Direkte Demokratie - Zukunftsparlament

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Bearbeitet von:
David Köhne
Jörg-Simon Schmid
Sophie Stattegger
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Einleitung
Status Quo der Direkten Demokratie
Exkurs Demokratie in der Schweiz
Forderungen für die Zukunft
Fazit
• 82% der Deutschen sind „unzufrieden“ mit ihren
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Einflussmöglichkeiten auf die Politik (Forsa 2006)
Bei der Wahl des Europa Parlamentes 2009 bislang
niedrigste Wahlbeteiligung  43 % (Wikipedia
2009)
Bundespräsident Köhler und Kanzlerin Merkel
wünschen mehr Partizipation bei politischen
Entscheidungen (Rede 60 Jahre GG Mai 2009)
 Bürger (und Politiker) wünschen mehr
direkte Demokratie!
Direkte Demokratie bezeichnet:
„…alle durch Verfassung und weitere Rechtsvorschriften
ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten
Bürgerinnen und Bürger eines Staates, eines Bundeslandes
oder einer Kommune politische Sachfragen durch
Abstimmung selbst und unmittelbar entscheiden bzw.
auf die politische Agenda setzen.“ (Kost 2008: 10)
„…eine Herrschaftsordnung, in der die Verfassung der
politischen Gemeinschaft und alle verbindlichen
politischen Entscheidungen grundsätzlich von allen
stimmberechtigten Bürgern bestimmt werden“ (Kost 2008:
12)
• Unerfüllter Auftrag des Grundgesetzes!
Artikel 20 Absatz 2:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.“
Direktdemokratische Verfahren auf Landesebene im Überblick
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1. Stufe: Volksinitiative bzw. Antrag auf Volksbegehren
Zwei Varianten:
Volksinitiative : Landtag muss sich mit dem Thema befassen 
Unverbindlich; Landtag behält „das letzte Wort“
Volksbegehren: Wird nur auf Zulässigkeit geprüft
2. Stufe: Volksbegehren
Je nach Bundesland zwischen 4 bis zu (prohibitiven) 20 % Unterstützung
notwendig für nächste Stufe
3. Stufe: Volksentscheid
Landesparlament kann in allen Bundesländern faktisch einen
Gegenentwurf mit zur Abstimmung stellen. Zustimmungsquorum für
Volksentscheid 0-30 %.
Obligatorisches Verfassungsreferendum
Nach Landtagsbeschluss Zustimmung der Bevölkerung bei
Verfassungsänderungen verpflichtend (= obligatorisch) um die
Verfassung zu ändern.
Quelle: Mehr Demokratie e.V. 2008/a
Direkte Demokratie in Deutschland ist nur auf Gemeindeund Länderebene möglich
Aber: Zu hohe Hürden (Unterschriftenquoren) und
eingeschränkte Themenauswahl (keine Finanzfragen)
verhindern selbst hier eine rege Beteiligung
• Von 1946 bis Ende 2008 fanden insgesamt 222
direktdemokratische Initiativen (Anträge auf
Volksbegehren bzw. Volksinitiativen) in den deutschen
Bundesländern statt
 Sechs davon wurden 2008 durchgeführt – so viele
wie noch nie in einem Jahr…
Quelle: Mehr Demokratie e.V. 2008/a
Auf Bundesebene extrem eingeschränkte Partizipation möglich!
Zwei Ausnahmen:
• Neugliederung von Bundesländern (Art. 29 GG)
• Bsp.: 1952 Zusammenschluss Baden, Württemberg und Hohenzollern
zu Baden-Württemberg
• Verfassungsablösung (Art 146 GG)
• Eine neue Verfassung soll „von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen“ werden.
ABER: Staatsrechtliche Interpretation: Auch eine repräsentativ
getroffene Entscheidung kann den freien Willen des Volkes zum
Ausdruck bringen
 Daher konnte nach der Wiedervereinigung 1989/1990 nicht
einmal über eine angedachte neue Verfassung per Volksentscheid
abgestimmt werden.
(Quelle: Kost 2008: 66ff)
Die Schweiz ermöglicht seit 1848 direktdemokratische
Partizipationsmöglichkeiten!
• Es gibt jährlich in der Regel vier Abstimmungstermine
• Obligatorisches Referendum (Seit 1848)
• Jede Verfassungsänderung muss vom Volk bestätigt werden
• Fakultatives Referendum (Seit 1874)
• Abstimmung gegen Gesetzesentwurf wenn innerhalb von 100
Tagen 50000 Unterschriften gesammelt werden können =>
Volksentscheid
• Staatsvertragsreferendum
• Ermöglicht Mitspracherecht in der Außenpolitik (Seit 1921)
• Volksinitiative
• 100000 Bürger können Aufhebung oder Änderung der
Bundesverfassung beantragen. Sammelzeit 18 Monate +
Konkurrenzentwurf vom Parlament möglich
• Bei normaler Volksabstimmung Mehrheit der abstimmenden bei
Verfassungsrevisionen zusätzlich Mehrheit der Kantone
(Gross 1999: 91 & Kost 2008: 71ff)
• Bürger benutzen in der Demokratie eher selten die Möglichkeit einer
eigenen Initiative, sondern wählen bevorzugt das fakultative bzw.
obligatorische Referendum
• Distanz zwischen Regierenden und Regierten kleiner
• Zivile Gesellschaft wird gegenüber Staat und Behörden gestärkt  So
haben kleinere Gruppen die Chance sich Gehör zu verschaffen (z.B.
