Europarat - AvenirSocial

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Die Bedeutung der
Europäischen
Sozialcharta für die
Soziale Arbeit
Delegiertenversammlung AvenirSocial
27.06.2008 in Bern
Bruno Keel
Überblick
1. Der Europarat und die
Vertretung der IFSW
2. Europäische Sozialcharta
3. Projekt zur Ratifizierung der
Sozialcharta von AvenirSocial
1. DER NGO-SITZ DER
SOZIALEN ARBEIT IM
EUROPARAT IN STRASSBURG
Der Europarat in Strassburg
Europarat 47 Staaten
800 Millionen Menschen
Ziele des Europarates

Menschenrechte

Rechtsstaatlichkeit

Demokratie
Das Gewissen Europas
Ziele des Europarates

Sucht Lösungen für gesellschaftliche
Probleme Europas mit Ausnahme der
Verteidigung
(z.B. Diskriminierung von Minderheiten (Romas),
Fremdenhass, häusliche Gewalt, Menschenhandel, Armut,
Drogen, organisiertes Verbrechen, Verletzung der
Menschenrechte z.B. CIA-Gefangene, Folter, gegen
Todesstrafe,

Frieden in Europa durch Kooperation
Europäische Machtzentren



EU=
Nato =
Europarat =
Dialog
wirtschaftliche Macht
militärische Macht
moralische Macht
Überzeugung/
Gewissen Europas
Internationale (staatl.)Organisation

Zwischenstaatliche
internationale Organisation
Staat gibt keine direkte staatl. Souveränität ab
= ER und UNO
unterschreiben freiwillig Konventionen

Supranationale Organisation
Teile der Souveränität werden an
übergeordnetes Gremium delegiert
Einzelstaat kann überstimmt werden, Gesetze
muss er akzeptieren= EU
Graphik Europarat
Grafik Europarat:
Ministerkomitee



47 AussenministerInnen
47 BotschafterInnen
(ständige Vertretungen in
Strassburg)
Entscheidungsgremium
Ministerkomitee
Aussenministerin Calmy Rey
Botschafter
Paul Widmer
Parlamentarische Versammlung
318 Mitglieder
Parlamentarische Vers.
6 VertreterInnen

Maximilian Reinmann
SVP (Präsident)

Doris Stump SP

Felix Müri SVP



Dick Marty FDP
Andreas Gross SP
Arthur Löpfe CVP
Parlamentarische Vers.
318 Mitglieder
6 StellvertreterInnen
Theo Maissen CVP
Ruth Genner Grüne
Liliane Maurice-Pasquier SP
Doris Fiala FDP
Hansjörg Walter SVP
André Bugnon SVP
Kongress der Gemeinden und
Regionen

Gewählte Vertretungen
Gemeinde- ,StadtpräsidentInnen
RegionalvertreterInnen


Verbesserung der Dienste auf
kommunaler und regionaler Ebene
Erfahrungsaustausch und
gemeinsame politische Strategien
Kongress der Gemeinden und Regionen

6 Stadt- oder GemeindepräsidentInnen

6 kantonale RegierungsrätInnen
400 Nichtregierungsorganisationen
4 Sessionen pro Jahr
2-4 Tage pro Session
10 thematische Arbeitsgruppen
9.
Zivilgesellschaft und Demokratie
Bildung und Kultur
Landschaft und Umwelt
Extreme Armut und Sozialer Zusammenhalt
Gleichberechtigung
Gesundheit
Menschenrechte (bürgerlich/politische Rechte)
Städte
Nord-Süd Dialog
10.
Sozialcharta / Sozialpolitik
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
IFSW ist seit 42 Jahren
(1966) im Europarat als NGO
akkreditiert
Delegiertenversammlung
(35 nationale europäische Berufsverbände)
wählt
Exekutivkomitee
Delegationsleitung
Europarat
Andere
Exekutivkomitee
IFSW Europe
Ressortleitung
Europarat
Ressortleitung
EU
Delegationsleitung
Europarat
Gabriele Stark-Angermeier
Mitglied
Delegation
Finanzen
Aufgaben der Delegation IFSW



