Bearbeitet von: David Köhne Jörg-Simon Schmid Sophie Stattegger • • • • • Einleitung Status Quo der Direkten Demokratie Exkurs Demokratie in der Schweiz Forderungen für die Zukunft Fazit • 82% der Deutschen sind „unzufrieden“ mit ihren • • Einflussmöglichkeiten auf die Politik (Forsa 2006) Bei der Wahl des Europa Parlamentes 2009 bislang niedrigste Wahlbeteiligung 43 % (Wikipedia 2009) Bundespräsident Köhler und Kanzlerin Merkel wünschen mehr Partizipation bei politischen Entscheidungen (Rede 60 Jahre GG Mai 2009) Bürger (und Politiker) wünschen mehr direkte Demokratie! Direkte Demokratie bezeichnet: „…alle durch Verfassung und weitere Rechtsvorschriften ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Staates, eines Bundeslandes oder einer Kommune politische Sachfragen durch Abstimmung selbst und unmittelbar entscheiden bzw. auf die politische Agenda setzen.“ (Kost 2008: 10) „…eine Herrschaftsordnung, in der die Verfassung der politischen Gemeinschaft und alle verbindlichen politischen Entscheidungen grundsätzlich von allen stimmberechtigten Bürgern bestimmt werden“ (Kost 2008: 12) • Unerfüllter Auftrag des Grundgesetzes! Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Direktdemokratische Verfahren auf Landesebene im Überblick • • • • 1. Stufe: Volksinitiative bzw. Antrag auf Volksbegehren Zwei Varianten: Volksinitiative : Landtag muss sich mit dem Thema befassen Unverbindlich; Landtag behält „das letzte Wort“ Volksbegehren: Wird nur auf Zulässigkeit geprüft 2. Stufe: Volksbegehren Je nach Bundesland zwischen 4 bis zu (prohibitiven) 20 % Unterstützung notwendig für nächste Stufe 3. Stufe: Volksentscheid Landesparlament kann in allen Bundesländern faktisch einen Gegenentwurf mit zur Abstimmung stellen. Zustimmungsquorum für Volksentscheid 0-30 %. Obligatorisches Verfassungsreferendum Nach Landtagsbeschluss Zustimmung der Bevölkerung bei Verfassungsänderungen verpflichtend (= obligatorisch) um die Verfassung zu ändern. Quelle: Mehr Demokratie e.V. 2008/a Direkte Demokratie in Deutschland ist nur auf Gemeindeund Länderebene möglich Aber: Zu hohe Hürden (Unterschriftenquoren) und eingeschränkte Themenauswahl (keine Finanzfragen) verhindern selbst hier eine rege Beteiligung • Von 1946 bis Ende 2008 fanden insgesamt 222 direktdemokratische Initiativen (Anträge auf Volksbegehren bzw. Volksinitiativen) in den deutschen Bundesländern statt Sechs davon wurden 2008 durchgeführt – so viele wie noch nie in einem Jahr… Quelle: Mehr Demokratie e.V. 2008/a Auf Bundesebene extrem eingeschränkte Partizipation möglich! Zwei Ausnahmen: • Neugliederung von Bundesländern (Art. 29 GG) • Bsp.: 1952 Zusammenschluss Baden, Württemberg und Hohenzollern zu Baden-Württemberg • Verfassungsablösung (Art 146 GG) • Eine neue Verfassung soll „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen“ werden. ABER: Staatsrechtliche Interpretation: Auch eine repräsentativ getroffene Entscheidung kann den freien Willen des Volkes zum Ausdruck bringen Daher konnte nach der Wiedervereinigung 1989/1990 nicht einmal über eine angedachte neue Verfassung per Volksentscheid abgestimmt werden. (Quelle: Kost 2008: 66ff) Die Schweiz ermöglicht seit 1848 direktdemokratische Partizipationsmöglichkeiten! • Es gibt jährlich in der Regel vier Abstimmungstermine • Obligatorisches Referendum (Seit 1848) • Jede Verfassungsänderung muss vom Volk bestätigt werden • Fakultatives Referendum (Seit 1874) • Abstimmung gegen Gesetzesentwurf wenn innerhalb von 100 Tagen 50000 Unterschriften gesammelt werden können => Volksentscheid • Staatsvertragsreferendum • Ermöglicht Mitspracherecht in der Außenpolitik (Seit 1921) • Volksinitiative • 100000 Bürger können Aufhebung oder Änderung der Bundesverfassung beantragen. Sammelzeit 18 Monate + Konkurrenzentwurf vom Parlament möglich • Bei normaler Volksabstimmung Mehrheit der abstimmenden bei