Ein Beispiel für eine Patientenverfügung

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Helmut Nischwitz
Königswinter im Oktober 2003
(Überarbeitete Fassung 2007)
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Persönliche Vorsorge
Patientenverfügung
Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Testament
Regelung einer ärztlichen
Versorgung
Benennung einer oder
mehrerer Personen ihres Vertrauens als Bevollmächtigte
Vorsorge für den Fall, dass
eine Betreuungsbedürftigkeit
eintritt. Diese Verfügung ist
für das Vormundschaftsgericht bestimmt.
Regelung der Erbschaft
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Foliensammlung von Helmut Nischwitz
Patientenverfügung
So ein Quatsch!
Wofür brauchen wir so etwas?
Die medizinische Entwicklung hat in den letzten Jahrzehnten die
Menschen oft in schwierige Situationen geführt. Einerseits können
mithilfe der modernen Medizin nunmehr Krankheiten geheilt werden, die noch vor wenigen Jahren als unheilbar galten. Andererseits
kann der Einsatz aller medizinisch- technischen Mitteln der Intensivmedizin auch das Leiden und Sterben der Menschen verlängern.
Ein würdiges Leben bis zuletzt kann also sowohl Anwendung als
auch Verzicht auf die Anwendung intensiver Medizin bedeuten.
Eine letzte Entscheidung muss daher aus der konkreten Situation des sterbenden Menschen heraus und von seinen Wünschen und Bedürfnissen her getroffen werden.
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Foliensammlung von Helmut Nischwitz
Patientenverfügung
Ist für mich das Leben noch lebenswert?
Das Thema ist allgemein weiterhin aktuell!
Was bedeutet für Sie die Begriffe:
 Apparatemedizin?
 Menschenwürdiges Sterben?
 Passive Sterbehilfe?
 Aktive Sterbehilfe?
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Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung wird schriftlich festgelegt, was der Patient für
den Fall vorsieht, dass er sich in einer Situation befindet, in der er nicht
mehr selbst seinen Willen äußern kann, weil er zum Beispiel im Koma
liegt.
Den Begriff Patiententestament sollte man nicht verwenden. Dieser
Begriff ist unrichtig, da das normale Testament erst nach dem Tode
gilt. Die Patientenverfügung soll jedoch bereits vor dem Tode wirksam
werden.
Sie ist jederzeit von dem Ersteller der Verfügung widerrufbar.
Die Patientenverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht
gesetzlich noch nicht geregelt. Sie ist aber durch mehrere höchst
richterliche Rechtsprechungen – zuletzt durch ein Urteil des BGH
vom 17.03.04 – grundsätzlich rechtsgültig und wirksam.
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Patientenverfügung
Die umfangreichen Möglichkeiten der modernen Medizin machen es
erforderlich, Vorsorge für die letzte Phase des Lebens zu treffen. So
sollte z. B. der Wunsch, dass ein persönlich belastender Sterbeprozess nicht unnötig verlängert wird, für den Fall des Verlustes der
eigenen Einwilligungsfähigkeit vorher schriftlich niedergelegt werden.
Wenn also der Wille des Betroffenen klar und eindeutig in der Patientenverfügung zum Ausdruck kommt, z. B., dass er in Würde
sterben und bestimmte Eingriffe nicht erdulden will, so darf der Arzt
(Ärztin) ihn nicht an Geräte anschließen sowie ihn künstlich beatmen oder ernähren. Tut er dies trotzdem, so begeht er eine rechtswidrige Körperverletzung.
Der christliche Glaube, dessen Mittelpunkt Sterben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ist, gibt Freiheit, auch über das eigene
Sterben nachzudenken und angemessene Vorsorge hierfür zu treffen.
Eine entsprechende vorsorgliche Gewissensentscheidung muss jedoch jeder für sich ganz persönlich abwägen und treffen.
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Patientenverfügung
Wann wird eine Patientenverfügung angewandt?
Sie wird berücksichtigt, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:
■
Sie sind nicht mehr einwilligungsfähig.
■
Ihre lebensbedrohende Erkrankung wird in absehbarer
Zeit zum Tode führen oder es besteht ein nicht behebbarer Ausfall von lebenswichtigen Körperfunktionen und
■
es sich die Frage stellt, ob auf eine mögliche Behandlung
verzichtet oder eine begonnene Behandlung beendet werden soll.
