Vollzeitpflege Wer ist ein Pflegekind? Wer sind Pflegefamilien? • Pflegekinder sind Kinder, die dauerhaft oder zeitlich begrenzt nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können und in einer Pflegefamilie zuhause sind. • Es gibt aber auch Pflegepersonen, die mit dem Kind verwandt sind. • Pflegeeltern sind Familien oder einzelne Personen, die ein Kind in ihre Familie aufnehmen. • Pflegepersonen arbeiten mit dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes eng zusammen und erhalten Pflegegeld. • Dazu gehört auch die Offenheit zum Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Was macht der Pflegekinderdienst? • Der Pflegekinderdienst ist ein Spezialdienst des Jugendamtes. • Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes zählt die Vermittlung und Beratung von Pflegeverhältnissen für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Frechen. • Im Vorfeld steht die Suche nach geeigneten Pflegefamilien und deren Prüfung. • Des Weiteren ist unser Spezialdienst auch für das Aufgabengebiet Bereitschaftspflege zuständig. Weitere Aufgabenbereiche… • Pflegeeltern anwerben, qualifizieren, beraten; • Kinder schützen und Stabilität im Lebensverlauf sichern - im Spannungsverhältnis von Kinderrechten, Herkunfts- und Pflegeelternrechten; • Pflegeeltern, Eltern und Kinder im Umgang mit deren Verhaltensschwierigkeiten und Belastungen aufgrund ihrer Lebensgeschichte unterstützen; • mit diversen sozialen Diensten kooperieren. Verschiedene Formen der Pflege sind … • Vollzeitpflege • Kurzzeitpflege • Bereitschaftspflege • Verwandtenpflege Herausforderungen eines Pflegeverhältnisses… Umgang mit schwierigem Verhalten der Kinder (ggf. auch Traumatisierungen und anderen Störungsbildern) Aushandlungen mit dem Jugendhilfesystem durch die Gesundheits-, Bildungs- und Sozialen Systeme navigieren Umgangskontakte der Kinder mit ihren Herkunftseltern managen Anforderungen als Pflegeeltern/-familie managen Finanzielle Leistungen • Familien, die ein Pflegekind aufnehmen, erhalten von der Stadt Frechen ein Pflegegeld. • Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Pflegeform. • Für Kurzzeitpflege und Bereitschaftspflege gelten besondere Bedingungen. • Des Weiteren werden verschiedene Beihilfen gezahlt Grundvoraussetzungen für Pflegeelternbewerber • Berufstätigkeit • Führungszeugnis • Gesundheitszeugnis • Angemessene Wohnsituation • Wirtschaftliche Stabilität • Abgeschlossener Qualifizierungskurs • Kooperationsbereitschaft Ein Kind kommt in die Pflegefamilie, wenn • im Jugendamt die Entscheidung getroffen wurde, dass ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden muss. Dann wird der Pflegekinderdienst mit der Suche nach einer geeigneten Familie beauftragt. Mit einem ersten Anruf klären wir, ob der Wunsch nach Aufnahme eines Kindes weiterhin besteht und stellen in aller Kürze die wichtigsten Fakten zu dem Kind vor. Die Familie kann anhand dieser schon erste Überlegungen anstellen. Der weitere Ablauf ist sehr individuell und hängt sowohl von der Dringlichkeit der Unterbringung, der Problemlage als auch der Erfahrung der Pflegefamilie ab. Kontakte des Pflegekindes zu Angehörigen der Ursprungsfamilie • Leibliche Eltern, in Einzelfällen auch andere Bezugspersonen, haben Umgangsbzw. Besuchsrechte. • Bei Pflegekindern, die ihre leiblichen Eltern als bedrohlich erleben, muss im Einzelfall zum Schutz des Kindes geprüft werden, ob das Besuchsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden sollte. • Auch begleitete Umgänge sind eine Möglichkeit. • Es gibt keine generelle Regel, wie oft Kontakte stattfinden. Haben Sie noch Fragen? • Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: – Monika Thomer, Zimmer 414, neues Rathaus, Tel. 501-657 – Petra Busch, Zimmer 414, altes Rathaus, Tel. 501-659