E-Zigarette

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Abgabedatum
Studienreferendarin
Ausbildungsgruppe
Unterrichtsentwurf
Gemeinsamer Unterrichtsbesuch Nr. 1
Unterrichtsfach Politik
Thema der Stunde: Die E-Zigarette: Hilfe oder Risiko?
Schulform (Stufe)
Berufsschule - Koch/Köchin,
Grundstufe
Klasse
NKO 1A
Unterricht
Tag 24.01.2012
Zeit 15.55 Uhr
Ort
Raum
Besprechung
Tag 24.01.2012
Zeit 16.50 Uhr
Ort
Raum
Beteiligte
Fachleiterin Politik
Fachleiter Pädagogisches Seminar
Schulleiterin
Fachlehrkraft
1 Analyse des Bedingungsfeldes
Bei der … handelt es sich um eine Klasse des Ausbildungsberufes Koch/Köchin in der
Grundstufe. Die Klasse besteht zurzeit aus 19 Schülerinnen und Schülern, davon sind neun
weiblich und zehn männlich. In der Klasse gab es seit Beginn des Schuljahres eine hohe
Fluktuation, sechs Schülerinnen und Schüler haben die Klasse wieder verlassen, drei
Schülerinnen und Schüler sind neu in der Klasse, davon zwei erst seit Mitte Januar. Die
Altersstruktur in der Klasse reicht von 17 bis 37 Jahren. Die Schulabschlüsse variieren
zwischen Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife.
Die Klasse hat die neuen Schülerinnen und Schüler sehr gut integriert. Generell ist das
Klassenklima sehr freundlich, die Schülerinnen und Schüler verfügen überwiegend über eine
gute Sozialkompetenz.
Da die Politikstunden in der neunten und zehnten Stunde liegen und die Klasse an diesem
Tag ab der zweiten Stunde Unterricht hat, arbeite ich fast ausschließlich mit
schüleraktivierenden Methoden. In der Regel lässt sich die Klasse auch in der zehnten
Stunde noch motivieren. Die Klasse ist sehr diskussionsfreudig. Der Unterricht wird getragen
von G. und D. Dies sind die beiden leistungsstärksten Schüler. … übernimmt, auch aufgrund
seines Alters und seiner beruflichen Laufbahn, die „Vaterrolle“ in der Klasse. Den Gegenpol
stellt … dar, den man als (durchaus beliebten) Klassenkasper bezeichnen kann.
Die Fehlzeiten in dieser Klasse sind gering. Der Leistungsstand der 1A ist deutlich höher als
in der, im letzten Besuch gezeigten, Parallelklasse.
Einen Museumsrundgang habe ich in dieser Klasse noch nicht durchgeführt, darum wird der
Arbeitsauftrag zu Beginn der Stunde nochmals wiederholt. Die Arbeit in der Gruppe ist eine
bekannte Sozialform in der Klasse, auch die arbeitsteilige Themenbearbeitung und
Themendarstellung ist der Klasse vertraut. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten auch in
unterschiedlichen Gruppenzusammensetzungen überwiegend selbstständig und zielführend.
In der Einstiegsstunde hat sich gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler Vorkenntnisse
zum Thema E-Zigarette oder bereits eigene Erfahrungen im Umgang mit der E-Zigarette
haben. Des Weiteren zeigten die Schülerinnen und Schüler ein großes Interesse an der
Thematik. Es hat sich auch gezeigt, dass einige Schülerinnen und Schüler der E-Zigarette
durchaus kritisch gegenüberstehen.
Ich unterrichte in der ... 1A seit Beginn des Referendariats eigenverantwortlich das Fach
Politik. Seit November habe ich aufgrund einer Zusatzqualifikation in der Klasse im
Englischunterricht hospitiert. Seit Beginn des Jahres unterrichte ich im betreuten Unterricht
einstündig Englisch. Es besteht ein gutes Lehrer-Schüler-Verhältnis. In dieser Klasse ist es
der zweite Unterrichtsbesuch. Die Ausstattung des Raumes weist keine Besonderheiten auf.
2
2 Didaktisch-methodische Konzeption
2.1 Analyse der curricularen Vorgaben
„Der Rahmen für den Politikunterricht ist durch das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und den § 2 des Niedersächsischen
Schulgesetzes definiert.“1
Die vorliegende Makrosequenz wurde auf Grundlage der neuen Rahmenrichtlinien für das
Fach Politik entwickelt. Die neuen Rahmenrichtlinien für das Fach Politik gelten verbindlich
ab dem 01.08.2012 und sind zurzeit in der Erprobungsphase.
Für das erste Jahr der Berufsschule ist das Lernfeld „Interessen in Schule und Betrieb
wahrnehmen“ obligatorisch. Das aktuelle Thema E-Zigarette wird dem optionalen Lernfeld
„Eigene Lebenskonzepte entwickeln und andere respektieren“ zugeordnet. Der Zeitrichtwert
für die Lernfelder beträgt je zwanzig Stunden. Politik wird im ersten Lehrjahr zweistündig
unterrichtet.
Da die Zuordnung zu den Niveaustufen noch nicht verbindlich geklärt ist, wird diese
Makrosequenz der Niveaustufe 4 zugeordnet. Von den in Niveaustufe 4 angegebenen zu
entwickelnden Kompetenzen werden in der gezeigten Stunde folgende Kompetenzen
fokussiert: „Die Schülerinnen und Schüler erläutern Interessen politischer Akteure und
Betroffener und zeigen Konfliktlinien auf“ sowie „Die Schülerinnen und Schüler begründen
eigene und fremde Positionen vor Anderen und diskutieren kontrovers“.
Die
Vorschläge
für
mögliche
Themen
dieses
Lernfeldes
enthalten
das
Thema
„Nichtraucherschutz - Gewünschte politische Ziele erreicht?“. In Anlehnung an diesen
Themenvorschlag entstand die vorliegende Makrosequenz.
Selbstverständlich
wurden
bei
der
Entwicklung
der
Makrosequenz
die
in
den
Rahmenrichtlinien vorgegebenen didaktischen Grundsätze für berufsbildende Schulen, die
Handlungsorientierung
und
die
Kompetenzorientierung
berücksichtigt.
Die
Kompetenzorientierung umfasst die Fachkompetenz (Wissen, Fertigkeiten) und die
personale
Kompetenz
(Sozialkompetenz,
Selbstständigkeit)
sowie
als
Querschnittskompetenz die Methodenkompetenz.
Der schulinterne Bildungsplan für das Unterrichtsfach Politik vom November 2001 ist noch
nicht an die neuen Richtlinien angepasst worden. Das Thema E-Zigarette ist hier, angelehnt
an die alten Rahmenrichtlinien von 1994, dem Bereich Privatleben - Lebensrisiken - Drogen
zuzuordnen.
Betrachtet man die didaktischen Perspektiven, so lässt sich die vorliegende Makrosequenz
der allgemeinen didaktischen Perspektive nach dem Politikzyklus zuordnen. Es handelt sich
um eine problemorientierte didaktische Perspektive. „Die Schülerinnen und Schüler sollen
sich in erste Linie mit dem Problem auseinandersetzen. Im Mittelpunkt des Unterrichts
1
Niedersächsisches Kultusministerium, Rahmenrichtlinien für das Fach Politik, 2011, S. 3
3
stehen die Ursachen und die Entwicklung des Problems, die Elemente des Problems, die
Aufgaben der Politik, die sich daraus ergeben, angemessene Lösungsansätze usw..“.2
2
Bundeszentrale für politische Bildung (1994), S.45f
4
2.2 Ziele und Struktur der Makrosequenz(Artikulationsschema nach Ackermann)
Stunde
Datum
1.
2./3./4./5.
6.
7./8./9.
10.
Nichtraucher rauchen Elektro-Zigarette - Soll die Elektro-Zigarette als Beitrag zum Nichtraucherschutz verboten werden?
Die SuS diskutieren ein Verbot der Elektro-Zigarette als Beitrag zum Nichtraucherschutz.
Artikulation/Phase des
Thema der Stunde
Stundenziel
Politischer Gehalt bzw. Inhalt
Methoden, Medien, Sozialform
Lernschrittes
Die SuS…
Einstiegsphase
Karl - vom Raucher zum E-Raucher
…analysieren die Geschichte von Präsentation des Problems
Geschichte von Karl - vom
und Sarah - von der Nichtraucherin
Karl und Sarah in Hinblick auf den Aktuelle Diskussion um die ERaucher zum E-Raucher und
zur E-Raucherin
aktuellen Trend E-Zigarette.
Zigarette
Sarah - von der Nichtraucherin
zur E-Raucherin
Folie/OHP
L-S-G
Informationsphase
Die E-Zigarette: Hilfe oder Risiko?
… nehmen begründet Stellung zur Gesundheitliche, ökonomische
Expertengruppen/GA
E-Zigarette in Hinblick auf die
und politische Folgen
Museumsrundgang mit
Fragestellung, ob diese eine Hilfe
Gruppenmix-Verfahren
oder ein Risiko darstellt.
Infomaterial für die Gruppen
Anwendungsphase
Welche Argumente haben
…setzen sich mittels 6-HutKontroverse Standpunkte von
6-Hut-Methode
Befürworter und Gegner der EMethode mit den
Befürwortern und Gegnern der
Hüte
Zigarette?
unterschiedlichen Standpunkten
E-Zigarette
EA/Plenum
der E-Zigaretten-Befürworter und
-Gegner auseinander.
Problematisierungsphase Soll die E-Zigarette verboten
…nehmen begründet Stellung zu
Urteilsbildung, Vergleich und
Placemat, Präsentation,
werden?
einem Verbot der E-Zigarette.
Bewertung kontroverser
Diskussion
Positionen
GA
Welche Bedingungen müssten
Papierbögen
für ein Verbot geschaffen
Infomaterial
werden?
E-Zigarette als Einstiegsdroge?
Nichtraucherschutz
Metakommunikation
Reflexion der Unterrichtssequenz
…reflektieren die
Vorgehensweise im Unterricht,
Fischernetz und Teich
zum Thema E-Zigarette.
Unterrichtssequenz zum Thema
Methoden, Materialien,
Fische, Eddingstifte, „Teich/Netz“
E-Zigarette.
Sozialformen
5
2.3 Sachstruktur
Problem

Nichtraucher rauchen
nikotinhaltige EZigaretten, weil diese
ein „Trend“ sind.

Soll die E-Zigarette
verboten oder im
Rahmen des
Nichtraucherschutzes
der herkömmlichen
Zigarette gleichgestellt
werden?
Konflikt

Raucher steigen auf
E-Zigarette um, weil
es preiswerter,
gesünder und überall
möglich ist.

Nichtraucher
schließen sich dem
Trend an
Einstiegsdroge?

