LANDWIRTSCHAFTS- UND ENERGIEFACHSTELLE UMWELTDIREKTION Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, 041 618 40 54, www.nw.ch Gesuch um Förderungsbeitrag für Holzheizungen (Sanierungen) Gesuchsteller: Name, Vorname Verantwortlicher (nur bei Firmen) Adresse PLZ, Ort Telefon Bauherr: (Subventionsempfänger) Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Telefon Anlagestandort: Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Anlagedaten Gebäudeart: Mehrfamilienhaus . Einfamilienhaus Gewerbe .Wg Bestehende Heizung: Öl Holz Wärmepumpe Elektrisch Geplante Heizung: Neubau Holzfeuerung (Ersatz) reiner Kesselersatz (Holz-Holz) Anschluss an Fernwärmenetz (Holz, Abwärme) Brennstoff: Stückholz Schnitzel Dienstleistung Öffentliche Bauten Schulen Pellets Gas Abwärme Fabrikat: Registrationsnummer Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz: Kessel-Nennleistung kW: Anschluss an Fernwärmenetz - Anschlussleistung in kW: - Wärmebedarf Jahr in MWh: Partikelabscheider: Hersteller/Fabrikat: Typenbezeichnung: Anteil Holz/Abwärme an der gesamten Heizenergieerzeugung %: Planungsdaten: Schritt: Baubeginn Inbetriebnahme Datum: Bitte Formular vollständig ausfüllen. Ja Nein Bemerkungen bitte wenden! Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Der Gesuchsteller: Ort, Datum: (HH_Formular_Holzheizungen 2014.docx) Unterschrift: 1/2 Hinweise zum Ausfüllen des Gesuchsformulares Um die Gesuche speditiv bearbeiten zu können, sind wir auf ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular angewiesen. Gesuchsteller: Name und Adresse des Gesuchstellers (in der Regel Installateur). Bauherr: Name und Adresse Subventionsempfängers (in der Regel Bauherrschaft). Anlagestandort: Angaben über den Standort der Anlage. Planungsdaten: Geben Sie hier bitte die Daten gemäss Ihrem aktuellen Zeitplan an, damit wir eine Abschätzung über den voraussichtlichen Zahlungstermin vornehmen können. Förderungsbedingungen Grundlagen: Gestützt auf die Energiegesetzgebung von Bund und Kanton sowie den Regierungsratsbeschluss Nr.7 vom 13. Januar 2015 über die Ausrichtung von Förderbeiträgen des Kantons an die Installation von Holzheizungen und den Anschluss an Fernwärmenetze (Holz und Abwärme) werden unter folgenden Bedingungen Förderungsbeiträge ausgerichtet: Fernwärmenetz wird mit Holz oder Abwärme betrieben Holzheizung wird als Ersatz einer bestehenden Heizanlage eingebaut typengeprüfte Heizkessel werden verwendet (Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz) Holzheizung wird – ohne gesetzliche Pflicht – mit einem Partikelabscheider ausgerüstet. Holzheizung deckt mindestens 80 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes ab Baubeginn nach Zusicherung des Förderbeitrags Die Beitragszusicherung erfolgt im Rahmen der bewilligten Kredite. Bei ausgeschöpftem Kredit besteht kein Anspruch auf eine Beitragszusicherung. an Zimmeröfen werden keine Beiträge ausgerichtet Beitragssatz: Der Beitragssatz wird nach Massgabe der bewilligten Kredite und der kantonalen Förderstrategie jährlich neu festgesetzt. Ab 01.01.2015 gelten folgende Sätze: - Holzheizungen mit Partikelabscheider, ohne gesetzliche Pflicht: Fr. 4‘000.– - Kesselersatz (Holz-Holz) mit Partikelabscheider ohne gesetzliche Pflicht Fr. 2'000.– - Anschluss an Fernwärmenetz mit einer Leistung bis 40 kW Fr. 4‘000.– - Anlagen mit einer Leistung > 40 kW: fallweise Beurteilung Gesuchsablauf: Sie reichen den Antrag für Förderungsbeiträge vor Baubeginn bei der Energiefachstelle ein. Diese bearbeitet Ihr Gesuch und teilt Ihnen den gefällten Entscheid mit. Nach Erhalt der Beitragszusicherung können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten und erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage melden Sie die Fertigstellung direkt bei der Energiefachstelle. Nach der Überprüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung des Beitrages durch den Kanton. Adresse: Energiefachstelle Nidwalden, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans Tel. 041 618 40 54 Fax. 041 618 40 69 e-mail: [email protected] (HH_Formular_Holzheizungen 2015.docx) 2/2