2. Die Lehrsupervision

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Bristol, Bahnhofstrasse 38
CH-7310 Bad Ragaz
[email protected]
www.iasag.ch
Reglement
Lehrsupervision
-
Einzel-Lehrsupervision
Gruppen-Lehsupervision
Version Oktober 2011
Inhaltsverzeichnis
1. Die Lehrsupervision als Baustein der Ausbildungen
3
1.1 Ausbildung Coaching & Supervision
3
1.2 Ausbildung OE & Coaching
4
1.3 Einzellehrsupervision
4
2. Die Lehrsupervision
5
2.1 Definition
5
2.2 Ziele der Lehrsupervision
5
2.3 Inhalte der Lehrsupervision
5
2.4 Grundhaltung und Methoden
7
2.5 Prozessberichterstattung über die Lehrsupervision
7
2.6 Literatur
8
3. Die Fachpersonen für Lehrsupervision am ias
9
3.1 Das Auswahlprozedere für Fachpersonen Lehrsupervision
9
3.2 Weiterbildung für ias Fachpersonen
3.3 Kontakt zwischen Fachpersonen untereinander und mit
10
dem Institut
4. Vertraulichkeit
10
11
4.1 Umgang mit vertraulichen Informationen
11
4.2 Bewertung und Lehrsupervision
11
5. Der Lehrsupervisionsvertrag
12
5.1 Verträge Einzellehrsupervision
12
5.2 Verträge Gruppenlehrsupervision
12
5.3 Lehrsupervisionsvertrag - Dreiecksvertrag
13
6. Auswertungsformulare
15
6.1 Auswertungsformular: Einzellehrsupervision
15
6.2. Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision
19
6.3 Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision im Sinne von Projektcoaching
23
ias REGLEMENT LSV
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1. Die Lehrsupervision als Baustein der Ausbildungen
Ausbildungen in Coaching & Supervision BSO/SGfB und OE & Coaching BSO
Das ias bietet zwei dreijährige Ausbildungsprogramme an: in Coaching/Supervision und Organisationsentwicklung/Coaching. Diese werden vom schweizerischen Berufsverband für Supervision und Organisationsberatung BSO anerkannt. Die Ausbildungskriterien des Verbandes enthalten die Vorgabe,
dass Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten vor dem Diplom 60 Stunden Lehrsupervision absolvieren müssen.
Die Erfüllung dieser Vorgabe ist am ias folgendermassen geregelt:
Im Folgenden wird die Grafik erläutert:
1.1 Ausbildung Coaching & Supervision
Zur Erfüllung der Vorgaben seitens der Verbände bietet ias für die Ausbildung Coaching & Supervision
im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils 24 Stunden Lehrsupervision in Gruppen an. Die Gruppen
bestehen aus maximal neun Personen. Verpasste Gruppenlehrsupervisionsstunden müssen einzeln
oder in einer ad hoc Gruppe nachgeholt werden.
Die verbleibenden 12 Stunden Einzellehrsupervision organisieren die Lernenden eigenständig. Das
ias legt dafür eine verbindliche Liste von Fachpersonen zur Auswahl vor. Eine dieser Stunden ist für
die Auswertung des Prozesses mit der Gruppenlehrsupervisorin im 2. Jahr der Ausbildung bestimmt.
Die 12 Stunden Lehrsupervision im Einzelsetting ist die Minimalvorgabe des ias. Zu empfehlen ist,
das Lerngefäss Lehrsupervision angemessen einzuplanen und zu nutzen.
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1.2 Ausbildung OE & Coaching
Für die Ausbildung OE & Coaching bietet ias im 2. Jahr 24 Stunden Lehrsupervision in Gruppen
an. Die Gruppen bestehen aus maximal neun Personen. Verpasste Gruppenlehrsupervisions-Stunden
müssen einzeln oder in einer ad hoc Gruppe nachgeholt werden. Die Gruppenlehrsupervision wird mit
einer Stunde Einzellehrsupervision abgeschlossen. Sie dient der Reflexion des persönlichen Lernprozesses.
Die Gruppen-Lehrsupervision des 3. Jahres von 24 Stunden ist der Supervision über das OEProjekt und der OE-Berater/innen-Rolle gewidmet. Sie findet in Gruppen von maximal neun Personen
statt und unterstützt die Lernenden in der Reflexion und Realisierung des OE-Projektes.
Die restlichen 12 Stunden Lehrsupervision absolvieren die Lernenden im Einzelsetting, in dem sie
ihre eigenen (Einzel)Coachings supervidieren lassen und ihre professionelle Rolle und Identität als
Berater reflektieren.
1.3 Einzellehrsupervision
Die Einzellehrsupervision sowohl für den Lehrgänge Coaching & Supervision und wie für den Lehrgang
OE & Coaching ist in einem Dreiecksvertrag zwischen der/dem Lernenden, der Fachperson für Lehrsupervision und dem Institut geregelt.
