Seuchenhygienische Maßnahmen - Pocken Bund-Länder-AG „Szenarien bioterroristischer Anschläge und Abwehrmaßnahmen“ Ausbildungsmaterial des Robert Koch-Instituts 31/03/2004 Kernaufgaben • Aufdecken – Diagnostik • Gefahrenbeurteilung – Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall – Seuchenhygienische Maßnahmen • Intervention – Information – Surveillance – Verhinderung der Ausbreitung und Schutz der nicht infizierten Bevölkerung (Quarantäne, Impfung) – Behandlung der Patienten • Internationale Kooperation Verfahren bei einer Verdachtsdiagnose auf Pocken Klinische Pocken-Symptomatik bei einem Patienten in Deutschland Rücksprache mit dem Gesundheitsamt (ggf. infektiologischen Sachverstand hinzuziehen) Herstellung der Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall Probennahme / Asservierung Probentransport Labor-Diagnostik: EM; PCR; (Anzucht) positiv negativ Entwarnung Ermittlung der Kontaktpersonen (und der Infektionsquelle) Meldeweg nach IfSG (§ 6 Abs. 1, 5 a,b, § 7 Abs. 2) , ggf. aktive Fallsuche, Surveillance Schutzmaßnahmen für das Personal / ggf. Evakuierung anderer Patienten Kontinuierliche Information der Bevölkerung und der Presse Aktuelle Entwicklung Schutzmaßnahmen Verhaltensempfehlungen ggf. Zugangsbeschränkungen Information der Fachöffentlichkeit Lokale und systemische Behandlung bei Erkrankung Internationale Kooperation medizinische Überwachung bis zum Ende der Inkubationszeit (19 Tage) Desinfektion Abfall-/ Abwasserentsorgung Entlassung des Patienten nach Genesung Umgang mit Verstorbenen Risikobeurteilung für die Ausbreitung (mindestens 1x täglich aktualisieren) Impfung / Postexpositionsprophylaxe ggf. Absonderung von Ansteckungsverdächtigen Verlegung des Erkrankten in ein Behandlungszentrum Riegelungsimpfung/ Massenimpfung Aufdecken Diagnostik • • • • • • Klinische Abklärung der Diagnose bei Verdacht Differentialdiagnostische Hilfestellung Probennahme / Asservierung Organisation des Probentransports Laboruntersuchungen Befundmitteilung Gefahrenbeurteilung Herstellung der Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall – Herstellung der Arbeitsfähigkeit sobald ein klinischer Pockenverdachtsfall besteht – Gewährleistung von infektionsepidemiologischem Sachverstand Gefahrenbeurteilung Meldung nach IfSG Frühe Meldung ermöglicht eine schnelle Einleitung umfassender Schutzmaßnahmen – Bestehendes Meldesystem von der Struktur her ausreichend – 24 Stunden-Rufbereitschaft der Gesundheitsämter – Umgehende Handlungsfähigkeit – Regelmäßige Schulungen der betroffenen Ärzte Gefahrenbeurteilung Anwendung der Falldefinitionen Grundlage zur Einleitung von Interventionen und weiterführenden Untersuchungen nach Maßgabe des vorhandenen Kenntnisstandes Vermeidung von Missverständnissen zwischen beteiligten Laboratorien und Gesundheitsbehörden Präzise Information der Öffentlichkeit Gefahrenbeurteilung Ermittlung und Aufsuchen der Kontaktpersonen Verhinderung der weiteren Ausbreitung – Befragung der Fälle (durch geschultes Personal) – Befragung von Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen ersten Grades) – Aufklärung, Untersuchung, Impfung / Postexpositionsprophylaxe Intervention Risikokategorien der Kontaktpersonen Kontaktpersonen ersten Grades, Ansteckungsverdächtige: hohes Risiko haben Personen: die “face-to-face-Kontakt” mit dem Kranken hatten, die im selben Haushalt mit dem Erkrankten lebten, die längere Zeit im selben Raum waren, die Kontakt mit nicht inaktiviertem Untersuchungsmaterial/Schorf hatten, die Kontakt mit Bekleidung, Bettwäsche oder anderen