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Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode
II. Session
Festsitzung aus Anlaß des „Europatages“ am 5. Mai 1966
INHALT:
Festrede des Präsidenten des Landtages Weiss (Seite 473).
(Der Sitzungssaal des Niederösterreichischen Landtages ist mit Blattpflanzen und Blumen
geschmückt. An der Wand hinter dem Rednerpult befindet sich die Europafahne, rechts davon eine
rot-weiß-rote Fahne mit Staatswappen, links eine Fahne in den Landesfarben mit dem Wappen des
Landes Niederösterreich.)
PRÄSIDENT WEISS (um 14.00 Uhr): Ich eröffne die Festsitzung. ( Ein Bläsersextett des NÖ.
Tonkünstlerorchesters spielt die Festfanfare aus „Kätchen von Heilbronn" von Hans Pfitzner - Beifall
im ganzen Haus).
PRÄSIDENT WEISS: Hohe Festgäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gereicht mir zur
besonderen Ehre und Freude, bei der heutigen Festsitzung namens des Landtages von
Niederösterreich so prominente Gäste begrüßen zu dürfen. Ich darf' speziell die Herren
Bundesminister Dr. Hetzenauer, Dipl. Ing. Dr. Weiss und Dr. Kotzina sowie Staatssekretär Dr. Haider
willkommen heißen.
Als persönlichen Vertreter des Herrn Bundeskanzlers darf ich Herrn Sektionschef Dr. Chaloupka
begrüßen.
Ich begrüße sehr herzlich die hohen geistlichen Würdenträger, an der Spitze Seine Exzellenz Prälat
Moser, der in Vertretung Seiner Eminenz des Kardinals Dr. König erschienen ist.
In Vertretung des evangelischen Landesbischofs heiße ich Herrn Oberkirchenrat Wilhelm mit seinen
Herren willkommen. Mein Gruß gilt ebenso dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, Dr.
Feldsberg.
Ich begrüße die Ehrenringträger des Landes Niederösterreich, die Vertreter der öffentlich-rechtlichen
Körperschaften sowie der Landesgesellschaften, die Herren Offiziere des Bundesheeres und der
Gendarmerie sowie die Herren Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat auf das herzlichste.
Viele Gäste konnten der Einladung infolge anderer dringender Verpflichtungen nicht Folge leisten und
haben sich daher entschuldigen müssen.
Das Ministerkomitee des Europarates hat in seiner Resolution Nr. 16 aus 1964 den Regierungen
seiner 17 Mitgliedsstaaten empfohlen, einen Europatag einzuführen und diesen nach Möglichkeit am
5. Mai, dem Jahrestag der Gründung des Europarates, feierlich zu begehen.
Schon in der ersten Sitzung des Ministerrates vom 30. März 1965 hat die österreichische
Bundesregierung die Anregungen des Europarates bezüglich der Einführung eines Europatages
zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, diesen Anregungen erstmalig im Jahre 1966
in entsprechender Weise Rechnung zu tragen. Mit Rücksicht auf die Jubiläumsveranstaltungen des
vergangenen Jahres, die der 20. Wiederkehr des Erstehens der Zweiten Republik und der Feier des
10. Jahrestages des Abschlusses des österreichischen Staatsvertrages dienten, hat auch der Landtag
von Niederösterreich von einer Feier des Europatages im Jahre 1965 Abstand genommen; dies um so
mehr, als sich die Bevölkerung Niederösterreichs infolge der schweren Erkrankung des verewigten
Herrn Landeshauptmannes Dipl. Ing. Dr. Leopold Figl ohnehin nicht in der Stimmung befand, Feste zu
feiern.
Heute, am 5. Mai 1966, sind es 17 Jahre her, daß der Europarat gegründet wurde. Die Schaffung
dieser Institution im Jahre 1949 bedeutete einen wesentlichen Schritt auf dem Wege zur Einigung
Europas. Vielen Mitgliedern des Hohen Hauses sind sicherlich noch die Bemühungen in der Zeit
zwischen den beiden Weltkriegen in Erinnerung, die sich eine engere Bindung der europäischen
Staaten untereinander zum Ziele gesetzt hatten. Ich glaube daher, auf die Schilderung dieser
Bemühungen verzichten zu können, die bedauerlicherweise zu keinem Ergebnis geführt hatten.