In einer solchen Situation sollte – wenn möglich – keine Unklarheit
darüber bestehen, welche Wünsche und Werte Sie respektiert
haben wollen. Für den Arzt oder die Ärztin ist die Patientenverfügung ein wichtiges Indiz für ihren mutmaßlichen Willen, den
außer acht zu lassen rechtswidrig sein kann. Die Verantwortung
für die medizinischen Maßnahmen trägt natürlich der Arzt oder
die Ärztin.
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Foliensammlung von Helmut Nischwitz
Patientenverfügung
Wie lange gilt die Patientenverfügung ?
Die Ablehnung einer ärztlichen Behandlung kann grundsätzlich immer auch mündlich geäußert werden. Für den
Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, empfiehlt es sich jedoch die
schriftliche Niederlegung des eigenen Willens.
Der in der Patientenverfügung bekundete Wille kann von
dem Betroffenen jederzeit – auch formlos – wieder rückgängig gemacht werden.
Wie verbindlich ist die Patientenverfügung?
Die Bundesärztekammer hat im September 2004 bestimmte Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung
verabschiedet. Diese Grundsätze legen fest, dass Patientenverfügungen verbindlich sind. Sie müssen jedoch konkrete Behandlungssituationen beinhalten und
es dürfen keine Umstände erkennbar sein, dass der
Patient diese nicht mehr gelten lassen würde.
Was wird mit der Patientenverfügung geregelt?
Maßnahmen der so genannten passiven als auch der
so genannten indirekten Sterbehilfen. Der Betroffene
kann also verlangen, dass bei ihm in bestimmten Situationen lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen
werden.
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Patientenverfügung
Direkte aktive Sterbehilfe
Gezielte Tötung des Patienten, um z. B. unerträgliche Schmerzen zu beseitigen. Verlangt der Patient nicht nach dieser Tötung,
- nimmt beispielsweise das Pflegepersonal
Sie vor – dann liegt ein Totschlag vor
(§ 212 StGB).
Verlangt der Patient selbst danach, kann
eine Tötung auf Verlangen vorliegen (§216
StGB).
Indirekte aktive Sterbehilfe
Diese ist gegeben, wenn der Patient z. B.
stark schmerzlindernde Mittel bekommt, die
gleichzeitig das Leben verkürzen. Solange
die Lebensverkürzung nicht beabsichtigt ist,
ist sie nicht strafbar.
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Patientenverfügung
Passive Sterbehilfe
Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen,
wie zum Beispiel:
 Wiederbelebung,
 künstliche Ernährung,
 Operation.
Im Klartext,
das Unterlassen einer Behandlung. Der Arzt oder
die Ärztin darf von sich aus eine Behandlung nicht
unterlassen. Verlangt der Patient, der zurechnungsfähig (Einwilligungsfähig) ist eine weitere
Behandlung zu unterlassen, um sterben zu können,
darf der Arzt oder die Ärztin nicht weiter behandeln.
Der Arzt oder die Ärztin darf nur so lange tätig sein,
wie der Patient einwilligt. Behandelt der Arzt oder
die Ärztin ohne Einwilligung, kann beispielsweise
eine Körperverletzung gegenüber dem Patienten
vorliegen.
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Patientenverfügung
Zum Inhalt einer Patientenverfügung gehören
insbesondere eindeutige Aussagen
über
Einleitung, Umfang und Beendigung zum Beispiel
□
□
□
□
□
□
□
einer künstlichen Ernährung,
einer Verabreichung von Medikamenten,
einer Schmerztherapie;
Art der Unterbringung,
Pflege,
Hinzuziehung von bestimmten Ärzten,
religiöse Überzeugung.
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Patientenverfügung
Aufbewahrung der Patientenverfügung
■
■
■
■
■
Zu Hause in einem bestimmten beschrifteten Ordner
Bei einem Notar
Beim Hausarzt (Kopie)
Beim Bevollmächtigten (Kopie)
Im Alten- und Pflegeheim
Aufbewahrung eines Hinweises über die Verfügung
●
In der Geldbörse
●
Im Personalausweis
●
In einem Brustbeutel
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Patientenverfügung
Mit dieser Verfügung bringe ich ----------------------------------------------------------------------------------------meinen Willen zum Ausdruck, für den Fall, dass ich in einen Lebenszustand gerate, in welchem ich
meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiderruflich verloren habe und nicht mehr in der Lage
bin, meine Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung und Behandlung meiner Person zu
äußern.
