Informationsethik und Krieg

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Michael Nagenborg
Informationsethik und Krieg
philosophie@
michaelnagenborg.de
Informationsethik und Krieg
• Einführung
• Erörterung des Problems aus
– wissenschaftlicher Sicht
– rechtlicher Sicht
– ethischer Sicht
• Fazit
• Hinweise auf Internetquellen
Einführung
• Wie ich zum Thema gekommen bin
• Allgemeine Einführung:
Die Rückkehr des Krieges und die
Geburt der Informationsgesellschaft
Einführung
Eigene Veröffentlichungen zum Thema:
• Kriege, Informationen, Medien. In:
Grimm/Capurro, hg., Krieg und Medien
(2003)
• Kriegstrommeln bauen? In: Zeitschrift
für Kommunikationsökologie 1/2004
Die wissenschaftliche Sicht
• Übersicht über relevante
Disziplinen
• "Gewalt" als Gegenstand der Ethik
• "Krieg" als Gegenstand der Ethik
• "Krieg" als Gegenstand der
politischen Philosophie
Die wissenschaftliche Sicht
Übersicht über relevante Disziplinen
• Geschichte
• Psychologie/Soziologie (aktuell: TraumaForschung, social memory)
• Politik-/Kulturwissenschaften
• Philosophie, speziell: Politische Philosophie
und Ethik
Die wissenschaftliche Sicht
"Gewalt" und Ethik
• Vermeidung von Gewalt im zivilen
Leben
• Christlicher Gewaltverzicht
• Gewaltmonopol des Staates
Die wissenschaftliche Sicht
"Krieg" und Ethik, u.a.
• Militärische Berufsethik
• Medienethik (Massenmedien und Krieg)
• Informationsethik im engeren Sinne
(Internetnutzung zu Kriegszeiten)
Weitere Themen der Medienethik:
z.B. Gewalt- und Kriegsdarstellungen zu
Unterhaltungszwecken (wird nicht
weiter berücksichtigt)
Die wissenschaftliche Sicht
"Krieg" und politischen Philosophie:
• Die Einengung des Kriegbegriffs in der frühen
Neuzeit (Hobbes)
• Die Idee des "gerechten Krieges" (Augustinus)
vs. "Realismus" (Krieg ist amoralisch)
• "Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen
Mitteln" (Clausewitz)
• "Politik als Fortsetzung des Krieges mit
anderen Mitteln" (Foucault)
Die wissenschaftliche Sicht
Exkurs: Gerechter Krieg
• ius ad bellum (Recht Krieg zu führen)
• ius in bellum (Rechtmäßigkeit im Krieg)
Die wissenschaftliche Sicht
Exkurs: Gerechter Krieg
ius ad bellum:
• Kriegserklärung durch die rechtmäßige
Obrigkeit
• Kriegsursache ist Wiedergutmachung
oder Verhinderung von Unrecht
• Krieg muss in gerechter Gesinnung
geführt werden (Ziel: Frieden)
Die wissenschaftliche Sicht
Exkurs: Gerechter Krieg
ius in bellum u.a.:
• Trennung von Kombattanten und
Zivilbevölkerung (mit dem Ziel, die
Anzahl der zivilen Opfer zu minimieren)
• Angemessene Behandlung von
Kriegsgefangenen
• Ächtung bestimmter Waffen
Die wissenschaftliche Sicht
Literaturhinweis „Kriegstheorien“:
Herfried Münkler, Gewalt und Ordnung.
Das Bild des Krieges im politischen
Denken. Frankfurt am Main: Fischer TB
1992.
Die rechtliche Sicht
• Völkerrecht
• Nationales Recht
– Gegenstand: Krieg
– Gegenstand: Medien
Die rechtliche Sicht
Völkerrecht
(sehr kurz gefasst)
• Charta der Vereinigten Nationen
• Genfer Konvention (seit 1864)
• Haager Landkriegsordnung (1907)
Die rechtliche Sicht
Völkerrecht
(sehr kurz gefasst)
z. B. Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I
(1977) schützt Journalisten als
Zivilpersonen. Diese dürfen diesen
Status aber nicht gefährden und
müssen sich ausweisen können.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Krieg
(sehr kurz gefasst)
Grundgesetz Artikel 26
[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges;
Kriegswaffenkontrolle]
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht
vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
unter Strafe zu stellen.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Krieg
(sehr kurz gefasst)
Deutschland führt keine Angriffskriege, beteiligt sich aber
an militärischen Aktionen, welche als Teilnahme an
Kriegen (im weiteren Sinne) betrachten lassen.
