BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN (BDP) SEKTION RECHTSPSYCHOLOGIE 2. Tag der Rechtspsychologie „Wer braucht wen in der Rechtsprechung?“ am 25. September 2010 im Hilton-Hotel, Bonn 1 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Ethik und Rechtspsychologie Ethische Fragen des Anwaltscoaching im Familienrecht aus Sicht der Familienanwältin und des Sachverständigen Rechtsanwältin Stefanie v. Lüdinghausen und Dipl. Psych. Frank Baumgärtel Begriffsklärung Anwaltscoaching: Coaching von Anwälten, um mit Mandanten effektiver Umgehen zu können Coaching von Mandanten durch den Anwalt um diesen mit der Gerichtsprozedur vertraut zu machen Coaching des Mandanten im Hinblick auf die Untersuchungsmethoden des Sachverständigen: „richtige“ („erwünschte“) Antworten 3 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Gliederungspunkte: • • • • • Stellung der Berufe im Rechtssystem Relevante berufsethische Grundsätze Fachmethodische Gesichtspunkte Mögliche Schlüsse aus den Unterschieden Gefahr verschiedener Lösungen 4 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Unterschiedliche berufliche Stellung im Rechtssystem • Anwälte • Berufsrecht gesetzlich geregelt (BRAO; BORA) • Unabhängiges Organ der Rechtspflege mit verfassungsrechtlicher Bedeutung • dem Mandanten verpflichtet als Interessenvertreter • dem Recht verpflichtet: muss alle im Verfahren relevanten Fragen überblicken • Psychologen Psychologie im Recht: - als „Helfer“ des Gerichts - Sachverständiger als Gutachter Psychologie und Recht: - Vermittlung psychologischer Erkenntnisse und empirischer Ergebnisse - Sachverständiger als Vermittler von Lehrsätzen 5 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Relevante ethische Grundsätze • Anwälte • Ethik: moralische Seite des Rechts und der • Psychologen ► psychologische Erkenntnisse zum Wohle des damit verbundenen Gesetze und ihrer Auslegung; philosophische Fachdisziplin, die sich methodisch und systematisch mit dem sittlich guten und gelebten Ethos befasst • • • Einzelnen und der Gesellschaft einsetzen ► besondere Verantwortung für Vertrauen der Probanden ► aktive Maßnahmen zum Schutz der Rechte des Probanden Streitig, ob es überhaupt ethische/moralische ► allgemeingültige Regeln der Forschung Pflichten gibt und ihr Inhalt, jedenfalls gibt es Überprüfbarkeit der Ergebnisse Rechtspflichten ► Psychologen führen keine Studien auf der Basis von Täuschungen durch § 43 BRAO: Beruf gewissen-haft ► Psychologen können in allen Fällen einen Auftrag ausüben, dh. lege artis(fachliche Qualität), ablehnen oder beenden, wenn das Beachtung guter Sitten, gesetzes-konformes Vertrauensverhältnis zum Klienten nicht mehr Verhalten besteht. ► in der Forensischen Psychologie im wohlverUnabhängigkeit in Annahme und standenen Interesse Aller handeln Fortführung des Mandates 6 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Relevante gesellschaftliche Entwicklung • Anwälte • Psychologen • ► wachsende Differenzierung in Subsysteme ► erhöhte Variabilität von normativen Systemen (Familienformen /Erziehungsverantwortung) ► verminderter Bezug zu gesellschaftlich (verfassungsgemäßen) Normierungen (d.i. Erziehung, Bildung, Glaubenssysteme) ► wachsende Reaktanz gegen staatliche Eingriffe (Schulsysteme, Bildungskanon, Gerichtsurteile, Amt für soziale Dienste als Sorgerechtsträger, Verfahrensbeistand, Gutachter als Normenübermittler) Das alles betrifft uns ebenso, hinzu kommt eine gewachsene Bereitschaft, Konflikte mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten zu lösen 7 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Fachmethodische Gesichtspunkte • Anwälte • Psychologen • Transparenz: Verpflichtung gegenüber ► Transparenz der Rolle (Fachliche Kompetenz vs. dem Mandanten vs. Verpflichtung gegenüber dem Recht (Kindeswohl), Aufdeckung hieraus resultie-render Konflikte • Unabhängigkeit: auch vom Mandanten vs. Weisungsgebundenheit im Auftrag (kein Miet-maul!) • Wahrheitspflicht vs. Taktieren • Bereitschaft zu gütlichen Lösungen in jeder Lage des Verfahrens vs. Gewinnenwollen Vollstrecker des Gerichtes) ► Transparenz der Methoden („Testen“ vs. Explorieren = Unterhalten) ► Erklärung der Ergebnisse vs. Begutachtung (Bewertung aufgrund der fachlichen Erkenntnisse) ► Vertrauen durch Offenheit und Empathie vs. Projektion der Betroffenen auf fachliche Konstrukte ► gemeinsame Verantwortlichkeit aller für die Ergebnisse vs. Kompetenzhierarchie ► mediative Problemlösung Aller vs. Fachnormative und rechtsnormative Informationsvermittlung an das Gericht 8 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Mögliche Konklusionen • Anwälte • Psychologen • Einschätzung der Kompetenz des Gutachters • Überprüfung der Methoden des Gutachters: sind sie nachvollziehbar und - „Entlarvung“ von Voreinstellungen) - • Vertrautmachen - • Ermutigung des Mandanten zu authen- Gutachters und deren Umsetzung Unveröffentlichte Normen und Testformen (weitgehender Coachingausschluß durch „Überraschung des Probanden“) tischem Verhalten • Offenheit gegenüber den Ergebnissen des Normierte evokative Verfahren (schließen Gegensätze zwischen Appellcharakter der Äußerungen der Probanden und fachlich erschließbare kognitive, emotionale und aktionale Handlungstendenzen des Probanden) anerkannt? des Mandanten mit dem Verfahrensablauf ohne „Briefing“ für „richtiges“ Verhalten und Antworten IAT (implizite Assoziationstests zur - Glaubhaftigkeit (Untersuchung der Probandenschilderungen hinsichtlich Täuschungsversuchen) 9 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Gefahr verschiedener Lösungen • Anwälte • Psychologen • Verletzung des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten: „der steht gar nicht richtig auf meiner Seite“ ► Verletzung des Vertrauensverhältnisses zu Probanden ► Verletzung verfassungsgemäßer Rechte der Probanden ► Mögliche Einschränkung der Überprüfbarkeit durch das Gericht (heute schon meist Realität mangels Kompetenz der Amtsgerichte) ► möglicherweise geringere Sicherheit der wissenschaftlichen Konstrukte und Methoden 10 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren Ergänzung zu Folie 5 11 Reproduktion einzelnen Folien nur mit Genehmigung der Autoren