GROSSER RAT WORTPROTOKOLL 69. Sitzung vom 20. Oktober 2015 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Art. 1066-1082) Vorsitzender: Dr. Markus Dieth, Wettingen Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 129 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 10 Mitglieder Abwesend ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Marco Beng, Berikon; René Bodmer, Arni; Dr. Marcel Bruggisser, Aarau; Dieter Egli, Windisch; Dr. Lukas Pfisterer, Aarau; Rolf Ryser, Würenlingen; Adrian Schoch, Fislisbach; Herbert H. Scholl, Zofingen; Gottlieb Trachsler, Gontenschwil; Peter Wehrli, Küttigen Unentschuldigt abwesend: Wolfgang Schibler, Buchs Die Protokolle der 57. bis 60. Sitzung wurden vom Büro genehmigt. Behandelte Traktanden Seite 1066 Mitteilungen 2996 1067 Stefan Huwyler, FDP, Muri (anstelle von Andrea Moll-Reutercrona, Sins); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats 2997 1068 Manuel Tinner, SVP, Döttingen (anstelle von Walter Deppeler-Lang, Tegerfelden); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats 2997 1069 Neueingänge 2997 1070 Antrag auf Direktbeschluss Roland Agustoni, GLP, Rheinfelden, vom 20. Oktober 2015 betreffend Erweiterung der Grossratspost für Ratsmitglieder als Abonnement; Einreichung und schriftliche Begründung 2998 1071 Interpellation der Fraktion der Grünen (Sprecherin Irène Kälin, Lenzburg) vom 20. Oktober 2015 betreffend Löcher im Reaktor des AKW Beznau 1 und mangelnde Transparenz gegenüber der Aargauer Bevölkerung; Einreichung und schriftliche Begründung 2999 1072 Interpellation Kurt Emmenegger, SP, Baden, und Viviane Hösli, SP, Zofingen (Sprecherin), vom 20. Oktober 2015 betreffend Umgang mit Asbest bei Erteilung von Baubewilligungen und Umgang mit Asbestabfällen; Einreichung und schriftliche Begründung 3000 1073 Interpellation Sukhwant Singh-Stocker, SP, Möhlin, vom 20. Oktober 2015 betreffend Umgang und Würde von Sozialhilfebezügern im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung 3001 1074 Interpellation Florian Vock, SP, Baden, vom 20. Oktober 2015 betreffend Förderung von bezahlbarem Wohnraum; Einreichung und schriftliche Begründung 3002 2994 1075 Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecherin Theres Lepori, Berikon) vom 2. Juni 2015 betreffend Unterstützung Jugendlicher nach vorzeitiger Auflösung des Lehrvertrags, Hilfestellung durch den Kanton; Beantwortung; Erledigung 3002 1076 Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Werner Müller, Wittnau) vom 2. Juni 2015 betreffend Beschränkung des kantonalen Steuerabzugs für den Arbeitsweg; Beantwortung; Erledigung 3004 1077 Interpellation Peter Voser, CVP, Killwangen, vom 23. Juni 2015 betreffend Anzahl natürliche Personen, welche keine Steuern bezahlen; Beantwortung; Erledigung 3005 1078 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen BKS und VWA (Ersatzwahlen); Kenntnisnahme 3007 1079 Steuerung und Finanzierung der subventionierten nichtkantonalen Berufsfachschulen; Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum 3007 1080 Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Jahresbericht 2014; Kenntnisnahme; Bericht zum Leistungsauftrag 2012–2014; Genehmigung 3010 1081 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung; Teilrevision Umsetzung des "Gewässerraums" gemäss Bundesrecht; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum 3016 1082 Programm Natur 2020; Zwischenbilanz 1. Etappe 2011–2015; Handlungsschwerpunkte und Ziele 2. Etappe 2016–2020; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum 3021 2995 1066 Mitteilungen Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 69. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016. Ich habe Sie über den Hinschied eines ehemaligen Ratsmitglieds zu orientieren: Am 6. Oktober 2015 starb im Alter von 86 Jahren Alphons Berz, Neuenhof. Er gehörte dem Grossen Rat als Mitglied der CVP-Fraktion von 1973 bis 1996 an. Während seiner 23-jährigen Ratstätigkeit engagierte sich Alphons Berz in sechs ständigen und zwanzig nichtständigen Kommissionen sowie als Stimmenzähler. Der Trauerfamilie haben wir unser Beileid bekundet. Dem Verstorbenen werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf unserer Ratssekretärin Rahel Ommerli zu ihrem 15-jährigen Dienstjubiläum gratulieren. Herzlichen Dank für ihre Treue und ihren Einsatz. Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu den nationalen Wahlen: Ich gratuliere unseren aktiven Grossratsmitgliedern Thomas Burgherr, Wiliberg, Thierry Burkart, Baden, und Andreas Glarner, Oberwil-Lieli, herzlich zu ihrer Neuwahl in den Nationalrat und wünsche ihnen viel Erfolg in ihrer neuen politischen Funktion. Der Weibel überreicht Euch im Namen des Präsidiums ein Präsent: Eine kleine Stärkung, damit Ihr im Dezember mit voller Kraft in das Amt einsteigen könnt, sowie einen Aargauer Kugelschreiber mit Datenstick für Eure wichtigen Nationalratsakten und ein paar Farbfotos. Ich gratuliere an dieser Stelle natürlich auch den übrigen wiedergewählten und neugewählten Nationalrätinnen und -räten sowie der wiedergewählten Ständerätin Pascale Bruderer ganz herzlich zu ihrer Wahl. Am 15. September 2015 spielte unser FC Grossrat in Dogern gegen den FC Landkreis Waldshut. Ich darf gratulieren: Unser FC Grossrat hat das Traditionsspiel mit 2:0 gewonnen. An der Olma spielte der FC Grossrat gegen den FC Kantonsrat St. Gallen. Ich verstehe, dass man die Siegesserie der St. Galler nicht unterbrechen wollte und sich mit einem 2:1 für den Gastgeber St. Gallen zufrieden gegeben hat. Ich danke dem FC Grossrat für seinen Einsatz. Bei dieser Gelegenheit darf ich Ihnen einen Trainerwechsel beim FC Grossrat bekannt geben. Neuer Coach ist Adrian Meier. Er folgt auf den langjährigen Trainer Adrian Ackermann, dem ich für seine geleisteten Dienste herzlich danke. Ein kleines Dankeschön liegt auf seinem Pult. Ebenso bedanke ich mich bei der Aargauer Olma-Delegation des Grossen Rats für die Teilnahme an den verschiedensten Anlässen. Der Aargau durfte sich am Gastauftritt an der Olma von seiner besten Seite zeigen. Allen Engagierten, insbesondere OK-Präsident Peter Buri, gebührt dafür der beste Dank. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt. Regierungsrätliche Vernehmlassung an Bundesbehörden 1. Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo); Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15.09.2015 2. Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 15.09.2015 3. Flughafen Birrfeld; Erneuerung der Betriebskonzession; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt vom 15.09.2015 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1066 2996 4. Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt vom 15.09.2015 5. Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung (NFO) 2021; Vernehmlassung zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15.09.2015 6. Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz vom 23.09.2015 7. Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2015; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt vom 23.09.2015 8. Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG); Vernehmlassung zuhanden des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation vom 23.09.2015 9. Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften; Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Justiz vom 23.09.2015 10. Ausnahmen vom Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss; Bewilligung von Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen; Erhöhung der Leistung bei der Führerausweiskategorie «A beschränkt» (EU-Klasse A2); Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Strassen vom 23.09.2015 11. Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten: Stellungnahme des Kantons Aargau zuhanden des Bundesamts für Umwelt vom 14.10.2015 Die Staatskanzlei stellt auf Verlangen die Vernehmlassungen samt den Unterlagen des Bundes zur Verfügung. Die Vernehmlassungen können auch im Internet (www.ag.ch) abgerufen werden. 1067 Stefan Huwyler, FDP, Muri (anstelle von Andrea Moll-Reutercrona, Sins); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats Vom Grossen Rat wird gemäss § 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) folgendes neues Ratsmitglied in Pflicht genommen: - Stefan Huwyler, FDP, Muri (anstelle von Andrea Moll-Reutercrona, Sins) 1068 Manuel Tinner, SVP, Döttingen (anstelle von Walter Deppeler-Lang, Tegerfelden); Inpflichtnahme als Mitglied des Grossen Rats Vom Grossen Rat wird gemäss § 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) folgendes neues Ratsmitglied in Pflicht genommen: - Manuel Tinner, SVP, Döttingen (anstelle von Walter Deppeler-Lang, Tegerfelden) 1069 Neueingänge 1. Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR); Änderung; Bericht und Entwurf zur 1. Beratung (Zuweisung: Kommission UBV) 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1066 2997 1070 Antrag auf Direktbeschluss Roland Agustoni, GLP, Rheinfelden, vom 20. Oktober 2015 betreffend Erweiterung der Grossratspost für Ratsmitglieder als Abonnement; Einreichung und schriftliche Begründung Von Roland Agustoni, GLP, Rheinfelden, wird folgender Antrag eingereicht: Text: Der postalische Versand an die Ratsmitglieder (Grossratspost) soll künftig auf Wunsch alle Dokumente zu den Grossratsgeschäften umfassen. Der Zusatzaufwand soll den einzelnen Ratsmitgliedern als Abonnement verrechnet werden. Begründung: Am 25. November 2014 beschloss der Grosse Rat im Rahmen der Leistungsanalyse (14.162): "Ab 1. Januar 2015 erfolgt die Zustellung der Geschäftsunterlagen an den Grossen Rat in der Regel in elektronischer Form. Botschaften und Synopsen werden weiterhin allen Grossratsmitgliedern per Post zugestellt, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten." Dem Antrag wurde mit 81 gegen 50 Stimmen zugestimmt. Die Grossratspost umfasst seither die Dokumente: • • Vorlagen des Regierungsrats Kommissionssynopsen und Kommissionsberichte Vorstösse, Beantwortungen der Vorstösse sowie Traktandenlisten (fortan "Zusatzdokumente" genannt) werden dem Versand nicht mehr beigefügt. Sie werden nur noch elektronisch publiziert. Viele Grossrätinnen und Grossräte sind sich jedoch gewohnt, auch die Zusatzdokumente in gedruckter Form zu bearbeiten. Für viele Mitglieder des Rates ist die gedruckte Form der Zusatzdokumente übersichtlicher und gestattet schnellere handschriftliche Einträge und/oder Ergänzungen. Dass dies keine Einzelfälle sind, zeigt sich auch im Ratsbetrieb, wo viele Mitglieder ihre Akten und Unterlagen alle in gedruckter Form vor sich haben. Für diese Mitglieder ist es doch ein beträchtlicher Aufwand, die Zusatzdokumente "abzurufen" und auf ihren heimischen Kleindruckern entsprechen auszudrucken. Auch besteht so die Gefahr, dass das eine oder andere Zusatzdokument vergessen geht. Neu soll es den Ratsmitgliedern ermöglicht werden, die Zusatzdokumente gegen Verrechnung zu abonnieren. Gemäss einer Schätzung des Parlamentsdiensts würde ein Jahresabonnement – je nach Anzahl Abonnenten – um die 200 Franken kosten. Die Mitglieder des Grossen Rates sollen selber bestimmen können, wie sie ihre Vorbereitungsarbeiten und den Umgang mit den Zusatzdokumenten tätigen wollen. Wenn Mitglieder des Rates sich mit der Papierform von Zusatzdokumenten besser zu Recht finden, so soll ihnen dies nicht verwehrt werden. Es sollte alles unternommen werden um den Mitgliedern des Grossen Rates ihre Ratstätigkeit zu erleichtern. Die Möglichkeit, die reduzierte Grossratspost im Sinne des Grossratsbeschlusses vom 25.11.2014 kostenlos zu erhalten, bliebe ebenso bestehen wie die Möglichkeit komplett auf die Postzustellung zu verzichten. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1070 2998 1071 Interpellation der Fraktion der Grünen (Sprecherin Irène Kälin, Lenzburg) vom 20. Oktober 2015 betreffend Löcher im Reaktor des AKW Beznau 1 und mangelnde Transparenz gegenüber der Aargauer Bevölkerung; Einreichung und schriftliche Begründung Von der Fraktion der Grünen wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Mitte Juli wurden am Reaktordruckbehälter des AKW Beznau 1 Unregelmässigkeiten festgestellt.. Aus den Medien war dann drei Monate nach der Kommunikation dieser Unregelmässigkeiten zu erfahren, dass es sich bei den Unregelmässigkeiten um rund 1000 Löcher in den Stahlwänden des Reaktors handelt. Die belgischen AKW Doel 3 und Tihange 2 wurden vor wenigen Jahren vom Netz genommen, nachdem ähnliche Unregelmässigkeiten festgestellt wurden. Denn der verwendete Werkstoff für den Reaktordruckbehälter versprödet unter dem Einfluss der Radioaktivität. Die fortlaufende Versprödung gilt als wesentliches Kriterium für die Ausserbetriebsnahme eines AKW. Wenn nun zusätzliche Phänomene wie die festgestellten rund 1000 Löcher im versprödeten Bereich nachgewiesen werden, muss davon ausgegangen werden, dass dies die Qualität des Reaktordruckbehälters langfristig und irreversibel schädigt. Im Gegensatz zu den festgestellten Unregelmässigkeiten in den beiden erwähnten belgischen AKW, welche offenbar regelmässig verteilt waren, lassen die festgestellten Löcher im Mantel des Reaktordruckbehälters des AKW Beznau 1 auf eine punktuell stärkere Schwächung von Beznau 1 schliessen, was noch dringlicher eine Ausserbetriebnahme nach sich ziehen müsste. Die AXPO kommunizierte aber – ohne weiter auf die Detail der Mängel einzugehen – dass sie Beznau 1 wieder ans Netz lassen will und wird. Da der Kanton Aargau Miteigentümerin von Beznau 1 ist und bei einem Störfall erhebliche Schäden für Mensch und Umwelt wie auch finanzieller Natur zu erwarten hat, ist echte Transparenz gefordert. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Wurde der Regierungsrat über den (Be)fund der 1000 Löcher informiert und zu der Bedeutung, welche diese für die Sicherheit des AKW Beznau 1 haben? 2. Ist der Regierungsrat gewillt Transparenz zur Situation gegenüber seiner Bevölkerung zu schaffen? Die entsprechende Kommission UREK auf nationaler Ebene wurde vom ENSI ausführlich über die Situation des AKW Beznau 1 informiert. Aufgrund des Kommissionsgeheimnisses können diese Details aber von den nationalen Parlamentarier/innen nicht weitergegeben werden. Ist der Regierungsrat gewillt, sich dafür einzusetzen, dass diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen? Wenn nein, wieso nicht? Weitere Fragen zur Haltung des Regierungsrates zu einem vom ENSI geforderten Langzeitbetriebskonzept: 3. Wieso setzt sich die AXPO gegen die vom ENSI geforderte gesetzliche Verankerung des Langzeitbetriebskonzepts ein, welche für den Langzeitbetrieb der AKW erhöhte Sicherheitsanforderungen verlangt? 4. Anerkennt der Regierungsrat, dass für die Sicherheit der Bevölkerung mindestens die Empfehlungen des ENSI (und damit auch das Langzeitbetriebskonzept) erfüllt werden sollen? 5. Wie steht der Regierungsrat zu den von den AXPO angekündigten Schadenersatzforderungen? 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1071 2999 1072 Interpellation Kurt Emmenegger, SP, Baden, und Viviane Hösli, SP, Zofingen (Sprecherin), vom 20. Oktober 2015 betreffend Umgang mit Asbest bei Erteilung von Baubewilligungen und Umgang mit Asbestabfällen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Kurt Emmenegger, SP, Baden, Viviane Hösli, SP, Zofingen, und 17 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Der Regierungsrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Baubewilligungen: 1a.) Besteht im kantonalen Baurecht eine Bestimmung, welche als Voraussetzung zur Erteilung einer Baubewilligung für Umbau-, Renovations- und Rückbauarbeiten an / von Gebäuden, die vor 1991 erbaut worden sind, den Nachweis einer Ermittlung auf Asbestvorkommen vorsieht? 1b.) Falls diese Ermittlungspflicht besteht, wird diese durch einen Spezialisten / eine Spezialistin aus einem Unternehmen durchgeführt, das auf der Liste der Suva der Firmen für Asbestanalysen aufgeführt sind. 1c.) Falls diese Ermittlungspflicht besteht, erfolgt diese gemäss den Vorgaben der VABS (Vereinigung Asbestberater Schweiz) bzw. der FAGES (Schweizerischer Fachverband Gebäudeschadstoffe)? Entsorgung: 2a.) Ist die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen spezifisch in der kantonalen Gesetzgebung geregelt? 