Seuchenhygienische Maßnahmen

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Seuchenhygienische
Maßnahmen
- Pocken Bund-Länder-AG
„Szenarien bioterroristischer Anschläge
und Abwehrmaßnahmen“
Ausbildungsmaterial des Robert Koch-Instituts
31/03/2004
Kernaufgaben
• Aufdecken
– Diagnostik
• Gefahrenbeurteilung
– Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall
– Seuchenhygienische Maßnahmen
• Intervention
– Information
– Surveillance
– Verhinderung der Ausbreitung und Schutz der nicht
infizierten Bevölkerung (Quarantäne, Impfung)
– Behandlung der Patienten
• Internationale Kooperation
Verfahren bei einer Verdachtsdiagnose
auf Pocken
Klinische Pocken-Symptomatik bei einem Patienten in Deutschland
Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
(ggf. infektiologischen Sachverstand hinzuziehen)
Herstellung der Arbeitsfähigkeit der
zuständigen Behörde im Krisenfall
Probennahme / Asservierung
Probentransport
Labor-Diagnostik: EM; PCR; (Anzucht)
positiv
negativ
Entwarnung
Ermittlung der
Kontaktpersonen (und der
Infektionsquelle)
Meldeweg nach IfSG (§ 6 Abs. 1, 5 a,b,
§ 7 Abs. 2) , ggf. aktive Fallsuche,
Surveillance
Schutzmaßnahmen für das
Personal / ggf. Evakuierung
anderer Patienten
Kontinuierliche Information der
Bevölkerung und der Presse
 Aktuelle Entwicklung
 Schutzmaßnahmen
 Verhaltensempfehlungen
 ggf. Zugangsbeschränkungen
Information der Fachöffentlichkeit
Lokale und systemische
Behandlung
bei Erkrankung
Internationale Kooperation
medizinische Überwachung
bis zum Ende der
Inkubationszeit (19 Tage)
 Desinfektion
 Abfall-/ Abwasserentsorgung
Entlassung des
Patienten nach
Genesung
Umgang mit
Verstorbenen
Risikobeurteilung für die
Ausbreitung
(mindestens 1x täglich
aktualisieren)
Impfung / Postexpositionsprophylaxe
ggf.
Absonderung von
Ansteckungsverdächtigen
Verlegung des Erkrankten in
ein Behandlungszentrum
Riegelungsimpfung/
Massenimpfung
Aufdecken
Diagnostik
•
•
•
•
•
•
Klinische Abklärung der Diagnose bei Verdacht
Differentialdiagnostische Hilfestellung
Probennahme / Asservierung
Organisation des Probentransports
Laboruntersuchungen
Befundmitteilung
Gefahrenbeurteilung
Herstellung der Arbeitsfähigkeit der
zuständigen Behörde im Krisenfall
– Herstellung der Arbeitsfähigkeit sobald ein klinischer
Pockenverdachtsfall besteht
– Gewährleistung von infektionsepidemiologischem
Sachverstand
Gefahrenbeurteilung
Meldung nach IfSG
Frühe Meldung ermöglicht eine schnelle
Einleitung umfassender Schutzmaßnahmen
– Bestehendes Meldesystem von der Struktur her
ausreichend
– 24 Stunden-Rufbereitschaft der Gesundheitsämter
– Umgehende Handlungsfähigkeit
– Regelmäßige Schulungen der betroffenen Ärzte
Gefahrenbeurteilung
Anwendung der Falldefinitionen
Grundlage zur Einleitung von Interventionen und
weiterführenden Untersuchungen nach Maßgabe
des vorhandenen Kenntnisstandes
Vermeidung von Missverständnissen zwischen
beteiligten Laboratorien und Gesundheitsbehörden
Präzise Information der Öffentlichkeit
Gefahrenbeurteilung
Ermittlung und Aufsuchen der Kontaktpersonen
Verhinderung der weiteren Ausbreitung
– Befragung der Fälle (durch geschultes Personal)
– Befragung von Ansteckungsverdächtigen
(Kontaktpersonen ersten Grades)
– Aufklärung, Untersuchung, Impfung /
Postexpositionsprophylaxe
Intervention
Risikokategorien der Kontaktpersonen
Kontaktpersonen ersten Grades, Ansteckungsverdächtige:
hohes Risiko haben Personen:
 die “face-to-face-Kontakt” mit dem Kranken hatten,
 die im selben Haushalt mit dem Erkrankten lebten,
 die längere Zeit im selben Raum waren,
 die Kontakt mit nicht inaktiviertem Untersuchungsmaterial/Schorf hatten,
 die Kontakt mit Bekleidung, Bettwäsche oder anderen Gegenständen hatten.