Um in der Einzellehrsupervision in einen erfolgversprechenden Lernprozess zu gelangen gelten für
diese Einzelstunden künftig folgende zwei Alternativen:
-
11 Stunden bei der gleichen Fachperson für Lehrsupervision
2x6 Stunden bei zwei verschiedenen Fachpersonen für Lehrsupervision
Für beide Alternativen gilt: Teil der 6. Lehrsupervisionsstunde ist eine Zwischenauswertung, welche der/die Lehrsupervisand/in in einem Kurzbericht festhält (Was sind meine Stärken? Wo liegen
meine Schwächen? Woran arbeite ich in der Einzellehrsupervision weiter?) und in den folgenden
Stunden einbezieht.
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2. Die Lehrsupervision
2.1 Definition
Gemäss BSO ist Supervision eine arbeitsfeldbezogene Beratung für Einzelne, Gruppen und Teams. Sie
dient der Verbesserung der beruflichen und persönlichen Kompetenz und optimiert die Qualität der
beruflichen Tätigkeit.
Daraus folgt, dass Lehrsupervision eine vertraglich geregelte Beratung zwischen Lernenden im Bereich
der Supervision, Coaching und/oder Organisationsentwicklung einerseits und erfahrenen Fachpersonen
andererseits ist. Sie findet einzeln und in Gruppen statt. Die Lehrsupervision ist die Nahtstelle zwischen Theorie und Praxis, ein Ort der Reflexion und Metareflexion.
2.2 Ziele der Lehrsupervision
Die Lehrsupervision dient dem Lerntransfer der in der Ausbildung vermittelten Theorien, Methoden
und Fähigkeiten und unterstützt die Lernenden bei der Erarbeitung einer professionellen und ethischen
Grundhaltung im Bereich der arbeitsbezogenen Beratung. Der Lehrsupervisionsprozess findet auf zwei
Ebenen statt:
-
Die Lernenden bringen die Fälle aus ihrer eigenen Supervisions- oder Coachingpraxis ein.
-
Die Situation der Lehrsupervision selbst ist Lernfeld. Der Beratungsprozess im Hier-und-Jetzt wird
reflektiert und ermöglicht persönliches Lernen durch Erfahrung.
2.3 Inhalte der Lehrsupervision
Die Lehrsupervision deckt die ganze Palette relevanter beruflicher, professioneller und eingegrenzt
auch persönlicher Themen ab, mit welchen die Lernenden in der jeweiligen Phase ihrer Ausbildung in
Kontakt kommen. Dies sind:
Themen
Die Lernenden stellen Fälle aus ihrer eigenen Tätigkeit als Supervisor/in, Coach oder Organisationsentwickler/in vor und untersuchen mit der Fachperson für Lehrsupervision Aspekte der Beratung:
Erstkontakt, Verträge, Diagnose, Prozesse, Interventionen (Theorie, Methoden), Evaluation, …
Wenn die Lernenden noch nicht aktiv als Fachperson für Supervision/Coaching/OE tätig sind, können
sie in der Lehrsupervision Fragestellungen aus dem angestammten Beruf thematisieren. Dies kann zu
Beginn des 2. Jahres der Ausbildung zutreffen. Eine breite Methodenvielfalt während der Supervision
und das Untersuchen des aktuellen Lehrsupervisionsprozesses sind dann besonders wichtig. In der
Gruppe kann eine solche Supervision auch als Kaskadensupervision gestaltet werden: Ein Mitglied
supervidiert ein anderes Mitglied unter den Augen des Lehrsupervisors/der Lehrsupervisorin. Grundsätzlich ist dies aber nicht die Aufgabe der Lehrsupervision.
Der Prozess der Lehrsupervision selbst
Der Prozess und die Arbeitsbeziehung zwischen Lernenden, Fachperson für LSV und Gruppe sind Teil
der Lehrsupervision und enthalten wertvolle Hinweise auf die Grundhaltung, Ethik und Professionalität
der Lernenden.
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Die Metareflexion ermöglicht zusätzlich das Untersuchen der Phänomene des Systems und der Beziehung wie Übertragung, Gegenübertragung und Parallelprozesse. In der Gruppe findet sie nicht
zwangsläufig direkt mit der Supervisandin statt, die ein Thema eingebracht hat. Die beobachtenden
Lernenden sind dazu oft besser in der Lage.
Theoretische und methodische Fragen
Die Lernenden reflektieren und erweitern ihr Repertoire bezüglich diagnostischem Wahrnehmen, Denken in Konzepten und methodischem Handeln. Die Anleitung zur Vor- sowie Nachbearbeitung eines
Beratungsprozesses, sowie die Dossierführung unterstützen dieses Lernen. Die Reflexion des eigenen
Lernprozesses deckt oft Lücken im theoretisch/methodischen Wissen auf. Die Fachperson für Lehrsupervision hat hier eine didaktische Aufgabe.
Professionelle Identität, Ethik und Grenzen
Haben Lernende grundsätzliche Schwierigkeiten, Kunden zu akquirieren, ist im Einzelsetting der Lehrsupervision zu untersuchen, in wie weit persönliche Themen die Akquisition behindern. Tauchen in der
Folge dieser Auseinandersetzung solche Themen auf, sind diese zu benennen und weitere Bearbeitungsschritte (psychologische Beratung oder Psychotherapie) aufzuzeigen.
Neben theoretischen und methodischen Fragen tauchen in den Anfängen der eigenen Beratungspraxis
weitere Fragen der Berufsausübung auf, wofür besonders Gruppenlehrsupervision ein ideales Reflexions- und Lernfeld bietet.
