pdf-Datei - Interverband für Rettungswesen

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REGLEMENT DES IVR
für die Ersthelferausbildung im
Rettungswesen
(Erste Hilfe und erste Massnahmen
für spezifische Aufträge)
Stufe 3
Entwurf vom 22.11.2013
(auf Grundlage der AG-Sitzung vom
28.10.13)
IVR-Reglement Stufe 3
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Der Interverband für Rettungswesen (IVR) ist der schweizerische Dachverband der Organisationen,
die sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten befassen. Er bezweckt die Förderung
und Koordination des schweizerischen Rettungswesens.
Sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau: der besseren Lesbarkeit wegen werden nur
maskuline Bezeichnungen verwendet. Die femininen Analoga gelten sinngleich.
Die Richtlinien wurden im Auftrag von der Arbeitsgruppe NH/Stufe 1 QSEH unter der Leitung von
Marcel Schättin (IVR) erstellt.
Der Arbeitsgruppe gehörten bei der Bearbeitung an:
.
.
IVR-Reglement Stufe 3
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Zielsetzung
4
2. Zielpublikum
4
2.1. Voraussetzungen
4
3. Ausbildungsinhalte
4
3.1. Sicherstellung der Grundkenntnisse
4
3.2. Patientenbeurteilung und -überwachung
4
3.3. Unfallbedingte Körperschädigungen
5
3.4. Akute Erkrankungen
5
3.5. Materialkenntnisse
5
3.6. Medikamente
6
3.7. Selbstschutz/Sicherheit/Hygiene
6
3.8. Rechte/Pflichten/Organisation & Führung
6
3.9. Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
6
3.10. Kundenspezifische Inhalte/Elemente
7
4. Methodisches / didaktisches Vorgehen
7
5. Lehrmaterial
7
6. Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten
7
7. Kursdauer
8
8. Kursbescheinigung
8
8.1. Gültigkeitsdauer der Kursbescheinigung
8
9. Anforderungen an Kursanbieter
9.1. Anforderungen an Institutionen
9.2. Voraussetzungen für Ausbilder Stufe 3
9.3. Nachweis der oben beschriebenen Voraussetzungen
9.4. Gültigkeitsdauer
Anhang 1: ABCD-Schema
IVR-Reglement Stufe 3
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1. Allgemeine Zielsetzung
Die Ausbildung in Erster Hilfe (Stufe 3) soll geeigneten und für die Erste Hilfe-Funktion beauftragten
Personen ermöglichen, Gesundheit zu erhalten, Leben zu schützen und zu retten sowie
Komplikationen (bei unfallbedingten Körperschädigungen und akuten Erkrankungen) zu verhindern.
Mit dem Erreichen der Stufe 3 soll bei Unfall und Erkrankung aufgrund der differenzierten
Situationsbeurteilung und der verfügbaren personellen und materiellen Mittel die
bestmögliche Entscheidung getroffen und die adäquaten Massnahmen eingeleitet werden,
bis professionelle Hilfe eintrifft. Ersthelfer auf Stufe 3 stellen ein Bindeglied zur professionellen Hilfe
dar und können dem diplomierten Fachpersonal und/oder dem
Arzt bei ausserklinischen Massnahmen assistieren.
2. Zielpublikum
Alle interessierten Personen, welche bereit und geeignet sind, sich in einer haupt- oder
nebenamtlichen Tätigkeit zu engagieren sowie sich ein breites Basiswissen und umfangreiche
Fertigkeiten in Erster Hilfe und präventiven Massnahmen anzueignen.
Wird als Voraussetzung für die Übernahme von speziellen Funktionen im Auftrag verstanden.
2.1. Voraussetzungen
- gültiges Zertifikat der Stufe 2
- BLS1-AED2-Ausweis
3. Ausbildungsinhalte
3.1. Sicherstellung der Grundkenntnisse
Ziel:
Alle Teilnehmer sind auf dem gleichen Ausbildungsstand (Stufe 2).
Inhalte: Erfahrungsaustausch
Auffrischen des Basiswissens.
3.2. Patientenbeurteilung und –überwachung
Ziel: Der Teilnehmer kennt das ABCDE und kann es anwenden. Er kann in unterschiedlichen
Situationen eine differenzierte Patientenbeobachtung vornehmen und mit Hilfsmitteln die
Vitalfunktionen sowie weitere Funktionen erfassen, stufengerecht beurteilen und protokollieren. Er
ist in der Lage, den Patienten kontinuierlich zu überwachen, einzuschätzen und wichtige
Informationen weiterzuleiten. Er kann nach Rücksprache mit medizinischem Fachpersonal eine
differenzierte Patientenbeurteilung abgeben.
Inhalte:
 Schulung des primären ABCDE (Primary Survey)
 Überwachen und Erfassen von Vitalparametern (Blutdruck, Puls, Sättigung)
 Übergabe des Patienten an nachfolgende Organisationen und Verantwortliche (z.B. Hausarzt,
RD, Angehörige


