Die Bedeutung der Europäischen Sozialcharta für die Soziale Arbeit Delegiertenversammlung AvenirSocial 27.06.2008 in Bern Bruno Keel Überblick 1. Der Europarat und die Vertretung der IFSW 2. Europäische Sozialcharta 3. Projekt zur Ratifizierung der Sozialcharta von AvenirSocial 1. DER NGO-SITZ DER SOZIALEN ARBEIT IM EUROPARAT IN STRASSBURG Der Europarat in Strassburg Europarat 47 Staaten 800 Millionen Menschen Ziele des Europarates Menschenrechte Rechtsstaatlichkeit Demokratie Das Gewissen Europas Ziele des Europarates Sucht Lösungen für gesellschaftliche Probleme Europas mit Ausnahme der Verteidigung (z.B. Diskriminierung von Minderheiten (Romas), Fremdenhass, häusliche Gewalt, Menschenhandel, Armut, Drogen, organisiertes Verbrechen, Verletzung der Menschenrechte z.B. CIA-Gefangene, Folter, gegen Todesstrafe, Frieden in Europa durch Kooperation Europäische Machtzentren EU= Nato = Europarat = Dialog wirtschaftliche Macht militärische Macht moralische Macht Überzeugung/ Gewissen Europas Internationale (staatl.)Organisation Zwischenstaatliche internationale Organisation Staat gibt keine direkte staatl. Souveränität ab = ER und UNO unterschreiben freiwillig Konventionen Supranationale Organisation Teile der Souveränität werden an übergeordnetes Gremium delegiert Einzelstaat kann überstimmt werden, Gesetze muss er akzeptieren= EU Graphik Europarat Grafik Europarat: Ministerkomitee 47 AussenministerInnen 47 BotschafterInnen (ständige Vertretungen in Strassburg) Entscheidungsgremium Ministerkomitee Aussenministerin Calmy Rey Botschafter Paul Widmer Parlamentarische Versammlung 318 Mitglieder Parlamentarische Vers. 6 VertreterInnen Maximilian Reinmann SVP (Präsident) Doris Stump SP Felix Müri SVP Dick Marty FDP Andreas Gross SP Arthur Löpfe CVP Parlamentarische Vers. 318 Mitglieder 6 StellvertreterInnen Theo Maissen CVP Ruth Genner Grüne Liliane Maurice-Pasquier SP Doris Fiala FDP Hansjörg Walter SVP André Bugnon SVP Kongress der Gemeinden und Regionen Gewählte Vertretungen Gemeinde- ,StadtpräsidentInnen RegionalvertreterInnen Verbesserung der Dienste auf kommunaler und regionaler Ebene Erfahrungsaustausch und gemeinsame politische Strategien Kongress der Gemeinden und Regionen 6 Stadt- oder GemeindepräsidentInnen 6 kantonale RegierungsrätInnen 400 Nichtregierungsorganisationen 4 Sessionen pro Jahr 2-4 Tage pro Session 10 thematische Arbeitsgruppen 9. Zivilgesellschaft und Demokratie Bildung und Kultur Landschaft und Umwelt Extreme Armut und Sozialer Zusammenhalt Gleichberechtigung Gesundheit Menschenrechte (bürgerlich/politische Rechte) Städte Nord-Süd Dialog 10. Sozialcharta / Sozialpolitik 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. IFSW ist seit 42 Jahren (1966) im Europarat als NGO akkreditiert Delegiertenversammlung (35 nationale europäische Berufsverbände) wählt Exekutivkomitee Delegationsleitung Europarat Andere Exekutivkomitee IFSW Europe Ressortleitung Europarat Ressortleitung EU Delegationsleitung Europarat Gabriele Stark-Angermeier Mitglied Delegation Finanzen Aufgaben der Delegation IFSW Informationen sammeln Mitarbeit in Arbeitsgruppen (Sozialcharta, Menschenrechte, extreme Armut, Gesundheit) Antrag für Kollektivbeschwerderecht durch IFSW vorbereiten Tätigkeitsbericht zhv. Exekutivkomitee Europa Freiwillig: Spesenvergütung NGOs nützlich für den Europarat Teilnehmerstatus Schaffen in Mitgliedstaaten ein Klima, um Regeln und Ideen durchsetzbarer zu machen Übersetzen wichtige Dokumente in Landessprache Beteiligen sich an Bildungsangeboten für Polizisten, Gefängnismitarbeiter SozialarbeiterInnen, etc. Vertreten die Zivilgesellschaft Vier Pfeiler des Europarates und ihre Nähe zu den BürgerInnen 1. Ministerkomitee 2. Parlamentarische Versammlung 3. Kongress der Regionen und Städte 4. Nichtregierungsorganisationen BürgerInnen Europas Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Menschenrechtsinstrumente des Europarates Die Europäische Menschenrechtskonvention Bürgerlich-politische Rechte Folterverbot Verbot Sklaverei und Zwangsarbeit Recht auf Freiheit Rechtliches Gehör Keine Strafe ohne Gesetz Meinungsäusserungsfreiheit Versammlungsfreiheit Glaubensfreiheit (Beitrittsbedingung zwingend) Die Europäische Sozialcharta