Prüfkriterien

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Arbeitsschutz
in Schulen
NRW
Checklisten zur
Gefährdungsbeurteilung
von Lehrerarbeitsplätzen
Aulen und Bühnen
Lfd.
Nr.
Prüfkriterien
50.1
Sind Aufsicht führende Personen schriftlich bestimmt
worden? (Prävention in NRW Nr. 7 Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern (Stand März 2011)).
50.2
Ja

Stand: Juni 2015
Nein ent● fällt
Bemerkung
Gibt es Aufsicht führende Personen, die unter Leitung
einer Bühnenfachkraft tätig sind?
(Hinweis: Zuständig ist der Schulträger.)
Wird eine Bühnenfachkraft bei größeren Darstellungen
eingesetzt?
(Beispielsweise, wenn keine sachkundige Aufsichtsperson anwesend ist, wenn technische Einrichtungen erheblich verändert
50.3
werden, wenn Umfang und Nutzung der Bühne über das übliche
Maß hinaus verändert wird. Ebenso wenn Kulissen, Bühnenaufbauten bzw. zusätzliche techn. Anlagen in erheblichem
Umfang oder Theaternebel, pyrotechnische Erzeugnisse,
gefahrträchtige Requisiten, Flugwerke, Verbrennungsmotoren,
gefährliche Tiere oder Laser eingesetzt werden.)
50.4
Werden die Aufsicht führenden Personen regelmäßig und
bei Bedarf zusätzlich durch die Bühnenfachkraft unterwiesen?
50.5
Werden die Unterweisungen schriftlich dokumentiert?
50.6
Gibt es eine Betriebs- und Nutzungsordnung für die
Veranstaltungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen?
(Hinweis: Muster-Ordnung Anhang 1 Prävention Nr. 7)
50.7
Wird zur Ermittlung der Gefährdungen vor jeder Nutzung
(Aufführung) der Veranstaltungsstätte eine Risikoeinschätzung durch die Schulleitung (i. V. m. d.
Schulträger) durchgeführt? (Hinweis: Checkliste zur
Gefährdungsermittlung- Anhang 2 Prävention Nr.7)
50.8
Sind, bei Veranstaltungen mit > 199 Besuchern, die
Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung NRW
(z. B. Bestuhlungsplan, Notbeleuchtung, Brandschutz, usw.)
eingehalten worden?
50.9
Ist der Zutritt zu nicht öffentlichen und speziellen Bereichen
(z. B. Fachbereichsräume, Hausmeisterbereich, Gewässer) bei
Veranstaltungen wirksam verwehrt?
●
es besteht Handlungsbedarf  Maßnahmenliste
 kein Handlungsbedarf
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NRW
Lfd.
Nr.
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Gefährdungsbeurteilung
von Lehrerarbeitsplätzen
Aulen und Bühnen
Prüfkriterien
Ja

Stand: Juni 2015
Nein ent● fällt
Bemerkung
Ist ein Notruftelefon mit einem Verzeichnis der Notruf50.10 nummern (Feuerwehr, nächster Arzt, Giftzentrale, Taxi)
betriebsbereit und ständig verfügbar?
50.11
Ist für den Notfall ein Verbandkasten nach DIN 13157 C
vorhanden? (Hinweis: Bestand kontrollieren und auffüllen.)
Sind alle Vorkehrungen gegen das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden getroffen? Zum Beispiel:
- Materialien und Einrichtungen schwer entflammbar nach
DIN 4102
- Verbote von Feuer, offenem Licht, Rauchen
- ausreichende Abstände zwischen Dekorationen und
50.12
Scheinwerfern
- nur der Tagesbedarf an Materialien, Kostümen etc. ist im
Bereich der Bühne und des Versammlungsraumes
gelagert
- Dekorationen aus Laub- oder Nadelholz werden nur in
frischem Zustand verwendet
50.13
Sind Rettungswege und Notausgänge ausreichend
gekennzeichnet?
Werden die Rettungswege und Notausgänge frei- und
offen gehalten?
(Hinweis: Bestuhlungsplan vorhanden, keine Verkaufsstände in
50.14 den Fluren, Türen lassen sich mit einem Griff von innen in
ganzer Breite öffnen, Feuerwehrzufahrten sind ausreichend
bemessen und frei usw. Eine Abstimmung mit der zuständigen
Feuerwehr sollte erfolgen.)
50.15
Ist sichergestellt, dass Brand- und Rauchabschlusstüren
im Brandfall geschlossen (nicht verschlossen!) sind?
Ist dafür gesorgt, dass keine Gegenstände, z. B.
Beleuchtungsgeräte, Bildgeräte und Beschallungsgeräte
auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer fallen
50.16 können?
(Hinweis: Die Gegenstände müssen durch zwei unabhängig
voneinander wirkende Vorrichtungen gegen Herabfallen
gesichert sein.)
●
es besteht Handlungsbedarf  Maßnahmenliste
 kein Handlungsbedarf
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Nr.
Checklisten zur
Gefährdungsbeurteilung
von Lehrerarbeitsplätzen
Aulen und Bühnen
Prüfkriterien
Ja

Stand: Juni 2015
Nein ent● fällt
Bemerkung
Sind Flächen, die begangen werden, so beschaffen, dass
Personen nicht stürzen oder sich anderweitig verletzen?
(Standsicherheit der Aufbauten und Dekorationen, Arbeitsplätze
50.17 und Spielflächen gefahrlos zu erreichen, keine Stolperstellen,
keine Splitter, Bauteile gegen Auseinandergleiten gesichert,
Teppiche rutsch- und faltenfrei verlegt, Bodenspalten kleiner
20mm)
Wenn Räume verdunkelt werden können: Sind Ein50.18 richtungen vorhanden, die eine sichere Orientierung
ermöglichen?
50.19
Sind hochgelegene Arbeitsplätze und Spielflächen sowie
Öffnungen gegen Absturz von Personen gesichert?
(Hinweis: Stürze aus geringen Absturzhöhen verursachen oft
schwere gesundheitliche Schäden!)
50.20
Sind die Umwehrungen an Treppenaufgängen, Emporen u.
ä. ausreichend bemessen?
Ist die Bühnenvorderkante deutlich sichtbar gekenn50.21 zeichnet? (z. B. durch eindeutige, bzw. leuchtende oder
reflektierende Markierungen oder Lichtbänder)
●
es besteht Handlungsbedarf  Maßnahmenliste
 kein Handlungsbedarf
Hinweise / Rechtliche Grundlagen:

Prävention in NRW Nr. 7: Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern (Stand März 2011)

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen (DGUV Vorschrift 17)

Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen
(DGUV Information 215-312)

Grundsätze für die Prüfungen von Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für
szenische Darstellungen (DGUV Grundsatz 315-390)


RISU NRW 2014: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in NRW
Technische Regeln Arbeitsstätten:
ASR A 1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung)
ASR A 1.7 (Türe und Tore)
ASR A 2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)
ASR A 4.3 (Erste Hilfe)
ASR A 3.4/3 (Sicherheitsbeleuchtung, Optische Sicherheitsleitsysteme)
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