Michael Nagenborg Informationsethik und Krieg philosophie@ michaelnagenborg.de Informationsethik und Krieg • Einführung • Erörterung des Problems aus – wissenschaftlicher Sicht – rechtlicher Sicht – ethischer Sicht • Fazit • Hinweise auf Internetquellen Einführung • Wie ich zum Thema gekommen bin • Allgemeine Einführung: Die Rückkehr des Krieges und die Geburt der Informationsgesellschaft Einführung Eigene Veröffentlichungen zum Thema: • Kriege, Informationen, Medien. In: Grimm/Capurro, hg., Krieg und Medien (2003) • Kriegstrommeln bauen? In: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004 Die wissenschaftliche Sicht • Übersicht über relevante Disziplinen • "Gewalt" als Gegenstand der Ethik • "Krieg" als Gegenstand der Ethik • "Krieg" als Gegenstand der politischen Philosophie Die wissenschaftliche Sicht Übersicht über relevante Disziplinen • Geschichte • Psychologie/Soziologie (aktuell: TraumaForschung, social memory) • Politik-/Kulturwissenschaften • Philosophie, speziell: Politische Philosophie und Ethik Die wissenschaftliche Sicht "Gewalt" und Ethik • Vermeidung von Gewalt im zivilen Leben • Christlicher Gewaltverzicht • Gewaltmonopol des Staates Die wissenschaftliche Sicht "Krieg" und Ethik, u.a. • Militärische Berufsethik • Medienethik (Massenmedien und Krieg) • Informationsethik im engeren Sinne (Internetnutzung zu Kriegszeiten) Weitere Themen der Medienethik: z.B. Gewalt- und Kriegsdarstellungen zu Unterhaltungszwecken (wird nicht weiter berücksichtigt) Die wissenschaftliche Sicht "Krieg" und politischen Philosophie: • Die Einengung des Kriegbegriffs in der frühen Neuzeit (Hobbes) • Die Idee des "gerechten Krieges" (Augustinus) vs. "Realismus" (Krieg ist amoralisch) • "Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln" (Clausewitz) • "Politik als Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln" (Foucault) Die wissenschaftliche Sicht Exkurs: Gerechter Krieg • ius ad bellum (Recht Krieg zu führen) • ius in bellum (Rechtmäßigkeit im Krieg) Die wissenschaftliche Sicht Exkurs: Gerechter Krieg ius ad bellum: • Kriegserklärung durch die rechtmäßige Obrigkeit • Kriegsursache ist Wiedergutmachung oder Verhinderung von Unrecht • Krieg muss in gerechter Gesinnung geführt werden (Ziel: Frieden) Die wissenschaftliche Sicht Exkurs: Gerechter Krieg ius in bellum u.a.: • Trennung von Kombattanten und Zivilbevölkerung (mit dem Ziel, die Anzahl der zivilen Opfer zu minimieren) • Angemessene Behandlung von Kriegsgefangenen • Ächtung bestimmter Waffen Die wissenschaftliche Sicht Literaturhinweis „Kriegstheorien“: Herfried Münkler, Gewalt und Ordnung. Das Bild des Krieges im politischen Denken. Frankfurt am Main: Fischer TB 1992. Die rechtliche Sicht • Völkerrecht • Nationales Recht – Gegenstand: Krieg – Gegenstand: Medien Die rechtliche Sicht Völkerrecht (sehr kurz gefasst) • Charta der Vereinigten Nationen • Genfer Konvention (seit 1864) • Haager Landkriegsordnung (1907) Die rechtliche Sicht Völkerrecht (sehr kurz gefasst) z. B. Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I (1977) schützt Journalisten als Zivilpersonen. Diese dürfen diesen Status aber nicht gefährden und müssen sich ausweisen können. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Krieg (sehr kurz gefasst) Grundgesetz Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle] (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Krieg (sehr kurz gefasst) Deutschland führt keine Angriffskriege, beteiligt sich aber an militärischen Aktionen, welche als Teilnahme an Kriegen (im weiteren Sinne) betrachten lassen. D.h. Krieg und Medien ist ein Thema, das uns in einigen Fällen unmittelbar betrifft, auch wenn Deutschland per Definition keine Kriege führt. Das Thema "Krieg und Medien" sollte m.E. deswegen nicht auf die Kriegsführung anderer Länder (insbesondere der USA) beschränkt werden. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Krieg (sehr kurz gefasst) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in Deutschland die Folgen der Straftaten gegen das Völkerrecht: • Völkermord • Verbrechen gegen die Menschlichkeit • Kriegsverbrechen usw. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien (kurz gefasst) Grundgesetz Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien (kurz gefasst) Mögliche Einschränkungen zum Artikel 5 GG (1) Allgemeine Gesetze, z. B. • StG § 86 [Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen] • StG § 130 [Volksverhetzung] • StG § 131 [Gewaltdarstellungen] Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien StG § 131 [Gewaltdarstellungen] Verbot von „Schriften ... , die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen ...“. Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien Allerdings: StG § 131 gilt nicht, wenn die Verbreitung, Zugänglichmachung „der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.“ Hinweis: Auseinandersetzung zwischen FSM und telepolis (später) Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien Mögliche Einschränkungen zum Artikel 5 GG (2) Jugendschutz, z. B. • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JugendmedienschutzStaatsvertrag - JMStV) Die rechtliche Sicht Nationales Recht: Medien Jugendmedienschutz-Staatsvertrag §4: „Unzulässige Angebote“ sind u.a. • Propaganda • Volksverhetzung • Kriegsverherrlichung Die ethische Sicht Klassisches Probleme sind u.a.: • Missbrauch von Medien als Propagandainstrument • Zensur von Medien in Kriegszeiten Die ethische Sicht Z. B. Zensur Ideal einer objektiven Berichterstattung vs. Moral der Bevölkerung und der Truppe Die ethische Sicht Z. B. Zensur Marshall McLuhan, 1975: „Television brought the brutality of war into the comfort of the living room. Vietnam was lost in the living rooms of America - not on the battlefields of Vietnam.“ Die ethische Sicht Z. B. Zensur Interesse des Militärs u.a.: • Moral der Bevölkerung und der Truppe • Geheimhaltung von strategischen Geheimnissen • „Informationsüberlegenheit“ (Infowar) Die ethische Sicht Stichwort „Infowar“: • „Aktionen, die der Erlangung von Informationsüberlegenheit dienen, indem Informationen, informationsbasierte Prozesse sowie Informationssysteme und Computernetzwerke des Gegners betroffen und die eigenen verteidigt werden“ (Joint Doctrine for Comand and Control Warfare, 1995) Die ethische Sicht „Infowar“ vs. Propaganda • Zentral für „Infowar“: Gleichsetzung von Informationen und Waffen • Ziel von Propaganda: Kampfhandlungen zu unterstützen • Ziel von „Infowar“: Kampfhandlungen zu ersetzen, Kriege zu verkürzen und zu vermeiden Die ethische Sicht „Infowar“: • „Die Nachrichtenmedien können in der psychologischen Kriegsführung ein nützliches Werkzeug, ja sogar eine Waffe sein, die den Soldaten den Einsatz ihrer schweren Waffen erspart.“ (Humphries, PR-Beauftragter der US-Navy, 1983) Die ethische Sicht Literatur zum Thema „Infowar“: • Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg aus der Propaganda? Hannover: Heise 2004. • Elvira Claßen, Strategische Informationen im Krieg. 