Mittleres Risiko:
 Personen, die im selben Gebäude (mit Klimaanlagen) waren.
Geringes Risiko:
 Personen, die flüchtigen, nicht direkten Kontakt zu dem Erkrankten hatten.
Kontaktpersonen zweiten Grades:
Personen, die mit einer Kontaktperson ersten Grades im
selben Haushalt leben oder engen Kontakt haben.
Gefahrenbeurteilung
Ermittlung der Kontaktpersonen /
Exponierten
Name des Patienten
(Name, Vorname)
Name des Interviewers
(Name, Vorname)
Name der Kontaktperson
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
Ort des Kontaktes
1. Tag des
(z.B. Wohnung,
Kontaktes
Arbeitsstelle, Arzt)
Kontakt mit Kleidung
Beginn der Ansteckungsfähigkeit
____/____/________
Datum des Interviews
____/____/________
Letzter
Tag des
Kontaktes
* Erhebungsbogen zur Erfassung des Gesundheitszustandes von Kontaktpersonen (dort auch
vollständige Erfassung der Personalien)
Kontakt
näher als
2 Meter
Ja
Nein
Kontakt
Risikolänger als
gruppe
1 Stunde
Ja
Nein
Weitere
Bemerkungen
Details s.
Bogen*
Nr.
Gefahrenbeurteilung
Identifikation der Exponierten und der
Infektionsquelle
– Ermittlung der Infektionsquelle und Maßnahmen zur
Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Absperrung)
– Befragung der Erkrankten nach Kontaktpersonen und
Orten
– Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden
– Aufruf über Presse/Rundfunk
(wenn Infektionsquelle bekannt)
Gefahrenbeurteilung
Aktive Fallsuche / Aufsuchende Epidemiologie
Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung
der Krankheit sind Grundlage für die
Entscheidung von Schutzmaßnahmen
– Festlegung der betroffenen Regionen
– Information über Krankheitsbild (Falldefinition)
– Meldungen müssen mindestens einmal täglich erfolgen
– Innerhalb von 6 Stunden sollte ein Team mit aufsuchenden
Epidemiologen zur Unterstützung zur Verfügung stehen
Gefahrenbeurteilung
Risikobeurteilung für die Ausbreitung der
Infektion
Ergreifung geeigneter und angemessener Maßnahmen
– Aktualisierung der Risikobeurteilung mindestens einmal täglich
– Schätzung der Anzahl und geographischen Verteilung exponierter/
infizierter Personen und ihrer Kontaktpersonen
– Personenbezogene Daten und Erfassung von Reisetätigkeit
Zusätzliche Kriterien bei einer Ausbringung in die Umwelt:
– Identifikation der betroffenen Örtlichkeiten, der Wetterlage, etc.
– Zeitrahmen der Exposition
Gefahrenbeurteilung
Verlaufs- und Outcome-Surveillance
Beobachtung und Kontrolle des Krankheitsgeschehens und der eingeleiteten Interventionsmaßnahmen auf Basis der Meldedaten
– Ggf. Anpassung oder Korrektur der Maßnahmen
Intervention
Information der Fachöffentlichkeit
Spezielle Informationen für bestimmte
Personengruppen (z.B. ÖGD, Ärzte, Polizei,
Rettungsdienste)
– z.B. für Ihre Berufstätigkeit relevante Informationen über die
Erreger, Schutzmaßnahmen und Gefahrenbeurteilung, über
Interventionsmaßnahmen und aktuelle Einsätze
– Vorbereitete, an die aktuelle Lage angepasste Informationen
entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben (z.B. Hotline
exklusiv für Einsatzkräfte und Ärzte)
Intervention
Sicherstellung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Einsatzkräften
Verhinderung der Überlastung bestehender
Kommunikationsmittel der Einsatzkräfte und
des Gesundheitsamtes
– Ausstattung mit kompatiblen Kommunikationsmitteln
– Dienstvorschrift DV 100 „Führung im Einsatz“
verschiedener Organisationen
(z.B. FwDV 100; THW-DV 1-100; DRK DV 100)
Intervention
Information der Bevölkerung und Medien
Vermeidung der Verunsicherung der
Bevölkerung durch sachliche Information sowie
durch Informationen über Schutzmaßnahmen
– Einheitliche Informationspolitik durch Abstimmung der
