Abgabedatum Studienreferendarin Ausbildungsgruppe Unterrichtsentwurf Gemeinsamer Unterrichtsbesuch Nr. 1 Unterrichtsfach Politik Thema der Stunde: Die E-Zigarette: Hilfe oder Risiko? Schulform (Stufe) Berufsschule - Koch/Köchin, Grundstufe Klasse NKO 1A Unterricht Tag 24.01.2012 Zeit 15.55 Uhr Ort Raum Besprechung Tag 24.01.2012 Zeit 16.50 Uhr Ort Raum Beteiligte Fachleiterin Politik Fachleiter Pädagogisches Seminar Schulleiterin Fachlehrkraft 1 Analyse des Bedingungsfeldes Bei der … handelt es sich um eine Klasse des Ausbildungsberufes Koch/Köchin in der Grundstufe. Die Klasse besteht zurzeit aus 19 Schülerinnen und Schülern, davon sind neun weiblich und zehn männlich. In der Klasse gab es seit Beginn des Schuljahres eine hohe Fluktuation, sechs Schülerinnen und Schüler haben die Klasse wieder verlassen, drei Schülerinnen und Schüler sind neu in der Klasse, davon zwei erst seit Mitte Januar. Die Altersstruktur in der Klasse reicht von 17 bis 37 Jahren. Die Schulabschlüsse variieren zwischen Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife. Die Klasse hat die neuen Schülerinnen und Schüler sehr gut integriert. Generell ist das Klassenklima sehr freundlich, die Schülerinnen und Schüler verfügen überwiegend über eine gute Sozialkompetenz. Da die Politikstunden in der neunten und zehnten Stunde liegen und die Klasse an diesem Tag ab der zweiten Stunde Unterricht hat, arbeite ich fast ausschließlich mit schüleraktivierenden Methoden. In der Regel lässt sich die Klasse auch in der zehnten Stunde noch motivieren. Die Klasse ist sehr diskussionsfreudig. Der Unterricht wird getragen von G. und D. Dies sind die beiden leistungsstärksten Schüler. … übernimmt, auch aufgrund seines Alters und seiner beruflichen Laufbahn, die „Vaterrolle“ in der Klasse. Den Gegenpol stellt … dar, den man als (durchaus beliebten) Klassenkasper bezeichnen kann. Die Fehlzeiten in dieser Klasse sind gering. Der Leistungsstand der 1A ist deutlich höher als in der, im letzten Besuch gezeigten, Parallelklasse. Einen Museumsrundgang habe ich in dieser Klasse noch nicht durchgeführt, darum wird der Arbeitsauftrag zu Beginn der Stunde nochmals wiederholt. Die Arbeit in der Gruppe ist eine bekannte Sozialform in der Klasse, auch die arbeitsteilige Themenbearbeitung und Themendarstellung ist der Klasse vertraut. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten auch in unterschiedlichen Gruppenzusammensetzungen überwiegend selbstständig und zielführend. In der Einstiegsstunde hat sich gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler Vorkenntnisse zum Thema E-Zigarette oder bereits eigene Erfahrungen im Umgang mit der E-Zigarette haben. Des Weiteren zeigten die Schülerinnen und Schüler ein großes Interesse an der Thematik. Es hat sich auch gezeigt, dass einige Schülerinnen und Schüler der E-Zigarette durchaus kritisch gegenüberstehen. Ich unterrichte in der ... 1A seit Beginn des Referendariats eigenverantwortlich das Fach Politik. Seit November habe ich aufgrund einer Zusatzqualifikation in der Klasse im Englischunterricht hospitiert. Seit Beginn des Jahres unterrichte ich im betreuten Unterricht einstündig Englisch. Es besteht ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis. In dieser Klasse ist es der zweite Unterrichtsbesuch. Die Ausstattung des Raumes weist keine Besonderheiten auf. 2 2 Didaktisch-methodische Konzeption 2.1 Analyse der curricularen Vorgaben „Der Rahmen für den Politikunterricht ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und den § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes definiert.“1 Die vorliegende Makrosequenz wurde auf Grundlage der neuen Rahmenrichtlinien für das Fach Politik entwickelt. Die neuen Rahmenrichtlinien für das Fach Politik gelten verbindlich ab dem 01.08.2012 und sind zurzeit in der Erprobungsphase. Für das erste Jahr der Berufsschule ist das Lernfeld „Interessen in Schule und Betrieb wahrnehmen“ obligatorisch. Das aktuelle Thema E-Zigarette wird dem optionalen Lernfeld „Eigene Lebenskonzepte entwickeln und andere respektieren“ zugeordnet. Der Zeitrichtwert für die Lernfelder beträgt je zwanzig Stunden. Politik wird im ersten Lehrjahr zweistündig unterrichtet. Da die Zuordnung zu den Niveaustufen noch nicht verbindlich geklärt ist, wird diese Makrosequenz der Niveaustufe 4 zugeordnet. Von den in Niveaustufe 4 angegebenen zu entwickelnden Kompetenzen werden in der gezeigten Stunde folgende Kompetenzen fokussiert: „Die Schülerinnen und Schüler erläutern Interessen politischer Akteure und Betroffener und zeigen Konfliktlinien auf“ sowie „Die Schülerinnen und Schüler begründen eigene und fremde Positionen vor Anderen und diskutieren kontrovers“. Die Vorschläge für mögliche Themen dieses Lernfeldes enthalten das Thema „Nichtraucherschutz - Gewünschte politische Ziele erreicht?“. In Anlehnung an diesen Themenvorschlag entstand die vorliegende Makrosequenz. Selbstverständlich wurden bei der Entwicklung der Makrosequenz die in den Rahmenrichtlinien vorgegebenen didaktischen Grundsätze für berufsbildende Schulen, die Handlungsorientierung und die Kompetenzorientierung berücksichtigt. Die Kompetenzorientierung umfasst die Fachkompetenz (Wissen, Fertigkeiten) und die personale Kompetenz (Sozialkompetenz, Selbstständigkeit) sowie als Querschnittskompetenz die Methodenkompetenz. Der schulinterne Bildungsplan für das Unterrichtsfach Politik vom November 2001 ist noch nicht an die neuen Richtlinien angepasst worden. Das Thema E-Zigarette ist hier, angelehnt an die alten Rahmenrichtlinien von 1994, dem Bereich Privatleben - Lebensrisiken - Drogen zuzuordnen. Betrachtet man die didaktischen Perspektiven, so lässt sich die vorliegende Makrosequenz der allgemeinen didaktischen Perspektive nach dem Politikzyklus zuordnen. Es handelt sich um eine problemorientierte didaktische Perspektive. „Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in erste Linie mit dem Problem auseinandersetzen. Im Mittelpunkt des Unterrichts 1 Niedersächsisches Kultusministerium, Rahmenrichtlinien für das Fach Politik, 2011, S. 3 3 stehen die Ursachen und die Entwicklung des Problems, die Elemente des Problems, die Aufgaben der Politik, die sich daraus ergeben, angemessene Lösungsansätze usw..“.2 2 Bundeszentrale für politische Bildung (1994), S.45f 4 2.2 Ziele und Struktur der Makrosequenz(Artikulationsschema nach Ackermann) Stunde Datum 1. 2./3./4./5. 6. 7./8./9. 10. Nichtraucher rauchen Elektro-Zigarette - Soll die Elektro-Zigarette als Beitrag zum Nichtraucherschutz verboten werden? Die SuS diskutieren ein Verbot der Elektro-Zigarette als Beitrag zum Nichtraucherschutz. Artikulation/Phase des Thema der Stunde Stundenziel Politischer Gehalt bzw. Inhalt Methoden, Medien, Sozialform Lernschrittes Die SuS… Einstiegsphase Karl - vom Raucher zum E-Raucher …analysieren die Geschichte von Präsentation des Problems Geschichte von Karl - vom und Sarah - von der Nichtraucherin Karl und Sarah in Hinblick auf den Aktuelle Diskussion um die ERaucher zum E-Raucher und zur E-Raucherin aktuellen Trend E-Zigarette. Zigarette Sarah - von der Nichtraucherin zur E-Raucherin Folie/OHP L-S-G Informationsphase Die E-Zigarette: Hilfe oder Risiko? … nehmen begründet Stellung zur Gesundheitliche, ökonomische Expertengruppen/GA E-Zigarette in Hinblick auf die und politische Folgen Museumsrundgang mit Fragestellung, ob diese eine Hilfe Gruppenmix-Verfahren oder ein Risiko darstellt. Infomaterial für die Gruppen Anwendungsphase Welche Argumente haben …setzen sich mittels 6-HutKontroverse Standpunkte von 6-Hut-Methode Befürworter und Gegner der EMethode mit den Befürwortern und Gegnern der Hüte Zigarette? unterschiedlichen Standpunkten E-Zigarette EA/Plenum der E-Zigaretten-Befürworter und -Gegner auseinander. Problematisierungsphase Soll die E-Zigarette verboten …nehmen begründet Stellung zu Urteilsbildung, Vergleich und Placemat, Präsentation, werden? einem Verbot der E-Zigarette. Bewertung kontroverser Diskussion Positionen GA Welche Bedingungen müssten Papierbögen für ein Verbot geschaffen Infomaterial werden? E-Zigarette als Einstiegsdroge? Nichtraucherschutz Metakommunikation Reflexion der Unterrichtssequenz …reflektieren die Vorgehensweise im Unterricht, Fischernetz und Teich zum Thema E-Zigarette. Unterrichtssequenz zum Thema Methoden, Materialien, Fische, Eddingstifte, „Teich/Netz“ E-Zigarette. Sozialformen 5 2.3 Sachstruktur Problem Nichtraucher rauchen nikotinhaltige EZigaretten, weil diese ein „Trend“ sind. Soll die E-Zigarette verboten oder im Rahmen des Nichtraucherschutzes der herkömmlichen Zigarette gleichgestellt werden? Konflikt Raucher steigen auf E-Zigarette um, weil es preiswerter, gesünder und überall möglich ist. Nichtraucher schließen sich dem Trend an Einstiegsdroge? Tabaklobby macht Verluste Wie reagieren Gastronomen? Wie gehen Schulen damit um? Wie gehen öffentliche Einrichtungen, Verkehrsbetriebe damit um? Eltern kaufen Kindern E-Zigarette, damit sie nicht mit dem Rauchen anfangen Institutionen Tabaklobby Hersteller und Vertreiber E-Zigarette Schulen Öffentliche Gebäude