Tierklinik Sarstedt Christian Lippegaus - Fachtierarzt für Pferde Tierärztliche Klinik für Pferde und Praxis für Kleintiere Informationsblatt Kaufuntersuchung Friedrich-Ludwig-Jahnstr.15 31157 Sarstedt Tel.:05066-7331 Fax:05066-63865 www.tierklinik-sarstedt.net [email protected] Besitzer: ________________________ Pferd: ________________________ Sehr geehrte/r Kunde/Kundin, Sie möchten in unserer Klinik eine „Kaufuntersuchung“ durchführen lassen. Mit diesem Infoblatt möchten wir Sie über die wichtigsten Belange und den Ablauf dieser Untersuchung informieren. 1. Die Kaufuntersuchung Die Kaufuntersuchung besteht aus der sogenannten klinischen Untersuchung und den zusätzlichen weiteren Untersuchungen. Als Käufer/in bzw. Verkäufer/in haben Sie die Möglichkeit, den Umfang der Untersuchung selbst zu bestimmen. Damit verbunden können natürlich auch die Kosten für eine Kaufuntersuchung unterschiedlich sein. Ziel der Kaufuntersuchung ist es, gesundheitliche Beeinträchtigungen festzustellen, die zum Zeitpunkt der Untersuchung vorliegen. Bitte bedenken Sie, dass das Pferd ein Lebewesen bleibt, dass sich im Laufe der Zeit verändern und erkranken kann. Die Kaufuntersuchung kann keine Garantie für die Leistungsfähigkeit des Pferdes in der Zukunft bieten. Selbstverständlich werden alle Untersuchungen von uns mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es bestimmte gesundheitliche Mängel gibt, die trotz eingehender und gewissenhaft durchgeführter Untersuchung nicht festgestellt werden können (Beispiele: chronisch obstruktive Bronchitis, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten wie Koppen oder Weben). Dieses Risiko kann reduziert werden, indem neben der klassischen klinischen Untersuchung zusätzliche weitere Untersuchung durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel die röntgenologische Untersuchung, Untersuchungen mittels Ultraschall oder Endoskop und auch Laboruntersuchungen. 2. Erklärung des Verkäufers und Equidenpass Damit der Tierarzt eine korrekte Untersuchung durchführen kann, benötigt er bestimmte Informationen vom Verkäufer, insbesondere über Erkrankungen und Vorkommnisse in der Vergangenheit. Fehlende oder unkorrekte Angaben können dazu führen, dass der Tierarzt Befunde fehlerhaft bewertet und daher bestimmte Erkrankungen nicht festgestellt werden. Aus diesem Grund bekommt der Verkäufer einen Fragebogen, den er vollständig auszufüllen und zu unterschreiben hat und der Teil des Untersuchungsprotokolls wird. Der Auftraggeber der Kaufuntersuchung sollte in eigenem Interesse dafür sorgen, dass der Verkäufer bei der Untersuchung anwesend ist bzw. vorab den Fragebogen ausfüllt. (Den Verkäufererklärung finden Sie als Download-Datei auch auf unserer Homepage.) Außerdem sollte bei der Untersuchung der Equidenpass des Pferdes vorliegen, damit die Identität des Pferdes einwandfrei festzustellen ist. 3. Übernahme der Kosten Häufig gibt es zwischen Verkäufer und Käufer besondere Abmachungen wie im Falle eines Kaufes oder Nichtkaufes mit den Kosten der Kaufuntersuchung verfahren werden soll. Dies sind private Abmachungen und haben nichts mit unserem Untersuchungsauftrag zu tun. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor der Untersuchung klären müssen, wer der Auftraggeber ist und die Kosten übernimmt. Für uns kann nur der Auftraggeber auch Empfänger der Rechnung sein. 4. Ablauf der Untersuchung 4.1 Klinische Untersuchung Die klinische Untersuchung dient dazu, einen Überblick über den gesundheitlichen Zustand des Pferdes zu bekommen. Dabei wird das Pferd im Ganzen angeschaut und die wichtigsten Organsysteme wie z.B. Herz-Kreislaufapparat, Atmungsapparat, Haut und Haarkleid, Zähne und Maulhöhle, Augen usw. untersucht. Zu Anfang wird das Pferd im Stand in der Ruhe untersucht. Anschließend wird das Pferd in der Bewegung beurteilt (Schritt und Trab an