Bristol, Bahnhofstrasse 38 CH-7310 Bad Ragaz [email protected] www.iasag.ch Reglement Lehrsupervision - Einzel-Lehrsupervision Gruppen-Lehsupervision Version Oktober 2011 Inhaltsverzeichnis 1. Die Lehrsupervision als Baustein der Ausbildungen 3 1.1 Ausbildung Coaching & Supervision 3 1.2 Ausbildung OE & Coaching 4 1.3 Einzellehrsupervision 4 2. Die Lehrsupervision 5 2.1 Definition 5 2.2 Ziele der Lehrsupervision 5 2.3 Inhalte der Lehrsupervision 5 2.4 Grundhaltung und Methoden 7 2.5 Prozessberichterstattung über die Lehrsupervision 7 2.6 Literatur 8 3. Die Fachpersonen für Lehrsupervision am ias 9 3.1 Das Auswahlprozedere für Fachpersonen Lehrsupervision 9 3.2 Weiterbildung für ias Fachpersonen 3.3 Kontakt zwischen Fachpersonen untereinander und mit 10 dem Institut 4. Vertraulichkeit 10 11 4.1 Umgang mit vertraulichen Informationen 11 4.2 Bewertung und Lehrsupervision 11 5. Der Lehrsupervisionsvertrag 12 5.1 Verträge Einzellehrsupervision 12 5.2 Verträge Gruppenlehrsupervision 12 5.3 Lehrsupervisionsvertrag - Dreiecksvertrag 13 6. Auswertungsformulare 15 6.1 Auswertungsformular: Einzellehrsupervision 15 6.2. Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision 19 6.3 Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision im Sinne von Projektcoaching 23 ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 2 1. Die Lehrsupervision als Baustein der Ausbildungen Ausbildungen in Coaching & Supervision BSO/SGfB und OE & Coaching BSO Das ias bietet zwei dreijährige Ausbildungsprogramme an: in Coaching/Supervision und Organisationsentwicklung/Coaching. Diese werden vom schweizerischen Berufsverband für Supervision und Organisationsberatung BSO anerkannt. Die Ausbildungskriterien des Verbandes enthalten die Vorgabe, dass Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten vor dem Diplom 60 Stunden Lehrsupervision absolvieren müssen. Die Erfüllung dieser Vorgabe ist am ias folgendermassen geregelt: Im Folgenden wird die Grafik erläutert: 1.1 Ausbildung Coaching & Supervision Zur Erfüllung der Vorgaben seitens der Verbände bietet ias für die Ausbildung Coaching & Supervision im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils 24 Stunden Lehrsupervision in Gruppen an. Die Gruppen bestehen aus maximal neun Personen. Verpasste Gruppenlehrsupervisionsstunden müssen einzeln oder in einer ad hoc Gruppe nachgeholt werden. Die verbleibenden 12 Stunden Einzellehrsupervision organisieren die Lernenden eigenständig. Das ias legt dafür eine verbindliche Liste von Fachpersonen zur Auswahl vor. Eine dieser Stunden ist für die Auswertung des Prozesses mit der Gruppenlehrsupervisorin im 2. Jahr der Ausbildung bestimmt. Die 12 Stunden Lehrsupervision im Einzelsetting ist die Minimalvorgabe des ias. Zu empfehlen ist, das Lerngefäss Lehrsupervision angemessen einzuplanen und zu nutzen. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 3 1.2 Ausbildung OE & Coaching Für die Ausbildung OE & Coaching bietet ias im 2. Jahr 24 Stunden Lehrsupervision in Gruppen an. Die Gruppen bestehen aus maximal neun Personen. Verpasste Gruppenlehrsupervisions-Stunden müssen einzeln oder in einer ad hoc Gruppe nachgeholt werden. Die Gruppenlehrsupervision wird mit einer Stunde Einzellehrsupervision abgeschlossen. Sie dient der Reflexion des persönlichen Lernprozesses. Die Gruppen-Lehrsupervision des 3. Jahres von 24 Stunden ist der Supervision über das OEProjekt und der OE-Berater/innen-Rolle gewidmet. Sie findet in Gruppen von maximal neun Personen statt und unterstützt die Lernenden in der Reflexion und Realisierung des OE-Projektes. Die restlichen 12 Stunden Lehrsupervision absolvieren die Lernenden im Einzelsetting, in dem sie ihre eigenen (Einzel)Coachings supervidieren lassen und ihre professionelle Rolle und Identität als Berater reflektieren. 1.3 Einzellehrsupervision Die Einzellehrsupervision sowohl für den Lehrgänge Coaching & Supervision und wie für den Lehrgang OE & Coaching ist in einem Dreiecksvertrag zwischen der/dem Lernenden, der Fachperson für Lehrsupervision und dem Institut geregelt. Um in der Einzellehrsupervision in einen erfolgversprechenden Lernprozess zu gelangen gelten für diese Einzelstunden künftig folgende zwei Alternativen: - 11 Stunden bei der gleichen Fachperson für Lehrsupervision 2x6 Stunden bei zwei verschiedenen Fachpersonen für Lehrsupervision Für beide Alternativen gilt: Teil der 6. Lehrsupervisionsstunde ist eine Zwischenauswertung, welche der/die Lehrsupervisand/in in einem Kurzbericht festhält (Was sind meine Stärken? Wo liegen meine Schwächen? Woran arbeite ich in der Einzellehrsupervision weiter?) und in den folgenden Stunden einbezieht. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 4 2. Die Lehrsupervision 2.1 Definition Gemäss BSO ist Supervision eine arbeitsfeldbezogene Beratung für Einzelne, Gruppen und Teams. Sie dient der Verbesserung der beruflichen und persönlichen Kompetenz und optimiert die Qualität der beruflichen Tätigkeit. Daraus folgt, dass Lehrsupervision eine vertraglich geregelte Beratung zwischen Lernenden im Bereich der Supervision, Coaching und/oder Organisationsentwicklung einerseits und erfahrenen Fachpersonen andererseits ist. Sie findet einzeln und in Gruppen statt. Die Lehrsupervision ist die Nahtstelle zwischen Theorie und Praxis, ein Ort der Reflexion und Metareflexion. 2.2 Ziele der Lehrsupervision Die Lehrsupervision dient dem Lerntransfer der in der Ausbildung vermittelten Theorien, Methoden und Fähigkeiten und unterstützt die Lernenden bei der Erarbeitung einer professionellen und ethischen Grundhaltung im Bereich der arbeitsbezogenen Beratung. Der Lehrsupervisionsprozess findet auf zwei Ebenen statt: - Die Lernenden bringen die Fälle aus ihrer eigenen Supervisions- oder Coachingpraxis ein. - Die Situation der Lehrsupervision selbst ist Lernfeld. Der Beratungsprozess im Hier-und-Jetzt wird reflektiert und ermöglicht persönliches Lernen durch Erfahrung. 2.3 Inhalte der Lehrsupervision Die Lehrsupervision deckt die ganze Palette relevanter beruflicher, professioneller und eingegrenzt auch persönlicher Themen ab, mit welchen die Lernenden in der jeweiligen Phase ihrer Ausbildung in Kontakt kommen. Dies sind: Themen Die Lernenden stellen Fälle aus ihrer eigenen Tätigkeit als Supervisor/in, Coach oder Organisationsentwickler/in vor und untersuchen mit der Fachperson für Lehrsupervision Aspekte der Beratung: Erstkontakt, Verträge, Diagnose, Prozesse, Interventionen (Theorie, Methoden), Evaluation, … Wenn die Lernenden noch nicht aktiv als Fachperson für Supervision/Coaching/OE tätig sind, können sie in der Lehrsupervision Fragestellungen aus dem angestammten Beruf thematisieren. Dies kann zu Beginn des 2. Jahres der Ausbildung zutreffen. Eine breite Methodenvielfalt während der Supervision und das Untersuchen des aktuellen Lehrsupervisionsprozesses sind dann besonders wichtig. In der Gruppe kann eine solche Supervision auch als Kaskadensupervision gestaltet werden: Ein Mitglied supervidiert ein anderes Mitglied unter den Augen des Lehrsupervisors/der Lehrsupervisorin. Grundsätzlich ist dies aber nicht die Aufgabe der Lehrsupervision. Der Prozess der Lehrsupervision selbst Der Prozess und die Arbeitsbeziehung zwischen Lernenden, Fachperson für LSV und Gruppe sind Teil der Lehrsupervision und enthalten wertvolle Hinweise auf die Grundhaltung, Ethik und Professionalität der Lernenden. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 5 Die Metareflexion ermöglicht zusätzlich das Untersuchen der Phänomene des Systems und der Beziehung wie Übertragung, Gegenübertragung und Parallelprozesse. In der Gruppe findet sie nicht zwangsläufig direkt mit der Supervisandin statt, die ein Thema eingebracht hat. Die beobachtenden Lernenden sind dazu oft besser in der Lage. Theoretische und methodische Fragen Die Lernenden reflektieren und erweitern ihr Repertoire bezüglich diagnostischem Wahrnehmen, Denken in Konzepten und methodischem Handeln. Die Anleitung zur Vor- sowie Nachbearbeitung eines Beratungsprozesses, sowie die Dossierführung unterstützen dieses Lernen. Die Reflexion des eigenen Lernprozesses deckt oft Lücken im theoretisch/methodischen Wissen auf. Die Fachperson für Lehrsupervision hat hier eine didaktische Aufgabe. Professionelle Identität, Ethik und Grenzen Haben Lernende grundsätzliche Schwierigkeiten, Kunden zu akquirieren, ist im Einzelsetting der Lehrsupervision zu untersuchen, in wie weit persönliche Themen die Akquisition behindern. Tauchen in der Folge dieser Auseinandersetzung solche Themen auf, sind diese zu benennen und weitere Bearbeitungsschritte (psychologische Beratung oder Psychotherapie) aufzuzeigen. Neben theoretischen und methodischen Fragen tauchen in den Anfängen der eigenen Beratungspraxis weitere Fragen der Berufsausübung auf, wofür besonders Gruppenlehrsupervision ein ideales Reflexions- und Lernfeld bietet. Die Lernenden setzen mit der grundsätzlichen Entwicklung der professionellen Identität, mit Fragen der Ethik, der eigenen Rolle und deren Grenzen auseinander. Ab dem zweiten Jahr der Ausbildung bereiten sich die Lernenden auf ihren Marktauftritt vor. Die Lehrsupervision unterstützt sie bei der Klärung und Entwicklung des eigenen Beratungsprofils. Gruppe Der Prozess der Lehrsupervisionsgruppe selbst ist kein Untersuchungsgegenstand über die Aufgabe der Lehrsupervision hinaus. Die Selbstthematisierung der Gruppe ist nur dann notwendig, wenn die Erfüllung der eigentlichen Aufgabe aus Prozessgründen blockiert ist. