EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 – 2019 Rechtsausschuss 23.10.2014 BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME EINES NATIONALEN PARLAMENTS ZUR SUBSIDIARITÄT Betrifft: Begründete Stellungnahme des tschechischen Senats zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (COM(2014)0397 – C8-0086/2014 – 2014/0201(COD)) Nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit können die nationalen Parlamente binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Der tschechische Senat hat die als Anlage beigefügte begründete Stellungnahme zu dem genannten Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt. Gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist der Rechtsausschuss für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zuständig. NP\1038067DE.doc DE PE541.361v01-00 In Vielfalt geeint DE ANLAGE ANLAGE Der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik 9. LEGISLATURPERIODE 598. ENTSCHLIESSUNG DES SENATS Vorgelegt in der 25. Tagung am 1. Oktober 2014 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte /Senatsdrucksache N 143/09/ und zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ /Senatsdrucksache K 144/09/ Der Senat, I. 1. unterstützt im Allgemeinen die Bemühungen der Kommission, eine Kreislaufwirtschaft einzuführen, in der die Wiederverwertungsrate erhöht, die Menge des auf Deponien zu verbringenden Abfalls verringert und zu einer besseren Nutzung von Sekundärrohstoffen aus Abfall, einer stärkeren Unabhängigkeit von Rohstoffen und somit zur Rohstoffsicherheit der Europäischen Union beigetragen wird; 2. kam jedoch zu dem Schluss, dass der Entwurf der Richtlinie mit Blick auf die Festlegung verbindlicher Ziele nicht mit dem in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Grundsatz der Subsidiarität übereinstimmt, da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass die vorgeschlagenen Ziele realistisch erreichbar sind und zu vertretbaren Kosten für die Mitgliedstaaten und Gemeinden verwirklicht werden können, und somit nicht der tatsächliche Mehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Ebene der EU gerechtfertigt wurde; PE541.361v01-00 DE 2/5 NP\1038067DE.doc 3. nimmt gemäß Artikel 6 des den Verträgen beigefügten Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eine begründete Stellungnahme zu der Unvereinbarkeit des Entwurfs der Richtlinie mit dem Subsidiaritätsprinzip an, die sich auf die in den Punkten II.1 bis II.4 dieser Entschließung dargelegten Gründe stützt; II. 1. missbilligt im Einklang mit der Regierung die Festlegung von Zielen für die Verringerung des Umfangs der Deponierung und der Abfallmenge und die Erhöhung der Wiederverwertungsrate, die in der Mitteilung der Kommission enthalten sind, da der Senat angesichts der von der Kommission erhaltenen Unterlagen nicht der Ansicht ist, dass die Kommission nachgewiesen hat, dass es realistisch möglich ist, die vorgeschlagenen Ziele innerhalb der vorgegebenen Zeit zu verwirklichen und somit die von der Kommission genannten angeblichen Vorteile zu erzielen, insbesondere im Vergleich zur wirtschaftlichen Belastung, die mit der Verwirklichung der Ziele einhergehen würde; 2. weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Zuständigkeit der Gemeinden betreffen und Auswirkungen auf ihre langfristigen Investitionen sowie auf die Funktionsweise des getrennten Abfallsammelsystems haben könnten; 3. ist daher der Ansicht, dass die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten vor der Festlegung verbindlicher Ziele untersucht werden müssen, wobei ihren spezifischen Wirtschaftsstrukturen Rechnung zu tragen ist, und dass ferner eine eingehende Analyse der Verwirklichung oder der Ursachen für eine gescheiterte Verwirklichung der bestehenden Ziele erfolgen sollte und konkrete realistische Ziele auf der Grundlage einer gründlichen Bewertung der Ergebnisse dieser Analysen festgelegt werden müssen; 4. ist besorgt, dass die Umsetzung der Richtlinie in der vorgeschlagenen Fassung den Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche Belastung für die Mitgliedstaaten sowie für die Gemeinden und Unternehmen erhöhen würde; 5. stimmt den entsprechenden Vorbehalten der tschechischen Regierung gegen den Vorschlag für eine Richtlinie zu; 6. hofft, dass die Einführung einer Kreislaufwirtschaft zur Beseitigung illegaler Deponien beitragen könnte, mit denen auch die Tschechische Republik schlechte Erfahrungen gemacht hat; weist NP\1038067DE.doc 3/5 PE541.361v01-00 DE darauf hin, dass für deren Beseitigung und für die Behebung der Umweltschäden erhebliche Finanzmittel erforderlich sind; 7. verweist auf seine Entschließung Nr. 432 vom 19. März 2014 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung von Kunststofftüten, in der der Senat seine Meinung zum Ausdruck brachte, dass die wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems der Kunststoffabfälle die Abfallvermeidung und die Minimierung des Abfallaufkommens sowie die Unterstützung der Hersteller bei der Gewährleistung der bestmöglichen Recyclingfähigkeit ihrer Erzeugnisse sind; hält es ferner für angemessen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, Kunststoffabfälle in Übereinstimmung mit der Abfallbewirtschaftungshierarchie in Europa für die Energieerzeugung zu nutzen; 8. weist im Zusammenhang mit dem Vorgenannten darauf hin, dass die Abfallmenge auch von der Menge der erzeugten Waren abhängt und durch eine Verlagerung der Produktion von Waren mit einer langen Lebensdauer hin zu Waren mit einer kurzen Lebensdauer beeinflusst wird, die nicht immer durch technologischen Fortschritt verursacht wird, sondern oft nur das Ergebnis des Strebens nach einem maximalen Ertrag auf Kosten der Verbraucher oder der sich schnell ändernden rechtlichen und technischen Anforderungen an die Erzeugnisse ist; weist ferner darauf hin, dass Gewicht und Volumen der Verpackungen in manchen Fällen deutlich höher sind als Gewicht und Volumen des Produktes selbst, obwohl dies weder aufgrund der Art des Produkts noch der Verkaufsmethode erforderlich ist; III. 1. ersucht die Regierung, den Senat darüber in Kenntnis zu setzen, wie dieser Standpunkt berücksichtigt wurde, und dem Senat weitere Informationen über das Führen von Verhandlungen zu übermitteln; 2. ermächtigt den Präsidenten des Senats, diese begründete Stellungnahme den Präsidenten der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates zu übermitteln. Milan Stech Präsident des Senats Miroslav Škaloud Prüfer des Senats PE541.361v01-00 DE 4/5 NP\1038067DE.doc NP\1038067DE.doc 5/5 PE541.361v01-00 DE