der Hand) und es werden die sogenannten Provokationsproben durchgeführt (z.B. Beugeproben der Gliedmaßen). Im Anschluss erfolgt ein Belastungstest an der Longe bzw. unter dem Reiter. Dabei wird vor allem auf Atem- und Kreislaufprobleme und Lahmheiten geachtet. Damit die Untersuchung problemlos durchgeführt werden kann, sollte der Untersuchungsort folgende Voraussetzungen erfüllen: - Ruhige Umgebung - ausreichend Licht / gute Beleuchtung - möglichst dunkler Raum für die Augenuntersuchung - Vorführstrecke von mindestens 30m Länge mit hartem, ebenem Boden - Zirkel mit 10 -15m Durchmesser - Longierplatz oder Reitbahn mit weichem Boden 4.2 Röntgen Die röntgenologische Untersuchung stellt im Rahmen der Kaufuntersuchung eine ergänzende Untersuchung dar. Für die Gesamtbeurteilung des Pferdes sind deren Ergebnisse immer im Zusammenhang mit den klinischen Befunden zu bewerten. Mithilfe der Röntgendiagnostik können insbesondere die Knochen und Gelenke untersucht werden. Dabei ist zu beachten, dass der Tierarzt natürlich nur die Bereiche beurteilen kann, die auch geröntgt wurden. Das gilt auch für die Anzahl der Bilder, die z.B. von einem Gelenk angefertigt werden. Wird nur eine sogenannte Übersichtsaufnahme eines Gelenkes erstellt, dann liegen deutlich weniger Informationen vor, als wenn Aufnahmen aus vier verschiedenen Winkeln von diesem Gelenk angefertigt werden. Dennoch ist es natürlich immer noch besser, eine Übersichtsaufnahme zu haben als gar keine Aufnahme. Sollten sich bei der Untersuchung dann verdächtige Befunde ergeben, wird der Tierarzt weitere Röntgenbilder aus anderen Ebenen vorschlagen. Ansonsten gibt der Auftraggeber im Untersuchungsprotokoll an, welche Röntgenaufnahmen er machen lassen möchte. In den meisten Fällen wird das Standard-Röntgenprofil mit 12 Aufnahmen gewünscht. Dieses umfasst bei uns die 10 Standardaufnahmen, die im sogenannten „Röntgenleitfaden“ (Leitfaden für die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes) aufgeführt sind und jeweils eine seitliche Aufnahme der Knie. Standard-Röntgenprofil: - Zehe 90° („Zehe seitlich“), alle vier Gliedmaßen: Übersichtsaufnahme zur Darstellung von Hufbein, Strahlbein, Hufgelenk, Kronbein, Krongelenk, Fesselbein, Fesselgelenk mit Gleichbeinen und unterem Ende des Röhrbeins in seitlicher Darstellung. - Oxspring-Aufnahme des Strahlbeins („Hufrolle“), vorne beidseits: Klassische Darstellung des Strahlbeins von vorne nach hinten auf speziellem Klotz. Für die Anfertigung der Oxsping-Aufnahme müssen eventuell die Hufeisen abgenommen werden, da sonst nicht alle Anteile dargestellt werden können. - Sprunggelenke 45-70° und 90-115°, hinten beidseits: Darstellung des Sprunggelenkes und der Intertarsalgelenke in Schrägdarstellung - Knie 90°-115°, hinten beidseits: Übersichtsdarstellung der Kniescheibe, des unteren Teils des Oberschenkelknochens und des obersten Teil des Unterschenkelknochens. Zusätzliche Röntgenaufnahmen: - Rücken (Dornfortsätze) 90°, 3 Aufnahmen: Darstellung der dorsalen Anteile der Dornfortsätze und der dazugehörigen Zwischenräume im Bereich der Brust- und vorderen Lendenwirbelsäule. Bei besonders muskulösen oder großen Pferden kann die Darstellung der Dornfortsätze eventuell eingeschränkt sein. - Knie 180°, hinten beidseits: Übersichtsdarstellung wie Knie 90 -115°, aber von hinten nach vorne. - Sprunggelenke 0°: Darstellung des Sprunggelenkes und der Intertarsalgelenke von vorne nach hinten. - Fesselgelenke / Gleichbeine in schräger Darstellung: Darstellung der Gelenkfläche und der Gleichbeine in Schrägdarstellung. Sie gibt mehr Auskünfte über die Gelenkfläche, den Zustand der Gleichbeine und mögliche „Chips“ / isolierte Verschattungen, die sonst übersehen werden könnten. - Skyline-Aufnahme des Strahlbeins (“Hufrolle“): Spezielle Darstellung des Strahlbeins / Hufrolle von „oben nach unten“. Die Aufnahme