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 6 2.4 Grundhaltung und Methoden Die Lehrsupervision bietet konkrete Unterstützung für den Einstieg in den Beratungsalltag, besonders im 2. Jahr der Ausbildung. Die Gestaltung der Lehrsupervision ist sehr unterschiedlich und hängt vom Wissens- und Erfahrungshintergrund der Beteiligten ab. Es gibt keine allgemeingültige Methodik für Lehrsupervision. Dies heisst für deren Gestaltung und für die angewandten Methoden: - Die wohlwollende und konstruktive Beziehung ist die wichtigste Voraussetzung für das Lehren und Lernen in der Lehrsupervision. Die Fachperson gestaltet die Arbeitsbeziehung transparent und modellhaft. - Die Lehrsupervision baut Ängste und Schranken ab, um die Entwicklung und Ausgestaltung der professionellen Rolle zu unterstützen. - Verträge sind klar formuliert (siehe Kapitel 4.3), konsequent einzuhalten und zu evaluieren. - Die Fachperson zeigt vielfältige Methoden und ermutigt die Diskussion über die Indikation einer bestimmten Methode, um das Methodenbewusstsein und -kompetenz zu fördern. - Jede Supervisionseinheit wird in Bezug auf Theorie und Methode kurz ausgewertet. Die Supervisandinnen lernen so, die ihnen bekannten Modelle mit dem vorgestellten Fall zu verknüpfen. - Die Fachperson für Lehrsupervison kann zur Konzeptualisierung des Falles kurze Theorie-Inputs geben. Auch die Angabe von Literaturquellen ist erwünscht. - Gruppensitzungen haben eine klare, nachvollziehbare Struktur, damit die Anliegen aller Supervisanden zur Geltung kommen. - Die Lehrsupervision in der Gruppe ist erst in zweiter Instanz Ausbildungssupervision. Es findet deshalb nicht mehr als einmal pro Sitzung eine Kaskadensupervision statt. Eine solche Kaskadensupervision ist mit konkreten Beobachtungsaufgaben für die Gruppenmitglieder verbunden. Diese Beobachtungen werden auch ausgewertet. Kaskadensupervision ist keine Methode für die Lehrsupervision im engeren Sinne (Supervision über Supervision). Diese generiert eine Komplexität, die nicht mit der Ausbildungsphase übereinstimmt. 2.5 Lernprozessberichte über die Lehrsupervision Die Lernenden dokumentieren ihren persönlichen Lernprozess für jede Lehrsupervisionssitzung, sowohl im Einzel- wie im Gruppensetting. - Die Verantwortung für die Lernprozessberichte jeder einzelnen Lehrsupervisions-Sitzung liegt in erster Linie bei den Lernenden. - Eine Vorlage hierfür befindet sich im Portfolio. Diese kann eigenen Bedürfnissen angepasst werden. - Einzellehrsupervision: Die Lernenden reichen die Lernprozessberichte der einzelnen Sitzungen der Fachperson für LSV vor der Folge-Sitzung ein. - Gruppenlehrsupervision: Die Regelung des Umgangs mit den Lernprozessberichten ist Teil des Vertrags der Gruppe mit der Fachperson für GLSV. Verpflichtend sind die Lernprozessberichte sowohl für die Protagonistinnen und Protagonisten (Fallgeber/innen) wie für die anderen Mitglieder der Gruppe. 2.5.1 Auswertung der Einzellehrsupervision Die Lernenden werten die Einzelsupervision nach Ablauf des Vertrages oder der einzelnen Verträge aus. Der entsprechende Fragebogen befindet sich in Kapitel 6.1. Bei Abgabe der Diplomarbeit sind diese Fragebogen und eine Bestätigung der Einzellehrsupervisionen beizulegen. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 7 2.5.2 Auswertung der Gruppenlehrsupervision Im 2. Jahr der Ausbildung wird die Gruppenlehrsupervision zweifach ausgewertet, einerseits mittels standardisiertem Fragebogen, andererseits im Rahmen eines 60-minütigen Einzelgesprächs: 1. Standardisierter Fragebogen (siehe Kapitel 6.2 und 6.3): Die Fachperson gibt die Formulare am Ende der Vertragsperiode ab und sammelt sie ausgefüllt wieder ein. Sie leitet sie an den Ausbildungsverantwortlichen des ias weiter. 2. Einzelgespräch: Nach Ende der Gruppen-Lehrsupervisions-Sitzungen vereinbart die/der Lernende ein Einzelgespräch mit der Fachperson für Lehrsupervision. Dieses dient der Reflexion des Lernprozesses der/des Lernenden. Einerseits zieht der/die Lernende selbst Bilanz, andererseits erhält er/sie Rückmeldung der Fachperson für Lehrsupervision. Orientierung für das Einzelgespräch geben einerseits der Leitfadens im Portfolio (Kapitel 2.4), andererseits die in Kapitel 6.2.4 und 6.3.4 aufgeführten Kriterien zur Auswertung des Lernprozesses der Gruppenlehrsupervision. Das Einzelgespräch zur Auswertung der Gruppenlehrsupervision findet innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Gruppenlehrsupervision statt. Es wird als Einzellehrsupervisionsstunde angerechnet. Die Kosten dafür übernimmt die/der Lernende. Im 3. Jahr der Ausbildung wird die Gruppenlehrsupervision nur mittels standardisiertem Fragebogen ausgewertet (LSV-Reglement Kapitel 6.2 bzw. 6.3). 