4. Arbeitspapier der Gruppe FoG:IS 2004. (Online: www.fogis.de) Die ethische Sicht Moralische Frage: • Wenn das Konzept des „Infowar“ hilft Kampfhandlungen zu verkürzen oder überflüssig macht: Was ist daran verwerflich? Die ethische Sicht Beispiel aus der ethischen Debatte: • Michael Kunciz, Kriegsberichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit in Kriegszeiten, S. 87104 in: Kurt Imhof und Peter Schulz, hg., Medien und Krieg - Krieg in den Medien. Zürich 1995. • Kunciz: Objekte Berichterstattung ist die Aufgabe von Historikern, nicht von Journalisten. Die ethische Sicht Beispiel aus der ethischen Debatte: • Kunciz: „Journalisten, wenn sie aktuell und objektiv berichten wollen, [haben im Krieg] nichts verloren. Der Schaden, den sie möglicherweise anrichten, ist zu groß.“ Die ethische Sicht Klassische Gegenposition: • I. Kant, Metaphysik der Sitte. Rechtslehre (1779). 2. Teil. Das öffentliche Recht. 2. Abschnitt. §57: „Verteidigungsmittel aller Art sind dem bekriegten Staat erlaubt, nur nicht solche, deren Gebrauch die Untertanen desselben, Staatsbürger zu sein unfähig machen würde ...“ Die ethische Sicht Klassische Gegenposition: • „... Darunter gehören: seine eigenen Untertanen zu Spionen ... oder auch nur zur Verbreitung von falschen Nachrichten zu gebrauchen; mit einem Wort, sich solcher heimtückischen Mittel zu bedienen, die das Vertrauen, welches zur künftigen Gründung eines dauerhaften Friedens erforderlich ist, vernichten würden.“ Die ethische Sicht Unterschied zwischen den Positionen: • Kunciz: Kriege enden, danach ist Zeit für Objektivität • Kant: Der Umgang mit Informationen zur Kriegszeit hat Folgen für den Frieden (Vertrauen) • Frage: Ist Objektivität nach dem Krieg möglich? (Kunciz: ja.) Die ethische Sicht Z. B. Propaganda • NATO-Sprecher Jamie Shea nach Ende des Kosovo-Krieges: „Die Journalisten waren gleichsam Soldaten in dem Sinne, dass sie der Öffentlichkeit erklären mussten, warum dieser Krieg wichtig war. Es gehörte zu meinen Aufgaben, sie zu munitionieren, die Lauterkeit unserer Kriegsmotive und unserer Aktionen zu zeigen.“ (zit. n. Palm, S. 106) Die ethische Sicht Literaturhinweis: • Goedart Palm, But we are under attack. S. 106-124 in: G. Palm, F. Rötzer, hg.: MedienTerrorKrieg. Zum Kriegsparadigma des 21. Jahrhunderts. Hannover 2002. Die ethische Sicht Z. B. Propaganda • 1. Hinweis: Propaganda ist Teil des „Infowar“, d.h. das neue Konzept löst die klassischen Mittel der psychologischen Kriegsführung mittels Medien nicht ab, sondern ergänzt sie. • 2. Hinweis: Es gibt verschiedene Stufen von Propaganda zu unterscheiden! Klassisches Beispiel: NS-Propaganda. (In westlichen Medien dann doch eher selten.) Die ethische Sicht Moralische Frage: • Was ist das Problem mit Propaganda? Antwort: • Instrumentalisierung von Massenmedien, die der freien Meinungsbildung dienen sollen („Gehirnwäsche“ statt „Informationen“) Die ethische Sicht Technische Frage: • Was benötige ich, um Massenmedien zu Propagandazwecken missbrauchen zu können? Einfache Antwort: • Die Macht, Medieninhalte zu bestimmen. Folge: • Misstrauen gegen die traditionelle Massenmedien Die ethische Sicht Traditionelle Massenmedien (= Öffentlichkeit) vs. Internet (= Gegenöffentlichkeit) Frage: Ist das Internet ein Ausweg aus der Propaganda? Die ethische Sicht Antwort: Eine „kompakte Gegenöffentlichkeit [ist] ... im Netz nicht zu finden. ... Eine leicht injizierbares Serum gegen Kriegspropaganda existiert ... auch im Internet noch nicht. Seine Entwicklung hängt auch von der allgemeinen Weiter- und Nutzungsentwicklung des bislang noch weitgehend offen gestalteten Netzes ab.