gibt Einblicke über die Gleitfläche des Strahlbeins. - Sonstige Beispiele für mögliche Darstellungen: Halswirbelsäule, Kopf mit Zähnen, Karpalgelenk, Griffelbeine, etc. Beurteilung: Die Bewertung der Aufnahmen des Standard-Röntgenprofils erfolgt nach den Kriterien des Röntgenleitfadens. Die festgestellten pathologischen Befunde werden in vier Klassen eingeteilt. - - - Röntgenklasse I: Ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden (Idealzustand) Röntgenklasse II: Befunde, die gering von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von <3% eingeschätzt wird (Normzustand) Röntgenklasse III: Befunde, die deutlich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von 5-20% eingeschätzt wird (Akzeptanzzustand) - Röntgenklasse IV: Befunde, die erheblich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten klinischer Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von >50% eingeschätzt wird (Risikozustand) Außerdem ist die Zuordnung in Zwischenklassen (I-II, II-III und III-IV) möglich. Dies berücksichtigt, dass verschiedene Untersucher möglicherweise zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Die Befunde der Klasse II können im Protokoll erwähnt werden; alle Befunde der Klassen II-III und schlechter müssen im Protokoll beschrieben werden. Bei der Gesamtbeurteilung erhält das Pferd immer mindestens die Röntgenklasse des schlechtesten Befundes oder höher (es handelt sich also nicht um einen Durchschnittswert aller Befunde). Bei der Kaufuntersuchung ist zu beachten, dass die Gesamtbeurteilung des Pferdes die persönliche Meinung des untersuchenden Tierarztes wiederspiegelt. Das heißt, dass neben den aktuellen Röntgenbefunden beispielsweise auch der aktuelle klinische Zustand, der Vergleich mit alten Röntgenbildern oder auch sportliche Leistungen in die Bewertung mit einbezogen werden können. Wird das Pferd aufgrund dessen in eine andere Röntgenklasse eingestuft, wird diese korrigierte Klasse gesondert und mit einer Begründung im Protokoll aufgeführt. 4.3 Endoskopie Eine Endoskopie wird bei der Kaufuntersuchung in der Regel durchgeführt, um mehr Informationen über den Atmungstrakt zu gewinnen. Dabei werden der Rachenraum, der Kehlkopf, die Luftröhre und die Bronchien dargestellt. Vor allem beim Vorliegen von Atemgeräuschen ist diese Untersuchung zu empfehlen, um z.B. „Kehlkopfpfeifen“ als Ursache abzuklären. Außerdem können geringgradige oder chronische Veränderungen allein durch Abhören der Lunge nicht immer sicher diagnostiziert werden (z.B. geringgradige chronisch obstruktive Bronchitis). 4.4 Ultraschall Mittels Ultraschall lassen sich insbesondere die Weichteilstrukturen wie z.B. Sehnen, Bänder und Muskeln oder aber auch das Herz genauer darstellen. Diese Untersuchung wird in der Regel nur dann durchgeführt, wenn sich bei der klinischen Untersuchung auffällige Befunde ergeben. 4.5 Medikationsnachweis und Laboruntersuchungen Normalerweise führen wir bei jeder Kaufuntersuchung eine Blutabnahme durch. Diese ist für den sogenannten Medikationsnachweis bestimmt und soll klären, ob das Pferd unter dem Einfluss von Entzündungshemmern (NSAIDs), Kortison oder Beruhigungsmitteln (Sedativa) steht („Dopingprobe“). Diese Untersuchung kann nur von einem Speziallabor durchgeführt werden und ist relativ teuer. Daher kann der Auftraggeber entscheiden, ob das Blut direkt ins Labor geschickt werden soll oder zunächst für 6 Monate in der Klinik gelagert werden soll. In diesem Fall wird das Blut dann bei uns eingefroren und erst bei Vorliegen eines Verdachts ins Labor weitergeschickt. Neben dem Medikationsnachweis können auf Wunsch des Auftraggebers außerdem die verschiedensten Laboruntersuchungen durchführt werden, z.B.: - Blutuntersuchungen: Blutbild, Leberwerte, Nierenwerte, Muskelwerte, Elektrolyte - Kotuntersuchung: Parasitenbefall, Sand - Hautuntersuchung: Pilztest