Vollzeitpflege - Stadt Frechen

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Vollzeitpflege
Wer ist ein Pflegekind? Wer
sind Pflegefamilien?
• Pflegekinder sind Kinder, die dauerhaft oder
zeitlich begrenzt nicht in ihrer Herkunftsfamilie
leben können und in einer Pflegefamilie zuhause
sind.
• Es gibt aber auch Pflegepersonen, die mit dem
Kind verwandt sind.
• Pflegeeltern sind Familien oder einzelne
Personen, die ein Kind in ihre Familie aufnehmen.
• Pflegepersonen arbeiten mit dem
Pflegekinderdienst des Jugendamtes eng
zusammen und erhalten Pflegegeld.
• Dazu gehört auch die Offenheit zum Kontakt mit
der Herkunftsfamilie.
Was macht der
Pflegekinderdienst?
• Der Pflegekinderdienst ist ein
Spezialdienst des Jugendamtes.
• Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes
zählt die Vermittlung und Beratung von
Pflegeverhältnissen für Kinder und
Jugendliche aus der Stadt Frechen.
• Im Vorfeld steht die Suche nach
geeigneten Pflegefamilien und deren
Prüfung.
• Des Weiteren ist unser Spezialdienst auch
für das Aufgabengebiet Bereitschaftspflege
zuständig.
Weitere Aufgabenbereiche…
• Pflegeeltern anwerben, qualifizieren, beraten;
• Kinder schützen und Stabilität im Lebensverlauf
sichern
- im Spannungsverhältnis von Kinderrechten,
Herkunfts- und Pflegeelternrechten;
• Pflegeeltern, Eltern und Kinder im Umgang mit
deren Verhaltensschwierigkeiten und Belastungen
aufgrund ihrer Lebensgeschichte unterstützen;
• mit diversen sozialen Diensten kooperieren.
Verschiedene Formen der
Pflege sind …
• Vollzeitpflege
• Kurzzeitpflege
• Bereitschaftspflege
• Verwandtenpflege
Herausforderungen eines
Pflegeverhältnisses…
 Umgang mit schwierigem Verhalten der
Kinder (ggf. auch Traumatisierungen und
anderen Störungsbildern)
 Aushandlungen mit dem
Jugendhilfesystem
 durch die Gesundheits-, Bildungs- und
Sozialen Systeme navigieren
 Umgangskontakte der Kinder mit ihren
Herkunftseltern managen
 Anforderungen als Pflegeeltern/-familie
managen
Finanzielle Leistungen
• Familien, die ein Pflegekind aufnehmen,
erhalten von der Stadt Frechen ein
Pflegegeld.
• Die Höhe richtet sich nach dem Alter des
Kindes und der Pflegeform.
• Für Kurzzeitpflege und Bereitschaftspflege
gelten besondere Bedingungen.
• Des Weiteren werden verschiedene
Beihilfen gezahlt
Grundvoraussetzungen für
Pflegeelternbewerber
• Berufstätigkeit
• Führungszeugnis
• Gesundheitszeugnis
• Angemessene Wohnsituation
• Wirtschaftliche Stabilität
• Abgeschlossener Qualifizierungskurs
• Kooperationsbereitschaft
Ein Kind kommt in die
Pflegefamilie, wenn
• im Jugendamt die Entscheidung getroffen wurde,
dass ein Kind in einer Pflegefamilie untergebracht
werden muss. Dann wird der Pflegekinderdienst
mit der Suche nach einer geeigneten Familie
beauftragt. Mit einem ersten Anruf klären wir, ob
der Wunsch nach Aufnahme eines Kindes
weiterhin besteht und stellen in aller Kürze die
wichtigsten Fakten zu dem Kind vor. Die Familie
kann anhand dieser schon erste Überlegungen
anstellen. Der weitere Ablauf ist sehr individuell
und hängt sowohl von der Dringlichkeit der
Unterbringung, der Problemlage als auch der
Erfahrung der Pflegefamilie ab.
Kontakte des Pflegekindes zu
Angehörigen der Ursprungsfamilie
• Leibliche Eltern, in Einzelfällen auch
andere Bezugspersonen, haben Umgangsbzw. Besuchsrechte.
• Bei Pflegekindern, die ihre leiblichen Eltern
als bedrohlich erleben, muss im Einzelfall
zum Schutz des Kindes geprüft werden, ob
das Besuchsrecht eingeschränkt oder
ausgeschlossen werden sollte.
• Auch begleitete Umgänge sind eine
Möglichkeit.
• Es gibt keine generelle Regel, wie oft
Kontakte stattfinden.
Haben Sie noch Fragen?
• Als Ansprechpartner stehen Ihnen
zur Verfügung:
– Monika Thomer, Zimmer 414,
neues Rathaus, Tel. 501-657
– Petra Busch, Zimmer 414,
altes Rathaus, Tel. 501-659
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