MARKT HIRSCHAID 10-1-0201 NUTZUNGSVEREINBARUNG zwischen dem Markt Hirschaid, Kirchplatz 6. 96114 Hirschaid vertreten durch den Ersten Bürgermeister und Titel/Bezeichnung/Vor- und Zuname Adresse ggf. vertreten durch als „Benutzer“ bezeichnet 1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung des Julius-von-Soden-Kultur- und Bildungszentrum Schloss Sassanfahrt, Schlossplatz 1, 96114 Hirschaid, auf Grundlage der Benutzungssatzung und Hausordnung. 2. Vereinbart wird die Nutzung (zutreffendes angekreuzt) der folgenden Räumlichkeiten mit den entsprechenden Einrichtungen des Schloss Sassanfahrt: Erdgeschoss: Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Café Küche 32,56 m² 27,78 m² 16,28 m² 35,98 m² 22,32 m² 1. Obergeschoss: Kurs A Kurs B Kurs C Kurs D 31,12 m² 26,81 m² 15,86 m² 22,64 m² 2. Obergeschoss: Ausstellung 1 Ausstellung 2 Ausstellung 3 Saal + Galerie 33,94 m² 30,37 m² 18,05 m² 107,01 m² des Außengeländes. Der Benutzer hat bei der Benutzung die Benutzungssatzung und die Hausordnung zu beachten. 1 3. Die Inanspruchnahme erfolgt a) einmalig am Datum von bis Uhrzeit b) laufend wiederkehrend in der Zeit von an den Wochentagen in der Zeit von täglich in der Zeit von Uhrzeit bis Datum Datum bis Uhrzeit Uhrzeit bis Uhrzeit Uhrzeit 4. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke / aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten Veranstaltung: 5. Der Nutzer erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat: private Feierlichkeit öffentliche Veranstaltung, die gemeinnützigen kulturellen jugendpflegerischen kommunalen staatsbürgerlichen sonstigen öffentlichen (Beschreibung: ) Zwecken dient. Der Benutzer und die Besucher der Veranstaltung sind nicht berechtigt, die Räumlichkeiten des Schloss Sassanfahrt und die Außenanlagen mit den entsprechenden Einrichtungen für politische Veranstaltungen sowie für alle sonstigen Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zu nutzen. Der Benutzer bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h. dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Der Benutzer ist für die in den zu nutzenden Räumlichkeiten des Schlosses Sassanfahrt und die Außenanlagen mit den entsprechenden Einrichtungen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Benutzer nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Benutzer ist ohne die Erlaubnis des Marktes Hirschaid nicht berechtigt, die Nutzung einem Dritten zu überlassen. Der Markt Hirschaid und die Schlossverwaltung sind jederzeit berechtigt, die zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vereinbarten Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Nutzungsvereinbarung oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden. Der Markt Hirschaid ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Benutzer seine Verpflichtungen nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Benutzer hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche. 2 6. Aufgrund der beabsichtigten Veranstaltung ist ein Ordnungsdienst auf Kosten des Benutzers zu bestellen und namentlich drei Werktage vor der Veranstaltung schriftlich zu benennen. (ggf. zu streichen) 7. Der Benutzer hat die vereinbarten Räumlichkeiten und/oder das Außengelände umgehend nach Beendigung in ordnungsgemäßem Zustand persönlich an den Markt Hirschaid oder seinen Bevollmächtigten zu übergeben. Bei Überschreiten der vereinbarten Nutzungsdauer, auch aufgrund Räumarbeiten, erhöht sich das Benutzungsentgelt nach Maßgabe der Entgeltesatzung in der geltenden Fassung entsprechend. 