Konzentration der allfälligen Grippeviren in der Zimmerluft zu reduzieren. Wäsche und Abfall wird im Doppelsacksystem entsorgt. Material richten Im Spitexzentrum: Einmalschutzschürzen (Langarm) Handschuhe Händedesinfektionsmittel Einwegdesinfektionstücher (grosse Boxe) Einwegpapiertücher In der Wohnung: Handschuhe Händedesinfektionsmittel Einwegdesinfektionstücher (kleine Boxe) Wegwerfschürze (bleibt in der Wohnung) Händedesinfektion Vor dem Betreten der Wohnung Vor und nach dem Kontakt mit den grippeerkrankten Personen Unmittelbar vor dem Verlassen des Zimmers Hände desinfizieren Nach dem Verlassen der Wohnung Hände waschen >- Siehe auch Richtlinie 7: Händehygiene Handschuhe Siehe auch Informationsblatt: Händehygiene Schutzkleidung Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 51 Verwenden Sie Einmalschutzschürzen (Langarm) bei engem Kundinnenkontakt (Lagerung, Betten machen etc.). Die Einmalschutzschürze wird bei Verschmutzung, Beschädigung oder spätestens alle 24 Std. (jeweils morgens um 7.00 Uhr) gewechselt. Kann die Einmalschutzschürze ein weiteres Mal verwendet werden, wird sie in der Wohnung mit der Aussenseite nach aussen aufgehängt. Masken Neue Maske immer vor der Wohnung anziehen und unmittelbar vor dem Verlassen der Wohnung ausziehen und entsorgen. siehe auch Informationsblatt: Maske tragen (Dieses Informationsblatt basiert auf den Richtlinien des Betrieblichen Pandemiekonzeptes der Spitex-Organisationen der Stadt Zürich vom August 2007 und wurde geringfügig für den Kanton Bern angepasst.) Herausgeber: Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3011 Bern – www.gef.be.ch/site/gef_alba_alter v1 Spitex/ Juli 2009 / Seite 52