Definitionen in der ZVO

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Gesetzliche Grundlagen und ihre
Auswirkungen auf die
Pferdezucht
Vorlesung 4
1 Grundprinzip des EU Rechts
• Der freie Handel mit Zuchttieren, Sperma,
Embryonen, Eizellen und anderem genetischem
Material darf zwischen den EU-Staaten nicht
durch nationale tierzuchtgesetzliche Regelungen
behindert werden
• Daraus folgt: Freier Marktzugang für alle in EUStaaten anerkannten Organisationen und
gegenseitige Anerkennung
2 EU Recht
• EU Recht hat höhere Priorität gegenüber
nationalem Recht und nationales Recht darf
dem EU Recht nicht widersprechen
• Klagemöglichkeit gegen nationales Recht
• Durchführungsverordnungen im deutschen
Recht haben die Kommissions-entscheidungen
zur Grundlage
3 Tierzuchtgesetz
Allgemeine Bestimmungen
Fassung vom 22.12.1989, zuletzt geändert
am 22.01.1998)
§ 1 Zweck des Gesetzes ist es, im
züchterischen Bereich die Erzeugung der
Tiere nach Absatz 1 (d.h. Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde),
auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel,
so zu fördern, dass
Allgemeine Bestimmungen
1. Die Leistungsfähigkeit der Tiere unter
Berücksichtigung der Vitalität erhalten und
verbessert wird,
2. 2. Die Wirtschaftlichkeit, insbesondere
Wettbewerbsfähigkeit, der tierischen
Erzeugung verbessert wird,
3. Die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse
den an sie gestellten qualitativen
Anforderungen entsprechen, und
4. Eine genetische Vielfalt erhalten wird.
Begriffsbestimmungen
1. Zuchttier: im Zuchtbuch eingetragen, Eltern
und Grosseltern eingetragen (reinrassig);
Zuchtregister (registriertes Zuchttier)
2. Zuchtwert: erbliche Einfluss auf die
Nachkommen
3. Leistungsprüfung (LP): Tierleistung im
Rahmen Zuchtwertfeststellung
4. Zuchtorganisation: Züchtervereinigung oder
Zuchtunternehmen
Elemente TZG
5. Züchtervereinigung: Züchter und
Zuchtprogramm
6. Zuchtunternehmen: Betrieb oder
Betriebsverbund
7. Zuchtbuch (Reinzucht)
8. Zuchtbescheinigung (einer
Züchtervereinigung)
9. Besamungsstation, Embryotransferstation
Voraussetzungen
Anbieten und Abgeben
• Ein Zuchttier darf zur Erzeugung von
Nachkommen nur angeboten oder abgegeben
werden, wenn es dauerhaft gekennzeichnet ist
oder bei Pferden so genau beschrieben ist, dass
seine Identität festgestellt werden kann
• Bei Abgabe muss ein Zuchttier von einer Zuchtoder Herkunftsbescheinigung begleitet sein
Leistungsprüfung,
Zuchtwertfeststellung
1. Durchführung der Leistungsprüfung, auch zur
Erhaltung der Vitalität und der genetischen
Vielfalt, wird nach Massgabe des
Landesrechts, auch durch Bereitstellung
öffentlicher Mittel, gefördert
2. Behörde kann die Leistungsprüfung selber
durchführen oder eine andere Stelle, auch ein
Tierhalter
§ 4 Leistungsprüfung,
Zuchtwertfeststellung
3. Zuchtwertfeststellung kann auch durch andere
Leistungsergebnisse erfolgen soweit diese von
einer, oder im Auftrag oder unter Aufsicht einer
anerkannten Züchtervereinigung erfolgt
4. Anerkennung von Prüfungen durchgeführt in EU
Staaten und ausserhalb der EU bei mindestens
gleicher Genauigkeit
Zusatzanforderungen
Pferdezucht im TZG
• Zuchtprogramm zum Einsatz von Rassen zur
Veredelung der jeweiligen Rasse, Zuchtziel und
Zuchtbuchordnung
• Falls Organisation das Zuchtbuch über die
ursprüngliche Rasse führt:
–
–
–
–
–
System der Abstammungsaufzeichnung
Definition der Merkmale der Rasse
Kennzeichnung
Zuchtziel(e)
Ahnengenerationen
Deutsches Reitpferd:
Zuchtverbandsordnung der FN
Die Entwicklung zum Sportpferd
in Deutschland
Drastischer Rűckgang der Bestandszahlen nach
dem 2. Weltkrieg
‘Pferd’ vom Aussterben bedroht?