Verfassungsrevisionen zusätzlich Mehrheit der Kantone (Gross 1999: 91 & Kost 2008: 71ff) • Bürger benutzen in der Demokratie eher selten die Möglichkeit einer eigenen Initiative, sondern wählen bevorzugt das fakultative bzw. obligatorische Referendum • Distanz zwischen Regierenden und Regierten kleiner • Zivile Gesellschaft wird gegenüber Staat und Behörden gestärkt So haben kleinere Gruppen die Chance sich Gehör zu verschaffen (z.B. ökologischer Bauernverband) Empirische Ergebnisse aus der Schweiz und den USA (Arnim 2000: 295ff): • Geringere Verschuldung (dafür höhere Steuern) • Finanzierung durch Gebühren (nicht durch allgemeine Steuern) • Höhere Wirtschaftlichkeit (Effizienz + 30 %) • Mehr Ausgaben für Bildung • Größere Bürgerzufriedenheit (weniger Steuerhinterziehung (- 30%) und hohe Bodenpreise) Quelle: Kurz 1999: 368 Sind Sie für die Zulassung gentechnischer Forschung an Embryonen? Soll die Wehrpflicht abgeschafft werden? Sind sie für die Einführung bundesweiter Studiengebühren? Soll die Ökosteuer ausgebaut werden? Unterstützen Sie die Einführung der Vermögenssteuer? Soll die Promillegrenze für Alkohol am Steuer wieder auf 0,5 Promille erhöht werden? Soll in ausgewiesenen Rauchergaststätten das Rauchen erlaubt sein? Sind Sie für eine Reform des Wahlrechts (bundesweite Volksabstimmungen, obligatorische und fakultative Referenden)? Sollen Bundeswehreinsätze weltweit möglich sein? Soll mehr Geld in die Förderung alternativer Energien fließen? Sind Sie für mehr finanzielle Eigenverantwortung im Gesundheitssystem? Braucht Deutschland ein Zuwanderungsgesetz? Soll es die doppelte Staatsbürgerschaft geben? Soll Wasser ein öffentliches Gut bleiben oder privatisiert werden? Brauchen wir eine Vorratsdatenspeicherung von Telefon, Handy und Internet? Direkte Demokratie ist möglich! Deshalb fordern wir: • Mehr Demokratie auf allen Ebenen • Ausweitung der Themenfelder (Gegenstände) für Direkte Demokratie Insbesondere Einbeziehung von Finanz- und Abgabenentscheidungen • Starke Stellung des obligatorischen und fakultativen Referendums • Erleichterung der Verfahrensregelungen Senkung der Quoren (Z.B. Normale Gesetze 0% & Verfassung 50%) Erleichterung des Unterschriftensammelns (frei + mehr Zeit) • Organisation der Abstimmung: • Fairness der Kampagne • Ausstattung mit Ressourcen (z.B. Steuern) • Form der Informationen (Pro/Contra) „Heute verdankt die Schweiz ihre ökologischen, verkehrspolitischen, landwirtschaftlichen und drogenpolitischen Pionierleistungen eindeutig den Volksrechten“ (Gross 1999: 95) „Der Geschmack an Partizipation kommt mit der Partizipation. Demokratie schafft Demokratie.“ (Benjamin Barber; amerik. Politikwissenschaftler) Literatur Arnim, H. H. (2000): vom schönen Schein der Demokratie: Politik ohne Verantwortung am Volk vorbei. München. 391 S. Frankfurter Rundschau (2009): Rede zu 60 Jahre Grundgesetz Gross, A. (1999): Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schweiz als Ermutigung zur Zukunft der Direkten Demokratie. In: Heußner, H. K. & Jung, O. (1999): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte-Praxis-Vorschläge. München. 380 S. Kost, A. (2008): Direkte Demokratie. Wiesbaden. 116 S. Kurz, B. (1999): Der Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie e.V. zur Einführung einer bundesweiten Volksgesetzgebung. In: Heußner, H. K. & Jung, O. (1999): Mehr Demokratie wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte-Praxis-Vorschläge. München. 380 S. Internet Mehr Demokratie e.V. 2008/a: Volksbegehrensbericht 2008 http://www.mehr-demokratie.de/2598.html Mehr Demokratie e.V. 2009/b: Vorschläge für bundesweiten Volksentscheid http://www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf.html Wikipedia (2009): Europawahl http://de.wikipedia.org/wiki/Europawahl#Entwicklung_der_Wahlbeteiligung Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!