Grundlegende Maßnahmen der USA für die erste Zeit der Besatzung: • „(A) Die Garantie, dass Japan nicht wieder eine Bedrohung für Amerika wird und nicht mehr die Sicherheit und den Frieden der Welt gefährdet. • (B) Die Bildung einer friedlichen, verantwortungsvollen Regierung, die die Rechte anderer Länder respektiert, wie es die Ideen und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen vorschreiben, und die Ziele Amerikas unterstützt.“ Entmilitarisierung und Demokratisierung Japans - Auflösung des militärischen Apparats - Verhaftung und Verurteilung mutmaßlicher Kriegsverbrecher - Befreiung politischer Gefangener (Kommunisten, Sozialisten) - Aufhebung der Gesetze, die die Meinungs-, Religions-, und Pressefreiheit, die Versammlungsund Demonstrationsfreiheit einschränkten Reformpolitik der Besatzung • Auflösung der zaibatsu 財閥 [Wirtschaftskonglomerate, Industriecliquen] • Revision der Arbeitsgesetzgebung • Neues Bildungssystem • Bodenreform • Ausarbeitung einer neuen Verfassung Nachkriegsverfassung von 1947 • Die klare Trennung der drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. • Der Kaiser ist nur das Symbol des Staates und besitzt keine effektive, politische Macht. • Der Souverän des Staates ist das Volk. • Das Führen von Krieg und das Aufrechterhalten einer Armee sind verboten. • Menschenrechte werden garantiert. Die Japanische Verfassung vom 3.11.1946 „Wir, das japanische Volk, handelnd durch unsere rechtmäßig gewählten Vertreter im nationalen Parlament, entschlossen für uns und unsere Nachkommen die Früchte friedlicher Zusammenarbeit mit allen Nationen und das Glück der Freiheit in unserem ganzen Lande zu sichern und nie wieder durch Handlungen der Regierung von den Greueln eines Krieges heimgesucht zu werden, erklären hiermit, dass die souveräne Macht beim Volke ruht und setzen diese Verfassung fest. Regierung ist ein geheiligter Auftrag des Volkes, ihre Autorität leitet sich vom Volke ab, ihre Macht üben die Vertreter des Volkes aus und das Volk zieht daraus den Nutzen. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz der Menschheit, auf dem diese Verfassung beruht. Wir verwerfen und widerrufen alle Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse, die hiermit in Widerspruch stehen.“ (Offizielle Übersetzung der japanischen Regierung) Kapitel I: Der Kaiser Art. 1 Der Kaiser ist das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes und seine Stellung leitet sich vom Willen des Volkes ab, bei dem die souveräne Macht ruht. Kapitel II: Verzicht auf Krieg Art. 9 In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Die Japanische Verfassung vom 11. Februar 1889 (MeijiVerfassung) (Übersetzung nach: Fujii Shinichi, Japanisches Verfassungsrecht, Tokyo 1940, S. 457 ff.) „Nachdem wir durch die Tugend und den Ruhm Unserer Vorfahren den Thron bestiegen haben, der seit ewigen Zeiten Unserer Dynastie angehörte, in dem Wunsch, die geistigen und sittlichen Fähigkeiten Unserer geliebten Untertanen zu fördern und zu erhalten, wie es schon die liebevolle Fürsorge Unserer Vorfahren war, in der Hoffnung, das Gedeihen des Staates in Übereinstimmung und mit der Hilfe Unseres Volkes zu fördern, verkünden Wir hiermit in Bestätigung Unseres Kaiserlichen Erlasses vom 12. Tag des 10. Monats vom 14. Jahre Meiji eine fundamentale Staatsgesetzgebung, welche die Grundsätze enthält, von denen Wir Uns in Unserer Verwaltung leiten lassen wollen und nach denen sich Unsere Nachfolger, Unsere Untertanen und deren Nachkommen für immer richten sollen.“