2b.) Entsprechen die gesetzlichen Vorgaben dem aktuellen Wissensstand und den kantonalen "best practices" bezüglich Umweltbelastung durch Asbest? 2c.) Ist eine korrekte Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen in allen Deponien des Kantons gewährleistet? Asbest wurde bis zum Verbot 1990 in sehr grossen Mengen in zahlreichen Gebäuden in irgendeiner Form verbaut. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 85 % der Liegenschaften, die vor 1990 erbaut wurden, davon betroffen sind. Die Anwendungen reichen von Asbest im Fensterkitt, im Fliesenkleber, unter Kunststoffböden, in Elektro-Tableau's über Dach- und Fassadenverkleidungen bis hin zu Asbest in Backöfen und Kochherden, usw., usw. Ein verlässliches Register, wo und in welcher Form Asbest verbaut wurde, gibt es nicht. Bei Umbau-, Renovations- und Rückarbeiten können in grossen Mengen asbesthaltige Abfälle anfallen, die entsorgt werden müssen. Erfolgt dies unsachgemäss, kann eine erhebliche Umweltbelastung die Folge sein. Es ist davon auszugehen, dass solche asbesthaltigen Abfälle aus den genannten Bauarbeiten noch sehr lange anfallen werden. Die hierzu relevanten kantonalen gesetzlichen Bestimmungen sowie die aktuelle Praxis sollen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Weiter können bei Umbau-, Renovations- und Rückarbeiten Asbestfasern auch in sehr hoher Zahl freigesetzt werden und für die Arbeitnehmenden, welche die Arbeiten ausführen, aber auch für die Nutzer der Gebäude langfristig ein gravierendes Gesundheitsrisiko darstellen. Asbestbedingte Erkrankungen brechen oft erst Jahrzehnte nach der Exposition aus und verlaufen oft tödlich. Bis Ende 2012 wurden in der Schweiz über 1 '700 Todesfälle infolge Asbestexposition am Arbeitsplatz 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1072 3000 registriert und von der Suva wurden rund 800 Millionen Franken an Versicherungsleistungen bezahlt. Die Zahl der Todesfälle bei Arbeitnehmenden, die vor dem Verbot asbestexponiert gearbeitet haben, nimmt immer noch zu und dürfte erst in den nächsten Jahren den Höhepunkt erreichen. Die grösste Gefahr besteht aber heute in der Exposition mit unerkanntem Asbest bei Umbau-, Renovations- und Rückbauarbeiten von Gebäuden, die vor 1991 gebaut wurden. Viele der heute mehr als 30-40 Jahre alten Gebäude werden in den kommenden Jahren saniert, umgebaut oder abgerissen, was das Expositionsrisiko noch einmal erhöhen wird. Dieses aktuelle und bevorstehende Expositionsrisiko kann deutlich gesenkt werden, wenn vor Beginn der Arbeiten eine Ermittlung auf Asbestvorkommen vorgenommen wird und anschliessend entsprechende Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Die systematische Umsetzung dieser Präventionsmassnahme kann gezielt und breit ausgebaut werden, wenn für die Erteilung einer Baubewilligung der Nachweis einer solchen Ermittlung zwingend vorliegen muss. Verschiedene Westschweizer Kantone und der Tessin haben ihre kantonalen Baugesetze entsprechend angepasst und eine Ermittlungspflicht auf Asbestvorkommen als verbindliche Voraussetzung zur Erteilung einer Baubewilligung eingeführt und damit positive Erfahrungen gemacht. Die vorliegende Interpellation soll ermöglichen die Situation diesbezüglich in unserem Kanton einzuschätzen. 1073 Interpellation Sukhwant Singh-Stocker, SP, Möhlin, vom 20. Oktober 2015 betreffend Umgang und Würde von Sozialhilfebezügern im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Sukhwant Singh-Stocker, SP, Möhlin, und 13 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Zahl der Sozialhilfebezüger hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Situation belastet einzelne Gemeinden finanziell stark. Die Gemeinden greifen zu Massnahmen, die unsere Grundwerte wie Würde, Freiheit, ein „Alle für Einen und Einen für Alle" missachten. Die Zeitungen berichten immer wieder, dass Menschen, die Sozialhilfe beziehen, bei gewissen Gemeinden nicht willkommen sind. Es gibt Gemeinderäte in unserem Kanton, die aktiv Einfluss nehmen, damit solche Menschen in ihrer Gemeinde keine Wohnung finden. Solche Entwicklungen wirken sich negativ auf den Zusammenhalt und die Solidarität innerhalb der Gesellschaft aus. Die Menschen werden wie Aufsässige oder Ausgestossene behandelt, deshalb ist es notwendig, die Hintergründe der Zunahme zu analysieren und ihr entgegenzuwirken. Aufgrund dieser Ausgangslage stellen sich für mich folgende Fragen, die ich gerne vom Regierungsrat beantwortet hätte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wie hat sich die Zunahme der Sozialfälle in den letzten 5 Jahren entwickelt? Was sind die Hintergründe bzw. die Ursachen dafür? Gibt es Fakten oder verständliche Grundlagen, welche die in Punkt 2 beschriebenen Hintergründe nachvollziehbar machen? Was wird unternommen, damit die Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht diskriminiert werden und am Rande der Gesellschaft leben müssen? Welche Massnahmen wurden eingeleitet, damit der Zunahme von Sozialhilfebezüger entgegengewirkt werden kann? Wie wirksam sind die eingeleiteten Massnahmen? Wie stark hilft die Wirtschaft mit, um die betroffenen Menschen zu unterstützen? Wie beurteilt der Regierungsrat diese Entwicklung? 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1072 3001 1074 Interpellation Florian Vock, SP, Baden, vom 20. Oktober 2015 betreffend Förderung von bezahlbarem Wohnraum; Einreichung und schriftliche Begründung Von Florian Vock, SP, Baden, und 18 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Der Aargau liegt mit einem Leerwohnungsbestand (1. Juni 2015) von 1.67 % im Vergleich zwischen den Kantonen wohl im oberen Drittel, gerade die Situation um Baden (0.52 %) und Wettingen (0.66 %) ist aber weitaus angespannter. Nicht nur der Mangel an Wohnraum belastet die Einwohnerinnen und Einwohner: Beim Vergleich der Haushaltsbudgeterhebung der vergangene Jahre nimmt der Anteil der Mietausgaben am Brutto-Haushaltseinkommen stetig zu. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass der zur Verfügung stehende Wohnraum, insbesondere in den Ballungszentren, für tiefe und mittlere Haushaltseinkommen finanzierbar ist? Erachtet der Regierungsrat den steigenden Anteil der Ausgaben der Haushaltseinkommen für Wohnraum als problematisch? Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf, um die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren zu erhöhen? Im Kanton Aargau lag der Anteil gemeinnütziger Wohnungen im Jahr 2014 bei 5'192. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass dieser Anteil im Vergleich mit anderen Kantonen und in Anbetracht der Situation auf dem Wohnungsmarkt ausreichend für sozialen Ausgleich sorgt? Hat der Regierungsrat in den letzten zehn Jahren Massnahmen ergriffen, um den gemeinnützigen Wohnbau zu fördern? Kann sich der Regierungsrat vorstellen, bezahlbaren Wohnraum in Zukunft zu fördern, um die Interessen von Familien, allein erziehenden Personen, Menschen mit Behinderungen, bedürftigen älteren Menschen und Personen in Ausbildung besser zu berücksichtigen? 1075 Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecherin Theres Lepori, Berikon) vom 2. Juni 2015 betreffend Unterstützung Jugendlicher nach vorzeitiger Auflösung des Lehrvertrags, Hilfestellung durch den Kanton; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 0866) Mit Datum vom 26. August 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Vorbemerkungen Gemäss Jahresbericht 2014 wurden im Jahr 2014 insgesamt 16'142 Lehrverhältnisse ausgewiesen, davon 1'010 Lehrverträge in der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Im selben Zeitraum wurden rund 10 % dieser Verträge wieder aufgelöst (1'576). Der Regierungsrat ist sich der erwähnten Problematik bewusst. Der Kanton führt aus diesem Grund verschiedene, departementsübergreifende und gut aufeinander abgestimmte Angebote, auf welche wir im Folgenden eingehen. Zur Frage 1: "Wie und durch wen werden im Kanton Aargau die Jugendlichen erfasst, welche den Lehrvertrag vorzeitig auflösen, bei inner- wie auch ausserkantonalen Lehrverhältnissen?" Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport ist zuständig für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung, die Höhere Berufsbildung im Tertiärbereich und über die Mittelschulen. Die berufliche Grundbildung ist die Ausbildung, die in 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1073 3002 Lehrbetrieben, Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen absolviert wird. Sie dauert je nach Abschluss zwei bis vier Jahre. Der Lehrvertrag wird von den Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport genehmigt. Die Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren übernehmen auch die Lehraufsicht und sind zuständig für die Auflösung des Lehrvertrags innerhalb des Kantons Aargau. Diese Fachpersonen sind speziell für ihre Aufgabe ausgebildet. Sie beraten und begleiten die Berufslernenden sowie deren Lehrbetriebe bei Sachfragen und beruflichen und schulischen Schwierigkeiten. Bei ausserkantonalen Lehrverhältnissen ist der jeweilige Kanton für die Bearbeitung einer Genehmigung sowie einer Auflösung eines Lehrvertrags zuständig. Zur Frage 2: "Wie reagiert das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) bzw. die verschiedenen Sektionen der Berufsbildung auf diese Resultate? Sind Massnahmen geplant oder bereits in Kraft gesetzt?" Wenn bei den Berufslernenden während der Ausbildung Probleme bezüglich der Fach-, Sozial- oder Selbstkompetenz auftreten, verfügt der Kanton über verschiedene Massnahmen. In der Regel sind die Berufsbildungsverantwortlichen im Ausbildungsbetrieb oder die Klassenlehrperson in der jeweiligen Berufsfachschule die erste Anlaufstelle. Falls diese Unterstützung nicht zielführend ist, können sich die Berufslernenden alleine oder gemeinsam mit der berufsbildungsverantwortlichen Person im Ausbildungsbetrieb oder mit der Klassenlehrperson der Berufsfachschule an die zuständige Berufsinspektorin beziehungsweise an den zuständigen Berufsinspektor in der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport wenden. Diese suchen mit dem beziehungsweise der Jugendlichen eine individuelle und an die konkrete Situation angepasste Lösung. Dies kann zum Beispiel die Anmeldung in ein Coaching Berufsbildung (COBE) sein mit dem Ziel, eine Vertragsauflösung zu verhindern oder eine Anmeldung für ein Case Management Berufsbildung (CMBB), wenn der Lehrvertrag schon aufgelöst wurde und eine Mehrfachproblematik besteht. Die Case Manager begleiten und unterstützen dann diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen und leiten gemeinsam mit ihnen effiziente, individuelle Massnahmen ein, wie zum Beispiel Begleitung zum erfolgreichen Lehrabschluss EBA, EFZ, Überprüfung des Berufswunsches mit allfälliger Zuweisung in eine Laufbahnberatung bei den Beratungsdiensten für Ausbildung und Beruf Aargau (BDAG), Prozesseinleitung zur IV-Abklärung, Anmeldung in die Kantonale Schule für Berufsbildung (KSB), in ein Motivationssemester (SEMO) oder in ein Praktikum. Zur Frage 3: "Wie reagiert die Schule Aargau mit den drei Leistungszügen der Oberstufe auf diese Resultate?" Die Volksschule (Sekundarstufe I) ist in diese Problematik nicht direkt involviert. Die Lehrpersonen können sich jedoch direkt bei der zentralen Anlaufstelle "Wegweiser" melden, wenn die Chance der Jugendlichen für einen direkten Einstieg nach der Volksschule in eine Berufslehre nicht mehr realistisch erscheint und auch eine allfällig in Anspruch genommene Unterstützung durch Lehrstelle JETZT PLUS nicht gegriffen hat. Der Kanton führt die zentrale Koordinationsstelle "Wegweiser" seit dem Schuljahr 2014/15 erfolgreich. Sie setzt sich aus einem Team von Fachpersonen der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Departements Bildung, Kultur und Sport, der Kantonalen Schule für Berufsbildung (KSB), der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau (BDAG), des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres sowie des CMBB/Fachstelle Team 1155 zusammen. Diese Fachpersonen empfehlen den Jugendlichen aufgrund des individuell identifizierten Förderbedarfs die am besten geeignete Zwischenlösung, welche folgende Angebote umfassen kann: Brückenangebot an der KSB, Motivationssemester, Praktikum, RAV, IV-Abklärung, Sprachkurs, weiterführende Schule. Zur Frage 4: "Welche spezifischen Hilfestellungen leisten die Berufsberatungen?" Die eigentliche Berufsberatung, mit welcher der Kanton Aargau die Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau (BDAG) seit 2006 beauftragt, ist in der Regel vor dem Lehrbeginn abgeschlossen. Die Berufsberatung ist jedoch auch in der zentralen Anlaufstelle "Wegweiser", wo über eine allenfalls 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1074-1075 3003 notwendige Zuweisung in eine Zwischenlösung entschieden wird, vertreten, und sie führt ebenfalls im Auftrag des Kantons das Angebot "Lehrstelle JETZT PLUS". Es ist auch denkbar, dass sich innerhalb des unter Frage 2 beschriebenen Problemlösungsverfahrens herausstellt, dass der Jugendliche beziehungsweise die Jugendliche sich in der ursprünglich getroffenen Berufswahl nicht mehr sicher ist und er oder sie eine erneute Berufsberatung in Anspruch nehmen möchte. In einem solchen Fall wird die Berufsberatung erneut aktiv. Zur Frage 5: "Inwiefern ist das Amt für Wirtschaft in diese Problematik eingebunden und wie oder mit welchen Lösungsansätzen? Wie und durch wen werden die Ausbildungsbetriebe sensibilisiert, eingebunden und unterstützt?" Die Ausbildungsbetriebe erhalten wie die Berufslernenden Unterstützung der Berufsinspektoren. Wie in der Antwort zur Frage 1 erwähnt, sind diese die betriebsexternen Ansprechpersonen für Lernende und Betrieb. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres bietet Jugendlichen, die am Ende der Volksschule keine Lehrstelle gefunden haben, diverse Motivationssemester (SEMO) als Zwischenlösung an. In den letzten Jahren haben vermehrt auch Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrecher an den SEMO teilgenommen. In der Folge hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres ein spezielles SEMO "Second Chance" realisiert, welches Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrechern eine Chance zur Umorientierung bietet. Auch die andern sechs SEMO haben aufgrund der gesteigerten Nachfrage ihr Angebot im Hinblick auf die Bedürfnisse von Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrechern erweitert. Im Jahr 2014 haben insgesamt 161 Lehrabbrecherinnen und Lehrabbrecher ein SEMO besucht. 130 von ihnen hatten in der Folge eine entsprechende Anschlusslösung. Vergleiche auch Antwort zur Frage 3. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 619.–. Mit Datum vom 14. September 2015 hat sich Namens der Interpellantin Theres Lepori, CVP, Berikon, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1076 Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Werner Müller, Wittnau) vom 2. Juni 2015 betreffend Beschränkung des kantonalen Steuerabzugs für den Arbeitsweg; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 0867) Mit Datum vom 19. August 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Vorbemerkungen Eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf kantonaler Ebene war bereits Thema der Motion der Fraktion der Grünen vom 20. Mai 2014 und der Interpellation Jürg Caflisch vom 4. März 2015. Aufgrund der finanzpolitischen Situation prüft der Regierungsrat derzeit eine kantonale Begrenzung im Rahmen der Entlastungsmassnahmen 2016. Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der vorliegenden Interpellation unabhängig vom Entscheid eines allfälligen Gesetzesantrags. Die Auswertungen beruhen auf der Steuerstatistik 2010. Berücksichtigt sind Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Aargau (ohne Quellenbesteuerte). Zur Frage 1: "Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen für den Kanton, resp. für die Gemeinden bei einer Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf den gleichen Betrag wie ein Generalabonnement (GA) für Erwachsene 1. Klasse? Aktueller Preis Fr. 5'970.