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IP/03/1352
Brüssel, 7. Oktober 2003
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie - Einigung des
Rates stellt wichtige Etappe auf dem Weg zu
integrierten europäischen Aktienmärkten dar
Die Europäische Kommission hat die politische Einigung des Rates zur
vorgeschlagenen
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie
begrüßt.
Diese
Richtlinie würde eine stärkere Harmonisierung der nationalen Vorschriften
bewirken und Wertpapierhäuser mit einem "Europäischen Pass" ausstatten
und so auf der Grundlage ihrer Zulassung im Herkunftsmitgliedstaat eine
EU-weite Tätigkeit ermöglichen. Den Anlegern würde die Richtlinie bei der
Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern unabhängig vom Land ihres Sitzes
ein hohes Maß an Schutz garantieren. Die Richtlinie soll erstmals einen
umfassenden rechtlichen Rahmen für die organisierte Ausführung von
Anlegergeschäften
durch
Börsen,
andere
Handelssysteme
und
Wertpapierhäuser schaffen. Sie stellt einen wesentlichen Bestandteil des
Aktionsplans für Finanzdienstleistungen dar. Der Europäische Rat hat dazu
aufgerufen, sie bis April 2004, d.h. vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament, zu verabschieden. Sobald der Rat auf der Grundlage seiner
politischen Einigung förmlich einen Gemeinsamen Standpunkt festgelegt
hat, geht der Vorschlag zur zweiten Lesung ans Parlament zurück.
Dazu Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein: “Die Richtlinie wird den Unternehmen
die Aufnahme von Kapital erleichtern, das Vertrauen der Anleger stärken und das
Wachstum fördern. Auf der Verliererseite werden nur diejenigen stehen, die sich
hinter Landesgrenzen verschanzen wollen, um den Wettbewerb auszuschalten und
Emittenten und Anleger zu übervorteilen. Ich möchte dem griechischen und dem
italienischen Vorsitz dafür danken, die Verhandlungen so energisch und wirksam
vorangetrieben zu haben. Mein Dank gilt auch den Mitgliedstaaten, ohne deren
Kompromissbereitschaft diese dringend notwendige Einigung nicht möglich gewesen
wäre. Ich hoffe nun, dass sich auch das Europäische Parlament bei den wenigen
verbleibenden Differenzen ähnlich flexibel zeigen wird. Wenn es uns gelingt, diese
Richtlinie rechtzeitig zu verabschieden - wovon ich überzeugt bin - werden Europa,
seine Finanzmärkte, Anleger und Bürger allesamt auf der Gewinnerseite stehen."
Die politische Einigung des Rates entspricht weitgehend dem im November 2002
vorgelegten Kommissionsvorschlag (siehe IP/02/1706 und MEMO/02/257) und der
im letzten Monat angenommenen Stellungnahme des Europäischen Parlaments
(siehe IP/03/1291). Einige Details müssen jedoch bei der zweiten Lesung noch
ausgearbeitet werden.
In der Frage der "Internalisierung", d.h. der bank- oder wertpapierhausinternen
Abwicklung eines von einem Kunden in Auftrag gegebenen Aktienkaufs oder
-verkaufs außerhalb geregelter Märkte, hat sich der Rat nun darauf verständigt, dass
dies in allen Mitgliedstaaten zulässig sein muss, was derzeit nicht der Fall ist.
Die Kompromissfassung enthält jedoch Bedingungen, die Marktverzerrungen
verhindern und gewährleisten sollen, dass Anleger, insbesondere Kleinanleger,
durch fehlende Markttransparenz übervorteilt werden oder überhöhte Gebühren
entrichten müssen.
Bei Geschäften, die nicht über ein bestimmtes Volumen hinausgehen - hier liegt die
vom Rat vereinbarte Obergrenze leicht über dem in der Stellungnahme des
Parlaments genannten Wert - müssten Wertpapierhäuser die für den Markt
relevanten Details der Kundenaufträge offen legen und in Fällen, in denen sie auf
eigene Rechnung handeln, gewisse Angaben zu den Bedingungen machen, zu
denen sie selbst zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie bereit sind. Bei
größeren Geschäften, bei denen von einer Beteiligung professioneller Anleger
auszugehen ist, würden diese Anforderungen nicht gelten und könnten die Kurse
beim Handel festgelegt werden und sich selbst nach der ersten Kursofferte noch
weiterentwickeln ("Kursverbesserung"). Die Wertpapierhäuser wären nicht
verpflichtet, all ihren Kunden (professionellen und privaten) jeden Kurs anzubieten,
sondern könnten selbst darüber entscheiden, solange sie dabei keinen Unterschied
zwischen Anlegern einer Kategorie machen.
Um zu gewährleisten, dass Kleinanlegern keine für sie ungeeigneten Produkte
verkauft werden, macht der Rat den Vorschlag der Kommission und die
Stellungnahme des Parlaments an einigen Stellen deutlicher und fügt einige
Nuancen hinzu. So sieht die Fassung des Rates für Wertpapierhäuser, die in der
Anlageberatung tätig sind, einen umfassenden Eignungstest vor. Häuser, die
ausschließlich Kundenaufträge ausführen, müssten sich keinem derartigen Test
unterziehen und Unternehmen, die dazwischen liegen, müssten einen "leichten"
Eignungstest absolvieren - eine Lösung, der die Kommission zustimmen kann.
Die politische Einigung des Rates enthält auch einen Kompromiss in der Frage,
wann die Rechtsvorschriften des Herkunftslandes gelten, d.h. in welchem Umfang
die Tätigkeiten von Wertpapierhäusern von den Behörden des Mitgliedstaats, in dem
sie ihren Hauptsitz haben, geregelt werden, und in welchem Umfang sie den
Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats, d.h. des Landes, in dem sie ihre
Tätigkeit ausüben, unterliegen sollten.
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