Gastronomie Verkehrsmittel Entscheidung In Schulen und öffentlichen Gebäuden/Einrichtung en etc. gibt es teilweise mittlerweile Vorgaben Gesetzliche Vorgaben stehen aus, Verbot wird diskutiert Gastronomen haben Hausrecht 2012 wird Entscheidung des EuGH zur Gleichstellung der EZigarette beim Nichtraucherschutz erwartet Situation Gesundheitliche Folgen unklar Rechtliche Rahmenbedingungen nicht geklärt Nur ein Trend? Die E-Zigarette - Hilfe oder Risiko? Machtverhältnis Entscheidend ist das Verhalten der Verbraucher Konflikte bei der Umsetzung Verbraucher hält sich nicht an Vorgaben, „rechtsfreier Raum“ Rechtliche Lage unklar, Akteure verunsichert Reaktionen Parteiwechsel Initiativen, Petitionen Akteure Raucher Nichtraucher Gastronomen Schulen Öffentliche Einrichtungen Verkehrsbetriebe Hersteller, Vertrieb Staat Interessen/Ziele Geld sparen Gesundheit Mitmachen, dabei sein Mehr Raucher als Gäste Ertragsoptimierung Staatliche Schutzpflicht ergibt sich aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 Strategie Hersteller: Überallvertreib, Werbung Staat/EU: Warnungen Aufgaben der Politik Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit EZigaretten schaffen Staatliche Schutzpflicht ergibt sich aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Art. 2 Bewertung Was beeinflusst die Entscheidung der Politik? Rechtliche Rahmenbedingungen Nichtraucherschutzgesetz Erlasse für Schulen Erlasse für öffentliche Gebäude Arzneimittelgesetz (Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung) Wendepunkte des Konfliktes Trend flacht (noch nicht) ab 6 2.4 Begründungen zur Auswahl und Reduktion der Lerninhalte Der Hintergrund meiner Themenwahl war der Bericht eines Freundes, der in einem ESmoker-Shop war und dort miterlebte, wie eine junge Frau Liquid mit Käsekuchenaroma aber ohne Nikotin kaufen wollte. Da das Käsekuchenaroma aber nur in der stärksten Nikotinstufe vorrätig war, nahm sie dann dieses - schließlich wollte sie das Käsekuchenaroma. Die Schülerinnen und Schüler berichteten in der Einstiegsstunde von ähnlichen Erfahrungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. In den Medien ist die Diskussion um die E-Zigarette aktuell präsent, Warnung vor EZigaretten durch die Bundesregierung, ein angestrebtes Verbot in Nordrhein-Westfalen und auf der anderen Seite die E-Raucher und E-Zigaretten-Hersteller, die von gesundheitlichen Bedenken nichts hören wollen und die E-Zigarette als gesunde und preiswerte Alternative zur herkömmlichen Zigarette darstellen. Die E-Zigarette - Hilfe oder Risiko? lautet der Titel der vorliegenden Makrosequenz. Um den Schülerinnen und Schülern die Kontroversität in der Debatte um die E-Zigarette zu verdeutlichen, ist es erforderlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit den Standpunkten der Gegner und Befürworter auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung mit diesem Konflikt geschah in den vergangenen Stunden durch eine arbeitsteilige Gruppenarbeit, bei der die Aspekte „Pro und Contra“, „Gefahren und Risiken“, „Propylenglycol“, „Marktpotenzial“, „Krebsrisiko“ sowie „Aktuelle Medienberichte“ bearbeitet wurden. Die dabei entstandenen Informationsplakate bilden die Grundlage für die in der gezeigten Stunde stattfindende Auswertung und Diskussion. Die Inhalte wurden ausgewählt, weil sie zum einen die Kontroversität verdeutlichen und zum anderen Gegenstände der öffentlichen Diskussion sind. Die Texte zu den einzelnen Themen sind unterschiedlich vom Umfang und vom Schwierigkeitsgrad und wurden von mir gezielt an die Gruppen verteilt. So kann ich schwächere Schülerinnen und Schüler gezielt fördern und stärkere Schülerinnen und Schüler fordern. Beispielsweise erhielt die Gruppe um G. und D. das Thema „Aktuelle Medienberichte“. Neben reichlich Text stellt sich hier auch die Herausforderung der Sortierung und Reduktion, außerdem ist Vorwissen zum Thema erforderlich. Die leistungsschwächere Gruppe um T. bekam das Thema „Pro und Contra“, hier müssen lediglich die bereits vorsortierten Argumente herausgearbeitet und dargestellt werden. Eine Reduktion erfolgte bei der Frage nach den Voraussetzungen für ein Verbot, die in der Problematisierungsphase im weiteren Verlauf der Makrosequenz näher betrachtet wird. Auch der Aspekt E-Zigarette als Einstiegsdroge wird nicht näher betrachtet, jedoch ist eine Thematisierung des Aspektes in der Diskussion in beiden Fällen wahrscheinlich. In der vorliegenden Stunde werden von den Schülerinnen und Schülern keine neuen Informationen heraus gearbeitet, sondern bereits vorhandene und vorbereitete Inhalte werden aufgegriffen und besprochen. Dies geschieht zunächst in Form der zwei Merksätze, 7 die jede Gruppe beim Museumsrundgang gemeinsam zu jedem Plakat formuliert. Bei der Besprechung der Merksätze wird deutlich, dass sich widersprüchliche Informationen auf den Plakaten befinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Widersprüche auf den Plakaten die kontroversen Meinungen von E-Zigaretten-Gegnern und -Befürwortern widerspiegeln. Die Stunde endet mit einer Diskussion, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Meinung zum Thema E-Zigarette vorstellen und begründen und darüber gemeinsam ins Gespräch kommen. Die Schülerinnen und Schüler werden so zu einer Urteilsbildung angeregt, indem sie sich wiederholt mit den kontroversen Positionen zur E-Zigarette auseinandersetzen und darüber diskutieren. Für die Auswertung und Diskussion wurden mögliche Impulsfragen vorbereitet, die im Verlauf ersichtlich sind. Die Argumente der Schülerinnen und Schüler werden nicht erneut festgehalten, da sich diese schon auf den Plakaten und in den Merksätzen wiederfinden. Zudem wird in der nächsten Stunde mittels 6-Hut-Methode vertiefend auf die kontroversen Positionen eingegangen. Durch den Rückbezug zur Einstiegsfolie und der Frage, was die Schülerinnen und Schüler Karl und Sarah raten würden, wird erneut eine Betroffenheit geweckt. Zudem wird hier eventuell das Problem Einstiegsdroge im Zusammenhang mit Sarah genannt. Über die Bewertung der Geschichte von Karl und Sarah hinaus wird erreicht, dass die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der E-Zigarette für die eigene Person als eventuellen Verbraucher oder als Bekannte von Verbrauchern beurteilen. Auch eine Berufsorientierung ist gegeben, da die Schülerinnen und Schüler eventuell Kontakt zu E-Raucher-Gästen haben. 2.5 Begründungen zur Methodik und zum Medieneinsatz Der Unterrichtsbesuch beginnt in der Schlussphase des Museumsrundganges. Die ausgestellten Plakate wurden zuvor in arbeitsteiliger Gruppenarbeit erstellt. Für den Museumsrundgang werden die Gruppen nach dem Gruppenmix-Verfahren neu gemischt, so dass in jeder neuen Gruppe je eine Schülerin oder ein Schüler ist, die oder der an der Erstellung des jeweiligen Plakates beteiligt war. Je nachdem, wie viele Schülerinnen und Schüler anwesend sind, geht es eventuell nicht genau auf, damit muss bei der Gruppenbildung dann flexibel umgegangen werden. Die neuen Gruppen gehen von Plakat zu Plakat. Aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit wird die Bewegung zu einer Schüleraktivierung beitragen. Der jeweilige Plakatexperte der Gruppe präsentiert nicht das Ergebnis seiner ursprünglichen Gruppe, sondern die Gruppenmitglieder lesen sich selbstständig ein. Der Experte steht lediglich für Fragen oder zusätzliche Erklärungen zur Verfügung. Dadurch möchte ich erreichen, dass die Nicht-Experten sich intensiver mit den 8 Informationen auf dem Plakat auseinandersetzen, als das eventuell bei einer Präsentation der Fall wäre. Zusätzlich bekommt jede Gruppe die Aufgabe, gemeinsam zwei Merksätze zu jedem Plakat zu formulieren und diese zu notieren. Dadurch wird schon vor der Auswertungsphase eine intensivere Auseinandersetzung mit den Inhalten der Plakate erreicht, als bei ausschließlichem Lesen. Des Weiteren wird die Sozialkompetenz gefördert, indem in der Gruppe ein Einigungsprozess bezüglich der zwei Merksätze initiiert wird. Die Merksätze bilden die Grundlage der Auswertung. Der Schwerpunkt der vorliegenden Stunde ist die Auswertung des Museumsrundganges und eine Diskussion. Dafür begeben sich die Schülerinnen und Schüler in einen Sitzkreis, der zuvor vorbereitet worden ist. Diese Sitzordnung wurde von mir ausgewählt, um eine uneingeschränkte Kommunikation und den Blickkontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, die bei der ursprünglichen Sitzordnung durch Tischreihen nicht gegeben wäre. Den Schülerinnen und Schülern wird so ermöglicht, die Körpersprache, Gestik und Mimik ihrer Gesprächspartner wahrzunehmen. Durch meine Teilnahme am Sitzkreis verhindere ich, dass die Schülerinnen und Schüler mich als einzigen Gesprächspartner wahrnehmen und impliziere so ein Gespräch zwischen den Schülerinnen und Schülern, an dem ich mich als Moderator lediglich lenkend oder impulsgebend beteilige. Des Weiteren versuche ich, möglichst alle Schülerinnen und Schüler in das Gespräch zu integrieren. Erfahrungsgemäß entsteht in dieser Klasse im Sitzkreis eine angenehme Gesprächsatmosphäre. Außerdem werden Unterrichtsstörungen und Ablenkungen so minimiert. Da die Schülerinnen und Schüler für die inhaltliche Auswertung des Museumsrundganges nur ihre Merksätze zu den Informationsplakaten benötigen, sind Tische nicht notwendig. Auf eine erneute Sicherung der Merksätze wird verzichtet, da sich die Informationen sowohl auf den Plakaten, als auch in den Unterlagen der Schülerinnen und Schüler befinden. Die Schülerinnen und Schüler werden allerdings von mir angehalten, ihre Merksätze gegebenenfalls zu ergänzen oder zu verbessern. An der Tafel befindet sich das Stundenthema, auf das im Gespräch auch ein Rückbezug stattfindet. Die Informationsplakate, die verteilt im Raum aufgehängt wurden, und als Grundlage für das Gespräch dienen, bleiben während der Auswertungsphase sichtbar. Aufgrund der Raumgröße sollte es möglich sein, den Inhalt vom Sitzkreis aus zu erkennen. Ist dies nicht möglich, kann alternativ eine Schülerin oder ein Schüler bei Bedarf gebeten werden, aufzustehen und die Information vorzulesen. 