Nutzungsvereinbarung Schloss

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MARKT HIRSCHAID
10-1-0201
NUTZUNGSVEREINBARUNG
zwischen
dem Markt Hirschaid, Kirchplatz 6. 96114 Hirschaid
vertreten durch den Ersten Bürgermeister
und
Titel/Bezeichnung/Vor- und Zuname
Adresse
ggf. vertreten durch
als „Benutzer“ bezeichnet
1.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung des Julius-von-Soden-Kultur- und Bildungszentrum
Schloss Sassanfahrt, Schlossplatz 1, 96114 Hirschaid, auf Grundlage der Benutzungssatzung und
Hausordnung.
2.
Vereinbart wird die Nutzung (zutreffendes angekreuzt)
der folgenden Räumlichkeiten mit den entsprechenden Einrichtungen des Schloss
Sassanfahrt:
Erdgeschoss:
Schulung 1
Schulung 2
Schulung 3
Café
Küche
32,56 m²
27,78 m²
16,28 m²
35,98 m²
22,32 m²
1. Obergeschoss:
Kurs A
Kurs B
Kurs C
Kurs D
31,12 m²
26,81 m²
15,86 m²
22,64 m²
2. Obergeschoss:
Ausstellung 1
Ausstellung 2
Ausstellung 3
Saal + Galerie
33,94 m²
30,37 m²
18,05 m²
107,01 m²
des Außengeländes.
Der Benutzer hat bei der Benutzung die Benutzungssatzung und die Hausordnung zu beachten.
1
3.
Die Inanspruchnahme erfolgt
a) einmalig am
Datum
von
bis
Uhrzeit
b) laufend wiederkehrend in der Zeit von
an den Wochentagen
in der Zeit von
täglich
in der Zeit von
Uhrzeit
bis
Datum
Datum
bis
Uhrzeit
Uhrzeit
bis
Uhrzeit
Uhrzeit
4.
Die Nutzung erfolgt zum Zwecke / aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten Veranstaltung:
5.
Der Nutzer erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat:
private Feierlichkeit
öffentliche Veranstaltung, die
gemeinnützigen
kulturellen
jugendpflegerischen
kommunalen
staatsbürgerlichen
sonstigen öffentlichen
(Beschreibung:
)
Zwecken dient.
Der Benutzer und die Besucher der Veranstaltung sind nicht berechtigt, die Räumlichkeiten des Schloss
Sassanfahrt und die Außenanlagen mit den entsprechenden Einrichtungen für politische
Veranstaltungen sowie für alle sonstigen Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zu nutzen.
Der Benutzer bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen,
antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h. dass insbesondere weder in Wort
noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist
verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren,
verwendet oder verbreitet werden dürfen.
Der Benutzer ist für die in den zu nutzenden Räumlichkeiten des Schlosses Sassanfahrt und die
Außenanlagen mit den entsprechenden Einrichtungen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig
Veranstalter. Es wird versichert, dass der Benutzer nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.
Der Benutzer ist ohne die Erlaubnis des Marktes Hirschaid nicht berechtigt, die Nutzung einem Dritten
zu überlassen.
Der Markt Hirschaid und die Schlossverwaltung sind jederzeit berechtigt, die zur Nutzung überlassenen
Räumlichkeiten zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vereinbarten Nutzung zu überzeugen
und bei Verstößen gegen diesen Nutzungsvereinbarung oder Strafgesetze die Veranstaltung zu
beenden.
Der Markt Hirschaid ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Benutzer seine
Verpflichtungen nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart
durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Benutzer
hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.
2
6.
Aufgrund der beabsichtigten Veranstaltung ist ein Ordnungsdienst auf Kosten des Benutzers zu
bestellen und namentlich drei Werktage vor der Veranstaltung schriftlich zu benennen.
(ggf. zu streichen)
7.
Der Benutzer hat die vereinbarten Räumlichkeiten und/oder das Außengelände umgehend nach
Beendigung in ordnungsgemäßem Zustand persönlich an den Markt Hirschaid oder seinen
Bevollmächtigten zu übergeben. Bei Überschreiten der vereinbarten Nutzungsdauer, auch aufgrund
Räumarbeiten, erhöht sich das Benutzungsentgelt nach Maßgabe der Entgeltesatzung in der geltenden
Fassung entsprechend.
8
Für die vereinbarte Nutzung ist entsprechend der geltenden Entgeltesatzung ein Benutzungsentgelt in
Höhe von EUR
zuzüglich einer Kaution in Höhe von EUR 500 zu zahlen (Anlage 1).