Die Lernenden setzen mit der grundsätzlichen Entwicklung der professionellen Identität, mit Fragen
der Ethik, der eigenen Rolle und deren Grenzen auseinander. Ab dem zweiten Jahr der Ausbildung
bereiten sich die Lernenden auf ihren Marktauftritt vor. Die Lehrsupervision unterstützt sie bei der
Klärung und Entwicklung des eigenen Beratungsprofils.
Gruppe
Der Prozess der Lehrsupervisionsgruppe selbst ist kein Untersuchungsgegenstand über die Aufgabe
der Lehrsupervision hinaus. Die Selbstthematisierung der Gruppe ist nur dann notwendig, wenn die
Erfüllung der eigentlichen Aufgabe aus Prozessgründen blockiert ist.
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2.4 Grundhaltung und Methoden
Die Lehrsupervision bietet konkrete Unterstützung für den Einstieg in den Beratungsalltag, besonders
im 2. Jahr der Ausbildung. Die Gestaltung der Lehrsupervision ist sehr unterschiedlich und hängt vom
Wissens- und Erfahrungshintergrund der Beteiligten ab. Es gibt keine allgemeingültige Methodik für
Lehrsupervision. Dies heisst für deren Gestaltung und für die angewandten Methoden:
-
Die wohlwollende und konstruktive Beziehung ist die wichtigste Voraussetzung für das Lehren und
Lernen in der Lehrsupervision. Die Fachperson gestaltet die Arbeitsbeziehung transparent und
modellhaft.
-
Die Lehrsupervision baut Ängste und Schranken ab, um die Entwicklung und Ausgestaltung der
professionellen Rolle zu unterstützen.
-
Verträge sind klar formuliert (siehe Kapitel 4.3), konsequent einzuhalten und zu evaluieren.
-
Die Fachperson zeigt vielfältige Methoden und ermutigt die Diskussion über die Indikation einer
bestimmten Methode, um das Methodenbewusstsein und -kompetenz zu fördern.
-
Jede Supervisionseinheit wird in Bezug auf Theorie und Methode kurz ausgewertet. Die Supervisandinnen lernen so, die ihnen bekannten Modelle mit dem vorgestellten Fall zu verknüpfen.
-
Die Fachperson für Lehrsupervison kann zur Konzeptualisierung des Falles kurze Theorie-Inputs
geben. Auch die Angabe von Literaturquellen ist erwünscht.
-
Gruppensitzungen haben eine klare, nachvollziehbare Struktur, damit die Anliegen aller Supervisanden zur Geltung kommen.
-
Die Lehrsupervision in der Gruppe ist erst in zweiter Instanz Ausbildungssupervision. Es findet
deshalb nicht mehr als einmal pro Sitzung eine Kaskadensupervision statt. Eine solche Kaskadensupervision ist mit konkreten Beobachtungsaufgaben für die Gruppenmitglieder verbunden. Diese
Beobachtungen werden auch ausgewertet. Kaskadensupervision ist keine Methode für die Lehrsupervision im engeren Sinne (Supervision über Supervision). Diese generiert eine Komplexität, die
nicht mit der Ausbildungsphase übereinstimmt.
2.5 Lernprozessberichte über die Lehrsupervision
Die Lernenden dokumentieren ihren persönlichen Lernprozess für jede Lehrsupervisionssitzung, sowohl im Einzel- wie im Gruppensetting.
-
Die Verantwortung für die Lernprozessberichte jeder einzelnen Lehrsupervisions-Sitzung liegt in
erster Linie bei den Lernenden.
-
Eine Vorlage hierfür befindet sich im Portfolio. Diese kann eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
-
Einzellehrsupervision: Die Lernenden reichen die Lernprozessberichte der einzelnen Sitzungen
der Fachperson für LSV vor der Folge-Sitzung ein.
-
Gruppenlehrsupervision: Die Regelung des Umgangs mit den Lernprozessberichten ist Teil des
Vertrags der Gruppe mit der Fachperson für GLSV. Verpflichtend sind die Lernprozessberichte sowohl für die Protagonistinnen und Protagonisten (Fallgeber/innen) wie für die anderen Mitglieder
der Gruppe.
2.5.1 Auswertung der Einzellehrsupervision
Die Lernenden werten die Einzelsupervision nach Ablauf des Vertrages oder der einzelnen Verträge
aus. Der entsprechende Fragebogen befindet sich in Kapitel 6.1. Bei Abgabe der Diplomarbeit sind
diese Fragebogen und eine Bestätigung der Einzellehrsupervisionen beizulegen.
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2.5.2 Auswertung der Gruppenlehrsupervision
Im 2. Jahr der Ausbildung wird die Gruppenlehrsupervision zweifach ausgewertet, einerseits mittels
standardisiertem Fragebogen, andererseits im Rahmen eines 60-minütigen Einzelgesprächs:
1. Standardisierter Fragebogen (siehe Kapitel 6.2 und 6.3): Die Fachperson gibt die Formulare
am Ende der Vertragsperiode ab und sammelt sie ausgefüllt wieder ein. Sie leitet sie an den Ausbildungsverantwortlichen des ias weiter.
