GROSSER RAT WORTPROTOKOLL 47. Sitzung vom 9. Dezember 2014 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Art. 0714-0718) Vorsitzender: Thierry Burkart, Baden Protokollführung: Rahel Ommerli-Peyer, Ratssekretärin Präsenz: Anwesend 133 Mitglieder (Andrea Moll, Sins, bis 15.00 Uhr; Adriaan Kerkhoven, Brugg, bis 15.37 Uhr; Ruedi Donat, Wohlen, und Lilian Studer, Wettingen, bis 16.00 Uhr; Benjamin Brander, Muri, bis 16.05 Uhr; Antoinette Eckert, Wettingen, bis 16.20 Uhr) Abwesend mit Entschuldigung 6 Mitglieder Abwesend ohne Entschuldigung 1 Mitglied Entschuldigt abwesend: Eugen Frunz, Obersiggenthal; Thomas Inniger, Hägglingen; Marlène Koller, Untersiggenthal; Theres Lepori, Berikon; Wolfgang Schibler, Buchs; Herbert Strebel, Muri Unentschuldigt abwesend: Eva Eliassen Vecko, Turgi Behandelte Traktanden Seite 0714 Interpellation Roland Basler, BDP, Oftringen, vom 9. Dezember 2014 betreffend Liste "Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigem Zweck"; Einreichung und schriftliche Begründung 1969 0715 Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden (Sprecherin), und Martin SteinacherEckert, CVP, Gansingen, vom 9. Dezember 2014 betreffend Bedürfnisabklärung von Sprachheilunterricht an der Volksschule; Einreichung und schriftliche Begründung 1969 0716 Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018; Festlegung der Kantons-, Spital- und Finanzausgleichssteuer; Beschlussfassung 1970 0717 Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG); Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten); Änderung; Bericht und Entwurf zur 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung 1980 0718 Ansprache von Grossratspräsident Thierry Burkart, Baden; Schlussansprache Amtsjahr 2014 2001 1968 Vorsitzender: Ich begrüsse Sie zur 47. Sitzung der Legislaturperiode 2013/2016. Es ist die letzte Sitzung dieses Amtsjahrs. 0714 Interpellation Roland Basler, BDP, Oftringen, vom 9. Dezember 2014 betreffend Liste "Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigem Zweck"; Einreichung und schriftliche Begründung Von Roland Basler, BDP, Oftringen, und 5 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken sind steuerlich abzugsfähig. Die entsprechende Liste mit den Institutionen ist sehr lang und kann öffentlich eingesehen werden. https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dfr/dokumente_3/steuern/natuerliche_personen/merkblaette r_np/2012_liste_zuwendungen_a.pdf Betreffend diese Liste drängen sich folgende Fragen auf, welche wir den Regierungsrat bitten zu beantworten: 1. Welche Kriterien haben Organisationen zu erfüllen, damit sie auf diese Liste aufgenommen werden? 2. Inwiefern wird überprüft, ob die auf dieser Liste aufgeführten Organisationen nach wie vor berechtigt sind, darauf erwähnt zu sein und Zuwendungen somit abzugsberechtigt sind? 3. In welcher Regelmässigkeit werden die Unternehmen überprüft? 4. Wie viele Institutionen aus dem Kanton Aargau befinden sich aktuell auf der Liste? 5. Wie viele Institutionen wurden in den letzten 3 Jahren überprüft (bitte pro Jahr angeben)? Die Liste ist sehr umfangreich und es ist denkbar, dass sich Institutionen auf der Liste befinden, welche heute nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck verfolgen oder nicht mehr aktiv sind. Eine regelmässige Überprüfung erscheint uns unerlässlich, ohne aber einen übermässigen Aufwand zu betreiben. 0715 Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden (Sprecherin), und Martin SteinacherEckert, CVP, Gansingen, vom 9. Dezember 2014 betreffend Bedürfnisabklärung von Sprachheilunterricht an der Volksschule; Einreichung und schriftliche Begründung Von Marianne Binder-Keller, CVP, Baden, Martin Steinacher-Eckert, CVP, Gansingen, und 14 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Den wertvollen Beitrag zu einer gesunden Sprachentwicklung, welche der Sprachunterricht leistet, ist grundsätzlich unbestritten. Fragen stellen sich für uns jedoch zum Umfang des Angebotes und zum monierten steigenden Bedürfnis. Wir stellen dem Regierungsrat deshalb folgende Fragen: 1. Inwiefern hat sich statistisch gesehen das Bedürfnis an Sprachheilunterricht in den letzten dreissig Jahren entwickelt? 2. Gibt es eine Analyse über die Ursachen? Beispielsweise: Werden heute Sprachauffälligkeiten behandelt, welche früher als Bagatellfälle angesehen wurden? Haben Kinder heute objektiv gesehen grössere Sprachstörungen als früher oder wird eine Sprachstörung heute lediglich anders bemessen? 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0714-0715 1969 3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, ein Monitoring zu erheben, um eine bessere Bedürfnisabklärung vornehmen zu können? 4. Gibt es messbare Voraussetzungen für die Bewilligung einer Therapie? Gibt es allgemeinverbindliche Kriterien für deren Beendung? Ist die Messlatte für Therapie richtig gesetzt für Fachstellen und für die Schule vor Ort? 5. Wenn der von Lehrpersonen monierte Umstand, dass Eltern immer häufiger Aufgaben an die Schule delegieren zutrifft, stellt sich die Frage, inwiefern Eltern verstärkt in die Verantwortung genommen werden können. Sieht der Regierungsrat Handlungsmöglichkeiten? 6. Was hält der Regierungsrat von der These, dass die gesellschaftliche Realität der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben zunehmend dazu führt, dass die Schule Aufgaben übernehmen muss, welche früher nicht anfielen. Mit anderen Worten: Müsste die Vereinbarkeit von Familienund Erwerbsleben nicht konsequenterweise auch zu einem Ausbau gewisser Leitungen an der Volksschule führen? Der Leistungsumfang an Sprachheilunterricht an der Aargauischen Volksschule liegt momentan bei 122'000 Lektionen. Im Rahmen der Leistungsanalyse hat der Regierungsrat als Sparmassnahme eine Reduktion des Pensenpools um 10 % vorgeschlagen, was zu einer Einsparung von 12'200 Lektionen führt. Für Lehrpersonen war diese Reduktion nicht zumutbar. Sie argumentierten mit einem steigenden Bedürfnis an Therapiestunden. Der Grosse Rat hat diese Massnahme etwas abgemildert und einer Streichung von 5 % zugestimmt. Die Frage, wie viel Therapie denn eigentlich angemessen ist, bleibt jedoch im Raum. Bildungsexperten (beispielsweise Oskar Jenni, Zürcher Kinderspital) sprechen gar von einem eigentlichen Therapiewahn. Anlässlich eines Treffens mit dem Aargauischen Lehrerverband argumentieren Lehrpersonen mit einem steigenden Bedürfnis, sind jedoch ratlos, wenn man nach den Ursachen fragt. Generell moniert wird von ihnen der Umstand, dass die Schule immer mehr Erziehungsaufgaben zu meistern hat, welche vom Elternhaus delegiert würden. Die zunehmende Berufstätigkeit beider Eltern trägt unter Umständen dazu bei, was keinesfalls als Kritik an der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben gewertet werden soll. Im Gegenteil. Doch die Frage, inwiefern das Elternhaus Aufgaben delegiert, welche die Schule notwendigerweise übernehmen muss, steht im Raum und ob diese Aufgabenübertragung letztlich als Tribut an die Vereinbarkeit verstanden werden muss. Ebenso steht die Frage im Raum, in welcher Form Eltern in die Verantwortung bei gewissen Therapieangeboten (u. a. Sprachheilunterricht) besser eingebunden werden können. 0716 Aufgaben- und Finanzplan 2015–2018; Festlegung der Kantons-, Spital- und Finanzausgleichssteuer; Beschlussfassung Fortsetzung der Behandlung der Vorlage-Nr. 14.161-1 des Regierungsrats vom 13. August 2014 samt den abweichenden Anträgen der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) vom 6. November 2014 sowie der Fachkommissionen. Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungsanträgen teilweise zu. Detailberatung Hauptanträge (Fortsetzung) Vorsitzender: Wir fahren fort mit der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) beziehungsweise des Budgets. Ich möchte Sie noch kurz über den Stand des Budgets informieren. Auf Grundlage der gefassten Beschlüsse haben wir im Moment einen Überschuss von 1'090'000 Franken. Antrag 2 Der Regierungsrat beantragt, für das Budget 2015 die einfache Kantonssteuer auf 94 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 5 % festzulegen. Die Kommission KAPF stimmt dem regierungsrätlichen Antrag zu. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1970 Robert Obrist, Schinznach, beantragt im Namen der Grünen Fraktion, für das Budget 2015 die einfache Kantonssteuer auf 97 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 5 % festzulegen. Hans-Ruedi Hottiger, Zofingen, beantragt, namens der CVP-Fraktion für das Budget 2015 die einfache Kantonssteuer auf 94 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 0 % festzulegen. Kathrin Scholl-Debrunner, SP, Lenzburg: Ein Spielwürfel ist so konzipiert, dass die gegenüberliegenden Punkte zusammen die Zahl sieben ergeben – die Zahl der Vollkommenheit, wie sie schon seit Tausenden von Jahren genannt wird. Sieben Farben im Regenbogen, die Mondphasen, sieben fette und sieben magere Jahre etc. Da man beim Würfeln nur die eine Zahl sehen kann, die obenauf liegt, braucht es das Wissen über die Ganzheit, damit man weiss, welche Zahl versteckt ist. Sie fragen sich zu Recht, was das mit den Steuern zu tun hat. Aus Sicht der SP vergisst der Regierungsrat, dass es zwei Seiten braucht, um ein Ganzes, die Ausgewogenheit, zu erhalten. Eine stabile Finanz- und Wirtschaftslage braucht nicht nur die Sicht auf die Ausgaben, sondern auch auf die Einnahmen. Nur unter Berücksichtigung beider Aspekte kann eine nachhaltige und stabilisierende Finanzpolitik erreicht werden. Auch die SP ist der Ansicht, dass ausgeglichene Finanzhaushalte sinnvoll für eine nachhaltige Entwicklung sind. Der Regierungsrat schreibt in seiner Botschaft auf Seite 8: "Der flexible Arbeitsmarkt, das hohe Bildungsniveau, kontinuierliche Innovation und weltweite wirtschaftliche Vernetzung tragen zur stabilen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft bei." Zum hohen Bildungsniveau: Haben Sie die PISA-Resultate (Programme for International Student Assessment) für den Kanton Aargau zur Kenntnis genommen? Sie sind fallend und dies in mehr als nur einem Bereich. Zur kontinuierlichen Innovation: Wie viele Projekte wurden zurückgestellt, gestrichen, reduziert, die Innovation in den Kanton gebracht hätten? Wenn nun, wie ebenfalls ausgeführt, neue, vom Bund übertragene, Aufgaben, neue Bundesregelungen oder ein Leistungsausbau vorgenommen wurden, dann ist dies demokratisch entstanden und politisch gewollt. Es ist nicht gewollt, dass diese Aufgaben einfach zulasten anderer Bereiche finanziert werden. Wenn mehr Leistung gefordert wird, dann hat dies seinen Preis! Der Hinweis, dass andere Kantone noch einschneidendere Pakete schnüren müssen, macht es nicht besser – im Gegenteil. Es zeigt, dass das Ignorieren der Kehrseite des Würfels, hier in diesem Fall die Einnahmeseite, angesichts des hochgelobten, aber leider nicht mehr nur zielführenden, Steuerwettbewerbs zum Allerheilmittel vieler erkoren wurde. Zudem, es gibt zwei Möglichkeiten, eine Zahl zu sehen; man kann sie absolut oder in Relation zu Vergleichszahlen sehen. Die 5 ist auf einem Sechserwürfel eine hohe Zahl, auf einem Hunderterwürfel ist die 5 eine sehr kleine Zahl. Es ist unverständlich, dass das monierte Ausgabenwachstum primär absolut und nicht im Verhältnis zu relevanten Vergleichsgrössen gesetzt wird. Beispielsweise liegt das BIP-Wachstum (Bruttoinlandsprodukt) bis zum Jahr 2018 deutlich über dem Ausgabenwachstum. Daher ist die SP-Fraktion überzeugt, dass neben sinnvollen und zielführenden Einsparungen auch einnahmenseitig Änderungen, zum Beispiel durch Steuererhöhungen respektive durch Anpassungen beim Steuergesetz, notwendig werden. Da wir mit der Steuerpolitik so nicht einverstanden sind, Änderungen im Antrag 2 aber nicht als den richtigen Ansatz sehen, werden wir uns bei Antrag 2 enthalten. Robert Obrist, Grüne, Schinznach: Ich habe bereits in meinem Eingangsvotum erwähnt, dass wir uns für eine moderate Anhebung des Steuerfusses einsetzen werden. Wir sagen Ja zu einem Staat, der seinen Aufgaben nachkommt. Wir sagen aber auch Ja, wenn es darum geht, diese Aufgaben zu bezahlen. Wir sind der Meinung, dass der Kanton seine Leistungen bereits heute effizient und effektiv erbringt. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1971 Ja, wir sind dafür, die Investitionen auch im Bildungsbereich zu erhöhen. Es sind Investitionen in die Zukunft. Ja, wir sind bereit, für die von uns erwarteten Leistungen für die Natur, die Kultur, die Gesundheit und im sozialen Bereich zu bezahlen. Leider scheint die von uns vorgeschlagene Beschränkung des Pendlerabzugs in der Steuererklärung auf maximal 3‘000 Franken im Grossen Rat nicht mehrheitsfähig zu sein. Es zeichnet sich allerdings bereits jetzt ab, dass Kanton und Gemeinden auf diese Einnahmen in Höhe von rund 60 Millionen Franken inskünftig nicht werden verzichten können. Die Staatsquoten- und Steuerquotenbremse gemäss § 3 GAF (Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen) lautet: "Bei der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung ist das Ziel einer stabilen und wenn möglich sinkenden Staats- und Steuerquote zu berücksichtigen." Die Welt von heute ist einem rasanten Wandel unterworfen. Wir leben nicht mehr im 20. Jahrhundert. Das Zurückfahren der Staatsquote nur schon auf den Stand von vor zehn Jahren kann kein Ziel sein, zumindest kein Ziel, das wir verfolgen sollten. Die Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Natur und Landwirtschaft, können ohne massive Leistungseinbussen nicht auf diesen Stand zurückgefahren werden. Wir beziehen heute mehr Leistungen und wir wollen auf diese nicht verzichten. Deshalb setzen wir auf eine Stabilisierung der Staatsquote und nicht auf deren Senkung. Diese Senkung ist nicht möglich ohne massiven Leistungsabbau. Wir sind davon überzeugt, dass die Steuern in den nächsten Jahren ohnehin erhöht werden müssen. Mindestens drei Gründe sprechen dafür: 1. Wir beziehen mehr Leistungen vom Staat. Das Schweizervolk hat dieses Jahr zu FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) Ja gesagt. Die entsprechenden Kantonsbeiträge sind im AFP 2015 – 2018 noch gar nicht enthalten, sondern werden erst im AFP 2016 – 2019 erscheinen. Diese Leistungen sind bestellt, wir werden sie bezahlen müssen. 2. Der Kanton Aargau muss seinen Verpflichtungen nachkommen. Ich nenne ein einziges Beispiel, und es geht diesmal nicht um den Naturschutz: Es kann doch nicht sein, dass künftig Bussen verjähren, weil wir nicht in der Lage sind, genügend Haftplätze zur Verfügung zu stellen. 3. Wir plündern zurzeit die Bilanzausgleichsreserve. Es ist falsch, dass wir dies in Zeiten einer prosperierenden Wirtschaft tun. Deren Auflösung sollte auf Rezessionsjahre konzentriert sein. Um die ohnehin bevorstehende Steuererhöhung moderat und verträglich zu gestalten, beantragen wir, die einfache Kantonssteuer für das Budget 2015 von 94 Prozent auf 97 Prozent zu erhöhen. Diese vorgeschlagene Steuererhöhung ist moderat. Der Zeitpunkt, sie anzupacken, ist gekommen. Eine Steuererhöhung ist nie einfach. Zeigen Sie Mut und Verantwortungsbewusstsein für unseren Kanton, damit dieser seine Aufgaben wahrnehmen kann. Zeigen Sie Mut und Verantwortungsbewusstsein für eine Zukunft, die Entwicklungen zulässt! Unterstützen Sie die von uns vorgeschlagene moderate Steuererhöhung. Hans-Ruedi Hottiger, Parteilos, Zofingen: Ich spreche zum Schlussantrag 2. Es geht um die Kantonssteuer. Uns geht es konkret um den Steuerzuschlag Finanzausgleich. Dazu wollen wir einen Antrag stellen. Ich möchte kurz mit Ihnen zurückblicken. Im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAG) gibt es § 6. Dort wird geregelt, wie dieser Finanzausgleichsfonds geäufnet werden soll. In § 6 haben wir in den letzten Jahren diverse Änderungen oder Ergänzungen angebracht. Das letzte Mal, als es darum ging, die Gesetzgebung über die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen zu beschliessen. Dort haben wir im Abs. 2 noch zwei Sätze hinzugefügt. In diesen beiden Sätzen wurde eine Aussage über den Umfang des Fonds gemacht. Wir haben dort gesagt, dass dieser Fonds in der Regel das Zweifache der Auszahlungen enthalten soll. Im Jahr 2014 hatte dieser Fonds einen Umfang von etwa 220 Millionen Franken. Wir haben das Gefühl, dass es in dieser Zeit eben nicht angezeigt ist, jetzt die Steuern für die juristischen Personen zu erhöhen, wenn wir gleichzeitig einen Fonds mit 220 Millionen Franken haben. Unser Antrag lautet: Namens der CVP-Fraktion wird beantragt, für das Budget 2015 die einfache Kantonssteuer auf 94 Prozent, die Spitalsteuer auf 15 Prozent und den Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen und für juristische Personen auf 0 Prozent festzulegen. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1972 Peter Voser, CVP, Killwangen: Die CVP unterstützt den Antrag von Hans-Ruedi Hottiger. Wir haben keinen Grund, der Wirtschaft eine fünfprozentige Steuererhöhung aufzubrummen, ohne dass zwingender Bedarf dafür besteht. Beim Finanzausgleichsgesetz heisst es in § 6 Mittelherkunft: "Der Fonds soll in der Regel einen Bestand aufweisen, welcher der Summe der Ausgleichsbeträge der beiden vorangegangenen Zahlungsjahre entspricht." Mit einem Fondsbestand in Höhe von 223,7 Millionen Franken haben wir deutlich mehr. Zwei Jahre bedeuten circa 90 bis 110 Millionen Franken. Im Weiteren heisst es, dass der Zuschlag entfällt, sofern der Fondsbestand die Auszahlungen der letzten vier Jahre erreicht. In den letzten vier Jahren wurden Zahlungen von insgesamt 197,1 Millionen Franken ausgelöst. Damit ist eigentlich das Thema beendet und ich frage mich, warum trotzdem ein Aufschlag von 5 Prozent budgetiert wurde. Wie wir wissen, ist ein neuer Finanz- und Lastenausgleich in Bearbeitung. Wie stark dieser dann jedes Jahr vom Ausgleichsfonds abhängig sein wird, wissen wir noch nicht. Wir haben noch keine Vorlage erhalten und noch nicht darüber beschliessen können. Ich werde mich aber sicherlich wehren, wenn dieser Fonds zum Selbstbedienungsladen verkommen sollte. Wir wissen auch, dass die Budgetierung fast immer auf der Ausgabenseite zu hoch war. Bedenken, dass eine Fusionswelle der aargauischen Gemeinden den Fondsbestand massiv schmälern könnte, sind unbegründet, ist doch die Fusionseuphorie verflogen. Die Bevölkerung und die Gemeinden sind in der Fusionsfrage deutlich zurückhaltender geworden. Meines Erachtens haben wir seit 2009, also seit rund fünf Jahren, für die juristischen Personen keinen Steuerzuschlag mehr erhoben. Der Fonds hat sich während dieser Zeit von der Spitze mit 280 Millionen Franken auf 223,7 Millionen Franken reduziert. Letztes Jahr hatten wir ohne Steuerzuschlag eine Abnahme von lediglich 5,5 Millionen Franken. Also können wir sicher noch mindestens 1 – 2 Jahre warten, bis diese Erhöhung notwendig wird, sofern dann die Budgetzahlen stimmen und sich der Fondsbetrag massiv verringert hat. Aus meiner Sicht stützt sich das Gesetz auf ausgewiesene Zahlen. Massgebend sind die letzten vier Rechnungsjahre sowie der Fondsbestand per 31.12.2013. Den Fondsbestand per 31.12.2014 kennen wir noch nicht definitiv und dürfen ihn deshalb auch noch nicht in Betracht ziehen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag von Hans-Ruedi Hottiger zuzustimmen. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Zum Thema Steuererhöhung: Ich nenne ein paar Zahlen, damit man sich wieder einmal bewusst ist, was der Kanton Aargau so einnimmt. Der Kanton Aargau hat in wenigen Jahren, nämlich genau in den letzten 10 Jahren, 44,0 Prozent mehr Steuern eingenommen. In diesem Zeitraum haben sich die Ausgaben für die Bildung von 1,1 Milliarden Franken auf 1,6 Milliarden Franken, also um 48,0 Prozent erhöht. Im gleichen Zeitraum hatten wir in der Primarschule 10,0 Prozent weniger Schülerinnen und Schüler. Sie merken, etwas läuft falsch. Im gleichen Zeitraum haben wir die Ausgaben in der sozialen Wohlfahrt von 500 Millionen Franken auf 758 Millionen Franken gesteigert, sprich um 50,0 Prozent. Die Ausgaben insgesamt stiegen um 43,0 Prozent und die Teuerung lag im gleichen Zeitraum bei 8,2 Prozent. Sie merken, die von der SP geförderte Politik wird verdammt teuer. Oder um mit den Worten von Margaret Thatcher (1925 – 2013) zu sprechen: "Das einzige Problem des Sozialismus ist, dass ihnen irgendwann das Geld der anderen Leute ausgeht." Also bitte, verschonen Sie uns von Steuererhöhungen! Noch zwei Fakten zu den Steuern im Kanton Aargau: Zur Einkommenssteuer: Hier tragen 48,0 Prozent der Bürger und Bürgerinnen dieses schönen Kantons 13,0 Prozent bei. 14,0 Prozent unserer geschätzten Mitbürger tragen aber 47,0 Prozent der Steuereinnahmen. Zur Vermögenssteuer: Hier haben wir 67,0 Prozent "Gratis-Bürger", die bezahlen also keine Vermögenssteuer und 4,0 Prozent tragen 63,0 Prozent aller Steuern. Ich würde diesen Steuerzahlenden Sorge tragen! Maya Meier, SVP, Staufen: Die SVP Fraktion lehnt diesen Steuererhöhungsantrag der Grünen entschieden ab. Unsere Ausgaben steigen jedes Jahr. Anstatt dieses explosionsartige Ausgabenwachstum endlich in den Griff zu bekommen, will die linke Ratshälfte nun einfach die Steuern erhöhen. Und dies notabene zwei Wochen nach der Leistungsanalyse, mit welcher wir die Gebühren bereits schmerzlich – und ganz klar gegen den Willen der SVP – erhöht haben. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1973 Links und grün sein muss schon ganz einfach sein. Ganz nach dem Motto: "Chef, ich habe meine Ausgaben nicht mehr im Griff, jetzt brauche ich eine Lohnerhöhung!“ Und das ist ja sogar die Realität. Unsere Steuereinnahmen steigen Jahr für Jahr! Auch künftig budgetieren wir steigende Steuereinnahmen. Wir müssen jetzt also unbedingt das Kostenwachstum in den Griff bekommen, um das Erfolgsmodell des Kantons Aargau nicht zu gefährden. Unsere Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen dürfen nicht noch stärker zur Kasse gebeten werden. Bitte lehnen Sie diesen Antrag der Grünen ab. Dieter Egli, SP, Windisch: Nur eine Präzisierung, weil von der linken Ratshälfte gesprochen wurde. Wir haben gesagt, dass wir uns bei dieser Frage enthalten. Wir sind nicht dafür, dass man den Steuerfuss erhöht, sondern wir sind dafür, dass man die Steuertarife richtig anpasst. Zu Andreas Glarner: Sie haben heute Vormittag gesagt, ich hätte das Parlament verunglimpft. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie jetzt 67,0 Prozent der Bevölkerung verunglimpft. Ich finde, auch das wäre eine Entschuldigung wert! Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Es ist schade, dass viele Anträge in der KAPF nicht vorbesprochen werden konnten. Die beiden jetzt gestellten Anträge wurden in der KAPF nicht gestellt und deshalb auch nicht fundiert behandelt. Zum Finanzausgleichsfonds: Hier wurde uns vom Regierungsrat mitgeteilt, dieser sei nicht mehr hoch genug und deshalb müsse der Steuerzuschlag für die juristischen Personen wieder auf 5 Prozent festgelegt werden. Die anderen Steuerfüsse bleiben gemäss Antrag des Regierungsrats gleich. Der Antrag war in der KAPF unbestritten und wurde mit 10 gegen 0 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, unterstützt. Zu Kathrin Scholl: Für mich ist übrigens die 13 die vollkommene Zahl, das ist die Anzahl KAPF-Mitglieder. Es gibt zwei Tatsachen. 1. Das Budget ist auch ohne Steuererhöhung ausgeglichen. Das war auch in der KAPF-Beratung so und deshalb wurde vermutlich auch keine Steuerhöhung beantragt. Diese ist auch jetzt nicht notwendig. 2. Zum Steuerzuschlag für juristische Personen: Das Gesetz schreibt vor, dass der Fondsbestand eine Mindestgrösse haben muss, nämlich die Summe der vier letzten Auszahlungen. Nur steht im Gesetz leider nicht, ob es sich um die Budgetjahre oder die Rechnungsjahre handelt. Weil dieser Antrag in der Kommissionsberatung nicht gestellt wurde, wurde diese Frage auch nicht fundiert abgeklärt. Bei einem Bezug auf die Rechnungsjahre müsste der Steuerzuschlag meines Erachtens nicht erfolgen. Bei einem Bezug auf die Budgetjahre müsste er laut Gesetz jedoch erfolgen. Tendenziell neige ich dazu, zu sagen, man müsste diesen § 6 des Finanzausgleichsgesetzes auf die Rechnungsjahre bezogen betrachten. Dann müsste man den Steuerzuschlag nicht erheben. Ich wäre aber dankbar, wenn solche Anträge künftig in der Kommission gestellt würden; dann hätten wir jetzt fundierte Grundlagen, um darüber abzustimmen. Das wäre schön. Aber entscheiden Sie nach Ihrer persönlichen Empfindung – dann wird es schon richtig sein. Roland Brogli, Landammann, CVP: Ich spreche zu den allgemeinen Steuern. Zum Zuschlag Finanzausgleich wird nachher mein Kollege Dr. Urs Hofmann Stellung nehmen. Die Erhöhung des Steuerfusses für das Budget 2015 macht im Moment wirklich keinen Sinn. 3 Prozent entsprechen 48 Millionen Franken. Der Regierungsrat lehnt den Antrag mit folgender Begründung ab: Mit den bisherigen Beschlüssen weist das Budget 2015 einen leichten Überschuss aus, er beträgt über eine Million Franken, wie wir gehört haben. Solange das Budget einen Überschuss aufweist, ist eine Steuerfusserhöhung finanzpolitisch nicht notwendig. Wir wollen keine Steuern auf Vorrat erheben, um damit den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Unternehmen Kaufkraft zu entziehen. Im Budget 2015 sind 77 Millionen Franken als Auflösung aus der Bilanzausgleichsreserve budgetiert. Wir haben diese Reserve in guten Zeiten geschaffen, um sie in konjunkturell schwierigeren Zeiten wieder auflösen zu können. Solange die Bilanzausgleichsreserve noch besteht, würden Steuerfusserhöhungen nur dazu führen, dass der Abbau dieser Reserve verzögert wird. Ein solcher Beschluss 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1974 widerspricht der Zielsetzung der Bilanzausgleichsreserve und kann dem Volk nicht verständlich vermittelt werden. Eine lineare Steuerfusserhöhung, geschweige denn eine Diskussion, wie wir sie jetzt führen, macht heute zu diesem Zeitpunkt weder finanziell, strukturell noch politisch Sinn. Der Regierungsrat hält deshalb an seinem Antrag für die allgemeinen Steuern fest und bittet Sie, diesen zu unterstützen. Dr. Urs Hofmann, Landstatthalter, SP: Der Kommissionssprecher hat bereits darauf hingewiesen: Leider lag dieser Antrag von Herrn Grossrat Hottiger in den Kommissionsberatungen nicht vor. Deshalb war es auch nicht möglich, dort die Zahlen darzulegen und Ihnen aufzuzeigen, weshalb dieser Antrag mit den gesetzlichen Vorgaben nicht übereinstimmt und rechtswidrig ist. § 6 des Finanzausgleichsgesetzes (FLAG) gibt vor, dass der Finanzausgleichsfonds einerseits durch einen jährlichen Zuschlag der natürlichen Personen von 0 bis 3 Prozent gespiesen wird. Hier hat der Grosse Rat diese ganze Spannweite zur Verfügung. Andererseits wird er durch einen jährlichen Zuschlag von minimal 5 bis 15 Prozent auf den einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern für die juristischen Personen alimentiert. Als Ausnahmeregel wird in § 6 Abs. 3 festgehalten: "Weist der Fonds einen Bestand auf, der die Summe der in den vier vorangehenden Zahlungsjahren ausgerichteten Beiträge übersteigt, entfällt der Zuschlag nach Abs.1 lit. b." Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Das ist auch kein gesetzgeberisches Versehen oder etwas, das man aus irgendwelchen Gründen ungeschickt formuliert hat. In der alten Regelung, die bis ins Jahr 2009 Gültigkeit hatte, war bei den juristischen Personen zwingend ein Steuerzuschlag in Höhe von 15 Prozent vorgegeben. Das hat letztlich zu einem zu hohen Fondsbestand geführt. In der Debatte um die Neuregelung dieser Bestimmung gab es verschiedene Anträge. Einerseits wurde eine Spannweite von 5 bis 15 Prozent verlangt, andererseits von 0 bis 15 Prozent. Das hätte man so beschliessen können. Andere wollten 10 bis 15 Prozent. Beschlossen wurde die Spannweite von 5 bis 15 Prozent mit dem zitierten Aussetzungsmechanismus, der sich auf die letzten vier Zahlungsjahre bezieht. Zusätzlich wurde später die Möglichkeit eingeführt, dass der Grosse Rat im Rahmen der ihm zustehenden Kompetenz als Richtlinie einen Zweijahresbestand des Fonds vorsehen soll. Aber immer nur dann, wenn auch die Möglichkeit besteht, unter die Minimallimite 5 Prozent zu gehen, besteht die Möglichkeit, den Steuerzuschlag für juristische Personen gänzlich aufzuheben. Die Zahlen zeigen, dass die Leistungen der letzten vier Jahre bei 197 Millionen Franken liegen. Der Fondsbestand wird im Jahre 2014 – diese Zahlen liegen uns vor und stehen fest – bei 186 Millionen Franken, also unterhalb dieser vierjährigen Zahlungen, liegen. Im nächsten Jahr 2015 wird es sogar so sein, dass ohne den Zuschlag eine Differenz von 50 Millionen Franken entstehen würde. Mit dem Zuschlag von 5 Prozent wird der Fondsbestand auch nächstes Jahr noch 35 Millionen Franken unter dem Vierjahresdurchschnitt der letzten Jahre liegen. Auch die Beiträge und Zahlungen für das Jahr 2015, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte unter Ihnen wissen es, sind bereits verfügt und stehen betragsmässig fest. Noch nicht völlig klar sind einzig und allein die zusätzlichen Beiträge, die sogenannten Sonderzahlungen und die Zusammenschlussbeiträge. Sie spielen jedoch von ihrer Dimension her keine entscheidende Rolle. Damit steht aufgrund der vorliegenden Berechnungen fest, dass der Fonds, ohne den Steuerzuschlag für die juristischen Personen in Höhe von 5 Prozent, ab 2015 den Bedarf der letzten vier Jahre nicht mehr deckt und deshalb keinen gesetzeskonformen Bestand mehr aufweist. Das hat den Regierungsrat bewogen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, den minimalen Steuerzuschlag von 5 Prozent zu beantragen. Das hier jetzt versucht wird, mit irgendwelchen rabulistischen (spitzfindigen/wortklauberischen) Formulierungen die gesetzlichen Vorgaben zu unterlaufen, ist meines Erachtens für einen Grossen Rat, der selbst diese Bestimmungen festgelegt hat, bedenklich. Ich bitte Sie, diesen rechtswidrigen Antrag abzulehnen und dem Antrag des Regierungsrats zuzustimmen. Zudem kann aufgrund der heute vorliegenden Planungen – am Freitag wird die Anhörungsvorlage für den neuen Finanzausgleich präsentiert werden – auch nicht davon ausgegangen werden, dass 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1975 die vertikalen Zahlungen des Finanzausgleichs nach einer Revision der Finanzausgleichsgesetzgebung spürbar tiefer liegen werden als heute. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls auch zeitlich befristete Übergangsbeiträge zur Abfederung von reduzierten Zahlungen an diejenigen Gemeinden, die durch die Revision des Finanzausgleichs geringere Beiträge erhalten werden, vorgesehen sind. Wenn man hier jetzt, entgegen den gesetzlichen Vorgaben, zu tiefe Beiträge einnimmt, werden auch die Ausgestaltung und die Möglichkeiten des neuen Finanzausgleichs geschmälert, was der Regierungsrat als ausgesprochen ungünstiges Zeichen für eine ohnehin schwierige Gesetzgebungsrunde betrachten würde. Auch unter diesem Aspekt bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Peter Voser, CVP, Killwangen: Ich will auch davon ausgehen, dass wir nur gesicherte Daten verwenden. Die sicheren Daten sind nach meiner Auffassung die letzten vier Zahlungsjahre. Die letzten vier Zahlungsjahre ergeben einen Betrag in Höhe von 197,1 Millionen Franken. Der letzte gesicherte Fondsbestand des Ausgleichstopfs sind 223,7 Millionen Franken. Alle anderen Zahlen beruhen auf Annahmen. Sie sind nicht effektiv ausgewiesen oder beschlossen. Deshalb haben wir gar keine andere Wahl, als dieser Erhöhung nicht zuzustimmen. Dr. Urs Hofmann, Landstatthalter, SP: Ich muss Herrn Grossrat Voser leider korrigieren. Dieser Betrag in Höhe von 223,7 Millionen Franken ist der Fondsbestand anfangs Jahr. Aber die Gemeinden haben glücklicherweise Zahlungen aus dem Finanzausgleich erhalten. Sie nehmen sie auch entgegen, wenn wir sie ihnen im Verlauf des Jahres überweisen. Der Fondsbestand per Ende Jahr wird noch bei rund 186 Millionen Franken liegen. Im nächsten Jahr sind die Beiträge bereits verfügt. Jede Gemeinde weiss aufgrund der Mitteilung des Kantons, wie hoch die Finanzausgleichsbeiträge und die Abgaben im kommenden Jahr sein werden. Diejenigen des laufenden Jahres sind bereits bezahlt. Man kann bei einem solchen Vergleich nicht auf die Zahlen von Ende 2013 abstellen, wenn im laufenden Jahr 2014 Zahlungen erfolgt sind. Insofern begreife ich diese Rechnung wirklich nicht. Die Zahlungen sind somit bereits erfolgt, die Schulden sind bezahlt. Man weiss, was jetzt noch im Fonds ist. Es werden 186 Millionen Franken sein, also weniger als 197 Millionen Franken, wie von Ihnen angenommen. Man weiss auch, was nächstes Jahr bezahlt werden wird. Der Ausgleichsfonds wird rasch sehr stark ins Minus geraten, wenn wir an dieser Stelle so mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen. Ich bitte die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Saal, sich dessen bewusst zu sein. Wir wollen nicht wieder in die Situation geraten, die wir in den 1990er Jahren hatten, als der Finanzausgleichsfonds seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Auch unter diesem Aspekt – und im Interesse der Gemeinden in unserem Kanton – bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Wie auch immer Sie zu entscheiden gedenken, dieser Entscheid ist budgetneutral. Wir sprechen von 16 Millionen Franken, die wir zusätzlich in den Finanzausgleichsfonds einzahlen oder nicht; dies bei einem Saldo in Höhe von rund 200 Millionen Franken. In diesem Topf wird es so oder so noch etwas Geld haben. Wie man das Recht auslegen muss, dass es korrekt ist, darüber kann man sich tatsächlich streiten. Abstimmungen Gegenüberstellung 1 Antrag Obrist (Kantonssteuer 97 %): 13 Stimmen Fassung Regierungsrat/Kommission KAPF gemäss Vorlage (Kantonssteuer 94 %): 106 Stimmen Gegenüberstellung 2 Fassung Regierungsrat/KAPF gemäss Vorlage (Steuerzuschlag Finanzausgleich juristische Personen 5 %): Antrag Hottiger (Steuerzuschlag Finanzausgleich juristische Personen 0 %): 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 89 Stimmen 40 Stimmen 1976 Hauptabstimmung Dem unveränderten Antrag gemäss Vorlage wird mit 113 gegen 2 Stimmen zugestimmt. Antrag 3 (neu) Antrag 3 wurde bereits im Rahmen der Detailberatung des Aufgabenbereichs 010 'Grosser Rat' beraten und wie folgt behandelt: Folgender Antrag der Kommission KAPF