9 2.6 Ziele des Unterrichts Stundenziel Die Schülerinnen und Schüler nehmen begründet Stellung zur E-Zigarette in Hinblick auf die Fragestellung, ob diese eine Hilfe oder ein Risiko darstellt. Teilziele Die Schülerinnen und Schüler… TZ 1: ... stellen die im Museumsrundgang formulierten Merksätze zu den Informationsplakaten dar. (FK) TZ 2: ...benennen Widersprüche, die sich aus den Informationsplakaten zur E-Zigarette ergeben. (FK) TZ 3: ... ermitteln kontroverse Ansichten von Befürwortern und Gegnern der E-Zigarette als Ursache für die widersprüchlichen Informationen auf den Plakaten. (FK) TZ 4: ... erörtern in einer Diskussion gegebenenfalls ihre unterschiedlichen Argumentationen und Positionen zur E-Zigarette. (PK) 10 3 Geplanter Unterrichtsverlauf Phase Zeit Ziele Vorbereitung/ Informieren 15.10 Uhr 10 Min. Anwendung 15.20 Uhr 40 Min. 15.55 Uhr Auswertung/ Diskussion 16.00 Uhr 35 Min. TZ 1 TZ 2 TZ 3 TZ 4 Lehr- und Lernaktivitäten Methoden Medien Sozialform Die Gruppen hängen ihre vorbereiteten Plakate auf, stellen die Tische beiseite und bereiten den Sitzkreis vor. L verweist auf das Stundenthema an der Tafel und erläutert mithilfe des Arbeitsauftrages nochmals den Ablauf des Museumsrundgangs. S fasst den Arbeitsauftrag mit eigenen Worten zusammen. L teilt die neuen Gruppen ein. Vorbereitete Plakate, Krepp Arbeitsauftrag auf Folie, OHP Stundenthema an Tafel SuS begeben sich mit ihren neuen Gruppen auf Museumsrundgang. Zu jedem Plakat formuliert die Gruppe zwei Merksätze, die sich jeder SoS notiert. L gibt Hilfestellung und achtet auf die Einhaltung der Regeln (Keine Präsentation durch die Plakatersteller, Merksätze formulieren). Beginn des Unterrichtsbesuches Museumsrundgang GA, SuS mit Stift und Zettel L beendet den Museumsrundgang und bittet die SuS sich im Sitzkreis zusammenzufinden. L bittet die SuS ihre Merksätze zu den Plakaten vorzustellen. Dabei stellen die SuS fest, dass die Plakate widersprüchliche Informationen enthalten. (Sonst Impuls: „Gibt es Informationen auf den Plakaten, die sich widersprechen?“ „Welche sind das?“). SuS nennen kontroverse Aussagen. L „Wie kommt es dazu, dass es so verschiedene und widersprüchliche Aussagen zu der E-Zigarette gibt?“ SuS nennen Befürworter und Gegner und deren unterschiedliche Ansichten als Ursache für die verschiedenen Informationen auf den Plakaten. Mögliche Impulsfragen3: Wer sind die Akteure? Worüber kam es zum Konflikt? Welche Interessen haben die Akteure? Welche Interessenkonflikte existieren? Welche Ziele verfolgen die Akteure? Welche Lösungsentwürfe werden diskutiert? L „Schauen wir nochmal auf unser Stundenthema. Wie können wir bewerten, ob die E-Zigarette eine Hilfe oder ein Risiko darstellt?“ SuS „Jeder muss sich aufgrund der vorhandenen Informationen eine eigene Meinung bilden.“ L „Wer hat sich schon eine Meinung zur E-Zigarette gebildet und möchte diese vorstellen/begründen?“ SuS nennen und begründen ihre Meinung zur E-Zigarette, diskutieren ggf. unterschiedliche Argumentationen. Mögliche Impulsfragen: Welches sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Welche Interessen, Ziele werden stärker berücksichtigt? Welche neuen Probleme können sich aus der Entscheidung, die EZigarette zu verbieten, ergeben? L-S-G Sitzkreis 3 In Anlehnung an die Schlüsselfragen des Politikzyklus als Analyseinstrument. Bundeszentrale für politische Bildung (1994), S.38ff. 11 16.35 Uhr 5 Min. 16.40 Uhr Ende der Stunde Was würdet ihr Karl und Sarah raten? L bedankt sich und bittet die ursprüngliche Sitzordnung wieder herzustellen und die Plakate abzunehmen. L Verabschiedung. 12 Literaturverzeichnis Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1994) Politikdidaktik kurzgefasst. Planungsfragen für den Politikunterricht. Schriftenreihe Band 326. Bonn. Mattes W. (2011) Methoden für den Unterricht. Schöningh Verlag: Paderborn. Niedersächsisches Kultusministerium (1994)Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Politik in berufsbildenden Schulen. Hannover. Niedersächsisches Kultusministerium (2011)Rahmenrichtlinien für das Fach Politik. Hannover. Schendel E. (2008) Strukturierungshilfen für den Lehr- und Lernprozess im Unterrichtsfach Politik. Studienseminar Hannover. Informationsmaterialien aus Internetquellen: Jungmann C. Information-Test-Bericht-Forum www.e-zigarette-test.de(URL am 18.12.2011) Berliner Zeitung E-Zigaretten - Blauer Dampf http://www.berliner-zeitung.de/berlin/e-zigaretten-blauerdampf,10809148,11389800.html(URL am 15.01.2012) Nordwest-Zeitung NWZ online Konflikte mit echten Rauchern http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Jever/Artikel/2773257/Konflikte-mit-echtenRauchern.html(URL am 15.01.2012) E-Zigarette qualmt im rechtsfreien Raum http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Cloppenburg/Artikel/2773221/EZigarette-qualmt-im-rechtsfreien-Raum.html(URL am 15.01.2012) Welt online Bestseller E-Zigarette steht vor dem Totalverbot http://www.welt.de/gesundheit/article13817328/Bestseller-E-Zigarette-steht-vor-demTotalverbot.html(URL am 15.01.2012) Spiegel online Giftige Substanzen: Gesundheitsbehörde warnt vor E-Zigaretten http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,804650,00.html (URL am 20.12.2011) Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung Pressemitteilung: Drogenbeauftragte warnt vor elektronischen Zigaretten http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/tabak/situation-in-deutschland/warnung-vorelektronischer-zigarette.html(URL am 04.01.2012) 13 Anhang - Einstiegsfolie - Arbeitsauftrag - Informationsmaterial - Angaben zur Lerngruppe - Übersicht über die Zielvereinbarungen 14 Einstiegsfolie „Hallo, ich bin Karl! Ein bisschen was zu mir: ich bin jetzt seit fast 26 Jahren Raucher, momentaner Zigarettenverbrauch 55-60 Stück am Tag. Muss sagen, die E-Zigarette ist in Wahrheit nix Neues für mich; hatte mir im Jahr 2007 eine bei einem großen Auktionshaus gekauft. Warum? Weil ich einen Langstreckenflug nach Asien hatte, aber Ihr könnt euch denken, das war der Anfang der E-Zigarette und damit schnell wieder vergessen (denn der Akku war nach 1/2 Stunde leer) wobei mir das natürlich schon gut getan hat, im Flieger zu sitzen und zu rauchen - war ja ein 12 Stunden Flug. Habe vor circa einer Woche einen interessanten Artikel durch Zufall gelesen und mir Gedanken gemacht: man weiß ja, Rauchen ist schädlich - steht auf jeder Packung. Es ist ja wirklich so, ich rauche auch in meinem Haus. Jetzt wird es in der Nacht wieder so, dass ich die Balkontüre schließen muss, und damit ist es in der Früh schon unangenehm, wenn man ins Wohnzimmer geht. Natürlich ist es auch so, dass die Kleidung riecht, einen Anzug ohne Auslüften in den Kleiderschrank zu hängen geht nicht! Die Biergarten-Zeit ist auch wieder vorbei; also auch bei jedem Nichtraucherlokal wieder ab ins Freie - auch wenn es kalt ist. UND einen Grund gibt es noch, den jeder Rauer auch kennt, ich rauche JPS 100's die Schachtel zu 3,70 € das heißt am Tag 11,10 € in die Luft blasen. Das heißt im Monat 333 €, die zusätzlich zu den oben angeführten Nachteilen dazukommen! Meine Freundin Sarah ist Nichtraucherin, aber sie findet die E-Zigarette cool und hat sich auch eine gekauft. Nun rauchen wir gemütlich zusammen. Also für mich steht es fest: Es gibt nichts Besseres als die E-Zigarette!“ Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/personliche-erfahrungen/ 15 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: Arbeitsauftrag E-Zigarette Arbeitsauftrag 1. Bildet sechs Gruppen. 2. Jede Gruppe bekommt zur Bearbeitung einen Teilaspekt zum Thema E-Zigarette. 3. Lest euch in euer Thema ein. 4. Fasst euer Thema zusammen und gestaltet ein Plakat. Berücksichtigt dabei, dass sich die anderen Gruppen nicht mit eurem Thema beschäftigt haben! 5. Für die Präsentation werden neue Gruppen gebildet. In jeder Gruppe befindet sich ein Experte für jedes Plakat. Die Plakate werden nicht präsentiert, sondern wie im Museum ausgestellt. Lest euch eigenständig in das Plakat ein, der Experte steht lediglich für Fragen oder zusätzliche Erklärungen bereit. 