REGLEMENT DES IVR für die Ersthelferausbildung im Rettungswesen (Erste Hilfe und erste Massnahmen für spezifische Aufträge) Stufe 3 Entwurf vom 22.11.2013 (auf Grundlage der AG-Sitzung vom 28.10.13) IVR-Reglement Stufe 3 1 Der Interverband für Rettungswesen (IVR) ist der schweizerische Dachverband der Organisationen, die sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten befassen. Er bezweckt die Förderung und Koordination des schweizerischen Rettungswesens. Sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau: der besseren Lesbarkeit wegen werden nur maskuline Bezeichnungen verwendet. Die femininen Analoga gelten sinngleich. Die Richtlinien wurden im Auftrag von der Arbeitsgruppe NH/Stufe 1 QSEH unter der Leitung von Marcel Schättin (IVR) erstellt. Der Arbeitsgruppe gehörten bei der Bearbeitung an: . . IVR-Reglement Stufe 3 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Zielsetzung 4 2. Zielpublikum 4 2.1. Voraussetzungen 4 3. Ausbildungsinhalte 4 3.1. Sicherstellung der Grundkenntnisse 4 3.2. Patientenbeurteilung und -überwachung 4 3.3. Unfallbedingte Körperschädigungen 5 3.4. Akute Erkrankungen 5 3.5. Materialkenntnisse 5 3.6. Medikamente 6 3.7. Selbstschutz/Sicherheit/Hygiene 6 3.8. Rechte/Pflichten/Organisation & Führung 6 3.9. Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten 6 3.10. Kundenspezifische Inhalte/Elemente 7 4. Methodisches / didaktisches Vorgehen 7 5. Lehrmaterial 7 6. Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten 7 7. Kursdauer 8 8. Kursbescheinigung 8 8.1. Gültigkeitsdauer der Kursbescheinigung 8 9. Anforderungen an Kursanbieter 9.1. Anforderungen an Institutionen 9.2. Voraussetzungen für Ausbilder Stufe 3 9.3. Nachweis der oben beschriebenen Voraussetzungen 9.4. Gültigkeitsdauer Anhang 1: ABCD-Schema IVR-Reglement Stufe 3 3 1. Allgemeine Zielsetzung Die Ausbildung in Erster Hilfe (Stufe 3) soll geeigneten und für die Erste Hilfe-Funktion beauftragten Personen ermöglichen, Gesundheit zu erhalten, Leben zu schützen und zu retten sowie Komplikationen (bei unfallbedingten Körperschädigungen und akuten Erkrankungen) zu verhindern. Mit dem Erreichen der Stufe 3 soll bei Unfall und Erkrankung aufgrund der differenzierten Situationsbeurteilung und der verfügbaren personellen und materiellen Mittel die bestmögliche Entscheidung getroffen und die adäquaten Massnahmen eingeleitet werden, bis professionelle Hilfe eintrifft. Ersthelfer auf Stufe 3 stellen ein Bindeglied zur professionellen Hilfe dar und können dem diplomierten Fachpersonal und/oder dem Arzt bei ausserklinischen Massnahmen assistieren. 2. Zielpublikum Alle interessierten Personen, welche bereit und geeignet sind, sich in einer haupt- oder nebenamtlichen Tätigkeit zu engagieren sowie sich ein breites Basiswissen und umfangreiche Fertigkeiten in Erster Hilfe und präventiven Massnahmen anzueignen. Wird als Voraussetzung für die Übernahme von speziellen Funktionen im Auftrag verstanden. 2.1. Voraussetzungen - gültiges Zertifikat der Stufe 2 - BLS1-AED2-Ausweis 3. Ausbildungsinhalte 3.1. Sicherstellung der Grundkenntnisse Ziel: Alle Teilnehmer sind auf dem gleichen Ausbildungsstand (Stufe 2). Inhalte: Erfahrungsaustausch Auffrischen des Basiswissens. 