Gesuch um Förderungsbeitrag für Holzheizungen

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LANDWIRTSCHAFTS- UND
ENERGIEFACHSTELLE
UMWELTDIREKTION
Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans,
041 618 40 54, www.nw.ch
Gesuch um Förderungsbeitrag für Holzheizungen (Sanierungen)
Gesuchsteller:
Name, Vorname
Verantwortlicher (nur bei Firmen)
Adresse
PLZ, Ort
Telefon
Bauherr:
(Subventionsempfänger)
Name, Vorname
Adresse
PLZ, Ort
Telefon
Anlagestandort:
Name, Vorname
Adresse
PLZ, Ort
Anlagedaten
Gebäudeart:
Mehrfamilienhaus .
Einfamilienhaus
Gewerbe
.Wg
Bestehende Heizung:
Öl
Holz
Wärmepumpe
Elektrisch
Geplante Heizung:
Neubau Holzfeuerung (Ersatz)
reiner Kesselersatz (Holz-Holz)
Anschluss an Fernwärmenetz (Holz, Abwärme)
Brennstoff:
Stückholz
Schnitzel
Dienstleistung
Öffentliche Bauten
Schulen
Pellets
Gas
Abwärme
Fabrikat:
Registrationsnummer Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz:
Kessel-Nennleistung kW:
Anschluss an Fernwärmenetz
- Anschlussleistung in kW:
- Wärmebedarf Jahr in MWh:
Partikelabscheider:
Hersteller/Fabrikat:
Typenbezeichnung:
Anteil Holz/Abwärme an der gesamten Heizenergieerzeugung %:
Planungsdaten:
Schritt:
Baubeginn
Inbetriebnahme
Datum:
Bitte Formular vollständig ausfüllen.
Ja
Nein
Bemerkungen
bitte wenden!
Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt:
Der Gesuchsteller:
Ort, Datum:
(HH_Formular_Holzheizungen 2014.docx)
Unterschrift:
1/2
Hinweise zum Ausfüllen des Gesuchsformulares
Um die Gesuche speditiv bearbeiten zu können, sind wir auf ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
angewiesen.
Gesuchsteller:
Name und Adresse des Gesuchstellers (in der Regel Installateur).
Bauherr:
Name und Adresse Subventionsempfängers (in der Regel Bauherrschaft).
Anlagestandort:
Angaben über den Standort der Anlage.
Planungsdaten:
Geben Sie hier bitte die Daten gemäss Ihrem aktuellen Zeitplan an, damit wir eine Abschätzung
über den voraussichtlichen Zahlungstermin vornehmen können.
Förderungsbedingungen
Grundlagen:
Gestützt auf die Energiegesetzgebung von Bund und Kanton sowie den Regierungsratsbeschluss Nr.7 vom
13. Januar 2015 über die Ausrichtung von Förderbeiträgen des Kantons an die Installation von Holzheizungen und
den Anschluss an Fernwärmenetze (Holz und Abwärme) werden unter folgenden Bedingungen
Förderungsbeiträge ausgerichtet:







Fernwärmenetz wird mit Holz oder Abwärme betrieben
Holzheizung wird als Ersatz einer bestehenden Heizanlage eingebaut
typengeprüfte Heizkessel werden verwendet (Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz)
Holzheizung wird – ohne gesetzliche Pflicht – mit einem Partikelabscheider ausgerüstet.
Holzheizung deckt mindestens 80 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes ab
Baubeginn nach Zusicherung des Förderbeitrags
Die Beitragszusicherung erfolgt im Rahmen der bewilligten Kredite. Bei ausgeschöpftem Kredit besteht kein
Anspruch auf eine Beitragszusicherung.
 an Zimmeröfen werden keine Beiträge ausgerichtet
Beitragssatz:
Der Beitragssatz wird nach Massgabe der bewilligten Kredite und der kantonalen Förderstrategie jährlich neu
festgesetzt.
Ab 01.01.2015 gelten folgende Sätze: - Holzheizungen mit Partikelabscheider,
ohne gesetzliche Pflicht:
Fr. 4‘000.–
- Kesselersatz (Holz-Holz) mit Partikelabscheider
ohne gesetzliche Pflicht
Fr. 2'000.–
- Anschluss an Fernwärmenetz mit einer Leistung bis 40 kW Fr. 4‘000.–
- Anlagen mit einer Leistung > 40 kW:
fallweise Beurteilung
Gesuchsablauf:
Sie reichen den Antrag für Förderungsbeiträge vor Baubeginn bei der Energiefachstelle ein. Diese bearbeitet Ihr
Gesuch und teilt Ihnen den gefällten Entscheid mit. Nach Erhalt der Beitragszusicherung können Sie mit dem Bau
der Anlage beginnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten und erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage melden Sie
die Fertigstellung direkt bei der Energiefachstelle. Nach der Überprüfung des Antrages erfolgt die Auszahlung des
Beitrages durch den Kanton.
Adresse:
Energiefachstelle Nidwalden, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans
Tel. 041 618 40 54
Fax. 041 618 40 69
e-mail: [email protected]
(HH_Formular_Holzheizungen 2015.docx)
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