Umzűchtung vom schweren Warmblut zum
Sportpferd (Verdrängungskreuzung,
Kreuzungszucht, ‘Reinzucht’ nur Trakehner)
Wachsende Nachfrage ab ca. Mitte der 70er Jahre
des 20. Jh.
‘Billigimporte’
Nord – Sűd Gefälle
Ost – West Gefälle (BRD - DDR)
Zuchtverbandsordnung (ZVO)
der FN Stand 2006
Grundlage der ZVO ist das Tierzuchtgesetz
vom 22. Januar 1998
Begriffsbestimmungen
(1) Züchtervereinigung
Eine Züchtervereinigung im Sinne der ZVO
ist eine nach Tierzuchtrecht anerkannte
Zuchtorganisation und der FN als
Mitgliedsorganisation angeschlossen.
Zuchtverbandsordnung (ZVO)
der FN Stand 2006
(2) Zuchtpferd
Ein Pferd,
das im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung
eingetragen ist (eingetragenes Zuchtpferd) oder
b) dessen Eltern und Großeltern in einem Zuchtbuch
derselben Rasse oder auch einer anderen Rasse, deren
Einsatz im Zuchtprogramm vorgesehen ist, eingetragen
oder eingeschrieben (vermerkt) sind und das dort selbst
entweder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt) ist
oder eingetragen oder eingeschrieben (vermerkt)
werden kann (reinrassiges Zuchtpferd)
Definitionen in der ZVO
(3) Zuchtwert
Der erbliche Einfluss von Pferden auf die
Leistungen ihrer Nachkommen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
(4) Leistungsprüfung
Ein Verfahren zur Ermittlung der
Leistungen von Pferden für die
Zuchtwertschätzung.
Definitionen in der ZVO
(5) Zuchtbuch
• Ein von einer anerkannten
Züchtervereinigung geführtes Buch der
Zuchtpferde eines Zuchtprogramms zu
ihrer Identifizierung und zum Nachweis
ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.
• Es wird zwischen offenen und
geschlossenen Zuchtbüchern
unterschieden.
§ 7 Mindestangaben im
Zuchtbuch
Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd
mindestens folgende Angaben enthalten:
1) Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers
2) Deckdatum der Mutter
3) Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen
4) Lebensnummer
5) Kennzeichnung (z.B. Brand und/oder Mikrochip)
6) Eltern mit Farbe und Lebensnummer
7) drei Vorfahrengenerationen (soweit bekannt)
8) Datum der Ausstellung der Zuchtbescheinigung
9) Bewertung der äußeren Erscheinung
10) Ergebnisse von Leistungsprüfungen
§ 7 Mindestangaben im
Zuchtbuch
11) Ausstellungs- und Prämiierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm
von Bedeutung
12) die Nachzucht:
a) bei Hengsten: eingetragene Söhne und Töchter (mit
Lebensnummern),
b) bei Stuten: die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern)
13) alle Ergebnisse von Zuchtwertfeststellungen
14) Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch
15) Entscheidungen über Besamungserlaubnis
16) Datum und (falls bekannt) Ursache des Abganges
17) DNA- oder Blut-Typ bei Hengsten
18) Angabe über Zwillingsgeburt
19) bei Pferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind,
die genetischen Eltern und deren DNA- oder Blut-Typ
Definitionen in der ZVO
(6) Ursprungszuchtbuch
• Die in der ZVO formulierten Grundsätze
des Ursprungszuchtbuches einer Rasse
sind für alle betroffenen
Züchtervereinigungen maßgebend.
(7) Alter des Pferdes
Definitionen in der ZVO
(8) Körung
Körung ist eine Selektionsentscheidung für die
Eintragung männlicher Zuchttiere in eine Abteilung des
Zuchtbuches einer Züchtervereinigung in Abhängigkeit
vom jeweiligen Zuchtprogramm. In die Entscheidung
gehen ein:
a) Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer
Berücksichtigung des Bewegungsablaufes,
b) Ergebnisse anderer Leistungsprüfungen, soweit diese
vorliegen,
c) Zuchttauglichkeit und Gesundheit.
(9) Eintragung in das Zuchtbuch
Definitionen in der ZVO
(10) Zuchtprogramm
Das Zuchtprogramm umfasst die Maßnahmen,
mit denen der züchterische Fortschritt erreicht
werden soll. Im Zuchtprogramm müssen
Angaben gemacht werden zu:
a)Zuchtziel
b)Zuchtmethode
c) Leistungsprüfungen
d)Eintragungskriterien
e)Umfang der Zuchtpopulation.
