Infoblatt Kaufuntersuchung

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Tierklinik Sarstedt
Christian Lippegaus - Fachtierarzt für Pferde
Tierärztliche Klinik für Pferde
und Praxis für Kleintiere
Informationsblatt
Kaufuntersuchung
Friedrich-Ludwig-Jahnstr.15
31157 Sarstedt
Tel.:05066-7331 Fax:05066-63865
www.tierklinik-sarstedt.net
[email protected]
Besitzer: ________________________
Pferd:
________________________
Sehr geehrte/r Kunde/Kundin,
Sie möchten in unserer Klinik eine „Kaufuntersuchung“ durchführen lassen. Mit diesem
Infoblatt möchten wir Sie über die wichtigsten Belange und den Ablauf dieser Untersuchung
informieren.
1. Die Kaufuntersuchung
Die Kaufuntersuchung besteht aus der sogenannten klinischen Untersuchung und den
zusätzlichen weiteren Untersuchungen. Als Käufer/in bzw. Verkäufer/in haben Sie die
Möglichkeit, den Umfang der Untersuchung selbst zu bestimmen. Damit verbunden können
natürlich auch die Kosten für eine Kaufuntersuchung unterschiedlich sein.
Ziel der Kaufuntersuchung ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen, die zum
Zeitpunkt der Untersuchung vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass das Pferd ein Lebewesen
bleibt, dass sich im Laufe der Zeit verändern und erkranken kann. Die Kaufuntersuchung
kann keine Garantie für die Leistungsfähigkeit des Pferdes in der Zukunft bieten.
Selbstverständlich werden alle Untersuchungen von uns mit größtmöglicher Sorgfalt
durchgeführt. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es bestimmte gesundheitliche
Mängel gibt, die trotz eingehender und gewissenhaft durchgeführter Untersuchung nicht
festgestellt werden können (Beispiele: chronisch obstruktive Bronchitis, Allergien,
Verhaltensauffälligkeiten wie Koppen oder Weben). Dieses Risiko kann reduziert werden,
indem neben der klassischen klinischen Untersuchung zusätzliche weitere Untersuchung
durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die röntgenologische Untersuchung,
Untersuchungen mittels Ultraschall oder Endoskop und auch Laboruntersuchungen.
2. Erklärung des Verkäufers und Equidenpass
Damit der Tierarzt eine korrekte Untersuchung durchführen kann, benötigt er bestimmte
Informationen vom Verkäufer, insbesondere über Erkrankungen und Vorkommnisse in der
Vergangenheit. Fehlende oder unkorrekte Angaben können dazu führen, dass der Tierarzt
Befunde fehlerhaft bewertet und daher bestimmte Erkrankungen nicht festgestellt werden.
Aus diesem Grund bekommt der Verkäufer einen Fragebogen, den er vollständig auszufüllen
und zu unterschreiben hat und der Teil des Untersuchungsprotokolls wird.
Der Auftraggeber der Kaufuntersuchung sollte in eigenem Interesse dafür sorgen, dass der
Verkäufer bei der Untersuchung anwesend ist bzw. vorab den Fragebogen ausfüllt. (Den
Verkäufererklärung finden Sie als Download-Datei auch auf unserer Homepage.) Außerdem
sollte bei der Untersuchung der Equidenpass des Pferdes vorliegen, damit die Identität des
Pferdes einwandfrei festzustellen ist.
3. Übernahme der Kosten
Häufig gibt es zwischen Verkäufer und Käufer besondere Abmachungen wie im Falle eines
Kaufes oder Nichtkaufes mit den Kosten der Kaufuntersuchung verfahren werden soll. Dies
sind private Abmachungen und haben nichts mit unserem Untersuchungsauftrag zu tun. Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor der Untersuchung klären müssen, wer der
Auftraggeber ist und die Kosten übernimmt. Für uns kann nur der Auftraggeber auch
Empfänger der Rechnung sein.
4. Ablauf der Untersuchung
4.1 Klinische Untersuchung
Die klinische Untersuchung dient dazu, einen Überblick über den gesundheitlichen Zustand
des Pferdes zu bekommen. Dabei wird das Pferd im Ganzen angeschaut und die wichtigsten
Organsysteme wie z.B. Herz-Kreislaufapparat, Atmungsapparat, Haut und Haarkleid, Zähne
und Maulhöhle, Augen usw. untersucht.