6. Formuliert gemeinsam mit eurer Gruppe zu jedem Plakat zwei Merksätze und notiert euch diese (jeder)! 16 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: E-Zigarette - Gefahren und Risiken E-Zigarette: Gefahren und Risiken Für E-Raucher, also jene, die der Tabakzigarette abgeschworen haben und nun im Tabakwunderland dampfen, ist die E-Zigarette die gültige Alternative zum Rauchen. Sie – die elektrische Zigarette – liefert die Droge – Nikotin – ohne das Verbrennungsprodukt Tabakrauch. Sie 5 gilt den „Dampfern" deswegen als das „preiswertere, gesündere, harmlosere Rauchvergnügen". Doch ist die Elektrische wirklich so harmlos? Wo liegen Nachteile, Gefahren und Risiken? Was kann gegen sie eingewandt werden? Nikotin 10 Da die E-Zigarette als Alternative zur „normalen" Zigarette gedacht ist, gibt sie Nikotin ab. Somit bestehen natürlich weiterhin alle Risiken, die mit Nikotinmissbrauch in Verbindung gebracht werden. Zu nennen sind hier Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt,Thrombosenbildung, Raucherbein, Potenzprobleme, u.a.). Jedoch ist unklar, inwieweit Nikotin diese alleine verursacht. „Während das Nikotin in erster Linie für die Suchterzeugung verantwortlich ist, werden die eigentlichen 15 Gesundheitsschäden vornehmlich durch die zahlreichen anderen Schadstoffe verursacht, von denen etliche nachweislich krebserzeugend sind, zu besonderen Gefährdungen in der Schwangerschaft führen und auf die Gefäße wirken." (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Nikotin selbst ist „sehr giftig" (LD50), die tödliche Dosis wird mit einem Milligramm pro Kilo Körpergewicht angegeben. Die E-Zigarette hat Nikotinpatronen (Depots), die Propylenglycol, 20 Aromastoffe und Nikotin in unterschiedlicher Stärke enthalten (0-18mg/ml). Als Aromen werden neben „Tabak" z.B. durchaus auch „Banane" oder „Schoko" angeboten. Hier finden sich mehrere ernst zu nehmende Risiken: Fehlende Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Die zumeist in China hergestellten E-Liquids (Nachfüllflüssigkeit) unterliegen weder einer 25 Qualitätssicherung noch einer Qualitätskontrolle. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg hat in Testkäufen lediglich bei einer einzigen Nikotinpatrone (Depot) die angegebene Menge an Nikotin nachweisen können. Bei allen anderen Stichproben wich der Anteil an Nikotin sowohl nach oben als auch nach unten ab. So liegt es klar im Bereich des Möglichen, dass der Verbraucher erheblich mehr oder weniger Nikotin als angenommen konsumiert. Auch ist eine 17 30 Verunreinigung durch Viren, Bakterien, Schwermetalle, Pestizide u.a. nicht auszuschließen. Im Sinne und zum Schutze des Verbrauchers ist eine entsprechende Regulierung überaus wünschenswert. Bis dahin kann nur durch sorgfältige Auswahl von Händlern mit eigener, freiwilliger Kontrolle das Risiko minimiert werden. Gebindegröße 35 Die E-Liquids („Juices") sind auch zum Nachfüllen in Größen von 5 – 200 ml (!) pro Flasche erhältlich. Nikotin selbst gilt als Gefahrstoff, denn es kann „in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen". Dies und die Verfügbarkeit von Aromastoffen wie „Banane" und „Schokolade" machen es zwingend erforderlich, die E-Liquids sicher und verschlossen aufzubewahren – nicht nur aber vor 40 allem, wenn Kinder im Haushalt sind. Gesundheitliche Folgen Dies ist ein schwerwiegender Einwand. Es gibt keinerlei gesicherte Untersuchungen über die mittelund langfristigen Folgen der Benutzung der E-Zigarette. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar, in welcher Weise Nikotin, Propandiol, Aromastoffe nebst gesamter Apparatur bei Temperaturen um die 45 600° Celsius auf die menschliche Gesundheit wirken. Allerdings wissen wir mittlerweile genau, dass die „normale" Zigarette für den Tod von 110.000 bis 140.000 Menschen pro Jahr in Deutschland verantwortlich ist. Trotzdem sind Verkauf, Besitz und Konsum dieser Zigaretten legal und sie sind problemlos erhältlich. Hält Raucher vom Aufhören ab 50 Zum Nikotinentzug bereite Raucher könnten in ihrem Entschluss geschwächt werden und „lediglich" auf die E-Zigarette umsteigen. Angesichts der langfristigen „Erfolgs"quote von 5% bei der Raucherentwöhnung sicherlich kein folgenschwerer Einwand. Was den Raucher tatsächlich vom „Rauchstoppversuch" abhält, sind jahrzehntelange Forschungen der Tabakindustrie zur Suchtverstärkung ihrer Produkte. 55 Anschaffungspreis Ohne Zweifel verlangt die E-Zigarette eine hohe Anfangsinvestition. Aber zum einen ist diese Ausgabe durch die Ersparnis im Vergleich zur Tabakzigarette schnell „wieder drin", und zum anderen stellt genau dies sicher, dass der Erwerb für Kinder und Jugendliche sehr schwierig ist. Die elektronische Zigarette ist kein Taschengeldartikel. 18 60 Verharmlost das Rauchen für Kinder und Jugendliche Alles neue, trendige, technische Gerät übt eine Faszination auf unseren Nachwuchs aus. Der Wunsch, hier an erster Stelle mitzumachen, sich vor Gleichaltrigen abzuheben und die z.Z. noch völlig unbelegte Behauptung, E-Rauchen könne womöglich sicherer oder gesünder sein, erhöhen möglicherweise die Attraktivität für Kinder und Jugendliche. 65 Dem stehen in der Praxis der hohe Anschaffungspreis für E-Zigaretten und in der Theorie das Jugendschutzgesetz entgegen, das den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Insgesamt ist dieser Einwand allerdings schwach, wenn nicht sogar heuchlerisch, denn bundesweit beginnen die Zwerge mit dem Rauchen von „echten" Zigaretten durchschnittlich im Alter von 13,5 70 Jahren, in Berlin sogar schon mit 11,6 Jahren. Tommie Sandefuhr, Geschäftsführer des Tabakkonzerns Brown & Williamson formulierte das Anfang der 90er Jahre so: „Wir müssen sie jung an den Haken kriegen und dann ein Leben lang." Herstellungsbedingungen Das chinesische Wirtschaftswunder entsteht auf dem Rücken eines Heeres von nunmehr 200 75 Millionen Wanderarbeitern. Diese arbeiten zwischen zwölf und vierzehn Stunden täglich, sieben Tage die Woche und haben einen Tag im Monat frei. Der Arbeitslohn liegt bei 60 bis 70 Euro pro Monat, die Lebenshaltungskosten bei 80 Euro/Monat (Spiegel). Allerdings betrifft dieser Einwand natürlich alle aus China importierten Produkte und ein Überleben ohne „Made in China" ist eine Aufgabe, die Zeit, Ausdauer und Überzeugung verlangt. Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-gefahren-risiken.html 19 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: E-Zigarette - Krebsrisiko Senken E-Zigaretten das Krebsrisiko? In seinem Artikel „E-Zigaretten senken das Krebsrisiko“ beschäftig sich Dr. Laugesen mit der Frage: können E-Zigaretten das Risiko für eine Krebserkrankung senken und welche Rolle spielt hierbei das in E-Zigaretten 5 enthaltene Nikotin. Dr. Laugesen vertritt die Meinung, dass E-Zigaretten das Krebsrisiko verringern, da sie es dem Raucher ermöglichen, Nikotin ohne die vielen schädlichen Zusatzstoffe zu konsumieren, die im Zigarettenrauch enthalten sind. Dr.Laugesen verließ 1995 das Gesundheitsministerium Neuseelands nach 18 Jahren und gründete die Beratungsfirma Health New Zealand Ltd (Dr. Murray 10 Laugesen: www.healthnz.co.nz). Dr. Laugesen beschäftigt sich seit 1984 auf nationaler Ebene mit Vorbeugung und Prävention von Krebs- und Herzkreislauferkrankungen im Zusammenhang mit dem Rauchen von Zigaretten. Er ist Neuseelands erfahrenster Forscher auf dem Gebiet der Zigaretten und Entwicklung von Raucherrichtlinien. Dr. Laugesen hat keinerlei geschäftliche Interessen oder Verbindungen zu Nikotin- oder Tabakprodukten. 15 Kann das über die E-Zigarette verabreichte Nikotin Krebs in sog. „präkanzerösen“ Zellen (Zellen im Krebsvorstadium) auslösen? Das ist nicht wahrscheinlich und nicht in den nächsten 10 Jahren. Nikotin ist kein bekanntes Karzinogen Nikotin – wie auch immer aufgenommen – wird vom Staat Kalifornien nicht als Ursache für Krebs bei 20 Menschen oder Tieren angesehen. Hunderte anderer Chemikalien jedoch sind als Karzinogene anerkannt, dutzende davon im Rauch der Tabakzigarette enthalten. Auch das Passivrauchen ist als krebsauslösend bekannt. Langzeitstudie über 10 Jahre In einer amerikanischen Langzeitstudie wurden tausende von Ex-Rauchern begleitet – zunächst für 5 25 und dann für weitere 7,5 Jahre. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, erhöhte sich bei jenen, die weiterrauchten. Diejenigen, die Nikotin auf alternativem Weg konsumierten, hatten das gleiche Krebsrisiko wie die Teilnehmer der Studie, die vollkommen mit dem Rauchen und dem Nikotinkonsum aufgehört hatten. Wären die Zellen der Teilnehmer präkanzerös und Nikotin 20 krebsauslösend, so wäre zu erwarten gewesen, dass sich bei einem Teil der Teilnehmer über den 30 Zeitraum von 10 Jahren Krebs gebildet hätte. Nikotinkonsum ist seit 25 Jahren weitverbreitet Seit 1984 wird Millionen von Rauchern, die Nichtraucher werden wollen, Nikotin verabreicht – ohne dass bei ihnen eine Zunahme der Lungenkrebserkrankungen gemeldet würde. Mehr als 40.000 Teilnehmer wurden über 6 Monate begleitet, manche für 20 Jahre. Etwa 8% nahmen 35 Nikotinkaugummis dauerhaft, aber auch bei den Langzeitbenutzern von Nikotinkaugummi oder Nikotinpflaster wurde keine Zunahme der Krebserkrankungen verzeichnet. Präkanzeröse Zellen sind bei Rauchern weit verbreitet. Jeder betroffene Raucher sollte diszipliniert Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Allerdings sehen wir keinen Grund zu glauben, dass EZigaretten das Risiko für diese Zellen erhöhen, sich in Krebszellen zu verwandeln. 