Nachkriegsgeschichte

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Grundlegende Maßnahmen der USA für
die erste Zeit der Besatzung:
• „(A) Die Garantie, dass Japan nicht wieder eine
Bedrohung für Amerika wird und nicht mehr die
Sicherheit und den Frieden der Welt gefährdet.
• (B) Die Bildung einer friedlichen,
verantwortungsvollen Regierung, die die Rechte
anderer Länder respektiert, wie es die Ideen und
Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen
vorschreiben, und die Ziele Amerikas unterstützt.“
Entmilitarisierung und
Demokratisierung Japans
- Auflösung des militärischen Apparats
- Verhaftung und Verurteilung mutmaßlicher
Kriegsverbrecher
- Befreiung politischer Gefangener (Kommunisten,
Sozialisten)
- Aufhebung der Gesetze, die die Meinungs-,
Religions-, und Pressefreiheit, die Versammlungsund Demonstrationsfreiheit einschränkten
Reformpolitik der Besatzung
• Auflösung der zaibatsu 財閥
[Wirtschaftskonglomerate, Industriecliquen]
• Revision der Arbeitsgesetzgebung
• Neues Bildungssystem
• Bodenreform
• Ausarbeitung einer neuen Verfassung
Nachkriegsverfassung von 1947
• Die klare Trennung der drei Gewalten Legislative,
Exekutive und Judikative.
• Der Kaiser ist nur das Symbol des Staates und
besitzt keine effektive, politische Macht.
• Der Souverän des Staates ist das Volk.
• Das Führen von Krieg und das Aufrechterhalten
einer Armee sind verboten.
• Menschenrechte werden garantiert.
Die Japanische Verfassung vom 3.11.1946
„Wir, das japanische Volk, handelnd durch unsere rechtmäßig gewählten
Vertreter im nationalen Parlament, entschlossen für uns und unsere
Nachkommen die Früchte friedlicher Zusammenarbeit mit allen
Nationen und das Glück der Freiheit in unserem ganzen Lande zu sichern
und nie wieder durch Handlungen der Regierung von den Greueln eines
Krieges heimgesucht zu werden, erklären hiermit, dass die souveräne
Macht beim Volke ruht und setzen diese Verfassung fest. Regierung ist
ein geheiligter Auftrag des Volkes, ihre Autorität leitet sich vom Volke
ab, ihre Macht üben die Vertreter des Volkes aus und das Volk zieht
daraus den Nutzen. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz der Menschheit,
auf dem diese Verfassung beruht. Wir verwerfen und widerrufen alle
Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die hiermit in
Widerspruch stehen.“
(Offizielle Übersetzung der japanischen Regierung)
Kapitel I: Der Kaiser
Art. 1
Der Kaiser ist das Symbol des
Staates und der Einheit des Volkes und seine
Stellung leitet sich vom Willen des Volkes
ab, bei dem die souveräne Macht ruht.
Kapitel II: Verzicht auf Krieg
Art. 9
In aufrichtigem Streben nach
einem auf Gerechtigkeit und Ordnung
gegründeten internationalen Frieden
verzichtet das japanische Volk für alle
Zeiten auf den Krieg als ein souveränes
Recht der Nation und auf die Androhung
oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur
Beilegung internationaler Streitigkeiten.
Die Japanische Verfassung vom 11. Februar 1889 (MeijiVerfassung)
(Übersetzung nach: Fujii Shinichi, Japanisches Verfassungsrecht,
Tokyo 1940, S. 457 ff.)
„Nachdem wir durch die Tugend und den Ruhm Unserer Vorfahren
den Thron bestiegen haben, der seit ewigen Zeiten Unserer Dynastie
angehörte, in dem Wunsch, die geistigen und sittlichen Fähigkeiten
Unserer geliebten Untertanen zu fördern und zu erhalten, wie es schon
die liebevolle Fürsorge Unserer Vorfahren war, in der Hoffnung, das
Gedeihen des Staates in Übereinstimmung und mit der Hilfe Unseres
Volkes zu fördern, verkünden Wir hiermit in Bestätigung Unseres
Kaiserlichen Erlasses vom 12. Tag des 10. Monats vom 14. Jahre
Meiji eine fundamentale Staatsgesetzgebung, welche die Grundsätze
enthält, von denen Wir Uns in Unserer Verwaltung leiten lassen wollen
und nach denen sich Unsere Nachfolger, Unsere Untertanen und deren
Nachkommen für immer richten sollen.“
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