2. Einzelgespräch: Nach Ende der Gruppen-Lehrsupervisions-Sitzungen vereinbart die/der Lernende ein Einzelgespräch mit der Fachperson für Lehrsupervision. Dieses dient der Reflexion des
Lernprozesses der/des Lernenden. Einerseits zieht der/die Lernende selbst Bilanz, andererseits erhält er/sie Rückmeldung der Fachperson für Lehrsupervision. Orientierung für das Einzelgespräch
geben einerseits der Leitfadens im Portfolio (Kapitel 2.4), andererseits die in Kapitel 6.2.4 und
6.3.4 aufgeführten Kriterien zur Auswertung des Lernprozesses der Gruppenlehrsupervision.
Das Einzelgespräch zur Auswertung der Gruppenlehrsupervision findet innerhalb von zwei Monaten
nach Abschluss der Gruppenlehrsupervision statt. Es wird als Einzellehrsupervisionsstunde angerechnet. Die Kosten dafür übernimmt die/der Lernende.
Im 3. Jahr der Ausbildung wird die Gruppenlehrsupervision nur mittels standardisiertem Fragebogen ausgewertet (LSV-Reglement Kapitel 6.2 bzw. 6.3).
2.6 Literatur
Hassler, Astrid (2002): Indikatorenkatalog zur Evaluation von Qualität in der Lehrsupervision. Krems:
Master Thesis Donau Universität.
URL:http://www.lehrsupervision.ch.
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3. Die Fachpersonen für Lehrsupervision am ias
ias verfügt über ein eigenes Team von Fachpersonen für Lehrsupervision, die sich regelmässig zu Austausch und Weiterbildung treffen. Das Institut sichert eine ständige persönliche Entwicklung seiner
Lehrenden durch Weiterbildung, Supervision und Intervision. Voraussetzungen zur Übernahme der
Tätigkeit als Fachperson für LSV am ias sind:
-
Vollmitglied des BSO oder einer ANSE Partnerorganisation seit mindestens fünf Jahren.
-
Kontinuierliche Tätigkeit als Supervisor/in seit Beginn der Mitgliedschaft im BSO und mindestens
30 Supervisionsprozesse in Ein- und Mehrpersonensystemen durchgeführt.
-
Ein entwickeltes Bewusstsein der eigenen Theorien und Methoden als Supervisor/in.
-
Bereitschaft, in Zusammenarbeit mit dem ias und mit Fachpersonen für Lehrsupervision des Instituts das eigene supervisorische Handeln zu reflektieren.
-
Fortlaufende Weiterbildung und Intervision nach den Kriterien des BSO Qualitätsverfahrens.
-
In begründeten Einzelfällen kann das Institut vom Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen
absehen.
Das Institut stellt den Lernenden eine Liste von Fachpersonen für Lehrsupervision (CSV und OEC) zur
Verfügung und zur Auswahl. Diese Liste ist für die Lernenden verbindlich.
3.1 Das Auswahlprozedere für Fachpersonen «Lehrsupervision»
Mögliche neue Fachpersonen erhalten vom ias eine Einladung für ein Gespräch. Als Vorbereitung für
dieses Gespräch beantworten sie im Voraus schriftlich die folgenden Fragen:
-
Wie definieren und verstehen Sie Lehrsupervision?
-
Welche Lehr- und Lernziele verfolgen Sie in der Lehrsupervision?
-
Welche Theorien und Verfahren sind für Sie handlungsleitend?
-
Welche Auswirkungen haben Ihre Grundannahmen auf die Rollen- und Beziehungsgestaltung?
-
Was sind für Sie unverzichtbare Bestandteile des Lehrsupervisionssettings?
-
Welche Bewertungskriterien sind am Ende der Lehrsupervision für Sie wichtig?
-
Was motiviert Sie, sich als Lehrsupervisor/in tätig zu bewerben?
Wenn die Fachperson die erforderlichen Kriterien erfüllt und das Gespräch für beide Seiten befriedigend verläuft, wird die Fachperson bei Bedarf auf die ias Liste der Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren aufgenommen.
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3.2 Weiterbildung für ias Fachpersonen
Das Institut bietet jedes Jahr eine eintägige Weiterbildung für die ias Fachpersonen für Lehrsupervision an. An dieser Tagung führt ein Referent/eine Referentin in aktuelle Lehrsupervisionsthemen ein
und vermittelt Anregungen zum Austausch und zur Diskussion rund um die Gestaltung der Lehrsupervision am Institut. Die Teilnahme an der vom Institut angebotenen jährlichen Lehrsupervisionstagung
ist Bedingung. Wird diese zum zweiten Mal in Folge ohne zwingende Gründe nicht besucht, wird die
Fachperson von der Liste gestrichen.
3.3 Kontakt zwischen Fachpersonen untereinander und mit
dem Institut
Das Institut unterhält eine Mailingliste für die Fachpersonen der Lehrsupervision. Damit sind alle Fachpersonen über eine einzige E-Mail-Adresse erreichbar, sowohl für den Ausbildungsverantwortlichen wie
auch für die Fachpersonen selbst auf der ias Liste. Diese Mailingliste wird vom Ausbildungsverantwortlichen als Informationskanal und als Vernehmlassungsinstrument benutzt.
Bei offenen Fragen betreffend die Arbeit mit Einzelpersonen oder Gruppen sind Fachpersonen eingeladen, mit dem Ausbildungsverantwortlichen (formale Fragen) und mit dem Prozessbegleiter/in (grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit Professionalität und Ethik) in Kontakt zu treten.