Informationen sammeln
Mitarbeit in Arbeitsgruppen (Sozialcharta,
Menschenrechte, extreme Armut, Gesundheit)
Antrag für Kollektivbeschwerderecht durch IFSW
vorbereiten

Tätigkeitsbericht zhv. Exekutivkomitee Europa

Freiwillig: Spesenvergütung
NGOs nützlich für den Europarat
Teilnehmerstatus




Schaffen in Mitgliedstaaten ein Klima, um Regeln
und Ideen durchsetzbarer zu machen
Übersetzen wichtige Dokumente in
Landessprache
Beteiligen sich an Bildungsangeboten für
Polizisten, Gefängnismitarbeiter
SozialarbeiterInnen, etc.
Vertreten die Zivilgesellschaft
Vier Pfeiler des Europarates
und ihre Nähe zu den BürgerInnen
1. Ministerkomitee
2. Parlamentarische Versammlung
3. Kongress der Regionen und Städte
4. Nichtregierungsorganisationen
BürgerInnen Europas
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Menschenrechtsinstrumente des Europarates









Die Europäische
Menschenrechtskonvention
Bürgerlich-politische Rechte
Folterverbot
Verbot Sklaverei und
Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit
Rechtliches Gehör
Keine Strafe ohne Gesetz
Meinungsäusserungsfreiheit
Versammlungsfreiheit
Glaubensfreiheit









(Beitrittsbedingung zwingend)
Die Europäische Sozialcharta
Wirtschaftlich, soziale und
kulturelle Rechte
Recht der Arbeitnehmerinnen auf
Mutterschutz
Rechte auf gerechte
Arbeitsbedingungen
Recht auf Gesundheit
Recht auf soziale Sicherheit
Recht auf berufliche Bildung
Recht der Kinder auf Schutz
Recht auf Wohnung
Recht auf Schutz gegen Armut
und soziale Ausgrenzung
(keine Beitrittsbedingung)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäische Menschenrechtskonvention
Jean-Paul Costa
Präsident des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte
Giorgio Malinverni
Terry Davis, Generalsekretär Europarat
Europarat
 1‘800
Angestellte
 Budget 07:
197 Mio. Euro
 Davon 4
Angestellte
und 326‘000
Euro für NGOs
Europ. Union EU
 32`000
Angestellte
 Budget 07
101‘954
Mio.Euro
Menschenrechtskommissar
Menschenrechtskommissar des Europarates

Besuche in Mitgliedsstaaten

NGOs: wichtige Infoquelle, Besuchsroute

Licht in dunkle Seiten einer Gesellschaft
Bericht über Besuch in der Schweiz




Gefängnisse: Jugendliche Straftäter
Asylbewerber: Recht auf Nothilfe,
Fahrende
Menschenhandel (Arbeits- und
Wohnbedingungen der Tänzerinnen)
Graphik Europarat
Grafik Europarat:
Von einer national- zu einer europabezogenen
sozialen Problemlösung
Ende 1. Teil
Gründe für Mitarbeit in
internationalen Organisationen



Arbeit zu zweit
Warum hat sich nach meiner
Meinung die IFSW als Organisation
entschieden, in den Europarat und
die UNO eine Vertretung zu
entsenden?
Suchen Sie mögliche Gründe für die
Mitarbeit der Sozialen Arbeit in
internationalen Organisationen.
2. Die Europäische Sozialcharta
und die Soziale Arbeit
2.1. Grundzüge der Sozialcharta
2.2. Bedeutung für Soziale Arbeit
2.1. Grundzüge der Sozialcharta

Welche Rechte?

Schritte zum Inkrafttreten?

Durchsetzungsmechanismen?

