MUSTER Schule (Auftraggeber): Schulnummer: Auftragnehmer/Auftragnehmerin (Studierender/Studierende) Name, Adresse, Kontaktdaten Auftrag zur Durchführung einer schulinternen Evaluation nach § 14 Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG) Die Schule beauftragt den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin mit der Durchführung der folgenden schulinternen Evaluation. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin übernimmt die Forschungstätigkeit im Rahmen des Studiums zur Erfüllung der Anforderungen … (Modul/ Prüfungsordnung) 1. Evaluationsvorhaben 1.1. Thema und Zielsetzung / Zweck der Untersuchung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1.2. Art und Umfang / Zeitrahmen der Untersuchung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1.3. Untersuchungsmethode (Fragebogen, Interview, Videografie u.a.): Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1.4. Gruppe der einbezogenen Schülerinnen / Schüler (Schuljahrgang, Klassen usw.) Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1.5. Wie werden die personenbezogenen Daten anonymisiert / pseudonymisiert? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1.6. Wann werden die personenbezogenen Daten gelöscht1? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2. Betreuung der Untersuchung 2.1. Betreuung / Ansprechpartner in der Schule: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2.2. Verantwortliche/r Hochschulbetreuer/in der Universität Bremen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 1 Die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie sie zur Erledigung der Aufgabe erforderlich sind. Danach müssen sie vernichtet werden. 3. Informationspflichten ☐ Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin übernimmt im Namen der Schulleitung die folgenden Informationspflichten und holt die erforderlichen Einwilligungen ein: ☐ Information und Einwilligung der Betroffenen2 (§ 3 Abs. 3 BremDSG/§ 4a BDSG sowie §§ 13 Abs. 2-3, 14 Abs. 4 BremSchulDSG) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn - sie schriftlich erfolgt - sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen (bei minderjährigen Schulkindern beider Erziehungsberechtigter3) beruht, - der Betroffene in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung aufgeklärt ist, insbesondere den Zweck der Datenverwendung und bei beabsichtigter Übermittlung den Empfänger der Daten, - der Betroffene auf die Möglichkeit der Verweigerung der Einwilligung nebst den damit verbundenen Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft hingewiesen wurde. ☐ Vor Beginn der Durchführung einer Untersuchung ist der bzw. die behördliche Datenschutzbeauftragte zu informieren4. Dieser Auftrag ist mit seinen Anlagen5 der Information in Kopie beizufügen. ☐ Rechtzeitig vor Beginn der Durchführung einer Untersuchung sind der Elternbeirat und der Schülerbeirat zu informieren. Dieser Auftrag ist mit seinen Anlagen der Information in Kopie beizufügen. 4. Einhaltung von Datenschutzrecht, Verschwiegenheit Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu offenbaren; dies gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit. Die auftraggebende Person hat die auftragnehmende Person über die bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz6 unterrichtet. Bremen, den Unterschrift Schulleiter/Schulleiterin und Schulstempel 2 Auftragnehmer (Studierender)/Auftragnehmerin (Studierende) Betroffene sind diejenigen Personen, deren Daten verarbeitet werden ggf. kann ein Erziehungsberechtigter die Erklärung ausdrücklich im Auftrag des anderen abgeben, siehe Muster auf www.bildung.bremen/Service/ Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen. Im Einzelfall muss von der Schulleitung abgewogen werden, ob die zu befragenden Minderjährigen bereits genügend einsichtsfähig sind, die Erklärung im eigenen Namen abzugeben (ab Jahrgangsstufe 9 denkbar) 4 Es empfiehlt sich, die Information so früh wie möglich an den bzw. die zuständigen DS Beauftragten zu versenden. 5 Anlagen sind das Schreiben an die Erziehungsberechtigten und ein Beispiel einer Einwilligungserklärung, vgl. Schreiben „Verfahren studentische Forschungsvorhaben“ 6 Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG), besonders §§ 3, 4, 6, 19 und Bremisches Schuldatenschutzgesetz (BremSchulDSG), besonders § 14 i. V. mit § 13 3