Bundesrepublik Deutschland

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Gedanken zu den
Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes
und zu dem Wahlbetrug, durch die Parteien:
"Die *Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt." (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG)
* Teil 1 BGB natürliche Personen. Abgeordnete sind grundsätzlich natürliche Personen die keinem
Verein, Vereinigung, Organisation sprich Parteien angehören. Nur diese Personen können in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, im Rahmen einer Personenwahl
nachdem Verhältniswahlrecht (wer die meisten Stimmen auf sich vereint) gewählt werden.
Es können somit keine unnatürlichen Personen, siehe Personal – Ausweis gewählt werden. Als
Personal sind auch der Mitglieder von Vereinen sprich Parteien so anzusehen. Diese „Personen“ sind
durch ihre Mitgliedschaft an den Verein/Partei gebunden und können in der Abfolge auch nicht
durch Nichtmitglieder gewählt werden.
Alle zur Wahl aufgestellten „Personen“ von Vereinen/Parteien wurden auf den
Mitgliederversammlungen auch Parteitag genannt unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewählt. Diese
so aufgestellten Mitglieder von Vereinen/Parteien über die Landeslisten sind nicht wählbar. Denn,
dann würden Nichtmitglieder, Mitglieder von Vereinen wählen gemäß § 21 BGB. Jedem dürfte klar
sein das dieses nicht möglich ist. Folglich begeht der Landesverband, Landverein sprich Partei jetzt
schon nach:
§ 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner
Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wahlberechtigt sind demzufolge nur Mitgliederinnen und Mitglieder von Vereinen sprich Parteien. In
der Abfolge wählt man sich selber in eine Position die nicht durch die Öffentlichkeit, dem deutschen
Volke zustande kommt. Etwas anderes wäre und das auch mit Verweis auf:
§ 108d Geltungsbereich
Die §§ 107 bis 108c gelten für Wahlen zu den Volksvertretungen, für die Wahl der Abgeordneten des
Europäischen Parlaments, für sonstige Wahlen und Abstimmungen des Volkes im Bund, in den
Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für Urwahlen in der Sozialversicherung. Einer
Wahl oder Abstimmung steht das Unterschreiben eines Wahlvorschlags oder das Unterschreiben für
ein Volksbegehren gleich.
§ 108 d Stgb erklärt wie Wahlen stattzufinden haben. Dieser Paragraf steht somit in direkter
Verbindung mit Art. 38 GG. Denn es handelt sich hierbei um die Abstimmung des Volkes über
natürliche Personen gleich Abgeordnete die nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden müssen.
Als Wahlvorschlag kann sich jede Person die das 27. Lebensjahr welches mit Anbeginn des ersten
Tages des 28. Lebensjahr vollendet ist, in seinem Wahlkreis aufstellen lassen. Dazu bedarf es 200
Unterstützerunterschriften die amtlich (Rathaus) beglaubigt sein müssen. Diese natürliche Person
(Mehrzahl Personen), die keinem Verein, Vereinigungen sprich Parteien angehören darf, ist wählbar
geworden. Diese so aufgestellten Wahlvorschläge werden angekreuzt, der Wahlzettel ist zu
unterschreiben. Damit wird eine Willenserklärung durch den Wähler bekundet. Nur diese natürlichen
Personen ziehen in den Landtag ein und wählen aus ihren eigenen Reihen ihre Minister und den
Ministerpräsident gemäß der jeweils Originalen Landes/Gliedstaatsverfassungen von 1946/47.
Jegliche bisherige Änderungen an diese Verfassungen sind nichtig, denn diese wurden immer nur
durch Geschäftsführende § 129 Stgb kriminelle Vereinigungen sprich Parteien ohne Volksentscheid
getätigt. Jegliche Änderungen von Landesverfassungen die durch die Geschäftsführenden Parteien
mit Volksentscheid getätigt worden sind, sind genauso nichtig. Denn derer haben es bis heute nicht
nötig empfunden die richtigen und somit korrekten Wahlen auszuführen bzw. zu tätigen. Dieses kann
man aus fast jeder Verfassung erlesen, als Beispiel wird die von Rheinland-Pfalz hier angeführt:
Artikel 144 Verfassung für Rheinland-Pfalz
Vom 18. Mai 1947 [Inkrafttreten der Verfassung]
(1) Diese Verfassung tritt mit ihrer Annahme durch das Volk in Kraft.
(2) Die vorläufige Landesregierung gilt bis zur Bildung einer neuen Regierung als geschäftsführende
Regierung im Sinne des Artikels 99 Abs. 4.