Konkrete Auswirkungen der
Sozialcharta?
Die Menschenrechtsinstrumente des Europarates









Die Europäische
Menschenrechtskonvention
Bürgerlich-politische Rechte
Folterverbot
Verbot Sklaverei und
Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit
Rechtliches Gehör
Keine Strafe ohne Gesetz
Meinungsäusserungsfreiheit
Versammlungsfreiheit
Glaubensfreiheit









(Beitrittsbedingung zwingend)
Die Europäische Sozialcharta
Wirtschaftlich, soziale und
kulturelle Rechte
Recht der Arbeitnehmerinnen auf
Mutterschutz
Rechte auf gerechte
Arbeitsbedingungen
Recht auf Gesundheit
Recht auf soziale Sicherheit
Recht auf berufliche Bildung
Recht der Kinder auf Schutz
Recht auf Wohnung
Recht auf Schutz gegen Armut
und soziale Ausgrenzung
(keine Beitrittsbedingung)
Rechtliche Definition des Europarates
von Armut

Nicht rein ökonomische Definition

Armut nicht individuelles Problem

Armut als erschwerter oder
verunmöglichter Zugang zu sozialen
Rechten wie: Sozialschutz,
Beschäftigung, Gesundheit, Bildung,
Wohnen,
Welche Rechte?




31 Artikel
Wirtschaftliche Rechte
(Arbeitsrechte, Kündigungsschutz,
Unfallverhütung)
Soziale Rechte
(Fürsorge, Wohnung, Schutz der Kinder,
Jugendlichen, Mütter, älteren Personen,
Behinderten)
Kulturelle Rechte
(berufliche Bildung, unentgeltliche
Schulbildung)
Inkraftreten der Sozialcharta

Inhaltliche Voraussetzungen
• Alle Artikel annehmen
• „À la carte“ Verfahren
sechs von neun Kernrechten (Artikel
1,5,6,7,12,13,16,19,20) und
mindestens 16 Artikel der gesamten
Charta
Prozessuale Voraussetzungen


Unterzeichnung = politische Geste
Ratifizierung = Staat unterwirft sich
den Kontrollmechanismen der Charta
Kontrollmechanismen

Staatenberichte

Kollektivbeschwerde
Ist innerstaatliches Recht oder Praxis in
Übereinstimmung mit der Charta?
Staatenberichte
Anmerkungen
NGOs, Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
Sozialrechtsausschuss
Regierungsausschuss
Ministerkomitee Empfehlung
Mitglied IFSW und
Sozialcharta ratifiziert/ nicht ratifiziert


Ratifiziert: in 31 europäischen
Staaten mit einem Berufsverband
Nicht ratifiziert: Schweiz,
Liechtenstein, Russland,
Ist innerstaatliches Recht oder Praxis in
Übereinstimmung mit der Charta?
Gewerkschaften
und Arbeitgeber
NGOs
Kollektivbeschwerde
Sozialrechtsausschuss
Ministerkomitee Empfehlung
Mitglied IFSW, Sozialcharta und
Kollektivbeschwerde ratifiziert

Insgesamt haben 14 Staaten des
Europarates das
Kollektivbeschwerdeverfahren, davon
sind 12 Mitglied der IFSW
Prüfungsorgan ist der
Sozialrechtsauschuss



Er nimmt eine rechtliche Beurteilung
der Anklagepunkte vor (konkretisiert die Artikel)
Diese werden veröffentlicht
www.coe.int (mediales Druckmittel)
Ministerkomitee gibt an Staat
Empfehlung ab (politisches
Druckmittel)
Sozialrechtsausschuss
Sozialrechtsausschuss
Europäische Sozialcharta
Was hat die Sozialcharta bewirkt?


Österreich:
Mutterschaftsgesetz geändert,
damit es auch für
Hausangestellte gilt
Italien:
Kinder besser gegen Ausbeutung
bei den Einsätzen in der Landund Hauswirtschaft geschützt
Was hat die Sozialcharta bewirkt?


Zypern:
Das Verbot der Kinderarbeit unter 15
Jahren
Asbestverbot
Einführung des Mutterschaftsurlaubs.
Irland:
Aufhebung der Einschränkung des
Wahlrechts von Personen, die
Sozialhilfe erhalten
Was hat die Sozialcharta bewirkt?



Frankreich:
Erbrecht, eheliche und uneheliche
Kinder
Belgien:
Mütter: Recht während der Arbeitszeit
ihre Babys zu stillen;
Island:
Keine Zwangsarbeit bei kriminellen
Seeleuten
Was hat die Sozialcharta bewirkt?
Deutschland:

Bei Frühgeburten verliert die Frau nicht ihren
Anspruch, 6 Wochen vor der Geburt der Arbeit
fernzubleiben. Anspruch 14 Wochen bleibt.

Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen
Kindern im Erbrecht

1998 besserer Schutz der Kinder vor Misshandlung,
sexuellem Missbrauch und Pornographie

Zivil- und Arbeitsrecht: Frauendiskriminierung
Was hat die Sozialcharta bewirkt?
Änderung der
Gesetzgebung oder der
Praxis
macht Missstände
öffentlich
Eitelkeit der Staaten
Die Europäische Sozialcharta




Europäischer Vertrag:
Unteilbarkeit von wirtschaftlichem
und sozialem Fortschritt
Verpflichtung für Konventionsstaaten
1961
1996 revidiert
2.2. Soziale Arbeit und Sozialcharta



Definition der Sozialen Arbeit von IFSW
basiert auf Menschenrechten und sozialer
Gerechtigkeit
Charta ist ein Mittel für deren Umsetzung
Menschenrechtsprofession
Kenntnis und Anwendung der
internationalen
Menschenrechtsinstrumente
Umsetzung der rechtlichen
Armutsdefinition
Der Nutzen der Charta für die Soziale
Arbeit



Klientinnen nicht Bittstellerinnen und
Almosenempfängerinnen, sondern
Rechtssubjekte (Aufwertung)
Charta übersteigt den engen
nationalen Rahmen
Sozialcharta: Internationales
Menschenrechtsinstrument mit
Kontrollmechanismen zu denen IFSW
als NGO Zugang hat
Der Nutzen der Charta für die Soziale
Arbeit

Die Charta enthält für
verletzbare Gruppen spezielle
Schutzbestimmungen
Art. 15
Menschen mit
Behinderungen
Art. 8
Kinder und
Jugendliche
Art. 19
Wanderarbeiter
Art. 23
ältere Menschen
Wer kann was innerhalb der Sozialen Arbeit für
die Umsetzung der Charta tun?




Aktenführung
Welcher Artikel der Sozialcharta wurde verletzt? =
neu Teil der Aktenführung
Mehrere Fälle und Dokumente
sammeln: Bericht Was gedenken Sie zu tun?
Seriöse Dokumentation ist das zentrale Element der
Menschenrechtsarbeit
Staatenberichte kritisieren:
eine Arbeitsgruppe konzentriert sich z.B. auf einen
Artikel = Schattenbericht


Schulen:
Unterrichtsfach Menschenrechtsinstrumente
Delegation:
verfolgt Urteile des Sozialrechtsauschusses
stellt Antrag, dass IFSW für Kollektivbeschwerde
berechtigt wird
verfasst Dokumentation über Sozialcharta und
Soziale Arbeit (Hausarbeit)

Nationaler Berufsverband
unterstützt und fordert Ratifizierung / Umsetzung



Europarat: Wertvolle Institution für
die Soziale Arbeit
Sozialraum (Interventionsebene der
Sozialen Arbeit) wird erweitert
überlappende Strategie (national – international)
Sozialcharta kein Allheilmittel, aber
ein zusätzliches Mittel für die
KlientInnen


Sozialarbeitende dürfen den
KlientInnen nicht rechtliche Mittel auf
der internationalen Ebene
vorenthalten
Moralische Verpflichtung
Menschenrechtsprofession: Soziale Arbeit mit
Bezugnahme auf Menschenrechtsabkommen
Die Einweisung in ein Pflegeheim gegen
den Willen der betagten Personen
Praxisbeispiel:
EMRK (bürgerlich- politische
Menschenrechte)
genutzt als
Qualitätsstandard für SA
3. Projekt AvenirSocial:
Ratifizierung der revidierten
Europäischen Sozialcharta
Die Schweiz
hat die
revidierte
Europäische
Sozialcharta
ratifiziert.
Parteien
NGO-Allianz
Soziale Menschenrechte stärken!
Sozialcharta ratifizieren!
Pour un
Die Schweiz
hat die
revidierte
Europäische
Sozialcharta
ratifiziert.
Parteien
NGO-Allianz
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