Tabaklobby macht
Verluste

Wie reagieren
Gastronomen?

Wie gehen Schulen
damit um?

Wie gehen öffentliche
Einrichtungen,
Verkehrsbetriebe
damit um?

Eltern kaufen Kindern
E-Zigarette, damit sie
nicht mit dem
Rauchen anfangen
Institutionen

Tabaklobby

Hersteller und
Vertreiber E-Zigarette

Schulen

Öffentliche Gebäude

Gastronomie

Verkehrsmittel
Entscheidung

In Schulen und
öffentlichen
Gebäuden/Einrichtung
en etc. gibt es
teilweise mittlerweile
Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben
stehen aus, Verbot
wird diskutiert

Gastronomen haben
Hausrecht

2012 wird
Entscheidung des
EuGH zur
Gleichstellung der EZigarette beim
Nichtraucherschutz
erwartet
Situation

Gesundheitliche
Folgen unklar

Rechtliche
Rahmenbedingungen
nicht geklärt

Nur ein Trend?
Die E-Zigarette - Hilfe oder
Risiko?
Machtverhältnis

Entscheidend ist das
Verhalten der
Verbraucher
Konflikte bei der Umsetzung

Verbraucher hält sich
nicht an Vorgaben,
„rechtsfreier Raum“

Rechtliche Lage
unklar, Akteure
verunsichert
Reaktionen

Parteiwechsel

Initiativen, Petitionen
Akteure








Raucher
Nichtraucher
Gastronomen
Schulen
Öffentliche
Einrichtungen
Verkehrsbetriebe
Hersteller, Vertrieb
Staat
Interessen/Ziele

Geld sparen

Gesundheit

Mitmachen, dabei sein

Mehr Raucher als
Gäste

Ertragsoptimierung

Staatliche
Schutzpflicht ergibt
sich aus dem
Grundrecht auf
körperliche
Unversehrtheit Art. 2
Strategie

Hersteller:
Überallvertreib,
Werbung

Staat/EU: Warnungen
Aufgaben der Politik

Gesetzliche
Rahmenbedingungen
für den Umgang mit EZigaretten schaffen

Staatliche
Schutzpflicht ergibt
sich aus dem
Grundrecht auf
körperliche
Unversehrtheit Art. 2
Bewertung

Was beeinflusst die
Entscheidung der
Politik?
Rechtliche Rahmenbedingungen

Nichtraucherschutzgesetz

Erlasse für Schulen

Erlasse für öffentliche
Gebäude

Arzneimittelgesetz
(Verkehr mit
Arzneimitteln im
Interesse einer
ordnungsgemäßen und
sicheren
Arzneimittelversorgung)
Wendepunkte des Konfliktes