40 Die Verwendung von E-Zigaretten reduziert das Krebsrisiko, da sie das Rauchen von TabakZigaretten verdrängen und ersetzen Die ausschließliche Verwendung von E-Zigaretten anstelle von Tabak-Zigaretten muss ganz zwangsläufig das Lungenkrebsrisiko senken, da im Zigarettenrauch enthaltene Kanzerogene nicht länger inhaliert werden. 45 Es ist zu erwarten, dass ein vollständiges Umsteigen auf den Nikotinkonsum mittels E-Zigaretten, das Lungenkrebsrisiko genauso senkt wie eine vollständige Raucherentwöhnung ohne Verwendung der E-Zigarette. Vollständiger Rauchstopp oder vollständiger Wechsel Allerdings ist entweder ein vollständiger Rauchstopp oder ein vollständiger Wechsel zur E-Zigarette 50 erforderlich. Selbst eine einzige Tabak-Zigarette am Tag erhöht das Risiko eines vorzeitigen Todes um etwa die Hälfte. Wenn Nikotin in speziell gezüchteten und dafür anfälligen Mäusen Krebs hervorrufen kann, wie können dann E-Zigaretten das Krebsrisiko bei Menschen senken? Raucher - Raucher rauchen wegen des Nikotins. Das Gesundheitsrisiko liegt im Rauch der Tabak- 55 Zigarette und nicht im Nikotin selbst. In Neuseeland wird vermutlich über 98% des Nikotins durch Zigarettenrauch aufgenommen. 21 Öffentliche Gesundheit - Wir erwarten, dass Nikotinprodukte einschließlich der E-Zigarette unter Berücksichtigung der bekannten Wirkung ihrer chemischen Bestandteile weit mehr Krebs vorbeugen als sie selbst wahrscheinlich je hervorrufen können. 60 Gesundheitsrisiko für den Anwender - Das Risiko eines Rückfalls im ersten rauchfreien Jahr ist deutlich hoch. Menschenrechte - Wer über das 35. Lebensjahr weiterraucht, läuft ein 50% Risiko, vorzeitig zu sterben. Jeder sollte berechtigt sein, E-Zigaretten zum Eigenbedarf zu erwerben ohne dabei zwangsläufig auf Nikotin verzichten zu müssen. 65 E-Zigaretten so lange zu verwenden, wie es notwendig erscheint, um das Risiko eines Rückfalles zu vermeiden. Die Entscheidung hierfür sollte beim Raucher liegen. Die Nikotinmenge, die in einem Zug aus der E-Zigarette enthalten ist, beträgt etwa nur ein Zehntel der Menge, die im Rauch der Tabak-Zigarette enthalten ist. Das Risiko für Mäuse durch Nikotin an 70 Krebs zu erkranken, ist von großem theoretischem Interesse für Forscher; eine Wirkung auf den Menschen ist aber nicht bewiesen. Das Krebsrisiko wurde an Millionen von Amerikanern studiert. Folgeuntersuchungen haben gezeigt, dass das Lungenkrebsrisiko für Raucher etwa 10-20 Mal höher liegt als das eines echten, lebenslangen Nichtrauchers. 75 E-Zigaretten senken das Krebsrisiko E-Zigaretten senken das Krebsrisiko, da sie dem „Raucher“ ermöglichen, Nikotin auf alternative, weniger schädliche Weise zu konsumieren. Da bei der Verwendung einer E-Zigarette kein Tabakrauch anfällt, werden auch nicht die im Tabakrauch enthaltenen – teilweise bekannt krebserregend Schadstoffe inhaliert. Insofern sinkt das Krebsrisiko. 80 Krebsrisiko in prädisponierten Mäusen Die Ursache für das erhöhte Krebsrisiko bei Rauchern sind die zahllosen Schadstoffe in jedem einzelnen Zug an einer Tabakzigarette. Allerdings wurde im Reagenzglas und Mäusen gezeigt, dass Nikotin die Blutzufuhr zu manchen Krebstumoren und deren Bösartigkeit erhöhen kann. Bisher zeigt sich das bei Brust- und Lungenkrebs 85 bei Mäusen. 22 Zusammenfassung Zusammengefasst legt Dr. Murray Laugesen folgende Argumentation vor: a. Das Gesundheitsrisiko für Raucher besteht nicht im Nikotin. b. Das Gesundheitsrisiko besteht in den abertausenden von Schadstoffen, die im Zigarettenrauch enthalten sind. 90 c. Bei einem 100% Umstieg auf die E-Zigarette wird das Nikotin ausschließlich über die EZigarette aufgenommen. d. Hierbei entsteht kein Rauch - die E-Zigarette verbrennt keinen Tabak. e. Da der „Dampfer“ diesen Rauch nicht einatmet, kann er daran auch keinen Schaden nehmen. 95 f. Genau in diesem Umfang sinkt das Risiko für Krebserkrankungen. Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/murray-laugesen-e-zigaretten-senken-krebsrisiko.html 23 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: E-Zigarette - Marktpotential Wie groß ist der Markt für E-Zigaretten? Das Marktpotential für E-Zigaretten Die E-Zigarette richtet sich an den Raucher, der entweder nicht in der Lage 5 oder schlichtweg nicht willens ist, mit dem Rauchen aufzuhören. Design, Benutzung und Wirkung dieser elektronischen Geräte vermitteln dem Raucher die Illusion, er rauche in der Tat weiter – eben nur auf andere Art und Weise. Design, Benutzung und Wirkung der E-Zigarette 10 Die Geräte sehen – jedenfalls viele – wie ihre „analogen" Gegenstücke in der Welt der wirklichen Tabakzigaretten aus, sind gar mit einer Leuchtdiode bestückt, um das Glühen der Zigarette nachzuahmen, und so nicht ohne genaueres Hinsehen als elektrische Zigarette zu erkennen. Die Benutzung entspricht der einer Tabakzigarette: der „Dampfer" oder E-Raucher zieht an dem Gerät, dabei wird über einen Sensor die akkubetriebene Heizspirale angeworfen, die nun wieder die 15 „Juice" vaporisiert und dem nikotinhungrigen Raucher die gewünschte Droge verabreicht, allerdings nicht im hochbelasteten Rauch der herkömmlichen Zigarette, sondern in einem fein verstäubten Aerosol. Die Wirkung liegt hier nun nahe an der Tabakzigarette, denn das Nikotin wird über die Atemwege verstoffwechselt, und erfahrene E-Raucher sind mit dem erzielten „Kick" durchaus zufrieden; das 20 Nikotin wird schnell abgegeben und so mangelt es weder an „Stoff" noch an Gewohnheit: die HandMund-Koordination, das haptische Suchtverhalten – die Beschäftigung der Hände – bleibt nach wie vor erhalten. So wird klar, dieses Produkt ist eine Alternative zum traditionellen Rauchen, und Hersteller wie Verbraucher dieser Produkte reklamieren für sich, eine „gesündere" Möglichkeit des Nikotinkonsums 25 im Vergleich zur Tabakzigarette gefunden zu haben. Die E-Zigarette wird nicht als Mittel zur Raucherentwöhnung beworben oder verkauft – sie soll diese ersetzen. Für den „eingefleischten" Raucher mag sie sehr wohl die Rettung sein. 24 140.000 Todesfälle pro Jahr 30 Der Tabakatlas 2009 (Welt-Tabak-Atlas) führt "von den etwa 830.000 Todesfällen im Jahr 2007 [...] fast 110.000 auf das Rauchen [zurück]. Manche Schätzungen gehen von bis zu 140.000 Todesfällen pro Jahr aus." 3.300 Passivraucher segnen verfrüht das Zeitliche, 60 Säuglinge sterben, weil Frau Mama während der Schwangerschaft weiterraucht, und überhaupt ist das Zusammenleben mit einem 35 „Stinker" lebensgefährlich. Rauchen ist ein fettes Geschäft. Deutsche RaucherInnen geben alljährlich 19,4 Milliarden Euro für Zigaretten aus, und wir wollen nun hier nicht verschweigen, dass davon 83,1% an den deutschen Fiskus gehen (Tabaksteuer in Deutschland). Hinzu kommen geschätzte 21 Milliarden an tabakbedingten Gesundheitskosten, hiervon etwa 40% für die Behandlung von Krebserkrankungen, weniger als ein Drittel für HerzKreislauferkrankungen und ein gutes Viertel für Atemwegserkrankungen. 40 20 Millionen Deutsche rauchen Jeder zweite dieser Raucher wird auf die eine oder andere Art früher sterben als sein nichtrauchender Mitmensch – im Schnitt 14 Jahre früher. 5% schaffen es, langfristig mit dem Rauchen aufzuhören, Nikotinersatztherapien wie Pflaster, Sprays u.ä. helfen hier nur Wenigen, und so stehen 19 Millionen Menschen in Deutschland vor dem Dilemma, einer Sucht frönen zu müssen, 45 die sie langsam das Leben kostet. Moralinsaure Appelle, den ganzen Weg zu gehen und aufzuhören, ganz und gar aufzuhören mit der schrecklichen Qualmerei – auch wenn das sicherlich noch besser wäre - gehen ins Leere und müssen scheitern: die Wirklichkeit und die durchwachsene Gemengelage an unterschiedlichen, sich widersprechenden Interessen sowie das sog. „eigenverantwortliche" Verhalten des bewussten Verbrauchers stehen hier entgegen. In der real existierenden Wirklichkeit 50 ist dies für die meisten Menschen unmöglich, manche wollen es nicht. Das gilt es anzuerkennen. David Sweanor, international anerkannter Fachmann und Träger zahlreicher Preise setzt sich für alternative Strategien im Umgang mit Nikotin und Tabak ein. Nicht die 100% absolute Abstinenz ist für ihn die einzige Lösung – sie ist unrealistisch. Aus seiner langjährigen Erfahrung empfiehlt er eine 55 abgestufte Vorgehensweise: Jeder Versuch, Tod, Schaden oder Krankheit zu reduzieren, zieht eine Kombination von vier allgemeinen Strategien nach sich: 1. Maßnahmen, um Leute davon abzuhalten, überhaupt ein riskantes Verhalten anzunehmen 25 2. Maßnahmen, um diejenigen, die dieses Verhalten schon angenommen haben, dazu zu 60 bewegen, wieder damit aufzuhören 3. Bemühungen, Dritte vor Schäden durch dieses Verhalten zu bewahren 4. Bemühungen, das Risiko für diejenigen zu mindern, die in diesem Verhalten fortfahren wollen (siehe Interview mit David Sweanor) 65 In den USA ist der Umsatz für E-Zigaretten innerhalb von wenigen Jahren auf 100 Millionen US-Dollar angewachsen, hunderttausende von E-Zigaretten wurden verkauft und die Zahl der E-Raucher – dort nennen sie sich „Vaper" also Dampfer – wird auf mehr als 500.000 geschätzt – manche sprechen von drei Millionen. Wenn in Deutschland nur jeder tausendste Konsument herkömmlicher Zigaretten auf die 70 elektronische Zigarette umsteigt, dann sind das 200.000 potentielle E-Raucher. Selbst bei angenommenen niedrigen Preisen – im Teuroland Deutschland liegt das Starterset bei bis zu 80 Euro – klingeln dann rein kalkulatorisch 16 Million Euro in der Ladenkasse. Derzeitig werden etwa 12.000 E-Zigaretten pro Jahr verkauft. Glauben wir David Sweanor, dann wird die elektronische Zigarette „den Tod von hunderten Millionen 75 Menschen vermeiden helfen, die Eigentümer erfolgreicher Produktlinien werden eine unsagbare Menge an Geld verdienen und eine Unzahl von Arbeitsplätzen werden entstehen, so wie sich dieser Markt transformiert. Selten gab es eine Chance, Milliardär zu werden und gleichzeitig Millionen von Leben zu retten. Ich glaube, manche werden sie ergreifen." Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/markt-fuer-e-zigaretten.html 26 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: E-Zigarette - Pro und Contra Pro und Contra Die Gegner und Befürworter der E-Zigarette beurteilen die Sachlage völlig unterschiedlich. Die E-Zigarette hält von ernsten Rauchstoppversuchen ab 5 Gegner Wenn Rauchern über eine ernst zu nehmende Alternative zum Rauchen verfügen, wollen sie nicht länger mit dem Rauchen aufhören. Die E-Zigarette bietet rauchfreien Nikotinkonsum und ähnelt im Aussehen und Verwendung der Zigarette. So unterminiert sie den Entschluss, mit dem Rauchen aufzuhören. 10 Befürworter: Das Umsteigen auf die E-Zigarette ist kein Rauchstopp, sondern eine risikoärmere Variante des Nikotinkonsums.Sie ermöglicht auch den Rauchern, die nicht auf Nikotin verzichten wollen und auch nicht mit dem Rauchen aufhören wollen, eine weniger schädlichere Form des Nikotingebrauchs zu erwägen. 15 Abhängigkeiten werden ersetzt Gegner: Der „Ex“-Raucher ersetzt womöglich ein schädliches Produkt durch ein anderes, von dem er nun in gleichem Maße abhängig ist. Hier wird also der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben. Befürworter: 20 Der E-Raucher ersetzt nicht eine Abhängigkeit durch eine andere. Er ersetzt lediglich das Mittel zur Befriedigung einer bestehenden Abhängigkeit (der von Nikotin) durch eine weniger schädliche Form des Nikotinkonsums – das "Dampfen" mit der E-Zigarette. Zusätzliche neue Verbraucher Gegner: 27 25 Wenn mit der E-Zigarette ein weniger schädliches Produkt zum Nikotinkonsum angeboten wird, so findet dieses Produkt womöglich Abnehmer, die an sich nicht zur Zigarette gegriffen hätten. So wird eine bisher unbelastete Verbrauchergruppe einem noch unbekannten, neuen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Befürworter: 30 Derzeit gibt es keine Hinweise, dass etwa Kinder, Jugendliche oder Nichtraucher E-Zigaretten benutzen wollen. Die E-Zigarette wird von Rauchern verwendet, die weder auf Nikotin und Rauchritual verzichten wollen. Es sind leidenschaftliche Raucher, die in gar keinem Fall mit dem Rauchen aufhören wollen. Neue Alternativen bringen ein unbekanntes Risiko 35 Gegner: Die E-Zigarette, ihre Bestandteile und die Zusammensetzung der Nikotindepots („Juices“) bilden ein unbekanntes Risiko. E-Zigaretten könnten sich mit der Zeit als ebenso oder sogar gefährlicher erweisen als die Tabak-Zigarette. Befürworter: 40 Der Rauch der Tabakzigarette enthält viele tausende Schadstoffe - davon mehr als 40 bekannte krebserregende Stoffe.Im Nikotindepot oder dem Dampf der E-Zigarette wurden davon höchstens Spuren entdeckt, die vergleichbar sind den Mengen, die in Nikotinersatzprodukten vorhanden sind. Wenn E-Zigaretten auch nicht gesund sind, so scheinen sie doch in jedem Fall gesünder und weniger schädlich als Tabakzigaretten. Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/harmreduction-schadensminderung.html 28 Fach: Politik Klasse: 1 Datum: Thema: E-Zigarette - Propylenglycol Propylenglycol ist harmlos Propylenglycol bei Inhalation ohne toxische Wirkung Einer der Hauptbestandteile vieler Nikotindepots für E-Zigaretten ist Propylenglycol (PG) eine - so die 5 Wikipedia - "farblose, fast geruchlose, klare, viskose Flüssigkeit mit einem schwach-süßlichen Geschmack." Außerdem wird PG verwendet "als Lösungsmitteln und in Hygieneartikeln wie Hautcremes, Zahnpasta und Deos als Feuchthaltemittel und Weichmacher" und ist "in fast allen Tabakprodukten als Zusatzstoff enthalten". "Es ist auch ein fester Bestandteil sog. Nebelfluide" und findet sich im schwedischen Lutschtabak (Snus). Eine neue Studie stellt nun wertvolle Informationen 10 über toxikologische Profile inhalierter PG Aerosole bei Tierversuchen im Labor zur Verfügung und stellt eine ausgezeichnete allgemeine Übersicht über das Wirkmittel dar. Hohe Konzentration von Propylenglycol-Bei Ratten und Hunden ohne Auswirkung auf den Gesundheitszustand. Die Forscher setzten Ratten und Hunde hohen Konzentrationen von PG (Propandiol) Aerosolen für 28 15 Tage aus, gefolgt von umfassenden, systemischen Auswertungen mit besonderem Schwerpunkt auf das Atemsystem.Sie stellten fest, dass "diese Studien im Allgemeinen dem PG Aerosol ein relativ niedriges toxisches Potential bestätigten. Es wurde auf verschiedenen Wegen verabreicht, einschließlich der Atemwege...und ("Histopathologie:Verfahren 20 der die Hunde mikroskopischen zeigten keinerlei histopathologischen Krankheitsdiagnostik an gefärbten Gewebeschnitten") Befund an den betroffenen Geweben (Kehlkopf, Luftröhre und Lunge)." Die Forscher bemerkten zwar in einigen Auswertungen eine Abnahme der roten Blutkörperchen bei den Hunden, die 28 Tage behandelt wurden, aber "diese war für die Hunde klinisch unbedeutend und hatte keine Auswirkung auf ihren Gesundheitszustand. Alle Werte lagen innerhalb erfahrungsgemäßer Grenzen für Hunde dieses Alters, dieser Art und dieses Geschlechtes."Werley 25 und seine Kollegen fügten hinzu: "Alles in allem erzeugte das Inhalieren von PG bei Ratten und Hunden recht beschränkte toxikologische Befunde, und das erlaubt uns den Schluss, dass Menschen über die Atemwege schadlos dem PG Aerosol ausgesetzt werden können..." Propylenglycol "im allgemeinen sicher"- Keine Folgen für Umstehende durch Passivrauch Die Studie wertete die Wirkung bei kurzfristigem Kontakt mit PG Dampf aus, aber die Wirkung eines 30 langfristigen Kontaktes - über Monate oder Jahre - sind unbekannt. 29 Jedoch beinhaltet sie wertvolle Informationen für die Anwender von E-Zigaretten und den Gesetzgeber. Zum einen haben sogar hohe Konzentrationen von PG Dampf keine messbaren schädlichen Effekte - und das steht nun in Übereinstimmung mit seiner Einstufung durch die FDA als "im allgemeinen sicher" für Lebensmittelzusätze in allen Kategorien bis zu 2%. Zum anderen ist es 35 genau so wichtig, dass es keinerlei Auswirkung auf Umstehende hat wie das Passivrauchen - falls PG Dampf überhaupt ausgeatmet bzw. wahrgenommen wird. Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/propylenglycol-propandiol-harmlos.html 30 Berlin - 05.01.2012 E-Zigaretten Blauer Dampf Die Illusion vom Rauchen ohne Reue: Dampf aus der elektronischen Zigarette. Doch Experten warnen davor. Foto: dpa Von Birgitt Eltzel Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verbietet den Verkauf von E-Zigaretten. Eine einheitliche Regelung zum Umgang damit fehlt aber noch. Kein blauer Dunst mehr, sondern Dampf, kein schädlicher Teer mehr für die Lunge - die elektronische Zigarette gilt als Lifestyle-Produkt. Nicht nur im Internet können sogenannte EZigaretten erworben werden, sondern zunehmend auch im Einzelhandel. Doch Experten warnen: Diese E-Zigaretten könnten ähnlich schädlich wirken wie richtige Tabakwaren. Denn die meisten sind ebenso wie diese mit Nikotin und Aromen gefüllt, andere mit nur mit aromatischen Substanzen. Was diese im menschlichen Körper anrichten, sei noch nicht erforscht. Anfang dieser Woche hat das Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks CharlottenburgWilmersdorf den Verkauf von E-Zigaretten in einem Reisebüro untersagt. Darüber freut sich besonders Johannes Spatz, Sprecher des Berliner Aktionszentrum Forum Rauchfrei. „Der Gebrauch von E-Zigaretten hat ein unkalkuliertes Risiko“, sagt Johannes Spatz. Es gebe noch keine Studien, welche Schadstoffe dabei auftauchen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bereits im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung, die eine strenge Prüfung voraussetzt, in den Verkehr gebracht werden. Unzugelassenes Arzneimittel? Das Verbot in Charlottenburg-Wilmersdorf ist für Spatz „ein erster Schritt in die richtige Richtung.