Gegenständen hatten. Mittleres Risiko: Personen, die im selben Gebäude (mit Klimaanlagen) waren. Geringes Risiko: Personen, die flüchtigen, nicht direkten Kontakt zu dem Erkrankten hatten. Kontaktpersonen zweiten Grades: Personen, die mit einer Kontaktperson ersten Grades im selben Haushalt leben oder engen Kontakt haben. Gefahrenbeurteilung Ermittlung der Kontaktpersonen / Exponierten Name des Patienten (Name, Vorname) Name des Interviewers (Name, Vorname) Name der Kontaktperson (Name, Vorname, Geburtsdatum) Ort des Kontaktes 1. Tag des (z.B. Wohnung, Kontaktes Arbeitsstelle, Arzt) Kontakt mit Kleidung Beginn der Ansteckungsfähigkeit ____/____/________ Datum des Interviews ____/____/________ Letzter Tag des Kontaktes * Erhebungsbogen zur Erfassung des Gesundheitszustandes von Kontaktpersonen (dort auch vollständige Erfassung der Personalien) Kontakt näher als 2 Meter Ja Nein Kontakt Risikolänger als gruppe 1 Stunde Ja Nein Weitere Bemerkungen Details s. Bogen* Nr. Gefahrenbeurteilung Identifikation der Exponierten und der Infektionsquelle – Ermittlung der Infektionsquelle und Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Absperrung) – Befragung der Erkrankten nach Kontaktpersonen und Orten – Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden – Aufruf über Presse/Rundfunk (wenn Infektionsquelle bekannt) Gefahrenbeurteilung Aktive Fallsuche / Aufsuchende Epidemiologie Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit sind Grundlage für die Entscheidung von Schutzmaßnahmen – Festlegung der betroffenen Regionen – Information über Krankheitsbild (Falldefinition) – Meldungen müssen mindestens einmal täglich erfolgen – Innerhalb von 6 Stunden sollte ein Team mit aufsuchenden Epidemiologen zur Unterstützung zur Verfügung stehen Gefahrenbeurteilung Risikobeurteilung für die Ausbreitung der Infektion Ergreifung geeigneter und angemessener Maßnahmen – Aktualisierung der Risikobeurteilung mindestens einmal täglich – Schätzung der Anzahl und geographischen Verteilung exponierter/ infizierter Personen und ihrer Kontaktpersonen – Personenbezogene Daten und Erfassung von Reisetätigkeit Zusätzliche Kriterien bei einer Ausbringung in die Umwelt: – Identifikation der betroffenen Örtlichkeiten, der Wetterlage, etc. – Zeitrahmen der Exposition Gefahrenbeurteilung Verlaufs- und Outcome-Surveillance Beobachtung und Kontrolle des Krankheitsgeschehens und der eingeleiteten Interventionsmaßnahmen auf Basis der Meldedaten – Ggf. Anpassung oder Korrektur der Maßnahmen Intervention Information der Fachöffentlichkeit Spezielle Informationen für bestimmte Personengruppen (z.B. ÖGD, Ärzte, Polizei, Rettungsdienste) – z.B. für Ihre Berufstätigkeit relevante Informationen über die Erreger, Schutzmaßnahmen und Gefahrenbeurteilung, über Interventionsmaßnahmen und aktuelle Einsätze – Vorbereitete, an die aktuelle Lage angepasste Informationen entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben (z.B. Hotline exklusiv für Einsatzkräfte und Ärzte) Intervention Sicherstellung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Einsatzkräften Verhinderung der Überlastung bestehender Kommunikationsmittel der Einsatzkräfte und des Gesundheitsamtes – Ausstattung mit kompatiblen Kommunikationsmitteln – Dienstvorschrift DV 100 „Führung im Einsatz“ verschiedener Organisationen (z.B. FwDV 100; THW-DV 1-100; DRK DV 100) Intervention Information der Bevölkerung und Medien Vermeidung der Verunsicherung der Bevölkerung durch sachliche Information sowie durch Informationen über Schutzmaßnahmen – Einheitliche