Zu Anfang wird das Pferd im Stand in der Ruhe untersucht. Anschließend wird das Pferd in
der Bewegung beurteilt (Schritt und Trab an der Hand) und es werden die sogenannten
Provokationsproben durchgeführt (z.B. Beugeproben der Gliedmaßen). Im Anschluss erfolgt
ein Belastungstest an der Longe bzw. unter dem Reiter. Dabei wird vor allem auf Atem- und
Kreislaufprobleme und Lahmheiten geachtet.
Damit die Untersuchung problemlos durchgeführt werden kann, sollte der Untersuchungsort
folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ruhige Umgebung
- ausreichend Licht / gute Beleuchtung
- möglichst dunkler Raum für die Augenuntersuchung
- Vorführstrecke von mindestens 30m Länge mit hartem, ebenem Boden
- Zirkel mit 10 -15m Durchmesser
- Longierplatz oder Reitbahn mit weichem Boden
4.2 Röntgen
Die röntgenologische Untersuchung stellt im Rahmen der Kaufuntersuchung eine
ergänzende Untersuchung dar. Für die Gesamtbeurteilung des Pferdes sind deren
Ergebnisse immer im Zusammenhang mit den klinischen Befunden zu bewerten.
Mithilfe der Röntgendiagnostik können insbesondere die Knochen und Gelenke untersucht
werden. Dabei ist zu beachten, dass der Tierarzt natürlich nur die Bereiche beurteilen kann,
die auch geröntgt wurden. Das gilt auch für die Anzahl der Bilder, die z.B. von einem Gelenk
angefertigt werden. Wird nur eine sogenannte Übersichtsaufnahme eines Gelenkes erstellt,
dann liegen deutlich weniger Informationen vor, als wenn Aufnahmen aus vier verschiedenen
Winkeln von diesem Gelenk angefertigt werden. Dennoch ist es natürlich immer noch
besser, eine Übersichtsaufnahme zu haben als gar keine Aufnahme. Sollten sich bei der
Untersuchung dann verdächtige Befunde ergeben, wird der Tierarzt weitere Röntgenbilder
aus anderen Ebenen vorschlagen.
Ansonsten gibt der Auftraggeber im Untersuchungsprotokoll an, welche Röntgenaufnahmen
er machen lassen möchte. In den meisten Fällen wird das Standard-Röntgenprofil mit 12
Aufnahmen gewünscht. Dieses umfasst bei uns die 10 Standardaufnahmen, die im
sogenannten „Röntgenleitfaden“ (Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der
Kaufuntersuchung des Pferdes) aufgeführt sind und jeweils eine seitliche Aufnahme der
Knie.
Standard-Röntgenprofil:
- Zehe 90° („Zehe seitlich“), alle vier Gliedmaßen:
Übersichtsaufnahme zur Darstellung von Hufbein, Strahlbein, Hufgelenk,
Kronbein, Krongelenk, Fesselbein, Fesselgelenk mit Gleichbeinen und unterem
Ende des Röhrbeins in seitlicher Darstellung.
- Oxspring-Aufnahme des Strahlbeins („Hufrolle“), vorne beidseits:
Klassische Darstellung des Strahlbeins von vorne nach hinten auf speziellem
Klotz. Für die Anfertigung der Oxsping-Aufnahme müssen eventuell die Hufeisen
abgenommen werden, da sonst nicht alle Anteile dargestellt werden können.
- Sprunggelenke 45-70° und 90-115°, hinten beidseits:
Darstellung des Sprunggelenkes und der Intertarsalgelenke in Schrägdarstellung
- Knie 90°-115°, hinten beidseits:
Übersichtsdarstellung der Kniescheibe, des unteren Teils des
Oberschenkelknochens und des obersten Teil des Unterschenkelknochens.
Zusätzliche Röntgenaufnahmen:
- Rücken (Dornfortsätze) 90°, 3 Aufnahmen:
Darstellung der dorsalen Anteile der Dornfortsätze und der dazugehörigen
Zwischenräume im Bereich der Brust- und vorderen Lendenwirbelsäule. Bei
besonders muskulösen oder großen Pferden kann die Darstellung der
Dornfortsätze eventuell eingeschränkt sein.
- Knie 180°, hinten beidseits:
Übersichtsdarstellung wie Knie 90 -115°, aber von hinten nach vorne.
- Sprunggelenke 0°:
Darstellung des Sprunggelenkes und der Intertarsalgelenke von vorne nach
hinten.
- Fesselgelenke / Gleichbeine in schräger Darstellung:
Darstellung der Gelenkfläche und der Gleichbeine in Schrägdarstellung. Sie gibt
mehr Auskünfte über die Gelenkfläche, den Zustand der Gleichbeine und
mögliche „Chips“ / isolierte Verschattungen, die sonst übersehen werden könnten.