Definitionen in der ZVO
(11) Zuchtbescheinigung
Die Zuchtbescheinigung ist eine von einer
anerkannten Züchtervereinigung
ausgestellte Urkunde über die
Abstammung und Leistung eines
Zuchtpferdes. Sie kann als
Abstammungsnachweis oder als
Geburtsbescheinigung ausgestellt werden.
§ 11 Mindestangaben in Zuchtbescheinigung
Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Name der Züchtervereinigung
Ausstellungstag / -ort
Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes
Rasse
Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers
Deckdatum der Mutter
Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen
Kennzeichnung
Namen, Lebensnummern, Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse
der Eltern und Namen, Lebensnummern und Rasse einer weiteren Generation
10)Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in die Abteilung eines
Zuchtbuches
11)die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters
das neueste Ergebnis der Leistungsprüfungen und der Zuchtwertfeststellung des
Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern, ferner
die Angabe der Behörde, die den Zuchtwert festgestellt hat
gegebenenfalls die Entscheidung „gekört“
14)bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, außerdem die
Angaben seiner genetischen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ
Definitionen in der ZVO
(12) Pferdepass
Der Pferdepass dient als Dokument zur
Identifizierung von Pferden nach der ViehVerkehrs-Verordnung (VVVO) und ist von den
Züchtervereinigungen für alle registrierten
Fohlen im einheitlichen Format auszustellen.
(13) Eigentumsurkunde
(14) Züchter
Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der
Zuchtstute zur Zeit der Bedeckung.
§ 11 Mindestangaben in
Zuchtbescheinigung
Pferdepass
1) Besitzer oder Verfügungsberechtigter des Pferdes
2) Identifizierung des Pferdes
3) Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes
4) Rasse
5) Name
6) Geschlecht
7) Farbe und Abzeichen bei Fuß der Mutterstute
8) ausgefüllte Grafik
9) Geburtsdatum
10)Geburtsort
11)Name und Anschrift des Züchters
12)Name des Vaters
13)Name der Mutter und des Muttervaters
14)Name und Anschrift der ausstellenden Züchtervereinigung
15)Ausstellungsdatum
16)Unterschrift des Ausstellenden
17)Arzneimittelbehandlungen
Lebensnummer
Unique Equine Lifenumber - UELN
Die 15-stellige Lebensnummer weist das Pferd
als registriertes Pferd aus. Sie wird nur einmal
vergeben und ist für immer mit dem Pferd
verbunden. Der Aufbau der Lebensnummer
folgt einem europaweit einheitlichen Prinzip
(ISO-Norm). Die Zuordnung beziehungsweise
Zuteilung der Lebensnummer ist gesetzlich
vorgeschrieben. Die Lebensnummer gehört
somit zum Gesamtsystem der Registrierung
von Pferden.
UELN
Die ersten 3 Stellen (alpha-numerisch): Herkunftsland, wo
erstmals eine Internationale Lebensnummer vergeben wurde.
Die nächsten 3 Stellen (alpha-numerisch): Züchtervereinigung,
bei der das betreffende Pferd erstmalig eingetragen und
gebrannt bzw. aktiv gekennzeichnet (Transponder) wurde.
Die nächsten 9 Stellen (alpha-numerisch): Registriernummer
innerhalb der Züchtervereinigung und können von dieser bis
auf die letzten beiden Stellen frei vergeben werden. Für die
aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 12
und 13 der Internationalen Lebensnummer.
Geburtsjahr steht an Stelle 14 und 15.
Beispiel
(Verkaufspferd Kampmann)
FERRARI
Geboren: 29.04.2001
Zuchtgebiet: Westfalen
Geschlecht: Wallach
Farbe: Fuchs
Lebensnummer: DE_ 44 141 057 0101
Stockmaß: 1,74 m
Pedigree Vater
Fidermark
Vater
Florestan I
Vater
Fidelio
Vater
Furioso II
Mutter
Raute
Vater
Rheingold
St.Pr.St.
Hauptstutbuch
Mutter
Watonga
Vater
Werther
Vater
Wendekreis
Mutter
Elfe
Vater
Einblick
Hauptstutbuch
St.Pr.St.
Hauptstutbuch
Pedigree Mutter
Mutter
Esprit Girl
Vater
Ehrentusch
Vater
Ehrensold
Vater
Ehrenschild
Mutter
Rheinfee
Vater
Rheingold
St.Pr.St.