beteiligten Pressestellen
– Informationsmaterial muss zugänglich und gut verständlich
sein
– Information über Sachstand und Maßnahmen
(folgende Folie)
Intervention
Verhaltensregeln für die Allgemeinheit,
Bereitstellung von Schutzmitteln
Verhinderung der Weiterverbreitung durch
Schutzmaßnahmen
– Erklärungen über TV, Rundfunk, Presse und Infohotline
– Information über Art und Umfang der Maßnahmen
• ärztliche Hilfe
• prophylaktische Maßnahmen
• Schutzmittel
Intervention
Schutzmaßnahmen: Einschränkung der
Bewegungsfreiheit (§ 28 IfSG)
Weiterverbreitung der Pockenerkrankung wird durch
räumliche Nähe zwischen Menschen begünstigt
Verhinderung der Weiterverbreitung, z.B. durch
– Veranstaltungsverbot
– Schließung von Einrichtungen
– Ausgangssperre
Intervention
Schutzmaßnahmen:
Beobachtung, Absonderung (§§ 28-30 IfSG)
Verhinderung der weiteren Ausbreitung
–
–
–
–
Aufklärung über Erkrankung und notwendige Maßnahmen
Untersuchung und Postexpositionsprophylaxe
adäquater Umgang mit Ansteckungsverdächtigen
Überführung von Erkrankten in Krankenhäuser mit
Isolierstation
– Sicherstellung der Einhaltung der
angeordneten Maßnahmen
Intervention
Beurteilungskriterien zur Isolierung der
Kontaktpersonen
An Pocken erkrankte Person,
Krankheitsverdächtige Person
Kontaktperson 1. Grades
(Ansteckungsverdächtige Person)
Impfung innerhalb von 4 Tagen
nach Kontakt mit einem Erkrankten, sofern nicht Kontraindiziert
Impfung
zeitgerecht
nein
hoch,
mittel
 Impfung anbieten
 Personalien erfassen
 Keine weiteren
Maßnahmen
Krankheitsverdacht bei
Kontaktperson 1. Grades
Risikogruppe
gering
ja
Risikogruppe
Kontaktperson 2. Grades
mittel
Beobachtung
2 x tägliches Fiebermessen
und Mitteilung an das
Gesundheitsamt
hoch
Geeignetes Krankenhaus oder sonstige
geeignete Einrichtung
Sonstige Abson derungseinrichtung
Häusliche
Absonderung
Compliance
nein
ja
ja
Krankenhaus mit
Isolierstation
Impfversager
nein
Fieber oder andere Symptome innerhalb von 19
Tagen nach Exposition
ja
nein
Entlassung aus der Absonderungs einrichtung bzw . Beobachtung
Intervention
Einrichtungen zur Absonderung/Isolierung
Krankenhaus mit Isolierstation:
Behandlungseinrichtungen mit Sonder-Isolierstationen für
hochkontagiöse Erreger.
Geeignetes Krankenhaus / geeignete Einrichtung:
Einzeln stehendes, möglichst abgelegenes Gebäude mit
Einzelzimmer und medizinischer Standardversorgung
Sonstige Absonderungseinrichtung:
Möglichst Einzelzimmer mit medizinischer Überwachungsmöglichkeit,
z.B. Unterkünfte der Bereitschaftspolizei oder des BGS, Kasernen der
Bundeswehr, evtl. Hotels, Jugendherbergen etc.
Sonst geeignete Weise (z.B. Häusliche Absonderung):
Abgeschlossene Wohnung oder eigenes Haus,
alle Haushaltsmitglieder sind bzw. werden geimpft
Intervention
Organisation von Schutzimpfungen
• Bevorratung von Impfstoffen und Hilfsmitteln
• Indikationsstellung für eine Impfkampagne
• Durchführung von Schutzimpfungen
Intervention
Behandlung
•
•
•
•
•
•
Patiententransport
Anforderungen an Behandlungszentren
Schutzmaßnahmen für das Personal
Postexpositionsprophylaxe
Therapie
Erforderliche Desinfektionsmaßnahmen /
Abfallentsorgung
• Umgang mit Verstorbenen
Internationale Kooperation
Technische und personelle Unterstützung
Epidemiologische Gefahrenlagen erfordern
internationale Kooperation
– Gegenseitige Information
– Aktive Beteiligung in internationalen Arbeitsgruppen
– Austausch und Abstimmung von Empfehlungen und
Strategiepapieren
– Identifikation der erforderlichen / möglichen Hilfeleistungen
– Kontakt und Anforderung durch autorisierte Institution
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