Der Rechtsbruch:
(4) Die am Tage der Annahme dieser Verfassung durch das Volk gewählten Abgeordneten bilden den
1. Landtag im Sinne dieser Verfassung.
In Abs. 1 wird erklärt vorläufig und Geschäftsführend, der Grund ist, daß weder die Mitglieder/-innen
noch die Vereine/Parteien gewählt werden können. Infolge dessen treten derer zunächst nur in
Vertretung auf. Darüber hinaus können an demselben Tage keine Wahlen im Rahmen des
Volksentscheides getätigt werden. Denn zuerst muß die Verfassung in Kraft gesetzt werden, was am
18. Mai 1947 der Fall war. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung tritt zunächst alles Vorhergegangene
außer Kraft. Es gibt regulär nur noch eine Geschäftsführende Landesregierung, die nun nach dieser
Verfassung die regulären Wahlen auf den Weg bringen muss.
Artikel 76 [Wahlgrundsätze]
(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind allgemein, gleich, unmittelbar,
geheim und frei.
Artikel 79 [Landtag, Landtagsabgeordnete]
(1) Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.
Artikel 80 [Landtagswahl]
(1) Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen
Verhältniswahl gewählt.
Im Auszug:
Artikel 82 [Wahlprüfung]
Die Gültigkeit der Wahlen prüft ein vom Landtag gebildeter Wahlprüfungsausschuss.
Es gibt bei einem Volksentscheid immer nur eine Ja oder Nein Möglichkeit. Der Volksentscheid wird
nun mehr nach „Nazimanier“ auch gleichzeitig zu Wahlen von Mitglieder/innen missbraucht (s. § 108
d Stgb). In der Abfolge würde dieses nun bedeuten das diese „Abgeordneten“ von NICHT wählbaren
Vereinen sprich Parteien die vornehmlich nur Geschäftsführend ohne Prokura sind infolge einer
irregulären Wahl durch Volksentscheid in Ämter gehoben zu derer diese nach Art. 80 nicht berechtigt
sind. Es können immer nur natürliche Personen, aber keine Mitglieder von Vereinen / Parteien
gewählt werden. Der Volksentscheid zur Verfassung besitzt Gültigkeit, was keine Gültigkeit besitzt
sind die Wahlen die unmittelbar mit dieser Inkraftsetzung der Verfassung nach Art. 144. 4 getätigt
wurden, sofern Art. 80 nicht eingehalten worden ist. Die vermeidlichen Abgeordneten sind allesamt
Mitglieder von Vereinen sprich Parteien und stellen somit keine natürliche Person da. Es bleibt
somit bei einer Geschäftsführenden nicht legitimierten Landesregierung und folglich ohne Prokura.
Rheinland-Pfalz als eigenständiges Land und Staat kann nun auf diese in deutscher Sprache benannte
„Bundesrepublik Deutschland“ übertragen werden. Art. 38 GG sagt nichts anderes aus, auch hier gilt
dasselbe wie für jedes Land/Staat.
Denn nach Art. 38 sind genauso nur natürliche Personen im Verhältniswahlrecht durch das deutsche
Volk wählbar, wie es auch der § 108 d Stgb gleich mit bestimmt. Nun werden Sie sich die Frage
stellen, woran kann ich erkennen das die Wahlen einer „Bundesrepublik Deutschland“ eine Arglistige
Irreführung und Täuschung nach § 263 Stgb darstellt. Zum ersten: es gibt keine Bundesrepublik, diese
Aussage entspricht schon nicht Art. 100 Norm und dem dazugehörenden Militärgesetzgebung
Deutschland ,, Verordnung Nr. 3 Amtssprache ,, 2. Alle offiziellen Bekanntmachungen und alle
Schriftstücke, die durch den Obersten Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte oder in dessen Auftrage
erlassen und herausgegeben werden, werden in englischer Sprache abgefaßt.
Falls Übersetzungen in die deutsche oder irgendeine andere Sprache gemacht werden, so gilt immer
der englische Wortlaut. Diese Verordnung wurde durch die Kontrollratsdirektive Nr. 11 auf die
Amtssprachen französisch und russisch erweitert.
Es gibt somit immer nur eine:
Föderale Republik -> von <- Deutschland.
Alias = Deckname
Bundesrepublik Deutschland
Es dürfte somit auch Ihnen mit einem Blick auf Ihren eigenen PERSONALausweis nicht mehr
schwerfallen, dass die besagte „Bundesrepublik Deutschland“ die nur aus Art. 133 GG dem
vereinigten Wirtschaftsgebiet besteht und somit auch nicht Deutschland darstellen kann, kein
rechtsgültiger Staat darstellt und ist. Denn Sie gehen innerhalb dieser Bundesrepublik von
Deutschland zu Personal - Wahlen. Damit das auch funktioniert, werden aus Vereine, Vereinigungen
nach § 21 BGB kurzerhand über den Bundeswahlleiter in Wiesbaden aus Vereine Parteien im Sinne
des § 22 BGB wirtschaftliche Vereine gemacht. Denn das vereinte Deutschland, der Staat
Deutschland ist nicht gleichbedeutend mit dem weiterhin besetzen Wirtschaftsgebiet nach Art. 133
gleich 1933. Dieses geht auch aus der UN Note A 45/567 v. 03.10.1990 der BRvD hervor:
As from the date of unification, the Federal Republic of Germany would act in the United Nations
under the designation “Germany”.
