ethischernFragen des Anwaltscoaching(?)

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BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP)
SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE
2. Tag der Rechtspsychologie
„Wer braucht wen in der Rechtsprechung?“
am 25. September 2010 im Hilton-Hotel, Bonn
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Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren
Ethik und Rechtspsychologie
Ethische Fragen des Anwaltscoaching im
Familienrecht
aus Sicht der Familienanwältin und des Sachverständigen
Rechtsanwältin Stefanie v. Lüdinghausen und Dipl. Psych. Frank Baumgärtel
Begriffsklärung
Anwaltscoaching:
Coaching von Anwälten,
um mit Mandanten effektiver
Umgehen zu können
Coaching von Mandanten
durch den Anwalt um diesen
mit der Gerichtsprozedur
vertraut zu machen
Coaching des Mandanten
im Hinblick auf die
Untersuchungsmethoden
des Sachverständigen:
„richtige“ („erwünschte“) Antworten
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Gliederungspunkte:
•
•
•
•
•
Stellung der Berufe im Rechtssystem
Relevante berufsethische Grundsätze
Fachmethodische Gesichtspunkte
Mögliche Schlüsse aus den Unterschieden
Gefahr verschiedener Lösungen
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Unterschiedliche berufliche Stellung
im Rechtssystem
• Anwälte
• Berufsrecht gesetzlich geregelt
(BRAO; BORA)
• Unabhängiges Organ der
Rechtspflege mit verfassungsrechtlicher Bedeutung
• dem Mandanten verpflichtet als
Interessenvertreter
• dem Recht verpflichtet: muss alle
im Verfahren relevanten Fragen
überblicken
• Psychologen
Psychologie im Recht:
- als „Helfer“ des Gerichts
- Sachverständiger als Gutachter
Psychologie und Recht:
- Vermittlung psychologischer
Erkenntnisse und empirischer
Ergebnisse
- Sachverständiger als Vermittler
von Lehrsätzen
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Relevante ethische Grundsätze
• Anwälte
• Ethik: moralische Seite des Rechts und der
• Psychologen
► psychologische Erkenntnisse zum Wohle des
damit verbundenen Gesetze und ihrer
Auslegung;
philosophische Fachdisziplin, die sich
methodisch und systematisch mit dem sittlich
guten und gelebten Ethos befasst
•
•
•
Einzelnen und der Gesellschaft einsetzen
► besondere Verantwortung für Vertrauen der
Probanden
► aktive Maßnahmen zum Schutz der Rechte des
Probanden
Streitig, ob es überhaupt ethische/moralische ► allgemeingültige Regeln der Forschung
Pflichten gibt und ihr Inhalt, jedenfalls gibt es
Überprüfbarkeit der Ergebnisse
Rechtspflichten
► Psychologen führen keine Studien auf der Basis
von Täuschungen durch
§ 43 BRAO: Beruf gewissen-haft
► Psychologen können in allen Fällen einen Auftrag
ausüben, dh. lege artis(fachliche Qualität),
ablehnen oder beenden, wenn das
Beachtung guter Sitten, gesetzes-konformes
Vertrauensverhältnis zum Klienten nicht mehr
Verhalten
besteht.
► in der Forensischen Psychologie im wohlverUnabhängigkeit in Annahme und
standenen Interesse Aller handeln
Fortführung des Mandates
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Relevante gesellschaftliche
Entwicklung
• Anwälte
• Psychologen
•
► wachsende Differenzierung in Subsysteme
► erhöhte Variabilität von normativen
Systemen (Familienformen
/Erziehungsverantwortung)
► verminderter Bezug zu gesellschaftlich
(verfassungsgemäßen) Normierungen
(d.i. Erziehung, Bildung,
Glaubenssysteme)
► wachsende Reaktanz gegen staatliche
Eingriffe
(Schulsysteme, Bildungskanon,
Gerichtsurteile, Amt für soziale Dienste als
Sorgerechtsträger, Verfahrensbeistand,
Gutachter als Normenübermittler)
Das alles betrifft uns ebenso, hinzu kommt eine
gewachsene Bereitschaft, Konflikte mit Hilfe von
Rechtsanwälten und Gerichten zu lösen
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Fachmethodische Gesichtspunkte
• Anwälte
• Psychologen
• Transparenz: Verpflichtung gegenüber
► Transparenz der Rolle (Fachliche Kompetenz vs.
dem Mandanten vs. Verpflichtung gegenüber
dem Recht (Kindeswohl), Aufdeckung hieraus
resultie-render Konflikte
• Unabhängigkeit: auch vom Mandanten
vs. Weisungsgebundenheit im Auftrag (kein
Miet-maul!)
• Wahrheitspflicht vs. Taktieren
• Bereitschaft zu gütlichen Lösungen in jeder
Lage des Verfahrens vs. Gewinnenwollen
Vollstrecker des Gerichtes)
► Transparenz der Methoden („Testen“ vs.
Explorieren = Unterhalten)
► Erklärung der Ergebnisse vs. Begutachtung
(Bewertung aufgrund der fachlichen
Erkenntnisse)
► Vertrauen durch Offenheit und Empathie vs.
Projektion der Betroffenen auf fachliche
Konstrukte
► gemeinsame Verantwortlichkeit aller für die
Ergebnisse vs. Kompetenzhierarchie
► mediative Problemlösung Aller vs. Fachnormative
und rechtsnormative Informationsvermittlung an
das Gericht
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Mögliche Konklusionen
• Anwälte
• Psychologen
• Einschätzung der Kompetenz des
Gutachters
• Überprüfung der Methoden des
Gutachters: sind sie nachvollziehbar und
-
„Entlarvung“ von Voreinstellungen)
-
• Vertrautmachen
-
• Ermutigung des Mandanten zu authen-
Gutachters und deren Umsetzung
Unveröffentlichte Normen und
Testformen (weitgehender
Coachingausschluß durch „Überraschung des
Probanden“)
tischem Verhalten
• Offenheit gegenüber den Ergebnissen des
Normierte evokative Verfahren
(schließen Gegensätze zwischen
Appellcharakter der Äußerungen der Probanden
und fachlich erschließbare kognitive, emotionale
und aktionale Handlungstendenzen des
Probanden)
anerkannt?
des Mandanten mit dem
Verfahrensablauf ohne „Briefing“ für „richtiges“
Verhalten und Antworten
IAT (implizite Assoziationstests zur
-
Glaubhaftigkeit (Untersuchung der
Probandenschilderungen hinsichtlich
Täuschungsversuchen)
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Gefahr verschiedener Lösungen
• Anwälte
• Psychologen
• Verletzung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten:
„der steht gar nicht richtig auf meiner Seite“
► Verletzung des Vertrauensverhältnisses zu
Probanden
► Verletzung verfassungsgemäßer Rechte der
Probanden
► Mögliche Einschränkung der Überprüfbarkeit
durch das Gericht (heute schon meist Realität
mangels Kompetenz der Amtsgerichte)
► möglicherweise geringere Sicherheit der
wissenschaftlichen Konstrukte und Methoden
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Ergänzung zu Folie 5
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