Arbeitsschutz in Schulen NRW Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung von Lehrerarbeitsplätzen Aulen und Bühnen Lfd. Nr. Prüfkriterien 50.1 Sind Aufsicht führende Personen schriftlich bestimmt worden? (Prävention in NRW Nr. 7 Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern (Stand März 2011)). 50.2 Ja Stand: Juni 2015 Nein ent● fällt Bemerkung Gibt es Aufsicht führende Personen, die unter Leitung einer Bühnenfachkraft tätig sind? (Hinweis: Zuständig ist der Schulträger.) Wird eine Bühnenfachkraft bei größeren Darstellungen eingesetzt? (Beispielsweise, wenn keine sachkundige Aufsichtsperson anwesend ist, wenn technische Einrichtungen erheblich verändert 50.3 werden, wenn Umfang und Nutzung der Bühne über das übliche Maß hinaus verändert wird. Ebenso wenn Kulissen, Bühnenaufbauten bzw. zusätzliche techn. Anlagen in erheblichem Umfang oder Theaternebel, pyrotechnische Erzeugnisse, gefahrträchtige Requisiten, Flugwerke, Verbrennungsmotoren, gefährliche Tiere oder Laser eingesetzt werden.) 50.4 Werden die Aufsicht führenden Personen regelmäßig und bei Bedarf zusätzlich durch die Bühnenfachkraft unterwiesen? 50.5 Werden die Unterweisungen schriftlich dokumentiert? 50.6 Gibt es eine Betriebs- und Nutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen? (Hinweis: Muster-Ordnung Anhang 1 Prävention Nr. 7) 50.7 Wird zur Ermittlung der Gefährdungen vor jeder Nutzung (Aufführung) der Veranstaltungsstätte eine Risikoeinschätzung durch die Schulleitung (i. V. m. d. Schulträger) durchgeführt? (Hinweis: Checkliste zur Gefährdungsermittlung- Anhang 2 Prävention Nr.7) 50.8 Sind, bei Veranstaltungen mit > 199 Besuchern, die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung NRW (z. B. Bestuhlungsplan, Notbeleuchtung, Brandschutz, usw.) eingehalten worden? 50.9 Ist der Zutritt zu nicht öffentlichen und speziellen Bereichen (z. B. Fachbereichsräume, Hausmeisterbereich, Gewässer) bei Veranstaltungen wirksam verwehrt? ● es besteht Handlungsbedarf Maßnahmenliste kein Handlungsbedarf Vers. 7.15 1/3 Arbeitsschutz in Schulen NRW Lfd. Nr. Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung von Lehrerarbeitsplätzen Aulen und Bühnen Prüfkriterien Ja Stand: Juni 2015 Nein ent● fällt Bemerkung Ist ein Notruftelefon mit einem Verzeichnis der Notruf50.10 nummern (Feuerwehr, nächster Arzt, Giftzentrale, Taxi) betriebsbereit und ständig verfügbar? 50.11 Ist für den Notfall ein Verbandkasten nach DIN 13157 C vorhanden? (Hinweis: Bestand kontrollieren und auffüllen.) Sind alle Vorkehrungen gegen das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden getroffen? Zum Beispiel: - Materialien und Einrichtungen schwer entflammbar nach DIN 4102 - Verbote von Feuer, offenem Licht, Rauchen - ausreichende Abstände zwischen Dekorationen und 50.12 Scheinwerfern - nur der Tagesbedarf an Materialien, Kostümen etc. ist im Bereich der Bühne und des Versammlungsraumes gelagert - Dekorationen aus Laub- oder Nadelholz werden nur in frischem Zustand verwendet 50.13 Sind Rettungswege und Notausgänge ausreichend gekennzeichnet? Werden die Rettungswege und Notausgänge frei- und offen gehalten? (Hinweis: Bestuhlungsplan vorhanden, keine Verkaufsstände in 50.14 den Fluren, Türen lassen sich mit einem Griff von innen in ganzer Breite öffnen, Feuerwehrzufahrten sind ausreichend bemessen und frei usw. Eine Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr sollte erfolgen.) 50.15 Ist sichergestellt, dass Brand- und Rauchabschlusstüren im Brandfall geschlossen (nicht verschlossen!) sind? Ist dafür gesorgt, dass keine Gegenstände, z. B. Beleuchtungsgeräte, Bildgeräte und Beschallungsgeräte auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer fallen 50.16 können? (Hinweis: Die Gegenstände müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Vorrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein.) ● es besteht Handlungsbedarf Maßnahmenliste kein Handlungsbedarf Vers. 7.15 2/3 Arbeitsschutz in Schulen NRW Lfd. Nr. Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung von Lehrerarbeitsplätzen Aulen und Bühnen Prüfkriterien Ja Stand: Juni 2015 Nein ent● fällt Bemerkung Sind Flächen, die begangen werden, so beschaffen, dass Personen nicht stürzen oder sich anderweitig verletzen? (Standsicherheit der Aufbauten und Dekorationen, Arbeitsplätze 50.17 und Spielflächen gefahrlos zu erreichen, keine Stolperstellen, keine Splitter, Bauteile gegen Auseinandergleiten gesichert, Teppiche rutsch- und faltenfrei verlegt, Bodenspalten kleiner 20mm) Wenn Räume verdunkelt werden können: Sind Ein50.18 richtungen vorhanden, die eine sichere Orientierung ermöglichen? 50.19 Sind hochgelegene Arbeitsplätze und Spielflächen sowie Öffnungen gegen Absturz von Personen gesichert? (Hinweis: Stürze aus geringen Absturzhöhen verursachen oft schwere gesundheitliche Schäden!) 50.20 Sind die Umwehrungen an Treppenaufgängen, Emporen u. ä. ausreichend bemessen? Ist die Bühnenvorderkante deutlich sichtbar gekenn50.21 zeichnet? (z. B. durch eindeutige, bzw. leuchtende oder reflektierende Markierungen oder Lichtbänder) ● es besteht Handlungsbedarf Maßnahmenliste kein Handlungsbedarf Hinweise / Rechtliche Grundlagen: Prävention in NRW Nr. 7: Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern (Stand März 2011) Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (DGUV Vorschrift 17) Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (DGUV Information 215-312) Grundsätze für die Prüfungen von Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (DGUV Grundsatz 315-390) RISU NRW 2014: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in NRW Technische Regeln Arbeitsstätten: ASR A 1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) ASR A 1.7 (Türe und Tore) ASR A 2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) ASR A 4.3 (Erste Hilfe) ASR A 3.4/3 (Sicherheitsbeleuchtung, Optische Sicherheitsleitsysteme) Vers. 7.15 3/3