Presse-Information 04. Dezember 2015 Praktikerleitfäden für die betriebliche Eigenkontrolle Tiergerechtheit Das deutsche Tierschutzgesetz fordert von Nutztierhaltern eine „betriebliche Eigenkontrolle“ (§ 11, 8 TierSchG), mit der Tierhalter anhand von tierbezogenen Indikatoren nachweisen, dass die Tiere gemäß § 2 Tierschutzgesetz tiergerecht gehalten werden. Bis dato existiert keine klare Definition hinsichtlich Form und Inhalten der Eigenkontrolle. Das KTBL nutzt diesen Gestaltungsspielraum, um sachgerechte und praktikable Lösungen vorzuschlagen. In zwei Fachgesprächen haben rund 50 Rinder-, Schweine- und Geflügel-Experteninnen und -Experten aus Wissenschaft, Beratung und Praxis produktionsrichtungsspezifisch geeignete Tierschutzindikatoren-Sets für die betriebliche Eigenkontrolle zusammengestellt. Diese Sets wurden in der KTBL-Schrift 507 unter dem Titel „Tierschutzindikatoren – Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle“ veröffentlicht. Für den Praxiseinsatz dieser Indikatoren in einer routinemäßigen betrieblichen Eigenkontrolle sind ausführlichere Methodenbeschreibungen mit anschaulichen Klassifikationshilfen notwendig. Aus diesem Grund konstituierten sich Ende November in Kassel drei KTBLArbeitsgruppen. Sie werden in den kommenden Monaten für Rind (Produktionsrichtung Milchrind, Mastrind, Aufzuchtkalb), für Schwein (Sauen, Ferkel, Mastschweine) und für Geflügel (Masthuhn und -pute sowie Legehenne) jeweils einen anwenderfreundlichen Praktikerleitfaden erarbeiten. Hierfür werden die bereits zusammengestellten Indikatorensets um ausführliche Methodenbeschreibungen inklusive Foto-Klassifikationstafeln erweitert. Mit den Leitfäden sollen die Tierhalterinnen und Tierhalter – oder von ihnen beauftragte Personen – die Indikatoren verlässlich erheben und damit ihrer Verpflichtung gemäß Tierschutzgesetz nachkommen können. Das primäre Ziel der betrieblichen Eigenkontrolle, nämlich die Sensibilisierung bzw. Stärkung der Eigenverantwortung des Tierhalters in Tierschutzfragen, ist bei der Erarbeitung der Leitfäden wesentliche Prämisse. Wünschenswert wäre, wenn die voraussichtlich im Spätsommer 2016 fertiggestellten Leitfäden in der Praxis, Erzeugerverbänden, Ausbildung, Beratung, veterinärmedizinischen Bestandsbetreuung usw. als Expertenvorschläge verstanden, vielfältig eingesetzt, im Praxiseinsatz geprüft und diskutiert würden. Autoren für den Leitfaden Rind sind Dr. J. Brinkmann (Thünen-Institut für Ökologischen Landbau, Vorsitz), Dr. H.-J. Herrmann (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen), Dr. S. Ivemeyer (Universität Kassel), A. Pelzer (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) sowie Prof. Dr. C. Winckler (Universität für Bodenkultur Wien). Dr. L. Schrader (Friedrich-Loeffler-Institut) leitet die Autorengruppe Schwein, mit Prof. Dr. J. Krieter (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Dr. C. Leeb (Universität für Bodenkultur Wien) und Prof. Dr. M. Ziron (Fachhochschule Südwestfalen). Den Geflügel-Leitfaden verfassen Prof. Dr. U. Knierim (Universität Kassel, Vorsitz), Prof. Dr. R. Andersson (Hochschule Osnabrück), Dr. C. Keppler (Universität Kassel), Prof. Dr. S. Petermann (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und Dr. B. Spindler (Tierärztliche Hochschule Hannover). Ansprechpartnerin im KTBL: Rita Zapf Tel.: 06151 7001-144 E-Mail: [email protected] Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) Bartningstraße 49 • 64289 Darmstadt • www.ktbl.de Kontakt: Andrea Trinoga • Telefon: 06151 7001-125 • E-Mail: [email protected] V.i.S.d.P.: Dr. Martin Kunisch