Die Kaution erhält der Benutzer innerhalb von 4 Wochen nach Veranstaltungsende zurück, sofern
während der Benutzung keine Beschädigungen bzw. keine zusätzlichen Dienstleistungen entstanden
sind.
Die Kaution ist auf folgendes Konto zurück zu zahlen:
IBAN
BIC
Empfänger
9.
Der Benutzer hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung gegen etwa auftretende Personen- und
Sachschäden gegen Vorlage nachzuweisen
hat vorgelegen.
10.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind nur mit
beiderseitigem Einverständnis möglich. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung sind nicht getroffen. Wird
die Vereinbarung im Ganzen oder in einzelnen Punkten nicht eingehalten, können beide Seiten von
dieser Vereinbarung zurücktreten.
11.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der sonstigen Bestandteile nicht.
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Benutzungsentgelt und Kaution
Benutzungssatzung
Entgeltesatzung
Hausordnung
Für den Markt:
Für den Benutzer:
Hirschaid, den
Hirschaid, den
_______________________
Homann,
Erster Bürgermeister
_______________________
3
Anlage 1
Benutzungsentgelt und Kaution
Julius-von-Soden-Kultur- und Bildungszentrum Schloss Sassanfahrt
Für die Überlassung von Räumlichkeiten des Schlosses Sassanfahrt und der Außenanlagen mit den
entsprechenden Räumlichkeiten sind ein Benutzungsentgelt und eine Kaution nach Maßgabe der
Benutzungssatzung (§ 6) in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten.
Benutzungsentgelt für Räumlichkeiten:
a)
ab der 5. Stunde:
Entgelt 0,50 €/m² je angefangene Stunde - gerundet
Entgelt 2,00 €/m² je angefangene 4 Stunden - gerundet
Bei Überschreiten der vereinbarten Nutzungsdauer, auch durch Räumarbeiten, erhöht sich das Benutzungsentgelt
entsprechend um das Entgelt entsprechend Ziffer a)
Raum
m²
Entgelt
bis 1 Std.
Entgelt
bis 2
Std.
Entgelt
bis 3 Std.
Entgelt
bis 4
Std.
Entgelt
bis 8
Std.
Entgelt
bis 12
Std.
Entgelt
bis 16
Std.
Entgelt
bis 24
Std.
0,50 €/ m²
1 €/ m²
1,50 €/ m²
2 €/ m²
4 €/ m²
6 €/ m²
8 €/ m²
10 €/ m²
Erdgeschoss
Schulung 1
Schulung 2
Schulung 3
Café
Küche
32,56
27,78
16,28
35,98
22,32
16 €
14 €
8€
18 €
11 €
33 €
28 €
16 €
36 €
22 €
49 €
42 €
24 €
54 €
33 €
65 €
56 €
33 €
72 €
45 €
130 €
111 €
65 €
144 €
89 €
195 €
167 €
98 €
216 €
134 €
260 €
222 €
130 €
288 €
179 €
326 €
278 €
163 €
360 €
223 €
1. OG
Kurs A
Kurs B
Kurs C
Kurs D
31,12
26,81
15,86
22,64
16 €
13 €
8€
11 €
31 €
27 €
16 €
23 €
47 €
40 €
24 €
34 €
62 €
54 €
32 €
45 €
124 €
107 €
63 €
91 €
187 €
161 €
95 €
136 €
249 €
214 €
127 €
181 €
311 €
268 €
159 €
226 €
33,94
30,37
18,05
107,01
17 €
15 €
9€
54 €
34 €
30 €
18 €
107 €
51 €
46 €
27 €
161 €
68 €
61 €
36 €
210 €
136 €
121 €
72 €
428 €
204 €
182 €
108 €
642 €
272 €
243 €
144 €
856 €
339 €
304 €
180 €
1.070 €
2. OG
Ausstellung 1
Ausstellung 2
Ausstellung 3
Saal + Galerie
Summe Benutzungsentgelt : ___________________
b) Benutzungsentgelt für Außenanlagen (zusätzlich):
nicht gewerbliche Veranstaltung
Gewerbetreibende
Pauschale 100 €/Tag
Pauschale 300 €/Tag
zzgl. Pauschale Außenanlagen i H v: ________________
Benutzungsentgelt insgesamt: _________________
Kaution:
pro Veranstaltung
500 €
…
+ Kaution i. H. v. 500 €
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