3.2. Patientenbeurteilung und –überwachung Ziel: Der Teilnehmer kennt das ABCDE und kann es anwenden. Er kann in unterschiedlichen Situationen eine differenzierte Patientenbeobachtung vornehmen und mit Hilfsmitteln die Vitalfunktionen sowie weitere Funktionen erfassen, stufengerecht beurteilen und protokollieren. Er ist in der Lage, den Patienten kontinuierlich zu überwachen, einzuschätzen und wichtige Informationen weiterzuleiten. Er kann nach Rücksprache mit medizinischem Fachpersonal eine differenzierte Patientenbeurteilung abgeben. Inhalte: Schulung des primären ABCDE (Primary Survey) Überwachen und Erfassen von Vitalparametern (Blutdruck, Puls, Sättigung) Übergabe des Patienten an nachfolgende Organisationen und Verantwortliche (z.B. Hausarzt, RD, Angehörige Body-check Verhalten psychisch / physisch (Bewusstsein) IVR-Reglement Stufe 3 4 3.3. Unfallbedingte Körperschädigungen Ziel: Der Teilnehmer kann aufgrund seiner Kenntnisse die unfallbedingte Situation erfassen und die notwendigen Massnahmen durchführen. Er kann durch korrektes Verhalten und angepassten Einsatz der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel weitere Schädigungen verhindern. Er assistiert dem diplomierten / medizinischen Fachpersonal (z.B. dipl. Rettungssanitäter) und/oder dem Arzt bei der Versorgung der Patienten. Inhalte: Schockformen Erweiterte Kenntnisse Kopf- und Rückenverletzungen Frakturen, Luxationen, Verstauchungen Erfrierungen Unterkühlungen Hitzschlag 3.4. Akute Erkrankungen Ziel: Der Teilnehmer kann aufgrund seiner erweiterten Kenntnisse die akute Situation erfassen und die notwendigen Massnahmen durchführen. Er kann durch korrektes Verhalten und angepassten Einsatz der zur Verfügung stehenden Hilfsmittel weitere Schädigungen verhindern. Er assistiert dem diplomierten / medizinischen Fachpersonal (z.B. dipl. Rettungssanitäter) und / oder dem Arzt bei der Versorgung der Patienten und der Überwachung der Vitalfunktionen. Inhalte: Lungenödem Schockformen Kopf- und Nackenschmerzen (Verspannungen, Migräne) Ohren / Nasen / Halsbeschwerden (Schwellungen, Schmerzen) Bauchschmerzen (z.B. Koliken, Blutungen) Schmerzen der Extremitäten (venöser / arterieller Verschluss, Entzündungen, Schwellungen) Diabetes Mellitus Neurologische Erkrankungen (Epilepsie, Meningitis) Infektionskrankheiten Häufige nichtakute Gesundheitsprobleme (Schwindel, Unwohlsein) Hintergrundwissen psychische Ausnahmesituationen (z.B. Angstzustände, Verwirrtheit, Aggressionen, Depressionen) Spezielles bei Kindern (Fieberkrankheiten, Krupp-Syndrom, Brech-Durchfall). 3.5. Materialkenntnisse Ziel: Der Teilnehmer verfügt über erweiterte Materialkenntnisse und kann das vor Ort vorhandene Material situationsbezogen und fachgerecht einsetzen. Darüber hinaus hat er Kenntnisse über das Material, welches bei der Rettung zum Einsatz kommt. Inhalte: Materialkenntnisse analog zu Stufe 2, erweitert um: Schienenmaterial Bergungs- und Lagerungsmaterial (Schaufeltrage, Halskragen, Vakuummatratze, IVR-Reglement Stufe 3 5 Rettungsbrett inkl. Spinne und Head-Blocker) Sauerstoffflaschen und Sauerstoffabgabehilfsmittel Schnelltests (z.B. Blutzucker) Thermometer