8 Für die vereinbarte Nutzung ist entsprechend der geltenden Entgeltesatzung ein Benutzungsentgelt in Höhe von EUR zuzüglich einer Kaution in Höhe von EUR 500 zu zahlen (Anlage 1). Die Kaution erhält der Benutzer innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende zurück, sofern während der Benutzung keine Beschädigungen bzw. keine zusätzlichen Dienstleistungen entstanden sind. Die Kaution ist auf folgendes Konto zurück zu zahlen: IBAN BIC Empfänger 9. Der Benutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen etwa auftretende Personen- und Sachschäden gegen Vorlage nachzuweisen hat vorgelegen. 10. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Wird die Vereinbarung im Ganzen oder in einzelnen Punkten nicht eingehalten, können beide Seiten von dieser Vereinbarung zurücktreten. 11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestandteile nicht. Folgende Anlagen sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Benutzungsentgelt und Kaution Benutzungssatzung Entgeltesatzung Hausordnung Für den Markt: Für den Benutzer: Hirschaid, den Hirschaid, den _______________________ Homann, Erster Bürgermeister _______________________ 3 Anlage 1 Benutzungsentgelt und Kaution Julius-von-Soden-Kultur- und Bildungszentrum Schloss Sassanfahrt Für die Überlassung von Räumlichkeiten des Schlosses Sassanfahrt und der Außenanlagen mit den entsprechenden Räumlichkeiten sind ein Benutzungsentgelt und eine Kaution nach Maßgabe der Benutzungssatzung (§ 6) in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. Benutzungsentgelt für Räumlichkeiten: a) ab der 5. Stunde: Entgelt 0,50 €/m² je angefangene Stunde - gerundet Entgelt 2,00 €/m² je angefangene 4 Stunden - gerundet Bei Überschreiten der vereinbarten Nutzungsdauer, auch durch Räumarbeiten, erhöht sich das Benutzungsentgelt entsprechend um das Entgelt entsprechend Ziffer a) Raum m² Entgelt bis 1 Std. Entgelt bis 2 Std. Entgelt bis 3 Std. Entgelt bis 4 Std. Entgelt bis 8 Std. Entgelt bis 12 Std. Entgelt bis 16 Std. Entgelt bis 24 Std. 0,50 €/ m² 1 €/ m² 1,50 €/ m² 2 €/ m² 4 €/ m² 6 €/ m² 8 €/ m² 10 €/ m² Erdgeschoss Schulung 1 Schulung 2 Schulung 3 Café Küche 32,56 27,78 16,28 35,98 22,32 16 € 14 € 8€ 18 € 11 € 33 € 28 € 16 € 36 € 22 € 49 € 42 € 24 € 54 € 33 € 65 € 56 € 33 € 72 € 45 € 130 € 111 € 65 € 144 € 89 € 195 € 167 € 98 € 216 € 134 € 260 € 222 € 130 € 288 € 179 € 326 € 278 € 163 € 360 € 223 € 1. OG Kurs A Kurs B Kurs C Kurs D 31,12 26,81 15,86 22,64 16 € 13 € 8€ 11 € 31 € 27 € 16 € 23 € 47 € 40 € 24 € 34 € 62 € 54 € 32 € 45 € 124 € 107 € 63 € 91 € 187 € 161 € 95 € 136 € 249 € 214 € 127 € 181 € 311 € 268 € 159 € 226 € 33,94 30,37 18,05 107,01 17 € 15 € 9€ 54 € 34 € 30 € 18 € 107 € 51 € 46 € 27 € 161 € 68 € 61 € 36 € 210 € 136 € 121 € 72 € 428 € 204 € 182 € 108 € 642 € 272 € 243 € 144 € 856 € 339 € 304 € 180 € 1.070 € 2. OG Ausstellung 1 Ausstellung 2 Ausstellung 3 Saal + Galerie Summe Benutzungsentgelt : ___________________ b) Benutzungsentgelt für Außenanlagen (zusätzlich): nicht gewerbliche Veranstaltung Gewerbetreibende Pauschale 100 €/Tag Pauschale 300 €/Tag zzgl. Pauschale Außenanlagen i H v: ________________ Benutzungsentgelt insgesamt: _________________ Kaution: pro Veranstaltung 500 € … + Kaution i. H. v. 500 € 4