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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2014 – 2019
Rechtsausschuss
23.10.2014
BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME
EINES NATIONALEN PARLAMENTS
ZUR SUBSIDIARITÄT
Betrifft:
Begründete Stellungnahme des tschechischen Senats zu dem Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und
Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über
Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien
und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(COM(2014)0397 – C8-0086/2014 – 2014/0201(COD))
Nach Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und
der Verhältnismäßigkeit können die nationalen Parlamente binnen acht Wochen nach dem
Zeitpunkt der Übermittlung eines Entwurfs eines Gesetzgebungsakts in einer begründeten
Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der
Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem
Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.
Der tschechische Senat hat die als Anlage beigefügte begründete Stellungnahme zu dem
genannten Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt.
Gemäß der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist der Rechtsausschuss für die
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zuständig.
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In Vielfalt geeint
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ANLAGE
ANLAGE
Der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik
9. LEGISLATURPERIODE
598.
ENTSCHLIESSUNG DES SENATS
Vorgelegt in der 25. Tagung am 1. Oktober 2014
zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung
der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und
Verpackungsabfälle, 1999/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge,
2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
/Senatsdrucksache N 143/09/
und
zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Hin zu
einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“
/Senatsdrucksache K 144/09/
Der Senat,
I.
1.
unterstützt
im Allgemeinen die Bemühungen der Kommission, eine Kreislaufwirtschaft einzuführen, in
der die Wiederverwertungsrate erhöht, die Menge des auf Deponien zu verbringenden Abfalls
verringert und zu einer besseren Nutzung von Sekundärrohstoffen aus Abfall, einer stärkeren
Unabhängigkeit von Rohstoffen und somit zur Rohstoffsicherheit der Europäischen Union
beigetragen wird;
2.
kam jedoch zu dem Schluss,
dass der Entwurf der Richtlinie mit Blick auf die Festlegung verbindlicher Ziele nicht mit
dem in Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehenen Grundsatz
der Subsidiarität übereinstimmt, da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass die
vorgeschlagenen Ziele realistisch erreichbar sind und zu vertretbaren Kosten für die
Mitgliedstaaten und Gemeinden verwirklicht werden können, und somit nicht der tatsächliche
Mehrwert der vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Ebene der EU gerechtfertigt wurde;
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3.
nimmt
gemäß Artikel 6 des den Verträgen beigefügten Protokolls über die Anwendung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eine begründete Stellungnahme
zu der Unvereinbarkeit des Entwurfs der Richtlinie mit dem Subsidiaritätsprinzip an, die sich
auf die in den Punkten II.1 bis II.4 dieser Entschließung dargelegten Gründe stützt;
II.
1.
missbilligt
im Einklang mit der Regierung die Festlegung von Zielen für die Verringerung des Umfangs
der Deponierung und der Abfallmenge und die Erhöhung der Wiederverwertungsrate, die in
der Mitteilung der Kommission enthalten sind, da der Senat angesichts der von der
Kommission erhaltenen Unterlagen nicht der Ansicht ist, dass die Kommission nachgewiesen
hat, dass es realistisch möglich ist, die vorgeschlagenen Ziele innerhalb der vorgegebenen
Zeit zu verwirklichen und somit die von der Kommission genannten angeblichen Vorteile zu
erzielen, insbesondere im Vergleich zur wirtschaftlichen Belastung, die mit der
Verwirklichung der Ziele einhergehen würde;
2.
weist darauf hin,
dass die vorgeschlagenen Änderungen die Zuständigkeit der Gemeinden betreffen und
Auswirkungen auf ihre langfristigen Investitionen sowie auf die Funktionsweise des
getrennten Abfallsammelsystems haben könnten;
3.
ist daher der Ansicht,
dass die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten vor der Festlegung verbindlicher
Ziele untersucht werden müssen, wobei ihren spezifischen Wirtschaftsstrukturen Rechnung zu
tragen ist, und dass ferner eine eingehende Analyse der Verwirklichung oder der Ursachen für
eine gescheiterte Verwirklichung der bestehenden Ziele erfolgen sollte und konkrete
realistische Ziele auf der Grundlage einer gründlichen Bewertung der Ergebnisse dieser
Analysen festgelegt werden müssen;
4.
ist besorgt,
dass die Umsetzung der Richtlinie in der vorgeschlagenen Fassung den Verwaltungsaufwand
und die wirtschaftliche Belastung für die Mitgliedstaaten sowie für die Gemeinden und
Unternehmen erhöhen würde;
5.
stimmt
den entsprechenden Vorbehalten der tschechischen Regierung gegen den Vorschlag für eine
Richtlinie zu;
6.
hofft,
dass die Einführung einer Kreislaufwirtschaft zur Beseitigung illegaler Deponien beitragen
könnte, mit denen auch die Tschechische Republik schlechte Erfahrungen gemacht hat; weist
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darauf hin, dass für deren Beseitigung und für die Behebung der Umweltschäden erhebliche
Finanzmittel erforderlich sind;
7.
verweist
auf seine Entschließung Nr. 432 vom 19. März 2014 zum Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über
Verpackungen und Verpackungsabfälle im Hinblick auf eine Verringerung der Verwendung
von Kunststofftüten, in der der Senat seine Meinung zum Ausdruck brachte, dass die
wichtigsten Maßnahmen zur Bekämpfung des Problems der Kunststoffabfälle die
Abfallvermeidung und die Minimierung des Abfallaufkommens sowie die Unterstützung der
Hersteller bei der Gewährleistung der bestmöglichen Recyclingfähigkeit ihrer Erzeugnisse
sind; hält es ferner für angemessen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, Kunststoffabfälle
in Übereinstimmung mit der Abfallbewirtschaftungshierarchie in Europa für die
Energieerzeugung zu nutzen;
8.
weist im Zusammenhang mit dem Vorgenannten darauf hin,
dass die Abfallmenge auch von der Menge der erzeugten Waren abhängt und durch eine
Verlagerung der Produktion von Waren mit einer langen Lebensdauer hin zu Waren mit einer
kurzen Lebensdauer beeinflusst wird, die nicht immer durch technologischen Fortschritt
verursacht wird, sondern oft nur das Ergebnis des Strebens nach einem maximalen Ertrag auf
Kosten der Verbraucher oder der sich schnell ändernden rechtlichen und technischen
Anforderungen an die Erzeugnisse ist; weist ferner darauf hin, dass Gewicht und Volumen der
Verpackungen in manchen Fällen deutlich höher sind als Gewicht und Volumen des
Produktes selbst, obwohl dies weder aufgrund der Art des Produkts noch der
Verkaufsmethode erforderlich ist;
III.
1.
ersucht
die Regierung, den Senat darüber in Kenntnis zu setzen, wie dieser Standpunkt berücksichtigt
wurde, und dem Senat weitere Informationen über das Führen von Verhandlungen zu
übermitteln;
2.
ermächtigt
den Präsidenten des Senats, diese begründete Stellungnahme den Präsidenten der
Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates zu übermitteln.
Milan Stech
Präsident des Senats
Miroslav Škaloud
Prüfer des Senats
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