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MUSTER
Schule (Auftraggeber):
Schulnummer:
Auftragnehmer/Auftragnehmerin (Studierender/Studierende)
Name, Adresse, Kontaktdaten
Auftrag zur Durchführung einer schulinternen Evaluation
nach § 14 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG)
Die Schule beauftragt den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin mit der Durchführung der folgenden
schulinternen Evaluation. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin übernimmt die Forschungstätigkeit
im Rahmen des Studiums zur Erfüllung der Anforderungen … (Modul/ Prüfungsordnung)
1.
Evaluationsvorhaben
1.1. Thema und Zielsetzung / Zweck der Untersuchung:
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1.2. Art und Umfang / Zeitrahmen der Untersuchung:
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1.3. Untersuchungsmethode (Fragebogen, Interview, Videografie u.a.):
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1.4. Gruppe der einbezogenen Schülerinnen / Schüler (Schuljahrgang, Klassen usw.)
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1.5. Wie werden die personenbezogenen Daten anonymisiert / pseudonymisiert?
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1.6. Wann werden die personenbezogenen Daten gelöscht1?
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2.
Betreuung der Untersuchung
2.1. Betreuung / Ansprechpartner in der Schule:
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2.2. Verantwortliche/r Hochschulbetreuer/in der Universität Bremen:
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1
Die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Erledigung der Aufgabe erforderlich sind. Danach müssen sie
vernichtet werden.
3.
Informationspflichten
☐ Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin übernimmt im Namen der Schulleitung die
folgenden Informationspflichten und holt die erforderlichen Einwilligungen ein:
☐ Information und Einwilligung der Betroffenen2
(§ 3 Abs. 3 BremDSG/§ 4a BDSG sowie §§ 13 Abs. 2-3, 14 Abs. 4 BremSchulDSG)
Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn
-
sie schriftlich erfolgt
-
sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen (bei minderjährigen Schulkindern beider
Erziehungsberechtigter3) beruht,
-
der Betroffene in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung aufgeklärt ist,
insbesondere den Zweck der Datenverwendung und bei beabsichtigter Übermittlung den
Empfänger der Daten,
-
der Betroffene auf die Möglichkeit der Verweigerung der Einwilligung nebst den damit
verbundenen Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft
hingewiesen wurde.
☐ Vor Beginn der Durchführung einer Untersuchung ist der bzw. die behördliche
Datenschutzbeauftragte zu informieren4. Dieser Auftrag ist mit seinen Anlagen5 der
Information in Kopie beizufügen.
☐ Rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer Untersuchung sind der Elternbeirat und
der Schülerbeirat zu informieren. Dieser Auftrag ist mit seinen Anlagen der Information in
Kopie beizufügen.
4.
Einhaltung von Datenschutzrecht, Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher
Vorgaben.
Dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten
unbefugt zu einem anderen als dem Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder
zu offenbaren; dies gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit. Die auftraggebende Person hat die
auftragnehmende Person über die bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den
Datenschutz6 unterrichtet.
Bremen, den
Unterschrift Schulleiter/Schulleiterin und Schulstempel
2
Auftragnehmer (Studierender)/Auftragnehmerin (Studierende)
Betroffene sind diejenigen Personen, deren Daten verarbeitet werden
ggf. kann ein Erziehungsberechtigter die Erklärung ausdrücklich im Auftrag des anderen abgeben, siehe Muster auf
www.bildung.bremen/Service/ Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen.
Im Einzelfall muss von der Schulleitung abgewogen werden, ob die zu befragenden Minderjährigen bereits genügend
einsichtsfähig sind, die Erklärung im eigenen Namen abzugeben (ab Jahrgangsstufe 9 denkbar)
4
Es empfiehlt sich, die Information so früh wie möglich an den bzw. die zuständigen DS Beauftragten zu versenden.
5
Anlagen sind das Schreiben an die Erziehungsberechtigten und ein Beispiel einer Einwilligungserklärung, vgl. Schreiben
„Verfahren studentische Forschungsvorhaben“
6
Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG), besonders §§ 3, 4, 6, 19 und Bremisches Schuldatenschutzgesetz
(BremSchulDSG), besonders § 14 i. V. mit § 13
3
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