Antrag auf Ausbilderzulassung

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Antrag auf Ausbilderzulassung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
Antrag auf Ausbilderzulassung zur
Schulung von Personal gemäß
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
An das
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S2 – Luftsicherheitsschulungen
38144 Braunschweig
1
Persönliche Daten der/s Antragstellenden
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße/Hausnummer
PLZ/ Wohnort
Telefon
E-Mail*
Geburtsort
Fax
* Diese E-Mail-Adresse wird für die Kommunikation mit der/m Antragstellenden und bei Zulassung mit der/m
Ausbildenden verwendet, z. B. für die Übersendung von Ausbilderinformationen etc.
2
Bereits bestehende oder frühere Ausbilderzulassung(en) anderer Luftsicherheitsbehörden (Bitte Kopie(n) der Zulassung(en) beifügen)
Name der Zulassungsbehörde
Zulassungsnummer
Zulassung gültig bis
Zugelassene
Personengruppe(n)
Falls früher Ausbilderzulassungen anderer Behörden bestanden: Angabe des Grundes dafür,
dass die Zulassung nicht mehr besteht: (Bitte ausfüllen)
3
Antragstellung für die Schulung folgender Personengruppe(n) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
3.1
Ziffer 11.2.3.1 bis 11.2.3.5, 11.2.4, 11.2.5 (Bitte auswählen)
bitte auswählen
bitte auswählen
bitte auswählen
bitte auswählen
3.2
bitte auswählen
bitte auswählen
bitte auswählen
Ziffer 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.6, 11.2.7 (Bitte auswählen)
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Stand 01/2016
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Antrag auf Ausbilderzulassung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
4
Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen nach Durchführungsverordnung (EU)
2015/1998 Ziffer 11.5.1
4.1
Generische Nachweise (siehe Hinweisblatt)
Schulungsnachweis, der die Basisschulung gemäß Ziffer 11.2.2 beinhaltet
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
Kompetenzen in Schulungstechniken
4.2
Je beantragte Personengruppe zu erbringende Nachweise (siehe Hinweisblatt)
Kenntnisse des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit
Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit
5
Ausbilderliste im Internet
Grundsätzlich werden die vom Luftfahrt-Bundesamt erteilten Ausbilderzulassungsnummern
und die zugehörigen Personengruppen auf der Internet-Seite des Luftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht. Dafür wird jedoch das ausdrückliche Einverständnis benötigt:
Ja, ich bin mit der Veröffentlichung meiner Daten einverstanden.
(In diesem Fall ist die ausgefüllte und unterschriebene Anlage „Zustimmung zur Veröffentlichung der
persönlichen Daten“ beizufügen.)
Nein, meine persönlichen Daten sollen nicht in der durch das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichen Liste erscheinen.
6
Kosten
Die Ausbilderzulassung ist gebührenpflichtig. Im Falle der Zulassung entstehen gemäß § 1
LuftSiGebV Gebühren in Höhe von 500,00 €. Die Kostenfestsetzung ergeht mit gesondertem
Bescheid.
Sofern die Gebühren für die Zulassung nicht von den Ausbildenden, sondern von einem Dritten
getragen werden sollen, ist dem Antrag auf Ausbilderzulassung eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Dritten beizufügen. Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsadressaten ist nicht möglich.
Ich trage die Kosten für die Zulassung selbst.
Ein Dritter trägt die Kosten für meine Zulassung.
(In diesem Fall ist die ausgefüllte und unterschriebene Anlage „Kostenübernahmeerklärung“ beizufügen.)
Bitte beachten Sie:
Bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag auf Ausbilderzulassung für die gewünschte(n)
Personengruppe(n) dürfen Sie keine Luftsicherheitsschulungen durchführen.
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.
Ort:
Stand 01/2016
Datum:
Unterschrift:
(der/s Antragstellenden)
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