ökologischer Bauernverband)
Empirische Ergebnisse aus der Schweiz und den USA (Arnim 2000:
295ff):
• Geringere Verschuldung (dafür höhere Steuern)
• Finanzierung durch Gebühren (nicht durch allgemeine
Steuern)
• Höhere Wirtschaftlichkeit (Effizienz + 30 %)
• Mehr Ausgaben für Bildung
• Größere Bürgerzufriedenheit (weniger Steuerhinterziehung (- 30%)
und hohe Bodenpreise)
Quelle: Kurz 1999: 368
Sind Sie für die Zulassung gentechnischer Forschung an Embryonen?
Soll die Wehrpflicht abgeschafft werden?
Sind sie für die Einführung bundesweiter Studiengebühren?
Soll die Ökosteuer ausgebaut werden?
Unterstützen Sie die Einführung der Vermögenssteuer?
Soll die Promillegrenze für Alkohol am Steuer wieder auf 0,5 Promille
erhöht werden?
Soll in ausgewiesenen Rauchergaststätten das Rauchen erlaubt sein?
Sind Sie für eine Reform des Wahlrechts (bundesweite
Volksabstimmungen, obligatorische und fakultative Referenden)?
Sollen Bundeswehreinsätze weltweit möglich sein?
Soll mehr Geld in die Förderung alternativer Energien fließen?
Sind Sie für mehr finanzielle Eigenverantwortung im Gesundheitssystem?
Braucht Deutschland ein Zuwanderungsgesetz?
Soll es die doppelte Staatsbürgerschaft geben?
Soll Wasser ein öffentliches Gut bleiben oder privatisiert werden?
Brauchen wir eine Vorratsdatenspeicherung von Telefon, Handy und
Internet?
Direkte Demokratie ist möglich!
Deshalb fordern wir:
• Mehr Demokratie auf allen Ebenen
• Ausweitung der Themenfelder (Gegenstände) für Direkte Demokratie  Insbesondere
Einbeziehung von Finanz- und Abgabenentscheidungen
• Starke Stellung des obligatorischen und fakultativen Referendums
• Erleichterung der Verfahrensregelungen
Senkung der Quoren (Z.B. Normale Gesetze 0% & Verfassung 50%)
Erleichterung des Unterschriftensammelns (frei + mehr Zeit)
• Organisation der Abstimmung:
• Fairness der Kampagne
• Ausstattung mit Ressourcen (z.B. Steuern)
• Form der Informationen (Pro/Contra)
„Heute verdankt die Schweiz ihre ökologischen, verkehrspolitischen, landwirtschaftlichen
und drogenpolitischen Pionierleistungen eindeutig den Volksrechten“ (Gross 1999: 95)
„Der Geschmack an Partizipation kommt mit der Partizipation. Demokratie schafft
Demokratie.“ (Benjamin Barber; amerik. Politikwissenschaftler)
Literatur
Arnim, H. H. (2000): vom schönen Schein der Demokratie: Politik ohne Verantwortung am
Volk vorbei. München. 391 S.
Frankfurter Rundschau (2009): Rede zu 60 Jahre Grundgesetz
Gross, A. (1999): Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Schweiz als Ermutigung zur Zukunft
der Direkten Demokratie. In: Heußner, H. K. & Jung, O. (1999): Mehr Demokratie wagen.
Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte-Praxis-Vorschläge. München. 380 S.
Kost, A. (2008): Direkte Demokratie. Wiesbaden. 116 S.
Kurz, B. (1999): Der Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie e.V. zur Einführung einer
bundesweiten Volksgesetzgebung. In: Heußner, H. K. & Jung, O. (1999): Mehr Demokratie
wagen. Volksbegehren und Volksentscheid: Geschichte-Praxis-Vorschläge. München. 380 S.
Internet
Mehr Demokratie e.V. 2008/a: Volksbegehrensbericht 2008
http://www.mehr-demokratie.de/2598.html
Mehr Demokratie e.V. 2009/b: Vorschläge für bundesweiten Volksentscheid
http://www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf.html
Wikipedia (2009): Europawahl
http://de.wikipedia.org/wiki/Europawahl#Entwicklung_der_Wahlbeteiligung
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!
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