Aufbaukurs Gandersheim – Gesetzlicher Rahmen der Wundversorgung – Wundbehandlung in der ambulanten Situation Phadimed Inhalt Gesetzliche Aspekte der Wundversorgung Dokumentation und Qualitätsstandards DRG‘s und Wundversorgung Ambulante Versorgung - Wundambulanz Phadimed 15.04.2002 Phadimed Gesetzlicher Rahmen § 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (1) Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist. 15.04.2002 Phadimed Gesetzlicher Rahmen § 72 SGB V Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (2) Die vertragsärztliche Versorgung ist .... so zu regeln, daß eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden. 15.04.2002 Phadimed Gesetzlicher Rahmen § 76 SGB V (4) Die Übernahme der Behandlung verpflichtet die in Absatz 1 genannten Personen (Ärzte) oder Einrichtungen dem Versicherten gegenüber zur Sorgfalt nach den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts. = Haftungsmaßstab aller Behandler ! 15.04.2002 Phadimed Gesetzlicher Rahmen Der vertragrechtliche Haftungsmaßstab nach BGB ist : BGB § 276 „Umfang der Verschuldungshaftung“ – (1) Der Schuldner hat, insofern nicht anders bestimmt ist, Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt. ...... ( = STANDARD) BGB § 278 „Haftung für Erfüllungsgehilfen“ – Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards 1 SGB V § 135a gibt die Verpflichtung zur Qualitätssicherung. (1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards 2 SGB V § 135a: – Der Patient hat Anspruch auf eine sichere Versorgung nach dem aktuellen Kentnissstand der Wissenschaft* ( STANDARD) – Ärzte und Pflegekräfte sind zur Umsetzung dieses Patientenanspruchs verpflichtet, sich über die neuen Erkenntnisse bis zur Grenze des Zumutbaren fortzubilden* * Röhling- Wundforum 1/2002 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards 3 „Standard“ in der Medizin ist: – – – – – – Der jeweilige Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnis und ärztliche Erfahrung, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich (und wirtschaftlich) ist und sich in der Erprobung bewährt hat (Terbille,Der Arzthaftungsprozess, 2001,S.35) 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards 4 „(Pflege)Standard“ in der Medizin ist: – – – – – – Der jeweilige Stand der pflegewissenschafltichen Erkenntnis und pflegerische Erfahrung, die uur Erreichung des Pflegezieles erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards 5 Der Standard wird von medizinischen / pflegerischen Sachverständigen festgestellt und nicht von Richtern Der Begriff „Standard“ ist für alle identisch, sowohl medizinisch als auch rechtlich 15.04.2002 Phadimed Qualitätsstandards - Beispiele Expertenstandard Dekubitus – Fachhochschule Osnabrück Leitlinie chronisch venöser Ulcus 2000 – ICW Leitlinie Ulcus cruris – Deutsche Gesellschaft für Phlebologie Leitlinie Dekubitus – ICW Leitlinie Dekubitus – Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie Leitlinie Postthrombotisches Syndrom inkl. Ulcus Cruris – Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie Leitlinie für Betroffene Dekubitus – Universität Herdecke 15.04.2002 Phadimed Internetseiten www.pflegenet.com www.pflegestandard.com www.uni-duesseldorf.de /WWW/AWMF/ 15.04.2002 Phadimed Dokumentation Früher galt Dokumentation ärztlicher Übung und pflegerischer Absicherung Meistens ließ die Dokumentation zu wünschen übrig: – Hoher Zeitdruck, wenig Personal, Patientenversorgung wichtiger Der Mensch kann sich aber nur Beschränktes merken, und die Klagefrist ist 30 Jahre!! 15.04.2002 Phadimed Dokumentation Rechtliche und therapeutische Pflicht Das BGH hat den Nachweis einer dem aktuellen Standard entsprechenden ärztlich-pflegerischen Versorgung zur selbstverständlichen Pflicht erhoben. Festgelegt in den ärztlichen und pflegerischen Berufsordnungen (z.B §4 Krankenpflegegesetz). 15.04.2002 Phadimed Dokumentation Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert !! Mündliche Mitteilungen erbringen nicht den geforderten Qualitätsnachweis. 15.04.2002 Phadimed Dokumentation >>Von einem Arzt und nicht ärztlichem Assistenzpersonal muss verlangt werden, dass sie sich über die Fortschritte der Heilkunde unterrichten und mit den neuesten Heilmitteln vertraut machen. Es geht nicht an, sich aus „Bequemlichkeit, Eigensinn oder Hochmut“ den neuen Lehren und Erfahrungen zu verschliessen.<< Reichsgericht 1930 15.04.2002 Phadimed Dokumentation - Beispiele Alle Herstellerfirmen geben Wunddokumentationsbogen ab – Möglichkeit der Standardisierung – Vollständige Dokumentation Denken Sie an Fotodokumentation ! Dokumentation per Computer 15.04.2002 Phadimed DRG – Was ist das? DRG = Diagnosis related Groups – Leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem – Diagnoseorientiertes Fallpauschal-Gesetz für die Krankenhäuser Ziel: Entscheidende Verbesserung der Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der stationären Versorgung* *BMG Pressemitteilung 26. März 2002 15.04.2002 Phadimed DRG – was ist das? Eine völlig andere Form der Abrechnung für Krankenhäuser – Freiwillig ab Jan. 2003 Budgetneutral – Pflichteinführung zum 01.01.2004 Budgetneutral – Ab 2005 bis 2007 Anpassung zu landeseinheitlichem Preisniveau • Basisfallwertvereinbarung – Ab Jan. 2007 gleiche Preise für gleiche Leistungen 15.04.2002 Phadimed DRG – was ist das? Umdenken für die Ärzte bez. Diagnosenkatalog und Kodierung – Je besser kodiert wird, desto mehr Erlöse werden erzielt – Erlöse sind abhängig von der Verteilung Hauptdiagnose / Nebendiagnose 15.04.2002 Phadimed DRG und Wundversorgung Es gibt über 50 Basis-DRG‘s für chronische Wunden – Wie wird kodiert? – Welchen Effekt hat dies auf die Liegezeit? 15.04.2002 Phadimed DRG und Wundversorgung Laut verschiedener Studien werden die Liegezeiten für Patienten mit chronischen Wunden deutlich verkürzt werden müssen – Welche Effekte hat das auf die ambulante Versorgung ? – „Die Patienten werden blutig entlassen“ (Dt. Pflegebund) – Was kann „Integrierte Versorgung“ bieten 15.04.2002 Phadimed Wundkompetenzzentren Fachkompetenz Integrierte Versorgung Etablierung von Standards Qualitätssicherung Interdisziplinarität Patientenkomfort Kostenersparnis 15.04.2002 Phadimed Wundkompetenzzentren integrierte, qualitätsgesicherte Versorgung eines inhomogenen Patienten-Kollektivs Verhinderung/Verkürzung der stationären Behandlung präoperative Wundkonditionierung erhöht operative „Erfolgs“quote und verkürzte Liegezeit kompetente Versorgung, die Patient Compliance wird erhöht Qualitätssicherung durch standardisierte Behandlung und Dokumentation schnellere Heilung von Patienten mit Problem-Wunden Kostenersparnis im Gesundheitswesen 15.04.2002 Phadimed