Einkaufvertrag – Anlage B VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN 1) Anwendungsbereich Diese Lieferbedingungen sind mit dem Lieferanten individuell ausgehandelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder entgegenstehende Vereinbarungen mit dem Lieferanten werden nicht Bestandteil des Vertrages und sind damit ausgeschlossen. 2) Grundsätze der Dienstleistung Die Auftragsvergabe erfolgt durch Angebot und Bestätigung. Dieser Vertrag beinhaltet keine Rechte auf Einstellung. Da es sich nicht um einen Arbeitsvertrag handelt, erfolgt weder ein Abzug von Lohnsteuer, noch eine Anmeldung bei der Sozialversicherung durch uns. Der Lieferant wird die auf das Einkommen aus diesem Vertrag entfallenden Steuern und Abgaben selbst entrichten. Der Lieferant versichert, dass er und / oder seine Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht als „beschäftigt“ im Sinne des § 7 SGB IV anzusehen sind und dass er uns unverzüglich informieren wird, falls sich hieran während der Laufzeit dieses Vertrages etwas ändern sollte. In diesem Fall sind beide Parteien zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Sollten wir durch die zuständigen Behörden aufgefordert werden, für den Lieferant Sozialversicherungs- und / oder Rentenbeiträge abzuführen, wird der Lieferant Spheros diese in vollem Umfang erstatten. Der Lieferant versichert, dass er keinerlei Verpflichtungen, sei es vertraglich oder in anderer Weise, unterliegt, die die Durchführung seiner Arbeit im Rahmen des vorliegenden Vertrages behindern würden. 3) Vertraulichkeit Es finden die Bestimmungen der zwischen den Parteien am Bitte klicken, um Datum einzugeben abgeschlossenen Document1 Vertraulichkeitsvereinbarung Anwendung, wobei die Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung 8 Jahre nach bis nach Beendigung dieses Vertrages gilt. 4) Schutzrechte Spheros steht räumlich und zeitlich uneingeschränkt die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werk, den Ergebnissen und vom Lieferanten entwickelte Konzepte und Ideen sowie die Rechte an sonstigen urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen sowie den Arbeitsunterlagen zu. Aus dem Auftrag resultierende Daten und Ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Fotos, Vorlagetexte und sonstige Darstellungen usw. sind frei von Rechten Dritter zu liefern. Der Lieferanten darf die im Zusammenhang mit diesem Auftrag für Spheros erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse einschließlich aller Arbeits- und Dokumentationsvorlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spheros für sich selbst oder Dritte benutzen. 5) Laufzeit und Kündigung Dieser Vertrag kann von Spheros zu jeder Zeit gekündigt werden. Eine solche Kündigung hat in jedem Fall schriftlich per Einschreiben/Rückschein zu erfolgen. 6) Haftung Für die Haftung des Lieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Lieferant stellt Spheros von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese sich auf die Leistungen aus diesem Auftrag beziehen. 7) Leistungszusicherungen Soweit gegeben, sichert der Lieferant gewisse Erfolgsmerkmale des Projektes zu. Solche Seite 1 von 2 Stand 12/2014 Einkaufvertrag – Anlage B sind in Anlage A spezifisch festgehalten und als solche bezeichnet. 8) Versicherung Der Lieferant hat zudem immer eine für den Vertragszweck adäquate Versicherung abzuschließen und diese auf Verlangen von SPHEROS als Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. 9) Abtretung Die Abtretung von Ansprüchen gegen SPHEROS ist, soweit wie gesetzlich möglich, ausgeschlossen. 10) Höhere Gewalt In einem Fall von Höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten soweit diese hierdurch berührt werden und soweit keine Abhilfe möglich ist. 11) Keine Nebenabreden Dieser Vertrag samt seinen Anlagen stellt das abschließende Vertragsdokument zwischen Document1 den Parteien dar. Nebenabreden oder anderweitige Vereinbarung bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Genehmigung. Jede Vertragsänderung bedarf des schriftlichen Einvernehmens beider Parteien. 12) Wirksamkeit Sollte einer dieser Bestimmung zwingend unwirksam sein, d.h. gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, so vereinbaren die Parteien schon jetzt den Inhalt einer solchen Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel in zulässiger Weise entspricht. 13) Anwendbares Recht & Gerichtsstand Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Gilching, Deutschland oder je nach Wahl seitens SPHEROS auch das Recht und der Gerichtsstand des Lieferanten. Kollisionsrecht eines anderen Staats wird hiermit ausgeschlossen und die Rechtsund Gerichtsstandwahl ist ausschließlich. Seite 2 von 2 Stand 12/2014