Wirtschaftlich, soziale und kulturelle Rechte Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz Rechte auf gerechte Arbeitsbedingungen Recht auf Gesundheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf berufliche Bildung Recht der Kinder auf Schutz Recht auf Wohnung Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (keine Beitrittsbedingung) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Europäische Menschenrechtskonvention Jean-Paul Costa Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Giorgio Malinverni Terry Davis, Generalsekretär Europarat Europarat 1‘800 Angestellte Budget 07: 197 Mio. Euro Davon 4 Angestellte und 326‘000 Euro für NGOs Europ. Union EU 32`000 Angestellte Budget 07 101‘954 Mio.Euro Menschenrechtskommissar Menschenrechtskommissar des Europarates Besuche in Mitgliedsstaaten NGOs: wichtige Infoquelle, Besuchsroute Licht in dunkle Seiten einer Gesellschaft Bericht über Besuch in der Schweiz Gefängnisse: Jugendliche Straftäter Asylbewerber: Recht auf Nothilfe, Fahrende Menschenhandel (Arbeits- und Wohnbedingungen der Tänzerinnen) Graphik Europarat Grafik Europarat: Von einer national- zu einer europabezogenen sozialen Problemlösung Ende 1. Teil Gründe für Mitarbeit in internationalen Organisationen Arbeit zu zweit Warum hat sich nach meiner Meinung die IFSW als Organisation entschieden, in den Europarat und die UNO eine Vertretung zu entsenden? Suchen Sie mögliche Gründe für die Mitarbeit der Sozialen Arbeit in internationalen Organisationen. 2. Die Europäische Sozialcharta und die Soziale Arbeit 2.1. Grundzüge der Sozialcharta 2.2. Bedeutung für Soziale Arbeit 2.1. Grundzüge der Sozialcharta Welche Rechte? Schritte zum Inkrafttreten? Durchsetzungsmechanismen? Konkrete Auswirkungen der Sozialcharta? Die Menschenrechtsinstrumente des Europarates Die Europäische Menschenrechtskonvention Bürgerlich-politische Rechte Folterverbot Verbot Sklaverei und Zwangsarbeit Recht auf Freiheit Rechtliches Gehör Keine Strafe ohne Gesetz Meinungsäusserungsfreiheit Versammlungsfreiheit Glaubensfreiheit (Beitrittsbedingung zwingend) Die Europäische Sozialcharta Wirtschaftlich, soziale und kulturelle Rechte Recht der Arbeitnehmerinnen auf Mutterschutz Rechte auf gerechte Arbeitsbedingungen Recht auf Gesundheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf berufliche Bildung Recht der Kinder auf Schutz Recht auf Wohnung Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (keine Beitrittsbedingung) Rechtliche Definition des Europarates von Armut Nicht rein ökonomische Definition Armut nicht individuelles Problem Armut als erschwerter oder verunmöglichter Zugang zu sozialen Rechten wie: Sozialschutz, Beschäftigung, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Welche Rechte? 31 Artikel Wirtschaftliche Rechte (Arbeitsrechte, Kündigungsschutz, Unfallverhütung) Soziale Rechte (Fürsorge, Wohnung, Schutz der Kinder, Jugendlichen, Mütter, älteren Personen, Behinderten) Kulturelle Rechte (berufliche Bildung, unentgeltliche Schulbildung) Inkraftreten der Sozialcharta Inhaltliche Voraussetzungen • Alle Artikel annehmen • „À la carte“ Verfahren sechs von neun Kernrechten (Artikel 1,5,6,7,12,13,16,19,20) und mindestens 16 Artikel der gesamten Charta Prozessuale Voraussetzungen Unterzeichnung = politische Geste Ratifizierung = Staat unterwirft sich den Kontrollmechanismen der Charta Kontrollmechanismen Staatenberichte Kollektivbeschwerde Ist innerstaatliches Recht oder Praxis in Übereinstimmung mit der Charta? Staatenberichte Anmerkungen NGOs, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialrechtsausschuss Regierungsausschuss Ministerkomitee Empfehlung Mitglied IFSW und Sozialcharta ratifiziert/ nicht ratifiziert Ratifiziert: in 31 europäischen Staaten mit einem Berufsverband Nicht ratifiziert: Schweiz, Liechtenstein, Russland, Ist innerstaatliches Recht oder Praxis in Übereinstimmung mit der Charta? Gewerkschaften und Arbeitgeber NGOs Kollektivbeschwerde Sozialrechtsausschuss Ministerkomitee Empfehlung Mitglied IFSW, Sozialcharta und Kollektivbeschwerde ratifiziert Insgesamt haben 14 Staaten des Europarates das Kollektivbeschwerdeverfahren, davon sind 12 Mitglied der IFSW Prüfungsorgan ist der Sozialrechtsauschuss