D.h. Krieg und Medien ist ein Thema, das uns in einigen
Fällen unmittelbar betrifft, auch wenn Deutschland per
Definition keine Kriege führt. Das Thema "Krieg und
Medien" sollte m.E. deswegen nicht auf die
Kriegsführung anderer Länder (insbesondere der USA)
beschränkt werden.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Krieg
(sehr kurz gefasst)
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in
Deutschland die Folgen der Straftaten gegen
das Völkerrecht:
• Völkermord
• Verbrechen gegen die Menschlichkeit
• Kriegsverbrechen usw.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien (kurz gefasst)
Grundgesetz Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien (kurz gefasst)
Mögliche Einschränkungen zum Artikel 5 GG
(1) Allgemeine Gesetze, z. B.
• StG § 86 [Verbreiten von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen]
• StG § 130 [Volksverhetzung]
• StG § 131 [Gewaltdarstellungen]
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien
StG § 131 [Gewaltdarstellungen]
Verbot von „Schriften ... , die grausame oder sonst
unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder
menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine
Verherrlichung oder Verharmlosung solcher
Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame
oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellen ...“.
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien
Allerdings: StG § 131 gilt nicht, wenn die Verbreitung,
Zugänglichmachung „der Berichterstattung über
Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
dient.“
Hinweis: Auseinandersetzung zwischen FSM und
telepolis (später)
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien
Mögliche Einschränkungen zum Artikel 5 GG
(2) Jugendschutz, z. B.
• Staatsvertrag über den Schutz der
Menschenwürde und den Jugendschutz in
Rundfunk und Telemedien (JugendmedienschutzStaatsvertrag - JMStV)
Die rechtliche Sicht
Nationales Recht: Medien
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
§4: „Unzulässige Angebote“ sind u.a.
• Propaganda
• Volksverhetzung
• Kriegsverherrlichung
Die ethische Sicht
Klassisches Probleme sind u.a.:
• Missbrauch von Medien als
Propagandainstrument
• Zensur von Medien in Kriegszeiten
Die ethische Sicht
Z. B. Zensur
Ideal einer objektiven Berichterstattung
vs.
Moral der Bevölkerung und der Truppe
Die ethische Sicht
Z. B. Zensur
Marshall McLuhan, 1975:
„Television brought the brutality of war into
the comfort of the living room. Vietnam was
lost in the living rooms of America - not on the
battlefields of Vietnam.“
Die ethische Sicht
Z. B. Zensur
Interesse des Militärs u.a.:
• Moral der Bevölkerung und der Truppe
• Geheimhaltung von strategischen
Geheimnissen
• „Informationsüberlegenheit“ (Infowar)
Die ethische Sicht
Stichwort „Infowar“:
• „Aktionen, die der Erlangung von
Informationsüberlegenheit dienen, indem
Informationen, informationsbasierte Prozesse
sowie Informationssysteme und
Computernetzwerke des Gegners betroffen
und die eigenen verteidigt werden“ (Joint
Doctrine for Comand and Control Warfare,
1995)
Die ethische Sicht
„Infowar“ vs. Propaganda
• Zentral für „Infowar“: Gleichsetzung von
Informationen und Waffen
• Ziel von Propaganda: Kampfhandlungen zu
unterstützen
• Ziel von „Infowar“: Kampfhandlungen zu
ersetzen, Kriege zu verkürzen und zu
vermeiden
Die ethische Sicht
„Infowar“:
• „Die Nachrichtenmedien können in der
psychologischen Kriegsführung ein nützliches
Werkzeug, ja sogar eine Waffe sein, die den
Soldaten den Einsatz ihrer schweren Waffen
erspart.“ (Humphries, PR-Beauftragter der
US-Navy, 1983)
Die ethische Sicht
Literatur zum Thema „Infowar“:
• Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg
aus der Propaganda? Hannover: Heise 2004.
• Elvira Claßen, Strategische Informationen im
Krieg. 4. Arbeitspapier der Gruppe FoG:IS
2004. (Online: www.fogis.de)
Die ethische Sicht
Moralische Frage:
• Wenn das Konzept des „Infowar“ hilft
Kampfhandlungen zu verkürzen oder
überflüssig macht: Was ist daran verwerflich?
Die ethische Sicht
Beispiel aus der ethischen Debatte:
• Michael Kunciz, Kriegsberichterstattung und
Öffentlichkeitsarbeit in Kriegszeiten, S. 87104 in: Kurt Imhof und Peter Schulz, hg.,
Medien und Krieg - Krieg in den Medien.