Der Ausbildungsverantwortliche und die Fachpersonen für Lehrsupervision stehen in regelmässigem
Kontakt.
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4. Vertraulichkeit
Die Institutsleitung, der Ausbildungsverantwortliche, Lehrende und Fachpersonen für Lehrsupervision
arbeiten zusammen mit einem kollektiven Ziel: das Lernen und die Entwicklung der Lernenden bezüglich Coaching, Supervision und/oder OE.
Es gehört zur professionellen Verantwortung der Lehrenden, der Fachpersonen für Lehrsupervision
und des Ausbildungsverantwortlichen, dass alle ihre Interventionen im Kontext der Ausbildung grundsätzlich vor diesem Hintergrund stattfinden.
4.1 Umgang mit vertraulichen Informationen
-
Persönliche Informationen über Lernende sind grundsätzlich vertraulich. Es kann vorkommen,
dass Lehrende und Fachpersonen oder der Ausbildungsverantwortliche die Fortsetzung der Ausbildung für die/den Lernende/n in Frage stellen. Zeigt sich, dass die Ausbildung am ias nicht passend
ist, entsteht eine ernsthafte Belastung sowohl für die/den Lernende/n, Gruppe, wie für das Institut
und nicht zuletzt für mögliche spätere Beratungskunden. Um dies zu verhindern und um konstruktive Lösungen für alle Beteiligten zu finden, tauschen Lehrende und Fachpersonen für Lehrsupervision entsprechende persönliche Informationen in Absprache mit der/dem betroffenen Lernenden
mit dem Ausbildungsverantwortlichen aus.
-
Falls keine befriedigende Lösung zustande kommt, wird die Institutsleitung einbezogen. Die Institutsleitung arbeitet in einem solchen Fall zusammen mit dem Ausbildungsverantwortlichen und
der/dem Lernenden für die Situation angemessene, resp. erforderliche Massnahmen aus. Möglich
sind hier zum Beispiel eine Prozesspause, ein Abbruch, zusätzliche Supervision oder eine Psychotherapie.
-
Es ist die Aufgabe sowohl der Lehrenden, des Ausbildungsverantwortlichen als auch der Institutsleitung, ihre Verantwortung den ethischen Richtlinien entsprechend wahrzunehmen, auch wenn
das Resultat für eine/n Lernende/n enttäuschend ist.
-
Vertraulichkeit bedeutet nicht, dass keine Informationen ausgetauscht werden. Vertraulichkeit
bedeutet, dass die Kommunikation innerhalb sorgfältig und klar definierten Grenzen und Rollen
stattfindet.
4.2 Bewertung und Lehrsupervision
Für Lernende sind Fehler ein wichtiger Teil des praktischen Lernens. Die Lehrsupervision bietet ein
Gefäss, in welchem Schwierigkeiten und persönliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung offen besprochen werden können. Damit dieses Setting sich optimal entwickeln kann, darf Lehrsupervision nur begrenzt qualifizierender Bestandteil der Ausbildung sein.
Die Fachperson für Lehrsupervision bestätigt dem Institut gegenüber die Anzahl, die Daten und die
Dauer der absolvierten Lehrsupervisionsstunden. Ausserdem legt sie eine kurze Mitteilung über den
Verlauf des Lehrsupervisionsprozesses bei. Auf eine weitere Differenzierung der Berichterstattung wird
im Normalfall verzichtet. Falls die Fachperson für Lehrsupervision bezüglich des erfolgreichen Ausbildungsabschlusses der/des Lernenden Zweifel hegt, werden im direkten Gespräch mit
der/demLernenden, Ausbildungsverantwortlichem und der Fachperson Massnahmen ausgearbeitet.
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5. Der Lehrsupervisionsvertrag
5.1 Verträge Einzellehrsupervision
Die Lernenden wählen aus einer vom Institut vorgegebenen Liste die Fachperson für Lehrsupervision
aus, die ihren Bedürfnissen und Kriterien entsprechen. Mit der ausgewählten Fachperson schliessen sie
einen Vertrag ab.
Beim Vertrag handelt es sich um einen Dreiecksvertrag zwischen der/dem Lernenden, der Fachperson
und dem Institut nach dem Muster der beiliegenden Vorlage (siehe Kapitel 5.3). Die Vertragsvorlage
wird Lernenden und Fachpersonen für Lehrsupervision als Datei im Word-Format zur Verfügung gestellt und kann individuellen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Der von Fachperson und
Lernenden unterzeichnete Vertrag wird in dreifacher Ausführung dem Institut zur Unterzeichnung zugestellt.
Eine der Lernaufgaben der Ausbildung am ias ist, Arbeitsbereiche und Rollen klar zu differenzieren.
Deshalb fordern wir zu einer konsequenten Trennung von Lehrsupervision und anderen Leistungen wie
Supervision, Coaching, oder Psychotherapie auf.
Honorare für die Einzellehrsupervision
Was das Honorar für die Einzellehrsupervision betrifft, macht das Institut keine Vorgaben. Allerdings
erwartet das Institut, dass die Fachpersonen für Lehrsupervision bei der Honorargestaltung berücksichtigen, dass für die Lernenden die Ausbildung an sich schon mit hohen Kosten verbunden ist.