2.6 Literatur Hassler, Astrid (2002): Indikatorenkatalog zur Evaluation von Qualität in der Lehrsupervision. Krems: Master Thesis Donau Universität. URL:http://www.lehrsupervision.ch. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 8 3. Die Fachpersonen für Lehrsupervision am ias ias verfügt über ein eigenes Team von Fachpersonen für Lehrsupervision, die sich regelmässig zu Austausch und Weiterbildung treffen. Das Institut sichert eine ständige persönliche Entwicklung seiner Lehrenden durch Weiterbildung, Supervision und Intervision. Voraussetzungen zur Übernahme der Tätigkeit als Fachperson für LSV am ias sind: - Vollmitglied des BSO oder einer ANSE Partnerorganisation seit mindestens fünf Jahren. - Kontinuierliche Tätigkeit als Supervisor/in seit Beginn der Mitgliedschaft im BSO und mindestens 30 Supervisionsprozesse in Ein- und Mehrpersonensystemen durchgeführt. - Ein entwickeltes Bewusstsein der eigenen Theorien und Methoden als Supervisor/in. - Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit dem ias und mit Fachpersonen für Lehrsupervision des Instituts das eigene supervisorische Handeln zu reflektieren. - Fortlaufende Weiterbildung und Intervision nach den Kriterien des BSO Qualitätsverfahrens. - In begründeten Einzelfällen kann das Institut vom Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen absehen. Das Institut stellt den Lernenden eine Liste von Fachpersonen für Lehrsupervision (CSV und OEC) zur Verfügung und zur Auswahl. Diese Liste ist für die Lernenden verbindlich. 3.1 Das Auswahlprozedere für Fachpersonen «Lehrsupervision» Mögliche neue Fachpersonen erhalten vom ias eine Einladung für ein Gespräch. Als Vorbereitung für dieses Gespräch beantworten sie im Voraus schriftlich die folgenden Fragen: - Wie definieren und verstehen Sie Lehrsupervision? - Welche Lehr- und Lernziele verfolgen Sie in der Lehrsupervision? - Welche Theorien und Verfahren sind für Sie handlungsleitend? - Welche Auswirkungen haben Ihre Grundannahmen auf die Rollen- und Beziehungsgestaltung? - Was sind für Sie unverzichtbare Bestandteile des Lehrsupervisionssettings? - Welche Bewertungskriterien sind am Ende der Lehrsupervision für Sie wichtig? - Was motiviert Sie, sich als Lehrsupervisor/in tätig zu bewerben? Wenn die Fachperson die erforderlichen Kriterien erfüllt und das Gespräch für beide Seiten befriedigend verläuft, wird die Fachperson bei Bedarf auf die ias Liste der Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren aufgenommen. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 9 3.2 Weiterbildung für ias Fachpersonen Das Institut bietet jedes Jahr eine eintägige Weiterbildung für die ias Fachpersonen für Lehrsupervision an. An dieser Tagung führt ein Referent/eine Referentin in aktuelle Lehrsupervisionsthemen ein und vermittelt Anregungen zum Austausch und zur Diskussion rund um die Gestaltung der Lehrsupervision am Institut. Die Teilnahme an der vom Institut angebotenen jährlichen Lehrsupervisionstagung ist Bedingung. Wird diese zum zweiten Mal in Folge ohne zwingende Gründe nicht besucht, wird die Fachperson von der Liste gestrichen. 3.3 Kontakt zwischen Fachpersonen untereinander und mit dem Institut Das Institut unterhält eine Mailingliste für die Fachpersonen der Lehrsupervision. Damit sind alle Fachpersonen über eine einzige E-Mail-Adresse erreichbar, sowohl für den Ausbildungsverantwortlichen wie auch für die Fachpersonen selbst auf der ias Liste. Diese Mailingliste wird vom Ausbildungsverantwortlichen als Informationskanal und als Vernehmlassungsinstrument benutzt. Bei offenen Fragen betreffend die Arbeit mit Einzelpersonen oder Gruppen sind Fachpersonen eingeladen, mit dem Ausbildungsverantwortlichen (formale Fragen) und mit dem Prozessbegleiter/in (grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit Professionalität und Ethik) in Kontakt zu treten. Der Ausbildungsverantwortliche und die Fachpersonen für Lehrsupervision stehen in regelmässigem Kontakt. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 10 4. Vertraulichkeit Die Institutsleitung, der Ausbildungsverantwortliche, Lehrende und Fachpersonen für Lehrsupervision arbeiten zusammen mit einem kollektiven Ziel: das Lernen und die Entwicklung der Lernenden bezüglich Coaching, Supervision und/oder OE. Es gehört zur professionellen Verantwortung der Lehrenden, der Fachpersonen für Lehrsupervision und des Ausbildungsverantwortlichen, dass alle ihre Interventionen im Kontext der Ausbildung grundsätzlich vor diesem Hintergrund stattfinden. 