“ Allerdings wohl eher ein zufälliger, wie der Stadtrat für Ordnungsdienste Marc Schulte (SPD) einräumt: Dem Reisebüro sei der Handel nämlich nur aus gewerberechtlichen Fragen untersagt worden. In Marzahn-Hellersdorf beruft sich Stadtrat Christian Gräff (CDU) auf ein Gutachten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, das E-Zigaretten als nicht zugelassene Arzneimittel qualifizierte. „Deshalb haben wir bereits einmal den Handel untersagt und werden das weiterhin tun.“ 31 „Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden“, sagt Regina Kneiding, Sprecherin von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU). Wenn auf den E-Zigaretten stehe, dass Nikotin enthalten sei oder diese zur Raucherentwöhnung dienen, würden sie als Arzneimittel eingestuft. „Weil sie keine Zulassung haben, dürfen sie nicht verkauft werden.“ Nikotinfreie elektronische Zigaretten gelten laut Kneiding zwar nicht als Arznei, aber ebenfalls als nicht zugelassene Produkte: „Diese dürften dann eigentlich auch nicht verkauft werden.“ Kontrollieren müssten das die Bezirke, diese seien für den Einzelhandel zuständig. Kneiding gibt zu, dass es bisher noch kein koordiniertes Vorgehen gibt: „Man braucht auch auf EU-Ebene neue Einstufungen solcher Produkte.“ Es sei davon auszugehen, dass sich da noch in diesem Jahr etwas tue, sagt sie. 32 JEVERLAND, 5. Januar 2012 Konflikte mit echten Rauchern E-Zigarette Kreisverwaltung prüft Verbot – Gastwirte können selbst entscheiden Dampf statt Rauch: Eine Frau mit einer elektrischen Zigarette. BILD: dpa Laut Hotel- und Gaststättenverband fällt die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot. Wirte befürchten Konflikte mit Rauchern echter Glimmstängel, die zum Rauchen vor die Tür müssen. von Ulrich Schönborn Jeverland - Sie braucht kein Feuerzeug sondern Batterien, produziert Dampf statt Rauch – und soll Rauchern eine Alternative zum Glimmstängel bieten: die elektronische Zigarette. Doch reicht der Unterschied auch so weit, dass für die E-Zigarette das Rauchverbot zum Beispiel in Restaurats und Kneipen nicht gilt? „Die elektronische Zigarette wird vom Nichtraucherschutzgesetz nicht erfasst, deshalb spricht zumindest theoretisch auch nichts dagegen, dass Restaurantgäste eine E-Zigarette rauchen“, sagt die Geschäftsführerin des Bezirksverbands Weser-Ems im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga], Hildegard Kuhlen. Hier gebe es eine Gesetzeslücke, weil bei der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes noch niemand an E-Zigaretten gedacht habe. Grundsätzlich sei es Sache der Wirte zu entscheiden, ob sie das Rauchen einer EZigarette tolerieren. „Viele Wirte lassen das allerdings nicht zu“, sagt Hildegard Kuhlen. In der zum Teil mehr als 100 Euro teuren E-Zigarette wird eine Trägerflüssigkeit über eine batteriebetriebene Heizspirale erhitzt. Der dabei entstehende Dampf, der Aromastoffe und meist auch Nikotin enthält, kann dann inhaliert werden. Zwar ist der Dampf geringer belastet als herkömmlicher Zigarettenqualm, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stuft die E-Zigarette dennoch als gesundheitsgefährdend ein. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hat das Rauchen der E-Zigarette in ihren Dienstgebäuden deshalb bereits untersagt. So will die Kreisverwaltung in Friesland noch nicht gehen. „Ich denke aber, dass die EZigarette wie eine herkömmliche Zigarette betrachtet werden muss“, sagt Kreis-Sprecher Sönke Klug. Rauchen am Arbeitsplatz sei verboten, Beschäftigte der Kreisverwaltung müssten sich für Raucherpausen ausstempeln und vor die Türe gehen. Darauf werde es wohl auch hinauslaufen, wenn jemand eine E-Zigarette rauchen will, so Klug. Die Rechtslage sei aber insgesamt noch unklar. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung hole deshalb derzeit Stellungnahmen ein. In den Hotels und Gaststätten im Jeverland hat die E-Zigarette bislang offenbar noch nicht zu 33 größeren Konflikten geführt. „In unserem Lokal habe ich noch keine gesehen“, sagt zum Beispiel Gabi Witte vom Fischrestaurant „Butt“ in Jever. Sie geht davon aus, dass sich die EZigarette nicht durchsetzt. Das Upstalsboom-Hotel auf Wangerooge und der Friesenhof in Schortens hatten bislang ebenfalls noch keine Gäste, die sich eine E-Zigarette „angezündet“ haben. Auch Heino K. Meyer vom Restaurant „Hof von Oldenburg“ in Jever hat noch keine Erfahrungen mit der EZigarette gemacht. „Grundsätzlich hätte ich keine Probleme damit“, sagt er. Entscheidend sei aber die Reaktion der anderen Gäste: Vermutlich würde es Konflikte geben, wenn er das Rauchen der E-Zigarette im Lokal zulassen und gleichzeitig Raucher mit Glimmstängeln vor die Tür schicken würde. 34 CLOPPENBURG, 5. Januar 2012 E-Zigarette qualmt im rechtsfreien Raum Rauchen Städte und Gemeinden dürfen Elektro-Kippen in Restaurants und Kneipen nicht untersagen Die elektrischen Zigaretten sorgen in Cloppenburg noch nicht für Naserümpfen bei den Wirten und der Stadtverwaltung. BILD: DPA Es gebe keine Rechtsgrundlage für ein Verbot, sagt der niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Das sieht auch die Stadt Cloppenburg so. von Carsten Mensing Cloppenburg - Manche nutzen sie, um weniger Tabak zu rauchen, andere, um das Rauchverbot in Kneipen zu umgehen: Die elektronische Zigarette ist im Kommen . . . und stößt mitten in einen rechtsfreien Raum hinein: Ist der Konsum einer E-Zigarette in Kneipen und Restaurants denn nun erlaubt oder nicht? „Elektronische Zigaretten fallen nach Auskunft des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht unter die Rauchverbote nach dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz“, sagt Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren dürften die Städte und Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen. Das sieht man auch bei der Stadt Cloppenburg so. „Die Stadtverwaltung wartet ab“, erklärt der städtische Pressesprecher Klaus Niemann. Gäste in Restaurants und Kneipen seien durch den Dampf der E-Zigaretten gesundheitlich nicht gefährdet, erläutert Lungenfacharzt Dr. Norbert Naber aus Cloppenburg. Die krebserregenden Stoffe, die das konventionelle Passivrauchen so gefährlich machten, seien in den Flüssigkeiten der E-Zigaretten nicht enthalten. Auch das Auspusten von nikotinhaltigem E-Zigaretten-Dampf sei für Außenstehende nicht gesundheitsgefährdet, weil das Nikotin in äußerst geringen Dosen an die Umwelt abgegeben werde. Vielleicht – so Naber weiter – schaffe es ja der eine oder andere, sich mit einer nikotinhaltigen E-Zigarette das Rauchen abzugewöhnen oder es zu reduzieren. Ansonsten halte er den derzeitigen Boom für eine Modewelle. Von dieser Modewelle ist Bernd Höne, Inhaber des Restaurants Margaux und der Kneipe „Schäfers Bistro“, noch nicht erfasst worden. „Ich habe noch nicht einen Gast mit einer EZigarette gehabt“, so Höne. Sollte ein Besucher seiner Lokalitäten eine E-Zigarette mit geruchsneutralen Substanzen benutzen, sei ihm das gestattet. Sein Personal und seine Gäste – so Höne – müssten nach dem Nichtraucherschutzgesetz nur vor giftigem Tabakrauch 35 geschützt werden. Stichwort Schutz: „Ich würde einen Gast, der aromatisierte Flüssigkeiten wie zum Beispiel Vanille oder Apfel inhaliert, in den Raucherbereich bitten“, sagt Meike Schlömer, Inhaberin des gleichnamigen Hotels an der Bahnhofstraße und Geschäftsführerin des Dehoga Cloppenburg. Andere Gäste könnten sich gerade beim Essen von dem Geruch belästigt fühlen. Wie auch immer, E-Zigaretten – egal ob mit oder ohne nikotinhaltiger Flüssigkeit – dürfen nur an über 18-Jährige abgegeben werden. 36 Risikobewertung Autor: Yuriko Wahl-Immel|16.01.2012 Bestseller E-Zigarette steht vor dem Totalverbot Die E-Zigarette ist in Deutschland umstrittener denn je. Erste Bundesländer haben den Verkauf verboten. Sogar in der Heimat der E-Zigarette darf nicht mehr gedampft werden. Man raucht sie nicht, man dampft sie. Deshalb halten manche die elektrische Zigarette für gesundheitlich eher unbedenklich. Die E-Zigarette boomt, wird aber von Experten immer kritischer beäugt. In dem Minigerät aus Akku und elektrischem Vernebler wird eine Flüssigmischung verdampft und inhaliert. Es wird kein Tabak verbrannt, kein Teer aufgenommen. Wie riskant die E-Zigarette ist, was genau in den sogenannten Liquids steckt, welche Schäden und Nebenwirkungen drohen, ist noch weitgehend unerforscht. Die Warnungen werden allerdings eindringlicher. Erste Bundesländer haben das Produkt verboten. "Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich unbedenklich ist – und das ist bei der E-Zigarette in keinster Weise gegeben", sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). "Verbraucherschutz funktioniert nur flächendeckend" "Man sollte bei diesem neuen Produkt, das so massiv auf den Markt drängt, auch aus den Fehlern der Vergangenheit lernen", mahnt die Expertin mit Blick auf den herkömmlichen Glimmstängel. "Die normale Zigarette hat im letzten Jahrhundert Millionen Tote verursacht und wäre nie zugelassen worden, wenn wir das heutige Wissen vor hundert Jahren gehabt hätten." Die Rechtslage bei E-Zigaretten in Deutschland ist uneindeutig. In Bayern ist der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten laut DKFZ schon seit der Einführung vor einigen Jahren untersagt. Im Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalen sie für illegal. Anfang Januar 2012 folgte Bremen, weiß Pötschke-Langer. "Da könnte etwas ins Rollen kommen. Die Länder machen sich Gedanken, wie sie gemeinsam vorankommen." Verbraucherschutz funktioniere nur flächendeckend. Solange man sich in anderen Bundesländern legal eindecken und übers Internet problemlos ordern kann, brummt das Geschäft weiter. Aber: "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft", warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Die Flüssigsubstanzen enthalten der GrünenPolitikerin zufolge so hohe Nikotin-Mengen, dass sie als Arzneimittel einzustufen sind – und damit nach den strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden müssten. Sind die erhältlichen Liquids aber allesamt nicht. Ergo gelten Handel und Verkauf in NRW als rechtswidrig. 