Trend flacht (noch
nicht) ab
6
2.4 Begründungen zur Auswahl und Reduktion der Lerninhalte
Der Hintergrund meiner Themenwahl war der Bericht eines Freundes, der in einem ESmoker-Shop war und dort miterlebte, wie eine junge Frau Liquid mit Käsekuchenaroma
aber ohne Nikotin kaufen wollte. Da das Käsekuchenaroma aber nur in der stärksten
Nikotinstufe
vorrätig
war,
nahm
sie
dann
dieses
-
schließlich
wollte
sie
das
Käsekuchenaroma. Die Schülerinnen und Schüler berichteten in der Einstiegsstunde von
ähnlichen Erfahrungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis.
In den Medien ist die Diskussion um die E-Zigarette aktuell präsent, Warnung vor EZigaretten durch die Bundesregierung, ein angestrebtes Verbot in Nordrhein-Westfalen und
auf der anderen Seite die E-Raucher und E-Zigaretten-Hersteller, die von gesundheitlichen
Bedenken nichts hören wollen und die E-Zigarette als gesunde und preiswerte Alternative
zur herkömmlichen Zigarette darstellen. Die E-Zigarette - Hilfe oder Risiko? lautet der Titel
der vorliegenden Makrosequenz.
Um den Schülerinnen und Schülern die Kontroversität in der Debatte um die E-Zigarette zu
verdeutlichen, ist es erforderlich, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit den
Standpunkten der Gegner und Befürworter auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung
mit diesem Konflikt geschah in den vergangenen Stunden durch eine arbeitsteilige
Gruppenarbeit, bei der die Aspekte „Pro und Contra“, „Gefahren und Risiken“,
„Propylenglycol“, „Marktpotenzial“, „Krebsrisiko“ sowie „Aktuelle Medienberichte“ bearbeitet
wurden. Die dabei entstandenen Informationsplakate bilden die Grundlage für die in der
gezeigten Stunde stattfindende Auswertung und Diskussion. Die Inhalte wurden ausgewählt,
weil sie zum einen die Kontroversität verdeutlichen und zum anderen Gegenstände der
öffentlichen Diskussion sind. Die Texte zu den einzelnen Themen sind unterschiedlich vom
Umfang und vom Schwierigkeitsgrad und wurden von mir gezielt an die Gruppen verteilt. So
kann ich schwächere Schülerinnen und Schüler gezielt fördern und stärkere Schülerinnen
und Schüler fordern. Beispielsweise erhielt die Gruppe um G. und D. das Thema „Aktuelle
Medienberichte“. Neben reichlich Text stellt sich hier auch die Herausforderung der
Sortierung und Reduktion, außerdem ist Vorwissen zum Thema erforderlich. Die
leistungsschwächere Gruppe um T. bekam das Thema „Pro und Contra“, hier müssen
lediglich die bereits vorsortierten Argumente herausgearbeitet und dargestellt werden.
Eine Reduktion erfolgte bei der Frage nach den Voraussetzungen für ein Verbot, die in der
Problematisierungsphase im weiteren Verlauf der Makrosequenz näher betrachtet wird. Auch
der Aspekt E-Zigarette als Einstiegsdroge wird nicht näher betrachtet, jedoch ist eine
Thematisierung des Aspektes in der Diskussion in beiden Fällen wahrscheinlich.
In der vorliegenden Stunde werden von den Schülerinnen und Schülern keine neuen
Informationen heraus gearbeitet, sondern bereits vorhandene und vorbereitete Inhalte
werden aufgegriffen und besprochen. Dies geschieht zunächst in Form der zwei Merksätze,
7
die jede Gruppe beim Museumsrundgang gemeinsam zu jedem Plakat formuliert. Bei der
Besprechung der Merksätze wird deutlich, dass sich widersprüchliche Informationen auf den
Plakaten befinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Widersprüche
auf den Plakaten die kontroversen Meinungen von E-Zigaretten-Gegnern und -Befürwortern
widerspiegeln.
Die Stunde endet mit einer Diskussion, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Meinung
zum Thema E-Zigarette vorstellen und begründen und darüber gemeinsam ins Gespräch
kommen. Die Schülerinnen und Schüler werden so zu einer Urteilsbildung angeregt, indem
sie sich wiederholt mit den kontroversen Positionen zur E-Zigarette auseinandersetzen und
darüber diskutieren. Für die Auswertung und Diskussion wurden mögliche Impulsfragen
vorbereitet, die im Verlauf ersichtlich sind. Die Argumente der Schülerinnen und Schüler
werden nicht erneut festgehalten, da sich diese schon auf den Plakaten und in den
Merksätzen wiederfinden. Zudem wird in der nächsten Stunde mittels 6-Hut-Methode
vertiefend auf die kontroversen Positionen eingegangen.
Durch den Rückbezug zur Einstiegsfolie und der Frage, was die Schülerinnen und Schüler
Karl und Sarah raten würden, wird erneut eine Betroffenheit geweckt. Zudem wird hier
eventuell das Problem Einstiegsdroge im Zusammenhang mit Sarah genannt. Über die
Bewertung der Geschichte von Karl und Sarah hinaus wird erreicht, dass die Schülerinnen
und Schüler die Bedeutung der E-Zigarette für die eigene Person als eventuellen
Verbraucher oder als Bekannte von Verbrauchern beurteilen. Auch eine Berufsorientierung
ist gegeben, da die Schülerinnen und Schüler eventuell Kontakt zu E-Raucher-Gästen
haben.
2.5 Begründungen zur Methodik und zum Medieneinsatz
Der Unterrichtsbesuch beginnt in der Schlussphase des Museumsrundganges. Die
ausgestellten Plakate wurden zuvor in arbeitsteiliger Gruppenarbeit erstellt. Für den
Museumsrundgang werden die Gruppen nach dem Gruppenmix-Verfahren neu gemischt, so
dass in jeder neuen Gruppe je eine Schülerin oder ein Schüler ist, die oder der an der
Erstellung des jeweiligen Plakates beteiligt war. Je nachdem, wie viele Schülerinnen und
Schüler anwesend sind, geht es eventuell nicht genau auf, damit muss bei der
Gruppenbildung dann flexibel umgegangen werden. Die neuen Gruppen gehen von Plakat
zu Plakat. Aufgrund der fortgeschrittenen Tageszeit wird die Bewegung zu einer
Schüleraktivierung beitragen. Der jeweilige Plakatexperte der Gruppe präsentiert nicht das
Ergebnis seiner ursprünglichen Gruppe, sondern die Gruppenmitglieder lesen sich
selbstständig ein. Der Experte steht lediglich für Fragen oder zusätzliche Erklärungen zur
Verfügung. Dadurch möchte ich erreichen, dass die Nicht-Experten sich intensiver mit den
8
Informationen auf dem Plakat auseinandersetzen, als das eventuell bei einer Präsentation
der Fall wäre.
Zusätzlich bekommt jede Gruppe die Aufgabe, gemeinsam zwei Merksätze zu jedem Plakat
zu formulieren und diese zu notieren. Dadurch wird schon vor der Auswertungsphase eine
intensivere
Auseinandersetzung
mit
den
Inhalten
der
Plakate
erreicht,
als
bei
ausschließlichem Lesen. Des Weiteren wird die Sozialkompetenz gefördert, indem in der
Gruppe ein Einigungsprozess bezüglich der zwei Merksätze initiiert wird. Die Merksätze
bilden die Grundlage der Auswertung.
Der Schwerpunkt der vorliegenden Stunde ist die Auswertung des Museumsrundganges und
eine Diskussion. Dafür begeben sich die Schülerinnen und Schüler in einen Sitzkreis, der
zuvor vorbereitet worden ist. Diese Sitzordnung wurde von mir ausgewählt, um eine
uneingeschränkte Kommunikation und den Blickkontakt zwischen den Schülerinnen und
Schülern zu gewährleisten, die bei der ursprünglichen Sitzordnung durch Tischreihen nicht
gegeben wäre. Den Schülerinnen und Schülern wird so ermöglicht, die Körpersprache,
Gestik und Mimik ihrer Gesprächspartner wahrzunehmen.
Durch meine Teilnahme am Sitzkreis verhindere ich, dass die Schülerinnen und Schüler
mich als einzigen Gesprächspartner wahrnehmen und impliziere so ein Gespräch zwischen
den Schülerinnen und Schülern, an dem ich mich als Moderator lediglich lenkend oder
impulsgebend beteilige. Des Weiteren versuche ich, möglichst alle Schülerinnen und Schüler
in das Gespräch zu integrieren.
Erfahrungsgemäß
entsteht
in
dieser
Klasse
im
Sitzkreis
eine
angenehme
Gesprächsatmosphäre. Außerdem werden Unterrichtsstörungen und Ablenkungen so
minimiert.
Da die Schülerinnen und Schüler für die inhaltliche Auswertung des Museumsrundganges
nur ihre Merksätze zu den Informationsplakaten benötigen, sind Tische nicht notwendig. Auf
eine erneute Sicherung der Merksätze wird verzichtet, da sich die Informationen sowohl auf
den Plakaten, als auch in den Unterlagen der Schülerinnen und Schüler befinden. Die
Schülerinnen und Schüler werden allerdings von mir angehalten, ihre Merksätze
gegebenenfalls zu ergänzen oder zu verbessern.
An der Tafel befindet sich das Stundenthema, auf das im Gespräch auch ein Rückbezug
stattfindet. Die Informationsplakate, die verteilt im Raum aufgehängt wurden, und als
Grundlage für das Gespräch dienen, bleiben während der Auswertungsphase sichtbar.
Aufgrund der Raumgröße sollte es möglich sein, den Inhalt vom Sitzkreis aus zu erkennen.
Ist dies nicht möglich, kann alternativ eine Schülerin oder ein Schüler bei Bedarf gebeten
werden, aufzustehen und die Information vorzulesen.
9
2.6 Ziele des Unterrichts
Stundenziel
Die Schülerinnen und Schüler nehmen begründet Stellung zur E-Zigarette in Hinblick auf die
Fragestellung, ob diese eine Hilfe oder ein Risiko darstellt.
Teilziele
Die Schülerinnen und Schüler…
TZ 1: ... stellen die im Museumsrundgang formulierten Merksätze zu den
Informationsplakaten dar. (FK)
TZ 2: ...benennen Widersprüche, die sich aus den Informationsplakaten zur E-Zigarette
ergeben. (FK)
TZ 3: ... ermitteln kontroverse Ansichten von Befürwortern und Gegnern der E-Zigarette als
Ursache für die widersprüchlichen Informationen auf den Plakaten. (FK)
TZ 4: ... erörtern in einer Diskussion gegebenenfalls ihre unterschiedlichen Argumentationen
und Positionen zur E-Zigarette. (PK)
10
3 Geplanter Unterrichtsverlauf
Phase
Zeit
Ziele
Vorbereitung/
Informieren
15.10 Uhr
10 Min.
Anwendung
15.20 Uhr
40 Min.
15.55 Uhr
Auswertung/
Diskussion
16.00 Uhr
35 Min.
TZ 1
TZ 2
TZ 3
TZ 4
Lehr- und Lernaktivitäten
Methoden
Medien
Sozialform
Die Gruppen hängen ihre vorbereiteten Plakate auf, stellen die Tische beiseite
und bereiten den Sitzkreis vor.
L verweist auf das Stundenthema an der Tafel und erläutert mithilfe des
Arbeitsauftrages nochmals den Ablauf des Museumsrundgangs. S fasst den
Arbeitsauftrag mit eigenen Worten zusammen.
L teilt die neuen Gruppen ein.
Vorbereitete Plakate,
Krepp
Arbeitsauftrag auf
Folie, OHP
Stundenthema an
Tafel
SuS begeben sich mit ihren neuen Gruppen auf Museumsrundgang. Zu jedem
Plakat formuliert die Gruppe zwei Merksätze, die sich jeder SoS notiert.
L gibt Hilfestellung und achtet auf die Einhaltung der Regeln (Keine Präsentation
durch die Plakatersteller, Merksätze formulieren).
Beginn des Unterrichtsbesuches
Museumsrundgang
GA, SuS mit Stift und
Zettel
L beendet den Museumsrundgang und bittet die SuS sich im Sitzkreis
zusammenzufinden.
L bittet die SuS ihre Merksätze zu den Plakaten vorzustellen.
Dabei stellen die SuS fest, dass die Plakate widersprüchliche Informationen
enthalten. (Sonst Impuls: „Gibt es Informationen auf den Plakaten, die sich
widersprechen?“ „Welche sind das?“).
SuS nennen kontroverse Aussagen.
L „Wie kommt es dazu, dass es so verschiedene und widersprüchliche Aussagen
zu der E-Zigarette gibt?“
SuS nennen Befürworter und Gegner und deren unterschiedliche Ansichten als
Ursache für die verschiedenen Informationen auf den Plakaten.
Mögliche Impulsfragen3:
Wer sind die Akteure?
Worüber kam es zum Konflikt?
Welche Interessen haben die Akteure?
Welche Interessenkonflikte existieren?
Welche Ziele verfolgen die Akteure?
Welche Lösungsentwürfe werden diskutiert?
L „Schauen wir nochmal auf unser Stundenthema. Wie können wir bewerten, ob
die E-Zigarette eine Hilfe oder ein Risiko darstellt?“ SuS „Jeder muss sich
aufgrund der vorhandenen Informationen eine eigene Meinung bilden.“
L „Wer hat sich schon eine Meinung zur E-Zigarette gebildet und möchte diese
vorstellen/begründen?“
SuS nennen und begründen ihre Meinung zur E-Zigarette, diskutieren ggf.
unterschiedliche Argumentationen.
Mögliche Impulsfragen:
Welches sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Welche Interessen, Ziele werden stärker berücksichtigt?
Welche neuen Probleme können sich aus der Entscheidung, die EZigarette zu verbieten, ergeben?
L-S-G
Sitzkreis
3
In Anlehnung an die Schlüsselfragen des Politikzyklus als Analyseinstrument. Bundeszentrale für
politische Bildung (1994), S.38ff.
11
16.35 Uhr
5 Min.
16.40 Uhr Ende
der Stunde
Was würdet ihr Karl und Sarah raten?
L bedankt sich und bittet die ursprüngliche Sitzordnung wieder herzustellen und
die Plakate abzunehmen. L Verabschiedung.
12
Literaturverzeichnis
Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1994) Politikdidaktik kurzgefasst.
Planungsfragen für den Politikunterricht. Schriftenreihe Band 326. Bonn.
Mattes W. (2011) Methoden für den Unterricht. Schöningh Verlag: Paderborn.
Niedersächsisches Kultusministerium (1994)Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach
Politik in berufsbildenden Schulen. Hannover.
Niedersächsisches Kultusministerium (2011)Rahmenrichtlinien für das Fach Politik.
Hannover.
Schendel E. (2008) Strukturierungshilfen für den Lehr- und Lernprozess im Unterrichtsfach
Politik. Studienseminar Hannover.
Informationsmaterialien aus Internetquellen:
Jungmann C.
Information-Test-Bericht-Forum
www.e-zigarette-test.de(URL am 18.12.2011)
Berliner Zeitung
E-Zigaretten - Blauer Dampf
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/e-zigaretten-blauerdampf,10809148,11389800.html(URL am 15.01.2012)
Nordwest-Zeitung NWZ online
Konflikte mit echten Rauchern
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Friesland/Jever/Artikel/2773257/Konflikte-mit-echtenRauchern.html(URL am 15.01.2012)
E-Zigarette qualmt im rechtsfreien Raum
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Cloppenburg/Cloppenburg/Artikel/2773221/EZigarette-qualmt-im-rechtsfreien-Raum.html(URL am 15.01.2012)
Welt online
Bestseller E-Zigarette steht vor dem Totalverbot
http://www.welt.de/gesundheit/article13817328/Bestseller-E-Zigarette-steht-vor-demTotalverbot.html(URL am 15.01.2012)
Spiegel online
Giftige Substanzen: Gesundheitsbehörde warnt vor E-Zigaretten
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,804650,00.html (URL am 20.12.2011)
Die Drogenbeauftrage der Bundesregierung
Pressemitteilung: Drogenbeauftragte warnt vor elektronischen Zigaretten
http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/tabak/situation-in-deutschland/warnung-vorelektronischer-zigarette.html(URL am 04.01.2012)
13
Anhang
-
Einstiegsfolie
-
Arbeitsauftrag
-
Informationsmaterial
-
Angaben zur Lerngruppe
-
Übersicht über die Zielvereinbarungen
14
Einstiegsfolie
„Hallo, ich bin Karl!
Ein bisschen was zu mir: ich bin jetzt seit fast 26 Jahren Raucher, momentaner Zigarettenverbrauch
55-60 Stück am Tag.
Muss sagen, die E-Zigarette ist in Wahrheit nix Neues für mich; hatte mir im Jahr 2007 eine bei einem
großen Auktionshaus gekauft. Warum? Weil ich einen Langstreckenflug nach Asien hatte, aber Ihr
könnt euch denken, das war der Anfang der E-Zigarette und damit schnell wieder vergessen (denn
der Akku war nach 1/2 Stunde leer) wobei mir das natürlich schon gut getan hat, im Flieger zu sitzen
und zu rauchen - war ja ein 12 Stunden Flug.
Habe vor circa einer Woche einen interessanten Artikel durch Zufall gelesen und mir Gedanken
gemacht: man weiß ja, Rauchen ist schädlich - steht auf jeder Packung.
Es ist ja wirklich so, ich rauche auch in meinem Haus. Jetzt wird es in der Nacht wieder so, dass ich
die Balkontüre schließen muss, und damit ist es in der Früh schon unangenehm, wenn man ins
Wohnzimmer geht.
Natürlich ist es auch so, dass die Kleidung riecht, einen Anzug ohne Auslüften in den Kleiderschrank
zu hängen geht nicht!
Die Biergarten-Zeit ist auch wieder vorbei; also auch bei jedem Nichtraucherlokal wieder ab ins Freie
- auch wenn es kalt ist.
UND einen Grund gibt es noch, den jeder Rauer auch kennt, ich rauche


