09.1.01_Einkaufsvertrag_Anlage_B_Dienstvertrag

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Einkaufvertrag – Anlage B
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN
1) Anwendungsbereich
Diese Lieferbedingungen sind mit dem
Lieferanten
individuell
ausgehandelt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Lieferanten
oder
entgegenstehende
Vereinbarungen mit dem Lieferanten werden
nicht Bestandteil des Vertrages und sind
damit ausgeschlossen.
2) Grundsätze der Dienstleistung
Die Auftragsvergabe erfolgt durch Angebot
und Bestätigung.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Rechte auf
Einstellung. Da es sich nicht um einen
Arbeitsvertrag handelt, erfolgt weder ein
Abzug von Lohnsteuer, noch eine Anmeldung
bei der Sozialversicherung durch uns. Der
Lieferant wird die auf das Einkommen aus
diesem Vertrag entfallenden Steuern und
Abgaben selbst entrichten.
Der Lieferant versichert, dass er und / oder
seine
Mitarbeiter
zum
Zeitpunkt
des
Vertragsabschlusses nicht als „beschäftigt“ im
Sinne des § 7 SGB IV anzusehen sind und dass
er uns unverzüglich informieren wird, falls sich
hieran während der Laufzeit dieses Vertrages
etwas ändern sollte. In diesem Fall sind beide
Parteien zur fristlosen Kündigung dieses
Vertrages berechtigt. Sollten wir durch die
zuständigen Behörden aufgefordert werden,
für den Lieferant Sozialversicherungs- und /
oder Rentenbeiträge abzuführen, wird der
Lieferant Spheros diese in vollem Umfang
erstatten.
Der Lieferant versichert, dass er keinerlei
Verpflichtungen, sei es vertraglich oder in
anderer
Weise,
unterliegt,
die
die
Durchführung seiner Arbeit im Rahmen des
vorliegenden Vertrages behindern würden.
3) Vertraulichkeit
Es finden die Bestimmungen der zwischen den
Parteien am
Bitte klicken, um Datum
einzugeben
abgeschlossenen
Document1
Vertraulichkeitsvereinbarung
Anwendung,
wobei
die
Dauer
der
Vertraulichkeitsverpflichtung 8 Jahre nach bis
nach Beendigung dieses Vertrages gilt.
4) Schutzrechte
Spheros
steht
räumlich
und
zeitlich
uneingeschränkt
die
ausschließlichen
Nutzungsrechte
an
dem
Werk,
den
Ergebnissen und vom Lieferanten entwickelte
Konzepte und Ideen sowie die Rechte an
sonstigen urheberrechtsfähigen Werken und
Werkteilen sowie den Arbeitsunterlagen zu.
Aus dem Auftrag resultierende Daten und
Ergebnisse sowie Graphiken, Bilder, Fotos,
Vorlagetexte und sonstige Darstellungen usw.
sind frei von Rechten Dritter zu liefern.
Der Lieferanten darf die im Zusammenhang
mit diesem Auftrag für Spheros erzielten
Erkenntnisse und Ergebnisse einschließlich
aller Arbeits- und Dokumentationsvorlagen
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Spheros für sich selbst oder Dritte
benutzen.
5) Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag kann von Spheros zu jeder
Zeit gekündigt werden.
Eine solche Kündigung hat in jedem Fall
schriftlich per Einschreiben/Rückschein zu
erfolgen.
6) Haftung
Für die Haftung des Lieferanten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Der Lieferant stellt Spheros von Ansprüchen
Dritter frei, soweit diese sich auf die
Leistungen aus diesem Auftrag beziehen.
7) Leistungszusicherungen
Soweit gegeben, sichert der Lieferant gewisse
Erfolgsmerkmale des Projektes zu. Solche
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Stand 12/2014
Einkaufvertrag – Anlage B
sind in Anlage A spezifisch festgehalten und
als solche bezeichnet.
8) Versicherung
Der Lieferant hat zudem immer eine für den
Vertragszweck
adäquate
Versicherung
abzuschließen und diese auf Verlangen von
SPHEROS als Versicherungsbescheinigung
nachzuweisen.
9) Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen
SPHEROS ist, soweit wie gesetzlich möglich,
ausgeschlossen.
10) Höhere Gewalt
In einem Fall von Höherer Gewalt ruhen die
vertraglichen Pflichten soweit diese hierdurch
berührt werden und soweit keine Abhilfe
möglich ist.
11) Keine Nebenabreden
Dieser Vertrag samt seinen Anlagen stellt das
abschließende Vertragsdokument zwischen
Document1
den Parteien dar. Nebenabreden oder
anderweitige Vereinbarung bedürfen der
beiderseitigen schriftlichen Genehmigung.
Jede
Vertragsänderung
bedarf
des
schriftlichen Einvernehmens beider Parteien.
12) Wirksamkeit
Sollte einer dieser Bestimmung zwingend
unwirksam sein, d.h. gegen rechtliche
Bestimmungen verstoßen, so vereinbaren die
Parteien schon jetzt den Inhalt einer solchen
Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Klausel in zulässiger Weise
entspricht.
13) Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand
ist Gilching, Deutschland oder je nach Wahl
seitens SPHEROS auch das Recht und der
Gerichtsstand des Lieferanten. Kollisionsrecht
eines
anderen
Staats
wird
hiermit
ausgeschlossen
und
die
Rechtsund
Gerichtsstandwahl ist ausschließlich.
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Stand 12/2014
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