4.1 Umgang mit vertraulichen Informationen - Persönliche Informationen über Lernende sind grundsätzlich vertraulich. Es kann vorkommen, dass Lehrende und Fachpersonen oder der Ausbildungsverantwortliche die Fortsetzung der Ausbildung für die/den Lernende/n in Frage stellen. Zeigt sich, dass die Ausbildung am ias nicht passend ist, entsteht eine ernsthafte Belastung sowohl für die/den Lernende/n, Gruppe, wie für das Institut und nicht zuletzt für mögliche spätere Beratungskunden. Um dies zu verhindern und um konstruktive Lösungen für alle Beteiligten zu finden, tauschen Lehrende und Fachpersonen für Lehrsupervision entsprechende persönliche Informationen in Absprache mit der/dem betroffenen Lernenden mit dem Ausbildungsverantwortlichen aus. - Falls keine befriedigende Lösung zustande kommt, wird die Institutsleitung einbezogen. Die Institutsleitung arbeitet in einem solchen Fall zusammen mit dem Ausbildungsverantwortlichen und der/dem Lernenden für die Situation angemessene, resp. erforderliche Massnahmen aus. Möglich sind hier zum Beispiel eine Prozesspause, ein Abbruch, zusätzliche Supervision oder eine Psychotherapie. - Es ist die Aufgabe sowohl der Lehrenden, des Ausbildungsverantwortlichen als auch der Institutsleitung, ihre Verantwortung den ethischen Richtlinien entsprechend wahrzunehmen, auch wenn das Resultat für eine/n Lernende/n enttäuschend ist. - Vertraulichkeit bedeutet nicht, dass keine Informationen ausgetauscht werden. Vertraulichkeit bedeutet, dass die Kommunikation innerhalb sorgfältig und klar definierten Grenzen und Rollen stattfindet. 4.2 Bewertung und Lehrsupervision Für Lernende sind Fehler ein wichtiger Teil des praktischen Lernens. Die Lehrsupervision bietet ein Gefäss, in welchem Schwierigkeiten und persönliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung offen besprochen werden können. Damit dieses Setting sich optimal entwickeln kann, darf Lehrsupervision nur begrenzt qualifizierender Bestandteil der Ausbildung sein. Die Fachperson für Lehrsupervision bestätigt dem Institut gegenüber die Anzahl, die Daten und die Dauer der absolvierten Lehrsupervisionsstunden. Ausserdem legt sie eine kurze Mitteilung über den Verlauf des Lehrsupervisionsprozesses bei. Auf eine weitere Differenzierung der Berichterstattung wird im Normalfall verzichtet. Falls die Fachperson für Lehrsupervision bezüglich des erfolgreichen Ausbildungsabschlusses der/des Lernenden Zweifel hegt, werden im direkten Gespräch mit der/demLernenden, Ausbildungsverantwortlichem und der Fachperson Massnahmen ausgearbeitet. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 11 5. Der Lehrsupervisionsvertrag 5.1 Verträge Einzellehrsupervision Die Lernenden wählen aus einer vom Institut vorgegebenen Liste die Fachperson für Lehrsupervision aus, die ihren Bedürfnissen und Kriterien entsprechen. Mit der ausgewählten Fachperson schliessen sie einen Vertrag ab. Beim Vertrag handelt es sich um einen Dreiecksvertrag zwischen der/dem Lernenden, der Fachperson und dem Institut nach dem Muster der beiliegenden Vorlage (siehe Kapitel 5.3). Die Vertragsvorlage wird Lernenden und Fachpersonen für Lehrsupervision als Datei im Word-Format zur Verfügung gestellt und kann individuellen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Der von Fachperson und Lernenden unterzeichnete Vertrag wird in dreifacher Ausführung dem Institut zur Unterzeichnung zugestellt. Eine der Lernaufgaben der Ausbildung am ias ist, Arbeitsbereiche und Rollen klar zu differenzieren. Deshalb fordern wir zu einer konsequenten Trennung von Lehrsupervision und anderen Leistungen wie Supervision, Coaching, oder Psychotherapie auf. Honorare für die Einzellehrsupervision Was das Honorar für die Einzellehrsupervision betrifft, macht das Institut keine Vorgaben. Allerdings erwartet das Institut, dass die Fachpersonen für Lehrsupervision bei der Honorargestaltung berücksichtigen, dass für die Lernenden die Ausbildung an sich schon mit hohen Kosten verbunden ist. 5.2 Verträge Gruppenlehrsupervision Das Institut schliesst für die Gruppenlehrsupervision Verträge mit ausgewählten Fachpersonen ab. Diese beziehen sich auf diese Dienstleistung gemäss ias Lehrsupervisionsreglement. Es gibt keine Dreiecksverträge wie bei der Einzellehrsupervision. Die Fachperson liefert dem Institut im Voraus Termine für die Lehrsupervision. Eine Lehrsupervisionsgruppe am ias zählt 6 bis 9 Mitglieder. Die Gruppenbildung findet im Rahmen der Prozesstage der einzelnen Ausbildungsgruppen statt. Eine Gruppe kann auch zusätzliche Stunden mit der Fachperson aushandeln. Diese sind Gegenstand eines separaten Vertrages der Fachperson mit den Mitgliedern der Gruppe. Ein solcher Vertrag gilt nur zur Kompensation von versäumten Sitzungen und ersetzt Einzelsupervisionsstunden nicht. Die Fachperson für Lehrsupervision führt eine Anwesenheitsliste, welche an den ias Ausbildungsverantwortlichen weiter geleitet wird. Um das Lernen der Trainees optimal zu unterstützen, aber auch um Klarheit in Bezug auf Rollen vorzuleben und um Rollenkonflikten vorzubeugen, schliessen Fachpersonen für Gruppenlehrsupervision nicht gleichzeitig Einzellehrsupervisions-Verträge mit Gruppenmitgliedern ab. Das gilt während des ganzen ias-Curriculums und erstreckt sich auch auf mögliche Aufträge in den Organisationen der zu betreuenden Trainees. Ausnahmefälle und –situationen sind mit dem Ausbildungsverantwortlichen abzusprechen. ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 12 5.3 Lehrsupervisionsvertrag - Dreiecksvertrag 1. Vertragspartner Institution ias ias Institut für angewandte Sozialwissenschaften AG, Bahnhofstrasse 38, 7310 Bad Ragaz, [email protected], vertreten durch den Ausbildungsverantwortlichen. Auftraggeber/in, Lernende/r Name, Adresse, Telefon, Mail: Auftragnehmer/in, Fachperson für Name, Adresse, Telefon, Mail: Lehrsupervision 2. Auftrag Rahmenbedingungen der drei Parteien im Vertragsprozess ias Institutionelle Bedingungen LSV Reglement: Grobziel, Zweck, Inhalte Dreiecks- Ausbildungsvertrag LSV Reglement: Anzahl Stunden, Inhalte, Dokumentation vertrag Trainee LSV Individuelle Ziele und Inhalte Arbeitsbündnis Ziele des Auftrags Leistungen Ziele der Lehrsupervision: - … - … - … - … Die/der Lernende dokumentiert jede Lehrsupervisionssitzung (siehe Portfolio). Das Dokument ist jeweils vor der folgenden Lehrsupervision der Fachperson zuzustellen. Im Weiteren sind die im Dokument unter Kapitel 2.5 und 5.1 aufgeführten Kriterien bindend. Vertraulichkeit Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen an wen weitergegeben werden. Fachperson für Lehrsupervision ist jedoch verpflichtet, zwecks Qualitätssicherung der Arbeit des Instituts, Zweifel an der Eignung der/des Lernenden für den Beruf von sich aus zu thematisieren und nötigenfalls den Ausbildungsverantwortlichen bei zu ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 13 ziehen. Fachperson für Lehrsupervision ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner/ihrer Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren und den Namen der Auftraggeberin in seine Referenzliste aufzunehmen. Störungen Äussere oder Beziehungsstörungen, welche die Lehrsupervision behindern, werden vorrangig bearbeitet und wenn möglich behoben. Zwischenauswertungen Vereinbarung über allfällige Zwischenevaluationen: Schlussauswertung Die Schlusssitzung hat eine Evaluation des Gesamtprozesses und eine allfällige Vereinbarung über eine gemeinsame Nachevaluation zum Inhalt. Die/der Lernende füllt am Ende der Lehrsupervision ein Auswertungsformular zu Handen des Instituts aus. Die Fachperson stellt dem Institut eine Bestätigung über Anzahl, Daten und Dauer der absolvierten Lehrsupervisionsstunden zu. Ausserdem legt sie eine kurze Mitteilung über den Verlauf des Lehrsupervisionsprozesses und über die Erkenntnisse des Auswertungsgesprächs (vgl. Kapitel 2.5) bei. 3. Rahmenbedingungen Beratungsort Adresse: Mandatsumfang Anzahl und Dauer der Sitzungen, Zeitraum: Termine und Absagen Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Absageregelung: Honorar Stundensatz mit/ohne MwSt: Spesen / zusätzliche Arbeiten Vereinbarung über Reisespesen, Reisezeit, Materialkosten, Verpflegung, Umfang und Entschädigung allfälliger Zusatzarbeiten (z.B. Schlussbericht, Konzept): Zahlungsmodus Rechnungsstellungszeitpunkt, Zahlungsfristen: Vorzeitige Auflösung Bei diesem Supervisionsauftrag handelt es sich um ein Auftragsverhältnis nach OR Art. 394 bis 406. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden (allfällige Kündigungsfristen benennen). In jedem Fall findet eine gemeinsame Abschlusssitzung statt. Anpassung / Schlichtung Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis einer veränderten Situation angepasst werden. In Konfliktfällen zwischen Mitgliedern des Berufsverbandes BSO und Auftraggebenden besteht die Möglichkeit des kostenlosen Beizugs der Ombudsstelle (Auskunft: www.bso.ch). Ort / Datum Ort / Datum: Ort / Datum: ias Ausbildungsverantwortlicher: Auftragnehmer/in: Auftraggeber/in: Silvio Sgier ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 14 6. Auswertungsformulare 6.1 Auswertungsformular: Einzellehrsupervision Datum: Ausbildungsgruppe: Fachperson für Lehrsupervision Supervisand/in: 6.1.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein. 2. Die Fachperson für LSV vermeidet Störungen von aussen. 3. Die Fachperson für LSV geht auf die Interessen des Supervisanden ein. 4. Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Supervisandin. 5. Die Fachperson für LSV gibt Rückmeldungen auf eine positive Art. 6. Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in einem förderlichen Mass ein. 7. Die Fachperson für LSV ermöglicht offenen Austausch von Ideen und Gefühlen im Prozess. 