Pulsoximeter Blutdruckmessgerät (elektrisch) 3.6. Medikamente Ziel: Der Teilnehmer ist über die gebräuchlichsten nicht rezeptpflichtigen Medikamente orientiert und kennt die rechtlichen Aspekte der Abgabe von Medikamenten. Inhalte: verschiedene Formen von Medikamenten (Pillen, Tropfen, Zäpfchen, Salben etc.) Verantwortung im Umgang mit Medikamenten Entsorgung von Medikamenten 3.7. Selbstschutz/Sicherheit/Hygiene Ziel: Der Teilnehmer erkennt mögliche Gefahren, um weder sich selbst als Helfer noch den Patienten zusätzlich zu gefährden. Er kann so schnell wie möglich weitere Helfer beiziehen und die verschiedenen Aufgaben aufteilen. Der Teilnehmer kennt und nutzt die erforderlichen Mittel und Methoden der Reinigung, Dekontamination und Desinfektion des vorhandenen Materials. Inhalte: Infektionswege Persönliche Hygiene und Schutz Reinigung und Desinfektion des Materials Grundlagen über den Umgang mit schmutzigem, kontaminiertem und sterilem Material. Information über Impfungen 3.8. Rechte/Pflichten/Organisation & Führung Ziel: Der Teilnehmer kennt seine Kompetenzen und kennt die gesetzlichen Grundlagen sowie die Richtlinien und Empfehlungen der Unfallverhütung. Er kann mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten nachvollziehen (Informationspflicht bei Fehlern). Inhalte: Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen (EKAS / SUVA) Geheimhaltung und Information (Verschwiegenheit / Datenschutz) Führen im Einsatz 3.9 Informationen über Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Ziel: Der Teilnehmer ist über weitere Bildungs- und Kursangebote informiert. IVR-Reglement Stufe 3 6 Inhalte: Ziel und Zweck der verschiedenen Angebote im Rettungswesen (Rettungskette) Motivationsgründe für den Besuch von Weiterbildungen Gültigkeitsdauer der Kurse und deren Wiederholungsmöglichkeiten Einsatzmöglichkeiten nach dem Besuch der Stufe 3 Methodisch-didaktische Kursangebote (z.B. Profil der Ausbilder für die verschiedenen Stufen). 3.10 Kundenspezifische Inhalte/Elemente Maximal 10 % der Lerninhalte z.B. spezielle Sicherheitsaspekte z.B. Chemische Notfälle & Allgemeine Vergiftungen 4. Methodisches / didaktisches Vorgehen Das Schwergewicht der Ausbildung liegt beim Erlernen und Üben praktischer Fertigkeiten. Die Kursinhalte sind zu mindestens 60 % in praktischen Übungen zu vermitteln. Wissensvermittlung anhand verschiedener Medien (max. 40 % ist für die Theorie vorzusehen) E-Learning: Der Theorieteil kann auch per E-Learning absolviert werden. Bei Absolvierung über E-Learning wird das Wissen der Teilnehmer am Präsenztag mittels Eintrittstest überprüft Die gesamte Kurszeit ist auf mindestens ……. Tage zu verteilen. Bei Kursen, die ein vorgängiges E-Learning beinhalten, beträgt die Präsenzzeit mindestens …… Tage. Methoden- und Medienwahl sorgen für eine abwechslungsreiche Kursgestaltung Formative Erfolgskontrollen einplanen (Wiederholung der einzelnen Teile einplanen) Motivation für die Ersthelfer fördern und deren Stellenwert innerhalb der Rettungskette wiederholt aufzeigen. 