Die Wiedergeburt der europäischen Idee beginnt im Jahre 1945, als Graf Coudenhove-Kalergi aus
den Vereinigten Staaten nach Europa zurückgekehrt war. Sie fand ihren konkreten Ausdruck in einer
Konferenz der Europäischen Parlamentarischen Union, die vom 6. bis 10. September 1947 in Gsaad
stattfand. Dieser Ort wurde damit sozusagen zum neuen Geburtsort Paneuropas. An der Konferenz
nahmen Parlamentarier aus England, Frankreich, der Schweiz, Schweden, Dänemark, Belgien, den
Niederlanden, Italien und Österreich teil. Sie nominierte als Generalsekretär den Gründer der
Europäischen Parlamentarischen Union, Coudenhove-Kalergi.
Eine Reihe anderer Organisationen, die sich ebenfalls um die Einigung Europas bemühten, schloß
sich in der Europabewegung zusammen, die im Jahre 1948 in Den Haag eine außerordentlich große
Konferenz intereuropäischen Charakters veranstaltete. Auf diese Konferenz ist es in erster Linie
zurückzuführen, daß in London am 5. Mai 1949 die Entschließung für ein gemeinsames Europa gefaßt
wurde. Der sogenannte „Erste Haager Kongreß", an dem wirklich bedeutende Politiker, wie Churchill,
de Gasperi, Reyaud, Bidault, Schumann, Spaak, Blum, de Madariago, van Zeeland, Ramadier,
Monrret und Adenauer teilnahmen, brachte aber nicht nur einen entscheidenden Anstoß für die
Weiterentwicklung der europäischen Einigung, sondern sie ließ auch schwerwiegende Gegensätze in
den Auffassungen über diese Einigung erkennen. Während eine Gruppe verlangte, daß föderative
Einrichtungen geschaffen werden mögen, die obrigkeitliche Gewalt besitzen sollten und um die sich
eine neue Gesellschaft der Völker kristallisieren könnte, waren die Vertreter anderer Staaten, wie
Englands, Schwedens und der Schweiz, lediglich bereit, einer Art Staatenbund als lockere Bindung
verschiedener Staaten, ohne Aufgabe der Souveränität, zuzustimmen. So stellt sich das am 5. Mai
1949 angenommene Statut des Europarates schließlich als ein Kompromiß zwischen diesen beiden
Auffassungen, nämlich jener der „Föderalisten“ und jener der „Funktionalisten“, dar. Als Exekutivorgan
wurde ein Ministerrat geschaffen, in den jedes Mitgliedsland seinen Außenminister oder dessen
Vertreter entsendet. Bei allen wesentlichen Beschlüssen dieses Ministerrates ist Einstimmigkeit
erforderlich. Es besteht ferner eine Beratende Versammlung mit 138 Mitgliedern, die sich aus
Parlamentariern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt und die ebenso wie der Ministerrat
Empfehlungen aussprechen kann, die den Mitgliedsregierungen weitergegeben werden. Eine
Verpflichtung, diese Empfehlungen auszuführen, besteht jedoch nicht.
Daß sich maßgebende Politiker schon damals darüber im klaren waren, daß den Worten auch Taten
folgen müssen, beweist der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl. Sein Initiator, Robert Schumann, hat in seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 dieses Bewusstsein
mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht, die ich wörtlich zitieren darf:
„Europa läßt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache
Zusammenfassung; es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat
schaffen. Die Vereinigung der europäischen Nationen erfordert, daß der Jahrhunderte alte Gegensatz
zwischen Frankreich und Deutschland ausgelöscht wird.
Zu diesem Zweck schlägt die französische Regierung vor, in einem begrenzten, jedoch
entscheidenden Punkt sofort zur Tat zu schreiten und die Gesamtheit der französisch-deutschen
Kohlen- und Stahlproduktion unter eine gemeinsame Hohe Behörde zu stellen, in eine Organisation,
die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offensteht."
