LPE 13.4 Struktur der Staatenwelt und Konfliktbewältigung Die Rolle der Bundeswehr Lehrplanbezug Übersicht Rolle der Bundeswehr Normen pol. Planungen Debatten 1. Normen (=Rechtsgrundlagen) a) Grundgesetz: • Art. 87 a (1), (2): • • • Art. 115 a (1): • • (1) „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ (2) „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Feststellung des Verteidigungsfalls (bewaffneter Angriff auf das Bundesgebiet) durch Bundestag und Bundesrat Art. 24 (2): • „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; […] a) Grundgesetz (2): • Art. 25: • • „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Art. 26 (1): • „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ a) Grundgesetz (3): • Art. 87 a (4): • • „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung […] Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“ Art. 35 (2), (3): • Einsatz der Streitkräfte im Falle von Naturkatastrophen und Unglücksfällen b) Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 12.7.1994): • Art. 24 GG erlaubt: – Eintritt der BRD in ein System kollektiver Sicherheit (UNO, OSZE) – Teilnahme der Bundeswehr an „Einsätzen, die im Rahmen und nach Regeln dieses Systems stattfinden“ – „Auch Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung (wie die NATO) können Systeme kollektiver Sicherheit […] sein [..]“ – Voraussetzungen für Bundeswehr(auslands)einsätze: • Initiative der Bundesregierung • Zustimmung des Bundestages mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (=Parlamentsvorbehalt BW= Parlamentsheer) 2. Politische Planungen • „Verteidigungspolitische Richtlinien“ des Bundesministeriums für Verteidigung (2003) – derzeit und auf absehbare Zeit keine Gefährdung des Bundesgebietes durch konventionelle Streitkräfte – Gefährdung vor allem durch: • Internationalen Terrorismus • Proliferation von Massenvernichtungswaffen • Regionale Krisen und Konflikte innerhalb und außerhalb Europas • Informationskriegsführung – zukünftige Einsätze der Bundeswehr werden deshalb mit Partnern im Rahmen von UN, NATO und EU stattfinden Drei Schlussfolgerungen für die neue Einsatzrealität der Bundeswehr (nach VPR): • Fähigkeiten, die rein der Landesverteidigung gegen konventionelle Angreifer dienen, nicht mehr benötigt • Verbesserung der Fähigkeiten, die für kommende Einsätze mit Partnern notwendig werden • Rahmenvorgaben bezüglich Truppenstärke, Umfang von Operationen überprüfen und anpassen, um Überbelastungen zu vermeiden 3. Debatten a) Auslandseinsätze • z. B. Afghanistan: ISAF (mit UN-Mandat) Merkel: Freiheit, Recht und Sicherheit Deutschlands wird dort verteidigt, wo die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus entstehen (Rechtfertigung durch UN-Mandat) Gabriel: Afghanistan-Einsatz notwendig und gerechtfertigt, aber aufgrund vieler Anschläge dort, ist zu überprüfen, ob Militäreinsatz Sicherheit und Stabilität bringen kann Gysi: Terrorismus ist nicht durch Krieg zu bekämpfen (asymmetrisch). Kultureller Dialog, Entwicklungshilfe und gerechtere Weltwirtschaftsordnung sind wirksamer b) Bundespräsident Horst Köhler: • Radio-Interview am 21.5.2010: „[…] Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. […]“ c) Wehrpflichtdebatte • Wehrpflicht: (einige Beispiele) – Nachwuchsmangel ohne Wehrpflichtige – Einbindung der Bundeswehr in die Demokratie in Gefahr („Staat im Staate“) bislang „Staatsbürger in Uniform“ – Infrastrukturabbau hat soziale Folgen (Standortschließungen kosten Arbeitsplätze etc., verschlechtern z.B. Krankenhausangebot) • Berufsarmee: (einige Beispiele) – veränderte Bedrohungslage: Klasse statt Masse nötig – Hohe Kosten der Wehrpflicht (Ausbildung für den Papierkorb) – verbesserte Wehrgerechtigkeit (viele taugliche Männer werden momentan ausgemustert) – Internationale Entwicklung geht in Richtung Berufsarmee Zusammenfassung Rolle der Bundeswehr Normen pol. Planungen GG BVerfGUrteil 1994 VPR 2003 Art. 87a 115a 24, 25, 26 35 Auslandseinsätze möglich, wenn: -UN, NATO, WEU OSZE -Bundestag zustimmt Ausrichtung auf neue Bedrohungslage Debatten Auslands- Köhler einsätze Wehrpflicht politische Auseinandersetzung über Ziele, Struktur und Einsätze der Bundeswehr Ausblick Abitur – bisherige Aufgaben zum Thema Rolle der Bundeswehr bzw. der BRD • 2008: 6. Die BRD hat sich in den letzten Jahren um einen ständigen Sitz im UNSicherheitsrat bemüht. Erörtern Sie das Für und Wider einer solchen Mitgliedschaft. (12 VP) • 2009: 4. Stellen Sie die Aufgaben der Bundeswehr nach dem Grundgesetz dar. (10 VP) zu Abitur 2009: 5. Beurteilen Sie die Vorstellungen des Autors von M2 [Peter Scholl Latour: Deutschland muss atomar aufrüsten] zu einer zukünftigen Sicherheitspolitik der BRD (vgl. Z. 21-26) unter verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Gesichtspunkten. (12 VP) Auszug aus M2 (Z. 21-26): „Bis dahin sollte sich die Bundeswehr von den überalterten NatoSchablonen gelöst haben und über Mittel verfügen, notfalls auch im Alleingang, am besten aber im Verbund mit den französischen Schicksalsgefährten, diesen Gefahren mit vernichtenden Gegenmaßnahmen, notfalls auch mit gezielten „preemptive strikes“ [=Präventivschläge] zu begegnen. Dabei kommt es nicht auf die Massen an, sondern auf die kriegerische Eignung einer hochtrainierten Truppe und ihrer speziellen Eingreifkommandos.“ Abitur 2010 6. Beurteilen Sie Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland, politisch Einfluss auf die weltweite Sicherheitspolitik zu nehmen. (12 VP)