Er nimmt eine rechtliche Beurteilung der Anklagepunkte vor (konkretisiert die Artikel) Diese werden veröffentlicht www.coe.int (mediales Druckmittel) Ministerkomitee gibt an Staat Empfehlung ab (politisches Druckmittel) Sozialrechtsausschuss Sozialrechtsausschuss Europäische Sozialcharta Was hat die Sozialcharta bewirkt? Österreich: Mutterschaftsgesetz geändert, damit es auch für Hausangestellte gilt Italien: Kinder besser gegen Ausbeutung bei den Einsätzen in der Landund Hauswirtschaft geschützt Was hat die Sozialcharta bewirkt? Zypern: Das Verbot der Kinderarbeit unter 15 Jahren Asbestverbot Einführung des Mutterschaftsurlaubs. Irland: Aufhebung der Einschränkung des Wahlrechts von Personen, die Sozialhilfe erhalten Was hat die Sozialcharta bewirkt? Frankreich: Erbrecht, eheliche und uneheliche Kinder Belgien: Mütter: Recht während der Arbeitszeit ihre Babys zu stillen; Island: Keine Zwangsarbeit bei kriminellen Seeleuten Was hat die Sozialcharta bewirkt? Deutschland: Bei Frühgeburten verliert die Frau nicht ihren Anspruch, 6 Wochen vor der Geburt der Arbeit fernzubleiben. Anspruch 14 Wochen bleibt. Gleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern im Erbrecht 1998 besserer Schutz der Kinder vor Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Pornographie Zivil- und Arbeitsrecht: Frauendiskriminierung Was hat die Sozialcharta bewirkt? Änderung der Gesetzgebung oder der Praxis macht Missstände öffentlich Eitelkeit der Staaten Die Europäische Sozialcharta Europäischer Vertrag: Unteilbarkeit von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt Verpflichtung für Konventionsstaaten 1961 1996 revidiert 2.2. Soziale Arbeit und Sozialcharta Definition der Sozialen Arbeit von IFSW basiert auf Menschenrechten und sozialer Gerechtigkeit Charta ist ein Mittel für deren Umsetzung Menschenrechtsprofession Kenntnis und Anwendung der internationalen Menschenrechtsinstrumente Umsetzung der rechtlichen Armutsdefinition Der Nutzen der Charta für die Soziale Arbeit Klientinnen nicht Bittstellerinnen und Almosenempfängerinnen, sondern Rechtssubjekte (Aufwertung) Charta übersteigt den engen nationalen Rahmen Sozialcharta: Internationales Menschenrechtsinstrument mit Kontrollmechanismen zu denen IFSW als NGO Zugang hat Der Nutzen der Charta für die Soziale Arbeit Die Charta enthält für verletzbare Gruppen spezielle Schutzbestimmungen Art. 15 Menschen mit Behinderungen Art. 8 Kinder und Jugendliche Art. 19 Wanderarbeiter Art. 23 ältere Menschen Wer kann was innerhalb der Sozialen Arbeit für die Umsetzung der Charta tun? Aktenführung Welcher Artikel der Sozialcharta wurde verletzt? = neu Teil der Aktenführung Mehrere Fälle und Dokumente sammeln: Bericht Was gedenken Sie zu tun? Seriöse Dokumentation ist das zentrale Element der Menschenrechtsarbeit Staatenberichte kritisieren: eine Arbeitsgruppe konzentriert sich z.B. auf einen Artikel = Schattenbericht Schulen: Unterrichtsfach Menschenrechtsinstrumente Delegation: verfolgt Urteile des Sozialrechtsauschusses stellt Antrag, dass IFSW für Kollektivbeschwerde berechtigt wird verfasst Dokumentation über Sozialcharta und Soziale Arbeit (Hausarbeit) Nationaler Berufsverband unterstützt und fordert Ratifizierung / Umsetzung Europarat: Wertvolle Institution für die Soziale Arbeit Sozialraum (Interventionsebene der Sozialen Arbeit) wird erweitert überlappende Strategie (national – international) Sozialcharta kein Allheilmittel, aber ein zusätzliches Mittel für die KlientInnen Sozialarbeitende dürfen den KlientInnen nicht rechtliche Mittel auf der internationalen Ebene vorenthalten Moralische Verpflichtung Menschenrechtsprofession: Soziale Arbeit mit Bezugnahme auf Menschenrechtsabkommen Die Einweisung in ein Pflegeheim gegen den Willen der betagten Personen Praxisbeispiel: EMRK (bürgerlich- politische Menschenrechte) genutzt als Qualitätsstandard für SA 3. Projekt AvenirSocial: Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta Die Schweiz hat die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert. Parteien NGO-Allianz Soziale Menschenrechte stärken! Sozialcharta ratifizieren! Pour un Die Schweiz hat die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert. Parteien NGO-Allianz