Zürich 1995.
• Kunciz: Objekte Berichterstattung ist die
Aufgabe von Historikern, nicht von
Journalisten.
Die ethische Sicht
Beispiel aus der ethischen Debatte:
• Kunciz: „Journalisten, wenn sie aktuell und
objektiv berichten wollen, [haben im Krieg]
nichts verloren. Der Schaden, den sie
möglicherweise anrichten, ist zu groß.“
Die ethische Sicht
Klassische Gegenposition:
• I. Kant, Metaphysik der Sitte. Rechtslehre
(1779). 2. Teil. Das öffentliche Recht. 2.
Abschnitt. §57:
„Verteidigungsmittel aller Art sind dem
bekriegten Staat erlaubt, nur nicht solche,
deren Gebrauch die Untertanen desselben,
Staatsbürger zu sein unfähig machen würde
...“
Die ethische Sicht
Klassische Gegenposition:
• „... Darunter gehören: seine eigenen
Untertanen zu Spionen ... oder auch nur zur
Verbreitung von falschen Nachrichten zu
gebrauchen; mit einem Wort, sich solcher
heimtückischen Mittel zu bedienen, die das
Vertrauen, welches zur künftigen Gründung
eines dauerhaften Friedens erforderlich ist,
vernichten würden.“
Die ethische Sicht
Unterschied zwischen den Positionen:
• Kunciz: Kriege enden, danach ist Zeit für
Objektivität
• Kant: Der Umgang mit Informationen zur
Kriegszeit hat Folgen für den Frieden
(Vertrauen)
• Frage: Ist Objektivität nach dem Krieg
möglich? (Kunciz: ja.)
Die ethische Sicht
Z. B. Propaganda
• NATO-Sprecher Jamie Shea nach Ende des
Kosovo-Krieges: „Die Journalisten waren
gleichsam Soldaten in dem Sinne, dass sie
der Öffentlichkeit erklären mussten, warum
dieser Krieg wichtig war. Es gehörte zu
meinen Aufgaben, sie zu munitionieren, die
Lauterkeit unserer Kriegsmotive und unserer
Aktionen zu zeigen.“ (zit. n. Palm, S. 106)
Die ethische Sicht
Literaturhinweis:
• Goedart Palm, But we are under attack. S.
106-124 in: G. Palm, F. Rötzer, hg.:
MedienTerrorKrieg. Zum Kriegsparadigma
des 21. Jahrhunderts. Hannover 2002.
Die ethische Sicht
Z. B. Propaganda
• 1. Hinweis: Propaganda ist Teil des „Infowar“,
d.h. das neue Konzept löst die klassischen
Mittel der psychologischen Kriegsführung
mittels Medien nicht ab, sondern ergänzt sie.
• 2. Hinweis: Es gibt verschiedene Stufen von
Propaganda zu unterscheiden! Klassisches
Beispiel: NS-Propaganda. (In westlichen
Medien dann doch eher selten.)
Die ethische Sicht
Moralische Frage:
• Was ist das Problem mit Propaganda?
Antwort:
• Instrumentalisierung von Massenmedien, die
der freien Meinungsbildung dienen sollen
(„Gehirnwäsche“ statt „Informationen“)
Die ethische Sicht
Technische Frage:
• Was benötige ich, um Massenmedien zu
Propagandazwecken missbrauchen zu
können?
Einfache Antwort:
• Die Macht, Medieninhalte zu bestimmen.
Folge:
• Misstrauen gegen die traditionelle
Massenmedien
Die ethische Sicht
Traditionelle Massenmedien (= Öffentlichkeit)
vs.
Internet (= Gegenöffentlichkeit)
Frage: Ist das Internet ein Ausweg aus der
Propaganda?
Die ethische Sicht
Antwort:
Eine „kompakte Gegenöffentlichkeit [ist] ... im
Netz nicht zu finden. ... Eine leicht
injizierbares Serum gegen Kriegspropaganda
existiert ... auch im Internet noch nicht. Seine
Entwicklung hängt auch von der allgemeinen
Weiter- und Nutzungsentwicklung des bislang
noch weitgehend offen gestalteten Netzes
ab.“ (Krempel 2004b, S. 57)
Die ethische Sicht
Literatur:
Stefan Krempel, Krieg und Internet: Ausweg
aus der Propaganda? S. 52-58 in: Zeitschrift
für Kommunikationsökologie 1/2004.