Hauptstutbuch
Mutter
Goldika
Vater
Geronimo
Vater
Gotthard
Mutter
Bianka
Vater
Bariton
Hauptstutbuch
Hauptstutbuch
§ 11 Mindestangaben in
Zuchtbescheinigung
Pferdepass
18)Identitätskontrollen
19)Eintragungen der Impfungen
20)Gesundheitskontrollen durch Laboruntersuchungen
21)Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung
22)Eintragung als FEI-Pass
23)letztes Deckdatum der Mutter
24)Aktive Kennzeichnung:
a) Zuchtbrand
b) Nummernbrand
c) Mikrochipnummer
25)Ergebnisse von Abstammungsüberprüfungen
26)Pedigree mit vier Generationen (sofern vorhanden)
27)Zuchtbucheintragungen
28)Zuchtinformationen/Leistungsprüfungsergebnisse
29)Turnierpferdeeintragungen
30)Messbescheinigungen für Ponys
31)Medikationskontrollen
§ 11 Mindestangaben in Zuchtbescheinigung
Eigentumsurkunde
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
a)
b)
c)
9)
Lebensnummer/internationale Lebensnummer des Pferdes
Name des Pferdes
Rasse
Geschlecht
Farbe
Geburtsdatum
Name und Anschrift des Züchters
Aktive Kennzeichnung:
Zuchtbrand
Nummernbrand
Mikrochipnummer
Pedigree mit drei Generationen (sofern vorhanden)
Aktuelle Probleme der
Pferdezucht
Reproduktionsrate noch immer
ein Problem!
FN Jahresbericht 2003
Gedeckte Stuten Reitpferde : 50 412
Gefallene Fohlen: 32063
Nur 63,5 % aller gedeckt registrierten Stuten
fohlen ab! Nur geringe Verbesserung in
den letzten Jahrzehnten!
Hannoveraner
Landgestűt Celle 1735
http://www.landgestuetcelle.de
Schwerpunkt schweres Warmblut:
Landwirtschaft und Militär > Veredlung
Hengstleistungsprűfung Adelheidsdorf
Grösste Population
(ca. 19000 Stuten)
KB seit 1973 (!)
Hannoveraner Hengst
des Jahres 2006:
Laurie Crusador xx
Trakehner
http//:www.trakehner-verband.de
ZUCHTZIEL
Im Jahre 2007 wird die Trakehner Rasse 275 Jahre alt.
Älteste Reitpferderasse Deutschlands: ‘Ursprungspferdezucht’
Die Trakehner Zucht lässt sich genetisch lückenlos
auf die Gründung des Hauptgestüts Trakehnen
im Jahre 1732 durch königlich preußische Anordnung
zurückführen.
Prinzip der Reinzucht mit hohen genetischen Anteilen des englischen und
arabischen Vollblutes, des Shagya- und des Anglo-Arabers.
Hauptaufgabe des Verbandes ist es, diese Ursprungszucht in ihrer besonderen
‘trakehnerspezifischen’ Ausprägung zu fördern und durch geeignete Maßnahmen
einen bestmöglichen Zuchtfortschritt sicherzustellen.
Zuchtziel ist ein im Trakehner Typ stehendes, rittiges und vielseitig
veranlagtes Reit- und Sportpferd mit gutem Interieur.
Trakehner
E.H. SIXTUS
09 / 06022 / 89, R., 167 / 21,0, Fam.: O90A Sternblume
(Krebs-Schimmelhof/Kl. Darkehmen)
Karriere: Erfolge im Springen bis Kl. S.; 2001 Trakehner
Hengst des Jahres; Elite-Hengst
gekörte Söhne: Axis, Buddenbrock, Donauwalzer,
Fandango, Kasparow, Lafayette, Peron junior, Sabary,
Skatman, Couracius (Reservesieger 2003), San
Krotenbach (ex Sanlorenzo)
Habicht
R.
Stradelle
B.
Burnus AAH
Lapis Ar.
Hallo
Goldregen
Ibikus
Hertilas
Starlet
Masur
Trakehner
INTERCONTI
09 / 00462 / 00, Sch., *165 / 20,0, Fam.:
O305B Isabella (Schlegel - Detmold)
Zuchtbezirk Hessen
E.H.
Consul
Db.
Irene VI
Sch.
Swazi xx
Herero xx
Pr.St.
Cornau
Lothar
Mahagoni
Pasteur xx
Ironie V
Kastellan
Seltene Pferderassen in
Deutschland
Quelle: Balzer, 2008
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Seltene Pferderassen in
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