Body-check
Verhalten psychisch / physisch (Bewusstsein)
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3.3. Unfallbedingte Körperschädigungen
Ziel:
Der Teilnehmer kann aufgrund seiner Kenntnisse die unfallbedingte Situation erfassen
und die notwendigen Massnahmen durchführen. Er kann durch korrektes Verhalten und
angepassten Einsatz der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel weitere Schädigungen
verhindern. Er assistiert dem diplomierten / medizinischen Fachpersonal (z.B. dipl.
Rettungssanitäter) und/oder dem Arzt bei der Versorgung der Patienten.
Inhalte:
 Schockformen
 Erweiterte Kenntnisse Kopf- und Rückenverletzungen
 Frakturen, Luxationen, Verstauchungen
 Erfrierungen
 Unterkühlungen
 Hitzschlag
3.4. Akute Erkrankungen
Ziel:
Der Teilnehmer kann aufgrund seiner erweiterten Kenntnisse die akute Situation erfassen
und die notwendigen Massnahmen durchführen. Er kann durch korrektes Verhalten und
angepassten Einsatz der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel weitere Schädigungen
verhindern. Er assistiert dem diplomierten / medizinischen Fachpersonal (z.B. dipl.
Rettungssanitäter) und / oder dem Arzt bei der Versorgung der Patienten und der
Überwachung der Vitalfunktionen.
Inhalte:
 Lungenödem
 Schockformen
 Kopf- und Nackenschmerzen (Verspannungen, Migräne)
 Ohren / Nasen / Halsbeschwerden (Schwellungen, Schmerzen)
 Bauchschmerzen (z.B. Koliken, Blutungen)
 Schmerzen der Extremitäten (venöser / arterieller Verschluss, Entzündungen, Schwellungen)
 Diabetes Mellitus
 Neurologische Erkrankungen (Epilepsie, Meningitis)
 Infektionskrankheiten
 Häufige nichtakute Gesundheitsprobleme (Schwindel, Unwohlsein)
 Hintergrundwissen psychische Ausnahmesituationen (z.B. Angstzustände, Verwirrtheit,
Aggressionen, Depressionen)
 Spezielles bei Kindern (Fieberkrankheiten, Krupp-Syndrom, Brech-Durchfall).
3.5. Materialkenntnisse
Ziel:
Der Teilnehmer verfügt über erweiterte Materialkenntnisse und kann das vor Ort
vorhandene Material situationsbezogen und fachgerecht einsetzen. Darüber hinaus hat er
Kenntnisse über das Material, welches bei der Rettung zum Einsatz kommt.
Inhalte:
Materialkenntnisse analog zu Stufe 2, erweitert um:
 Schienenmaterial
 Bergungs- und Lagerungsmaterial (Schaufeltrage, Halskragen, Vakuummatratze,
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