–." Die Mehreinnahmen für den Kanton würden in diesem Fall rund 13 Millionen Franken betragen. Die Gemeinden würden 12 Millionen Franken Mehrerträge verbuchen. Betroffen wären von der Begrenzung rund 40'000 Steuerpflichtige. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1075 3004 Zur Frage 2: "Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen für den Kanton, resp. für die Gemeinden, bei alternativen Beschränkungshöhen des Fahrkostenabzugs von Fr. 8'000.– resp. Fr. 10'000.–? Wie viele Personen wären jeweils betroffen?" Bei einer Begrenzung des Abzugs auf Fr. 8'000.– würden Kanton und Gemeinden je rund 7 Millionen Franken Mehreinnahmen verbuchen. Betroffen wären knapp 23'000 Steuerpflichtige. Bei einem Maximalabzug von Fr. 10'000.– würden sich die Mehreinnahmen auf je rund 5 Millionen Franken belaufen. Betroffen wären dabei rund 13'000 Steuerpflichtige. Zur Frage 3: "Wie sind die Fahrkostenabzüge in den benachbarten und ähnlich strukturierten Kantonen wie dem Aargau geregelt?" Andere Kantone haben bereits eine Begrenzung auf kantonaler Ebene beschlossen oder stehen in einem Gesetzgebungsverfahren: zum Beispiel Basel-Stadt mit Höchstbetrag Fr. 3'000.–, Basel-Landschaft mit Höchstbetrag Fr. 3'000.–, Bern mit Höchstbetrag Fr. 6'700.–, St. Gallen mit Höchstbetrag Fr. 3'655.–, Thurgau mit Höchstbetrag Fr. 3'000.–, Zug mit Höchstbetrag Fr. 6'000.– oder Zürich mit Höchstbetrag Fr. 3'000.–. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'042.–. Mit Datum vom 4. September 2015 hat sich Namens der Interpellantin Werner Müller, CVP, Wittnau, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1077 Interpellation Peter Voser, CVP, Killwangen, vom 23. Juni 2015 betreffend Anzahl natürliche Personen, welche keine Steuern bezahlen; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 0905) Mit Datum vom 9. September 2015 hat der Regierungsrat die Interpellation beantwortet. Vorbemerkungen Für die Auswertungen wurden Daten aus dem Steuerjahr 2011 herangezogen 1. Die Ergebnisse dürften auch für heute noch weitgehend repräsentativ sein, da sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Einkommen seither nicht wesentlich geändert haben. Der sogenannte Elterntarif der direkten Bundessteuer (Abzug direkt vom Steuerbetrag) kam beispielsweise im Steuerjahr 2011 bereits zur Anwendung. Zur Frage 1: "Wie viele natürliche Personen bezahlen keine Einkommenssteuern? Aufgeteilt in direkte Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern." Von den Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau bezahlten gemäss Steuerstatistik 2011 13,2 % keine kantonale Einkommenssteuer. Dies waren rund 46'000 Steuerpflichtige. Bei der direkten Bundessteuer betrug der Anteil der Pflichtigen, die im Steuerjahr 2011 wegen zu geringem steuerbaren Einkommen keine Steuern zu bezahlen hatten, 23,7 %. Zur Frage 2: "Wie ist davon die Altersaufteilung? 18 bis 30 Jahre, 31 bis 65 Jahre und älter als 65 Jahre?" Zu beachten ist bei dieser Auswertung, dass sich bei Ehepaaren der Jahrgang jeweils auf den Mann bezieht. 1 Die Daten späterer Steuerjahre sind hinsichtlich des Veranlagungsstands noch nicht vollständig und werden deshalb nicht herangezogen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1076 3005 Für die natürlichen Personen, die keine kantonale Einkommenssteuer beziehungsweise keine direkte Bundessteuer zu bezahlen haben, zeigen die beiden folgenden Tabellen zum einen die altersmässige Zusammensetzung und zum andern die Quoten innerhalb der Alterskategorien. Bei der kantonalen Einkommenssteuer beispielsweise, waren es mit einem Anteil von 62,6 % vor allem Steuerpflichtige der Alterskategorie 18–30 Jahre, die keine kantonale Einkommenssteuer zu entrichten hatten. Dies ging einher mit der bei dieser Kategorie vergleichsweise sehr hohen Quote von 36,7 %. Oftmals waren dies junge Erwachsene in Ausbildung. Steuerpflichtige, die keine kantonale Einkommenssteuer bezahlen Altersaufteilung und Quote pro Alterskategorie Alter 18–30 Anteil Steuerpflichtige 62,6 % Quote 36,7 % 31–65 66+ 27,6 % 9,8 % 6,4 % 6,4 % 100,0 % 13,2 % Total/Durchschnitt Steuerpflichtige, die keine direkte Bundessteuer bezahlen Altersaufteilung und Quote pro Alterskategorie Jahrgänge 18–30 31–65 66+ Total/Durchschnitt Anteil Steuerpflichtige Quote 41,6 % 50,1 % 43,3 % 20,8 % 8,4 % 100,0 % 9,8 % 23,7 % Zur Frage 3: "Wie viele natürliche Personen bezahlen keine Vermögenssteuern?" Von den Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Kanton Aargau bezahlten gemäss Steuerstatistik 2011 67,3 % keine Vermögenssteuer. Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Zur Frage 4: "Wie gross wären die Einnahmen, wenn eine Kopfsteuer von mindestens Fr. 500.– eingeführt würde?" Bis 2001 kannte der Kanton Aargau eine Mindeststeuer für natürliche Personen (sogenannte "Kopfsteuer") in Höhe von Fr. 20.– (einfache 100%-ige Steuer). Mit der Totalrevision 2001 wurde sie wegen des Missverhältnisses zwischen Ertrag und Aufwand abgeschafft. Die Mindeststeuer verursachte übermässigen administrativen Aufwand, weil nach deren Veranlagung oft Steuererlassgesuche eingereicht wurden, die meist gutzuheissen waren, weil die betreffenden Personen unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum lebten. Auch wurde bei der damaligen Gesetzesberatung festgehalten, dass es grundsätzlich keine "Gratisbürgerinnen" und "Gratisbürger" gibt, da alle mit diversen Abgaben und Gebühren einen Beitrag an die Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Alle bezahlen zudem indirekte Steuern – insbesondere die Mehrwertsteuer. Die Gründe, die damals für die Abschaffung der "Kopfsteuer" galten, treffen nach wie vor zu. Im Übrigen hat sich der Grosse Rat 2009 mit der Ablehnung der Motion René Kunz gegen die Wiedereinführung der "Kopfsteuer" ausgesprochen. Zur Abschätzung der Mehreinnahmen der vorgeschlagenen "Kopfsteuer" wurde durch das Departement Finanzen und Ressourcen (Statistik Aargau) eine Simulation mit Daten der Steuerstatistik 2011 vorgenommen. Das Resultat wurde auf das Jahr 2015 hochgerechnet. Die Kopfsteuer ist als Mindeststeuer nur dann zu entrichten, wenn der Steuerbetrag ansonsten darunter läge. Der Betrag von Fr. 500.– ist dabei als Mindestbetrag für die Kantonssteuer inklusive Steuerfüsse für Kanton und Gemeinde zu verstehen. Damit dieser Betrag auch in der günstigsten Gemeinde nicht unterschritten wird, beläuft sich die minimale einfache Kantonssteuer in der Folge auf Fr. 280.–. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1077 3006 Basierend auf der Simulation ergeben sich aufgrund der Einführung einer Mindeststeuer von Fr. 280.– (einfache Kantonssteuer) zusätzliche Steuereinnahmen von rund 17 Millionen Franken für den Kanton und 16,1 Millionen Franken für die Gemeinden. Bei dieser Schätzung werden allerdings vermehrte Abschreibungen infolge von Steuererlassen und Verlusten vernachlässigt. Die Kosten für die Beantwortung dieses Vorstosses betragen Fr. 1'747.–. Mit Datum vom 21. September 2015 hat sich Peter Voser, CVP, Killwangen, gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrats befriedigt erklärt. Das Geschäft ist somit erledigt. 1078 Kommissionswahlen in ständige Kommissionen BKS und VWA (Ersatzwahlen); Kenntnisnahme Gemäss schriftlicher Mitteilung hat das Büro mit Beschlüssen vom 15. und 24. September 2015 gestützt auf den § 12 des Geschäftsverkehrsgesetzes die folgenden Wahlen in eigener Kompetenz vorgenommen: Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) - Erwin Baumgartner, Tegerfelden, Wahl als Mitglied (anstatt Bruno Gretener, Mellingen) Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) - Alois Huber, Möriken-Wildegg, Wahl als Mitglied (anstatt Jean-Pierre Gallati, Wohlen) Keine Wortmeldungen. Kenntnisnahme 1079 Steuerung und Finanzierung der subventionierten nichtkantonalen Berufsfachschulen; Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW); Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum (Vorlage-Nr. 15.139-1 des Regierungsrats vom 24. Juni 2015) Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat sich an ihrer Sitzung vom 10. September 2015 mit der 2. Beratung der Botschaft zur Steuerung und Finanzierung der subventionierten nichtkantonalen Berufsfachschulen und den rechtlichen Änderungen im Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) befasst. Der Grosse Rat hat der Revision des GBW in 1. Lesung am 3. März 2015 mit 113 gegen 2 Stimmen zugestimmt. In der nun vorliegenden Synopse sind gegenüber der 1. Lesung Änderungen redaktioneller Art vorgenommen und Tippfehler korrigiert worden. Im Zusammenhang mit Prüfungsaufträgen wurden Paragrafen neu eingeordnet und neue Formulierungen gewählt. Es sind jedoch inhaltlich keine Neuerungen erfolgt. Die Kommission BKS hat auf die allgemeine Aussprache verzichtet, Eintreten war unbestritten und wurde stillschweigend beschlossen. Die Kommission BKS stimmte dem vorliegenden Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) in 2. Beratung mit 13 gegen 0 Stimmen zu. Eintreten 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1077 3007 Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der SVP, GLP, EVP, BDP, FDP, Grünen und CVP auf die Vorlage ein. Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg: Ich möchte nochmals kurz auf § 49 Abs. 1 "geändert" zurückkommen, werde aber keinen Antrag stellen. Ich finde die rückwirkende Berechnung des Wohnortsbeitrags nach wie vor sehr unschön. Die rückwirkende Berechnung hat zur Folge – da bin ich nach wie vor überzeugt – dass auf Ende des Jahres das Geld gewissermassen ausgegeben werden muss, damit in späteren Jahren, wenn die Berechnung neu erfolgt, nicht zu wenig Geld ins Budget aufgenommen wird. Ich finde diese Berechnung nach wie vor falsch, denn von der Benachteiligung her würden keine unschönen Sachen entstehen. In der Ablehnungsbegründung des Departements wird ausgeführt, dass die Berufsschulen anschliessend zwei Mal Rechenschaft ablegen müssten. Auch nach nochmaligem Studium der Unterlagen ist dies für mich nicht nachvollziehbar. Budget und Rechnung sind nicht dieselbe Sache. Mit der Rechnung zeigt man auf, was geschehen ist. Aber man muss sicher nicht Rechnung ablegen in Bezug auf das Budget. Ich finde es schade, dass es hier nicht möglich ist, eine zukunftsgerichtete Lösung zu finden. Ich werde aber – wie gesagt – keinen weiteren Antrag stellen. Auch in Bezug auf die Höhe des Rücklagefonds, die wir nach wie vor als unglücklich beurteilen, gab es in der SP-Fraktion nochmals eine Diskussion. Wir werden hier nochmals einen Antrag stellen. Ansonsten wird die SP der Vorlage zustimmen. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) I., § 5a (neu), § 5b (neu), § 20 Abs. 1 und Abs. 1bis (neu), § 44 Abs. 1 Zustimmung § 47 Abs. 3 Zustimmung Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Hier ist für die 2. Lesung ein neuer Begriff (stationäre Einrichtungen) eingesetzt worden. In der Botschaft fehlt jedoch ein entsprechender Kommentar. § 48 Abs. 3, § 49 Abs. 1, Abs. 1bis (neu) und Abs. 5, § 50 Abs. 3 Zustimmung § 50a Abs. 1(neu) Zustimmung § 50a Abs. 2 (neu) 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1078-1079 3008 Franziska Graf-Bruppacher, SP, Aarau Rohr: Ich stelle zu § 50a Abs. 2 einen Änderungsantrag. Es geht um den Rücklagefonds, den ich gerne auf 20,0 Prozent erhöhen möchte. Dieses Geld ist gebunden; es wird nicht möglich sein, dass die Berufsschulen dieses Geld anderweitig ausgeben, als für den vorgesehenen Zweck. Es soll aber auch möglich sein, dass Berufsschulen ihre Rechnungen zeitgemäss bezahlen können und dass sie ohne monatliche Sorgen haushalten können. Ich bitte Sie, diesen Änderungsantrag des Höchstsaldos von 20,0 Prozent des Rücklagefonds zu unterstützen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Die Diskussion über die richtige Grösse – also 10,0 oder 20,0 Prozent – haben wir bereits in der 1. Lesung geführt. Sobald diese Prozenthürde überschritten wird, muss der Überschuss bei der nächsten Berechnung der Wohnortsbeiträge angerechnet werden. Aus Optik des Departements BKS und des Regierungsrats erachten wir den Satz von 10,0 Prozent nach wie vor als ausreichend. Dies, weil klar ist, wie sich die laufenden Ausgaben des Jahres entwickeln werden. Es stellt sich die Frage, wo denn überhaupt zusätzliche Kosten anfallen könnten. Die grössten Positionen im Berufsschulbereich sind die Lektionen. Diese berechnen sich anhand der Anzahl Studierender. In der Folge ergibt sich die Lohnsumme, der grosse Kostentreiber. Aufgrund der Gesetzgebung ist eine völlig unerwartete Entwicklung im Ausgabenbereich gar nicht möglich. Wenn mit dem Geld vernünftig umgegangen wird, sollte es am Schluss nicht entscheidend sein, ob der Satz bei 10,0 oder 20,0 Prozent liegt Wir erachten es nach wie vor als richtig, diesen bei 10,0 Prozent zu belassen. Dies, weil wir überzeugt sind, dass die darüber liegenden Beiträge den entsprechenden Wohnortsgemeinden möglichst zeitnah verrechnet werden. Je grösser dieser Prozentsatz, desto eher kommt er den zahlenden Wohnortsgemeinden zugute. Über eine längere Periode sind es andere Wohnortsgemeinden. Deshalb sollte es zeitnah erfolgen. Diese Absicht haben wir bereits in der 1. Lesung diskutiert. Damals einigte man sich auf 10,0 Prozent. Aus diesem Grund hält der Regierungsrat weiterhin daran fest. Abstimmung Der Antrag wird mit 89 gegen 30 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung zu § 50 Abs. 2. § 50a Abs. 3 (neu), § 54 Abs. 1–6 Zustimmung § 55 Abs. 1 Zustimmung Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Hier wurde gefragt, warum die Amortisationsdauer 25 und nicht 35 Jahre gemäss HRM2 betrage. Die Amortisationsdauer wurde in der 1. Lesung aus zwei Gründen auf 25 Jahre festgelegt: Zum einen wurde bereits bisher eine Amortisationsdauer von 25 Jahren angewendet, zum anderen ergeben sich die 25 Jahre als gewichteter Mittelwert der Abschreibungsdauer gemäss dem Dekret über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen. In diesem Dekret wird die Abschreibungsdauer für den Kanton festgelegt. Sie beträgt für Gebäude 35 Jahre und für Installationen, Einbauten sowie Mieterausbauten bei Gebäuden zehn Jahre. Die 25 Jahre stellen somit einen Mittelwert dar. § 55 Abs. 1bis (gelöscht), Abs. 2 (aufgehoben), § 55a Abs. 1 und Abs. 2 (neu), § 57 Abs. 1 und Abs. 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 66 Abs. 1, § 70 (aufgehoben), § 71 Abs. 4bis (neu), § 72 (aufgehoben), II., III., IV. Zustimmung 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1079 3009 Antrag gemäss Botschaft Schlussabstimmung Der Antrag wird mit 118 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss Der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) wird in 2. Beratung zum Beschluss erhoben. Fakultatives Referendum Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung. 1080 Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW); Jahresbericht 2014; Kenntnisnahme; Bericht zum Leistungsauftrag 2012–2014; Genehmigung (Vorlage-Nr. 15.113-1 des Regierungsrats vom 3. Juni 2015) Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): Die Kommission BKS hat den Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) für das Jahr 2014 sowie den Bericht zum Leistungsauftrag 2012 – 2014 an ihrer Sitzung vom 10. September im Beisein der Präsidentin des Hochschulrats der FHNW, Frau Prof. Dr. Ursula Renold, des Direktionspräsidenten der Fachhochschule Nordwestschweiz, Herr Prof. Dr. Crispino Bergamaschi sowie von Herrn Olivier Dinichert, Leiter der Abteilung Hochschulen und Sport, behandelt. Der FHNW wird attestiert, dass die Trägermittel der vier Kantone Aargau, Basel-Landschaft, BaselStadt sowie Solothurn sorgsam eingesetzt worden sind und eine hohe Budgetgenauigkeit erzielt wurde. Das finanzielle Ergebnis der FHNW weist bei einem Gesamtaufwand von 450,4 Millionen Franken (per 31.12.2014) einen Ertragsüberschuss von 8,2 Millionen Franken auf. Der Selbstfinanzierungsgrad hat sich trotz höherer Infrastrukturkosten auf hohen 49,5 Prozent gehalten. Das Eigenkapital der FHNW hat sich auf 31,0 Millionen Franken erhöht. Gemäss Vereinbarung werden davon 15,0 Millionen Franken als Finanzierungsbeitrag der FHNW zum Leistungsauftrag 2015 – 2017 verwendet. Die Zahl der Studierenden an der FHNW hat sich insgesamt von 8'915 im Jahre 2011 auf 10'534 im Jahre 2014 erhöht. 