5. Lehrmaterial Analog SRC-Normen Einheitliche Ausbildungsunterlagen mit Themen / Inhalten, Zielen / Zeiten als Handout für die Teilnehmer Verschiedene Medien für die Stoffvermittlung Taschenmaske, Handschuhe Anatomische Modelle, Plakate, Folien, ev. Kopfschnittmodell etc. Verbandmaterial, Schienenmaterial, Kompressen etc. Vakuummatratze Rettungsbrett Halskragen Schaufeltrage Blutdruck-Apparate (manuell und elektronisch) Sauerstoffflasche, Sauerstoffbrille, Sauerstoffmaske, Nasensonde Fertigkeitstraining Beatmungsbeutel inkl. Reservoir Blutzuckermessgeräte Medikamente zu Demozwecken IVR-Reglement Stufe 3 7 6. Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten Zulassung zur Prüfung: gültiger BLS und AED nach SRC Normen. Schriftliche oder praktische Prüfungen mit Begründung der einzelnen Handlungen. Wiederholung der Prüfung ist (wenn immer nötig) anzubieten. 7. Kursdauer Für Kurse der Stufe 3 (ohne AED und BLS Refresherkurs) sind mindestens ….. reine Unterrichtsstunden ohne Pausen einzuplanen. 8. Kursbescheinigung Der Kursanbieter bestätigt dem Teilnehmer den Besuch des Kurses durch Abgabe einer Kursbescheinigung. Diese darf nur bei lückenlosem Unterrichtsbesuch abgegeben werden. Die Bescheinigung enthält mindestens folgende Angaben: - Titel: "Ersthelfer Stufe 3“ - durchführender Kursanbieter - Personalien des Kursteilnehmers (Name, Vorname, Geburtsdatum) - Ausstellungsdatum (Kursabschluss) - gültig bis am TT.MM.JJJJ (2 Jahre nach dem Ausstellungsdatum) - Unterschrift: ___ des Kursanbieters im Original, gedruckt, gescannt oder gestempelt ___ des verantwortlichen Kursleiters im Original 8.1. Gültigkeitsdauer der Kursbescheinigung 2 Jahre. Refresher sind innerhalb dieser Zeit zu besuchen. Regelmässige Fort- und Weiterbildungen sind zu besuchen (jährlich mindestens 1 Tag), BLS und AED sind nach den SRC Normen zu wiederholen. NOCH ZU DEFINIEREN: 9. Anforderungen an Kursanbieter 9.1. Anforderungen an Institutionen Stellt die Kursorganisation, die Durchführung und die entsprechenden Kursunterlagen sicher. Stellt sicher, dass die Ausbilder dem vorgegebenen fachlichen und methodisch/ didaktischen Anforderungsprofil und den Richtlinien der zuständigen Fachinstanzen und Behörden genügen. Für jeden angebotenen Kurs muss mindestens eine Person über die Ausbildungszertifizierung verfügen Ist für die Qualitätssicherung verantwortlich. 9.2. Voraussetzungen für Ausbilder Stufe 3 Methodisch-didaktische Kompetenz für diese spezielle Aufgabe Nachweis: Grundlagen der Erwachsenenbildung (mindestens 3-tägiger Kurs; IVR-Reglement Stufe 3 8 Praxis- und Weiterbildungsnachweis nicht älter als vier Jahre) Diplomiertes Pflegepersonal und/oder diplomierte Rettungssanitäter, Fachärzte oder Nachweis praktischer Tätigkeit in einem Rettungsdienst von mindestens drei Jahren Nachweis an praktischer Erfahrung mit Patientenkontakt: Nicht älter als fünf Jahre Gültiger BLS- und AED-Ausweis nach den SRC Normen. 9.3. Nachweis der oben beschriebenen Voraussetzungen Kompetenznachweis Nachweis der praktischen Erfahrung und des Patientenkontakts Nachweis regelmässiger Fort- und Weiterbildung. 9.4. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats für Ausbilder beträgt maximal vier Jahre. Zur Gültigkeitsdauer „BLS und AED“ sind die SRC Normen zu beachten. ANHANG 1: IVR-Reglement Stufe 3 9