Ich habe mich ausführlich über die Bedeutung der Patientenverfügung informiert und erkläre hiermit:
●
Falls ich in einen Zustand dauernder Bewusstlosigkeit durch schwere Dauerschädigung meiner
Gehirnfunktion gerate oder wenn sonst lebenswichtige Funktionen meines Körpers auf Dauer
ausfallen und ein eigenständiges Leben ohne „Apparatemedizin“ nicht mehr möglich ist, so bin
ich mit einer Intensivtherapie oder Reanimation nicht einverstanden.
●
Ergibt sich nach einer Diagnose oder Prognose von mindestens zwei Ärzten, dass ich unheilbar krank bin und diese Krankheit zum Tode führen und mir nach aller Voraussicht große
Schmerzen bereiten wird, so sind an mir keine weiteren diagnostischen Eingriffe vorzunehmen.
Ich verzichte auf Maßnahmen mit Mitteln der Intensivtherapie, die nur noch eine Sterbens- und
Leidensverlängerung bedeuten würden.
●
Sind meine normalen geistigen Funktionen so schwer wiegend irreparabel geschädigt, dass für
mich künftig kein selbstbestimmtes und kommunikationsfähiges Leben mehr möglich ist, so
lehne ich es ab, dass meine Lebensfunktionen mit allen zur Verfügung stehenden medizinischen
Mitteln aufrecht erhalten werden.
Insbesondere will ich keine Wiederbelebungsversuche bei
–
fortgeschrittenem Krebs,
–
fortgeschrittener Demenz (z.B. Morbus Alzheimer),
–
schwerer Gehirnschädigung, z.B. nach einem Schlaganfall,
–
schwerster Herzschwäche.
Eine künstliche Beatmung erlaube ich nur zur kurzfristigen Überbrückung einer akuten Notlage und
nicht als Dauermaßnahme.
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Nur bei klarer Besserungsmöglichkeit meines Zustandes im Sinne eines für mich erträglichen, Umweltbezogenen, bewussten Lebens lasse ich intensive medizinische Behandlungsmaßnahmen zu Anderenfalls verzichte ich – im vollen Bewusstsein -- dass dadurch meine Lebenszeit verkürzt wird, auf
eine
•
Gabe von kreislaufregulierenden, herzstärkenden Medikamenten,
•
künstliche Nahrungszufuhr, z.B. über Sonde ( Nase oder Bauchwand),
•
Blutwäsche (Dialyse),
•
Blutübertragung bei Blutarmut,
•
Abgabe von Antibiotika bei Infektionen.
Ich möchte in Würde und Frieden sterben können, nach Möglichkeit in Nähe und Kontakt mit meinen
Angehörigen und nahe stehenden Personen und in meiner vertrauten Umgebung.
Ich bitte um seelsorgerlichen Beistand.
Maßnahmen einer aktiven Sterbehilfe lehne ich ab.
Ich bitte meine Ärztinnen und/oder Ärzte, das Recht auf einen mir gemäßen Tod zu beachten. Das heißt
aber nicht, dass ich hiermit auch ärztliche Hilfe und Behandlung in Form ausreichender Medikation und
Betreuung zur Leidensminderung ablehne. Vielmehr wünsche ich in jedem Fall eine Grundpflege, eine
umfassende Schmerztherapie (auch wenn diese zur Bewusstseinsausschaltung oder zu nicht beabsichtigten Nebenwirkungen führen sollte) sowie Linderung von Luftnot, Unruhe, Übelkeit, Schlaflosigkeit,
Angst, Durst und Verstopfung.
Ich wünsche mir, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei der erforderlichen medizinischen Behandlung die von mir benannte(n) Vertrauensperson(en) zur Beratung hinzuzieht. Eine
Befreiung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber diesen Personen wird hiermit erteilt.
Name: _________________________ Anschrift: __________________________________
(Vertrauensperson)
Name: _________________________ Anschrift: __________________________________
(Vertrauensperson)
Name: _________________________ Anschrift: __________________________________
(Vertrauensperson)
Die vorstehende Verfügung habe ich freiwillig und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst.
Name: _________________________ Geburtsdatum: _____________________________
Anschrift: _________________________________________________________________
Ort/Datum: _____________________ Unterschrift: _______________________________
Ärztin/Arzt meines Vertrauens:
Name und Anschrift: _________________________________________________________
Diese Patientenverfügung wird hiermit von mir erneut bestätigt:
Ort/Datum: ______________________Unterschrift: ________________________________
Ort/Datum: ______________________Unterschrift: ________________________________
Ort/Datum: ______________________Unterschrift: ________________________________
Ort/Datum: ______________________Unterschrift: ________________________________
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