Die ethische Sicht
Probleme bei der Entwicklung von
„Gegenöffentlichkeit“ im Netz (n. Krempel):
• Zugangsprobleme / Digital Divide
• Zensurbemühungen
• Kommerzialisierung
• Nutzungsentwicklung ( Informationsethik)
„Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine
Probleme?
Die ethische Sicht
„Blöde“ Frage: Sind das nicht sehr allgemeine
Probleme?
Meine Antwort: Ja! Aber die Bedeutung dieser
Probleme für den Spezialfall „Krieg“ macht
deutlich, dass wir der Spezialfall „Krieg“ eine
Rolle bei ihrer allgemeinen Lösung spielen
muss.
Die ethische Sicht
Abschließende Beispiele:
„Grausame Darstellungen“
Jugendschutz
vs.
Informationsfreiheit
Die ethische Sicht
Achtung!
Es folgt ein Beispiel für eine grausame
Darstellung.
Die ethische Sicht
Bild wg. Urheberrecht entfernt.
Quelle: telepolis.de
Die ethische Sicht
Fakten:
• Das Bild wurde von telepolis.de 2003 in dem
Artikel „Bombenzensur oder
‚Kollateralschaden‘?“ veröffentlicht.
• Gegen die Veröffentlichung wird von der
„Freiwilligen Selbstkontrolle der MultimediaDienstanbieter“ (FSM) Beschwerde erhoben.
Die ethische Sicht
Begründung der FSM: „ ... eine erste Sichtung
[hat ergeben], dass Sie möglicherweise
Gewaltdarstellungen veröffentlichen. Auch
wenn man das Berichterstattungsprivileg von
§ 131 Abs. 3 StGB miteinbezieht, dürften hier
die Grenzen überschritten worden sein.“
Telepolis wurde aufgefordert, zum Vorwurf
Stellung zu nehmen „oder der Beschwerde
von selbst abzuhelfen, indem Sie das Bild
aus dem Angebot nehmen“.
Die ethische Sicht
Als Antwort erscheint:
Florian Rötzer, Bilder von Kriegsopfern
unerwünscht. (14.04.2003)
Begründung: Gegenstand des Artikels waren
„unerwünschte Bilder“.
Ergebnis in diesen Fall: Das Bild muss nicht
aus dem Angebot genommen werden.
Die ethische Sicht
Weiteres Beispiel:
• Rüge des Presserats vom 15. und
16.06.2004 für die „Bild“-Zeitung, welche auf
der Titelseite Fotos der Hinrichtung des USAmerikaners Berg veröffentlicht hatte.
(Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex)
Die ethische Sicht
Aktuelle Diskussion:
• Hearing des Presserats zu Gewaltfotos
(22.09.2004 in Bonn)
Ergebnis: „Jeder Fall ein Einzelfall.“
Quelle: www.presserat.de
Die ethische Sicht
Literaturhinweis:
• Stefan Leifert, Zeigen oder nicht zeigen?
Schreckensbilder und Medienethik. S. 88-91
in: Zeitschrift für Kommunikationsökologie
1/2004.
Die ethische Sicht
„Pro“ und „Contra“ von „grausamen Bilder“
• Pro:
– Machen die Schrecken des Krieges „real oder
realer“ (S. Sonntag)
– Politische Dimension ( ius in bellum)
• Contra:
– Bilder als Mittel der Propaganda
(Emotionalisierung)
– Sensationslust ( Aufmerksamkeitsökonomie)
Die ethische Sicht
Stichwort: „Terrorismus &
Aufmerksamkeitsökonomie“
Problem:
Bild wg.
Urheberrecht
entfernt.
Gewalt als Mittel um
Aufmerksamkeit zu erregen
Die ethische Sicht
„Grausame Bilder“ als ethisches Problem
• Derartige Bilder können legitim sein.
• Das Problem kann nicht auf den Jugendschutz
beschränkt werden. ( technischer Jugendschutz!)
Fazit
1. Das Internet ist an sich kein Allheilmittel.
2. Allgemeine Probleme der Informationsethik sind auch
vor dem Hintergrund von „Kriegen“ zu betrachten.
3. Auch die (technische) Weiterentwicklung des
Internets ist ebenso in Hinblick auf Kriege zu
beurteilen.
Internetquellen
• www.infopeace.org - Information
Technology, War, and Peace Projekt, Brown
University
• www.fogis.de - Forschungsgruppe
Informationsgesellschaft und
Sicherheitspolitik
• www.911.bemagazin.de - internationales
Archiv der Globalisierung
Noch Fragen?
Literaturliste und Folien gibt es unter:
www.michaelnagenborg.de
[email protected]
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