JPS 100's die Schachtel zu 3,70 €
das heißt am Tag 11,10 € in die Luft blasen.
Das heißt im Monat 333 €, die zusätzlich zu den oben angeführten Nachteilen dazukommen!
Meine Freundin Sarah ist Nichtraucherin, aber sie findet die E-Zigarette cool und hat sich auch eine
gekauft. Nun rauchen wir gemütlich zusammen.
Also für mich steht es fest: Es gibt nichts Besseres als die E-Zigarette!“
Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/personliche-erfahrungen/
15
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: Arbeitsauftrag E-Zigarette
Arbeitsauftrag
1. Bildet sechs Gruppen.
2. Jede Gruppe bekommt zur Bearbeitung einen Teilaspekt zum Thema E-Zigarette.
3. Lest euch in euer Thema ein.
4. Fasst euer Thema zusammen und gestaltet ein Plakat. Berücksichtigt dabei, dass sich die
anderen Gruppen nicht mit eurem Thema beschäftigt haben!
5. Für die Präsentation werden neue Gruppen gebildet. In jeder Gruppe befindet sich ein
Experte für jedes Plakat. Die Plakate werden nicht präsentiert, sondern wie im Museum
ausgestellt. Lest euch eigenständig in das Plakat ein, der Experte steht lediglich für Fragen
oder zusätzliche Erklärungen bereit.
6. Formuliert gemeinsam mit eurer Gruppe zu jedem Plakat zwei Merksätze und notiert euch
diese (jeder)!
16
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: E-Zigarette - Gefahren und Risiken
E-Zigarette: Gefahren und Risiken
Für E-Raucher, also jene, die der Tabakzigarette abgeschworen haben und nun im
Tabakwunderland dampfen, ist die E-Zigarette die gültige Alternative zum Rauchen. Sie – die
elektrische Zigarette – liefert die Droge – Nikotin – ohne das Verbrennungsprodukt Tabakrauch. Sie
5
gilt den „Dampfern" deswegen als das „preiswertere, gesündere,
harmlosere Rauchvergnügen".
Doch ist die Elektrische wirklich so harmlos? Wo liegen Nachteile,
Gefahren und Risiken? Was kann gegen sie eingewandt werden?
Nikotin
10
Da die E-Zigarette als Alternative zur „normalen" Zigarette gedacht ist, gibt sie Nikotin ab. Somit
bestehen natürlich weiterhin alle Risiken, die mit Nikotinmissbrauch in Verbindung gebracht werden.
Zu nennen sind hier Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt,Thrombosenbildung, Raucherbein,
Potenzprobleme, u.a.). Jedoch ist unklar, inwieweit Nikotin diese alleine verursacht. „Während das
Nikotin in erster Linie für die Suchterzeugung verantwortlich ist, werden die eigentlichen
15
Gesundheitsschäden vornehmlich durch die zahlreichen anderen Schadstoffe verursacht, von denen
etliche nachweislich krebserzeugend sind, zu besonderen Gefährdungen in der Schwangerschaft
führen und auf die Gefäße wirken." (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Nikotin selbst ist „sehr giftig" (LD50), die tödliche Dosis wird mit einem Milligramm pro Kilo
Körpergewicht angegeben. Die E-Zigarette hat Nikotinpatronen (Depots), die Propylenglycol,
20
Aromastoffe und Nikotin in unterschiedlicher Stärke enthalten (0-18mg/ml). Als Aromen werden
neben „Tabak" z.B. durchaus auch „Banane" oder „Schoko" angeboten. Hier finden sich mehrere
ernst zu nehmende Risiken:
Fehlende Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Die zumeist in China hergestellten E-Liquids (Nachfüllflüssigkeit) unterliegen weder einer
25
Qualitätssicherung noch einer Qualitätskontrolle. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des
Landes Brandenburg hat in Testkäufen lediglich bei einer einzigen Nikotinpatrone (Depot) die
angegebene Menge an Nikotin nachweisen können. Bei allen anderen Stichproben wich der Anteil an
Nikotin sowohl nach oben als auch nach unten ab. So liegt es klar im Bereich des Möglichen, dass der
Verbraucher erheblich mehr oder weniger Nikotin als angenommen konsumiert. Auch ist eine
17
30
Verunreinigung durch Viren, Bakterien, Schwermetalle, Pestizide u.a. nicht auszuschließen. Im Sinne
und zum Schutze des Verbrauchers ist eine entsprechende Regulierung überaus wünschenswert. Bis
dahin kann nur durch sorgfältige Auswahl von Händlern mit eigener, freiwilliger Kontrolle das Risiko
minimiert werden.
Gebindegröße
35
Die E-Liquids („Juices") sind auch zum Nachfüllen in Größen von 5 – 200 ml (!) pro Flasche erhältlich.
Nikotin selbst gilt als Gefahrstoff, denn es kann „in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken
oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen". Dies und die Verfügbarkeit von Aromastoffen wie „Banane" und „Schokolade" machen
es zwingend erforderlich, die E-Liquids sicher und verschlossen aufzubewahren – nicht nur aber vor
40
allem, wenn Kinder im Haushalt sind.
Gesundheitliche Folgen
Dies ist ein schwerwiegender Einwand. Es gibt keinerlei gesicherte Untersuchungen über die mittelund langfristigen Folgen der Benutzung der E-Zigarette. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar, in
welcher Weise Nikotin, Propandiol, Aromastoffe nebst gesamter Apparatur bei Temperaturen um die
45
600° Celsius auf die menschliche Gesundheit wirken. Allerdings wissen wir mittlerweile genau, dass
die „normale" Zigarette für den Tod von 110.000 bis 140.000 Menschen pro Jahr in Deutschland
verantwortlich ist. Trotzdem sind Verkauf, Besitz und Konsum dieser Zigaretten legal und sie sind
problemlos erhältlich.
Hält Raucher vom Aufhören ab
50
Zum Nikotinentzug bereite Raucher könnten in ihrem Entschluss geschwächt werden und „lediglich"
auf die E-Zigarette umsteigen. Angesichts der langfristigen „Erfolgs"quote von 5% bei der
Raucherentwöhnung sicherlich kein folgenschwerer Einwand. Was den Raucher tatsächlich vom
„Rauchstoppversuch"
abhält,
sind
jahrzehntelange
Forschungen
der
Tabakindustrie
zur
Suchtverstärkung ihrer Produkte.
55
Anschaffungspreis
Ohne Zweifel verlangt die E-Zigarette eine hohe Anfangsinvestition. Aber zum einen ist diese
Ausgabe durch die Ersparnis im Vergleich zur Tabakzigarette schnell „wieder drin", und zum anderen
stellt genau dies sicher, dass der Erwerb für Kinder und Jugendliche sehr schwierig ist. Die
elektronische Zigarette ist kein Taschengeldartikel.
18
60
Verharmlost das Rauchen für Kinder und Jugendliche
Alles neue, trendige, technische Gerät übt eine Faszination auf unseren Nachwuchs aus. Der Wunsch,
hier an erster Stelle mitzumachen, sich vor Gleichaltrigen abzuheben und die z.Z. noch völlig
unbelegte Behauptung, E-Rauchen könne womöglich sicherer oder gesünder sein, erhöhen
möglicherweise die Attraktivität für Kinder und Jugendliche.
65
Dem stehen in der Praxis der hohe Anschaffungspreis für E-Zigaretten und in der Theorie das
Jugendschutzgesetz entgegen, das den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren
verbietet.
Insgesamt ist dieser Einwand allerdings schwach, wenn nicht sogar heuchlerisch, denn bundesweit
beginnen die Zwerge mit dem Rauchen von „echten" Zigaretten durchschnittlich im Alter von 13,5
70
Jahren, in Berlin sogar schon mit 11,6 Jahren. Tommie Sandefuhr, Geschäftsführer des
Tabakkonzerns Brown & Williamson formulierte das Anfang der 90er Jahre so: „Wir müssen sie jung
an den Haken kriegen und dann ein Leben lang."
Herstellungsbedingungen
Das chinesische Wirtschaftswunder entsteht auf dem Rücken eines Heeres von nunmehr 200
75
Millionen Wanderarbeitern. Diese arbeiten zwischen zwölf und vierzehn Stunden täglich, sieben Tage
die Woche und haben einen Tag im Monat frei. Der Arbeitslohn liegt bei 60 bis 70 Euro pro Monat,
die Lebenshaltungskosten bei 80 Euro/Monat (Spiegel). Allerdings betrifft dieser Einwand natürlich
alle aus China importierten Produkte und ein Überleben ohne „Made in China" ist eine Aufgabe, die
Zeit, Ausdauer und Überzeugung verlangt.
Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/e-zigarette-gefahren-risiken.html
19
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: E-Zigarette - Krebsrisiko
Senken E-Zigaretten das Krebsrisiko?
In seinem Artikel „E-Zigaretten senken das Krebsrisiko“ beschäftig sich Dr.
Laugesen mit der Frage: können E-Zigaretten das Risiko für eine
Krebserkrankung senken und welche Rolle spielt hierbei das in E-Zigaretten
5
enthaltene Nikotin. Dr. Laugesen vertritt die Meinung, dass E-Zigaretten das
Krebsrisiko verringern, da sie es dem Raucher ermöglichen, Nikotin ohne die
vielen schädlichen Zusatzstoffe zu konsumieren, die im Zigarettenrauch
enthalten sind. Dr.Laugesen verließ 1995 das Gesundheitsministerium
Neuseelands nach 18 Jahren und gründete die Beratungsfirma Health New Zealand Ltd (Dr. Murray
10
Laugesen: www.healthnz.co.nz). Dr. Laugesen beschäftigt sich seit 1984 auf nationaler Ebene mit
Vorbeugung und Prävention von Krebs- und Herzkreislauferkrankungen im Zusammenhang mit dem
Rauchen von Zigaretten. Er ist Neuseelands erfahrenster Forscher auf dem Gebiet der Zigaretten und
Entwicklung von Raucherrichtlinien. Dr. Laugesen hat keinerlei geschäftliche Interessen oder
Verbindungen zu Nikotin- oder Tabakprodukten.
15
Kann das über die E-Zigarette verabreichte Nikotin Krebs in sog. „präkanzerösen“ Zellen (Zellen im
Krebsvorstadium) auslösen?
Das ist nicht wahrscheinlich und nicht in den nächsten 10 Jahren.
Nikotin ist kein bekanntes Karzinogen
Nikotin – wie auch immer aufgenommen – wird vom Staat Kalifornien nicht als Ursache für Krebs bei
20
Menschen oder Tieren angesehen. Hunderte anderer Chemikalien jedoch sind als Karzinogene
anerkannt, dutzende davon im Rauch der Tabakzigarette enthalten. Auch das Passivrauchen ist als
krebsauslösend bekannt.
Langzeitstudie über 10 Jahre
In einer amerikanischen Langzeitstudie wurden tausende von Ex-Rauchern begleitet – zunächst für 5
25
und dann für weitere 7,5 Jahre. Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, erhöhte sich bei jenen, die
weiterrauchten. Diejenigen, die Nikotin auf alternativem Weg konsumierten, hatten das gleiche
Krebsrisiko wie die Teilnehmer der Studie, die vollkommen mit dem Rauchen und dem
Nikotinkonsum aufgehört hatten. Wären die Zellen der Teilnehmer präkanzerös und Nikotin
20
krebsauslösend, so wäre zu erwarten gewesen, dass sich bei einem Teil der Teilnehmer über den
30
Zeitraum von 10 Jahren Krebs gebildet hätte.
Nikotinkonsum ist seit 25 Jahren weitverbreitet
Seit 1984 wird Millionen von Rauchern, die Nichtraucher werden wollen, Nikotin verabreicht – ohne
dass bei ihnen eine Zunahme der Lungenkrebserkrankungen gemeldet würde. Mehr als 40.000
Teilnehmer wurden über 6 Monate begleitet, manche für 20 Jahre. Etwa 8% nahmen
35
Nikotinkaugummis dauerhaft, aber auch bei den Langzeitbenutzern von Nikotinkaugummi oder
Nikotinpflaster wurde keine Zunahme der Krebserkrankungen verzeichnet.
Präkanzeröse Zellen sind bei Rauchern weit verbreitet. Jeder betroffene Raucher sollte diszipliniert
Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Allerdings sehen wir keinen Grund zu glauben, dass EZigaretten das Risiko für diese Zellen erhöhen, sich in Krebszellen zu verwandeln.
40
Die Verwendung von E-Zigaretten reduziert das Krebsrisiko, da sie das Rauchen von TabakZigaretten verdrängen und ersetzen
Die ausschließliche Verwendung von E-Zigaretten anstelle von Tabak-Zigaretten muss ganz
zwangsläufig das Lungenkrebsrisiko senken, da im Zigarettenrauch enthaltene Kanzerogene nicht
länger inhaliert werden.
45
Es ist zu erwarten, dass ein vollständiges Umsteigen auf den Nikotinkonsum mittels E-Zigaretten, das
Lungenkrebsrisiko genauso senkt wie eine vollständige Raucherentwöhnung ohne Verwendung der
E-Zigarette.
Vollständiger Rauchstopp oder vollständiger Wechsel
Allerdings ist entweder ein vollständiger Rauchstopp oder ein vollständiger Wechsel zur E-Zigarette
50
erforderlich. Selbst eine einzige Tabak-Zigarette am Tag erhöht das Risiko eines vorzeitigen Todes um
etwa die Hälfte.
Wenn Nikotin in speziell gezüchteten und dafür anfälligen Mäusen Krebs hervorrufen kann, wie
können dann E-Zigaretten das Krebsrisiko bei Menschen senken?
Raucher - Raucher rauchen wegen des Nikotins. Das Gesundheitsrisiko liegt im Rauch der Tabak-
55
Zigarette und nicht im Nikotin selbst. In Neuseeland wird vermutlich über 98% des Nikotins durch
Zigarettenrauch aufgenommen.
21
Öffentliche Gesundheit - Wir erwarten, dass Nikotinprodukte einschließlich der E-Zigarette unter
Berücksichtigung der bekannten Wirkung ihrer chemischen Bestandteile weit mehr Krebs vorbeugen
als sie selbst wahrscheinlich je hervorrufen können.
60
Gesundheitsrisiko für den Anwender - Das Risiko eines Rückfalls im ersten rauchfreien Jahr ist
deutlich hoch.
Menschenrechte - Wer über das 35. Lebensjahr weiterraucht, läuft ein 50% Risiko, vorzeitig zu
sterben. Jeder sollte berechtigt sein,

