Presse-Information Mit dem Apotheker die Behandlung auf den Kopfschmerz abstimmen Das passende Medikament ist entscheidend Hannover, 03.09.2015 – Jeder plagt sich hin und wieder mit Kopfschmerz, das muss nicht dramatisch sein und ist auch in den seltensten Fällen gefährlich. Sich selbst mit Schmerzmedikamenten zu versorgen, wenn das Stechen oder der dumpfe Druck einsetzen, ist für viele Patienten selbstverständlich. Allerdings ist Kopfschmerz nicht gleich Kopfschmerz, gibt die Apothekerkammer Niedersachsen zu bedenken. Ein Schmerzmittel muss immer mit den weiteren Arzneimitteln, die ein Patient nimmt, abgestimmt werden. Bei Schwangeren und Patienten mit chronischen Erkrankungen muss das Medikament besonders sorgfältig und in Absprache mit Arzt und Apotheker ausgewählt werden. Diese Pressemitteilung finden Sie hier im PDF-Format Über 70 Prozent der Deutschen sind mindestens einmal im Jahr von Kopfschmerzen betroffen. Viele greifen dann auf Arzneimittel zurück, um das Pochen oder Stechen zu bekämpfen. Allgemein sind Frauen häufiger vom Kopfschmerz betroffen als Männer. Die Ursachen von Kopfschmerzen sind vielfältig. Manchmal lösen eine Brille mit ungeeigneten Gläsern, Schlafmangel, eine Diät oder Wetterfühligkeit Kopfschmerzen aus. Oder es steckt ein grippaler Infekt dahinter. Wer häufig Alkohol trinkt, raucht oder Drogen nimmt, fördert das Auftreten von Kopfschmerzen. Ebenso können wenig Bewegung und eine Arbeit mit einseitigen Bewegungsabläufen zu Kopfschmerzen führen. Es klingt paradox, aber auch durch die tägliche Einnahme von Kopfschmerz- oder Migränemitteln über die Dauer von zehn Tagen hinaus können diffus drückende und pulsierende Kopfschmerzen hervorgerufen werden. Es gibt sehr viele Arten von Kopfschmerzen, die sich in ihren Symptomen mitunter stark unterscheiden. Zu den bekannten Formen zählen: Spannungskopfschmerz: Der einfache Spannungskopfschmerz ist meist beidseitig, drückend und ziehend. Er geht oft mit einer erhöhten Anspannung der Kopf- und Nackenmuskulatur einher. Migränekopfschmerz: Äußert sich meistens als einseitiges Pulsieren oder Pochen oberhalb der Nasen-Augen-Linie. Wer unter Migräne leidet, plagt sich oft mit Licht- und Lärmempfindlichkeit. Einige Betroffene verspüren vor dem Einsetzen der Migräne eine Aura mit Wahrnehmungsstörungen. Darauf folgen Übelkeit und vermehrt einseitige Sehstörungen, in schlimmen Fällen sogar einseitige Lähmungserscheinungen. Manchmal treten auch Geruchsstörungen, Sensibilitätsstörungen oder Artikulationsprobleme auf. Clusterkopfschmerz: Kommt selten vor. Neben dem einseitigen bohrend-brennenden Schmerz treten Tränenfluss sowie eine verstopfte Nase auf. Die Betroffenen haben extreme Schmerzen, die sehr belastend sind. Sobald Kopfschmerzen mit Schwindel, Fieber, Lähmungen oder tränenden Augen auftreten oder es zu ungewöhnlichen körperlichen Ausfällen kommt, sollten Betroffene unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Achtung: Treten Migränesymptome in Kombination mit Clusterkopfschmerzen auf, so kann dies auch auf einen Schlaganfall hindeuten. Selbstmedikation auf den Kopfschmerz abstimmen Mittel der ersten Wahl bei Kopfschmerzen sind in der maximalen Einzeldosierung: 500 – 1000 mg Acetylsalicylsäure (ASS), 400 mg Ibuprofen oder 500–1000mg Paracetamol, jeweils bis zu dreimal täglich. Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft empfiehlt auch eine Kombination aus Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Coffein. Auch für Migränepatienten empfiehlt sich in der Regel der Einsatz von ASS, Paracetamol oder Ibuprofen jeweils in maximaler Einzeldosis. Brausetabletten wirken etwas schneller. Einige Migränepatienten sprechen nicht auf ASS, Ibuprofen oder Paracetamol an. Betroffene können stattdessen auf die Wirkstoffgruppe der Triptane zurückgreifen. Diese lindern nicht nur den Schmerz, sondern auch die Begleitsymptome wie Übelkeit, Licht- und Lärmempfindlichkeit. Triptane sollten nur eingenommen werden, wenn ein Arzt eine Migräne eindeutig diagnostiziert hat. Chroniker wie Asthmapatienten sollten ihre Schmerzmittel genau auf ihre Krankheit abstimmen: ASS kann beispielsweise Asthmaanfälle auslösen. Auch für Patienten mit einem Magengeschwür oder Nierenerkrankungen ist ASS nicht geeignet. Lebererkrankte sollten auf die Einnahme von Paracetamol verzichten, weil der Abbau des Wirkstoffs über die Leber erfolgt. Das richtige Maß finden Bevor Patienten zu Schmerzmitteln greifen, sollten sie ihren Alltag und Lebensstil ändern. Wer ausreichend trinkt und sich regelmäßig und ausdauernd an der frischen Luft bewegt, kann Kopfschmerzen vorbeugen. Patienten können in einem Gespräch mit dem Apotheker klären, ob sie zu viele Schmerzmittel einnehmen und die Kopfschmerzen von einer Überdosierung rühren. Allgemein gilt bei der Einnahme von Schmerzmitteln die Faustregel: Nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich einnehmen, besonders an direkt aufeinander folgenden Tagen. Handelt es sich um einen episodisch auftretenden Spannungskopfschmerz, leisten ASS, Ibuprofen und Paracetamol gute Dienste, sollten allerdings maximal zwei Tage angewandt werden. Patienten mit häufig auftretenden Kopfschmerzen sollten stets der Dosierempfehlung ihres Apothekers und Arztes folgen. Wichtig: Es gibt bestimmte Patientengruppen, die behutsam mit der Selbstmedikation umgehen müssen. Schwangere, Stillende und Kinder sollten Schmerzmittel nur nach Absprache mit dem Arzt einnehmen. Andere Risikogruppen wie Bluthochdruckpatienten oder Patienten mit chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Asthma sollten die Medikamenteneinnahme ebenfalls mit dem Arzt oder Apotheker abstimmen und eine Analyse der verwendeten Medikamente vornehmen lassen. Es werden alle aktuell eingenommenen Arzneimittel erfasst – unabhängig davon, ob vom Arzt verordnet oder vom Patienten für die Selbstmedikation zusätzlich gekauft – und auf Doppelmedikation sowie den Grund der Einnahme kritisch untersucht. Anschließend werden die Medikamente auf mögliche Wechselwirkungen untereinander sowie auf die richtige Dosierung und Anwendung überprüft, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen. So können Patienten sicherstellen, dass sie das passende Mittel für ihre Kopfschmerzen erhalten. Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen. Zeichen 6.952 inkl. Leerzeichen Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen: AzetPR Andrea Zaszczynski Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg Telefon 040 / 41 32 700, [email protected] Apothekerkammer Niedersachsen Anja Hugenberg An der Markuskirche 4 30163 Hannover Telefon: 0511 39099-0 Fax: 0511 39099-36 www.apothekerkammer-nds.de