5.2 Verträge Gruppenlehrsupervision
Das Institut schliesst für die Gruppenlehrsupervision Verträge mit ausgewählten Fachpersonen ab.
Diese beziehen sich auf diese Dienstleistung gemäss ias Lehrsupervisionsreglement. Es gibt keine
Dreiecksverträge wie bei der Einzellehrsupervision. Die Fachperson liefert dem Institut im Voraus
Termine für die Lehrsupervision.
Eine Lehrsupervisionsgruppe am ias zählt 6 bis 9 Mitglieder. Die Gruppenbildung findet im Rahmen der
Prozesstage der einzelnen Ausbildungsgruppen statt.
Eine Gruppe kann auch zusätzliche Stunden mit der Fachperson aushandeln. Diese sind Gegenstand
eines separaten Vertrages der Fachperson mit den Mitgliedern der Gruppe. Ein solcher Vertrag gilt nur
zur Kompensation von versäumten Sitzungen und ersetzt Einzelsupervisionsstunden nicht.
Die Fachperson für Lehrsupervision führt eine Anwesenheitsliste, welche an den ias Ausbildungsverantwortlichen weiter geleitet wird.
Um das Lernen der Trainees optimal zu unterstützen, aber auch um Klarheit in Bezug auf Rollen vorzuleben und um Rollenkonflikten vorzubeugen, schliessen Fachpersonen für Gruppenlehrsupervision
nicht gleichzeitig Einzellehrsupervisions-Verträge mit Gruppenmitgliedern ab.
Das gilt während des ganzen ias-Curriculums und erstreckt sich auch auf mögliche Aufträge in den
Organisationen der zu betreuenden Trainees. Ausnahmefälle und –situationen sind mit dem Ausbildungsverantwortlichen abzusprechen.
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5.3 Lehrsupervisionsvertrag - Dreiecksvertrag
1. Vertragspartner
Institution ias
ias Institut für angewandte Sozialwissenschaften AG, Bahnhofstrasse 38, 7310 Bad Ragaz, [email protected], vertreten durch
den Ausbildungsverantwortlichen.
Auftraggeber/in, Lernende/r
Name, Adresse, Telefon, Mail:
Auftragnehmer/in, Fachperson für Name, Adresse, Telefon, Mail:
Lehrsupervision
2. Auftrag
Rahmenbedingungen der drei Parteien im Vertragsprozess
ias
Institutionelle Bedingungen
LSV Reglement: Grobziel, Zweck, Inhalte
Dreiecks-
Ausbildungsvertrag
LSV Reglement: Anzahl
Stunden, Inhalte, Dokumentation
vertrag
Trainee
LSV
Individuelle Ziele und
Inhalte
Arbeitsbündnis
Ziele des Auftrags
Leistungen
Ziele der Lehrsupervision:
-
…
-
…
-
…
-
…
Die/der Lernende dokumentiert jede Lehrsupervisionssitzung
(siehe Portfolio). Das Dokument ist jeweils vor der folgenden
Lehrsupervision der Fachperson zuzustellen.
Im Weiteren sind die im Dokument unter Kapitel 2.5 und 5.1
aufgeführten Kriterien bindend.
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Beratungsgespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen an
wen weitergegeben werden.
Fachperson für Lehrsupervision ist jedoch verpflichtet, zwecks
Qualitätssicherung der Arbeit des Instituts, Zweifel an der Eignung der/des Lernenden für den Beruf von sich aus zu thematisieren und nötigenfalls den Ausbildungsverantwortlichen bei zu
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ziehen.
Fachperson für Lehrsupervision ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung seiner/ihrer Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert
in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren und den Namen der
Auftraggeberin in seine Referenzliste aufzunehmen.
Störungen
Äussere oder Beziehungsstörungen, welche die Lehrsupervision
behindern, werden vorrangig bearbeitet und wenn möglich behoben.
Zwischenauswertungen
Vereinbarung über allfällige Zwischenevaluationen:
Schlussauswertung
Die Schlusssitzung hat eine Evaluation des Gesamtprozesses und
eine allfällige Vereinbarung über eine gemeinsame Nachevaluation zum Inhalt.
Die/der Lernende füllt am Ende der Lehrsupervision ein Auswertungsformular zu Handen des Instituts aus.
Die Fachperson stellt dem Institut eine Bestätigung über Anzahl,
Daten und Dauer der absolvierten Lehrsupervisionsstunden zu.
Ausserdem legt sie eine kurze Mitteilung über den Verlauf des
Lehrsupervisionsprozesses und über die Erkenntnisse des Auswertungsgesprächs (vgl. Kapitel 2.5) bei.
3. Rahmenbedingungen
Beratungsort
Adresse:
Mandatsumfang
Anzahl und Dauer der Sitzungen, Zeitraum:
Termine und Absagen
Die Termine werden in gegenseitiger Absprache festgelegt und
sind beidseitig verbindlich.