Aus dieser Tat, die sicherlich - ich möchte sagen bedauerlicherweise - nur einen Teil der Bemühungen
um eine Einigung Europas umfaßt, scheinen mir aber die Ziele, welche sich die Europabewegung
gesetzt hat, deutlich hervorzutreten:
Die Befestigung des Friedens,
die Sicherung der Freiheit,
die Beschleunigung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschrittes und
die Schaffung einer friedlichen, freien und vereinten Welt.
Wer konnte verkennen, daß diese hohen Ziele gerade in der heutigen Zeit ganz hervorragende
Bedeutung für Europa und die ganze Welt haben. Die politische und vor allem auch die wirtschaftliche
Entwicklung der vergangenen Jahre haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, wie wichtig gerade
auch die Mitwirkung der kleinen Staaten bei der Erreichung dieser Ziele ist. Ja ich wage sogar die
Behauptung aufzustellen, daß die immer engere Zusammenarbeit der Staaten Europas für sie, im
Hinblick auf die Entwicklung in der Welt, immer mehr zu einer Lebens- und Existenzfrage wird.
Es soll aber auch der hohe ethische Gehalt dieser Ziele immer mehr gewürdigt und gerade unserer
Jugend vor Augen geführt werden. Er scheint mir geeignet, ohne Rücksicht auf die politische
Einstellung einzelner, ein erstrebenswertes Ideal zu werden, für das sich auch ein hoher Einsatz lohnt,
den die Jugend zu jeder Zeit zu leisten bereit war. In diesem Sinne sind vom Europarat schon
wesentliche neue Impulse ausgegangen. Es ist seiner Initiative zu danken, daß die Sicherung der
Rechte des einzelnen Staatsbürgers in Europa viel weiter ausgebaut wurde als in jedem anderen
Erdteil. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben ihren Bürgern, sorgfältig definiert, Rechte und Pflichten
garantiert und sich gegenseitig das Recht zugestanden, über die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu
wachen. Eine internationale Kommission und ein internationaler Gerichtshof mit sehr weitgehenden
Entscheidungsbefugnissen fungieren hiebei als Vollzugsorgane. Die Bedeutung dieser Institutionen,
die es dem einzelnen Bürger ermöglichen, im Falle der Verletzung der Grundrechte durch seine
Regierung Klage zu führen, kann - so glaube ich - gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, und
gerade auf diesem Gebiet der Menschenrechte zeigt sich, welchen Fortschritt Europa in den Jahren
seit dem Krieg gemacht hat.
Die Fortschritte auf dem Wege zu einem geeinten Europa sollen aber keineswegs über die Tatsache
hinwegtäuschen, daß der Europarat noch lange nicht jene Organisationsform und jene Befugnisse
hat, die es ihm gestatten würden, die gemeinsamen Interessen der Völker Europas in allen Belangen
und mit allen Konsequenzen wahrzunehmen. Aber gerade der weitere Ausbau nach den
vielversprechenden Anfangen ist es, den wir alle uns angelegen sein lassen müssen, denn letzten
Endes liegt es ja auch an uns, aus dem Europarat das zu machen, was wir uns wünschen.
Heute, wo Österreich mit der erstmaligen Feier des Europatages auch seine 10jährige Mitgliedschaft
zum Europarat feiern kann - am 16. April 1956 ist Österreich dieser Organisation beigetreten -, können
wir die Versicherung abgeben, daß wir auf allen Gebieten dazu beitragen werden, die wirtschaftliche
und kulturelle Einigung unseres Kontinentes zu unterstützen, mit dem vordringlichsten Ziele,
innereuropäische Konflikte, die in der Vergangenheit so viel Leid über die Menschen Europas
gebracht haben, in der Zukunft zu verhindern. Österreich, mit seinem Stammland Niederösterreich,
scheint mir zur Mitwirkung an dieser Aufgabe als das natürliche Zentrum Europas ganz besonders
prädestiniert zu sein (Beifall im ganzen Hause).
(Das Bläsersextett des NÖ. Tonkünstlerorchesters spielt zum Abschluß die österreichische
Bundeshymne und die Niederösterreichische Landeshymne).
PRÄSIDENT WEISS: Die Festsitzung ist hiemit geschlossen.
(Schluß der Sitzung um 14 Uhr 22 Minuten.)
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