E-Zigaretten zum Eigenbedarf zu erwerben ohne dabei zwangsläufig auf Nikotin verzichten zu
müssen.
65

E-Zigaretten so lange zu verwenden, wie es notwendig erscheint, um das Risiko eines
Rückfalles zu vermeiden. Die Entscheidung hierfür sollte beim Raucher liegen.
Die Nikotinmenge, die in einem Zug aus der E-Zigarette enthalten ist, beträgt etwa nur ein Zehntel
der Menge, die im Rauch der Tabak-Zigarette enthalten ist. Das Risiko für Mäuse durch Nikotin an
70
Krebs zu erkranken, ist von großem theoretischem Interesse für Forscher; eine Wirkung auf den
Menschen ist aber nicht bewiesen.
Das Krebsrisiko wurde an Millionen von Amerikanern studiert. Folgeuntersuchungen haben gezeigt,
dass das Lungenkrebsrisiko für Raucher etwa 10-20 Mal höher liegt als das eines echten,
lebenslangen Nichtrauchers.
75
E-Zigaretten senken das Krebsrisiko
E-Zigaretten senken das Krebsrisiko, da sie dem „Raucher“ ermöglichen, Nikotin auf alternative,
weniger schädliche Weise zu konsumieren. Da bei der Verwendung einer E-Zigarette kein Tabakrauch
anfällt, werden auch nicht die im Tabakrauch enthaltenen – teilweise bekannt krebserregend Schadstoffe inhaliert. Insofern sinkt das Krebsrisiko.
80
Krebsrisiko in prädisponierten Mäusen
Die Ursache für das erhöhte Krebsrisiko bei Rauchern sind die zahllosen Schadstoffe in jedem
einzelnen Zug an einer Tabakzigarette.
Allerdings wurde im Reagenzglas und Mäusen gezeigt, dass Nikotin die Blutzufuhr zu manchen
Krebstumoren und deren Bösartigkeit erhöhen kann. Bisher zeigt sich das bei Brust- und Lungenkrebs
85
bei Mäusen.
22
Zusammenfassung
Zusammengefasst legt Dr. Murray Laugesen folgende Argumentation vor:
a. Das Gesundheitsrisiko für Raucher besteht nicht im Nikotin.
b. Das Gesundheitsrisiko besteht in den abertausenden von Schadstoffen, die im
Zigarettenrauch enthalten sind.
90
c. Bei einem 100% Umstieg auf die E-Zigarette wird das Nikotin ausschließlich über die EZigarette aufgenommen.
d. Hierbei entsteht kein Rauch - die E-Zigarette verbrennt keinen Tabak.
e. Da der „Dampfer“ diesen Rauch nicht einatmet, kann er daran auch keinen Schaden nehmen.
95
f.
Genau in diesem Umfang sinkt das Risiko für Krebserkrankungen.
Quelle:
http://www.e-zigarette-test.de/index.php/murray-laugesen-e-zigaretten-senken-krebsrisiko.html
23
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: E-Zigarette - Marktpotential
Wie groß ist der Markt für E-Zigaretten?
Das Marktpotential für E-Zigaretten
Die E-Zigarette richtet sich an den Raucher, der entweder nicht in der Lage
5
oder schlichtweg nicht willens ist, mit dem Rauchen aufzuhören. Design,
Benutzung und Wirkung dieser elektronischen Geräte vermitteln dem
Raucher die Illusion, er rauche in der Tat weiter – eben nur auf andere Art
und Weise.
Design, Benutzung und Wirkung der E-Zigarette
10
Die Geräte sehen – jedenfalls viele – wie ihre „analogen" Gegenstücke in der Welt der wirklichen
Tabakzigaretten aus, sind gar mit einer Leuchtdiode bestückt, um das Glühen der Zigarette
nachzuahmen, und so nicht ohne genaueres Hinsehen als elektrische Zigarette zu erkennen.
Die Benutzung entspricht der einer Tabakzigarette: der „Dampfer" oder E-Raucher zieht an dem
Gerät, dabei wird über einen Sensor die akkubetriebene Heizspirale angeworfen, die nun wieder die
15
„Juice" vaporisiert und dem nikotinhungrigen Raucher die gewünschte Droge verabreicht, allerdings
nicht im hochbelasteten Rauch der herkömmlichen Zigarette, sondern in einem fein verstäubten
Aerosol.
Die Wirkung liegt hier nun nahe an der Tabakzigarette, denn das Nikotin wird über die Atemwege
verstoffwechselt, und erfahrene E-Raucher sind mit dem erzielten „Kick" durchaus zufrieden; das
20
Nikotin wird schnell abgegeben und so mangelt es weder an „Stoff" noch an Gewohnheit: die HandMund-Koordination, das haptische Suchtverhalten – die Beschäftigung der Hände – bleibt nach wie
vor erhalten.
So wird klar, dieses Produkt ist eine Alternative zum traditionellen Rauchen, und Hersteller wie
Verbraucher dieser Produkte reklamieren für sich, eine „gesündere" Möglichkeit des Nikotinkonsums
25
im Vergleich zur Tabakzigarette gefunden zu haben. Die E-Zigarette wird nicht als Mittel zur
Raucherentwöhnung beworben oder verkauft – sie soll diese ersetzen. Für den „eingefleischten"
Raucher mag sie sehr wohl die Rettung sein.
24
140.000 Todesfälle pro Jahr
30
Der Tabakatlas 2009 (Welt-Tabak-Atlas) führt "von den etwa 830.000 Todesfällen im Jahr 2007 [...]
fast 110.000 auf das Rauchen [zurück]. Manche Schätzungen gehen von bis zu 140.000 Todesfällen
pro Jahr aus." 3.300 Passivraucher segnen verfrüht das Zeitliche, 60 Säuglinge sterben, weil Frau
Mama während der Schwangerschaft weiterraucht, und überhaupt ist das Zusammenleben mit
einem
35
„Stinker"
lebensgefährlich.
Rauchen
ist
ein
fettes
Geschäft.
Deutsche RaucherInnen geben alljährlich 19,4 Milliarden Euro für Zigaretten aus, und wir wollen nun
hier nicht verschweigen, dass davon 83,1% an den deutschen Fiskus gehen (Tabaksteuer in
Deutschland). Hinzu kommen geschätzte 21 Milliarden an tabakbedingten Gesundheitskosten,
hiervon etwa 40% für die Behandlung von Krebserkrankungen, weniger als ein Drittel für HerzKreislauferkrankungen und ein gutes Viertel für Atemwegserkrankungen.
40
20 Millionen Deutsche rauchen
Jeder zweite dieser Raucher wird auf die eine oder andere Art früher sterben als sein
nichtrauchender Mitmensch – im Schnitt 14 Jahre früher. 5% schaffen es, langfristig mit dem
Rauchen aufzuhören, Nikotinersatztherapien wie Pflaster, Sprays u.ä. helfen hier nur Wenigen, und
so stehen 19 Millionen Menschen in Deutschland vor dem Dilemma, einer Sucht frönen zu müssen,
45
die sie langsam das Leben kostet. Moralinsaure Appelle, den ganzen Weg zu gehen und aufzuhören,
ganz und gar aufzuhören mit der schrecklichen Qualmerei – auch wenn das sicherlich noch besser
wäre - gehen ins Leere und müssen scheitern: die Wirklichkeit und die durchwachsene Gemengelage
an unterschiedlichen, sich widersprechenden Interessen sowie das sog. „eigenverantwortliche"
Verhalten des bewussten Verbrauchers stehen hier entgegen. In der real existierenden Wirklichkeit
50
ist dies für die meisten Menschen unmöglich, manche wollen es nicht.
Das gilt es anzuerkennen.
David Sweanor, international anerkannter Fachmann und Träger zahlreicher Preise setzt sich für
alternative Strategien im Umgang mit Nikotin und Tabak ein. Nicht die 100% absolute Abstinenz ist
für ihn die einzige Lösung – sie ist unrealistisch. Aus seiner langjährigen Erfahrung empfiehlt er eine
55
abgestufte Vorgehensweise:
Jeder Versuch, Tod, Schaden oder Krankheit zu reduzieren, zieht eine Kombination von vier
allgemeinen Strategien nach sich:
1. Maßnahmen, um Leute davon abzuhalten, überhaupt ein riskantes Verhalten anzunehmen
25
2. Maßnahmen, um diejenigen, die dieses Verhalten schon angenommen haben, dazu zu
60
bewegen, wieder damit aufzuhören
3. Bemühungen, Dritte vor Schäden durch dieses Verhalten zu bewahren
4. Bemühungen, das Risiko für diejenigen zu mindern, die in diesem Verhalten fortfahren
wollen
(siehe Interview mit David Sweanor)
65
In den USA ist der Umsatz für E-Zigaretten innerhalb von wenigen Jahren auf 100 Millionen US-Dollar
angewachsen, hunderttausende von E-Zigaretten wurden verkauft und die Zahl der E-Raucher – dort
nennen sie sich „Vaper" also Dampfer – wird auf mehr als 500.000 geschätzt – manche sprechen von
drei Millionen.
Wenn in Deutschland nur jeder tausendste Konsument herkömmlicher Zigaretten auf die
70
elektronische Zigarette umsteigt, dann sind das 200.000 potentielle E-Raucher. Selbst bei
angenommenen niedrigen Preisen – im Teuroland Deutschland liegt das Starterset bei bis zu 80 Euro
– klingeln dann rein kalkulatorisch 16 Million Euro in der Ladenkasse. Derzeitig werden etwa 12.000
E-Zigaretten pro Jahr verkauft.
Glauben wir David Sweanor, dann wird die elektronische Zigarette „den Tod von hunderten Millionen
75
Menschen vermeiden helfen, die Eigentümer erfolgreicher Produktlinien werden eine unsagbare
Menge an Geld verdienen und eine Unzahl von Arbeitsplätzen werden entstehen, so wie sich dieser
Markt transformiert. Selten gab es eine Chance, Milliardär zu werden und gleichzeitig Millionen von
Leben zu retten. Ich glaube, manche werden sie ergreifen."
Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/markt-fuer-e-zigaretten.html
26
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: E-Zigarette - Pro und Contra
Pro und Contra
Die Gegner und Befürworter der E-Zigarette beurteilen die Sachlage völlig unterschiedlich.
Die E-Zigarette hält von ernsten Rauchstoppversuchen ab
5
Gegner
Wenn Rauchern über eine ernst zu nehmende Alternative zum Rauchen verfügen, wollen sie nicht
länger mit dem Rauchen aufhören. Die E-Zigarette bietet rauchfreien Nikotinkonsum und ähnelt im