8. Die Fachperson für LSV thematisiert die Beratungsbeziehung. 9. Die Fachperson für LSV respektiert persönliche Unterschiede zwischen ihm und der Supervisandin. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Prozess: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 15 6.1.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in der Diagnose. 2. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie im Vertrag. 3. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in den Interventionen. 4. Die Fachperson für LSV deckt die wesentlichen Themen und Zusammenhänge auf. 5. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort der Supervisandin bezüglich Emotionen. 6. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort des Supervisanden bezüglich Erfahrung. 7. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort der Supervisandin bezüglich Professionalität. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zur Methode: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 16 6.1.3 Fragen zum Inhalt Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV thematisiert Organisationsaspekte (der präsentierten Klientsysteme) 2. Die Fachperson für LSV thematisiert Kontext - Aspekte (der präsentierten Klientsysteme) 3. Die Fachperson für LSV thematisiert Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Klientsysteme) 4. Die Fachperson für LSV thematisiert die Umsetzung der Erkenntnisse in die Praxis 5. Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität 6. Die Fachperson für LSV erklärt den Prozess. 7. Die Fachperson für LSV erklärt Methoden, Modelle und Techniken. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Inhalt: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 17 6.1.4 Fragen zum Ergebnis Trifft nicht zu 1. Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht. 2. Ich bin fähig, diese zu benennen. 3. Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen. 4. Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht. 5. Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt. 6. Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich zu begründen, weiterentwickelt. 7. Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit dem/der Lehrsupervisorin besprochen. 8. Ich hatte genügend Möglichkeiten, die Lernschritte in die Praxis umzusetzen. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Ergebnis: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 18 6.2 Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision1 Datum: Ausbildungsgruppe: Fachperson für Lehrsupervision Supervisand/in: 6.2.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein. 2. Die Fachperson für LSV vermeidet Störungen von aussen. 3. Die Fachperson für LSV geht auf die Interessen der Supervisanden ein. 4. Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Supervisandinnen. 5. Die Fachperson für LSV gibt Rückmeldungen auf eine positive Art. 6. Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in einem förderlichen Mass ein. 7. Die Fachperson für LSV ermöglicht offenen Austausch von Ideen und Gefühlen im Prozess. 8. Die Fachperson für LSV thematisiert die Beratungsbeziehung. 9. Die Fachperson für LSV respektiert persönliche Unterschiede zwischen ihr und dem Supervisande. 10. Die Fachperson für LSV geht Differenzen zwischen ihr/ihm und der Gruppe konstruktiv an. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Prozess: 1 Auswertungsbogen für CSV > 2. und 3. Jahr; für OEC > 2. Jahr ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 19 6.2.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in der Diagnose. 2. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie im Vertrag. 3. Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in den Interventionen. 4. Die Fachperson für LSV deckt die wesentlichen Themen und Zusammenhänge auf. 5. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort der Supervisandinnen bezüglich Emotionen. 6. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort der Supervisanden bezüglich Erfahrung. 7. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den Standort der Supervisandinnen bezüglich Professionalität. 8. Die Fachperson für LSV bezieht die Gruppe in der Fallbearbeitung mit ein. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zur Methode: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 20 6.2.3 Fragen zum Inhalt Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV thematisiert Organisationsaspekte (der präsentierten Klientsysteme). 2. Die Fachperson für LSV thematisiert Kontext - Aspekte (der präsentierten Klientsysteme). 3. Die Fachperson für LSV thematisiert Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Klientsysteme). 4. Die Fachperson für LSV thematisiert die Umsetzung der Erkenntnisse in die Praxis. 