Rettungsbrett inkl. Spinne und Head-Blocker)
Sauerstoffflaschen und Sauerstoffabgabehilfsmittel
Schnelltests (z.B. Blutzucker)
Thermometer
Pulsoximeter
Blutdruckmessgerät (elektrisch)
3.6. Medikamente
Ziel:
Der Teilnehmer ist über die gebräuchlichsten nicht rezeptpflichtigen Medikamente orientiert
und kennt die rechtlichen Aspekte der Abgabe von Medikamenten.
Inhalte:
 verschiedene Formen von Medikamenten (Pillen, Tropfen, Zäpfchen, Salben
etc.)
 Verantwortung im Umgang mit Medikamenten
 Entsorgung von Medikamenten
3.7. Selbstschutz/Sicherheit/Hygiene
Ziel:
Der Teilnehmer erkennt mögliche Gefahren, um weder sich selbst als Helfer noch
den Patienten zusätzlich zu gefährden. Er kann so schnell wie möglich weitere
Helfer beiziehen und die verschiedenen Aufgaben aufteilen.
Der Teilnehmer kennt und nutzt die erforderlichen Mittel und Methoden der Reinigung,
Dekontamination und Desinfektion des vorhandenen Materials.
Inhalte:
 Infektionswege
 Persönliche Hygiene und Schutz
 Reinigung und Desinfektion des Materials
 Grundlagen über den Umgang mit schmutzigem, kontaminiertem und sterilem
Material.
 Information über Impfungen
3.8. Rechte/Pflichten/Organisation & Führung
Ziel:
Der Teilnehmer kennt seine Kompetenzen und kennt die gesetzlichen Grundlagen
sowie die Richtlinien und Empfehlungen der Unfallverhütung. Er kann mögliche
Konsequenzen bei Fehlverhalten nachvollziehen (Informationspflicht bei Fehlern).
Inhalte:
 Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen (EKAS / SUVA)
 Geheimhaltung und Information (Verschwiegenheit / Datenschutz)
 Führen im Einsatz
3.9 Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ziel:
Der Teilnehmer ist über weitere Bildungs- und Kursangebote informiert.
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Inhalte:
 Ziel und Zweck der verschiedenen Angebote im Rettungswesen (Rettungskette)
 Motivationsgründe für den Besuch von Weiterbildungen
 Gültigkeitsdauer der Kurse und deren Wiederholungsmöglichkeiten
 Einsatzmöglichkeiten nach dem Besuch der Stufe 3
 Methodisch-didaktische Kursangebote (z.B. Profil der Ausbilder für die verschiedenen
Stufen).
3.10 Kundenspezifische Inhalte/Elemente



Maximal 10 % der Lerninhalte
z.B. spezielle Sicherheitsaspekte
z.B. Chemische Notfälle & Allgemeine Vergiftungen
4. Methodisches / didaktisches Vorgehen
Das Schwergewicht der Ausbildung liegt beim Erlernen und Üben praktischer Fertigkeiten.






Die Kursinhalte sind zu mindestens 60 % in praktischen Übungen zu vermitteln.
Wissensvermittlung anhand verschiedener Medien (max. 40 % ist für die Theorie
vorzusehen)
E-Learning: Der Theorieteil kann auch per E-Learning absolviert werden. Bei Absolvierung
über E-Learning wird das Wissen der Teilnehmer am Präsenztag mittels Eintrittstest
überprüft
Die gesamte Kurszeit ist auf mindestens ……. Tage zu verteilen. Bei Kursen, die ein
vorgängiges E-Learning beinhalten, beträgt die Präsenzzeit mindestens …… Tage.
Methoden- und Medienwahl sorgen für eine abwechslungsreiche Kursgestaltung
Formative Erfolgskontrollen einplanen (Wiederholung der einzelnen Teile einplanen)
Motivation für die Ersthelfer fördern und deren Stellenwert innerhalb der Rettungskette
wiederholt aufzeigen.
5. Lehrmaterial