37 1,2 Millionen deutsche Konsumenten Viele Fragezeichen gibt es bei den Mixturen. Sie enthalten unterschiedliche Mengen Nikotin – ein Nervengift und Suchtmittel. Manche sind nikotinfrei, enthalten Aromen wie SchokoKaramell oder Lakritz. "In der E-Zigarette ist nicht der ganze Dreck drin, sie ist zwar nicht gesund, aber weniger schädlich", sagt Alexandra Funck. Die 42-Jährige will damit von der herkömmlichen Zigarette weg. Und: "Es bleiben keine Kippen zurück, keine Asche. Die Klamotten stinken nicht und man belästigt auch seine Mitmenschen nicht." Das Verbot versteht die Düsseldorferin nicht. "Dann müsste man auch die normalen Zigaretten verbieten oder nur noch über die Apotheken verkaufen." Die Hersteller gehen von 1,2 Millionen Konsumenten hierzulande aus. Marktführer Red Kiwi bei Hamburg wirbt: "Die E-Zigarette ist die weitaus weniger schädliche Alternative im Vergleich zur Tabakzigarette." Das bezweifeln Mediziner. Lungenfachärzte warnen vor schädlichen Auswirkungen auf die Atemwege. Eine Studie mit 30 Rauchern habe gezeigt, dass schon nach fünf Inhalier-Minuten auffällig häufig die Atemwege eingeengt waren, wie die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie erklärt. Verantwortlich sei Propylenglykol. Der Dampf bestehe zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das industriell auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird. Die E-Zigarette könne ebenso süchtig machen wie die normale Zigarette, betont PötschkeLanger. Und dass sie angeblich helfe, beim Rauchen aufzuhören, sei nicht belegt. Die USKontrollbehörde FDA hat in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist zudem offen, inwieweit ein Risiko für "Passiv-Dampfer" besteht. Viel zu tun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Landesbehörden einzelne E-Zigaretten-Produkte zur Überprüfung vorgelegt haben. In einem Fall habe das Institut ein Produkt als Arzneimittel eingestuft, es sei bisher nicht in Verkehr gebracht worden, sagt ein Sprecher. Verboten ist die E-Zigarette etwa in Norwegen, der Türkei, Schweiz und sogar in China, wo sie vor 15 Jahren entwickelt wurde. Strikte Regulierung gibt es in Dänemark, Kanada oder auch in Österreich. Die EU-Kommission will die gesundheitlichen Folgen jetzt genauer untersuchen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht das Verbot im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW als einen wichtigen Schritt, erklärt eine Sprecherin. Da Gesundheit Ländersache sei, könne der Bund nicht eingreifen. Über die ihm untergeordnete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht das BMG dennoch klare Worte: "Die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten." dpa 38 19. Dezember 2011, 15:40 Uhr Giftige Substanzen Gesundheitsbehörde warnt vor E-Zigaretten Elektrische Zigaretten gelten als schadstoffarme Alternative zu herkömmlichen Glimmstengeln. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt nun vor den Risiken des Nikotindampfs, in dem auch krebserregende Substanzen nachgewiesen wurden. Köln - Die Zigarette, die nicht brennt, besteht aus drei Komponenten: einer Kartusche mit Nikotinlösung, einem elektrisch betriebenen Verdampfer und einem Akku. Zieht man am Mundstück, springt das kleine Gerät an und erhitzt die Flüssigkeit. Der entstehende Dampf wird inhaliert und tritt beim Ausatmen als weißes Wölkchen aus dem Mund - er stinkt nicht und sticht auch nicht in den Augen. Längst sieht die E-Zigarette einem herkömmlichen Glimmstengel zum Verwechseln ähnlich, ein LED-Lämpchen simuliert sogar die Glut. Mancher Raucher liebäugelt mit solch einer E-Zigarette, verspricht sie doch Nikotinkonsum ohne die vielen hochgiftigen Verbrennungsprodukte, die der Rauch einer normalen Zigarette enthält. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt nun aber vor Gefahren des Elektropaffens. "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen", sagte BZgA-Direktorin Elisabeth Pott. Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf bestehe zu bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen könne. Welche gesundheitlichen Auswirkungen die dauerhafte und wiederholte Inhalation der chemischen Verbindung hat, sei bisher unbekannt. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen auch giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen. Kommt die Apothekenpflicht? Oder ein Verbot? Für eine Rauchentwöhnung sind E-Zigaretten laut BZgA-Chefin Pott nicht geeignet: "Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird." Wegen des hohen Nikotingehalts fordert das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg gar, die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Sie dürften dann nur noch von Apotheken verkauft werden. Besondere Sorgen bereitet den Krebsforschern, dass sich die E-Zigarette zu einem Einstiegsprodukt in den Tabakkonsum entwickeln könnte. Besonders die süßen und fruchtigen Aromen gelten als bedenklich, da sie vor allem für Kinder und Jugendliche attraktiv sind. Junge Menschen könnten von nikotinfreien oder nikotinarmen Produkten nach und nach auf Produkte mit höherem Nikotingehalt umsteigen, warnen die Forscher. Wegen dieser Bedenken erwägt die EU-Kommission, E-Zigaretten in die überarbeitete Fassung der Tabakproduktrichtlinie aufzunehmen - oder sie alternativ als Medizinprodukt einzustufen. In beiden Fällen droht der Hightech-Droge eine strenge Prüfung und womöglich 39 das Ende des legalen Konsums. Noch gilt die E-Zigarette in vielen EU-Ländern und auch in Deutschland als Genussmittel. Aber das könnte sich 2012 ändern. hda Drogenbeauftragte warnt vor Gefahren der elektronischen Zigarette Die E-Zigarette, bei der eine Nikotinlösung eingeatmet wird, ist gesundheitlich bedenklich. Der Konsum von E-Zigaretten, die derzeit stark beworben werden, ist wegen des enthaltenen Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin sowie unbekannter Inhaltsstoffe mit deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden. Darüber müssen Raucherinnen und Raucher informiert sein, bevor sie dieses riskante Produkt nutzen. Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren langfristige gesundheitliche Gefahren noch unbekannt sind. Wegen dieser Risiken warnen sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesamt für Risikobewertung und das deutsche Krebsforschungszentrum vor der EZigarette. Zur Tabakentwöhnung ist dieses Produkt nicht geeignet, da die E-Zigarette die Nikotinsucht aufrecht erhält und lediglich eine andere Form des Rauchens darstellt. Mit der E-Zigarette kann auch nicht das Bundesnichtraucherschutzgesetz umgangen werden. Das Rauchverbot umfasst im Gesetz alle Arten des Rauchens und unterscheidet nicht zwischen einzelnen Produkten wie Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten. Für die nikotinhaltige Flüssigkeit besteht zudem keine arzneimittelrechtliche Zulassung, daher ist der Handel mit diesen Produkten unzulässig. 40 Angaben zur Lerngruppe Name (Vorname, Nachname abgekürzt) Alter Schulische Vorbildung Einschätzung vorhandener Kompetenzen FK HK SK o o o o o o o + o + + o o 18 19 22 25 17 17 23 HSA HSA HSA o o o + + o o 20 17 eSek I Sek I-RSA + + + + + o 20 17 20 eSek I Sek I-RSA + o o o o o o o 19 21 23 20 37 20 HSA HSA HSA AH HSA o o o o + o o o o o + o o o o o + o 19 21 FHSR Sek I-RSA + o + o o o Sek I-RSA HSA eSek I Sek I-RSA HSA Sek I-RSA Bemerkungen ruhig stört viel leistungsstark leistungsstark Klassensprecherin AV gelöst zum 15.01.? leistungsstark Leistungsstark, oft unkonzentriert Klassensprecherin häufig abgelenkt gute Entwicklung mündlich ruhig Neu ab 16.01. Neu ab 09.01. sehr leistungsstark gute Entwicklung mündlich leistungsstark ruhig FK = Fachkompetenz, SK = Sozialkompetenz, HK = Humankompetenz oA = ohne Abschluss, AF = Abschluss der Förderschule, HSA = Hauptschulabschluss, Sek I-HSA = Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss, Sek I-RSA = Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, eSek I = Erweiterter Sekundarabschluss I, FHSR = Fachhochschulreife, AH = allgemeine Hochschulreife 41 Zielvereinbarungen 42