Ab dem Tag der Wiedervereinigung wird die Bundesrepublik (v.) Deutschland in den Vereinten
Nationen unter der Bezeichnung „Deutschland“ auftreten.
Militärgesetzgebung – Deutschland
Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb
des besetzten Gebietes auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder
herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird folgendes
verordnet.
Art. 52 VII e) „Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden
hat.
Mit Verweis auf die weiterhin bestehende Beschlagnahmung des besetzen vereinigten WirtschaftsReichsgebietes Art. 133 gleich 1933 in den Grenzen von 1937 kann hier das BGBL von 2007 zitiert
werden.
Ausgegeben zu Bonn: Nr. 59 Teil I S 2614 vom Nov 2007
Sie lesen schon richtig, denn alles was im Wirtschaftsgebiet Art. 133 zugrunde gelegt wird unterliegt
dem Urheberrecht der Hauptsiegermacht USA. Das deutsche Volk besitzt regulär nichts. In der
Abfolge dazu handelt es sich bei einer,, Bundesrepublik – Deutschland,, Bundesrepublik von
Deutschland um eine Firma:
Sie kennen nun die Federal Republik of Germany, die somit keine Identität mit einer Bundesrepublik
Deutschland besitzt und somit auch korrekterweise VON Deutschland gestellt werden muss. Infolge
dessen das diese Bundesrepublik von Deutschland existiert, finden wir dort auch das Deutsche Reich
vor an dem diese kriminellen Vereinigungen sprich Parteien festhalten.
Die Firma
Bundesrepublik
Finanzagentur GmbH
mit Sitzt in Frankfurt a. Main HRB 51411
besitzt
Personal, die Nationalität
des Personals wird korrekt mit ist deutsch angegeben,
da es auch anderes ausländisches Personal innerhalb
dieser Firma existiert. Das Personal der BRvD wird mit
„Null“ Person bzw. „Null“ Personen angegeben, s. z.B.
Pfändungstabelle. Gegen eine „Null“ Person kann keine
von
Deutschland lautet
Pfändung eingeleitet werden und schon gar nicht von und
durch das Ausland. Denn die Aussage Personal ist nicht
gleichbedeutend
mit
einer
natürlichen Person im vereinten
Deutschland, dem Staat Deutschland
in den endgültigen Grenzen einer
BRvD / DDR und Ganz Berlin. (2+4
Vertrag v. 12. Sept. 1990 –
03.10.1990).
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik von Deutschland, der Deutschen
Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der
Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage
des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der
Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
Auszug aus der Original Verfassung vom 08.05.1949 zu dem auch das „Drei Mächte“ Schreiben vom
12.05.1949 gehört, die am 14.08.1949 gemäß Artikel 144.1 In Deutschland durch das deutsche Volk
zu 78,5 prozentiger Mehrheit Ratifiziert wurde:
Art. 133 Das deutsche Volk tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten
Deutschlands ein.
Art. 134 (1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Volksvermögen.
Genau diese deutsche Verfassung vom 08.05.1949 wird dem deutschen Volke unterschlagen und das
eben mit der Maßgabe das die kriminellen Vereinigungen einer Bundesrepublik von Deutschland, die
aus einem Wirtschaftgebiet besteht eben, genauso nur eine Geschäftsführende Regierung darstellen.
Damit dieses nicht auffällt wird das deutsche Volk mit dem Art. 146 kurzerhand zum Narren gemacht
und auch so gehalten. Da diese BRvD nur aus Personal Deutsch besteht, kann sich dieses Personal
welches keine natürliche Personen woraus das Volk zu bestehen hätte auch keine neue Verfassung
geben. Das Personal Deutsch kann sich vielleicht eine neue Wirtschaftsverfassung geben, aber diese
hat in Deutschland nach wie vor keine Gültigkeit.
Wen wollen Sie, das DEUTSCHE VOLK nun wählen.
Im Übrigen die DDR lebt auch weiterhin und der „Bundestag“ hat seinen Sitz in Bonn und nicht
Berlin. Unterzeichnet wird das Ganze nach Art. 58 da keine Gesetzgebungskompetenzen
vorhanden sind.
und Sie wählen zwei korrupte Wirtschafts- Regierungen und das mit Verweis auf Art. 5 des
Einigungsvertrages. Mithin stellt sich auch die Frage was ist ein Grundgesetz2:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Straßburg/Strasbourg, 6.XI.1997
Artikel 10 [..] Under the new provisions of Section 7 of the StAG, a German within the meaning of Article 116, paragraph
1, of the Basic Law2 who does not possess German nationality [..]
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