5. Die Fachperson für LSV thematisiert Übertragungsphänomene in der Gruppe. 6. Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität. 7. Die Fachperson für LSV erklärt den Prozess. 8. Die Fachperson für LSV erklärt Methoden, Modelle und Techniken. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Inhalt: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 21 6.2.4 Fragen zum Ergebnis Trifft nicht zu 1. Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht. 2. Ich bin fähig, diese zu benennen. 3. Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen. 4. Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht. 5. Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt. 6. Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich zu begründen, weiterentwickelt. 7. Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit der Fachperson für LSV besprochen. 8. Ich hatte genügend Möglichkeiten, die Lernschritte in die Praxis umzusetzen. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Ergebnis: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 22 6.3 Auswertungsformular: Gruppen-Lehrsupervision über das OE-Projekt und die OE-Berater/innen-Rolle2 Datum: Ausbildungsgruppe: Fachperson für LSV Coachee: 6.3.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein. 2. Die Fachperson für LSV geht mit Störungen konstruktiv um. 3. Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Coachees. 4. Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in einem förderlichen Mass ein. 5. Die Fachperson für LSV fördert den offenen Austausch. 6. Die Fachperson für LSV thematisiert die Dynamik in der Gruppe soweit für den Lernprozess notwendig. 7. Die Fachperson für LSV thematisiert die Coachingbeziehung. 8. Die Fachperson für LSV pflegt einen respektvollen Umgang mit der Coachees. 9. Ich habe aktiv zum Lernprozess in der Lehrsupervision beigetragen. 10. Ich habe mich aktiv um Anwendungsmöglichkeiten des Gelernten bemüht. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Prozess: 2 Auswertungsbogen für OEC > 3. Jahr ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 23 6.3.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV unterstützt die Entwicklung einer klaren Diagnose. 2. Die Fachperson für LSV arbeitet mit den Coachees mit (Mini-) Verträgen. 3. Die Fachperson für LSV erarbeitet zusammen mit den Coachees die wesentlichen Themen des präsentierten Systems. 4. Die Fachperson für LSV unterstützt die Coachees in der Entwicklung von Vorgehensmöglichkeiten im präsentierten System. 5. Die Fachperson für LSV berücksichtigt den Erfahrungsstand der Coachees. 6. Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den professionellen Standort der Coachees. 7. Die Fachperson für LSV bezieht die Gruppe in die Fallbearbeitung mit ein. 8. Ich habe die Lernprozessberichte als Hilfsmittel optimal genutzt. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zur Methode: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 24 6.3.n zum Inhalt Trifft nicht zu 1. Die Fachperson für LSV bezieht grundsätzlich die unterschiedlichen Organisationsaspekte (der präsentierten Kundensysteme) mit ein. 1.1 - Primäraufgabe 1.2 - Strategie 1.3 - Kultur 1.4 - Struktur 2. Die Fachperson für LSV bezieht Aspekte des Kontextes (der präsentierten Kundensysteme) mit ein. 3. Die Fachperson für LSV thematisiert Beziehungsaspekte im präsentierten Beratungsprozess. 4. Die Fachperson für LSV thematisiert die Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Kundensysteme). 5. Die Fachperson für LSV macht das Vorgehen des Coachee im präsentierten System zum Thema. 6. Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität. 7. Die Fachperson für LSV macht den Prozess in der Lehrsupervision transparent. 8. Die Fachperson für LSV thematisiert Methoden, Modelle und Techniken des erteilten Coachings. 9. Die Anzahl der von den Coachees eingebrachten Praxisfälle ist für den Lernprozess ausreichend. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Inhalt: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 25 6.3.4 Fragen zum Ergebnis Trifft nicht zu 1. Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht. 2. Ich bin fähig, diese zu benennen. 3. Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen. 4. Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht. 5. Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt. 6. Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich zu begründen, weiterentwickelt. 7. Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit der Fachperson für LSV besprochen. 8. Ich bin daran, meine Lernschritte in die Praxis umzusetzen. > < Trifft Nicht genau relezu vant Bemerkungen zum Ergebnis: ias REGLEMENT LSV Version Oktober 2011 Seite 26