“ (Krempel 2004b, S. 57) Die ethische Sicht Literatur: Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg aus der Propaganda? S. 52-58 in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004. Die ethische Sicht Probleme bei der Entwicklung von „Gegenöffentlichkeit“ im Netz (n. Krempel): • Zugangsprobleme / Digital Divide • Zensurbemühungen • Kommerzialisierung • Nutzungsentwicklung ( Informationsethik) „Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine Probleme? Die ethische Sicht „Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine Probleme? Meine Antwort: Ja! Aber die Bedeutung dieser Probleme für den Spezialfall „Krieg“ macht deutlich, dass wir der Spezialfall „Krieg“ eine Rolle bei ihrer allgemeinen Lösung spielen muss. Die ethische Sicht Abschließende Beispiele: „Grausame Darstellungen“ Jugendschutz vs. Informationsfreiheit Die ethische Sicht Achtung! Es folgt ein Beispiel für eine grausame Darstellung. Die ethische Sicht Bild wg. Urheberrecht entfernt. Quelle: telepolis.de Die ethische Sicht Fakten: • Das Bild wurde von telepolis.de 2003 in dem Artikel „Bombenzensur oder ‚Kollateralschaden‘?“ veröffentlicht. • Gegen die Veröffentlichung wird von der „Freiwilligen Selbstkontrolle der MultimediaDienstanbieter“ (FSM) Beschwerde erhoben. Die ethische Sicht Begründung der FSM: „ ... eine erste Sichtung [hat ergeben], dass Sie möglicherweise Gewaltdarstellungen veröffentlichen. Auch wenn man das Berichterstattungsprivileg von § 131 Abs. 3 StGB miteinbezieht, dürften hier die Grenzen überschritten worden sein.“ Telepolis wurde aufgefordert, zum Vorwurf Stellung zu nehmen „oder der Beschwerde von selbst abzuhelfen, indem Sie das Bild aus dem Angebot nehmen“. Die ethische Sicht Als Antwort erscheint: Florian Rötzer, Bilder von Kriegsopfern unerwünscht. (14.04.2003) Begründung: Gegenstand des Artikels waren „unerwünschte Bilder“. Ergebnis in diesen Fall: Das Bild muss nicht aus dem Angebot genommen werden. Die ethische Sicht Weiteres Beispiel: • Rüge des Presserats vom 15. und 16.06.2004 für die „Bild“-Zeitung, welche auf der Titelseite Fotos der Hinrichtung des USAmerikaners Berg veröffentlicht hatte. (Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex) Die ethische Sicht Aktuelle Diskussion: • Hearing des Presserats zu Gewaltfotos (22.09.2004 in Bonn) Ergebnis: „Jeder Fall ein Einzelfall.“ Quelle: www.presserat.de Die ethische Sicht Literaturhinweis: • Stefan Leifert, Zeigen oder nicht zeigen? Schreckensbilder und Medienethik. S. 88-91 in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie 1/2004. Die ethische Sicht „Pro“ und „Contra“ von „grausamen Bilder“ • Pro: – Machen die Schrecken des Krieges „real oder realer“ (S. Sonntag) – Politische Dimension ( ius in bellum) • Contra: – Bilder als Mittel der Propaganda (Emotionalisierung) – Sensationslust ( Aufmerksamkeitsökonomie) Die ethische Sicht Stichwort: „Terrorismus & Aufmerksamkeitsökonomie“ Problem: Bild wg. Urheberrecht entfernt. Gewalt als Mittel um Aufmerksamkeit zu erregen Die ethische Sicht „Grausame Bilder“ als ethisches Problem • Derartige Bilder können legitim sein. • Das Problem kann nicht auf den Jugendschutz beschränkt werden. ( technischer Jugendschutz!) Fazit 1. Das Internet ist an sich kein Allheilmittel. 2. Allgemeine Probleme der Informationsethik sind auch vor dem Hintergrund von „Kriegen“ zu betrachten. 3. Auch die (technische) Weiterentwicklung des Internets ist ebenso in Hinblick auf Kriege zu beurteilen. Internetquellen • www.infopeace.org - Information Technology, War, and Peace Projekt, Brown University • www.fogis.de - Forschungsgruppe Informationsgesellschaft und Sicherheitspolitik • www.911.bemagazin.de - internationales Archiv der Globalisierung Noch Fragen? Literaturliste und Folien gibt es unter: www.michaelnagenborg.de [email protected]