LPE 13.4 Struktur der Staatenwelt und Konfliktbewältigung

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LPE 13.4 Struktur der Staatenwelt und
Konfliktbewältigung
Die Rolle der
Bundeswehr
Lehrplanbezug
Übersicht
Rolle der Bundeswehr
Normen
pol. Planungen
Debatten
1. Normen (=Rechtsgrundlagen)
a) Grundgesetz:
•
Art. 87 a (1), (2):
•
•
•
Art. 115 a (1):
•
•
(1) „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“
(2) „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur
eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es
ausdrücklich zulässt.“
Feststellung des Verteidigungsfalls (bewaffneter
Angriff auf das Bundesgebiet) durch Bundestag und
Bundesrat
Art. 24 (2):
•
„Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens
einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit
einordnen; […]
a) Grundgesetz (2):
•
Art. 25:
•
•
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind
Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den
Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des
Bundesgebietes.“
Art. 26 (1):
•
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche
Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
unter Strafe zu stellen.“
a) Grundgesetz (3):
•
Art. 87 a (4):
•
•
„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den
Bestand oder die freiheitliche demokratische
Grundordnung des Bundes oder eines
Landes kann die Bundesregierung […]
Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und
des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von
zivilen Objekten und bei der Bekämpfung
organisierter und militärisch bewaffneter
Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von
Streitkräften ist einzustellen, wenn der
Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.“
Art. 35 (2), (3):
•
Einsatz der Streitkräfte im Falle von
Naturkatastrophen und Unglücksfällen
b) Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(vom 12.7.1994):
• Art. 24 GG erlaubt:
– Eintritt der BRD in ein System kollektiver Sicherheit (UNO,
OSZE)
– Teilnahme der Bundeswehr an „Einsätzen, die im Rahmen
und nach Regeln dieses Systems stattfinden“
– „Auch Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung (wie die
NATO) können Systeme kollektiver Sicherheit […] sein [..]“
– Voraussetzungen für Bundeswehr(auslands)einsätze:
• Initiative der Bundesregierung
• Zustimmung des Bundestages mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen (=Parlamentsvorbehalt  BW=
Parlamentsheer)
2. Politische Planungen
• „Verteidigungspolitische Richtlinien“ des
Bundesministeriums für Verteidigung (2003)
– derzeit und auf absehbare Zeit keine Gefährdung des
Bundesgebietes durch konventionelle Streitkräfte
– Gefährdung vor allem durch:
• Internationalen Terrorismus
• Proliferation von Massenvernichtungswaffen
• Regionale Krisen und Konflikte innerhalb und außerhalb
Europas
• Informationskriegsführung
– zukünftige Einsätze der Bundeswehr werden deshalb
mit Partnern im Rahmen von UN, NATO und EU
stattfinden
Drei Schlussfolgerungen für die neue
Einsatzrealität der Bundeswehr (nach VPR):
• Fähigkeiten, die rein der Landesverteidigung
gegen konventionelle Angreifer dienen, nicht
mehr benötigt
• Verbesserung der Fähigkeiten, die für
kommende Einsätze mit Partnern notwendig
werden
• Rahmenvorgaben bezüglich Truppenstärke,
Umfang von Operationen überprüfen und
anpassen, um Überbelastungen zu vermeiden
3. Debatten
a) Auslandseinsätze
• z. B. Afghanistan: ISAF (mit UN-Mandat)
Merkel: Freiheit, Recht und Sicherheit Deutschlands wird
dort verteidigt, wo die Bedrohungen durch den
internationalen Terrorismus entstehen (Rechtfertigung
durch UN-Mandat)
Gabriel: Afghanistan-Einsatz notwendig und gerechtfertigt,
aber aufgrund vieler Anschläge dort, ist zu überprüfen,
ob Militäreinsatz Sicherheit und Stabilität bringen kann
Gysi: Terrorismus ist nicht durch Krieg zu bekämpfen
(asymmetrisch). Kultureller Dialog, Entwicklungshilfe
und gerechtere Weltwirtschaftsordnung sind wirksamer
b) Bundespräsident Horst Köhler:
• Radio-Interview am 21.5.2010:
„[…] Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir
auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der
Gesellschaft zu verstehen,
dass ein Land unserer Größe mit dieser
Außenhandelsorientierung und damit auch
Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass
im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz
notwendig ist,
um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie
Handelswege, zum Beispiel ganze regionale
Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann
auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ,
bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen
zu sichern. […]“
c) Wehrpflichtdebatte
• Wehrpflicht: (einige Beispiele)
– Nachwuchsmangel ohne Wehrpflichtige
– Einbindung der Bundeswehr in die Demokratie in
Gefahr („Staat im Staate“)  bislang „Staatsbürger in
Uniform“
– Infrastrukturabbau hat soziale Folgen
(Standortschließungen kosten Arbeitsplätze etc.,
verschlechtern z.B. Krankenhausangebot)
• Berufsarmee: (einige Beispiele)
– veränderte Bedrohungslage: Klasse statt Masse nötig
– Hohe Kosten der Wehrpflicht (Ausbildung für den
Papierkorb)
– verbesserte Wehrgerechtigkeit (viele taugliche
Männer werden momentan ausgemustert)
– Internationale Entwicklung geht in Richtung
Berufsarmee
Zusammenfassung
Rolle der Bundeswehr
Normen
pol. Planungen
GG
BVerfGUrteil 1994
VPR 2003
Art.
87a
115a
24, 25, 26
35
Auslandseinsätze möglich,
wenn:
-UN, NATO, WEU
OSZE
-Bundestag zustimmt
Ausrichtung
auf neue
Bedrohungslage
Debatten
Auslands- Köhler
einsätze
Wehrpflicht
politische Auseinandersetzung über Ziele,
Struktur und Einsätze
der Bundeswehr
Ausblick Abitur
– bisherige Aufgaben zum Thema Rolle der
Bundeswehr bzw. der BRD
• 2008:
6. Die BRD hat sich in den letzten Jahren
um einen ständigen Sitz im UNSicherheitsrat bemüht. Erörtern Sie das
Für und Wider einer solchen
Mitgliedschaft. (12 VP)
• 2009:
4. Stellen Sie die Aufgaben der Bundeswehr
nach dem Grundgesetz dar. (10 VP)
zu Abitur 2009:
5. Beurteilen Sie die Vorstellungen des Autors von
M2 [Peter Scholl Latour: Deutschland muss
atomar aufrüsten] zu einer zukünftigen
Sicherheitspolitik der BRD (vgl. Z. 21-26) unter
verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen
Gesichtspunkten. (12 VP)
Auszug aus M2 (Z. 21-26):
„Bis dahin sollte sich die Bundeswehr von den überalterten NatoSchablonen gelöst haben und über Mittel verfügen, notfalls
auch im Alleingang, am besten aber im Verbund mit den
französischen Schicksalsgefährten, diesen Gefahren mit
vernichtenden Gegenmaßnahmen, notfalls auch mit gezielten
„preemptive strikes“ [=Präventivschläge] zu begegnen. Dabei
kommt es nicht auf die Massen an, sondern auf die
kriegerische Eignung einer hochtrainierten Truppe und ihrer
speziellen Eingreifkommandos.“
Abitur 2010
6. Beurteilen Sie Möglichkeiten der
Bundesrepublik Deutschland, politisch
Einfluss auf die weltweite Sicherheitspolitik
zu nehmen. (12 VP)
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