Aussehen und Verwendung der Zigarette. So unterminiert sie den Entschluss, mit dem Rauchen
aufzuhören.
10
Befürworter:
Das Umsteigen auf die E-Zigarette ist kein Rauchstopp, sondern eine risikoärmere Variante des
Nikotinkonsums.Sie ermöglicht auch den Rauchern, die nicht auf Nikotin verzichten wollen und auch
nicht mit dem Rauchen aufhören wollen, eine weniger schädlichere Form des Nikotingebrauchs zu
erwägen.
15
Abhängigkeiten werden ersetzt
Gegner:
Der „Ex“-Raucher ersetzt womöglich ein schädliches Produkt durch ein anderes, von dem er nun in
gleichem Maße abhängig ist. Hier wird also der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben.
Befürworter:
20
Der E-Raucher ersetzt nicht eine Abhängigkeit durch eine andere. Er ersetzt lediglich das Mittel zur
Befriedigung einer bestehenden Abhängigkeit (der von Nikotin) durch eine weniger schädliche Form
des Nikotinkonsums – das "Dampfen" mit der E-Zigarette.
Zusätzliche neue Verbraucher
Gegner:
27
25
Wenn mit der E-Zigarette ein weniger schädliches Produkt zum Nikotinkonsum angeboten wird, so
findet dieses Produkt womöglich Abnehmer, die an sich nicht zur Zigarette gegriffen hätten. So wird
eine bisher unbelastete Verbrauchergruppe einem noch unbekannten, neuen Gesundheitsrisiko
ausgesetzt.
Befürworter:
30
Derzeit gibt es keine Hinweise, dass etwa Kinder, Jugendliche oder Nichtraucher E-Zigaretten
benutzen wollen. Die E-Zigarette wird von Rauchern verwendet, die weder auf Nikotin und
Rauchritual verzichten wollen. Es sind leidenschaftliche Raucher, die in gar keinem Fall mit dem
Rauchen aufhören wollen.
Neue Alternativen bringen ein unbekanntes Risiko
35
Gegner:
Die E-Zigarette, ihre Bestandteile und die Zusammensetzung der Nikotindepots („Juices“) bilden ein
unbekanntes Risiko. E-Zigaretten könnten sich mit der Zeit als ebenso oder sogar gefährlicher
erweisen als die Tabak-Zigarette.
Befürworter:
40
Der Rauch der Tabakzigarette enthält viele tausende Schadstoffe - davon mehr als 40 bekannte
krebserregende Stoffe.Im Nikotindepot oder dem Dampf der E-Zigarette wurden davon höchstens
Spuren entdeckt, die vergleichbar sind den Mengen, die in Nikotinersatzprodukten vorhanden sind.
Wenn E-Zigaretten auch nicht gesund sind, so scheinen sie doch in jedem Fall gesünder und weniger
schädlich als Tabakzigaretten.
Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/harmreduction-schadensminderung.html
28
Fach: Politik
Klasse: 1
Datum:
Thema: E-Zigarette - Propylenglycol
Propylenglycol ist harmlos
Propylenglycol bei Inhalation ohne toxische Wirkung
Einer der Hauptbestandteile vieler Nikotindepots für E-Zigaretten ist Propylenglycol (PG) eine - so die
5
Wikipedia - "farblose, fast geruchlose, klare, viskose Flüssigkeit mit einem schwach-süßlichen
Geschmack." Außerdem wird PG verwendet "als Lösungsmitteln und in Hygieneartikeln wie
Hautcremes, Zahnpasta und Deos als Feuchthaltemittel und Weichmacher" und ist "in fast allen
Tabakprodukten als Zusatzstoff enthalten". "Es ist auch ein fester Bestandteil sog. Nebelfluide" und
findet sich im schwedischen Lutschtabak (Snus). Eine neue Studie stellt nun wertvolle Informationen
10
über toxikologische Profile inhalierter PG Aerosole bei Tierversuchen im Labor zur Verfügung und
stellt eine ausgezeichnete allgemeine Übersicht über das Wirkmittel dar.
Hohe Konzentration von Propylenglycol-Bei Ratten und Hunden ohne Auswirkung auf den
Gesundheitszustand.
Die Forscher setzten Ratten und Hunde hohen Konzentrationen von PG (Propandiol) Aerosolen für 28
15
Tage aus, gefolgt von umfassenden, systemischen Auswertungen mit besonderem Schwerpunkt auf
das Atemsystem.Sie stellten fest, dass "diese Studien im Allgemeinen dem PG Aerosol ein relativ
niedriges toxisches Potential bestätigten. Es wurde auf verschiedenen Wegen verabreicht,
einschließlich
der
Atemwege...und
("Histopathologie:Verfahren
20
der
die
Hunde
mikroskopischen
zeigten
keinerlei
histopathologischen
Krankheitsdiagnostik
an
gefärbten
Gewebeschnitten") Befund an den betroffenen Geweben (Kehlkopf, Luftröhre und Lunge)." Die
Forscher bemerkten zwar in einigen Auswertungen eine Abnahme der roten Blutkörperchen bei den
Hunden, die 28 Tage behandelt wurden, aber "diese war für die Hunde klinisch unbedeutend und
hatte
keine
Auswirkung
auf
ihren
Gesundheitszustand.
Alle
Werte
lagen
innerhalb
erfahrungsgemäßer Grenzen für Hunde dieses Alters, dieser Art und dieses Geschlechtes."Werley
25
und seine Kollegen fügten hinzu: "Alles in allem erzeugte das Inhalieren von PG bei Ratten und
Hunden recht beschränkte toxikologische Befunde, und das erlaubt uns den Schluss, dass Menschen
über die Atemwege schadlos dem PG Aerosol ausgesetzt werden können..."
Propylenglycol "im allgemeinen sicher"- Keine Folgen für Umstehende durch Passivrauch
Die Studie wertete die Wirkung bei kurzfristigem Kontakt mit PG Dampf aus, aber die Wirkung eines
30
langfristigen Kontaktes - über Monate oder Jahre - sind unbekannt.
29
Jedoch beinhaltet sie wertvolle Informationen für die Anwender von E-Zigaretten und den
Gesetzgeber. Zum einen haben sogar hohe Konzentrationen von PG Dampf keine messbaren
schädlichen Effekte - und das steht nun in Übereinstimmung mit seiner Einstufung durch die FDA als
"im allgemeinen sicher" für Lebensmittelzusätze in allen Kategorien bis zu 2%. Zum anderen ist es
35
genau so wichtig, dass es keinerlei Auswirkung auf Umstehende hat wie das Passivrauchen - falls PG
Dampf überhaupt ausgeatmet bzw. wahrgenommen wird.
Quelle: http://www.e-zigarette-test.de/index.php/propylenglycol-propandiol-harmlos.html
30
Berlin - 05.01.2012
E-Zigaretten
Blauer Dampf
Die Illusion vom Rauchen ohne Reue: Dampf aus der elektronischen Zigarette. Doch Experten warnen davor.
Foto: dpa
Von Birgitt Eltzel
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verbietet den Verkauf von E-Zigaretten. Eine
einheitliche Regelung zum Umgang damit fehlt aber noch.
Kein blauer Dunst mehr, sondern Dampf, kein schädlicher Teer mehr für die Lunge - die
elektronische Zigarette gilt als Lifestyle-Produkt. Nicht nur im Internet können sogenannte EZigaretten erworben werden, sondern zunehmend auch im Einzelhandel. Doch Experten
warnen: Diese E-Zigaretten könnten ähnlich schädlich wirken wie richtige Tabakwaren. Denn
die meisten sind ebenso wie diese mit Nikotin und Aromen gefüllt, andere mit nur mit
aromatischen Substanzen. Was diese im menschlichen Körper anrichten, sei noch nicht
erforscht.
Anfang dieser Woche hat das Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks CharlottenburgWilmersdorf den Verkauf von E-Zigaretten in einem Reisebüro untersagt. Darüber freut sich
besonders Johannes Spatz, Sprecher des Berliner Aktionszentrum Forum Rauchfrei. „Der
Gebrauch von E-Zigaretten hat ein unkalkuliertes Risiko“, sagt Johannes Spatz. Es gebe noch
keine Studien, welche Schadstoffe dabei auftauchen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte habe bereits im Juli 2009 ein Produkt einer nikotinhaltigen E-Zigarette als
zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne
vorherige Zulassung, die eine strenge Prüfung voraussetzt, in den Verkehr gebracht werden.
Unzugelassenes Arzneimittel?
Das Verbot in Charlottenburg-Wilmersdorf ist für Spatz „ein erster Schritt in die richtige
Richtung.“ Allerdings wohl eher ein zufälliger, wie der Stadtrat für Ordnungsdienste Marc
Schulte (SPD) einräumt: Dem Reisebüro sei der Handel nämlich nur aus gewerberechtlichen
Fragen untersagt worden. In Marzahn-Hellersdorf beruft sich Stadtrat Christian Gräff (CDU)
auf ein Gutachten des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische
Sicherheit, das E-Zigaretten als nicht zugelassene Arzneimittel qualifizierte. „Deshalb haben
wir bereits einmal den Handel untersagt und werden das weiterhin tun.“
31
„Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden“, sagt Regina Kneiding, Sprecherin von
Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU). Wenn auf den E-Zigaretten stehe, dass Nikotin
enthalten sei oder diese zur Raucherentwöhnung dienen, würden sie als Arzneimittel
eingestuft. „Weil sie keine Zulassung haben, dürfen sie nicht verkauft werden.“ Nikotinfreie
elektronische Zigaretten gelten laut Kneiding zwar nicht als Arznei, aber ebenfalls als nicht
zugelassene Produkte: „Diese dürften dann eigentlich auch nicht verkauft werden.“
Kontrollieren müssten das die Bezirke, diese seien für den Einzelhandel zuständig.
Kneiding gibt zu, dass es bisher noch kein koordiniertes Vorgehen gibt: „Man braucht auch
auf EU-Ebene neue Einstufungen solcher Produkte.“ Es sei davon auszugehen, dass sich da
noch in diesem Jahr etwas tue, sagt sie.
32
JEVERLAND, 5. Januar 2012
Konflikte mit echten Rauchern
E-Zigarette Kreisverwaltung prüft Verbot – Gastwirte können selbst
entscheiden
Dampf statt Rauch: Eine Frau mit einer elektrischen Zigarette. BILD: dpa