Absageregelung:
Honorar
Stundensatz mit/ohne MwSt:
Spesen / zusätzliche Arbeiten
Vereinbarung über Reisespesen, Reisezeit, Materialkosten, Verpflegung, Umfang und Entschädigung allfälliger Zusatzarbeiten
(z.B. Schlussbericht, Konzept):
Zahlungsmodus
Rechnungsstellungszeitpunkt, Zahlungsfristen:
Vorzeitige Auflösung
Bei diesem Supervisionsauftrag handelt es sich um ein Auftragsverhältnis nach OR Art. 394 bis 406. Der Vertrag kann von beiden
Parteien jederzeit aufgelöst werden (allfällige Kündigungsfristen
benennen). In jedem Fall findet eine gemeinsame Abschlusssitzung statt.
Anpassung / Schlichtung
Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis einer
veränderten Situation angepasst werden. In Konfliktfällen zwischen Mitgliedern des Berufsverbandes BSO und Auftraggebenden
besteht die Möglichkeit des kostenlosen Beizugs der Ombudsstelle
(Auskunft: www.bso.ch).
Ort / Datum
Ort / Datum:
Ort / Datum:
ias Ausbildungsverantwortlicher:
Auftragnehmer/in:
Auftraggeber/in:
Silvio Sgier
ias REGLEMENT LSV
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6. Auswertungsformulare
6.1 Auswertungsformular: Einzellehrsupervision
Datum:
Ausbildungsgruppe:
Fachperson für Lehrsupervision
Supervisand/in:
6.1.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein.
2.
Die Fachperson für LSV vermeidet Störungen von
aussen.
3.
Die Fachperson für LSV geht auf die Interessen des
Supervisanden ein.
4.
Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Supervisandin.
5.
Die Fachperson für LSV gibt Rückmeldungen auf eine
positive Art.
6.
Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in
einem förderlichen Mass ein.
7.
Die Fachperson für LSV ermöglicht offenen Austausch
von Ideen und Gefühlen im Prozess.
8.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Beratungsbeziehung.
9.
Die Fachperson für LSV respektiert persönliche Unterschiede zwischen ihm und der Supervisandin.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Prozess:
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6.1.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in der
Diagnose.
2.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie im Vertrag.
3.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in den
Interventionen.
4.
Die Fachperson für LSV deckt die wesentlichen Themen und Zusammenhänge auf.
5.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort der Supervisandin bezüglich Emotionen.
6.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort des Supervisanden bezüglich Erfahrung.
7.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort der Supervisandin bezüglich Professionalität.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zur Methode:
ias REGLEMENT LSV
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Seite 16
6.1.3 Fragen zum Inhalt
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV thematisiert Organisationsaspekte (der präsentierten Klientsysteme)
2.
Die Fachperson für LSV thematisiert Kontext - Aspekte (der präsentierten Klientsysteme)
3.
Die Fachperson für LSV thematisiert Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Klientsysteme)
4.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Umsetzung
der Erkenntnisse in die Praxis
5.
Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität
6.
Die Fachperson für LSV erklärt den Prozess.
7.
Die Fachperson für LSV erklärt Methoden, Modelle und
Techniken.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Inhalt:
ias REGLEMENT LSV
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6.1.4 Fragen zum Ergebnis
Trifft
nicht
zu
1.
Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht.
2.
Ich bin fähig, diese zu benennen.
3.
Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen.
4.
Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht.
5.
Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt.
6.
Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich
zu begründen, weiterentwickelt.
7.
Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit dem/der Lehrsupervisorin besprochen.
8.
Ich hatte genügend Möglichkeiten, die Lernschritte in
die Praxis umzusetzen.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Ergebnis:
ias REGLEMENT LSV
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Seite 18
6.2 Auswertungsformular: Gruppenlehrsupervision1
Datum:
Ausbildungsgruppe:
Fachperson für Lehrsupervision
Supervisand/in:
6.2.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein.
2.
Die Fachperson für LSV vermeidet Störungen von
aussen.
3.
Die Fachperson für LSV geht auf die Interessen der
Supervisanden ein.
4.
Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Supervisandinnen.
5.
Die Fachperson für LSV gibt Rückmeldungen auf eine
positive Art.
6.
Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in
einem förderlichen Mass ein.
7.
Die Fachperson für LSV ermöglicht offenen Austausch
von Ideen und Gefühlen im Prozess.
8.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Beratungsbeziehung.
9.
Die Fachperson für LSV respektiert persönliche Unterschiede zwischen ihr und dem Supervisande.
10.
Die Fachperson für LSV geht Differenzen zwischen
ihr/ihm und der Gruppe konstruktiv an.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Prozess:
1 Auswertungsbogen für CSV > 2. und 3. Jahr; für OEC > 2. Jahr
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 19
6.2.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in der
Diagnose.
2.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie im Vertrag.
3.
Die Fachperson für LSV hat eine klare Linie in den
Interventionen.
4.
Die Fachperson für LSV deckt die wesentlichen Themen und Zusammenhänge auf.
5.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort der Supervisandinnen bezüglich Emotionen.
6.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort der Supervisanden bezüglich Erfahrung.
7.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
Standort der Supervisandinnen bezüglich Professionalität.
8.
Die Fachperson für LSV bezieht die Gruppe in der
Fallbearbeitung mit ein.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zur Methode:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 20
6.2.3 Fragen zum Inhalt
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV thematisiert Organisationsaspekte (der präsentierten Klientsysteme).
2.