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
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Analog SRC-Normen
Einheitliche Ausbildungsunterlagen mit Themen / Inhalten, Zielen /
Zeiten als Handout für die Teilnehmer
Verschiedene Medien für die Stoffvermittlung
Taschenmaske, Handschuhe
Anatomische Modelle, Plakate, Folien, ev. Kopfschnittmodell etc.
Verbandmaterial, Schienenmaterial, Kompressen etc.
Vakuummatratze
Rettungsbrett
Halskragen
Schaufeltrage
Blutdruck-Apparate (manuell und elektronisch)
Sauerstoffflasche, Sauerstoffbrille, Sauerstoffmaske, Nasensonde
Fertigkeitstraining Beatmungsbeutel inkl. Reservoir
Blutzuckermessgeräte
Medikamente zu Demozwecken
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6. Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten



Zulassung zur Prüfung: gültiger BLS und AED nach SRC Normen.
Schriftliche oder praktische Prüfungen mit Begründung der einzelnen Handlungen.
Wiederholung der Prüfung ist (wenn immer nötig) anzubieten.
7. Kursdauer
Für Kurse der Stufe 3 (ohne AED und BLS Refresherkurs) sind mindestens ….. reine
Unterrichtsstunden ohne Pausen einzuplanen.
8. Kursbescheinigung
Der Kursanbieter bestätigt dem Teilnehmer den Besuch des Kurses durch Abgabe einer
Kursbescheinigung. Diese darf nur bei lückenlosem Unterrichtsbesuch abgegeben werden. Die
Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben:
- Titel: "Ersthelfer Stufe 3“
- durchführender Kursanbieter
- Personalien des Kursteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Ausstellungsdatum (Kursabschluss)
- gültig bis am TT.MM.JJJJ (2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum)
- Unterschrift:
___ des Kursanbieters im Original, gedruckt, gescannt oder gestempelt
___ des verantwortlichen Kursleiters im Original
8.1. Gültigkeitsdauer der Kursbescheinigung
2 Jahre. Refresher sind innerhalb dieser Zeit zu besuchen.
Regelmässige Fort- und Weiterbildungen sind zu besuchen (jährlich mindestens 1 Tag),
BLS und AED sind nach den SRC Normen zu wiederholen.
NOCH ZU DEFINIEREN:
9. Anforderungen an Kursanbieter
9.1. Anforderungen an Institutionen
 Stellt die Kursorganisation, die Durchführung und die entsprechenden Kursunterlagen
sicher.
 Stellt sicher, dass die Ausbilder dem vorgegebenen fachlichen und methodisch/
didaktischen Anforderungsprofil und den Richtlinien der zuständigen Fachinstanzen
und Behörden genügen.
 Für jeden angebotenen Kurs muss mindestens eine Person über die Ausbildungszertifizierung
verfügen
 Ist für die Qualitätssicherung verantwortlich.
9.2. Voraussetzungen für Ausbilder Stufe 3
 Methodisch-didaktische Kompetenz für diese spezielle Aufgabe
 Nachweis: Grundlagen der Erwachsenenbildung (mindestens 3-tägiger Kurs;
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
Praxis- und Weiterbildungsnachweis nicht älter als vier Jahre)
Diplomiertes Pflegepersonal und/oder diplomierte Rettungssanitäter, Fachärzte oder
Nachweis praktischer Tätigkeit in einem Rettungsdienst von mindestens drei Jahren
Nachweis an praktischer Erfahrung mit Patientenkontakt:
Nicht älter als fünf Jahre
Gültiger BLS- und AED-Ausweis nach den SRC Normen.
9.3. Nachweis der oben beschriebenen Voraussetzungen
 Kompetenznachweis
 Nachweis der praktischen Erfahrung und des Patientenkontakts
 Nachweis regelmässiger Fort- und Weiterbildung.
9.4. Gültigkeitsdauer
 Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats für Ausbilder beträgt maximal vier Jahre.
 Zur Gültigkeitsdauer „BLS und AED“ sind die SRC Normen zu beachten.
ANHANG 1:
IVR-Reglement Stufe 3
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