wurde in der Abstimmung mit 72 gegen 57 Stimmen abgelehnt: "Die Grundentschädigung der Mitglieder des Grossen Rats gemäss § 58a des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) wird mit Wirkung ab dem 1. April 2015 auf jährlich Fr. 4'000 festgesetzt." Vorsitzender: Von Grossrätin Maya Meier wurde ein neuer Antrag 4 eingereicht. Maya Meier, SVP, Staufen: Wir haben die Kurve gerade noch einmal gekriegt und ein vordergründig ausgeglichenes Budget verabschiedet. Alles andere hätte die SVP-Fraktion auch nicht akzeptiert und das Budget 2015 abgelehnt. Somit ziehe ich den angekündigten Antrag zurück, der ein ausgeglichenes Budget verlangt hätte. Das bedeutet aber keinesfalls, dass wir mit dem vorliegenden Budget zufrieden sind. Die Ausgaben wachsen weiterhin rasant. Aus meiner Sicht hätten wir viel mehr herausholen müssen. In den nächsten Jahren werden wir noch vor viel grösseren Problemen stehen, dann nämlich, wenn die irreführende Bilanzausgleichsreserve endlich komplett aufgebraucht ist. Wir haben es heute schon mehrfach gehört, dass diese Reserve eigentlich für wirtschaftlich schwierige Zeiten reserviert gewesen wäre. Ich freue mich bereits heute auf die Budgetverhandlungen in den nächsten Jahren. Ich bin überzeugt, dass wir mit den drohenden Defiziten im Nacken viel konstruktiver über Kostenreduktionen diskutieren werden. Vorsitzender: Der Antrag wurde zurückgezogen. Antrag 4 (Antrag 3 gemäss Botschaft; Schlussabstimmung Budgetjahr 2015) Kurt Emmenegger, SP, Baden: Ich spreche gleichzeitig zu den neuen Anträgen 4 und 5. So können wir ein bisschen Zeit sparen. Die Debatte über den AFP zeigte leider eine zunehmende Pervertierung des FDP-Wahlslogans aus dem letzten Jahrhundert: "Weniger Staat, mehr Freiheit." Der war schon damals falsch. Zu einer in den bürgerlichen Fraktionen weit verbreiteten Haltung, die Andreas Glarner jeweils in gewohnt provokativer Art auf den Punkt bringt: "Jeder Franken, den man dem Staat gibt, ist ein Franken, der aus dem Fenster geworfen ist." Nur, Andreas Glarner, stellvertretend auch für viele bürgerliche Ratskollegen und -kolleginnen, ist uns bis heute die Antwort schuldig geblieben, wie er es ohne all die grundlegenden staatlichen Leistungen, wie Geburtsabteilung im Spital, Bildungswesen, die praktischen Dinge, wie Strassen oder vielleicht sogar ÖV, auf den Platz 113 im Grossen Rat geschafft hat und es jeweils dienstags immer wieder schafft. Ich gehe mal davon aus, dass er weder hoch zu Ross noch auf dem Stahlross quer über die Felder und Wälder nach Aarau reitet. Man bekommt selbst als staatskritisch denkender Mensch den Eindruck, dass sich die SVP immer mehr in Richtung des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Spontispruchs "Macht aus dem Staat Gurkensalat!“ bewegt. Sie folgt nämlich einer Logik, die da heisst: Steuern senken, staatliche Leistungen abbauen; dies, um wiederum Steuern senken zu können und so weiter und so fort. Letzten Dienstag hat Thomas Burgherr den Staat mit einer Privatfirma verglichen. Er hat aber den fundamentalen Unterschied zwischen einem Gemeinwesen und einer Privatfirma offensichtlich nicht 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1977 begriffen. Bei einem Gemeinwesen sind grundsätzlich alle Interessen der Mitglieder zu integrieren, damit es nicht auseinanderfällt. Da kann nicht alles rein pekuniär (finanziell) und kurzfristig rentieren. Hingegen kann eine Privatfirma frei entscheiden, auf welche Geschäftsfelder sie sich fokussieren will und alles, was nicht rentiert, abstossen. Nun zu einer ernsthafteren bürgerlichen Begründung für tiefe Staats- und Steuerquoten, die vorhin wieder angesprochen wurde – nämlich, dass Unternehmen über mehr Geld frei verfügen können. Es ist heute gar nicht das Problem der schleppenden und unsicheren Wirtschaftsentwicklung, ganz im Gegenteil. Übers Ganze gesehen hat es mehr als genug Geld im Umlauf. Natürlich auch hier zwischen den kleinen gewerblichen Einzelfirmen und den Aktionären der grösseren Firmen ungleich verteilt. Die deutsche Commerzbank verlangt bereits heute Negativzinsen, wenn Firmen ihr Geld bei ihr parkieren wollen. Es hat also mehr als genug Geld, aber es wird leider nicht genügend investiert, weil es an der Nachfrage mangelt. Hauptgrund ist die Lohnentwicklung der letzten 12 bis 15 Jahre, die weit hinter der Produktivitätsentwicklung zurück blieb: Lohnentwicklung rund 3,0 Prozent, Produktivitätsentwicklung über 10,0 Prozent. Damit wird eine grundlegende ökonomische Regel unseres Wirtschaftssystems verletzt. Wenn also die Firmen nicht wirklich investieren und der Privatkonsum stottert – wer bleibt dann übrig, um die nötige Nachfrage zu generieren? Nur der von Thomas Burgherr letzten Dienstag verteufelte Staat hat die nötige ökonomische Kraft, um die Nachfrage zu stimulieren! Das Rezept der viel zitierten schwäbischen Hausfrau, ja nicht mehr auszugeben als einzunehmen, mag ja für einen Privathaushalt stimmen. Wobei, wenn man hier genauer hinsieht, stimmt es eben auch nicht, weil ein normaler schwäbischer Haushalt ebenfalls eine Hypothek auf dem Haus hat. Für eine Volkswirtschaft geht es überhaupt nicht auf. In unserem Wirtschaftssystem kann es nicht nur Gläubiger geben, sondern es muss systembedingt auch immer Schuldner geben. Sonst kommt der Wirtschaftsmotor ins Stottern! In diesem Sinne ist das, was hier beschlossen wird oder wurde, völlig kontraproduktiv und nicht zukunftstauglich. Finanzdirektor Roland Brogli hat letzten Dienstag in seinem Votum über die scheinbar missliche Lage des Staatshaushalts vor allem externe Faktoren verantwortlich gemacht. Mitverantwortlich für das absolute Ausgabenwachstum sind neue, vom Bund übertragene Aufgaben. Die Gründe auf der Einnahmenseite liegen vor allem bei den Mindereinnahmen vonseiten der Schweizerischen Nationalbank sowie die Abflachung der Einnahmen aus dem Finanzausgleich und den Beteiligungen. Das ist nur zum Teil richtig, war aber bereits vor der letzten Steuergesetzrevision 2012 bekannt. Diese und die vorausgegangenen Steuergesetzrevisionen bleiben daher für uns der Hauptgrund für die jetzige Situation der Staatsfinanzen. Zu Andreas Glarner noch eine kleine Anmerkung: Man kann natürlich den Leuten Sand in die Augen streuen, wenn man nur sagt, um wie viel Prozent die Ausgaben oder die Einnahmen gewachsen sind. Entscheidend ist, in welchem Verhältnis zum Wirtschaftswachstum Einnahmen oder Ausgaben steigen. Die Steuern sind zwar in den letzten zehn Jahren um 10,0 Prozent gestiegen, aber das BIP ist um mehr als 10,0 Prozent gestiegen. Wir werden dem Budget 2015 "contre cœur" zum Durchbruch verhelfen, damit die SVP aus dem Staat nicht Gurkensalat machen kann. Die Planjahre 2016 – 2018 lehnen wir jedoch ab. Wir werden unsere Energie auf die Einnahmenseite konzentrieren, damit wir in den kommenden Jahren nicht solchen Budgets, welche überhaupt nicht nachhaltig sind, zustimmen müssen. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Zu Kurt Emmenegger: Geschätzter Kurt Emmenegger, diesen Schlagabtausch machen wir vielleicht einmal bei einem Bier. Ich habe hier das Parteiprogramm der SP, habe aber nicht alle Seiten ausgedruckt. Das Papier war mir echt zu schade. Alleine im Vorwort kommt dreimal das Wort Sozialismus vor. Die Vision heisst demokratischer Sozialismus, die Überwindung des Kapitalismus (...). Ich glaube, man braucht hier nicht weiter auszuholen. Sie haben mir nicht so gut zugehört, wie ich Ihnen. 1. Der Gurkensalat, aus dem wir den Staat machen würden, war 1968 ein sehr geflügeltes Wort – allerdings Ihrer und nicht unserer Fakultät. Das sind ja diejenigen Leute, die gesagt haben, sie hätten es nicht erreicht, hätten den Marsch durch die Institutionen noch vor sich: Schellenberg, Schawinski und wie die Übeltäter alle heissen – AltBundesrat Moritz Leuenberger sei hier verschont. Sie haben es inzwischen erreicht und alle diese 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1978 Leute stehen zuoberst: Ruth Dreifuss und wie sie alle heissen. Und alle diese Leute haben uns mit einer verheerenden Ausgabenpolitik dorthin geführt, wo wir heute stehen. Es sind also nicht die minderen Steuereinnahmen, das habe ich Ihnen erklärt mit 44,0 Prozent plus, sondern es ist die verheerende Ausgabenpolitik, die uns dorthin gebracht hat, wo wir heute sind. Weil ich es so gerne erwähne, tue ich es hier auch noch einmal. Wenn wir an unserer Schule Aargau einem 39-jährigen Primarlehrer bei 13 Wochen unterrichtsfreier Zeit und 28 Wochenlektionen über 100'000 Franken Lohn bezahlen, einer Sekundarlehrerin im gleichen Altersbild 120'000 Franken und einem der mehr als unnötigen Schulleiter 140'000 Franken, dann haben wir irgendetwas falsch gemacht. Wenn ich jetzt noch zur Ehrenrettung Folgendes sagen darf: Ich führe mit meinen vier Gemeinderatskollegen Oberwil-Lieli wie eine Firma. Und ich darf Ihnen sagen, wir haben die Steuern gesenkt. Wir machen es erfolgreich. Wir haben all den staatlichen "Bockmist" ausgemistet. Wir machen vieles nicht mehr. Wir haben jetzt 62 Steuerprozente, die es zu erreichen gilt, wenn man es als Sozialdemokrat nachmachen möchte. Ab nächstem Jahr führen wir sechs Steuerämter bei uns. Das ist es: Staatliche Leistungen zusammenfassen und Unnötiges abbauen! Für die Negativzinsen, geschätzter Kurt Emmenegger, da ist, glaube ich, die katastrophale EU mit ihrem noch viel katastrophaleren Euro zuständig, nicht aber die arme Commerzbank. Zum Schluss: Lieber Kurt Emmenegger, lassen Sie es "uns" machen, dann kommt es gut! Thomas Burgherr, SVP, Wiliberg: Lieber Kurt Emmenegger, Ihr Votum hat mich hervorgerufen. Dieser Rundumschlag gegen die Wirtschaft verwundert mich nicht. Aber es erschreckt mich gleichwohl immer wieder. Die Kraft des Staats kommt von den Bürgerinnen und Bürgern, und insbesondere von der Wirtschaft. Wovon sollte sonst der Staat leben? Die Unternehmungen tragen in diesem Land auch gesellschaftlich eine ganz grosse Verantwortung. Wieso ist kein Vergleich von der Wirtschaft zum Staat möglich? Andreas Glarner hat es gesagt und am Beispiel seiner Gemeinde gezeigt, wie es funktioniert! Die Unternehmungen – das sollten Sie als Gewerkschafter wissen – müssen heute wirtschaftlich und effizient arbeiten. Sie müssen sparen, sonst gehen sie kaputt. Es herrscht ein grosser Konkurrenzkampf, und mit diesem muss man umgehen können. Auch in der Politik herrscht Konkurrenz. Hier muss der Kanton Aargau vorwärts machen. Wir müssen schauen, dass wir den erreichten Stand behalten respektive ausbauen können. Meine geschätzten Damen und Herren, lieber Regierungsrat, es funktioniert nur mit Sparen. Regierungsrat Brogli hat es gesagt. Dieses Jahr ist die Steuererhöhung kein Thema. Ich bin überzeugt, nächstes Jahr reden wir wieder darüber. Wir werden kämpfen, dass es nicht so weit kommt. Der Staat muss mit seinen Mitteln haushälterisch umgehen, lieber Kurt Emmenegger. Früher sassen die Gewerkschaften und die Unternehmer im gleichen Boot, und das hat uns erfolgreich gemacht. Vor 50 oder 100 Jahren haben die Gewerkschaften und die Sozialisten hohe Verdienste erreicht. Heute ist es leider nicht mehr so. Heute arbeiten die Gewerkschaften praktisch nur noch gegen uns. Ich führte schon oft Verhandlungen mit den Gewerkschaften; es ist heutzutage eine Katastrophe. Sie haben es uns heute wieder gezeigt, wie Sie sich gegen die Unternehmungen stellen. Das kann es aber wirklich nicht sein. Titus Meier, FDP, Brugg: Werter Kurt Emmenegger, für den Fall, dass dieses Votum nochmals gehalten werden sollte: Das Zitat des FDP-Slogans lautet korrekt: "Mehr Freiheit und Verantwortung, weniger Staat." Die Verantwortung wird beim Zitieren meistens vergessen, aber sie ist sehr wichtig bei einem Zitat. Pascal Furer, SVP, Staufen, Präsident der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF): Das nun vorliegende Budget schliesst mit einem Ausgabenwachstum in Höhe von 3,5 Prozent. Das Budget, wie es aus der Kommissionsberatung hervorging, wurde von der KAPF mit 10 gegen 3 Stimmen unterstützt. Demnach fiel der Würfel wie folgt: Die 10 oben, die 3 unten. Abstimmung Dem Antrag wird mit 105 gegen 17 Stimmen zugestimmt. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0716 1979 Antrag 5 (Antrag 4 gemäss Botschaft; Schlussabstimmung Planjahre 2016–2018) Die Kommission KAPF beantragt folgende Ergänzung: "Die Planjahre 2016–2018 der 44 Aufgabenbereiche werden, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen sind, mit folgender Auflage genehmigt: Das Budget 2016 ist so auszugestalten, dass ein Defizit vermieden wird." Der Regierungsrat stimmt der Ergänzung zu. Abstimmung Dem Antrag KAPF wird mit 90 gegen 41 Stimmen zugestimmt. Beschluss 1. a) Für das Budget 2015 wird die durchschnittliche prozentuale Anpassung der Löhne auf 1 % festgelegt. 1. b) Die Globalbudgets werden über alle Aufgabenbereiche im Saldo um denjenigen Betrag reduziert, der dem Verzicht auf die Einmalprämie entspricht. 2. Für das Budget 2015 wird die einfache Kantonssteuer auf 94 %, die Spitalsteuer auf 15 %, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen auf 0 % und für juristische Personen auf 5 % festgelegt. 3. Die Grundentschädigung der Mitglieder des Grossen Rats gemäss § 58a des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rats und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) wird auf jährlich Fr. 5'000 belassen. 4. Das Budget 2015 der 44 Aufgabenbereiche wird, wie es aus den Beratungen hervorgegangen ist, beschlossen. 5. Die Planjahre 2016–2018 der 44 Aufgabenbereiche werden, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen sind, mit folgender Auflage genehmigt: Das Budget 2016 ist so auszugestalten, dass ein Defizit vermieden wird. Wie aus den Beratungen hervorgegangen beträgt der Saldo der Finanzierungsrechnung im Budgetjahr 2015 rund -1 Mio. Franken (anstatt -1.6 Mio. Franken). 0717 Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG); Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten); Änderung; Bericht und Entwurf zur 1. Beratung; Eintreten, Detailberatung und Gesamtabstimmung Behandlung der Vorlage-Nr. 14.163-1 des Regierungsrats vom 20. August 2014 samt den abweichenden Anträgen der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) vom 30. Oktober 2014. Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungsanträgen zu, die Prüfungsanträge der Kommission VWA lehnt er teilweise ab. Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Der Revisionsbedarf für das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) liegt einerseits in neuen regulatorischen Anforderungen der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) zur Kapitalausstattung sowie zur Corporate Governance begründet. Andererseits sind in den letzten Jahren einige parlamentarische Vorstösse überwiesen worden, die eine Prüfung der Rechtsformänderung und der Staatsgarantie fordern sowie eine verschärfte politische Kontrolle beim Kauf von Gesellschaften. Am 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1980 deutlichsten wurde aber eine Motion überwiesen, wonach ein Geschäftsleitungsmitglied künftig nicht mehr als zwei Mal so viel wie ein Mitglied des Regierungsrats verdienen darf. Alle diese Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld und aus dem Parlament hat der Regierungsrat in das revidierte Gesetz aufgenommen: So soll die Gesamtkapitalquote, die künftig als Kennzahl an die Stelle des bisherigen Eigenkapitaldeckungsgrads tritt, an die Anforderungen der FINMA angepasst werden. Die Mitglieder des Bankrats sollen zukünftig anstatt vom Parlament vom Regierungsrat für jeweils ein Jahr gewählt werden. Die Amtszeitverkürzung soll im gleichen Zug auch bei anderen Staatsanstalten angepasst werden. Der Kauf von Gesellschaften durch die AKB soll künftig ab einer bestimmten Kaufpreishöhe einem Beschluss des Regierungsrats unterliegen. Schliesslich soll die Vergütung eines einzelnen Geschäftsleitungsmitglieds entsprechend der überwiesenen Motion nach oben begrenzt werden. Auf weitere Vorschläge zur Rechtsformänderung und zur Aufhebung oder Teilaufhebung der Staatsgarantie verzichtet der Regierungsrat, da diese Themen in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Ablehnung stiessen. Diese Vorschläge hätten nicht zuletzt mithelfen sollen, künftig die Finanzierung der Sonderlasten des Kantons sicherzustellen. Denn aufgrund der nicht mehr erwirtschafteten Überschüsse und der abnehmenden Beteiligungserlöse, vor allem im Energiebereich, ist diese nicht mehr wie bis anhin gewährleistet. Der Regierungsrat schlägt dem Parlament nun eine mittelfristige Erhöhung der Abgaben der AKB an den Staat – nach Erreichen der neuen Ziele für die Gesamtkapitalquote – vor, die auf dem gesetzlichen Status quo basiert und nicht reglementarisch fixiert ist. Gleichwohl enthält das vorliegende Geschäft auch eine Änderung im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten: So soll die Verbuchung der Heimfallverzichtsentschädigungen der Kraftwerke zugunsten der Sonderlasten im Gesetz vorgeschrieben werden. Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) diskutierte die Vorlage an ihren beiden Sitzungen vom 25. September und 30. Oktober dieses Jahres. Neben dem Departementsvorsteher des DFR (Departement Finanzen und Ressourcen), Regierungsrat Roland Brogli sowie dem Leiter Abteilung Finanzen, Peter Reimann, standen der Kommission auch Dieter Egloff, Präsident des Bankrats und Luc Tschudin, Leiter Legal & Compliance der AKB, Rede und Antwort. Eintreten auf das Geschäft war in der Kommission unbestritten, wenn auch unter den Fraktionen ein verschieden hoher Zufriedenheitsgrad herrschte und die grundsätzliche Beurteilung des Geschäfts sehr unterschiedlich ausfiel: Die SVP legte Wert auf die konsequente Umsetzung der Maximalvergütung, die ihrer Meinung nach genauer definiert sein und auch Sozialbeiträge umfassen müsste. Zudem stellte sie die Bestimmung zur Grundkapitalausstattung in Frage. Die SP dagegen plädierte für deren Erhöhung, zudem zeigte sie sich erfreut darüber, dass in der Gesetzesrevision keine Privatisierungsabsichten mehr Platz gefunden hätten. Für die FDP ist die Gesetzesvorlage gerade aus diesem Grund als verunglückt zu betrachten und letztlich sehr enttäuschend. Auch der Vertreter der EVP bezeichnete die Vorlage in diesem Sinn als eigentlich dem Status quo entsprechend. Von allen Fraktionen kritisiert – oder zumindest sehr kontrovers beurteilt – wurde die vom Regierungsrat offensichtlich beabsichtigte Kompetenzverschiebung bei der Wahl des Bankrats von der Legislative hin zur Exekutive. Zu den verschiedenen genannten Anliegen folgen noch genauere Ausführungen in der Detailberatung. Vorerst empfehle ich dem Grossen Rat im Namen der Kommission VWA, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Zuallererst danke ich dem Kommissionspräsidenten für seine gute Schilderung der Kommissionsdebatte. Er hat sich im Vergleich zu heute Morgen, als er noch eine katastrophale Leistung hingelegt hatte, stark gesteigert. Besten Dank. Zum Thema AKB: Diese Vorlage ist ja, wenn Sie sich die Anhörungsvorlage vor Augen führen, eigentlich sehr mager. Der Berg hat insgesamt eine Maus geboren. Ich persönlich bedaure, dass beispielsweise die Motionen von Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg oder von Thierry Burkart, dem heutigen Grossratspräsidenten, aus dem Jahr 2005 oder von Gregor Biffiger – uralte Motionen – nicht umge- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1981 setzt worden sind. Da nützt es wenig, wenn man sagt, in der Vernehmlassung zur Anhörungsvorlage hätte es kritische Stimmen gegeben. Ich habe immer gemeint, innert vier Jahren müsse man Motionen umsetzen und Vorschläge ans Parlament weiterleiten. Aber scheinbar gilt das nicht mehr. Es nützt uns dann auch nicht viel, wenn wir im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) diese vierjährige Frist auf drei Jahre verkürzen, wenn sie ohnehin nicht ernst genommen wird. Wichtig ist für die SVP-Fraktion Folgendes: 1. Dass die Kompetenzen, die wir bis heute im Zusammenhang mit der Aufsicht über die AKB haben, weiterhin beim Grossen Rat liegen, es also zu keiner Verschiebung hin zum Regierungsrat kommt. 2. Dass der Lohndeckel in Höhe von 600'000 Franken für das oberste Management nicht nur beschlossen, sondern auch abgesichert wird, sodass es keine Hintertüre gibt, um auszuweichen. 3. Dass die Kompetenz für Übernahmen von anderen Unternehmungen an das Parlament geht. Das wäre die Umsetzung der Motion von Peter Voser. Zu Punkt 2: Bei den Löhnen ist es wirklich wichtig, dass wir nicht einfach einen Lohndeckel festlegen und dann der Bank und ihren Organen weiterhin ermöglichen, auf dem Umweg über die Pensionskasse trotzdem wieder eine Million Franken Lohn zu bezahlen. Wir treten insgesamt auf die Vorlage ein, machen aber unsere Zustimmung am Schluss vom Ausgang dieser beiden Punkte abhängig: Einerseits Lohndeckel/Wirksamkeit/Hintertüre und andererseits Kompetenz zur Genehmigung von Übernahmen beim Parlament. Ruth Jo. Scheier, GLP, Wettingen: Die GLP-Fraktion begrüsst das vorgeschlagene Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKB) und tritt auf das Geschäft ein. In der Detailberatung der Synopse hat lediglich die Abschaffung der Staatsgarantie etwas zu reden gegeben. Die Mehrheit der GLP-Fraktion ist der Meinung, dass die Staatsgarantie bei einer Staatsbank durchaus weiterhin Sinn macht. Falls die AKB jedoch dereinst privatisiert würde, müsste man diesen Punkt sicher wieder diskutieren. Die Frage der Privatisierung stellt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht und die Frage der Staatsgarantie scheint uns zu wenig relevant, als dass man sie gesondert betrachten müsste. Wir werden den Prüfungsantrag zur Staatsgarantie mehrheitlich ablehnen. Wir sind der Meinung, dass es hier keine weitere Prüfung braucht, sondern viel eher einen Entscheid. Des Weiteren sind wir mit der vorliegenden Botschaft und den Anträgen aus der Kommission VWA einverstanden. Wir werden auch keine weitergehenden Anträge unterstützen. Regula Bachmann-Steiner, CVP, Magden: Die CVP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein. Wir sind mit der Stossrichtung der Änderungen – auch wenn es kleine sind – einverstanden. Wir befürworten, dass Rechtsform und Staatsgarantie bei dieser Revision nicht zur Diskussion stehen. Es ist uns bewusst, dass durch die Beibehaltung der Staatsgarantie die AKB einen Wettbewerbsvorteil geniesst. Bedenken Sie aber bitte, von den 24 Schweizer Kantonalbanken besitzen heute noch 21 eine Staatsgarantie. Nur zwei haben keine mehr. Ein Verzicht auf die Staatsgarantie würde in unserem Kanton nicht verstanden und vom Volk nicht akzeptiert werden. Zudem gilt es zu bedenken, dass die Staatsgarantie für unseren Kanton in Sachen Refinanzierung auch ein Vorteil ist. Der Sicherheit messen wir einen sehr hohen Stellenwert zu. Das wird ja im Moment auch auf internationaler Ebene diskutiert. Sicherheit ist höher zu gewichten als Risiko und Profit. Der Festsetzung der Gesamtkapitalquote um 4,0 Prozent über den regulatorischen Mindestanforderungen stimmen wir zu. Dieser Kapitalpuffer gibt die notwendige Sicherheit und Solidität. Bei der Wahl des Bankrats spricht sich die CVP mehrheitlich für die heutige Regelung aus. Wir befürworten die Wahl des Bankrats durch den Grossen Rat. Zur Lohnfrage: Die Löhne sind ausgeufert. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Eine Staatsbank darf da nicht mitmachen. Sie darf sich nicht auf Exzesse einlassen, sondern sollte im Sinne der Vorbildwirkung Grenzen setzen. Wir stimmen deshalb der Begrenzung auf den zweifachen Bruttolohn eines Mitglieds des Regierungsrats zu. Zum Prüfungsantrag, der im Zusammenhang mit dem Vergütungsreglement gestellt wird: Wir finden ihn sinnvoll. Es wurde nämlich gesagt, dass die Bank einen gewissen Puffer und eine gewisse Flexibilität braucht. Da soll der Regierungsrat nochmals über die Bücher gehen, damit wir in der Kommis- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1982 sion diese Sache noch einmal diskutieren können. Wir meinen, wir bleiben beim doppelten Lohn. Hingegen kann man bei den weiteren Vergütungen allenfalls noch diskutieren. Die Beibehaltung der bisherigen Rechtsform wird von uns befürwortet. Wir werden uns zu den Sonderlasten sowie der Übernahme oder Teilübernahme gegebenenfalls in der Detailberatung noch äussern. Franco Mazzi, FDP, Rheinfelden: Zur Ausgangslage der AKB aus Sicht des Markts: Es ist eindeutig. Der Konsument – der Bürger, die Bürgerin – sie schätzen das heutige Modell der AKB. Die AKB stellt eine Bank dar, die dem Staat gehört und damit Sicherheit vermittelt. Sie wird deshalb von vielen zunehmend als ihre Bank gewählt. Mit einer angestrebten Gesetzesänderung hätte sich nun aus Sicht der FDP die Chance ergeben, das bisher schon erfolgreiche Modell zu liberalisieren und die AKB in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, welche sich gut aufgestellt im Markt hätte bewähren können. Dies zwar ohne die Sicherheit einer Staatsgarantie, dafür aber auch ohne Eingriffe der Politik in die Lohngestaltung, in die Akquisitionsstrategie etc. Wir haben uns auf die Kommissionsdiskussionen gefreut. Unser Ziel war die grösstmögliche Liberalisierung. Die Resultate aus diesen Sitzungen waren ernüchternd. Wir mussten feststellen, dass die FDP mit diesem Anliegen ziemlich alleine dasteht. So wurde schon der Antrag zur Prüfung einer Aktiengesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung des Kantons deutlich abgelehnt. Angenommen hingegen wurde mit einer knappen Mehrheit der Antrag zur Prüfung eines Wegfalls der Staatsgarantie. Zur Erinnerung: Diese Staatsgarantie entspricht etwa 50,0 Prozent einer Jahreswirtschaftsleistung des gesamten Kantons Aargau. Das Fazit daraus lautet: Die Mehrheit der Aargauer Parteien im Grossen Rat will keinen Systemwechsel. Zu haben wäre man für etwas Einschränkungen in der Führung der Bank, zu etwas Modellpflege, zu "ein bisschen Verwaltungsräteln". Der Nachteil von "ein bisschen Verwaltungsräteln" kann sein, dass man die Nachteile des bestehenden Modells mit den Nachteilen eines liberalisierten Systems verbindet. Wir werden deshalb lediglich den Antrag zur Prüfung der Entlassung des Kantons aus der Haftung unterstützen und uns im Übrigen den Anträgen des Regierungsrats anschliessen. So entheben wir ihn nicht seiner Verantwortung. Die FDP wird auf das Geschäft in 1. Lesung eintreten. Stefan Haller, BDP, Dottikon: Namens der BDP bedanke ich mich beim Departement DFR und dem Regierungsrat für die Ausarbeitung der in unseren Augen ausgewogenen Vorlage. Wir treten hiermit darauf ein. Wir sind zu Recht stolz auf unsere AKB, welche in den letzten Jahren, trotz teilweise widrigster Umstände, sehr stabil in der Finanzwelt stand. Wenn es der BDP hier und heute möglich ist, diesem Haus eine solide Grundlage zu erhalten, so ist dies für uns eine Selbstverständlichkeit. Für die BDP ist es allerdings unverständlich, wie innerhalb der Kommission VWA ein Prüfungsantrag zur Abschaffung der Staatsgarantie gestellt werden konnte. Es wäre ein Widerspruch in sich, die Bank nach wie vor als Staatsbank laufen zu lassen, während man gleichzeitig den Schutzmantel der Staatsgarantie entfernen würde. Somit lehnen wir auch diesen Prüfungsantrag entschieden ab. Für die BDP geht das eine nicht ohne das andere. Würde man die AKB komplett losbinden, wären wir zwar diese Verpflichtung los, hätten dann aber auch keine Rechte mehr auf unsere Kantonalbank. Natürlich könnten wir die Rechtsform ändern. Die BDP ist hier offen für eine Diskussion, wir wollen jedoch keine "Fünfer-und-Weggli-Variante". Bei den Wahlkriterien in den Bankrat verlangt die Kommission VWA in § 8 eine Reduktion auf "... bei Amtsantritt noch nicht 14 Jahre im Amt waren". Gleichzeitig werden die Mitglieder des Bankrats, siehe § 7, für vier Jahre gewählt. In den Augen der BDP ist das ein Widerspruch. Deshalb stellen wir hier einen entsprechenden Änderungsantrag. Die BDP wird den Antrag "Wahl des Bankrats durch den Grossen Rat" ablehnen und somit der ursprünglichen Fassung des Regierungsrats zustimmen. Wir sind generell der Meinung, dass die AKB stärker entpolitisiert werden sollte. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1983 Für uns wäre es wünschenswert gewesen, wenn der Regierungsrat nach wie vor im Bankrat vertreten wäre, analog einer Aktiengesellschaft, wo der stärkste Aktionär ja auch im Verwaltungsrat vertreten ist. Wir werden aber die Streichung dieses Paragrafen nicht aktiv bekämpfen. Wir werden in diesem Fall mehrheitlich den Anträgen des Regierungsrats respektive der Kommission VWA zustimmen, haben aber in der Detailberatung noch die eine oder andere Wortmeldung. Viviane Hösli, SP, Zofingen: Die SP-Fraktion ist darüber erleichtert, dass die Vernehmlassung bezüglich Privatisierung der AKB derart deutlich ausgefallen ist. Eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der AKB hat die SP seit jeher bekämpft. Die Aargauische Kantonalbank (AKB) übernimmt wichtige volkswirtschaftliche Aufgaben, welche weiterhin von der Politik, und damit letztlich vom Volk, gesteuert werden sollen. Gemäss § 2 des gültigen AKB-Gesetzes fördert die AKB die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Kantons und berücksichtigt dabei besonders die Bedürfnisse seiner Bevölkerung. Die AKB ist also für alle Menschen und Unternehmen im Aargau wichtig und soll in deren Auftrag auch vom Staat und der Politik überprüft werden. Dies ist für uns der Grundsatz, der hinter der Staatsgarantie steht, und für welchen wir uns als Fraktion und als Partei in der Vergangenheit eingesetzt haben und notfalls auch in Zukunft einsetzen werden. Die SP stimmt allen Anträgen der Kommission VWA zu und unterstützt auch die Prüfungsanträge – mit Ausnahme des Prüfungsantrags zur Staatsgarantie. Wir sind überzeugt, dass die Abschaffung der Staatsgarantie nicht der richtige Weg ist und vor dem Volk keine Chance hätte. Für uns unbestritten ist der Punkt in Bezug auf die Gesamtkapitalquote und auf die Änderungen aufgrund der regulatorischen Bestimmungen. Wie aufgrund der veränderten Regelung eine höhere Gewinnausschüttung möglich sein soll, ist uns unklar und wir bezweifeln, dass das gemäss Botschaft zu erreichende Ziel einer schnelleren Abtragung der Sonderlasten ohne steigende Gewinne der Bank erreicht werden kann. Die Abtragung der Sonderlasten wird von uns weniger hoch priorisiert als die Stabilität der Bank, welche, wie bereits erwähnt, wichtige volkswirtschaftliche Aufgaben im Kanton übernimmt. Das in § 17 Abs. 2 festgelegte Ziel bezüglich höherer Gesamtkapitalquote gegenüber den regulatorischen Richtlinien können wir unterstützen. Wir zweifeln jedoch daran, dass dies tatsächlich in fixen Prozentpunkten festgehalten werden kann. Wir können uns durchaus vorstellen, dass in Zukunft eine Situation eintritt, in welcher diese Quote um einen höheren Prozentpunkt übertroffen werden könnte. Wir werden daher später einen Antrag stellen mit dem Ziel, diesen Paragrafen flexibler zu gestalten. Unsere klare Unterstützung hat auch die Begrenzung der Lohnbezüge der Geschäftsleitungsmitglieder und des Direktionspräsidenten oder der Direktionspräsidentin. Wir haben uns grundsätzlich immer gegen exzessive Löhne ausgesprochen, nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch bei Staatsbetrieben. Der Fall Andreas Waespi und die Tatsache, dass Herr Rudolf Dellenbach sich bereit erklärt hat, die Leitung der Bank bis im Frühjahr 2016 zu behalten, ändert an unserer Einstellung nichts. Wir unterstützen die beiden Prüfungsanträge zur Entschädigung, da wir der Meinung sind, dass zum einen die Transparenz grösser werden sollte und wir zum anderen tatsächlich der Ansicht sind, dass das gesamte Vergütungssystem der Bank unter die Lupe genommen werden soll. Warum sich die Aargauer Kantonalbank nicht dem Gesamtarbeitsvertrag des Bankpersonalverbands anschliesst, ist für uns unklar und sogar etwas zynisch, wenn wir bedenken, wie die Bank die Löhne des Kaders verteidigt. Würde das AKB-Gesetz, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, genehmigt, bleibt schlussendlich einzig die Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung in der Kompetenz des Grossen Rats. Argumentiert wird dabei vonseiten des Regierungsrats mit der Corporate Governance, aber auch mit der Minder-Initiative (Eidgenössische Volksinitiative gegen die Abzockerei). Diese Argumentation ist unsinnig, wenn sie nicht auch bei der Vergütung nachvollzogen wird. Insbesondere stossen wir uns aber an der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Wahlgremiums des Bankrats. Wir sind überzeugt, dass der Grosse Rat die richtige Wahlbehörde ist und sehen keinen Grund, warum dies geändert werden sollte. Ein Gesetz aufgrund von Enttäuschungen mit eigenen Wahlvorschlägen ändern zu wollen, zeugt von wenig Stil und Weitsicht. Aus unserer Sicht sollen 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1984 sowohl die Wahl als auch die Entlastung und die Abberufung in der Kompetenz des Grossen Rats verbleiben. Auch die Amtsdauer von einem Jahr erscheint uns zu kurz für eine nachhaltige strategische Führung der Bank. Hingegen ist es für uns durchaus eine Option, dass der Regierungsrat weiterhin im Bankrat Einsitz nimmt. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen. Die SP-Fraktion wird die meisten Anträge der Kommission VWA unterstützen, wehrt sich aber dezidiert gegen eine Abschaffung der Staatsgarantie. Urs Plüss, EVP, Zofingen: Die Finanzindustrie ist gierig, masslos, schamlos, ohne Moral und zuweilen sogar unbelehrbar. Das sind Attribute, die man leider ohne schlechtes Gewissen aufzählen kann. Auf die AKB treffen diese sicher nicht im vollen Ausmass zu. Die AKB war bodenständiger, genügsamer, ja sogar etwas moralischer als die Marktbegleiter. Wobei ich jetzt hier den Begriff Moral etwas gedehnt habe. Vor uns liegt nun ein Gesetz, welches sicherstellen soll, dass die AKB auch in Zukunft eine gesellschaftsfähige Bank bleibt. Es ist sicher nicht der grosse Wurf, den viele vielleicht erwartet oder erhofft haben, aber es hat pragmatische Anpassungen, welche mehrheitsfähig sind, der Bank den Rahmen klarer definiert und trotzdem den Handlungsspielraum nicht abwürgt. Es ist nicht vorgesehen, dass die AKB in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird und auch die Staatsgarantie soll beibehalten werden. Es hat sich gezeigt, dass dem Bürger und dem Kanton bei einer Rechtsformänderung kein Vorteil erwächst, sondern nur finanzielle Nachteile, sprich das Abliefern von Steuern nach Bern. Und faktisch dürfte der Kanton die AKB trotzdem retten, auch wenn die Staatsgarantie wegfallen würde. Also kann man diese Garantie auch gleich stehen lassen und dafür vom Triple A profitieren. Ebenfalls als richtig erachten wir, dass die Wahl des Bankrats beim Grossen Rat verbleibt. Die AKB ist eine Volksbank und der Grosse Rat ist die Volksvertretung. Somit ist es nicht minder logisch, dass diese Kompetenz beim Grossen Rat verbleibt. Die Wahl des Bankrats auf vier Jahre dient der Kontinuität. Die Festlegung auf die neue Regelung, dass ein Mitglied des Bankrats bei seiner Wahl das 68. Altersjahr noch nicht vollendet hat, soll verhindern, dass Mitglieder innerhalb der Amtsperiode ersetzt werden müssen. Diese Regelung muss man aber konsequenterweise gleich bei allen Institutionen einführen, beispielsweise der SVA (Sozialversicherung Aargau), der BVSA (BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau) usw., und dies somit auf den Seiten 9, 10, 13 und 15 in der gelben Synopse anpassen. Bei der Beschränkung des Bruttolohns kommt der Unmut über die exorbitanten Löhne gewisser CEOs (Chief Executive Officer) in der Finanzbranche zur Geltung. Eine Beschränkung drückt damit den Willen des Grossen Rats aus. In der Diskussion zu dieser Beschränkung hat sich aber gezeigt, dass die Festlegung auf das Zweifache des Bruttolohns eines Regierungsrats zu gewissen Umsetzungsschwierigkeiten betreffend Lohnabstufungen führt. Das System wird dabei etwas starr empfunden und führt zu Marktnachteilen. Die Kaderlöhne sind bei den Marktbegleitern durch diese Androhung nicht unter Druck geraten. Also kann dies als Zeichen gedeutet werden kann, dass die Limite vielleicht etwas zu tief angesetzt worden ist. Diesbezüglich werden wir in der Detailberatung einen Antrag stellen, ohne damit aber den damaligen Willen des Grossen Rats zu strapazieren. Die EVP tritt auf die Vorlage ein. Gertrud Häseli, Grüne, Wittnau: Die AKB ist sicher die beste Milchkuh im Stall des Finanzdirektors. Doch die Grünen fragen sich, womit wird diese Kuh gefüttert? Wir denken an die strukturierten Produkte und die Finanzpakete, die geschnürt werden, um den Kunden verkauft zu werden, und stellen uns Fragen, ob es richtig ist, auf diese Weise Geld zu verdienen. Die vorliegende Gesetzesvorlage ist ein Beitrag, unsere Bank im Zaum zu halten. Die oberste Bankbehörde soll künftig wie bisher durch das Parlament gewählt werden. Die Löhne sollen ein Entgelt für geleistete Arbeit sein; ein grosszügiger Griff in die Geldkisten lehnen wir ab. Die Grünen stimmen den Prüfungsanträgen zur Überprüfung der Vergütungsreglemente zu und treten auf diese Vorlage ein. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1985 Dr. Roland Bialek, EVP, Buchs: Was mich an dieser Botschaft stört, ist der Titel. Da steht geschrieben, es gehe um die Änderung des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank und um die Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten. Das ist wie bei einer Flasche, auf welcher steht: In dieser Flasche gibt es Wein und Essig. Und man fragt sich nun: Was soll das? Oder es ist so etwas wie eine kleine Geschichte, in der ein Lausbube entdeckt, dass seine Taschen leer sind und er zufällig vor einer Bank steht. Und wir merken schon, wie die Phantasie beginnt, und wir denken, um Himmels Willen, soll doch der Lausbube keinen Blödsinn machen. Nur beim kleinen Lausbuben geht ja die Geschichte meistens so aus, dass dann die Mutter oder der Vater kommt und ruft: "Komm nach Hause und mach deine Hausaufgaben!" Ich habe etwas Mühe mit dieser Zusammenstellung. Erstens denke ich auch nicht, dass der Regierungsrat der kleine Lausbube sein kann. Er ist viel grösser und muss Verantwortung übernehmen. Wir besitzen eine Kantonalbank, das heisst, wir haben Verantwortung für diese Bank und tun, was für diese Bank nützlich ist und sollten das andere lassen – und vor allem nicht zu viel manipulieren. Zweitens hat derjenige, der die Sonderlasten hat, auch Verantwortung für die Sonderlasten, aber das ist eine ganz andere Geschichte. Das muss viel längerfristiger angeschaut werden. Hier braucht es eine grundsätzliche Strategie und man sollte sicher nicht irgendwo in Versuchung geraten, eine billige Lösung anzustreben. Ich habe Mühe, wenn Botschaften zwei so unterschiedliche Aspekte zusammenbringen. Sander Mallien, GLP, Baden: Ich danke Dr. Roland Bialek für sein Votum. Ich sehe es ähnlich. Ich melde mich spontan, weil ich kaum glauben konnte, was da für Heimatliebe kundgetan wurde und auch wie gut und schön die Kantonalbank sei. Natürlich ist sie gut und schön. Aber es ginge ihr noch viel besser, wenn wir sie in die Freiheit entlassen würden. Es kam das Argument, es sei nötig, die Kantonalbank zu pflegen, weil diese bei der Finanzierung des Kantons hilft. Bullshit! Gemäss der Ratingagentur Standard & Poors wurden der Standard und das Rating der AKB zusammen mit anderen Schweizer Banken um eine Stufe, ein sogenannter Notch (Feinabstufung eines Ratings) reduziert. Das bisherige Rating wurde von AAA auf AA+ gesenkt. Das stand-alone-Rating der AKB, also ohne die Garantie des Kantons Aargau, reduziert sich konsequenterweise von AA- auf A+. Die Bank hat nur ein Triple A wegen der Staatsgarantie und wegen des Kantons. Der Kanton hat übrigens selbst auch Anleihen ausstehend, die längste Laufzeit geht bis ins Jahr 2028. Wenn wir die Kantonalbank in die Freiheit entlassen würden, hätten wir auch das Problem mit der ganzen Salärgeschichte nicht. Die Bank wüsste selbst am besten, was sie machen müsste. Wir hätten auch indirekt kein Problem mit der Staatsgarantie. Denn gerade weil wir die Bank kastrieren und einengen, und sie zudem noch mehr rentieren sollte – ohne die entsprechende Freiheit zu haben – wird es ganz schwierig, einen Nachfolger als Bankpräsidenten zu finden. Dieser hat nämlich mehr oder weniger eine Mission Impossible zu erfüllen. Entlassen Sie die Bank bei nächster Gelegenheit in die komplette Freiheit. Ich bin sicher, die Bank selbst wird es sehr gut machen. Es gäbe genügend Aargauer und Aargauerinnen, die diese Aktien zeichnen würden. Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin: Ich möchte mich nur kurz zur Staatsgarantie äussern. "Spare in der Zeit, so hast du in der Not!" Nun, ich möchte Ihnen zurufen: "Denke in der Zeit, so hast du in der Not!" Es wundert mich, mit welcher Nonchalance hier über die Staatsgarantie verhandelt wird. Ich nenne ein paar Zahlen. Die Bilanzsumme der Aargauischen Kantonalbank (AKB) im Jahr 2013 betrug 22 Milliarden Franken. Die eigenen Mittel betrugen 1,6 Milliarden Franken und die Ausleihen rund 17 Milliarden Franken. Man geht im Worst-Case-Szenario davon aus, dass die Hälfte der Bilanzsumme – Grossrat Franco Mazzi hat es heute erklärt – aus einem speziellen "Kässeli" bezahlt werden müsste. Ich gehe davon aus, dass Landammann Roland Brogli dieses Kässeli schon vorbereitet hat. Andernfalls muss er das Geld einem Fonds entnehmen. Überlegen Sie sich, was eine Staatsgarantie wert ist oder welche Schulden dem Kanton erwachsen können. Es gibt andere Beispiele. Ich erwähne den Kanton Bern und das Waadtland. Dort haben wir bereits ähnliche Beispiele erlebt. Die können sehr bitter – auch 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1986 für die Kleinsparer – sein. Überlegen Sie sich das, bevor Sie sogar Prüfungsanträge ablehnen wollen. Pascal Furer, SVP, Staufen: Dr. Roland Bialek hat mich nach vorne gerufen, indem er Wein gegen Essig ausgespielt hat. Als Geschäftsführer des Branchenverbands Aargauer Wein und als Essigproduzent muss ich Ihnen mitteilen, dass beide Produkte hervorragende Qualitäten haben. Entscheidend ist einfach, dass sie separat in die Flaschen abgefüllt werden. Wenn aber jetzt die SVP in der Abstimmung dieses Gesetz ablehnt, ist es nicht wegen dem Wein oder dem Essig, sondern weil die Ware vielleicht noch nicht die Qualität aufweist, die wir uns im Aargau gewöhnt sind. Roland Brogli, Landammann, CVP: Es geht dem Regierungsrat bei dieser Vorlage nicht um eine grundsätzliche Neuausrichtung der AKB. Wir erfüllen damit FINMA-Vorgaben und behandeln acht überwiesene parlamentarische Vorstösse. Diejenigen Vorstösse, welche die Staatsgarantie oder eine Rechtsformänderung betreffen, werden – und das haben Sie richtig festgestellt – nicht umgesetzt. Der Regierungsrat hat diese Fragen bereits mehrfach und intensiv geprüft, zuerst in einer gescheiterten Vorlage. Dann wurden aufgrund eines Planungsberichts diese Fragen ebenfalls mehrfach geprüft. Wir sind der Auffassung, dass diesbezügliche Änderungen im aktuellen Umfeld nicht sinnvoll sind. Die Finanzmarktkrise zeigt hier nach wie vor Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund macht es keinen Sinn, in diesem Zusammenhang eine unnötige Volksabstimmung zu riskieren. Zu Dr. Roland Bialek: Es geht um eine andere kleine Änderung, nämlich die Änderung des Gesetzes über die Sonderlasten. Hier ist vorgesehen, die Zuweisung aller neuen Heimfallverzichtsentschädigungen bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken in die Spezialfinanzierung Sonderlasten einzulegen. Die wichtigsten Neuerungen in diesem Bankänderungsgesetz respektive in dieser Vorlage sind alles Folgen der Finanzmarktkrise. Die FINMA hat die Anforderungen an die Höhe der Eigenmittel erhöht. Zur Stärkung der Sicherheit erachten es der Regierungsrat und der AKB-Bankrat als zweckmässig, dass die Gesamtkapitalquote der AKB als Zielsetzung 4,0 Prozentpunkte über den Mindestanforderungen der FINMA liegt. Dies führt zu einer Aufstockung des Eigenkapitals der AKB um rund 330 Millionen Franken. Das Vergütungsreglement für die Mitglieder der Geschäftsleitung soll neu vom Regierungsrat genehmigt werden. Der Regierungsrat ist nach geltendem Recht bereits heute Genehmigungsinstanz für das Vergütungsreglement des Bankrats. Ebenso soll der Regierungsrat neu alle ausbezahlten Vergütungen an die Geschäftsleitung genehmigen, dies ist so in dieser Vorlage vorgesehen. Entsprechend der vom Grossen Rat mit klarer Mehrheit überwiesenen Motion betreffend Entlöhnung der AKB-Geschäftsleitung, soll der Bruttolohn eines Geschäftsleitungsmitglieds neu auf das Doppelte des Einkommens eines Regierungsrats begrenzt werden. Wir sind bereit, diesbezüglich Prüfungsanträge entgegenzunehmen. Der Regierungsrat soll auf Gesetzessstufe neu auf Antrag des Bankrats Käufe und Verkäufe von Gesellschaften ab einer Höhe von 20 Millionen Franken beschliessen. Damit wird eine weitere Motion umgesetzt. Gerne mache ich noch ein paar Bemerkungen zu den Änderungen der vorberatenden Kommission VWA respektive zu den Prüfungsanträgen. Beim Prüfungsantrag zu § 5, Abschaffung der Staatsgarantie, will der Regierungsrat keine Änderung an der Staatsgarantie vornehmen und lehnt deshalb diesen Prüfungsantrag ab. Ich habe dies bereits eingangs begründet. Zum Prüfungsantrag 1 zu § 14, Vergütungsbericht für die Geschäftsleitung analog der Bestimmungen des Bundes: Der Regierungsrat übernimmt den Prüfungsantrag. Zum Prüfungsantrag 2 zu § 14, Eckwerte des Vergütungssystems der AKB aufzeigen: Der Regierungsrat übernimmt auch diesen Prüfungsantrag. Der Regierungsrat stimmt dem Antrag der vorberatenden Kommission VWA zu, dass der Grosse Rat wie bis anhin Wahlbehörde des Bankrats bleibt. Es besteht hier keine Differenz. Ich bitte Sie, den Anträgen des Regierungsrats zuzustimmen. Damit werden die überwiesenen Vorstösse des Parlaments erledigt und sie leisten den klar überwiegenden Meinungen aus der Ver- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1987 nehmlassung Folge. Mit diesem Entscheid würden Sie die Aargauische Kantonalbank bezüglich Sicherheit, Gesamtkapitalquote und Governance, Aufsicht und Führung stärken. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: In meinem kurzen Eintretensvotum habe ich moniert, dass der Regierungsrat verschiedene Vorstösse, überwiesene Motionen, nicht behandelt habe. Herr Finanzdirektor Brogli hat uns nun gesagt, aus Sicht des Regierungsrats sei es nicht sinnvoll, dem Parlament zu diesem oder jenem Thema betreffend diese drei Motionen eine Botschaft zuzustellen und das Volk müsse man nicht mit sinnlosen oder nicht sinnvollen Vorlagen beschäftigen. Dazu möchte ich zwei Punkte erwähnen: 1. Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) sagt in § 42 Abs. 3 klar: "Überwiesene Motionen, Postulate und Aufträge, für die der Grosse Rat keine besondere Frist angesetzt hat, erledigt der Regierungsrat innert vier Jahren." Es steht nicht darin, dass der Regierungsrat davon befreit sei, falls er keine Lust habe oder wenn er dies als nicht sinnvoll erachte. 2. Wenn der Regierungsrat die Botschaft vorlegt – ähnlich wie beim Gesetz über die Grundbuchabgaben, als er auch keine grosse Lust hatte, eine überwiesene Motion nach vier Jahren umzusetzen – kann er Nichteintreten beantragen oder das Parlament kann auch Nein sagen, wenn es selbst keine Lust mehr hat. Ich möchte einfach in aller Form gegen diese Mentalität protestieren. Und ich betone, dass ich inhaltlich nicht hinter all diesen Motionen stehe, die der Regierungsrat nicht erfüllt oder bearbeitet hat. Ich protestiere gegen diese Mentalität, dass der Regierungsrat nur diejenigen Vorstösse erledigt und dem Parlament zuführt, auf die er Lust hat. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten. Detailberatung Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) Titel, I., § 4 Abs. 2 (aufgehoben) und Abs. 3 (neu) Zustimmung §5 Prüfungsantrag Die Kommission VWA beantragt: "Der Regierungsrat wird gebeten, auf die 2. Beratung die Abschaffung der Staatsgarantie für die AKB zu prüfen." Der Regierungsrat lehnt den Prüfungsantrag ab. Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Bereits in der Eintretensdiskussion wurde erwähnt, dass vonseiten der FDP zwei Prüfungsanträge eingebracht wurden. Über diese Prüfungsanträge wurde in der Kommission erst am Schluss der Detailberatung abgestimmt. Die Diskussion konzentrierte sich aber im Wesentlichen auf § 11 in Bezug auf die Lohnobergrenze der Geschäftsleitungsmitglieder. Grund für die Anträge war auch die Unzufriedenheit darüber, dass diverse grossrätliche Vorstösse, welche eine Änderung der Rechtsform der AKB sowie eine Prüfung der Staatsgarantie forderten, nicht berücksichtigt worden seien. Der Finanzdirektor wies, auch vor dem Hintergrund des Vernehmlassungsergebnisses, darauf hin, dass die entsprechenden Vorstösse nicht sehr klar überwiesen worden seien. Aus der SP wurde moniert, dass anlässlich der Volksabstimmung zur AKB im Jahr 2012 alle Parteien betont hätten, dass eine Privatisierung der Bank und eine Aufweichung der Staatsgarantie nicht in Frage kämen. Der Prüfungsantrag zu einer Änderung der Rechtsform der AKB von der selbstständigen Staatsanstalt in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, unter Beibehaltung der Mehrheitsbeteiligung durch den Kanton, der inhaltlich eigentlich § 1 betrifft, wurde mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Der Prü- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1988 fungsantrag zur Abschaffung der Staatsgarantie, der hier in § 5 in der Synopse aufgeführt ist, wurde hingegen mit 7 zu 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Peter Voser, CVP, Killwangen: Ich möchte Sie bitten, dem Prüfungsantrag der Kommission VWA zur Abschaffung der Staatsgarantie zuzustimmen. Im Jahr 2008 hatten wir die grossen, weltweiten Verwerfungen an den Finanzmärkten mit Folgen für unsere Grossbanken. Damals stellte sich die Frage einer Staatsgarantie für Grossbanken, obwohl keine unmittelbaren Staatsgarantien für Grossbanken vorhanden waren. In der Zwischenzeit wurden Gesetze geändert und Auflagen in Bezug auf zusätzliche Kapitaldeckung gemacht. Die FINMA, also die Finanzmarktaufsicht, hat die Überprüfung der Vorschriften massiv ausgeweitet und fährt damit einen deutlich strengeren Kurs. Das sind doch markante Änderungen im Vergleich zum Jahr 2008. Was diese Änderungen für uns als Eigentümer der AKB genau bedeuten, müssen wir abklären lassen. Aus diesen Gründen ist ein Prüfungsantrag für die Beurteilung der heutigen Staatsgarantie doch eine Pflicht. Was wir anschliessend mit dem Resultat tun werden, ist eine andere Sache. Aber wissen, wie die rechtliche Situation heute ist, ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich. Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Falls ich die AKB privatisieren möchte, dann würde ich hier einen Antrag stellen, der konkret die Privatisierung vorsieht. Ob ich es will oder nicht, weiss ich eigentlich ohne das Resultat eines Prüfungsantrags. Ich muss ja nur in verschiedene andere Kantone nach Westen, Osten oder Süden schauen. Ich verstehe absolut nicht, wieso hier zum Instrument des Prüfungsantrags gegriffen wird. Ich bitte irgendeinen Sprecher der FDP-Fraktion, hier zu erläutern, wieso "nur" ein Prüfungsantrag und kein konkreter Antrag gestellt wurde. Ich finde es völlig unverständlich. Outen Sie sich, wenn Sie privatisieren wollen. Stellen Sie konkrete Anträge; hier haben wir von allem etwas. Man erkennt hier weder Ziel noch Absicht. Marie-Louise Nussbaumer, SP, Obersiggenthal: Nur um es klar zu sagen: Wir gehen mit der Staatsgarantie nicht leichtfertig um, wie es uns vorgeworfen wurde. Es ist uns sehr wohl bewusst, was sie beinhaltet und bedeutet. Aber in unseren Augen ist die AKB für unseren Kanton, in Anlehnung an Diskussionen auf höherer Ebene, systemrelevant. Das heisst für uns, dass wir die Staatsgarantie, so wie Sie sie hier zum Teil sehen, auf dem Papier zwar abschaffen könnten, uns damit aber nur Nachteile einhandeln würden. Einerseits würden wir den Nachteil behalten, gleichzeitig würden wir aber die Vorteile, also die Abgeltung, damit aufgeben. Und das ist – entschuldigen Sie bitte – doch sicher nicht im Sinne des Kantons! Roland Brogli, Landammann, CVP: Ich habe mich bereits beim Eintreten dazu geäussert. Der Regierungsrat will an der Staatsgarantie festhalten und sieht kein Bedürfnis, diese zu überprüfen. Abstimmung Der Prüfungsantrag wird mit 90 gegen 35 Stimmen abgelehnt. § 7 Abs. 1 (geändert) Die Kommission VWA beantragt folgende Änderung: "Der Bankrat besteht aus sieben bis neun Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden." Der Regierungsrat stimmt diesem Änderungsantrag zu. Zustimmung Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): In der Kommission wurde zuerst über den Abs. 2 zum Wahlgremium diskutiert und abgestimmt, und erst nach diesem Grundsatzentscheid über den Antrag 1 zur Länge der Amtsperiode. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1989 Die SP stellte beim Abs. 2 den Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Rechts, mit der Argumentation, dass es keinen Grund dafür gebe, dass der Bankrat nicht mehr vom Parlament, sondern vom Regierungsrat gewählt werde. Die Wahl durch den Grossen Rat habe sich sehr bewährt. Aus der Kommission wurde auch angemerkt, dass eine Parlamentswahl des Bankrats das Vertrauen in die Bank erhöhen könne. Allgemein wurde die Kompetenzverschiebung zum Regierungsrat nicht goutiert, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Regierungsrat selbst eine Rechtsformänderung ablehnt und damit offenbar die AKB als Staatsanstalt weiterhin der politischen Kontrolle unterstellen will. Der Regierungsrat seinerseits argumentierte, dass die Bankratswahl zum Schutze der Kandidierenden in der Öffentlichkeit einen gewissen vertraulichen Charakter besitzen müsse. Zudem müssten jeweils alle Kandidierenden von der FINMA genehmigt werden. Bei der bisherigen Wahlregelung könne es zur Situation kommen, dass eine Person gewählt, in der Folge aber von der FINMA nicht akzeptiert würde. Zudem führte der Finanzdirektor aus, dass auch die strategischen Gremien anderer Staatsanstalten sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene vom Regierungsrat gewählt würden. Der Antrag auf bisheriges Recht, also die Wahl durch den Grossen Rat, wurde mit 12 gegen 1 Stimme angenommen. Bezüglich Abs. 1 machte der Regierungsratsvertreter klar, dass eine Amtsdauer von einem Jahr bei einer Wahl durch das Parlament keinen Sinn ergebe. Aus diesen Umständen sei eine Amtsdauer von vier Jahren weiterhin angebracht. Entsprechend wurde auch bei diesem Absatz ein Antrag auf bisheriges Recht gestellt, der ebenfalls mit 12 gegen 1 Stimme angenommen wurde. § 7 Abs. 2 (geändert) Die Kommission VWA beantragt folgende Änderung: "Auf Antrag des Regierungsrats wählt der Grosse Rat die Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten." Der Regierungsrat stimmt diesem Änderungsantrag zu. Zustimmung Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Die Fraktion der SVP unterstützt die Version des § 7, wie er von der Kommission beschlossen und vom Kommissionspräsidenten korrekt wiedergegeben wurde. Ich erlaube mir eine Anmerkung zum Wortlaut. Es geht ja darum, wer den Bankrat wählt. Der Absatz beginnt mit "Auf Antrag des Regierungsrats wählt der Grosse Rat...". Dazu möchte ich klar festhalten, dass wir – der Grosse Rat – frei sind, auch jemanden zu wählen, der vom Regierungsrat nicht als Kandidat vorgeprüft und vorgeschlagen wurde. Ich möchte das hier klar festhalten. Wenn jemand anderer Meinung ist, soll er dies deklarieren. Ich will in Zukunft nicht wieder dasselbe Theater miterleben müssen, wie anlässlich der Bankratswahl vor zwei oder drei Jahren. § 7 Abs. 3 (aufgehoben) Marie-Louise Nussbaumer, Obersiggenthal, beantragt namens der SP-Fraktion die Beibehaltung des geltenden Rechts. Marie-Louise Nussbaumer, SP, Obersiggenthal: Im Namen der SP-Fraktion stelle ich bei § 7 Abs. 3 den Antrag, die bisherige Bestimmung des geltenden Rechts beizubehalten. Wir haben jetzt die Situation, dass der Grosse Rat den Bankrat wählt. Diesen Bankrat wählt der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrats. Aber da bestätige ich gerne eine vorherige Aussage, dass der Grosse Rat sich nicht unbedingt und in jedem Fall an diese Empfehlungen halten muss. Mit einer Empfehlung oder einem Vorschlag kann unseres Erachtens aber die Aufgabe des Regierungsrats nicht erledigt sein. Oder anders ausgedrückt: Allein schon aufgrund dieser Bestimmung sollte der Regierungsrat im Bankrat vertreten sein, damit er aus eigener Anschauung weiss, welche bisherigen Mitglieder des Bankrats er zur Wiederwahl vorschlägt, und damit er aus eigener Erfahrung im 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1990 Bankrat auch diejenigen neuen Leute vorschlägt, die dieser Bankrat braucht. Der zuständige Regierungsrat oder die zuständige Regierungsrätin soll beim Vorberaten dieses Geschäfts im Bankrat mitarbeiten und mitbestimmen können und dieses zuerst im Regierungsrat und später im Grossen Rat vertreten. Dies ist ein Grund. Ebenso wichtig erscheint uns aber auch, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin des Dotationskapitals in der Person eines Regierungsrats oder einer Regierungsrätin als stimmberechtigtes Mitglied im Bankrat Einsitz hat. Damit soll er beziehungsweise sie regelmässig über die aktuelle Lage unserer Kantonalbank informiert sein und die Beratungen im Bankrat kennen. Dies braucht es aus unserer Sicht ganz generell, weil der Kanton am Wohlergehen der AKB ein fundamentales Interesse hat, aber auch, weil die Entscheide der AKB für die aargauische Volkswirtschaft von höchster Bedeutung sind. Diesen Einsitz braucht es auch deswegen, weil der Regierungsrat über bedeutende Geschäfte entscheiden soll. In § 14 Abs. f heisst es zum Beispiel, dass der Regierungsrat über Käufe und Verkäufe von anderen Gesellschaften ab einer Höhe von 20 Millionen Franken beschliessen soll. Wir stimmen diesem Antrag zu. Aber der Regierungsrat soll hier mitmachen, mitdenken und mittragen. Solche Entscheide müssen vom zuständigen Regierungsrat aus dem Bankrat heraus in der Gesamtregierung vertreten werden können. Wir als Grossrätinnen und Grossräte wollen unsere Verantwortung wahrnehmen, wollen aber den Regierungsrat auch nicht aus der Verantwortung entlassen. Solange die AKB eine Staatsbank ist, soll die Regierung im entscheidenden Gremium vertreten sein und auch der Regierungsrat soll seine Aufgabe tragen. Bitte stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu. Roland Brogli, Landammann, CVP: Gemäss Antrag des Regierungsrats soll der Regierungsrat im Bankrat nicht mehr vertreten sein. Damit wird das Ergebnis der Anhörung umgesetzt. Denn eine Mehrheit der Parteien wünscht, entsprechend der Corporate Governance, eine Trennung der Rollen zwischen dem Regierungsrat und der AKB sowie das Verhindern von Interessenkollisionen. Damit werden die Führung und Aufsicht der Bank durch den Kanton sowie die politische Unabhängigkeit der AKB gestärkt. Die regelmässigen Eigentümergespräche zwischen dem Regierungsrat und der Bankspitze erlauben eine gute Führung und Aufsicht der Bank durch den Kanton. Daher soll auf den Einsitz eines Regierungsratsmitglieds in den Bankrat verzichtet werden. Ich bitte Sie, dem Antrag des Regierungsrats hier zuzustimmen. Abstimmung Der Antrag wird mit 83 gegen 41 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung zur Aufhebung. § 8 Abs. 1 (geändert) lit. a und b (neu) Zustimmung § 8 Abs. 1 (geändert) lit. c (neu) Die Kommission VWA beantragt folgende Änderung: "bei Amtsantritt das 68. Altersjahr noch nicht vollendet haben," Der Regierungsrat stimmt diesem Änderungsantrag zu. Zustimmung § 8 Abs. 1 (geändert) lit. d (neu) Die Kommission VWA beantragt folgende Änderung: "bei Amtsantritt noch nicht 14 Jahre im Amt waren." Der Regierungsrat stimmt diesem Änderungsantrag zu. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1991 Stefan Haller, Dottikon, beantragt folgende Änderung: "bei Amtsantritt noch nicht 12 Jahre im Amt waren." Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Im aktuellen Gesetz ist geregelt, dass ein Bankratsmitglied nach 16 Jahren Amtszeit und mit dem Erreichen des 70sten-Altersjahrs praktisch auf den Tag genau aus dem Gremium ausscheidet. Neu sollen ein Höchstalter und eine maximale Zahl bisheriger Amtsjahre bei Amtsantritt gelten. So kann einfacher verhindert werden, dass der Bankrat während der Amtsperiode mit Neuwahlen ergänzt werden muss. Von Seiten der SVP wurde die Notwendigkeit eines Maximalalters grundsätzlich infrage gestellt. Sie entspreche nicht mehr der höheren Lebenserwartung und dem Zeitgeist. Die Mehrheit war mit der Regelung grundsätzlich einverstanden. Mit der Änderung der Amtsperiode auf vier Jahre soll sinnvollerweise auch die Voraussetzung für die Wahl entsprechend angepasst werden. Der Vorschlag des Regierungsrats und des Bankratspräsidenten, das Höchstalter auf 68 Jahre festzulegen und noch nicht 14 Jahre im Amt zu sein, überzeugte die Mehrheit. Die entsprechenden Anträge wurden einstimmig angenommen. Stefan Haller, BDP, Dottikon: Ich mache Ihnen seitens der BDP beliebt, bei diesem lit. d anstatt 14 Jahre 12 Jahre einzusetzen. Warum? Die Leute des Bankrats werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Nehmen wir den Multiplikator drei, kommen wir auf zwölf; nehmen wir den Multiplikator vier, kommen wir auf sechzehn. 14 Jahre machen in unseren Augen keinen Sinn. Stimmen Sie dem Antrag zu. Roland Brogli, Landammann, CVP: Gemäss dem Antrag der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) soll die Amtsdauer bei vier Jahren belassen werden. Die maximale Amtsdauer soll zwischen 14 und 18 Jahre betragen. Das gibt eine grössere Flexibilität. Die 14 Jahre als Antrittsalter bezüglich Amtsdauer ermöglichen vier Amtsperioden zu vier Jahren. Diese maximale Amtsdauer bietet ein gutes Mittelmass zwischen Kontinuität und einer kontinuierlichen Erneuerung des Bankrats. Es braucht eine gesetzlich geregelte Blutauffrischung. Die beantragte Verkürzung des maximalen Antrittsalters bezüglich Amtsdauer auf 12 Jahre hat den Nachteil, dass sie nicht ins System der vierjährigen Amtszeit passt und nur noch drei Amtsperioden zulässt. Dies erschwert die Kontinuität im Bankrat. Abstimmung Gegenüberstellung: Für 14 Jahre (gemäss VWA/Regierungsrat) Für 12 Jahre (gemäss Antrag Haller) 110 Stimmen 9 Stimmen Hauptabstimmung Der Antrag gemäss Fassung VWA/Regierungsrat wird mit 121 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. § 11 Abs. 3 (neu) Dr. Roland Frauchiger, Thalheim, stellt folgenden Ergänzungsantrag zu Abs. 3: "Der Bruttolohn des Geschäftsleitungsvorsitzenden kann bis zu maximal 20 % höher angesetzt werden." Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): In diesem Paragrafen setzt der Regierungsrat die im Grossen Rat deutlich überwiesene Motion um. Der Bankratspräsident ermahnte die Kommission eindringlich, dass diese Regelung es der Bank massiv erschweren würde, gutes Personal zu finden. Denn es müssten nicht nur auf der ersten, sondern auch auf den folgenden Führungsebenen Löhne zurückgestuft oder zumindest diesbezügliche Ent- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1992 wicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit würde damit abnehmen, was nicht im Interesse des Eigentümers liegen könne. Eine Mehrheit der Kommission hielt grundsätzlich an der Lohndeckelung fest, und verband damit die Hoffnung, mit einer Lohnreduktion allenfalls ein Signal zu senden an eine Branche, in der das Mass bei den Löhnen verloren gegangen sei. Bei 600'000 Franken von einem zu tiefen Lohn zu sprechen, sei für die meisten Kommissionsmitglieder sehr schwer nachvollziehbar. Vonseiten der FDP wurde die Frage in einen grösseren Zusammenhang gestellt: Nach den Ausführungen des Bankenvertreters sei das Setzen einer konkreten Lohnobergrenze nicht angezeigt. Vielmehr müsse der Regierungsrat eine neue Lösung präsentieren oder es müsse parallel die Frage gestellt werden, ob man die Kantonalbank mit einer Rechtsformänderung und einer Loslösung von der Staatsgarantie nicht sowieso in die Unabhängigkeit entlassen könnte, wo sie dann auch eigenständig über das Lohngefüge entscheiden könne. Die Kommission lehnte in der Folge einen Ordnungsantrag, wonach der Regierungsrat noch innerhalb der 1. Lesung einen neuen Vorschlag für ein Vergütungssystem präsentieren solle, mit 7 gegen 6 Stimmen ab. Der inhaltlichen Verbindung der Frage der Lohnhöhe mit der Frage einer Rechtsformänderung der Bank wurde von den bürgerlichen Parteien eine gewisse Sympathie entgegengebracht. Einen Änderungsantrag zur Lohndeckelung gab es aber nicht. Vielmehr verlangte die SVP mit einem Zusatzantrag in Abs. 3 eine Erweiterung der vom Postulat vorgegebenen Regelung. So dürfe die Bank den Geschäftsleitungsmitgliedern maximal die gleichen Vorsorgeleistungen wie für ein Mitglied des Regierungsrats bezahlen. Die SVP-Vertreter verlangten, dass die Geschäftsleitungsmitglieder nicht von verdeckten Vergütungen in Form von speziellen Vorsorgeleistungen profitieren dürften. Diese sollten diesbezüglich allen anderen Mitarbeitenden der Bank gleichgestellt sein. Dieser Antrag wurde, nachdem der Bankratspräsident eindringlich vor einer solchen Beschneidung der Flexibilität der Vergütungsmöglichkeiten der Bank gewarnt hatte, mit 7 gegen 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, abgelehnt. Ein weiterer Antrag verlangte einen neuen Abs. 4, der besagen sollte, dass Saläre aus Zusatzmandaten von Tochtergesellschaften und Beteiligungen vom Lohn abgezogen werden. Der Bankratspräsident wies darauf hin, dass dies aktuell schon der Praxis entspreche. Der Antrag wurde mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Dr. Roland Frauchiger, EVP, Thalheim: Ein Salär in der Grössenordnung von 600'000 Franken ist sicher ein respektables Salär. Für die einen kann man gar nie so viel Geld verdienen und für die anderen dürfte es hingegen nicht marktkonform sein. Bevor Sie nachrechnen, was man damit alles anstellen könnte, denken Sie daran, ein gutes Drittel bleibt schliesslich noch beim Fiskus hängen. Ich denke, der Regierungsrat ist eine relativ homogene Gruppe. Da kann man von einem gemeinsamen Durchschnittssalär sprechen. Bei einem Direktorium hat es in der Regel einen Vorsitzenden. Dieser verdient gerechtfertigterweise mehr als die Übrigen im Gremium. So, wie es jetzt formuliert ist – unter der Prämisse, dass der Vorgesetzte mehr verdienen soll – würden dadurch die Saläre der übrigen Direktionsmitglieder zusätzlich vermindert. Daher stelle ich namens der EVP-Fraktion folgenden Antrag: "Der Bruttolohn des Geschäftsleitungsvorsitzenden kann bis zu maximal 20,0 Prozent höher angesetzt werden." Dies wäre bei Abs. 3 oder im nächsten Absatz anzufügen. Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Wir fragen uns ernsthaft, ob mit der jetzigen Formulierung das Ziel der damaligen Lohnbeschränkungsmotion erfüllt werden kann. Wir haben ernsthafte Bedenken, dass der Lohndeckel durch die Hintertür – nämlich mittels Pensionskassenzusatzzahlungen – umgangen wird. Wir haben auch Anhaltspunkte dafür, dass das in der Vergangenheit schon praktiziert wurde. Im Durchschnitt bezieht jedes Geschäftsleitungsmitglied der AKB im Jahr 150'000 Franken an zusätzlichen Pensionskassenleistungen. Das ist genau der Grund, wieso der Bankrat ziemlich aggressiv – ich darf dies, glaube ich, schon so sagen – auf entsprechende Zusatzanträge reagiert hat. Hier ist die Hintertüre! Ich frage mich sogar, ob diese Lohnbeschränkung etwas bringt, wenn Sie durch die Hintertüre 300'000 bis 400'000 Fran- 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1993 ken zusätzlich bezahlen können. Genau aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf Seite 23 seiner Botschaft nämlich auf den Bruttolohn in Ziff. 8 des Lohnausweises verwiesen. Dies in der Hoffnung, keiner gehe nachschauen, was in Ziff. 8 beziehungsweise weiter hinten steht. Die zusätzlichen Pensionskassenzahlungen sind nämlich in Ziff. 8 nicht ersichtlich. Man müsste eine andere Ziffer des Lohnausweises als Referenz herbeiziehen. Aus all diesen Gründen stellen wir Ihnen den Antrag – und das ist nicht derselbe Antrag, den wir in der Kommission gestellt haben – für einen zusätzlichen zweiten Satz in Abs. 3 von § 11. Der Antrag lautet wie folgt: "Die Geschäftsleitungsmitglieder erhalten im Verhältnis zu ihrem Lohn maximal die gleichen Vorsorgebeiträge wie alle anderen Mitarbeiter." Es ist nicht ersichtlich, wieso jemand, der 400'000, 500'000 oder 600'000 Franken verdient, zusätzlich jedes Jahr – unabhängig von der Leistung – durch Zahlungen in die zweite Säule noch vergoldet werden müsste. Ich frage diejenigen, die vor zwei Stunden noch von Solidarität usw. geredet haben: Wieso müssen, wenn Sie in einer Bank 720 Mitarbeiter haben, dann nur die obersten sechs bis fünfzehn in den Genuss solcher Zusatzzahlungen kommen? Das kann es nicht sein. Die beziehen ohnehin schon auf den versicherten Lohn 58,0 Prozent Pensionskassenleistungen. Da muss man nicht noch sechsstellige Summen hinterherschieben – vor allem nicht, um diesen Lohnbegrenzungsabsatz zu umgehen und die Hintertüre zu verwenden. Ich bitte Sie, sich das ernsthaft zu überlegen. Das gilt auch für die Freisinnigen, die eigentlich gar keine Lohnbeschränkung wollen und hier mehr oder weniger unwillig mitmachen, weil sie den Mut nicht haben, die Lohnbeschränkung zu bekämpfen. Entweder machen wir diese Beschränkung – und dann auch richtig – oder wir lassen sie sein. Ich bitte Sie, das ernsthaft in Betracht zu ziehen. Eine Frage an Regula Bachmann von der CVP: Beim Eintretensvotum haben Sie Folgendes erwähnt: Bei den weiteren Vergütungen kann man dann noch diskutieren. Gemeint war, ob man ein wenig mehr bezahlen wolle. Ich frage Sie: Wie ist das zu verstehen? Wo soll man diskutieren können? Wo soll man mehr bezahlen dürfen? Das müssen wir hier jetzt festlegen, erlauben oder abriegeln. Aber wir müssen das konkret, verbindlich und vor allem "schussfest" regeln. Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken: Die BDP war bereits in der Vernehmlassung gegen einen solch starren Lohndeckel, wie er in der Motion und nun in der Vorlage vorgelegt wird. Auch wenn dies unpopulär ist, so bleiben wir bei unserer Meinung – unabhängig von der Rechtsform. Wir stimmen absolut damit überein, dass sich die Löhne im Bankenbereich normalisieren müssen. Es ist aus unserer Sicht zum Teil verwerflich, was sich in den letzten Jahren in dieser Branche abgespielt hat. Nur geht eine solche Korrektur nicht von heute auf morgen, das ist ein langsamer Prozess. Auch wenn wir der AKB einen starren Lohndeckel auferlegen, ändert sich der Markt rund herum nicht auf einen Schlag. Eine solch starre Vorgabe bei den Salären kann uns bei der Suche nach neuen Bankmitarbeitern zum Nachteil gereichen. Wir können also nicht einfach die Haltung einnehmen, der Bankenmarkt sei uns komplett gleichgültig. Als Vergleich erinnere ich mich an die hohen Löhne Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre im Informatik-Bereich. Ein einfacher Programmierer hatte da die Möglichkeit, bereits in jungem Alter ein völlig unangemessenes Salär zu fordern – und er erhielt es auch. Die Marktlage wurde schamlos ausgenutzt, vor allem von externen selbständigen Programmierern, die ohne grosses Fachwissen horrende Stundensätze veranschlagen konnten. Im Verlauf der 90er-Jahre fingen die Preise dann an zu fallen; heute können nur noch ausgewiesene Spezialisten und renommierte, grosse ConsultingFirmen hohe Lohnforderungen stellen. Wobei diese bei den Letztgenannten zum Teil nach wie vor noch übertrieben sind. Da bezahlt man für den Namen, so wie bei den Markenjeans. Die Auswüchse in diesem Bereich waren nicht so exorbitant wie bei den Banken. Dort griff die Korrektur etwas schneller, aber auch da ging es nicht auf einen Schlag. Mit diesem Beispiel möchte ich einfach nochmals betonen, dass wir den Markt der Branche nicht ausser Acht lassen können und Korrekturen ihre Zeit benötigen. Es wundert uns schon, dass die sonst so wirtschaftsfreundlichen Parteien die Salärfrage bei der AKB nun so völlig losgelöst vom Markt betrachten. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1994 Selbstverständlich dürfen und müssen die Saläre bei einer Staatsbank mit Staatsgarantie tiefer sein, aber sie dürfen nicht extrem unter dem Marktwert liegen und es braucht vor allem eine gewisse Flexibilität. Deshalb würden wir ein Modell bevorzugen, bei dem der Grosse Rat zwar seine Empfehlungen abgeben kann und soll – wie zum Beispiel, dass sich das höchste Salär im Rahmen des zweibis dreifachen Regierungsratssalärs bewegen sollte – aber final segnet der Regierungsrat die Lohnregelung ab. Unter diesem Blickwinkel begrüssen wir den Antrag der EVP und werden diesen unterstützen. Vergessen wir nicht: Die AKB wurde zu unserem grossen Vorteil vorbildlich geführt und hat dem Kanton Erträge eingebracht. Der Lohn des bisherigen CEO (Chief Executive Officer) lag zwar über dem Zweifachen des Regierungsratssalärs, war aber in der Bankenbranche dennoch nicht übertrieben. Für den Kanton Aargau hat es sich gelohnt. Aus den erwähnten Überlegungen folgen wir dem Antrag der EVP, und wir sind auch froh um den Prüfungsantrag beim nächsten Paragrafen. Andreas Glarner, SVP, Oberwil-Lieli: Zu Maya Bally: Am 12. Juni 2012 wurde unsere Motion 11.351 betreffend Entlöhnung der AKB-Geschäftsleitung mit 117 gegen 6 dunkelgrüne Stimmen von linker Seite überwiesen. Mindestens Ihre Fraktion – und sonst wäre ich jetzt völlig falsch – hat Ja gestimmt. Woher diese Kehrtwendung? Ich habe während Ihres Votums rasch nachgeschaut. Die Grossräte Stefan Haller, Fabian Hauser und Roland Basler haben Ja gestimmt. Bei einer Motion stimmen Sie Ja und bei der Ausarbeitung des Gesetzes sagen Sie Nein! Ich bitte Sie um eine Erklärung. Sander Mallien, GLP, Baden: Ich höre einfach immer wieder das Wort "der Markt". Da bekomme ich so einen dicken Hals, wenn ich das höre. Die AKB in Ehren, aber man kann die AKB nicht mit anderen Banken vergleichen. Die AKB hat eine eingeschränkte Geschäftstätigkeit. Der Grosse Rat hat ihre Möglichkeiten und Aufgaben entsprechend geschwächt. Das ist der Unterschied zu einer selbständigen Bank. Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken: Zu Andreas Glarner: Das ist richtig, dass drei von den Grossräten so gestimmt haben. Aber man kann innerhalb von zwei Jahren, wenn man sich intensiv mit einer Vorlage und dem Markt beschäftigt, auch seine Meinung ändern. Das hat hier stattgefunden. Des Weiteren zu Sander Mallien: Ich gebe Ihnen recht. Wir wären auch offen für eine Diskussion gegen diese allzu grosse Beschränkung. Auch wenn es eine Staatsbank ist, brauchen wir trotzdem sehr gute Leute. Leute, die den Markt kennen; Leute, die auch Erfahrung haben. Darum kann man den Markt nicht einfach ausser Acht lassen. Viviane Hösli, SP, Zofingen: Liebe SVP: Ich gratuliere, im dritten Anlauf wurde der Antrag zu den Vorsorgeleistungen so formuliert, dass auch ich ihn unterstützen kann. Ich unterstütze diesen persönlich. Ich weiss nicht, ob mir meine Fraktion folgen kann. Ich kann aber der Argumentation insofern folgen, dass auch ich befürchte, dass bei der Entschädigung nach Schlupflöchern gesucht wird. Das war auch der Grund, warum ich bei § 14 Abs. 1 den Prüfungsantrag gestellt habe. Hier soll genau geregelt werden, was zu dieser Entschädigung gehört und was nicht. Ich bin sehr gespannt auf die Antwort, wenn der Antrag so überwiesen wird. Roland Brogli, Landammann, CVP: Zuerst zum Antrag von Roland Frauchiger: Mit dem Prüfungsantrag 2 zu § 14 Abs. 1 sollen Eckwerte für das Vergütungssystem vorgelegt werden. Daraus können sich Anpassungen in § 11 Abs. 3 ergeben. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die 2. Lesung abzuwarten. Ich bitte Sie, der Lösung nicht bereits vorzugreifen und den Antrag Frauchiger abzulehnen. Zum Antrag von Jean-Pierre Gallati: Aus Konkurrenzgründen muss die AKB eine branchenübliche Vorsorgelösung anbieten. Die AKB kann keinen Sonderzug fahren. Es ist wichtig, dass wir die in der Kommissionssitzung geäusserten Bedenken der AKB ernst nehmen. Die AKB muss für die obersten Führungsgremien auf dem Markt kompetitiv sein. Wenn das Gesetz das Vergütungssystem zu starr 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1995 macht und die Vorsorgeleistungen und die Zusatzmandate reguliert, laufen wir Gefahr, dass die Bank nicht mehr marktfähig ist, auch wenn der Regierungsrat die Einführung einer gewissen Begrenzung für richtig hält. Daher ist der Regierungsrat bei § 14 Abs. 1 bereit, den Prüfungsantrag zu den Eckwerten für das Vergütungssystem entgegenzunehmen und für die 2. Lesung flexiblere Lösungen vorzuschlagen. Abstimmung Der Antrag wird mit 109 gegen 15 Stimmen abgelehnt. Jean-Pierre Gallati, Wohlen, stellt folgenden Zusatzantrag (zusätzlicher 2. Satz): "Die Geschäftsleitungsmitglieder erhalten im Verhältnis zu ihrem Lohn maximal die gleichen Vorsorgebeiträge wie alle anderen Mitarbeiter." Abstimmung Der Antrag wird mit 96 gegen 25 Stimmen angenommen. Im Übrigen Zustimmung § 14 Abs. 1 (geändert) Prüfungsanträge Die Kommission VWA beantragt: "Der Regierungsrat wird aufgefordert, vor der zweiten Lesung zu prüfen, ob er dem Grossen Rat analog der VegüV des Bundes einen Vergütungsbericht für den Direktionspräsidenten/die Direktionspräsidentin und die Geschäftsleitung der AKB vorlegen kann." Der Regierungsrat stimmt dem Prüfungsantrag zu. Zustimmung Die Kommission VWA beantragt: "Der Regierungsrat wird gebeten, der Kommission Vorschläge für die Eckwerte für das Vergütungssystem der AKB zu unterbreiten." Der Regierungsrat stimmt dem Prüfungsantrag zu. Zustimmung Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Im Rahmen dieses Paragrafen wurde ein Prüfungsantrag für die 2. Lesung gestellt. Der Regierungsrat soll prüfen, ob er dem Grossen Rat einen Vergütungsbericht gemäss der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) über die Geschäftsleitung der Kantonalbank vorlegen kann. Die VegüV ist im Nachgang zur Minderinitiative entstanden, auf deren Grundlage der Regierungsrat in der Botschaft auch die Änderungen zur Wahldauer begründet hat. Die SP-Vertreterin argumentierte folglich, dass sich der Regierungsrat auch bei der Frage der Vergütungen an die Vorgaben für börsenkotierte Aktiengesellschaften halten könnte. Sowohl der Finanzdirektor als auch der Bankratspräsident wiesen darauf hin, dass sich die Kommission mit der bisherigen Ablehnung der regierungsrätlichen Änderungsvorschlägen eben nicht für eine Organisation, die sich an börsenkotierten Unternehmen orientiert, ausgesprochen hätte. Die Erstellung eines Vergütungsberichts gemäss VegüV sei aber denkbar und machbar, vor allem, wenn sie dem Vertrauensverhältnis zur Bank dienlich wäre. Der Prüfungsantrag wurde von allen Fraktionen unterstützt und einstimmig überwiesen. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1996 Von der FDP wurde in der Folge noch einmal die Frage der Vergütungsgestaltung auf den Tisch gebracht, die schon bei § 11 im Zusammenhang mit der Lohndeckelung diskutiert worden war. Ein entsprechender Prüfungsantrag fordert den Regierungsrat auf, auf die 2. Lesung eigene Vorstellungen zum Vergütungssystem – auch im Zusammenhang mit der Lohndeckelung – zu formulieren und die Eckwerte des Systems zu definieren. Dieser Prüfungsantrag wurde mit 11 gegen 2 Stimmen überwiesen. § 14 Abs. 1 lit. b, lit. bbis, lit. bter, lit. c (geändert) Zustimmung Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Von der SVP wurde ein Antrag zu lit. b eingebracht, wonach nicht der Regierungsrat, sondern der Grosse Rat über das Vergütungsreglement des Bankrats und die Vergütungen der einzelnen Bankratsmitgliedern entscheiden solle. Dieser Antrag wurde mit 8 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Antrag der SVP verlangte eine Änderung in lit. bbis. Hier sollte explizit erwähnt werden, dass der Geschäftsleitung keine Nebenleistungen ausbezahlt werden sollen. Wie schon bei der Diskussion bei § 11 ging es der SVP darum, dass es keine Möglichkeit geben sollte, quasi durch die Hintertür über spezielle Vorsorgeregelungen die Lohndeckelung für die Geschäftsleitungsmitglieder auszuhebeln. Der Regierungsrat und der Bankratspräsident wiesen darauf hin, dass dies auf keinen Fall der Sinn der Regelung sei, und dass ein solches Vorgehen wohl politisch nicht akzeptiert würde. Zudem sei die allgemeine Formulierung "Nebenleistungen" zu umfassend, weil darunter zum Beispiel auch die Pauschalspesen verstanden werden könnten. Der Antrag wurde in der Folge mit 9 gegen 4 Stimmen abgelehnt. Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Nachdem wir vor zehn Minuten die Deckelung des Lohns ohne Hintertüre beschlossen haben, erübrigt sich dieser Antrag zu § 14. Ich ziehe ihn zurück. § 14 Abs. 1 lit. d und e (neu) Die Kommission VWA beantragt, die Regelungen der beiden Literä in § 15 zu verschieben. Der Regierungsrat stimmt dem Antrag zu. Zustimmung § 14 Abs. 1 lit. f (neu) Jean-Pierre Gallati, Wohlen, beantragt die Streichung von § 14 Abs. 1 lit. f. Eventualantrag Jean-Pierre Gallati, Wohlen: "... beschliesst ... ab einer Höhe von 2 Mio. Franken". Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Die Regelung in diesem lit. f wird vom Regierungsrat aufgrund eines überwiesenen Vorstosses von Peter Voser vorgeschlagen. Übernahmen und Veräusserungen ab einer Höhe von 20 Millionen Franken sollen vom Regierungsrat, und nicht, wie im Vorstoss vorgesehen, vom Parlament beschlossen werden. Von der CVP, aus deren Reihen der Vorstoss kam, wurde zumindest Zustimmung signalisiert. Eine Mehrheit der Kommission war mit der Regelung einverstanden. Bei der Frage, warum die Grenze gerade bei 20 Millionen Franken liege, verwies der Regierungsrat auf die vorgenommene Risikoabwägung. Von der SVP wurden zwei Anträge gestellt. Zum einen sollte diese Kompetenz ebenfalls dem Grossen Rat übergeben werden. Zum andern sollte die Grenze bei 2 Millionen Franken liegen, da vor allem mit Übernahmen sehr hohe Risiken generiert würden und bei Fehlentscheidungen sehr hohe 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1997 Summen vernichtet werden könnten. Der Bankratspräsident verwies auf operative Schwierigkeiten bei einer so tiefen Grenze und auf einen jeweils notwendigen Beschluss des Grossen Rats. Zudem warf er ein, dass die Bank bei Kreditentscheidungen im operativen Geschäft regelmässig wesentlich höhere Risiken eingehe als bei Übernahmen, ohne dass man damit die politische Frage der Verantwortung stelle. Die operative Verantwortung der Bank solle nicht vollständig auf den Eigentümer verschoben werden. Beide Anträge wurden jeweils mit 10 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen: Ich stelle Ihnen bei § 14 folgenden Antrag: Dort sei im Abs. 1 lit. f zu streichen. Begründung: Es geht um die Frage, wer künftig die Kompetenz besitzen soll, Käufe und Verkäufe von Unternehmungen zu beschliessen. Unser Antrag entspricht jetzt der Motion von Grossrat Peter Voser. Wir müssen uns die Frage stellen, welches das richtige Gremium sei, um Unternehmenskäufe und -verkäufe zu beschliessen. Ist es der Regierungsrat, dieses 5-köpfige Gremium mit fünf sicherlich fähigen und geschätzten Politikern? Oder ist es das Parlament mit 140 überaus geschätzten Personen, von denen aber vielleicht nicht alle vollständig fähig sind? Ich glaube, beide sind an sich nicht die richtigen oder geeigneten Gremien, das gebe ich zu. Ich erhoffe mir aber von einem 140-köpfigen Gremium eher, dass Sachkompetenz vorhanden und vertreten ist, als in einem 5-köpfigen Berufspolitiker-Gremium. Aber dazu kann man natürlich geteilter Meinung sein. Sicher ist, dass wir das wirtschaftliche Ergebnis der Unternehmensübernahmen in den letzten 15 Jahren durch die AKB nicht kennen. Das wird jeweils schön kaschiert, sei es in den Hochglanzgeschäftsberichten oder sei es in den mündlichen Anhörungen innerhalb der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben. Was man da alles zu hören bekommt, ist jeweils einfach nicht das wirtschaftliche Bild respektive die wirtschaftliche Realität. Wir haben in Zürich bei der AKB Privatbank AG Geld vernichtet. Wir haben schon bei einer EDVFirma, die man übernommen hat, Geld vernichtet. Uns wird jeweils nicht gesagt, was die ökonomische Gesamtlösung ist. Eine Übernahmegenehmigungspflicht durch den Grossen Rat hätte zumindest auch eine bremsende Wirkung. In dieses Gremium kommen Sie nämlich nur mit einer Übernahme, bei der sich der Rat sicher ist, dass es eine gute Lösung ist und dass es funktionieren wird. Herr Grossratspräsident, ich erlaube mir, noch einen Eventualantrag zu stellen, für den Fall, dass dieser Antrag abgelehnt werden sollte. In § 14 Abs. 1 lit. f "... beschliesst ... ab einer Höhe von 2 Millionen Franken". Das heisst, der Regierungsrat müsste dann nicht ab einer Höhe von 20 Millionen Franken, sondern bereits schon ab 2 Millionen Franken Unternehmensübernahmen beschliessen. Es kann ja nicht sein, dass der Bankrat Unternehmensübernahmen bis 20 Millionen Franken beschliesst, denn hier geht es nicht um Risiken bis 20 Millionen Franken, sondern es geht um potenzielle Risiken in der Höhe von 100, 500 oder 900 Millionen Franken im Bankgeschäft. Darauf möchte ich Sie hinweisen. Vielleicht kann sich Kollege Mallien, der bei einer Grossbank gearbeitet hat, noch zu solchen mit Unternehmensübernahmen verbundenen Risiken äussern. Roland Brogli, Landammann, CVP: Weder der Bankrat noch der Regierungsrat wollen unnötig grosse Risiken eingehen. Solche Entscheide – wie der hier vorliegende entsprechende Paragraf – müssen rasch und vertraulich gefällt werden. Mit einer öffentlichen Beratung derartiger Geschäfte können sie nicht mehr vorgenommen werden. Dies kann für die Entwicklung der Bank nachteilig sein. Darum muss der Regierungsrat zuständig sein. Viel höhere Risiken bestehen bei den Kreditvergaben. Dort sind auch Bankgremien zuständig. Ich bitte Sie also, den Antrag von Jean-Pierre Gallati, wie auch den allfälligen Eventualantrag, abzulehnen. Abstimmungen Der Streichungsantrag wird mit 75 gegen 46 Stimmen abgelehnt. Der Eventualantrag wird mit 80 gegen 44 Stimmen abgelehnt. Somit Zustimmung zu § 14 Abs. 1 lit. f. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1998 § 15 Abs. 1 lit. d und e Die Kommission VWA beantragt, die Regelungen von § 14 Abs. 1 lit. d und e hier festzusetzen. (entspricht geltendem Recht) Der Regierungsrat stimmt dem Antrag zu. Zustimmung § 17 Abs. 1 (geändert) Zustimmung § 17 Abs. 2 (neu) Die Kommission VWA beantragt folgende Änderung: "Bei der Gewinnverwendung ist als Ziel mitzuberücksichtigen, dass die Gesamtkapitalquote die regulatorischen Mindestanforderungen um vier Prozentpunkte übersteigt." Der Regierungsrat stimmt diesem Änderungsantrag zu. Viviane Hösli, Zofingen, beantragt folgende Ergänzung "... mindestens um vier Prozentpunkte ..." Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Bisher wurde die Kapitalausstattung der Kantonalbank mit dem Eigenmitteldeckungsgrad gemessen. Dieser sollte, als Ziel definiert, mindestens 165,0 Prozent betragen. Im Moment beträgt er 195,0 Prozent. Mit dem Eigenmitteldeckungsgrad hat die FINMA eine neue Messgrösse festgelegt und die entsprechende Untergrenze für die Kantonalbank bei 12,0 Prozent festgelegt. Das Kantonalbankgesetz soll diese Messgrösse übernehmen. Der Regierungsrat schlägt vor, dass die regulatorische Vorgabe dabei, ebenfalls wieder als Ziel definiert, um 4,0 Prozent überschritten werden soll. Die Vertreter der SVP stellten eine Regelung zur Gesamtkapitalquote grundsätzlich in Frage und beantragten, den Abs. 2 zu streichen. Die Vorgabe sei für den Erfolg der Bank nicht entscheidend. Auch der Eigenmitteldeckungsgrad sei schon zeitweise unterschritten worden. Dass eine starke Kapitalbasis vorhanden sein müsse, sei klar. Diese müsse aber nicht im Gesetz fixiert sein, sondern könne auch informell zwischen Regierungsrat und Bankrat definiert werden, wurde vonseiten der FDP argumentiert. Der Bankratspräsident bezeichnete diese Argumente als nachvollziehbar, warb aber für ein starkes Zeichen, das nach aussen wirken kann, wenn das Ziel im Gesetz schwarz auf weiss festgelegt ist. Der Antrag wurde mit 8 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Vonseiten der SP wurde ein Antrag gestellt, wonach die regulatorische Vorgabe künftig um mindestens 4,0 Prozent überschritten werden solle. Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit der Bank, die höher zu gewichten sei, als der Abbau der Sonderlasten und der allenfalls damit einhergehende Druck auf die Ausschüttungen der Bank. Der Bankratspräsident unterstützte die beantragte Formulierung, sofern sie den Willen verstärken würde, dass die Zielvorgabe sicher nicht unterschritten werden soll. Vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Zielformulierung handelt, und deshalb der Unterschied "exakt" 4,0 Prozent oder "mindestens" 4,0 Prozent nicht entscheidend ist, verwies der Finanzdirektor darauf, dass das klare Ziel der Sicherheit der Bank genüge tue. Der Antrag wurde mit 10 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Die Änderung, die jetzt in der Synopse auftaucht, ist rein grammatikalisch redaktionell. Viviane Hösli, SP, Zofingen: Da Dieter Egli meine Argumentation schon im Kommissionsbericht vorgestellt hat, muss ich nicht alles wiederholen. Ich stelle im Namen der Fraktion den Antrag, § 17 Abs. 2 sei wie folgt zu ergänzen: "Bei der Gewinnverwendung ist als Ziel mitzuberücksichtigen, dass die Gesamtkapitalquote die regulatorischen Mindestanforderung um "mindestens" (dieses Wort wird eingefügt) 4,0 Prozentpunkte übersteigt." 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 1999 Wir werden aufgrund der Ideen des Regierungsrats in der Anhörung das schlechte Gefühl nicht los, dass hier die Sicherheit der Bank gefährdet sein könnte, weil die Gewinne der Bank dazu dienen sollen, das Abtragen der Sonderlasten schneller vonstattengehen zu lassen. Wir betrachten, gerade vor dem Hintergrund der Staatsgarantie, die Sicherheit der Bank als sehr wichtig. Ich möchte Sie bitten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diesen Antrag zu unterstützen. Roland Brogli, Landammann, CVP: Es geht hier nicht um das Gesetz über die Sonderlasten. Im Vergleich zur Anhörung hat der Regierungsrat den Begriff "mindestens" gestrichen. Damit ist nämlich neu eine klare Zielsetzung festgelegt. Mit "mindestens" ist nur die untere Zahl definiert, gegen oben ist die Skala aber offen. Das schon im heutigen Gesetz verwendete Wort "mitberücksichtigen" beinhaltet weiterhin Flexibilität bei der Umsetzung. Der Zielwert kann bei der heutigen Formulierung höher sein, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Oder er kann für eine kurze Zeit auch darunter liegen, was mit "mindestens" nicht möglich wäre. Das ist der Unterschied. Deshalb bitte ich Sie, im Sinne der Kommission und des Regierungsrats hier den bisherigen Text zu belassen. Abstimmung Gegenüberstellung Antrag VWA (gemäss Synopse) Antrag Hösli 90 Stimmen 34 Stimmen Somit wird der Antrag Hösli in der Abstimmung abgelehnt. Hauptabstimmung Der Kommissionsantrag wird mit 122 gegen 0 Stimmen gutgeheissen. § 21 Abs. 1 (aufgehoben) Zustimmung II. Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Organisationsgesetz) § 35 Abs. 1 (geändert) Zustimmung Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (G-BVSA) § 4 Abs. 2 (geändert) und 2bis (neu) Zustimmung Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebVG) § 45 Abs. 1 (geändert) und 1bis (neu) Zustimmung Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG) § 5 Abs. 2 (geändert) und Abs. 2bis (neu), § 7 Abs. 1 (geändert), § 8 Abs. 1 (geändert), III., IV Zustimmung 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0717 2000 Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) Titel, I., § 4 Abs. 1 lit. g (geändert) und lit. h (neu), II., III., IV. Zustimmung Vorsitzender: Vor der Gesamtabstimmung erteile ich das Wort dem Kommissionspräsidenten. Dieter Egli, SP, Windisch, Präsident der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA): Der Antrag 1 wurde mit 8 gegen 4 Stimmen, bei 1 Enthaltung, angenommen. Der Antrag 2 wurde mit 9 gegen 0 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, angenommen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich den Grossen Rat, den beiden Anträgen des Regierungsrats ebenfalls zuzustimmen. Gesamtabstimmungen Antrag 1 gemäss Botschaft wird mit 108 gegen 17 Stimmen gutgeheissen. Antrag 2 gemäss Botschaft wird mit 106 gegen 17 Stimmen gutgeheissen. Beschluss 1. Der Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) wird, wie aus der Beratung hervorgegangen, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 2. Der Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Sonderlasten (G Sonderlasten) wird, wie aus der Beratung hervorgegangen, in 1. Beratung zum Beschluss erhoben. 0718 Ansprache von Grossratspräsident Thierry Burkart, Baden; Schlussansprache Amtsjahr 2014 Parlamentarischer Brauch ist es, dass zum Schluss des Amtsjahrs der Grossratspräsident eine Ansprache hält. Gerne trage ich die an mich übertragene Tradition hiermit weiter. Das Vertrauen, das Sie mir am 3. Dezember 2013 mit Ihrer Wahl geschenkt haben, hat mich in ausserordentlich hohem Masse geehrt. Ich habe mich bemüht, die mir gemäss Verfassung und Gesetz aufgetragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie durften an mich den Anspruch haben, dass ich den Rat sachlich, fair und – sollte es notwendig sein – bestimmt führen werde. Lassen Sie mich daher zuerst ein paar rückblickende Worte zu unserer parlamentarischen Arbeit im Amtsjahr 2014 verlieren. Bei meiner Eröffnungsansprache am 7. Januar 2014 habe ich ausgeführt, dass es mir ein besonderes Anliegen sei, dass wir unserem demokratischen System mit dem Parlament als dem eigentlichen Aushängeschild Sorge tragen und dass wir unsere typische Kultur der Politik bewahren sollten. Ich habe es mit den Worten von Walter Scheel ausgedrückt: "Demokratisch ist es, dem anderen zuzuhören, seine Meinung zu erwägen, das, was einem selber einleuchtet, zu akzeptieren und gegen das Übrige, unter ständiger Wahrung des Respekts vor der Person des anderen, seine Gegenargumente hervorzubringen." Dabei habe ich auch gesagt, dass ich nicht einer falsch verstandenen Harmonie in der Politik das Wort reden würde. Im Gegenteil: Unterschiedliche Standpunkte im Grossen Rat und mit dem Volk sind in der nötigen Intensität auszufechten – immer verständlich für die Bürgerinnen und Bürger. Aber meine Auffassung war und ist, dass wir akzeptieren müssen, dass alle politischen Kräfte schliesslich das Wohl des Kantons und seiner Menschen als Ziel haben. Unterschiedlich sind indes die Rezepturen dazu. Rückblickend muss ich feststellen, dass wir meine Erwartung erfüllt haben. Ich meine, dass wir im Grossen und Ganzen diszipliniert und respektvoll miteinander gearbeitet haben. Meine Glocke habe ich auf jeden Fall mit Ausnahme, um die Sitzungen einzuläuten, nie gebraucht. Wir haben rund 220 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0718 2001 Geschäfte erledigt. Darunter waren Interpellationen, Postulate, Motionen, Aufträge und andere Geschäfte. Aber auch über 40 Botschaften des Regierungsrats, die wir behandelt haben. Mitunter ganz grosse Vorlagen, wie die Entlastungsmassnahmen sowie der heute abgeschlossene AFP. Wir haben demgemäss trotz weniger Sitzungen nicht wenig und vor allem effizient gearbeitet. Ich muss sagen, dass mir die Führung des Grossen Rats immer grosse Freude gemacht hat. Nicht zu Letzt kommt die Freude von daher, dass ich ein enormes Glück mit meinen zwei Vizepräsidenten gehabt habe. Stets konnte ich mich auf sie verlassen. Stets haben sie mich loyal und tatkräftig unterstützt. Schnell hat sich zwischen uns dreien eine freundschaftliche Bande entwickelt, die sicher auch über unsere gemeinsame Zeit im Präsidium andauern wird. Dafür bin ich ausserordentlich dankbar. Stolz bin ich auf einen Entscheid, an dem ich vor meiner Zeit als Grossratspräsident mitgewirkt habe. Zusammen mit meinen beiden Vorgängerinnen haben wir Rahel Ommerli als Ratssekretärin und Leiterin des Parlamentsdiensts ausgewählt. Ich bin der erste, der ein ganzes Amtsjahr mit ihr hat zusammenarbeiten dürfen. Ich kann Ihnen sagen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Unterstützung durch Rahel Ommerli ist schlicht perfekt, geprägt von höchster Qualität und konsequentem Dienstleistungsbewusstsein. Sie hat mich beinahe blind verstanden. Entscheide bedurften meistens nicht vieler Worte. (Zudem hat sie mich auch immer mit der nötigen Portion "Gummibärli" ausgestattet.) Ich habe auch diese Zusammenarbeit in höchstem Mass genossen und werde sie sehr vermissen. Ganz herzlichen Dank meinen beiden Vizepräsidenten und Rahel Ommerli! Neben der Führung des Grossen Rats obliegt es dem Grossratspräsidenten, das Parlament gegenüber der Bevölkerung zu vertreten. Ich durfte über 220 Veranstaltungen im ganzen Kanton besuchen und rund 80 Reden halten. Dieser Teil der Aufgabe war mir stets eine ebenso grosse Freude wie die Leitung der Parlamentssitzungen. Ich habe unseren Kanton noch mehr schätzen und lieben gelernt als je zuvor. Ich habe einen ungemein vielfältigen und schönen Kanton gesehen. Einen Kanton, der für die Zukunft gut aufgestellt, ein moderner Hightech-Ort ist und nicht umsonst mittlerweile in sämtlichen Rankings einen Spitzenplatz belegt. Ich bin aber auch den verschiedensten Menschen begegnet, die sich mit grossem Aufwand und freiwillig für unsere Gesellschaft einsetzen. Ich meine, immer wieder drei Wesenselemente der Aargauer Seele ausgemacht zu haben: Das führt mich zu drei kurzen Bemerkungen zu den Stichworten "Einfachheit", "Bescheidenheit" und "Tradition": 1. Einfachheit: Die Aargauerinnen und Aargauer mögen das Einfache. Und das mit gutem Grund. Gottfried Keller hat es einmal auf den Punkt gebracht: "Alles Grosse und Edle ist einfacher Art." Diese Einfachheit, diese Schlichtheit, wie sie in unserem Kanton gelebt wird, führt zur eigentlichen Grösse unseres Kantons. Was für die Bürgerinnen und Bürger gilt, gilt erst recht für den Staat. Wir müssen Sorge tragen, dass in unserem Kanton weiterhin vieles auf Freiwilligkeit und damit auch auf Einfachheit basiert. Diese Einfachheit geht aber nur, wenn wir unserem Milizsystem Sorge tragen. Und damit unser Milizsystem funktioniert, braucht es Leute, die sich engagieren und dabei nicht fragen, was sie dafür bekommen, sondern, was sie dafür geben können. Gerade in der Politik wird aber unter dem Modewort "Professionalisierung" vieles eben nicht einfach gehalten. So genannt "professionelles" wird aber oft nicht besser – immer aber teurer. Das Milizsystem hat daher einen finanzpolitischen Aspekt. Viel schwerer wiegt aber der Aspekt der drohenden Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger, wenn wir das freiwillige Engagement zugunsten professioneller Strukturen opfern. Daher gilt mein grosser Dank all jenen, die mit grossem Einsatz in Vereinen, Armee, Politik und anderen Organisationen unseren Kanton, unsere Gesellschaft mitgestalten. 2. Bescheidenheit: Ich habe den Eindruck, dass die Aargauerinnen und Aargauer in ihrer Mehrheit bescheiden sind. Vielleicht liegt es daran, dass noch nicht die ganze Schweiz über die Qualitäten unseres Kantons Bescheid weiss. Das macht meines Erachtens aber nichts. Qualität setzt sich immer durch, auch ohne grossmäulige Verkaufsaktionen. Wir müssen nur noch etwas Geduld haben. Zur Bescheidenheit gehört im Übrigen auch, dass der höchste Aargauer sein Amt wieder abgibt und sich zurück ins Glied stellt. Symbolisch habe ich daher meinen Präsidentenstuhl für diese Ansprache verlassen, um von dem Ort zu sprechen, von wo aus alle Grossrätinnen und Grossräte reden. 3. Tradition: Ich durfte viele kleine und grössere gelebte Traditionen im Aargau kennenlernen. Auch oder gerade sie machen einen Teil unserer Volksseele aus. Eine Tradition ist wie ein Erbe. Mit einem Erbe kann man aber zweierlei tun: Man kann es pflegen und der nächsten Generation übergeben. 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0718 2002 Oder man kann es verjubeln und vernachlässigen. Diese Frage stellt sich bei den Traditionen genauso, wie bei unserem Kanton Aargau. Und: Diese Frage stellt sich jeder Generation. Das Erbe zu bewahren ist meist eine schwierige Aufgabe. Es braucht Umsicht und Anstrengung. Denn immer wieder geraten einige in Versuchung, Bewährtes aufzugeben mit dem Hinweis, es sei nicht mehr modern, es sei nicht mehr zeitgemäss. Tradition bewahren heisst nicht, sich gegenüber Neuem völlig zu verschliessen. Es heisst aber, dass Bewährtes erhalten bleibt. Bewährte Traditionen müssen daher im Aargau sorgsam weitergeführt werden. Ich durfte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ein wunderbares Jahr erleben. Ich gebe zu, dass es mich mit Wehmut erfüllt, am Ende dieses Jahres das schönste Amt im Kanton abgeben zu müssen. Trost ist aber auf jeden Fall, dass ich das Präsidium bei meinem sehr geschätzten Nachfolger, Dr. Markus Dieth, in besten Händen weiss. Ich wünsche Dir, lieber Markus, an dieser Stelle noch einmal das, was ich hatte: Ein wunderbares, einzigartiges Jahr mit vielen interessanten und schönen Begegnungen in unserem wunderbaren Kanton. Ich freue mich für Dich von ganzem Herzen. Ich wünsche Dir alles Gute! Ich komme zum Dank: Ich danke nochmals herzlich meinen Vizepräsidenten für die Unterstützung. Zudem danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parlamentsdiensts, inklusive dem Ehepaar Esther und Röbi Uhlmann, herzlich sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei für die stets gute Arbeit. Ich danke aber auch dem Regierungsrat unter der Führung von Landammann Roland Brogli beziehungsweise den Mitgliedern des Regierungsrats für die gute Zusammenarbeit und ihr Verständnis und ihren Respekt um die Aufgabe und Rolle des Parlaments. Ebenso verdient die Arbeit der richterlichen Gewalt meine Anerkennung und meinen Dank. Schliesslich gebührt aber Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren des Grossen Rats, mein ganz besonderer Dank. Dank Ihnen durfte ich für ein Jahr Ihr Präsident sein und dieses hohe Amt ausüben. So stehe ich voller Demut vor Ihnen und hoffe, dass diejenigen, die mich gewählt haben, es nicht bereuen und diejenigen, die mich nicht gewählt haben, zu sich sagen: "Doch, eigentlich hätte ich ihm die Stimme geben können." So schliesse ich dieses Amtsjahr mit den besten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage und alles Gute für Sie und Ihre Liebsten im kommenden Jahr. Die Sitzung und das Amtsjahr 2014 sind geschlossen. Ich danke Ihnen herzlich! [Langanhaltender Applaus] 9. Dezember 2014 Art.-Nr. 0718 2003