Laut Hotel- und Gaststättenverband fällt die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot. Wirte befürchten
Konflikte mit Rauchern echter Glimmstängel, die zum Rauchen vor die Tür müssen.
von Ulrich Schönborn
Jeverland - Sie braucht kein Feuerzeug sondern Batterien, produziert Dampf statt Rauch – und
soll Rauchern eine Alternative zum Glimmstängel bieten: die elektronische Zigarette. Doch
reicht der Unterschied auch so weit, dass für die E-Zigarette das Rauchverbot zum Beispiel in
Restaurats und Kneipen nicht gilt?
„Die elektronische Zigarette wird vom Nichtraucherschutzgesetz nicht erfasst, deshalb spricht
zumindest theoretisch auch nichts dagegen, dass Restaurantgäste eine E-Zigarette rauchen“,
sagt die Geschäftsführerin des Bezirksverbands Weser-Ems im Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga], Hildegard Kuhlen. Hier gebe es eine Gesetzeslücke, weil bei
der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes noch niemand an E-Zigaretten gedacht
habe. Grundsätzlich sei es Sache der Wirte zu entscheiden, ob sie das Rauchen einer EZigarette tolerieren. „Viele Wirte lassen das allerdings nicht zu“, sagt Hildegard Kuhlen.
In der zum Teil mehr als 100 Euro teuren E-Zigarette wird eine Trägerflüssigkeit über eine
batteriebetriebene Heizspirale erhitzt. Der dabei entstehende Dampf, der Aromastoffe und
meist auch Nikotin enthält, kann dann inhaliert werden. Zwar ist der Dampf geringer belastet
als herkömmlicher Zigarettenqualm, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stuft
die E-Zigarette dennoch als gesundheitsgefährdend ein. Die niedersächsische
Landeshauptstadt Hannover hat das Rauchen der E-Zigarette in ihren Dienstgebäuden deshalb
bereits untersagt.
So will die Kreisverwaltung in Friesland noch nicht gehen. „Ich denke aber, dass die EZigarette wie eine herkömmliche Zigarette betrachtet werden muss“, sagt Kreis-Sprecher
Sönke Klug. Rauchen am Arbeitsplatz sei verboten, Beschäftigte der Kreisverwaltung
müssten sich für Raucherpausen ausstempeln und vor die Türe gehen. Darauf werde es wohl
auch hinauslaufen, wenn jemand eine E-Zigarette rauchen will, so Klug. Die Rechtslage sei
aber insgesamt noch unklar. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung hole deshalb derzeit
Stellungnahmen ein.
In den Hotels und Gaststätten im Jeverland hat die E-Zigarette bislang offenbar noch nicht zu
33
größeren Konflikten geführt. „In unserem Lokal habe ich noch keine gesehen“, sagt zum
Beispiel Gabi Witte vom Fischrestaurant „Butt“ in Jever. Sie geht davon aus, dass sich die EZigarette nicht durchsetzt. Das Upstalsboom-Hotel auf Wangerooge und der Friesenhof in
Schortens hatten bislang ebenfalls noch keine Gäste, die sich eine E-Zigarette „angezündet“
haben.
Auch Heino K. Meyer vom Restaurant „Hof von Oldenburg“ in Jever hat noch keine Erfahrungen mit der EZigarette gemacht. „Grundsätzlich hätte ich keine Probleme damit“, sagt er. Entscheidend sei aber die Reaktion
der anderen Gäste: Vermutlich würde es Konflikte geben, wenn er das Rauchen der E-Zigarette im Lokal
zulassen und gleichzeitig Raucher mit Glimmstängeln vor die Tür schicken würde.
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CLOPPENBURG, 5. Januar 2012
E-Zigarette qualmt im rechtsfreien Raum
Rauchen Städte und Gemeinden dürfen Elektro-Kippen in Restaurants und
Kneipen nicht untersagen
Die elektrischen Zigaretten sorgen in Cloppenburg noch nicht für Naserümpfen bei den
Wirten und der Stadtverwaltung. BILD: DPA
Es gebe keine Rechtsgrundlage für ein Verbot, sagt der niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Das
sieht auch die Stadt Cloppenburg so.
von Carsten Mensing
Cloppenburg - Manche nutzen sie, um weniger Tabak zu rauchen, andere, um das
Rauchverbot in Kneipen zu umgehen: Die elektronische Zigarette ist im Kommen . . . und
stößt mitten in einen rechtsfreien Raum hinein: Ist der Konsum einer E-Zigarette in Kneipen
und Restaurants denn nun erlaubt oder nicht?
„Elektronische Zigaretten fallen nach Auskunft des Niedersächsischen Sozialministeriums
nicht unter die Rauchverbote nach dem niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz“, sagt
Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Ohne
Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren dürften die Städte und
Gemeinden den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen.
Das sieht man auch bei der Stadt Cloppenburg so. „Die Stadtverwaltung wartet ab“, erklärt
der städtische Pressesprecher Klaus Niemann.
Gäste in Restaurants und Kneipen seien durch den Dampf der E-Zigaretten gesundheitlich
nicht gefährdet, erläutert Lungenfacharzt Dr. Norbert Naber aus Cloppenburg. Die
krebserregenden Stoffe, die das konventionelle Passivrauchen so gefährlich machten, seien in
den Flüssigkeiten der E-Zigaretten nicht enthalten. Auch das Auspusten von nikotinhaltigem
E-Zigaretten-Dampf sei für Außenstehende nicht gesundheitsgefährdet, weil das Nikotin in
äußerst geringen Dosen an die Umwelt abgegeben werde. Vielleicht – so Naber weiter –
schaffe es ja der eine oder andere, sich mit einer nikotinhaltigen E-Zigarette das Rauchen
abzugewöhnen oder es zu reduzieren. Ansonsten halte er den derzeitigen Boom für eine
Modewelle.
Von dieser Modewelle ist Bernd Höne, Inhaber des Restaurants Margaux und der Kneipe
„Schäfers Bistro“, noch nicht erfasst worden. „Ich habe noch nicht einen Gast mit einer EZigarette gehabt“, so Höne. Sollte ein Besucher seiner Lokalitäten eine E-Zigarette mit
geruchsneutralen Substanzen benutzen, sei ihm das gestattet. Sein Personal und seine Gäste –
so Höne – müssten nach dem Nichtraucherschutzgesetz nur vor giftigem Tabakrauch
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geschützt werden.
Stichwort Schutz: „Ich würde einen Gast, der aromatisierte Flüssigkeiten wie zum Beispiel
Vanille oder Apfel inhaliert, in den Raucherbereich bitten“, sagt Meike Schlömer, Inhaberin
des gleichnamigen Hotels an der Bahnhofstraße und Geschäftsführerin des Dehoga
Cloppenburg. Andere Gäste könnten sich gerade beim Essen von dem Geruch belästigt
fühlen.
Wie auch immer, E-Zigaretten – egal ob mit oder ohne nikotinhaltiger Flüssigkeit – dürfen
nur an über 18-Jährige abgegeben werden.
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Risikobewertung
Autor: Yuriko Wahl-Immel|16.01.2012
Bestseller E-Zigarette steht vor dem Totalverbot
Die E-Zigarette ist in Deutschland umstrittener denn je. Erste Bundesländer haben den
Verkauf verboten. Sogar in der Heimat der E-Zigarette darf nicht mehr gedampft werden.
Man raucht sie nicht, man dampft sie. Deshalb halten manche die elektrische Zigarette für
gesundheitlich eher unbedenklich. Die E-Zigarette boomt, wird aber von Experten immer
kritischer beäugt. In dem Minigerät aus Akku und elektrischem Vernebler wird eine
Flüssigmischung verdampft und inhaliert. Es wird kein Tabak verbrannt, kein Teer
aufgenommen.
Wie riskant die E-Zigarette ist, was genau in den sogenannten Liquids steckt, welche Schäden
und Nebenwirkungen drohen, ist noch weitgehend unerforscht. Die Warnungen werden
allerdings eindringlicher. Erste Bundesländer haben das Produkt verboten.
"Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass ein Produkt gesundheitlich
unbedenklich ist – und das ist bei der E-Zigarette in keinster Weise gegeben", sagt Martina
Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ).
"Verbraucherschutz funktioniert nur flächendeckend"
"Man sollte bei diesem neuen Produkt, das so massiv auf den Markt drängt, auch aus den
Fehlern der Vergangenheit lernen", mahnt die Expertin mit Blick auf den herkömmlichen
Glimmstängel. "Die normale Zigarette hat im letzten Jahrhundert Millionen Tote verursacht
und wäre nie zugelassen worden, wenn wir das heutige Wissen vor hundert Jahren gehabt
hätten."
Die Rechtslage bei E-Zigaretten in Deutschland ist uneindeutig. In Bayern ist der Handel mit
nikotinhaltigen E-Zigaretten laut DKFZ schon seit der Einführung vor einigen Jahren
untersagt. Im Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalen sie für illegal.
Anfang Januar 2012 folgte Bremen, weiß Pötschke-Langer. "Da könnte etwas ins Rollen
kommen. Die Länder machen sich Gedanken, wie sie gemeinsam vorankommen."
Verbraucherschutz funktioniere nur flächendeckend. Solange man sich in anderen
Bundesländern legal eindecken und übers Internet problemlos ordern kann, brummt das
Geschäft weiter.
Aber: "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft", warnt
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Die Flüssigsubstanzen enthalten der GrünenPolitikerin zufolge so hohe Nikotin-Mengen, dass sie als Arzneimittel einzustufen sind – und
damit nach den strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden müssten. Sind
die erhältlichen Liquids aber allesamt nicht. Ergo gelten Handel und Verkauf in NRW als