26,0 Prozent aller Studierenden stammen aus dem Kanton Aargau. Der Anteil der weiblichen Studierenden beträgt im Jahr 2014 insgesamt 52,0 Prozent. Alle drei am Campus Brugg-Windisch vertretenen Hochschulen – Technik, Wirtschaft und Pädagogik – verzeichnen ein Studierendenwachstum, das über dem Durchschnitt der FHNW liegt. Dabei sticht die Hochschule für Pädagogik, deren Neueintritte sich innerhalb der letzten zwei Jahre mehr als verdoppelt haben, besonders hervor. Die Durchschnittskosten für Bachelor- und Masterstudiengänge konnten trotz Teuerung von 30'049 Franken (pro Vollzeitäquivalent) im Jahr 2011 auf 28'473 Franken (pro Vollzeitäquivalent) im Jahr 2014 gesenkt werden. Die Studierenden- und Absolvierendenbefragungen bescheinigen der FHNW eine hohe Ausbildungsqualität. Neben der Ausbildung gehören Forschung, Weiterbildung und Dienstleistungen zum Leistungsauftrag der FHNW. In diesem erweiterten Leistungsauftrag konnten im Jahr 2014 110,5 Millionen Franken Drittmittel erwirtschaftet werden. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 2,4 Prozent. Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) nahm den Jahresbericht 2014 der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) mit grosser Befriedigung einstimmig zur Kenntnis und genehmigte den Bericht zum Leistungsauftrag 2012 – 2014 einstimmig. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1079 3010 Allgemeine Aussprache Vorsitzender: Stillschweigend tritt die Fraktion der EVP auf die Vorlage ein. Kathrin Hasler, SVP, Hellikon: Die SVP tritt auf das Geschäft ein. Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Die Studierendenzahl hat die Zehntausendermarke überschritten. Die Attraktivität der FHNW hat sich mit den Standorten Brugg-Windisch, Olten und Basel-Dreispitz schweizweit gesteigert. Die neuen Campus-Bauten sind für die Studierenden attraktiv und tragen dazu bei, dass auch in Zukunft Studierende im Einzugsgebiet der FHNW diese Fachhochschulen besuchen und weniger in andere Kantone abwandern. Ebenfalls positiv zu erwähnen sind die steigenden Drittmittel sowie der Ertragsüberschuss von 8,2 Millionen Franken. Das Eigenkapital ist somit auf rund 30 Millionen Franken gewachsen. Wir begrüssen, dass davon bereits 15 Millionen Franken als Beitrag der FHNW für die Leistungsauftragsperiode 2015 – 2017 vorgesehen sind. Die Trägerkantone freuen sich, wenn total 7,2 Millionen Franken – für den Aargau 2,8 Millionen Franken – als nicht verwendete Trägerbeiträge zurückerstattet werden. Ein Eigenkapital von 15 Millionen Franken erachten wir aber als hoch. Dieses soll in Zukunft nicht weiter anwachsen. Zu bemängeln ist, dass zwar fünf Hochschulen unter, aber immer noch vier Hochschulen über den Standardkosten liegen. Das Ziel sollte in Zukunft sein, dass die Fachhochschule für angewandte Psychologie, die Hochschule für Gestaltung und Kunst, die Musikschule und die Hochschule für Wirtschaft die Standardkosten pro Student mindestens auf das Niveau des Schweizer Durchschnitts senken. Die SVP stellt fest, dass die Musikhochschule zurzeit zu gut zwei Dritteln von Studierenden aus dem Ausland besucht wird. Die Resonanz der Musikhochschule ist in den Kantonen Aargau und Solothurn weniger stark. Aktuell steht es zwar nicht zur Debatte, ob sich die FHNW eine Musikschule leisten will, trotzdem fragen wir uns, ob die Musikhochschule nicht anders positioniert werden müsste. Zum Schluss möchte ich den Verantwortlichen der FHNW auf den Weg mitgeben, dass nicht nur quantitatives Wachstum zählt, sondern dass auch das qualitative Wachstum wichtig ist. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Die CVP-Fraktion freut sich über die Entwicklung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in der Leistungsauftragsperiode 2012 – 2014 und nimmt den Jahresbericht 2014 der FHNW mit Befriedigung zur Kenntnis. Die FHNW hat sich in der Leistungsauftragsperiode 2012 – 2014 sehr erfreulich entwickelt. So stieg die Studierendenzahl in diesen drei Jahren von knapp 9'000 um 1'619 auf über 10'500, was einem durchschnittlichen Wachstum von ungefähr 6,0 Prozent pro Jahr entspricht. Geplant war ja nur ein Wachstum von jährlich 4,0 Prozent. Die Durchschnittskosten pro Studierende konnten in dieser Zeitperiode um 5,0 Prozent gesenkt, die Akquisition von Drittmitteln um 17,5 Prozent gesteigert werden. Es wurden von 2012 bis 2014 zudem insgesamt 20 strategische Initiativen, unter anderem im Themengebiet Ressourcennutzung und Ressourcenentwicklung, durchgeführt. Eine Vorrednerin hat bereits auf die Entwicklung der Musikhochschulen hingewiesen. Daher verzichte ich dieses Jahr darauf. Unsere Meinung deckt sich da mit derjenigen der angesprochenen Fraktion. Der Fachhochschulrat hat im Jahr 2013 auf die zum Teil auch intern geäusserte Kritik an der Strategie der Pädagogischen Hochschule, insbesondere deren Praxisorientierung, rasch reagiert und einen Ausschuss der Pädagogischen Hochschule mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts beauftragt. Der Bericht mit Empfehlungen wurde im Mai 2014 vom Fachhochschulrat verabschiedet; erste Umsetzungsergebnisse wurden im Frühling 2015 präsentiert. Der Fachhochschulrat hat damit auch bewiesen, dass er unter der neuen Leitung von Frau Dr. Ursula Renold Führungsverantwortung konsequent wahrnimmt und eben auch handelt, wenn das erforderlich ist. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3011 An der Pädagogischen Hochschule wurde in der Folge in der Leistungsauftragsperiode 2012 – 2014 das Angebot um diverse Programme erweitert. Sie erfreut sich mittlerweile unter den Studierenden grosser Beliebtheit. Dies ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Knappheit an Lehrpersonen ausserordentlich wichtig. Die CVP-Fraktion wird den Jahresbericht der FHNW zur Kenntnis nehmen und den Bericht der FHNW über die Erfüllung des Leistungsauftrags 2012 – 2014 genehmigen. Eva Eliassen Vecko, Grüne, Turgi: Die Grünen genehmigen den erfreulichen Jahresbericht der FHNW und nehmen die Jahresrechnung anerkennend zur Kenntnis. Die Campusbauten in BaselDreispitz, Olten und Brugg-Windisch konnten eröffnet werden und tragen dazu bei, die FHNW für angehende Studierende noch attraktiver zu machen. Die Studierendenzahlen haben denn auch um 18,0 Prozent zugenommen, vor allem an der Pädagogischen Hochschule – was sehr erfreulich ist –, an der Hochschule für Technik und an der Hochschule für Wirtschaft. Finanziell schliesst die FHNW ihre Leistungsauftragsperiode erfolgreich ab. Es konnten Drittmittel in der Höhe von 110 Millionen Franken beschafft werden, was gegenüber 2011 einer Steigerung von 17,5 Prozent entspricht. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt weiterhin fast 50,0 Prozent. Auch im Bereich Forschung wurden die Vorgaben bezüglich des Leistungsauftrags übertroffen, wobei die Unterschiede zwischen den einzelnen Hochschulen zum Teil gross sind. Trotz höherer Infrastrukturkosten konnten die durchschnittlichen Kosten pro Studierenden um 5,0 Prozent gesenkt werden, wobei auch hier grosse Unterschiede zwischen den Hochschulen bestehen. Die Hochschule für Life Sciences hat zu wenige Anmeldungen. Es besteht ein Mangel an Absolventen in den Berufen, die zu diesen Studiengängen führen. Die Interparlamentarische Kommission (IPK) schlägt vor, die Naturwissenschaften in Schule und Gesellschaft verstärkt zu fördern, um den Nachwuchs in diesem Bereich sicherzustellen. Die Grünen anerkennen die guten Resultate und die erfreuliche Entwicklung und danken für die gute Arbeit. Melinda Bangerter, GLP, Aarau: 10'534 Studierende, über 110 Millionen Franken generierte Drittmittel durch Weiterbildung und Forschung sowie ein Ertragsüberschuss von 8,2 Millionen Franken sind nur einige der positiven Zahlen der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), welche wir dem Jahresbericht 2014 entnehmen können. Es ist für die GLP insbesondere erfreulich, dass auch im letzten Jahr eine Zunahme an Studierenden verzeichnet werden konnte, was die gute Reputation des Kernbereichs Ausbildung bestätigt. Ein stetiges Wachstum an Studierenden ist nicht selbstverständlich, da das Angebot an Fachhochschulen (FH) und Universitäten in der Schweiz gross und der Markt stark umkämpft ist. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit und die Aufträge aus der Wirtschaft. Die FHNW wurde auch im letzten Jahr der Leistungsvereinbarung 2012 – 2014 als verlässlicher und kompetenter Partner bestätigt, was sich in den Zahlen der Drittmittel widerspiegelt. Die FHNW wird in den nächsten Jahren dennoch vor Herausforderungen gestellt. So führt das Wachstum an Studierenden zu einer Bindung an finanziellen Mitteln an der Fachhochschule selbst und wird für den Kanton Aargau im Rahmen des interkantonalen Leistungsauftrags wohl zukünftig höhere Beiträge bedeuten. Der Campus Muttenz wird die Organisation ebenfalls vor zusätzliche Herausforderungen stellen und die Profilbildung, also die Abgrenzung zwischen FH und Universität, wird auch zukünftig einiges an Arbeit für die FHNW mit sich bringen. Für uns Grünliberale ist einzig die fehlende konkrete Steuerung und Einflussnahme bei der FHNW durch den Kanton Aargau eine unbefriedigende Situation. Auch wenn der Aargau in der IPK vertreten ist, scheinen uns die Einflussmöglichkeiten stark limitiert, was natürlich durch die Trägerschaft der vier Kantone erschwert wird. Dennoch: Die finanziellen Ziele des Leistungsauftrags wurden mit wenigen Ausnahmen erreicht oder gar übertroffen. Ein solches Ergebnis wäre ohne engagierte Mitarbeitende nicht möglich. Aus diesem Grund bedanken wir uns beim Direktionspräsidium, beim Fachhochschulrat und den Mitarbeitenden der FHNW für die hervorragende Arbeit des letzten Jahres. Wir sind überzeugt, dass die FHNW sich auch in den kommenden Jahren über eine grosse Nachfrage von Studierenden erfreuen kann und weiterhin einen wichtigen Platz in der schweizerischen Hochschullandschaft einnehmen wird. Die 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3012 Grünliberalen nehmen den Jahresbericht 2014 dankend zur Kenntnis und gratulieren der FHNW zum guten Jahresabschluss. Wir werden den Jahresbericht genehmigen. Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken: Die BDP nimmt die guten Ergebnisse der FHNW gemäss Leistungsauftrag auch dieses Jahr mit grosser Freude zur Kenntnis. Ich habe mir überlegt, ob ich einfach die Wortmeldung aus dem letzten Jahr übernehmen und lediglich ein paar Details abändern soll. Ich habe mich dann aber entschieden, dies nicht zu tun, sondern mich einfach kurzzufassen. Es ist nicht nötig, dass ich hier wiederhole, was Sie selbst alles an Erfreulichem in den Berichten nachlesen konnten. Es ist wirklich schön, zu erfahren, wie gut die Fachhochschule gearbeitet hat, und die BDP möchte sich mit dieser Wortmeldung dem einstimmigen Entscheid der Kommission BKS anschliessen und dankt dem Direktionspräsidenten und seinen Mitarbeitenden bestens für die gute Arbeit. Sie alle können stolz darauf sein. Wir wünschen auch für die Zukunft viel Erfolg und freuen uns bereits jetzt auf einen weiteren positiven Bericht im nächsten Jahr. Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg: Auch die SP ist über die Entwicklung der FHNW erfreut, die wir im Leistungsauftrag 2014 und in der Leistungsperiode 2012 – 2014 erkennen können. Prägend war in dieser Zeit sicher der Campus-Bau in Brugg-Windisch. So wie uns vermittelt wurde, findet da auch das Zusammenführen der verschiedenen Denkweisen der unterschiedlichen Fakultäten statt, was wir als sehr erfreulich ansehen. Wir sind überzeugt, dass dies zur Verbesserung der Ausstrahlung der FHNW beigetragen hat. Auch der finanziell erfolgreiche Abschluss freut uns: Der Selbstfinanzierungsgrad konnte trotz Investitionen bei rund 50,0 Prozent stabil gehalten werden. Es wurde bereits erwähnt, dass die Kosten pro Studierenden um 5,0 Prozent gesenkt werden konnten. Das ist auf der einen Seite erfreulich, auf der anderen Seite muss man sich aber auch bewusst sein, dass dies Auswirkungen auf die Dozierenden hat, insbesondere im Zusammenhang mit grösseren Klassen. Auch die Ergebnisse in den Bereichen Forschung und Weiterbildung konnten insbesondere im Bereich der Forschung übertroffen werden. Das erachten wir als ein sehr gutes Ergebnis. Wir sind aber überzeugt, dass es wichtig ist, dass man der Forschung in den unterschiedlichen Fakultäten auch unterschiedliches Gewicht beimisst. Die kritischen Anmerkungen zu den Entwicklungen der Studierendenzahlen im Bereich Life Sciences wurden von der IPK angemerkt. Einerseits hoffen wir auf den Campus in Muttenz; andererseits ist es wichtig, dass beim fehlenden Nachwuchs nachgehakt wird – und das beginnt nicht erst auf der Sekundarstufe II, sondern bereits vorher. Weiter ist es wichtig, dass man der Qualität erhöhtes Augenmerk schenkt. Indikatoren müssen erarbeitet werden, welche die Qualität der Abschlüsse und die Qualität der Ausbildung messen. Es braucht sicher etwas Zeit, die notwendigen Instrumente zu erarbeiten. Eine kurze Bemerkung zur Musikhochschule: Will man in der Musikhochschule mehr nationalen Nachwuchs, ist es wichtig, dass der nationale Nachwuchs wirklich gefördert wird. Denn das Niveau, das es braucht, um überhaupt reüssieren zu können, ist ein internationales Level. Solange die Dichte in der Schweiz zu klein ist, ist es wichtig, dass sich der Schweizer Nachwuchs wirklich mit den internationalen Talenten messen kann. In Bezug auf den Aargau möchte ich nur kurz auf die Zahlen an der Pädagogischen Hochschule zu sprechen kommen: Es ist sehr erfreulich, dass hier die Zunahme im Vergleich zu den anderen Kantonen höher ist. Es bleibt aber doch anzumerken, dass es nach wie vor noch nicht reicht, um den Abgang, den wir mit Pensionierungen haben, wirklich abdecken zu können. Da werden weitere Anstrengungen nötig sein. Sowohl von Frau Renold wie von Herrn Bergamaschi wurde uns versichert, dass die Zusammenarbeit der Grundlagenforschung mit der Praxis sehr gut funktioniert und hier wirklich für und mit dem Arbeitsmarkt gearbeitet wird. Das Schiff fährt, wie Herr Bergamaschi zum Schluss gesagt hat. Die SP wünscht weiterhin gute Fahrt und wird zustimmen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3013 Bruno Gretener, FDP, Mellingen: Ich halte mich kurz und verzichte daher darauf, bereits Gehörtes oder Geschriebenes hier nochmals zu wiederholen. Auch wir von der FDP gratulieren der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zu diesem erfreulichen Ergebnis in der Leistungsperiode. Die Fachhochschule ist auf Kurs. Wir sind zuversichtlich, dass diese positive Entwicklung auch in der nächsten Leistungsauftragsperiode weitergeführt werden kann. Zu zwei kritischen Bemerkungen: Es ist uns wichtig, dass der Leistungsauftrag auch zukünftig eingehalten wird. Wir erwarten von unserer Fachhochschule eine klare Abgrenzung zu den Universitäten, insbesondere dahingehend, dass vor allem praxis- und anwendungsorientierte Forschung betrieben wird. Bei der Musikhochschule teilen wir die Meinung der SVP und der CVP. Auch wir fragen uns, ob eine renommierte Musikhochschule mit einer internationalen Ausstrahlung unter dem Dach der FHNW am richtigen Ort ist. Die FDP wird beiden Anträgen zustimmen. Alex Hürzeler, Regierungsrat, SVP: Wir dürfen heute über ein sehr gutes Resultat sprechen. Sowohl der Jahresbericht 2014 als auch die Berichterstattung über den Leistungsauftrag 2012 – 2014 der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) sind äusserst erfreulich. Ich schliesse mich den dankenden Worten an die Fachhochschuldirektion und ihre Mitarbeitenden an. Aber lassen wir uns nicht blenden. Obwohl die Entwicklung in der Nordwestschweiz sehr gut ist, wird sich die FHNW immer wieder neuen Herausforderungen stellen müssen. Die nächste Leistungsperiode 2018 – 2020 steht demnächst an. Diese muss vierkantonal ausdiskutiert werden. Bereits in der laufenden – aber sicher in der nächsten – Leistungsperiode