Die Fachperson für LSV thematisiert Kontext - Aspekte (der präsentierten Klientsysteme).
3.
Die Fachperson für LSV thematisiert Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Klientsysteme).
4.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Umsetzung
der Erkenntnisse in die Praxis.
5.
Die Fachperson für LSV thematisiert Übertragungsphänomene in der Gruppe.
6.
Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität.
7.
Die Fachperson für LSV erklärt den Prozess.
8.
Die Fachperson für LSV erklärt Methoden, Modelle und
Techniken.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Inhalt:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 21
6.2.4 Fragen zum Ergebnis
Trifft
nicht
zu
1.
Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht.
2.
Ich bin fähig, diese zu benennen.
3.
Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen.
4.
Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht.
5.
Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt.
6.
Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich
zu begründen, weiterentwickelt.
7.
Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit der Fachperson für LSV besprochen.
8.
Ich hatte genügend Möglichkeiten, die Lernschritte in
die Praxis umzusetzen.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Ergebnis:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 22
6.3 Auswertungsformular: Gruppen-Lehrsupervision über
das OE-Projekt und die OE-Berater/innen-Rolle2
Datum:
Ausbildungsgruppe:
Fachperson für LSV
Coachee:
6.3.1 Fragen zur Arbeitsbeziehung und zum Arbeitsklima: Prozess
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV hält Zeitgrenzen ein.
2.
Die Fachperson für LSV geht mit Störungen konstruktiv um.
3.
Die Fachperson für LSV engagiert sich für die Entwicklung der Coachees.
4.
Die Fachperson für LSV bringt eigene Erfahrungen in
einem förderlichen Mass ein.
5.
Die Fachperson für LSV fördert den offenen Austausch.
6.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Dynamik in
der Gruppe soweit für den Lernprozess notwendig.
7.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Coachingbeziehung.
8.
Die Fachperson für LSV pflegt einen respektvollen
Umgang mit der Coachees.
9.
Ich habe aktiv zum Lernprozess in der Lehrsupervision
beigetragen.
10.
Ich habe mich aktiv um Anwendungsmöglichkeiten
des Gelernten bemüht.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Prozess:
2 Auswertungsbogen für OEC > 3. Jahr
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 23
6.3.2 Fragen zur Didaktik und zur Methode
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV unterstützt die Entwicklung
einer klaren Diagnose.
2.
Die Fachperson für LSV arbeitet mit den Coachees mit
(Mini-) Verträgen.
3.
Die Fachperson für LSV erarbeitet zusammen mit den
Coachees die wesentlichen Themen des präsentierten
Systems.
4.
Die Fachperson für LSV unterstützt die Coachees in
der Entwicklung von Vorgehensmöglichkeiten im präsentierten System.
5.
Die Fachperson für LSV berücksichtigt den Erfahrungsstand der Coachees.
6.
Die Fachperson für LSV zeigt Bewusstsein für den
professionellen Standort der Coachees.
7.
Die Fachperson für LSV bezieht die Gruppe in die Fallbearbeitung mit ein.
8.
Ich habe die Lernprozessberichte als Hilfsmittel optimal genutzt.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zur Methode:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 24
6.3.n zum Inhalt
Trifft
nicht
zu
1.
Die Fachperson für LSV bezieht grundsätzlich die unterschiedlichen Organisationsaspekte (der präsentierten Kundensysteme) mit ein.
1.1
-
Primäraufgabe
1.2
-
Strategie
1.3
-
Kultur
1.4
-
Struktur
2.
Die Fachperson für LSV bezieht Aspekte des Kontextes (der präsentierten Kundensysteme) mit ein.
3.
Die Fachperson für LSV thematisiert Beziehungsaspekte im präsentierten Beratungsprozess.
4.
Die Fachperson für LSV thematisiert die Persönlichkeitsdynamik (der präsentierten Kundensysteme).
5.
Die Fachperson für LSV macht das Vorgehen des Coachee im präsentierten System zum Thema.
6.
Die Fachperson für LSV thematisiert Ethik und Professionalität.
7.
Die Fachperson für LSV macht den Prozess in der
Lehrsupervision transparent.
8.
Die Fachperson für LSV thematisiert Methoden, Modelle und Techniken des erteilten Coachings.
9.
Die Anzahl der von den Coachees eingebrachten Praxisfälle ist für den Lernprozess ausreichend.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Inhalt:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 25
6.3.4 Fragen zum Ergebnis
Trifft
nicht
zu
1.
Ich habe in der Lehrsupervision Lernschritte gemacht.
2.
Ich bin fähig, diese zu benennen.
3.
Ich bin fähig, diese in die Praxis umzusetzen.
4.
Ich habe meine Lern- und Entwicklungsziele erreicht.
5.
Ich habe mich bezüglich meines professionellen Rollenverständnisses weiterentwickelt.
6.
Ich habe die Fähigkeit, meine Interventionen fachlich
zu begründen, weiterentwickelt.
7.
Die Ergebnisse der Lehrsupervision wurden zusammen mit der Fachperson für LSV besprochen.
8.
Ich bin daran, meine Lernschritte in die Praxis umzusetzen.
>
<
Trifft
Nicht
genau relezu
vant
Bemerkungen zum Ergebnis:
ias REGLEMENT LSV
Version Oktober 2011
Seite 26
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