rechtswidrig.
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1,2 Millionen deutsche Konsumenten
Viele Fragezeichen gibt es bei den Mixturen. Sie enthalten unterschiedliche Mengen Nikotin
– ein Nervengift und Suchtmittel. Manche sind nikotinfrei, enthalten Aromen wie SchokoKaramell oder Lakritz.
"In der E-Zigarette ist nicht der ganze Dreck drin, sie ist zwar nicht gesund, aber weniger
schädlich", sagt Alexandra Funck. Die 42-Jährige will damit von der herkömmlichen
Zigarette weg. Und: "Es bleiben keine Kippen zurück, keine Asche. Die Klamotten stinken
nicht und man belästigt auch seine Mitmenschen nicht." Das Verbot versteht die
Düsseldorferin nicht. "Dann müsste man auch die normalen Zigaretten verbieten oder nur
noch über die Apotheken verkaufen."
Die Hersteller gehen von 1,2 Millionen Konsumenten hierzulande aus. Marktführer Red Kiwi
bei Hamburg wirbt: "Die E-Zigarette ist die weitaus weniger schädliche Alternative im
Vergleich zur Tabakzigarette."
Das bezweifeln Mediziner. Lungenfachärzte warnen vor schädlichen Auswirkungen auf die
Atemwege. Eine Studie mit 30 Rauchern habe gezeigt, dass schon nach fünf Inhalier-Minuten
auffällig häufig die Atemwege eingeengt waren, wie die Deutsche Gesellschaft für
Pneumologie erklärt. Verantwortlich sei Propylenglykol. Der Dampf bestehe zu 90 Prozent
aus Propylenglykol, das industriell auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird.
Die E-Zigarette könne ebenso süchtig machen wie die normale Zigarette, betont PötschkeLanger. Und dass sie angeblich helfe, beim Rauchen aufzuhören, sei nicht belegt. Die USKontrollbehörde FDA hat in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie krebserregende
Nitrosamine nachgewiesen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung ist zudem offen,
inwieweit ein Risiko für "Passiv-Dampfer" besteht.
Viel zu tun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem
Landesbehörden einzelne E-Zigaretten-Produkte zur Überprüfung vorgelegt haben. In einem
Fall habe das Institut ein Produkt als Arzneimittel eingestuft, es sei bisher nicht in Verkehr
gebracht worden, sagt ein Sprecher.
Verboten ist die E-Zigarette etwa in Norwegen, der Türkei, Schweiz und sogar in China, wo
sie vor 15 Jahren entwickelt wurde. Strikte Regulierung gibt es in Dänemark, Kanada oder
auch in Österreich. Die EU-Kommission will die gesundheitlichen Folgen jetzt genauer
untersuchen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht das Verbot im bevölkerungsreichsten
Bundesland NRW als einen wichtigen Schritt, erklärt eine Sprecherin. Da Gesundheit
Ländersache sei, könne der Bund nicht eingreifen.
Über die ihm untergeordnete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung spricht das
BMG dennoch klare Worte: "Die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem
Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom
Konsum der E-Zigarette abzuraten."
dpa
38
19. Dezember 2011, 15:40 Uhr
Giftige Substanzen
Gesundheitsbehörde warnt vor E-Zigaretten
Elektrische Zigaretten gelten als schadstoffarme Alternative zu herkömmlichen
Glimmstengeln. Doch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt nun vor den
Risiken des Nikotindampfs, in dem auch krebserregende Substanzen nachgewiesen wurden.
Köln - Die Zigarette, die nicht brennt, besteht aus drei Komponenten: einer Kartusche mit
Nikotinlösung, einem elektrisch betriebenen Verdampfer und einem Akku. Zieht man am
Mundstück, springt das kleine Gerät an und erhitzt die Flüssigkeit. Der entstehende Dampf
wird inhaliert und tritt beim Ausatmen als weißes Wölkchen aus dem Mund - er stinkt nicht
und sticht auch nicht in den Augen. Längst sieht die E-Zigarette einem herkömmlichen
Glimmstengel zum Verwechseln ähnlich, ein LED-Lämpchen simuliert sogar die Glut.
Mancher Raucher liebäugelt mit solch einer E-Zigarette, verspricht sie doch Nikotinkonsum
ohne die vielen hochgiftigen Verbrennungsprodukte, die der Rauch einer normalen Zigarette
enthält. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt nun aber vor
Gefahren des Elektropaffens. "Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken
verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin
auch andere gesundheitsschädigende Substanzen", sagte BZgA-Direktorin Elisabeth Pott.
Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf bestehe zu bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol,
das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen könne. Welche gesundheitlichen
Auswirkungen die dauerhafte und wiederholte Inhalation der chemischen Verbindung hat, sei
bisher unbekannt. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat
die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen
Kartuschen auch giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen.
Kommt die Apothekenpflicht? Oder ein Verbot?
Für eine Rauchentwöhnung sind E-Zigaretten laut BZgA-Chefin Pott nicht geeignet: "Für
einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem
Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird."
Wegen des hohen Nikotingehalts fordert das Deutsche Krebsforschungszentrum in
Heidelberg gar, die elektronischen Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Sie dürften dann
nur noch von Apotheken verkauft werden. Besondere Sorgen bereitet den Krebsforschern,
dass sich die E-Zigarette zu einem Einstiegsprodukt in den Tabakkonsum entwickeln könnte.
Besonders die süßen und fruchtigen Aromen gelten als bedenklich, da sie vor allem für
Kinder und Jugendliche attraktiv sind. Junge Menschen könnten von nikotinfreien oder
nikotinarmen Produkten nach und nach auf Produkte mit höherem Nikotingehalt umsteigen,
warnen die Forscher.
Wegen dieser Bedenken erwägt die EU-Kommission, E-Zigaretten in die überarbeitete
Fassung der Tabakproduktrichtlinie aufzunehmen - oder sie alternativ als Medizinprodukt
einzustufen. In beiden Fällen droht der Hightech-Droge eine strenge Prüfung und womöglich
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das Ende des legalen Konsums. Noch gilt die E-Zigarette in vielen EU-Ländern und auch in
Deutschland als Genussmittel. Aber das könnte sich 2012 ändern.
hda
Drogenbeauftragte warnt vor Gefahren der elektronischen Zigarette
Die E-Zigarette, bei der eine Nikotinlösung eingeatmet wird, ist gesundheitlich bedenklich.
Der Konsum von E-Zigaretten, die derzeit stark beworben werden, ist wegen des enthaltenen
Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin sowie unbekannter Inhaltsstoffe mit deutlichen
Gesundheitsrisiken verbunden. Darüber müssen Raucherinnen und Raucher informiert sein,
bevor sie dieses riskante Produkt nutzen. Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält
das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren
langfristige gesundheitliche Gefahren noch unbekannt sind.
Wegen dieser Risiken warnen sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das
Bundesamt für Risikobewertung und das deutsche Krebsforschungszentrum vor der EZigarette. Zur Tabakentwöhnung ist dieses Produkt nicht geeignet, da die E-Zigarette die
Nikotinsucht aufrecht erhält und lediglich eine andere Form des Rauchens darstellt.
Mit der E-Zigarette kann auch nicht das Bundesnichtraucherschutzgesetz umgangen werden.
Das Rauchverbot umfasst im Gesetz alle Arten des Rauchens und unterscheidet nicht
zwischen einzelnen Produkten wie Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen
Zigaretten. Für die nikotinhaltige Flüssigkeit besteht zudem keine arzneimittelrechtliche
Zulassung, daher ist der Handel mit diesen Produkten unzulässig.
40
Angaben zur Lerngruppe
Name (Vorname,
Nachname abgekürzt)
Alter
Schulische
Vorbildung
Einschätzung vorhandener
Kompetenzen
FK
HK
SK
o
o
o
o
o
o
o
+
o
+
+
o
o
18
19
22
25
17
17
23
HSA
HSA
HSA
o
o
o
+
+
o
o
20
17
eSek I
Sek I-RSA
+
+
+
+
+
o
20
17
20
eSek I
Sek I-RSA
+
o
o
o
o
o
o
o
19
21
23
20
37
20
HSA
HSA
HSA
AH
HSA
o
o
o
o
+
o
o
o
o
o
+
o
o
o
o
o
+
o
19
21
FHSR
Sek I-RSA
+
o
+
o
o
o
Sek I-RSA
HSA
eSek I
Sek I-RSA
HSA
Sek I-RSA
Bemerkungen
ruhig
stört viel
leistungsstark
leistungsstark
Klassensprecherin
AV gelöst zum
15.01.?
leistungsstark
Leistungsstark, oft
unkonzentriert
Klassensprecherin
häufig abgelenkt
gute Entwicklung
mündlich
ruhig
Neu ab 16.01.
Neu ab 09.01.
sehr leistungsstark
gute Entwicklung
mündlich
leistungsstark
ruhig
FK = Fachkompetenz, SK = Sozialkompetenz, HK = Humankompetenz
oA = ohne Abschluss, AF = Abschluss der Förderschule, HSA = Hauptschulabschluss, Sek I-HSA = Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss, Sek I-RSA = Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, eSek I = Erweiterter Sekundarabschluss I,
FHSR = Fachhochschulreife, AH = allgemeine Hochschulreife
41
Zielvereinbarungen
42
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