Informationspolitik durch Abstimmung der beteiligten Pressestellen – Informationsmaterial muss zugänglich und gut verständlich sein – Information über Sachstand und Maßnahmen (folgende Folie) Intervention Verhaltensregeln für die Allgemeinheit, Bereitstellung von Schutzmitteln Verhinderung der Weiterverbreitung durch Schutzmaßnahmen – Erklärungen über TV, Rundfunk, Presse und Infohotline – Information über Art und Umfang der Maßnahmen • ärztliche Hilfe • prophylaktische Maßnahmen • Schutzmittel Intervention Schutzmaßnahmen: Einschränkung der Bewegungsfreiheit (§ 28 IfSG) Weiterverbreitung der Pockenerkrankung wird durch räumliche Nähe zwischen Menschen begünstigt Verhinderung der Weiterverbreitung, z.B. durch – Veranstaltungsverbot – Schließung von Einrichtungen – Ausgangssperre Intervention Schutzmaßnahmen: Beobachtung, Absonderung (§§ 28-30 IfSG) Verhinderung der weiteren Ausbreitung – – – – Aufklärung über Erkrankung und notwendige Maßnahmen Untersuchung und Postexpositionsprophylaxe adäquater Umgang mit Ansteckungsverdächtigen Überführung von Erkrankten in Krankenhäuser mit Isolierstation – Sicherstellung der Einhaltung der angeordneten Maßnahmen Intervention Beurteilungskriterien zur Isolierung der Kontaktpersonen An Pocken erkrankte Person, Krankheitsverdächtige Person Kontaktperson 1. Grades (Ansteckungsverdächtige Person) Impfung innerhalb von 4 Tagen nach Kontakt mit einem Erkrankten, sofern nicht Kontraindiziert Impfung zeitgerecht nein hoch, mittel Impfung anbieten Personalien erfassen Keine weiteren Maßnahmen Krankheitsverdacht bei Kontaktperson 1. Grades Risikogruppe gering ja Risikogruppe Kontaktperson 2. Grades mittel Beobachtung 2 x tägliches Fiebermessen und Mitteilung an das Gesundheitsamt hoch Geeignetes Krankenhaus oder sonstige geeignete Einrichtung Sonstige Abson derungseinrichtung Häusliche Absonderung Compliance nein ja ja Krankenhaus mit Isolierstation Impfversager nein Fieber oder andere Symptome innerhalb von 19 Tagen nach Exposition ja nein Entlassung aus der Absonderungs einrichtung bzw . Beobachtung Intervention Einrichtungen zur Absonderung/Isolierung Krankenhaus mit Isolierstation: Behandlungseinrichtungen mit Sonder-Isolierstationen für hochkontagiöse Erreger. Geeignetes Krankenhaus / geeignete Einrichtung: Einzeln stehendes, möglichst abgelegenes Gebäude mit Einzelzimmer und medizinischer Standardversorgung Sonstige Absonderungseinrichtung: Möglichst Einzelzimmer mit medizinischer Überwachungsmöglichkeit, z.B. Unterkünfte der Bereitschaftspolizei oder des BGS, Kasernen der Bundeswehr, evtl. Hotels, Jugendherbergen etc. Sonst geeignete Weise (z.B. Häusliche Absonderung): Abgeschlossene Wohnung oder eigenes Haus, alle Haushaltsmitglieder sind bzw. werden geimpft Intervention Organisation von Schutzimpfungen • Bevorratung von Impfstoffen und Hilfsmitteln • Indikationsstellung für eine Impfkampagne • Durchführung von Schutzimpfungen Intervention Behandlung • • • • • • Patiententransport Anforderungen an Behandlungszentren Schutzmaßnahmen für das Personal Postexpositionsprophylaxe Therapie Erforderliche Desinfektionsmaßnahmen / Abfallentsorgung • Umgang mit Verstorbenen Internationale Kooperation Technische und personelle Unterstützung Epidemiologische Gefahrenlagen erfordern internationale Kooperation – Gegenseitige Information – Aktive Beteiligung in internationalen Arbeitsgruppen – Austausch und Abstimmung von Empfehlungen und Strategiepapieren – Identifikation der erforderlichen / möglichen Hilfeleistungen – Kontakt und Anforderung durch autorisierte Institution