wird es für die gesamte Fachhochschule sehr schwierig und herausfordernd, dieses Wachstum mit den neuen Bauten – der Campus Muttenz ist erst in der Entstehung – zu bewältigen. Die Fahrt in die Zukunft wird die FHNW entsprechend fordern. Die Verantwortlichen der FHNW und die vier Bildungsdirektoren der Nordwestschweiz sind sich dieser schwierigen und anspruchsvollen Aufgabe sehr bewusst. Wir sind aber überzeugt, dass mit dieser guten Arbeit, die Sie soeben auch bestätigt haben – ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen drei Parlamente in der Nordwestschweiz dies ebenso sehen – eine gute Ausgangslage vorhanden ist, um konstruktiv und miteinander die nächste Leistungsauftragsperiode auszudiskutieren. Die finanzielle Situation in drei der vier Trägerkantone ist sehr angespannt. Erfolg in der Bildung und Erfolg in der Fachhochschulwelt würde bedeuten, dass wir in der nächsten Leistungsauftragsperiode ein Wachstum hätten. Dies wird aber schwierig zu realisieren sein. Deshalb ist die Fachhochschule jetzt schon aufgerufen, entsprechende Korrekturen fortlaufend vorzunehmen. Es stellt sich folgende Frage: Sind die Angebote unserer FHNW qualitativ genügend? Die Zahlen bestätigen dies. Die Entwicklung ist sehr gut – vielleicht nicht in allen neun Hochschulen, beispielsweise in den neuen Bereichen, die wir innerhalb der FHNW anbieten. Neben der Aus- und Weiterbildung sowie den Dienstleistungen, die wir anbieten, gibt es noch die anwenderorientierte Forschung. Die FHNW muss sich mit den anderen Fachhochschulen und zum Teil den Universitäten messen. Die Drittmittel sind das entscheidende Kriterium: Wenn die FHNW genügend Drittmittel erarbeiten kann, bedeutet dies, dass sie anwenderorientiert arbeitet, was ein Zeichen für Qualität ist. Gerade im Bereich der Drittmittel konnte sich die FHNW weiter steigern. Das ist ein Qualitätsindiz, die richtigen Angebote aufzunehmen. Für die Verantwortlichen der Fachhochschule ist es sehr schwierig, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Der Kanton Aargau wird allenfalls bei Angeboten im Kanton entsprechende Korrekturen vornehmen müssen. Aus Aargauer Optik trägt diese Erfolgsstory, die 2006 mit dem Zusammenschluss der FHNW gestartet ist, für den Kanton Aargau endlich Früchte: Seit 2006 mussten wir im Kanton Aargau immer rückläufige Studierendenzahlen konstatieren. Mit dem Bau des Campus Brugg-Windisch konnte die Trendwende definitiv eingeläutet werden. Die langfristige Zielgrösse von 3'000 Studierenden auf dem Platz Aargau wurde bereits im dritten Betriebsjahr deutlich übertroffen. Inzwischen sind an der FHNW am Standort Brugg-Windisch über 3'200 Studierende. Das heisst, rund ein Drittel der Studierenden der gesamten FHNW besucht am Standort Brugg-Windisch die Fachhochschule. Seit dem Jahr 2012, dem letzten Jahr vor Bezug des Campus Brugg-Windisch, stieg die Zahl der Studierenden in den Bereichen Technik, Wirtschaft und Pädagogik auf über 1'000. Das Wachstum ist 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3014 höchst erfreulich und darf uns stolz machen – stolz auf den schönen, in die ganze Schweiz ausstrahlenden Campus. Es sind ja nicht nur Studierende der Nordwestschweiz im Campus, die Studenten kommen aus der ganzen Schweiz. Wir können auch stolz sein auf die Attraktivität des Bildungsstandorts Aargau und unseren Standort der FHNW in Brugg-Windisch. Einige Votanten haben es bereits erwähnt: Je mehr Aargauer Studierende an der FHNW studieren und je mehr Studierende, egal woher, am Standort Aargau, also in Brugg-Windisch, studieren, desto höher wird unser Beitrag und Anteil am gesamten Globalbudget in der nächsten Leistungsauftragsperiode sein. Dieser ist zurzeit mit gut 35,0 Prozent eher tief, ursprünglich lag er bei 40,0 Prozent. Wir gehen davon aus, dass die Entwicklung wieder in Richtung 40,0 Prozent geht. Das ist aber Zukunft. Im Moment freuen wir uns an dieser sehr positiven Entwicklung. Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass dieses Schiff, dieser grosse Dampfer der FHNW, und die See nicht unendlich sind; es muss immer wieder korrigiert werden, die richtigen Angebote sind zu finden. Zum Schluss zur Entwicklung der Musikhochschule in Basel: Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Staatsvertrags mit den neun Bereichen. Einer davon ist die Musik. Ich schliesse mich den Aussagen von Kathrin Scholl an: Es ist eine international ausgerichtete Fachhochschule im Bereich der Musik. Da spielt der internationale Wettbewerb. Wie bei jeder Musikhochschule gibt es auch in der Schweiz sehr viele ausländische Studierende. Die ausländischen Studierenden bezahlen höhere Semestergebühren als die Schweizer. Aber über diese Studiengebühren kann immer wieder diskutiert werden. Die Schweizer Studierenden bezahlen 800 Franken pro Semester und die ausländischen Studierenden 1'000 Franken. Wir sind jedoch im nationalen Vergleich bereits am oberen Limit. Selbstverständlich könnte die FHNW die Gebühren noch höher ansetzen. Aber wir sind in einem nationalen und internationalen Vergleich. Deshalb sind wir zurzeit eher zurückhaltend, diese Gebühren noch weiter zu erhöhen. Wir werden aber mit der IPK diese Gebührenthematik, die auch bei der Universität Basel geführt wird, weiterverfolgen und vielleicht auf die Leistungsperiode 2018 – 2020 andere Anträge stellen. Es ist aber wichtig, dass wir das immer interkantonal betrachten. Die Diskussion um die Fachhochschule ist keine kantonale oder nordwestschweizerische Diskussion. Mindestens im Bereich der Musik und Life Sciences hat die FHNW eine internationale Ausstrahlung. Ich danke Ihnen für die Rückmeldungen und bin gerne bereit, auch mit der IPK zusammen, diesen positiven Prozess der FHNW im nächsten Jahr und weiterhin aktiv mitzugestalten. Detailberatung Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Präsident der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS): In der Detailberatung wurde die Frage aufgeworfen, ob wir uns eine Musikschule unter dem Dach der vierkantonalen Fachhochschule leisten wollen und ob eine renommierte Musikhochschule als Teil der vierkantonalen FHNW am richtigen Ort sei. Nachfolgend einige Bemerkungen und Erläuterungen des Direktionspräsidenten der FHNW. Die ehemalige Musikakademie Basel hat in Basel traditionellerweise eine völlig andere Verankerung als im Kanton Aargau oder im Kanton Solothurn. Im Staatsvertrag aus dem Jahr 2006 ist aber zum Beispiel die Fachhochschule Technik in Brugg-Windisch angesiedelt und der Standort in BaselLandschaft geschlossen worden. Im Jahr 2006 sind die neun Hochschul-Typen solidarisch festgelegt worden und zwar im Wissen, dass in den Kantonen Aargau und Solothurn die Resonanz auf die Musikhochschule weniger stark sein wird. Ob sich die FHNW eine Musikhochschule leisten will, steht aktuell nicht zur Debatte und müsste im Rahmen des neuen Leistungsvertrags neu ausgehandelt werden. Nun aber zu den Aussagen des Direktionspräsidenten der FHNW, Herr Crispino Bergamaschi, ich zitiere: "Die Zahl der ausländischen Studierenden hat sich in den vergangenen acht Jahren nicht verändert, das heisst, sie ist stabil geblieben." In der Kulturbotschaft des Bundes ist vorgesehen, sogenannte PreColleges – also die Begabtenförderung für Schweizerinnen und Schweizer – aufzubauen. Damit Schweizerinnen und Schweizer den Aufnahmewettbewerb bestehen und an der Musikhochschule studieren können, braucht es eine Art "Magglingen" für Musik. Ich bin sicher, dass sich dadurch der Anteil der Schweizerinnen und Schweizer an der Musikhochschule deutlich 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3015 erhöhen wird. Nun erwähnt er noch ein ganz konkretes Beispiel aus dem Kanton Aargau. Er spricht von Sol Gabetta, der begnadeten, berühmten Cellistin. Sie war eine argentinische Studierende, die ihr Studium an unserer Fachhochschule absolviert hat. Wir sind stolz auf sie und was sie in unserem Kanton macht und bietet. Sie ist für uns ein wichtiges Aushängeschild. Daran sollte man bei künftigen Diskussionen denken. Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) stimmte den Anträgen 1 und 2 mit 13 gegen 0 Stimmen einstimmig zu. Keine Wortmeldungen. Abstimmungen/Anträge gemäss Botschaft Antrag 1 wird mit 112 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 wird mit 116 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. Beschluss 1. Von der mit dem Jahresbericht 2014 vorgelegten Jahresrechnung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wird Kenntnis genommen. 2. Der Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) über die Erfüllung des Jahrs 2014 und des gesamten Leistungsauftrags 2012–2014 wird genehmigt. 3. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Parlamente der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn im gleichen Sinne entscheiden. 1081 Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung; Teilrevision Umsetzung des "Gewässerraums" gemäss Bundesrecht; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung; fakultatives Referendum Behandlung der Vorlage-Nr. 15.164-1 des Regierungsrats vom 1. Juli 2015 samt dem abweichenden Minderheitsantrag der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) vom 28. August 2015. Der Regierungsrat lehnt den Minderheitsantrag ab. Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: Der Grosse Rat hat im Mai 2015 der Teilrevision des Baugesetzes zur Umsetzung des Gewässerraums mit 98 gegen 25 Stimmen zugestimmt. Dabei hat er dem Regierungsrat fünf Prüfungsaufträge erteilt. Zwei davon betrafen einen möglichen Verzicht auf § 127 Abs. 1 lit. c des Baugesetzes, also den Gewässerabstand bei eingedolten Gewässern. Ein Prüfungsauftrag bezog sich auf § 127 Abs. 1 bis lit. b, der den Gewässerabstand für kleine Gewässer ausserhalb der Bauzone regelt. Mit einem weiteren Prüfungsauftrag wurde der Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines Praxisleitfadens zu § 127 Abs. 4 lit. c beauftragt. Beim letzten Prüfungsauftrag ging es um § 48 Abs. 1 lit. a und die Auswirkungen der neuen Formulierung bezüglich Waldabstand bei versiegelten Plätzen und Strassen. Der Regierungsrat beantwortete in der vorliegenden Botschaft diesen Prüfungsauftrag und schlägt in der Folge vor allem zu § 127 Änderungen gegenüber dem Entwurf zur ersten Lesung vor. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission UBV hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. August 2015 beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Die Kommission UBV hat an ihrer Sitzung die Synopse und die Botschaft zu diesem Geschäft durchberaten. Dabei wurde die Kann-Formulierung in § 127 Abs. 3bis teilweise in Frage gestellt. Wenn das Bundesrecht eine vom Baugesetz abweichende Festlegung der Gewässerräume verlange, müsse der Regierungsrat eingreifen. Die Kann-Formulierung sei damit bedeutungslos. Dem wurde entgegengehalten, dass die Kann-Formulierung der Tatsache Rechnung trage, dass 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1080 3016 teilweise die Gemeinden die abweichende Festlegung eines Gewässerraums selbst vornehmen können. In diesen Fällen sei ein Eingreifen des Regierungsrats nicht nötig. Daneben ging es in der Beratung vor allem um die Klärung technischer Fragen. Die Kommission UBV war mit den Ausführungen des mit dem Prüfungsauftrag vorgelegten Praxisleitfadens grundsätzlich zufrieden. Allerdings wurde eine Präzisierung des Begriffs Baulücke verlangt. Es wurde in der Kommission der folgende zusätzliche Antrag gestellt: Die Formulierung von § 127 Abs. 3bis sei wie folgt zu ändern: "Der Regierungsrat legt in der Gewässerraumkarte Gewässerräume abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen fest, wenn das Bundesrecht dies erfordert." Der Antrag wurde mit 8 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Er wurde aber als Minderheitsantrag in die Synopse aufgenommen. Zur Abstimmung in der Kommission über den Antrag der Botschaft: Dem Antrag der Botschaft wurde bei 13 Anwesenden einstimmig zugestimmt. Eintreten Vorsitzender: Stillschweigend treten die Fraktionen der BDP und der FDP auf die Vorlage ein. Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Die Grünen sind für Eintreten und werden sich mit dem Kompromiss einverstanden erklären. Die Ziele der Festlegung eines Gewässerraums sind immer noch die Gleichen, nämlich die natürliche Funktion aller Gewässer zu erhalten, den Hochwasserschutz zu gewährleisten und eine nachhaltige Gewässernutzung zu ermöglichen. § 127 war und ist wohl der umstrittenste, da geht es wirklich ans Eingemachte! Immerhin wird mit den gemachten Korrekturen zur 1. Lesung nicht mehr versucht, Bundesrecht zu biegen. Es ist entscheidend, dass in der Gewässerraumkarte ersichtlich ist, wo sich die Betroffenen auf die Abstände im Gesetz verlassen können und wo in Bezug auf Bundesgesetz Detailabklärungen notwendig sind. Die Grünen unterstützen deshalb den Minderheitsantrag, welcher die KannFormulierung in § 127 Absatz 3bis eliminieren will. Denn dieser will klar die stärkere Formulierung in der Form von "Der Regierungsrat legt fest". Alle gut gemeinten Gesetze nützen aber wenig, wenn wir unsere Bemühungen zu einem wirksamen Gewässerschutz zukünftig nicht intensivieren. Dass ein konsequenter Umwelt- und Gewässerschutz vor dem kurzfristigen Profit steht, muss eine Selbstverständlichkeit werden. Denn Abwässer, Abfälle, Fungizide, Pestizide und Dünger haben in unseren Gewässern absolut nichts verloren. Zusammenfassend also ein stilles Ja zum sehr pragmatischen Gesetz und ein überzeugteres Ja zum gestärkten § 127 Absatz 3bis. Christian Glur, SVP, Murgenthal: Dass die SVP an dieser Gesetzesvorlage nicht nur Freude hat, ist inzwischen wohlbekannt. Das Tempo, welches der Kanton bei dieser Gesetzesrevision an den Tag legt, ist sehr beeindruckend. Hätten wir doch bis Ende 2018 Zeit und vor allem von Seiten des Bundes mehr Klarheit gehabt. Es würde uns sehr freuen, wenn in Zukunft auch bei unseren Anliegen das Tempo ebenso hoch wäre. Mit folgenden Punkten können wir uns einverstanden erklären: Verzicht der Gewässerraumfestlegung bei Bächen, die weniger als 50 Zentimeter breit sind. Der Waldabstand bei versiegelten Plätzen und Strassen führt gegenüber der heutigen Praxis zu keinen Änderungen. Der Regierungsrat kann in der Gewässerraumkarte Gewässerräume abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen festlegen, wenn das Bundesrecht dies erfordert. Zustimmen werden wir in diesem Fall der Fassung des Regierungsrats. Die Rechtssicherheit für die Mehrheit der Gewässer, vor allem im Baugebiet, ist wieder gegeben. Bei der Frage der Zustimmung zur vorliegenden Vorlage ist die SVP-Fraktion gespalten. Auf der einen Seite wird die Tatsache, dass die Rechtssicherheit – vor allem in den Gemeinden, sprich im Baugebiet – gegeben wird, sehr begrüsst. Auf der anderen Seite wird der Landwirtschaft im Kanton Aargau aber enorm viel produktive Fläche verloren gehen. Das befremdet uns sehr. Schlussendlich wird aus diesen Gründen eine sehr kleine Mehrheit der SVP-Fraktion dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1081 3017 Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg: Die EVP wird der Teilrevision Umsetzung des Gewässerraums auch in 2. Lesung zustimmen. Das Ergebnis der Prüfungsaufträge zeigt, dass alle Paragrafen, wie wir sie nun beschliessen wollen, bundesrechtskonform sind und damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Der erarbeitete Leitfaden zum Umgang mit dicht überbauten Gebieten bei der Gewässerraumfestlegung wird verdankt. Den Minderheitsantrag § 127 Abs. 3bis wird die EVP ablehnen. Weil Gewässerräume ein wichtiges Anliegen sind, habe ich in der Kommission UBV für diesen Minderheitsantrag gestimmt, damit man das diskutieren kann. Die EVP findet aber, dass die Fassung des Regierungsrats genug ermöglicht, indem es den Gemeinden bei der Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) selber überlassen wird, aktiv zu werden. Dann hat der Kanton ausser der Prüfung nichts damit zu tun. Kommen die Gemeinden dem nicht nach, muss der Regierungsrat eingreifen. Wir stimmen dem Gesetz zu. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Die CVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und der vorliegenden Teilrevision des Baugesetzes zustimmen. Wir begrüssen, dass der vom Regierungsrat vorgelegte Gesetzesentwurf den Spielraum ausnützt, den der Bund den Kantonen einräumt. Dabei sieht unsere Fraktion nicht nur die Situation ausserhalb der Bauzone – die haben Sie eben beschrieben bekommen – sondern wir setzen uns auch dafür ein, dass weiterhin eine angemessene Entwicklung im urbanen Raum möglich bleibt. Innerhalb der Bauzone müssen Dichteziele erfüllt werden. Wir unterstützen dieses Anliegen. Wenn dann aber gleichzeitig zu einengende Auflagen hinsichtlich des Gewässerraums zu erfüllen sind, wird es schwierig. Unabhängig davon, ob es um Interessen innerhalb oder ausserhalb der Bauzone geht, ist es also wichtig, den vorhandenen Spielraum, den der Bund lässt, zu nützen. Im vorliegenden Entwurf des Regierungsrats ist dies unserer Meinung nach gut gelungen. Anlässlich der 1. Lesung der Anpassung des Baugesetzes zur Umsetzung des Gewässerraums hatten wir die Erarbeitung eines Praxisleitfadens bezüglich Umgang mit dem Begriff "dicht überbaute Gebiete" angeregt. Dieser Leitfaden wurde nun vorgelegt. Dafür bedanken wir uns. Der Leitfaden ist klar und bietet den Gemeinden bei der Umsetzung des Baugesetzes bezüglich des Gewässerraums eine zielführende Hilfe. Wir werden dem Antrag des Regierungsrats zustimmen, den Minderheitsantrag der Kommission UBV zu § 127 jedoch ablehnen. Sandra Lehmann, GLP, Wohlen: Die natürlichen Fliessgewässer gestalten die Landschaften unseres Kantons Aargau. Sie sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Tiere und Pflanzen. Sie transportieren Wasser und Geschiebe. Sie tragen zur Grundwasserbildung bei und können Hochwassersituationen entschärfen. Die neuen Bundesbestimmungen zum Gewässerschutz legen fest, dass die Gewässer in der Schweiz naturnaher werden müssen und verpflichten die Kantone, entlang von Gewässern einen entsprechenden Gewässerraum auszuscheiden. Die nun vom Regierungsrat vorgeschlagene kantonale Regelung entlang von Gewässern schafft Rechtssicherheit für Bauwillige und Gemeinden und löst die seit Jahren bestehenden Übergangsbestimmungen des Bundes ab. Die Fraktion der Grünliberalen tritt auf das Geschäft ein und befürwortet die vom Regierungsrat vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung. Mit dem neuen Punkt in § 127 Abs. 3bis ist das Problem der Bundesrechtswidrigkeit im Baugesetz gelöst. Im Gesetz wird damit festgehalten, dass es Fälle gibt, in denen das Bundesgesetz grössere Gewässerräume als das Aargauer Baugesetz verlangt. In diesen Fällen gilt das Bundesgesetz. Die betroffenen Gewässerabschnitte sollen in der Gewässerraumkarte eingezeichnet werden. Diese Änderung ist zu begrüssen. Die KannFormulierung ist aber ungünstig, da sie zu Verwirrung führen kann. Es handelt sich nämlich nicht um eine Option, sondern lediglich um die Frage der Zuständigkeit. Die GLP unterstützt deshalb den Minderheitsantrag der Kommission UBV, welcher das "Kann" weglässt und eine klarere Formulierung verlangt. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag der Kommission UBV zu § 127 Abs. 3bis ebenfalls zu unterstützen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1081 3018 Rosmarie Groux, SP, Berikon: Die SP-Fraktion stimmt der Teilrevision zur Umsetzung des Gewässerraums zu. Die Festsetzung der Gewässerräume erachten wir als wichtigen Schritt zur Umsetzung des nationalen Gewässerschutzgesetzes und als verlässliche Angabe für Gemeinden, Landwirte und Bauherren. Wir werden dem Minderheitsantrag bei § 127 Abs. 3bis zustimmen. Eine verbindliche Formulierung "Der Regierungsrat legt ... fest" anstelle einer Kann-Formulierung erachten wir bei gesetzlich abweichenden Festlegungen von Gewässerräumen als erforderlich. Stephan Attiger, Regierungsrat, FDP: Besten Dank für die gute Aufnahme der 2. Lesung! Ich glaube, wir konnten die Prüfungsaufträge erledigen und die Vorlage klarer formulieren. Es ist klar, dass die Gemeinden legiferieren können. Die Gemeinden können Vorschriften im Gewässerraum übernehmen, wenn das Bundesrecht dies erfordert, auch wenn das im kantonalen Recht so nicht detailliert vorliegt. Anders gesagt: § 127 Abs. 4 lit. d erlaubt der Gemeinde, bei der Umsetzung der Vorschriften zum Gewässerraum von den kantonalen Vorgaben abzuweichen, soweit das Bundesrecht dies rechtfertigt. Das ist jetzt mit der Präzisierung geklärt und dementsprechend umsetzbar. Zum Minderheitsantrag, § 127: Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die Kann-Formulierung und nicht die Muss-Formulierung richtig ist. Warum? Grundsätzlich wird der Gewässerraum mit der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) rechtsgültig. Grundeigentümerverbindlich wird dies, wenn es die Gemeinde in der BNO festlegt. Dementsprechend ist es nicht notwendig, dass wir nachträglich noch die Gewässerraumkarte anpassen, wenn eine Gemeinde bereits eine BNO-Revision gemacht hat. Man kann das machen. Aber das ist eigentlich die Begründung, weshalb wir sagen: Der Regierungsrat kann in der Gewässerraumkarte Gewässerräume abweichend festlegen, aber er muss nicht. Dies, weil die Gemeinde mit der BNO endgültig legiferiert. Zum Vorgehen bezüglich des Tempos der Vorlage zu Christian Glur: Es ist wichtig, dass wir diese Vorlage schnell verabschieden können. Dies, damit wir die Übergangsbestimmungen, die insbesondere innerhalb der Bauzonen Rechtsunsicherheit geben, aufheben können. Wir haben im Grossen Rat einen Richtplan verabschiedet, der sagt, dass wir die innere Verdichtung fortsetzen müssen. Dementsprechend ist es wichtig, dass wir diese Vorlage haben. Sie gibt klare Grundlagen, wie das Bauen innerhalb der Bauzone im Zusammenhang mit dem Gewässerraum zu bewerkstelligen ist und insbesondere auch, was als dicht überbaut und was als nicht dicht überbaut gilt. Insofern bin ich überzeugt, dass wir mit der Verabschiedung dieser Vorlage Rechtssicherheit haben und dementsprechend auch für Investoren und Gemeinden Klarheit schaffen. Ich danke für die Zustimmung der Vorlage. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) I., Titel nach § 14, § 15 Abs. 1, § 15a Abs. 3, § 34 Abs. 2, § 48 Abs. 1–3, § 63 Abs. 1, § 109 Abs. 2, § 110 Abs. 3, § 111 Abs. 1, Abs. 3 und 4, § 112 Abs. 1, § 125 Abs. 2, Überschrift § 127, § 127 Abs. 1, Abs. 1bis (neu), Abs. 2 und 3 Zustimmung § 127 Abs. 3bis (neu) Minderheitsantrag der Kommission UBV: "Der Regierungsrat legt in der Gewässerraumkarte Gewässerräume abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen fest, wenn das Bundesrecht dies erfordert." Abstimmung 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1081 3019 Der Minderheitsantrag wird mit 77 gegen 42 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung. § 127 Abs. 4 Zustimmung Ralf Bucher, CVP, Mühlau: Ich spreche als Einzelvotant auch im Namen der Aargauer Bauernfamilien. § 127 Abs. 4 lit. d ist genau der Paragraf, dank dem wir diesem Gesetz so zustimmen können. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Diskussion auf Bundesebene noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Standesinitiative, die der Grosse Rat einmal überwiesen hat, ist noch nicht abgeschlossen. Der Nationalrat hat diese Standesinitiative überwiesen, damit die Kantone effektiv noch mehr Spielraum bekommen. Es wurden Motionen und Interpellationen beziehungsweise parlamentarische Initiativen überwiesen, die jetzt demnächst via Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor den Ständerat kommen. Die Diskussion wird weitergehen, ob der Gewässerraum entsprechend flexibilisiert werden kann. Diese Option müssen wir uns offenhalten, nicht dass der Kanton Aargau einmal mehr Musterknabe spielt und hier Gewässerräume ausscheidet, die uns Bauernfamilien weh tun – es wurde bereits gesagt – und auf der anderen Seite auch die Fruchtfolgeflächen (FFF) verloren gehen, die uns viel Geld kosten werden, wenn wir diese wieder kompensieren müssen. Ich möchte vom Regierungsrat zuhanden des Protokolls nochmals hören, ob es wirklich so ist, dass bei einer Anpassung des Gewässerschutzgesetzes durch den Bundesgesetzgeber und einer Flexibilisierung zuhanden der Kantone die Gemeinde, ohne vorher wieder eine Gesetzesänderung machen zu müssen, effektiv den vollen Handlungsspielraum haben und die zusätzlichen Möglichkeiten vom Bundesrecht ausspielen und umsetzen können – und zwar ohne komplizierte Diskussionen und neue Gesetzesanpassungen. Ich möchte den Regierungsrat bitten, dies zuhanden des Protokolls so zu bestätigen. Stephan Attiger, Regierungsrat, FDP: § 127 Abs. 4 lit. d erlaubt der Gemeinde, bei der Umsetzung der Vorschriften zum Gewässerraum von kantonalen Vorgaben abzuweichen, soweit das Bundesrecht dies rechtfertigt. Die Gemeinde ist somit bei der Festlegung zusammen mit der BNO einzig an die zwingenden Vorgaben des Bundesrechts gebunden. Das ist der Grund, warum dieser Paragraf so aufgenommen wurde und auch von der Kommission und vom Plenum nicht bestritten ist. § 128 Abs. 1, § 170 Abs. 2, II., III., IV. Zustimmung Botschaft Keine weiteren Wortmeldungen. Schlussabstimmung Antrag gemäss Botschaft Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragt dem Ratsplenum einstimmig Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrats. Abstimmung 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1081 3020 Der regierungsrätliche Antrag wird mit 107 gegen 14 Stimmen gutgeheissen. Beschluss Der Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) wird in 2. Beratung zum Beschluss erhoben. Fakultatives Referendum Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. a der Kantonsverfassung. 1082 Programm Natur 2020; Zwischenbilanz 1. Etappe 2011–2015; Handlungsschwerpunkte und Ziele 2. Etappe 2016–2020; Verpflichtungskredit; Beschlussfassung; fakultatives Referendum Behandlung der Vorlage-Nr. 15.169-1 des Regierungsrats vom 12. August 2015 samt dem abweichenden Minderheitsantrag der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) vom 28. August 2015. Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag ab. Vorsitzender: Zu diesem Geschäft wurde am 18. August 2015 eine Petition eingereicht, die eine Verdoppelung des Verpflichtungskredits empfiehlt. Renate Gautschy, FDP, Gontenschwil, Präsidentin der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV): Zur Ausgangslage: Das Mehrjahresprogramm Natur 2020 gilt als Eckpfeiler der kantonalen Natur- und Landschaftspolitik. Im Rahmen des Programms werden Vorgaben des Bundes zum Schutz und Förderung von Arten, zur Sicherung, Aufwertung und Vernetzung von Lebensräumen und zum Landschaftsschutz umgesetzt. Die Massnahmen werden vom Bund mitfinanziert und verteilen sich auf folgende Handlungsfelder: I. Die ökologische Vernetzung sichern II. Einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Landschaft fördern III. Lebensräume und Arten fördern und vernetzen IV. Die Vielfalt und Vernetzung in den Gemeinden unterstützen V. Natur in der Siedlung begünstigen Der Regierungsrat beantragt für die zweite Etappe des Programms Natur 2020 einen Verpflichtungskredit von brutto 14,75 Millionen Franken, was einem Nettokredit von 8,56 Millionen Franken entspricht. Zur Beratung in der Kommission: Die Kommission UBV hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. August 2015 beraten. Die Kommission UBV hat zudem von der Petition der Aargauer Naturschutzverbände an den Grossen Rat "Die Natur braucht unsere Unterstützung" Kenntnis genommen. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Angesichts der finanziellen Situation, in der sich der Kanton aktuell befindet, wurde der beantragte Kredit gekürzt; um gut 3 Millionen Franken gegenüber dem, was in den Vorjahren im AFP eingestellt war, und um 1,7 Millionen Franken gegenüber der Anhörungsvorlage. In der Kommission UBV entstand deshalb eine Diskussion darüber, wie das verbleibende Geld einzusetzen sei, vor allem aber auch darüber, ob der Verpflichtungskredit noch weiter reduziert oder stattdessen wieder erhöht werden sollte. Eine weitere Reduktion der Mittel wurde unter anderem mit dem Argument gefordert, heute übernehme die Landwirtschaft einen grossen Teil der Aufgaben, die mit dem Programm Natur 2020 umgesetzt werden sollen. Ein Teil der Kommissionsmitglieder verlangte hingegen eine Erhöhung der Mittel. Die 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1081 3021 Ziele des Programms Natur 2020 seien bisher nicht vollständig erreicht worden. Im Rahmen der Sparmassnahmen des Kantons sei zudem im Bereich des Naturschutzes schon viel gespart worden. Gleichzeitig wurde auf die Petition verwiesen, die von 3'240 Personen unterschrieben worden ist und die eine Verdoppelung des vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungskredits zum Ziel hat. Ein weiteres wichtiges Diskussionsthema war die Neophytenbekämpfung. Unter anderem wurde verlangt, dass die Mittel für die Neophytenbekämpfung nicht gekürzt werden sollen. In der Kommission wurden bei jeweils 13 Anwesenden die folgenden zusätzlichen Anträge gestellt. 1. Verdoppelung des Bruttoaufwands auf 29,5 Millionen. 2. Erhöhung des Bruttoaufwands auf 16,45 Millionen Franken gemäss Anhörungsbotschaft. Bei der Ausmehrung obsiegte der Antrag auf Erhöhung des Bruttoaufwands auf 16,45 Millionen Franken mit 8 Stimmen gegen 1 Stimme, bei 4 Enthaltungen. 3. Kürzung des Bruttoaufwands von 14,75 Millionen Franken um 10,0 Prozent oder 1,475 Millionen Franken. Bei der Ausmehrung obsiegte der Antrag auf eine 10-prozentige Kürzung mit 8 gegen 5 Stimmen. Der Antrag auf Erhöhung auf 16,45 Millionen Franken gemäss Anhörungsbotschaft wird als Minderheitsantrag in die Synopse aufgenommen. Bei der Ausmehrung des Kürzungsantrags mit dem Antrag des Regierungsrats obsiegte der Antrag des Regierungsrats mit 9 gegen 4 Stimmen. Zur Abstimmung in der Kommission über den Antrag der Botschaft: Der Antrag der Botschaft wurde mit 9 gegen 4 Stimmen angenommen. Eintreten Hansjörg Wittwer, Grüne, Aarau: Muss man sich um unsere Umwelt Sorge machen und muss man zur Natur Sorge tragen? Erlauben sie mir, die Antwort gleich selbst zu geben. Wir müssen nicht, aber wir sollten. Wenn wir unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt wahrnehmen wollen, wird es, und da bin ich mir absolut sicher, für uns eben bedeuten, mehr Sorge zu tragen. Dieses Sorge tragen wird folgerichtig den Einsatz genügender Mittel bedeuten! Die aktuelle Bilanz fällt aus Sicht der Natur ernüchternd aus. Dank enormer Verdrängungsleistungen sehen das viele nicht so. Es ist offensichtlich, dass mit den eingesetzten Mitteln weder die Artenvielfalt noch die Landschaft besser geschützt werden können. Aus dem Bericht des Bundesrats zur Umwelt 2015 entnehme ich Folgendes: "Die Biodiversität ist in der Schweiz in einem schlechten Zustand", und "durch den Verlust der Biodiversität sind Ökosystemleistungen wie reine Luft, sauberes Trinkwasser, Bodenfruchtbarkeit oder die Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen gefährdet." Die Sicherung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen benötigt einen sektorenübergreifenden Ansatz. Und weiter entnehme ich dem Bericht über den Zustand unserer Arten, von Grosspilzen über Weichtiere zu den Säugetieren: Der Zustand ist negativ. 36,0 Prozent der untersuchten Arten sind gefährdet, 10,0 Prozent sind potenziell gefährdet. Somit ist fast die Hälfte der einheimischen Arten mehr oder weniger akut vom Aussterben bedroht. Und der Bericht zur Entwicklung zeigt auf: Auch hier negativ. Die Ergebnisse für die untersuchten Gruppen zeigen, dass das Ziel, die Zahl der gefährdeten Arten um jährlich 1,0 Prozent zu senken, klar verfehlt worden ist! "Die Vielfalt des Lebens bewahren", schreibt Regierungsrat Stephan Attiger in der Zwischenbilanz, gleichzeitig verweigert er dazu die notwendigen Mittel. Die Umweltverbände fordern in ihrer Petition die Verdoppelung der einzusetzenden Mittel. Sind sie deshalb Utopisten? Ich meine Nein, sie stellen sich bloss den realen Herausforderungen. Die punktuell positive Wirkung von Anstrengungen der letzten Jahrzehnte zur Erhaltung und Förderung von selten gewordenen Pflanzen, Tieren und Lebensräumen zeigt, dass es möglich wäre, den negativen Trend umzukehren. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und die wirkungsvollen Gegenmassnahmen sind bekannt. Die logische Konsequenz muss also sein: Mehr, nicht weniger Mittel! 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3022 Für die 2. Etappe (2016 – 2020) des Programms Natur 2020 wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Nettoaufwand von 8,56 Millionen Franken beantragt, brutto sind es 14,75 Millionen Franken. Für die erste Etappe (2011 – 2015) wurde ein Kredit für einen Nettoaufwand von 9,87 Millionen Franken gesprochen. Der Regierungsrat beantragt also unter dem Druck der drohenden Defizite eine bemerkenswerte Reduktion von circa 13,0 Prozent! Der Kanton Aargau hat in der Vergangenheit eine Pionierrolle im Bereich Naturschutz innegehabt. Er gehört zu den Kantonen, welche beispielsweise den Auenschutz ernst genommen haben, und er hat in den vergangenen 20 Jahren in diesem Bereich viel investiert und einiges bewirkt. Die Grünen wollen weiterhin ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt und kommenden Generationen wahrnehmen und sind bereit, dafür entsprechende Mehrleistungen zu erbringen! Wünschenswert wäre, einen Antrag auf eine Verdoppelung der Mittel zu stellen. Ich habe diesen Antrag in der Kommission UBV gestellt, scheiterte aber grandios. Wir verzichten deshalb, mit dem Wissen, dass die grosse Mehrheit im Rat das ablehnen würde, aber auch im Wissen, dass wir damit die Petition der Umweltverbände fahrlässig ignorieren. Die Grünen unterstützen als machbare Minimalforderung den Minderheitsantrag, welcher in der Kommission UBV diskutiert wurde und der Mittel von brutto 16,45 Millionen Franken bereitstellen will. Christian Glur, SVP, Murgenthal: Die SVP steht grundsätzlich zum Programm Natur 2020. Eine Weiterführung der begonnenen Projekte macht sicherlich Sinn. Seit der Kreditbewilligung für das Programm Natur 2010 haben sich aber grundlegende Dinge geändert. Die neue Agrarpolitik 2014 – 2017 ist in Kraft getreten. Die Landwirtschaft nimmt heute viel mehr Aufgaben wahr, welche in den Bereich des Programms Natur 2020 reichen. So werden, aus meiner Sicht, mit den neu eingeführten Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträgen vier von fünf Handlungsschwerpunkten im Programm Natur 2020 von der Landwirtschaft abgedeckt – auch wenn dies gewisse Parteien und Verbände nicht wahrhaben wollen. Ich möchte an dieser Stelle noch ganz klar betonen, dass es uns nicht darum geht, die Landwirtschaft gegen den Umweltschutz auszuspielen. Es ist für uns aber trotzdem realitätsfremd, immer noch gleich viel, oder sogar mehr, finanzielle Mittel zu fordern. Drei Punkte sind uns im Programm Natur 2020 wichtig: Erstens: Die konsequente Bekämpfung der invasiven Neobiota: Diese sind zu einem grossen Problem geworden. Nicht zuletzt, weil die Landwirtschaft immer mehr in Richtung Ökologisierung gezwungen wird. Somit werden die Schnittzeitpunkte der Wiesen nach hinten verlegt. Die unerwünschten Pflanzen können problemlos versamen und sich somit ungehindert weiterverbreiten. In diesem Bereich muss dringend mehr unternommen werden. Zweitens: Auch die Natur im Siedlungsgebiet unterstützen wir. Diese Aufgabe kann die Landwirtschaft nicht wahrnehmen. Es ist sinnvoll, im Siedlungsgebiet Begrünungen anzulegen und die Ökologie zu fördern. Somit hat die Bevölkerung das Naherholungsgebiet sozusagen direkt vor der Haustüre und muss dazu nicht noch ins Auto steigen, um dieses geniessen zu können. Drittens: Der Landerwerb von Landwirtschaftsland von Seiten des Kantons, und immer mehr von Verbänden, bereitet uns grosse Sorgen. In der Schweiz haben wir das bäuerliche Bodenrecht. Dieses ist dazu da, dass bäuerliche Familienbetriebe die Möglichkeit haben, mit ihren oftmals begrenzten finanziellen Mitteln Landwirtschaftsland zu erwerben. Wenn nun aber der Kanton immer mehr selber Land kauft oder aber Bewilligungen an Verbände erteilt, befremdet uns das doch sehr. Wie eingangs schon erwähnt, werden heute viele Leistungen des Programms Natur 2020 von der Landwirtschaft übernommen. Aus diesem Grund, und vor allem aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Kantons, werden wir den moderaten Antrag stellen, den Brutto-Aufwand um 10,0 Prozent zu kürzen. Esther Gebhard-Schöni, EVP, Möriken-Wildegg: Mit dem Programm Natur 2020 und seinen fünf Handlungsfeldern und der Umsetzung wird der Kanton Aargau dieser Verbundaufgabe (Bund und Kanton) in guter Weise gerecht. Die EVP ist mit der Zwischenbilanz der ersten Etappe und deren Aussagen völlig einverstanden. Es wurde gute Arbeit geleistet. Dafür haben die Verantwortlichen ein Lob verdient. Eine hohe Biodiversität ist der EVP ein besonderes Anliegen. Mit dem Verdichten des Siedlungsraums ist diese Abnahme der Artenvielfalt gemäss Kessler-Index am deutlichsten. Zu den 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3023 Verlierern gehören unter anderem Bachstelze, Distelfink, Grauschnäpper und Wachholderdrossel. Es fällt auf, wie oft Garteneinfriedungen durch Kirschlorbeer und Thuja, oder neustens mit Granitplatten, gemacht werden. Das ist eine Verarmung für die siedlungsinterne Natur und Landschaft. Um eine Trendwende herbeizuführen müssen die bisherigen Aktivitäten des Kantons für die Förderung und den Erhalt der Biodiversität massiv ausgebaut werden. Der Umgang mit Neobiota ist ein schwieriger. Die Bekämpfung invasiver Pflanzen wird neu offenbar nur noch an prioritären Stellen im Kanton durchgeführt, zum Beispiel in Schutzgebieten. Es wurde moniert, dass die Gemeinden selber aktiv werden sollten. Teilweise könnte diese Bekämpfung enorme Kosten verursachen, zum Beispiel wegen des asiatischen Knöterichs. Hier haben wir Bedenken. Mit den weiteren Einsparungen sollen die Ziele von Natur 2020 nicht verletzt, sondern gestreckt werden. Das bedauert die EVP. Allerdings muss die angespannte Lage des Kantons berücksichtigt werden – einmal abgesehen von den Ursachen, weshalb es so weit gekommen ist. Der Regierungsrat versichert, dass von den übergeordneten Zielsetzungen nicht allzu weit abgewichen wird und dass trotzdem eine Million Franken, verteilt auf fünf Jahre, zusätzlich eingespart werden können. Für die Erhöhung der Mittel gemäss Minderheitsantrag könnte sich die EVP teilweise erwärmen. Wir verfolgen die Argumentation nochmals genau. Wir sähen die zusätzlichen Mittel am ehesten für eine erhöhte Aktivität zugunsten der Biodiversität in den verdichteten Siedlungen und zur Bekämpfung der Neobiota. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Die CVP-Fraktion wird auf die Botschaft eintreten und dem Verpflichtungskredit für die zweite Etappe des Programms Natur 2020 in der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Höhe zustimmen. Die CVP-Fraktion ist insgesamt mit dem Bericht zum Programm Natur 2020, also der Zwischenbilanz der ersten Etappe von 2011 – 2015, Handlungsschwerpunkte und Ziele der zweiten Etappe 2016 – 2020, zufrieden. Er ermöglicht einen Blick zurück und gibt eine Übersicht über die geplanten weiteren Massnahmen. Die Ziele der verschiedenen Handlungsfelder sind in der Mehrheit konkret, und damit auch messbar. Der Bericht legt klar, wo in der zweiten Etappe angesetzt werden soll. In der Kommissionberatung gab es aus den verschiedenen Fraktionen unterschiedliche Meinungen zur Höhe der für die zweite Etappe einzusetzenden Mittel. Einige waren für eine Mittelkürzung, andere für eine Erhöhung. Wir betrachten die Höhe des vom Regierungsrat vorgeschlagenen Kredits als vernünftig. Dies vor allem auch angesichts der Sparbestrebungen des Kantons. Wir müssen uns in der aktuell finanziell angespannten Situation auf jene Massnahmen beschränken, die am wirkungsvollsten sind. Dies ist unserer Ansicht nach gelungen. Wir halten es insbesondere für richtig, dass die verfügbaren Mittel vor allem an der Front eingesetzt werden. Wir werden dem Verpflichtungskreditantrag des Regierungsrats mit grossem Mehr zustimmen, den Minderheitsantrag der Kommission UBV für einen erhöhten Mitteleinsatz aber ablehnen. Dr. Johannes Jenny, FDP, Baden: Natur 2020 ist eine Erfolgsgeschichte. Ich muss nicht nochmals ins Detail gehen, ich kann die Zusammenfassung vorwegnehmen. Natur 2020 ist, zusammen mit dem Naturschutzprogramm Wald, das Beste, was der Aargauer Natur und uns allen passieren kann. Ohne Natur 2020 gingen nicht nur die Perlen der Aargauer Natur vor die Säue, ohne Natur 2020 würde auch die Wirkung der anderen Programme, die ebenfalls wichtig sind, massiv geschwächt. Soweit sind wir uns wohl alle einig. Ob als Jäger in der Natur, als Fischer am Bächlein helle, als Landwirt, welcher die Natur pflegt – wir alle, nicht nur Irrläufer, sondern auch OL-Läufer, profitieren von einer schönen Natur. Und selbst ein Autofahrer, dessen Motor nicht ohne Sauerstoff funktioniert, hat ein grosses Interesse an einer intakten Aargauer Natur und Landschaft. Nun wird sich die eine oder andere sagen: "Gönnen wir uns doch eine Pause. Jetzt, da es der Staatskasse so schlecht geht. Machen wir doch später weiter, wenn wir wieder Geld haben." Klingt vernünftig. Doch genau das wäre mit Abstand die teuerste Variante. Es ist viel einfacher und günstiger, den wachsenden Druck auf Natur und Landschaft mit geeigneten Massnahmen jetzt aufzufangen, ein funktionierendes System jetzt funktionstüchtig zu halten, als ein kaputtes System später zu flicken. Ein Beispiel: Vor 25 Jahren war der Laubfrosch im Aargau fast ausgestorben, weil der Lebensraum praktisch zerstört 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3024 war. Das gänzliche Verschwinden konnte mit riesigem Aufwand von Staat und privaten Organisationen im allerletzten Moment noch verhindert werden. Aber es kostete nicht nur enorm viel Herzblut, sondern auch Geld, um die Trendwende ein Vierteljahrhundert später doch noch endlich herbeizuführen. Die Neophyten wurden erwähnt. Es gibt nicht nur die, welche auf Magerwiesen zu finden sind. Die gibt es auch, aber es gibt noch andere. Die brauchen in Gottes Namen auch ein wenig Geld. Die Wildtierkorridore: Es sind nicht nur die Grünbrücken, die zum Glück zu einem grossen Teil von der Strassenkasse finanziert werden. Es sind die Wildtierkorridore insgesamt, die erhalten werden müssen, gesichert und gestaltet. Sonst droht eine Verarmung der genetischen Vielfalt der Populationen, zum Beispiel des Rehwilds. Eine Folge, die nur mit riesigem Aufwand und über viele Jahrzehnte wieder rückgängig gemacht werden könnte. Sie erinnern sich vielleicht an den schönen Flyer, mit dem die beste Partei aller Zeiten eben in den Nationalratswahlen einen fantastischen Erfolg errungen hat: Sie schickt einen hervorragenden Mann aus unserer Mitte nach Bern. Auf der Vorderseite des Flyers war nicht etwa eine sechsspurige A1 – die braucht es unter Umständen auch – sondern eine wunderschöne Landschaft. Etikettenschwindel? Nein! Heute Morgen in der Fraktionssitzung war ich beim Minderheitsantrag in der Minderheit – das ist selbstverständlich – aber ich hatte zum ersten Mal nationalrätliche Unterstützung. Zudem: In den vergangenen Jahrzehnten haben freisinnige Baudirektoren die Wichtigkeit von Natur und Landschaft als Standortvorteil des Wohnkantons Aargau erkannt und entsprechend in diese Werte investiert; nicht übertrieben viel, aber sehr klug und sehr effizient. Ein wechselndes, aber immer naturverbundenes, Parlament ist dem Regierungsrat gefolgt und hat dadurch in unserem Kanton wunderschöne Landschaften und Naturwerte erhalten, was viele gute Steuerzahler angelockt hat. Nun, wir haben es gehört: Wir Naturschützer, aber auch Jagd und Fischerei, fordern mehr. Es wäre ja machbar, die Summe von zwei Café Crèmes pro Jahr und Einwohner einzusetzen. Politisch wäre es schwierig. Selbstverständlich soll der Staat in dieser schwierigen Situation entlastet werden. Und ich setze mich persönlich ganz konkret dafür ein, zu handeln, wo es geht. In Biberstein konnte die Gemeinde, zusammen mit der privaten Naturschutzorganisation, dem Staat für 3,6 Millionen Franken eine Last abkaufen und mit diesem stolzen Betrag den schlaffen Staatssäckel füllen. Gemeinde und Pro Natura konnten einem jungen Landwirt aus der Gemeinde eine Existenz auf einem attraktiven Hof bieten. Genau darum macht hier das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, das zitiert wurde, eine Ausnahme. In dieser Situation dürfen Private, und auch der Staat, Land kaufen. Die Staatsaufgabe "Erhaltung von Natur und Landschaft" wurde dadurch, und darüber hinaus, von den neuen Eigentümern übernommen. Was jedoch am Jurasüdfuss bereits blüht, muss, beispielsweise in Fischbach-Göslikon, noch etwas wachsen. Vielleicht gelingt es in Zukunft, dem Staat noch mehr Aufgaben abzunehmen. Eine Schwierigkeit ist nur, dass die Mitgliedschaft beim Staat obligatorisch ist, bei Pro Natura noch nicht. Der Regierungsrat führt aus, das mit 14,75 Millionen Franken die Vorgaben des Bundes gerade noch erfüllt und die entsprechenden Bundesgelder noch abgeholt werden können. Die Fraktionsmehrheit kann dies nachvollziehen. In der jetzigen Situation müsse überall gespart werden, also auch bei der Natur. Klingt auch vernünftig. Es wird Sie nicht überrascht haben, dass ich mit einem guten, hoffentlich bis zum Schluss meines Votums noch wachsenden, Viertel der Fraktion anderer Meinung bin, nämlich, dass die absolute Schmerzgrenze bereits bei den 16 Millionen erreicht ist. Warum? Es geht nicht um die Bremsung des Wachstums wie in anderen Bereichen, sondern um eine massiven Rückschritt zu Lasten unserer Lebensgrundlage. Die Kürzung des Kredits auf 14,75 Millionen Franken beträgt 18,0 Prozent. Wo finden Sie das sonst? Ich glaube, die Natur hat ausreichend gelitten. Sparen Sie vernünftig mit nationalrätlicher Unterstützung. Folgen Sie dem Minderheitsantrag der Kommission. Barbara Portmann-Müller, GLP, Lenzburg: Was schätzen die Aargauerinnen und Aargauer an ihrem Kanton am meisten? Womit bleiben der Nachwelt Baudirektoren wie Ulrich Siegrist und Thomas Pfisterer in Erinnerung? In welchem Bereich haben wir in den letzten Jahren, wohl ohne es uns bewusst zu sein, gegen 30,0 Prozent der Mittel gekürzt? Die Antwort auf alle drei Fragen ist Natur und Landschaft. Die drei Fragen sollen uns einerseits zeigen, dass Natur und Landschaft einen beinahe unschätzbaren Wert für unsere Bevölkerung darstellen. Sie sollen uns und den amtierenden 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3025 Baudirektor aber auch nachdenklich stimmen. Veränderungen geschehen häufig schleichend. Sie dringen nur mit einem gewissen Abstand ins Bewusstsein. Wer nimmt schon die Reduktion der Artenvielfalt aktiv war? Wenn man darüber nachdenkt, hat man vielleicht wirklich schon lange keinen Wiedehopf mehr gesehen. Wer hier drin hat wahrgenommen, dass die Mittel für den Naturschutz laufend weniger werden? Und hat sich der Herr Baudirektor auch schon überlegt, mit welchem Erbe er der Aargauer Bevölkerung in Erinnerung bleiben will? Mit Kleiber oder Kreisel? Um den Rückgang der Artenvielfalt zu verlangsamen werden Mittel benötigt. Der hier beantragte Mittelumfang tönt nach viel, ist aber zu klein, um den Stolz unserer Bevölkerung nachhaltig pflegen zu können, weshalb die Umweltverbände mit der Petition eine Verdoppelung der Mittel gefordert hatten. Dies scheint im heutigen Umfeld nicht opportun, obwohl es sachlich wohl gerechtfertigt wäre. Der Minderheitsantrag beinhaltet die sehr moderate Erhöhung auf 16,45 Millionen Franken, wie es der Regierungsrat selber noch in der Anhörungsbotschaft vorgesehen hat. Ich bitte Sie, zugunsten von Fledermaus, Frauenschuh und der Freude an beidem, diesem Betrag zuzustimmen und den Antrag der SVP abzulehnen. Stefan Haller, BDP, Dottikon: Die BDP unterstützt die Weiterführung des Programms Natur 2020. Die Herausforderungen rund um unseren Lebensraum werden auch in Zukunft in keiner Weise geringer und müssen von uns als Politiker ernst genommen werden. Insbesondere im Fokus von Verdichtung der Siedlungen einerseits und der Ressourcen auf der anderen Seite ist es enorm wichtig, Natur und Lebensraum zu erhalten. Die BDP ist jedoch klar der Meinung, dass die Wirksamkeit der Massnahmen regelmässig geprüft respektive bei Bedarf deren Ausrichtung angepasst werden muss. Wie schon in der Vernehmlassung betont, hinterfragen wir den Sinn des Aufkaufens von Landstrichen zum Erhalt von Lebensraum. Wir sind klar der Meinung, dass alternative Lösungsansätze geprüft werden müssen. Aus diesem Grund begrüssen wir, dass die Stossrichtung dahingehend geändert worden ist, indem die Instrumente der Nutzungsplanung und Bewirtschaftungsverträge grundsätzlich vor dem Landerwerb Priorität haben sollen. Lebensraum muss auch für den Menschen attraktiv sein. Es ist nicht sehr gesund, in Wohnsiedlungen zu leben, die derart dicht zusammenliegen, dass man vom Frühstückstisch dem Nachbarn ins Schlafzimmer sieht oder man das Gefühl bekommt, dass einen die Häuser von beiden Seiten zu erdrücken scheinen. Lieber bauen wir höher und schaffen damit im urbanen Wohnraum mehr Begegnungszonen zwischen den einzelnen Wohn- und Arbeitsobjekten und geben damit auch der Tier- und Pflanzenwelt einen Raum zum Leben zurück. Ein lebenswerter Lebensraum wirkt sich direkt auch auf die Vitalität des Einzelnen aus, was wiederum der Wirtschaft in Form von Produktionskraft zugutekommt. Zwingend zu vermeiden ist, dass der Naturschutz nur noch verbürokratisiert wird. Es sollte ein Ziel von uns allen sein, den Raum so zu gestalten, dass er langfristig lebenswert bleibt und Freude macht. Wir sind der Meinung, dass die Ziele auch mit einem leicht tieferen Kredit von 14,75 Millionen Franken erreicht werden können und unterstützen den Antrag des Regierungsrats. Die BDP ist aber auch klar der Meinung, dass in diesem Bereich nicht noch mehr gespart werden darf. Wir müssen zu unserem Lebensraum aktiv Sorge tragen. Dies ist in der heutigen Zeit unumgänglich. Wir treten ein und stimmen zu. Martin Brügger, SP, Brugg: Auch wir von der SP hätten die Kompetenz, über den Glögglifrosch und den Fadenmolch, den triturus helveticus, zu berichten und Ihnen Details zu unterbreiten. Aber schlussendlich geht es um einen Brückenschlag zwischen Natur und Mensch – und eigentlich trotz der sehr guten Vorlage und des guten Inhalts um die entsprechenden Finanzen. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2015 – 2018 werden 18 Millionen Franken ausgewiesen. Der Regierungsrat sagte damals, das sei nötig. Bei der Anhörung waren es dann 16,45 Millionen Franken und schlussendlich, nach der Anhörung, noch 14,75 Millionen Franken. Dieses "Streichkonzert" ist nicht plausibel. Es ist willkürlich und widerspricht eigentlich auch den ursprünglichen Argumenten des Regierungsrats. Es widerspricht auch vielen Anhörungseinwendungen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3026 Die Biodiversität braucht Kontinuität. Es geht nicht an, dass man stoppt, einen Kredit und ein Projekt zurückstuft und dann auf Jahre hinausschiebt. Das ist nicht gut für die Natur und auch nicht für die Gemeinden. Denn schlussendlich sind die Gemeinden jene, die dieses Programm auch durchziehen. Sie sind auf die Beiträge angewiesen. Brugg beispielsweise, ein wichtiger Ort innerhalb des Wasserschlosses, ist darauf angewiesen, dass diese Pflegemassnahmen auch gemacht werden. Man könnte irgendeine Bahnböschung oder eine Strassenböschung mit auswärtigen Pflanzen begrünen; die Biodiversität nützt allen. Die Pflege dieser Grünflächen, wenn man das gut und naturnah macht, kostet immer Geld, je nachdem einfach unter einem anderen Budgetposten. Zur Konkurrenz zwischen Natur und Landwirtschaft: Das Vorhaben Labiola (Landwirtschaft, Biodiversität, Landschaft) haben wir hier eindrücklich gutgeheissen. Es ist keine Konkurrenz, geschätzte Landwirte, es ist ein Hand in Hand gehen mit der Landwirtschaft. Nun der Blick zur OLMA (Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung): Der Kanton Aargau hat sich an der OLMA präsentiert, notabene vor allem mit seinen Naturwerten. Gleichzeitig hat er auch gezeigt, dass der Kanton Aargau über schöne Landschaften und Wohnlagen verfügt. Zu Neobiota, die für Tiere (Neozoen) und Pflanzen (Neophyten) steht: Die Folgekosten, die auch von der Landwirtschaft erwähnt wurden, können enorm sein. Das muss man rechtzeitig anpacken. Da werden Private und auch die Öffentlichkeit zur Kasse gebeten, wenn wir hier die entsprechenden Mittel erst später sprechen. Das ist nicht gut. Zur Freiwilligenarbeit: Die über 3'000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, denen die Natur nicht gleichgültig ist, und die wollen, dass unsere Umwelt naturnah bewirtschaftet wird, haben eine Verdoppelung dieses Kredits beantragt. Diese Bürger leisten aber auch Freiwilligenarbeit. Sie zerren die Neobiota aus und bekämpfen sie freiwillig. Sie brauchen aber auch Unterstützung. Rund 40,0 Prozent der Beiträge, die wir sprechen, kommen vom Bund. Wenn wir diese Beiträge nicht sprechen, wird auch der Bund seine Beträge nicht leisten – das wäre schade. Diese 14,75 Millionen Franken sind wenig, wenn man sie ins Verhältnis zu jener Summe stellt, die in der selben Zeit aus der Strassenkasse gesprochen oder benötigt werden, wahrscheinlich rund eine Milliarde Franken. Damit liegen wir im höheren Promillebereich oder vielleicht bei etwas über einem Prozent. Das ist nicht viel, insbesondere auch dann, wenn die entsprechenden Strassenprojekte wieder Naturflächen verbrauchen. Die Natur hat Anwälte verdient und diese Anwälte dürfen Sie auch ein wenig sein. Es geht mitunter um Standortförderung, um einen kompetitiven Kanton Aargau, wo es auch schön ist zu wohnen, wo die Natur nah ist. In diesem Sinne wird die SP den Minderheitsantrag unterstützen. Der Betrag von 16,45 Millionen Franken, den wir in der Anhörung hatten, ist moderat und nicht übertrieben. Er kommt Mensch und Natur zugute sowie dem Kanton Aargau – und insbesondere den Gemeinden. Regula Bachmann-Steiner, CVP, Magden: 2011 hat der Grosse Rat dem Verpflichtungskredit mit 130 Stimmen gegen 1 Stimme zugestimmt. Heute sieht es anders aus: Obwohl das Programm Natur 2020 Erfolg zeigt, stellt man fest, dass es nicht genügt. So schreibt der Regierungsrat in der Botschaft, dass der Druck auf Arten und Lebensräume zunimmt. Eine Verstärkung der Anstrengungen zum Erhalt und zur Aufwertung von Lebensräumen und gefährdeten Arten ist dringend notwendig. Das sage nicht nur ich, sondern auch der Regierungsrat. Doch was ist das Fazit daraus? Ich möchte Ihnen nochmals ein paar Zahlen präsentieren, damit Sie sehen, dass es hier wirklich um einen Kahlschlag geht: In der Periode 2007 – 2010 standen noch 2,5 Millionen Franken pro Jahr von Seiten Kanton zur Verfügung. Es ist eben wirklich schwierig hier. Hier werden brutto, netto, Kanton, Bund und Perioden (vier und fünf Jahre) vermischt. Es ist nicht einfach. Nun soll der Betrag um 30,0 Prozent auf 1,7 Millionen Franken gekürzt werden. Weshalb die Bedeutung von Natur und Landschaft für den Regierungsrat – und teilweise auch für Sie – so drastisch abgenommen hat und auf dem Buckel von Natur und Landschaft massive Kürzungen vorgenommen werden, ist für mich unangebracht und unverständlich. Denn bedenken Sie bitte: Im Rahmen der Leistungsanalyse hat die Natur bereits ihren Beitrag, ihr Opfer, geleistet – und zwar nicht zu knapp. In unserem Kanton und in der Schweiz ist mehr als ein Drittel der Pflanzen und Tierarten bedroht. Es geht unter anderem um Fische (die Äsche), Feldhase und Laubfrosch. Diese sind auf Naturschutz 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3027 angewiesen. Und da kann leider die Landwirtschaft nicht vollständig in die Bresche springen. Die Artenvielfalt im Siedlungsraum hat drastisch abgenommen. Zudem bedrohen, wie Sie schon gesagt haben, invasive Arten die Biodiversität. Für eine Trendwende braucht es mehr Mittel, mehr Einsatz. Sie glauben doch nicht, dass wir mit diesem Kahlschlag im Naturschutz unser Budget langfristig retten können. Kurzfristiges Sparen auf dem Buckel der Natur erzeugt langfristig Schäden und höhere Kosten. Die massivsten Abstriche werden beim Naturschutz in den Gemeinden gemacht. Und das sollten sich vielleicht die Vertreter der Gemeinden auch merken. Am massivsten gespart wird bei den Beträgen und den Unterstützungen für den Natur- und Landschaftsschutz in den Gemeinden. Und dies, obwohl in der Anhörung insbesondere die Regionalplanungsverbände (Replas), die Städte, Gemeinden und die Mehrheit der Parteien die Beibehaltung oder Erhöhung des Kredits verlangten. Wir nehmen mit dieser Kürzung in Kauf, dass die Anstrengungen reduziert werden und für die Natur vor unserer Haustüre in immer mehr Gemeinden und Städten weniger zur Verfügung steht. Was passiert? Die Freiwilligen in den Gemeinden, die sich mit grossem Engagement für die Natur einsetzen, bestrafen wir, statt sie zu unterstützen. Es wurde schon erwähnt, dass wir innerhalb von kurzer Zeit 3'000 Unterschriften gesammelt haben mit der Bitte, den Beitrag massiv zu erhöhen. Es waren dabei beteiligt: die Aargauer Natur- und Umweltverbände, Jagdschutzverband, Fischereiverband, Pro Natura und WWF. Die Aargauer Bevölkerung steht hinter dem Naturschutz. Sie will, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen. Auch Umfragen im Kanton, in den Regionen und den Gemeinden zeigen, dass die Natur für unsere Bevölkerung zu den wichtigen Standortfaktoren gehört. Und bedenken Sie bitte: Die Verbindung mit der Natur hat wenig oder nichts mit der politischen Einstellung zu tun. Sie geht quer durch die Bevölkerung. Unterstützen Sie bitte den Minderheitsantrag, stimmen Sie für den Verpflichtungskredit von 16,45 Millionen Franken. Ruedi Weber, Grüne, Menziken: Ich möchte Sie nur ganz kurz mit einem nachdenklich stimmenden Vergleich konfrontieren. Vielleicht hilft das ein bisschen bei der Abstimmung. Mit dem Vergleich zwischen dem jährlich x-fachen Milliardenvolumen unserer florierenden Bauwirtschaft – ich wiederhole – mit dem x-fachen Milliardenvolumen der Bauwirtschaft. Dieses Milliardenvolumen setzen wir unserem bescheidenen vorliegenden Kredit entgegen. Wenn ich die 16 Millionen Franken nehme, die Barbara Portmann vorschlägt, gibt das gerade einmal ein paar wenige Häuserblocks, mehr nicht. Ich plädiere deshalb für den Minderheitsantrag von Barbara Portmann und damit auch für unsere natürliche Lebensgrundlage. Stephan Attiger, Regierungsrat, FDP: Natur 2020 ist ein sehr wichtiges Programm. Es setzt die Eckpfeiler für den Natur- und Landschaftsschutz sowie für die Politik, die wir da leben wollen. Es geht um Vollzug von Aufgaben, um Schutz, um Förderung von Arten, um Sicherung und Aufwertung. Diese Aufgabe haben wir. Diese Aufgabe haben wir in der Vergangenheit gemacht und wollen wir auch in der Zukunft machen. Die Zwischenbilanz ist gut – so das Fazit aus den Voten, die ich soeben gehört habe. Das heisst, wir fahren fort mit diesem Programm, das offenbar gut unterwegs ist. Und man darf hier nicht von einem Kahlschlag sprechen, wenn wir Anpassungen machen. Wir haben, nicht zuletzt aus finanziellen Überlegungen, den Kredit von den 16,45 Millionen Franken auf 14,75 Millionen Franken reduziert. Aber ich bitte auch zu beachten, dass es weitere Programme gibt. Wir haben nicht nur Natur 2020. Das ist der Grundpfad, den wir fahren, aber es gibt weitere Aktivitäten. Wir haben ein Naturschutzprogramm Wald, wir haben Auenprojekte, wir haben Renaturierungen sowie Hochwasserschutz mit Anpassungen, von welchen die Natur auch profitieren kann. Bei Strassenprojekten machen wir Ausgleichshandlungen für die Natur und für den Umweltschutz. Es ist also nicht so, dass wir nur Aktivitäten machen, die aus diesem Kredit finanziert werden. Insofern bitte ich auch die Gesamtsicht zu behalten und demzufolge diesen Kredit in die anderen Programme, die wir haben, einzugliedern. Es wurde schon gesagt, die Landwirtschaft macht wichtige Aufgaben. Aber was wichtig ist: Die verschiedenen Programme sind aufeinander abgestimmt. Es gibt keine Doppelspurigkeiten. Die Landwirtschaft oder das Naturschutzprogramm Wald sind nicht dazu da, in die Bresche zu springen. Aber sämtliche Programme dienen der Natur und der Artenvielfalt. Ich glaube, es ist wichtig, dass man hier die Auslegeordnung macht. Es liegt ja nicht unbedingt in den 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3028 Genen eines Regierungsrats, gegen eine Erhöhung des Kredits zu sprechen. Trotzdem, ich habe es bereits erwähnt: Es sind die Erwägungen des Regierungsrats, auch im Zusammenhang mit der finanziellen Situation, in der wir stecken. Und wir sind überzeugt, dass wir auch mit diesen 14,75 Millionen Franken die Ziele erreichen. Das ist entscheidend. Und entscheidend ist, dass wir die Aufgabe, die wir vom Bund übertragen bekommen haben, erfüllen können. Sonst könnten wir keine Vereinbarung mit dem Bund abschliessen. Die NFA-Zahlungen (neuer Finanzausgleich) würden dann nicht fliessen. Da ist auch die Kontrolle des Bundes, die bestätigt, dass wir mit diesem Programm die Ziele erreichen und somit eben auch die NFA-Vereinbarung abschliessen können. Bei einer weiteren Reduktion des Kredits – da würden die Ziele sicher nicht zu 100,0 Prozent erfüllt werden können – hätten wir auch Probleme, eine NFA-Vereinbarung abzuschliessen. Die Höhe dieses Kredits wurde nicht zufällig so definiert. Es ist die Höhe, wo die Ziele erreicht werden, wo wir die NFA-Vereinbarung mit dem Bund abschliessen können. In der Folge werden uns die Mittel des Bundes – die 40,0 Prozent – gutgeschrieben. Insofern glaube ich, dass das Ganze gut ausgewogen ist. Es wurde auch gesagt, man müsse Naturschutz effizient machen. Dementsprechend sind wir gefordert, dieses Programm möglichst effizient weiterzuführen. Neobiota wurden erwähnt. Neobiota sind ein schwieriges Thema. Mit diesen finanziellen Mitteln müssen wir uns auf einzelne Pflanzen und Orte beschränken, insbesondere auf die Schutzgebiete. Das wurde richtig erwähnt. Hier erhoffen wir uns eine bessere Abstimmung vom Bund. Es macht keinen Sinn, dass jeder Kanton eine andere Pflanze bekämpft. Wir brauchen eine Abstimmung über die Kantone hinweg, damit wir die Neobiota-Bekämpfung besser umsetzen können. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage des Regierungsrats zu folgen und die Kürzungsanträge abzulehnen. Dies, weil wir ansonsten die Ziele nicht erreichen. Die NFA-Vereinbarung wäre gefährdet. Ich bitte Sie auch, die Erhöhungen abzulehnen. Dies insbesondere aus finanzpolitischen Überlegungen. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung/Antrag gemäss Botschaft Minderheitsantrag der Kommission UBV: "Für die 2. Etappe (2016–2020) des Programms Natur 2020 wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 16,45 Millionen Franken (anstatt 14,75 Millionen Franken) (Indexstand 1. Januar 2014; Produktionskostenindex [PKI] des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte Fluss- und Bachverbau; 125,1 Punkte) beschlossen. Der Verpflichtungskredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an." Christian Glur, Murgenthal, beantragt, den Verpflichtungskredit auf 13,0 Mio. Franken (anstatt 14,75 Mio. Franken) festzulegen. Abstimmungen Gegenüberstellung 1 Für Antrag UBV-Kommissionsminderheit (VK 16,45 Millionen Franken) 81 Stimmen Für Antrag Glur (VK 13,0 Millionen Franken) 42 Stimmen Gegenüberstellung 2 Für Antrag UBV-Kommissionsminderheit (VK 16,45 Millionen Franken) 51 Stimmen Für Antrag Regierungsrat (VK 14,75 Millionen Franken) 73 Stimmen Hauptabstimmung (Verpflichtungskredit Fassung Regierungsrat 14,75 Millionen Franken) Der Antrag wird mit 103 gegen 21 Stimmen gutgeheissen. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3029 Beschluss Für die 2. Etappe (2016–2020) des Programms Natur 2020 wird ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 14,75 Millionen Franken (Indexstand 1. Januar 2014; Produktionskostenindex [PKI] des Schweizerischen Baumeisterverbands, Bausparte Fluss- und Bachverbau; 125,1 Punkte) beschlossen. Der Verpflichtungskredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderaufwendungen an. Fakultatives Referendum Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 63 Abs. 1 lit. d der Kantonsverfassung. Vorsitzender: An dieser Stelle schliesse ich die Sitzung. 20. Oktober 2015 Art.-Nr. 1082 3030