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Presse-Information
04. Dezember 2015
Praktikerleitfäden für die betriebliche Eigenkontrolle Tiergerechtheit
Das deutsche Tierschutzgesetz fordert von Nutztierhaltern eine „betriebliche
Eigenkontrolle“ (§ 11, 8 TierSchG), mit der Tierhalter anhand von tierbezogenen
Indikatoren nachweisen, dass die Tiere gemäß § 2 Tierschutzgesetz tiergerecht
gehalten werden. Bis dato existiert keine klare Definition hinsichtlich Form und
Inhalten der Eigenkontrolle. Das KTBL nutzt diesen Gestaltungsspielraum, um
sachgerechte und praktikable Lösungen vorzuschlagen. In zwei Fachgesprächen
haben rund 50 Rinder-, Schweine- und Geflügel-Experteninnen und -Experten aus
Wissenschaft, Beratung und Praxis produktionsrichtungsspezifisch geeignete
Tierschutzindikatoren-Sets für die betriebliche Eigenkontrolle zusammengestellt.
Diese Sets wurden in der KTBL-Schrift 507 unter dem Titel „Tierschutzindikatoren –
Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle“ veröffentlicht.
Für den Praxiseinsatz dieser Indikatoren in einer routinemäßigen betrieblichen
Eigenkontrolle sind ausführlichere Methodenbeschreibungen mit anschaulichen
Klassifikationshilfen notwendig.
Aus diesem Grund konstituierten sich Ende November in Kassel drei KTBLArbeitsgruppen. Sie werden in den kommenden Monaten für Rind
(Produktionsrichtung Milchrind, Mastrind, Aufzuchtkalb), für Schwein (Sauen, Ferkel,
Mastschweine) und für Geflügel (Masthuhn und -pute sowie Legehenne) jeweils einen
anwenderfreundlichen Praktikerleitfaden erarbeiten. Hierfür werden die bereits
zusammengestellten Indikatorensets um ausführliche Methodenbeschreibungen
inklusive Foto-Klassifikationstafeln erweitert.
Mit den Leitfäden sollen die Tierhalterinnen und Tierhalter – oder von ihnen
beauftragte Personen – die Indikatoren verlässlich erheben und damit ihrer
Verpflichtung gemäß Tierschutzgesetz nachkommen können.
Das primäre Ziel der betrieblichen Eigenkontrolle, nämlich die Sensibilisierung bzw.
Stärkung der Eigenverantwortung des Tierhalters in Tierschutzfragen, ist bei der
Erarbeitung der Leitfäden wesentliche Prämisse.
Wünschenswert wäre, wenn die voraussichtlich im Spätsommer 2016 fertiggestellten
Leitfäden
in
der
Praxis,
Erzeugerverbänden,
Ausbildung,
Beratung,
veterinärmedizinischen Bestandsbetreuung usw. als Expertenvorschläge verstanden,
vielfältig eingesetzt, im Praxiseinsatz geprüft und diskutiert würden.
Autoren für den Leitfaden Rind sind Dr. J. Brinkmann (Thünen-Institut für
Ökologischen Landbau, Vorsitz), Dr. H.-J. Herrmann (Landesbetrieb Landwirtschaft
Hessen), Dr. S. Ivemeyer (Universität Kassel), A. Pelzer (Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen) sowie Prof. Dr. C. Winckler (Universität für Bodenkultur Wien).
Dr. L. Schrader (Friedrich-Loeffler-Institut) leitet die Autorengruppe Schwein, mit Prof.
Dr. J. Krieter (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Dr. C. Leeb (Universität für
Bodenkultur Wien) und Prof. Dr. M. Ziron (Fachhochschule Südwestfalen). Den
Geflügel-Leitfaden verfassen Prof. Dr. U. Knierim (Universität Kassel, Vorsitz), Prof.
Dr. R. Andersson (Hochschule Osnabrück), Dr. C. Keppler (Universität Kassel), Prof.
Dr. S. Petermann (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit) und Dr. B. Spindler (Tierärztliche Hochschule Hannover).
Ansprechpartnerin im KTBL:
Rita Zapf
Tel.: 06151 7001-144 E-Mail: [email protected]
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)
Bartningstraße 49 • 64289 Darmstadt • www.ktbl.de
Kontakt: Andrea Trinoga • Telefon: 06151 7001-125 • E-Mail: [email protected]
V.i.S.d.P.: Dr. Martin Kunisch
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