- Skyline-Aufnahme des Strahlbeins (“Hufrolle“):
Spezielle Darstellung des Strahlbeins / Hufrolle von „oben nach unten“. Die
Aufnahme gibt Einblicke über die Gleitfläche des Strahlbeins.
- Sonstige Beispiele für mögliche Darstellungen:
Halswirbelsäule, Kopf mit Zähnen, Karpalgelenk, Griffelbeine, etc.
Beurteilung:
Die Bewertung der Aufnahmen des Standard-Röntgenprofils erfolgt nach den
Kriterien des Röntgenleitfadens. Die festgestellten pathologischen Befunde werden in
vier Klassen eingeteilt.
-
-
-
Röntgenklasse I:
Ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten
eingestuft werden (Idealzustand)
Röntgenklasse II:
Befunde, die gering von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten
klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von <3%
eingeschätzt wird (Normzustand)
Röntgenklasse III:
Befunde, die deutlich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten
klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von 5-20%
eingeschätzt wird (Akzeptanzzustand)
-
Röntgenklasse IV:
Befunde, die erheblich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten
klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von >50%
eingeschätzt wird (Risikozustand)
Außerdem ist die Zuordnung in Zwischenklassen (I-II, II-III und III-IV) möglich. Dies
berücksichtigt, dass verschiedene Untersucher möglicherweise zu unterschiedlichen
Ergebnissen kämen. Die Befunde der Klasse II können im Protokoll erwähnt werden;
alle Befunde der Klassen II-III und schlechter müssen im Protokoll beschrieben
werden. Bei der Gesamtbeurteilung erhält das Pferd immer mindestens die
Röntgenklasse des schlechtesten Befundes oder höher (es handelt sich also nicht um
einen Durchschnittswert aller Befunde).
Bei der Kaufuntersuchung ist zu beachten, dass die Gesamtbeurteilung des Pferdes
die persönliche Meinung des untersuchenden Tierarztes wiederspiegelt. Das heißt,
dass neben den aktuellen Röntgenbefunden beispielsweise auch der aktuelle
klinische Zustand, der Vergleich mit alten Röntgenbildern oder auch sportliche
Leistungen in die Bewertung mit einbezogen werden können. Wird das Pferd
aufgrund dessen in eine andere Röntgenklasse eingestuft, wird diese korrigierte
Klasse gesondert und mit einer Begründung im Protokoll aufgeführt.
4.3 Endoskopie
Eine Endoskopie wird bei der Kaufuntersuchung in der Regel durchgeführt, um mehr
Informationen über den Atmungstrakt zu gewinnen. Dabei werden der Rachenraum, der
Kehlkopf, die Luftröhre und die Bronchien dargestellt. Vor allem beim Vorliegen von
Atemgeräuschen ist diese Untersuchung zu empfehlen, um z.B. „Kehlkopfpfeifen“ als
Ursache abzuklären. Außerdem können geringgradige oder chronische Veränderungen
allein durch Abhören der Lunge nicht immer sicher diagnostiziert werden (z.B. geringgradige
chronisch obstruktive Bronchitis).
4.4 Ultraschall
Mittels Ultraschall lassen sich insbesondere die Weichteilstrukturen wie z.B. Sehnen, Bänder
und Muskeln oder aber auch das Herz genauer darstellen. Diese Untersuchung wird in der
Regel nur dann durchgeführt, wenn sich bei der klinischen Untersuchung auffällige Befunde
ergeben.
4.5 Medikationsnachweis und Laboruntersuchungen
Normalerweise führen wir bei jeder Kaufuntersuchung eine Blutabnahme durch. Diese ist für
den sogenannten Medikationsnachweis bestimmt und soll klären, ob das Pferd unter dem
Einfluss von Entzündungshemmern (NSAIDs), Kortison oder Beruhigungsmitteln (Sedativa)
steht („Dopingprobe“). Diese Untersuchung kann nur von einem Speziallabor durchgeführt
werden und ist relativ teuer. Daher kann der Auftraggeber entscheiden, ob das Blut direkt ins
Labor geschickt werden soll oder zunächst für 6 Monate in der Klinik gelagert werden soll. In
diesem Fall wird das Blut dann bei uns eingefroren und erst bei Vorliegen eines Verdachts
ins Labor weitergeschickt.
Neben dem Medikationsnachweis können auf Wunsch des Auftraggebers außerdem die
verschiedensten Laboruntersuchungen durchführt werden, z.B.:
- Blutuntersuchungen: Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte, Muskelwerte, Elektrolyte
- Kotuntersuchung: Parasitenbefall, Sand
- Hautuntersuchung: Pilztest
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