Präsentation kommunale Selbstverwaltung

Werbung
Verwaltungslehre
Entspricht die kommunale Selbstverwaltung noch
dem Ideal einer „Keimzelle der Demokratie“?
Lt Bohle, Lt Brandel, FR v. Alst, Lt Feilmeier, Lt Frey, Lt Fuchs, Lt Gutzeit, FR Iven, FR Mathes, Lt Tiedemann
Gliederung
1. Was ist kommunale Selbstverwaltung?
2. Rechtliche Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung
3. Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung
3.1.
Zuständigkeit von Kommunen
3.2.
Aufgabenbereiche
3.3.
Wandel der staatlichen
Verwaltung
3.4.
Entwicklung einzelner
Bereiche der Kommunalpolitik
Gliederung
4. Mögliche Gründe für die Abkehr von einer „Keimzelle der
Demokratie
4.1. Finanzknappheit
4.2. Ressourcenschonung
4.3. Verrechtlichung
4.4. Übertragung von Problemen von Bund und Ländern auf die
Kommunen
4.5. Übertragung von Parteipolitischen Positionen auf die Kommunen
5. Fazit
1. Was ist kommunale Selbstverwaltung
Definition:
- Übertragung staatlicher Aufgaben auf Kommunalebene
- eigenverantwortlicher Einsatz von Finanzmitteln
- keine Richtlinienverpflichtung durch den Staat
 (autarkes Handeln der Kommunen)
1. Was ist kommunale Selbstverwaltung
Konkretisiert in 5 Kern bzw. Hoheitskompetenzen:
- Gebietshoheit
- Finanzhoheit
- Planungshoheit
- Personal- und Organisationshoheit
- Verwaltungshoheit
1. Was ist kommunale Selbstverwaltung
- innerhalb der Gemeindegrenze kann die Kommune eigenes Recht
erlassen und durchsetzen (Satzungen/ Verordnungen)
- oft auch als Satzungsautonomie bezeichnet
2. Rechtliche Grundlagen
Art.28 GG
Garantie des Selbstverwaltungsrechtes in Absatz 2:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in
eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im
Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der
Gesetze das Recht der Selbstverwaltung[...]"
2. Rechtliche Grundlagen
- Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 GG
und den Landesverfassungen
- Institutionelle Garantie der Gemeinden
- Möglichkeit der Kommunalverfassungsbeschwerde
(nach Art. 93 I Nr.4b GG und §§ 13 Nr. 8a, 91 BVerfGG)
- Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung in den
Gemeindeordnungen
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
Hauptverantwortung der Länder für:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Rechtschutz
- Bildungswesen
Kommunen:
- Innere Verwaltung
- Allgemeine Staatsaufgaben
- Soziales
- Gesundheitswesen
- Wirtschaftsförderung
- Verkehr und öffentliche Einrichtungen
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.1. Zuständigkeit von Gemeinden und Landkreisen:
Gemeinde
- Universalitätsprinzip
- Durch Gesetz können der Gemeinde
A) Aufgaben entzogen werden
B) Aufgaben des Staates übertragen
Landkreise
- Träger der öffentlichen Aufgaben, die
A)
von überörtlicher Bedeutung sind
B)
deren zweckmäßige Erfüllung Finanzkraft der
betroffenen Gemeinde übersteigt
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.2. Aufgabenbereiche von Kommunen:
1.Übertragener Wirkungsbereich: „Auftragsangelegenheiten“
-Vgl. Art. 83ff GG
-Erfüllung staatlicher Aufgaben nach Weisung als untere
Verwaltungsinstanz
- Keine Handlungsspielräume
- Beispiele:
Melderecht
Bauaufsichtsrecht
Ausländerangelegenheiten
Zivilschutz
Ordnungsrecht
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.2. Aufgabenbereiche von Kommunen:
2.Eigener Wirkungsbereich: „Selbstverwaltungsangelegenheiten“
-vgl. Art. 28 GG
-Ergeben sich aus den Interessen / Bedürfnissen der Kommune
- Uneingeschränkte Aufgabenfindung
-Nur an Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften gebunden
- Unterscheidung nach freiwilligen und Pflichtaufgaben möglich
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.3. Wandel der staatlichen Verwaltung
„Früher lebte man IM Staat, heute lebt man VOM Staat“
Früher:
Heute:
Ruhe und Ordnung, Schutz der Bürger
vorrangige Aufgaben der Verwaltung: Versorgung, soziale Sicherun
Mögliche Einteilung der Kommunalaufgaben in:
- Versorgungsaufgaben
(Planungsaufgaben)
- Fördernde Aufgaben
(Leistungsaufgaben)
- Schutz- und Ordnungsaufgaben (Ordungsaufgaben)
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.4. Entwicklung einzelner Bereiche der Kommunalpolitik
1. Bauleitplanung
Allgemeines
-
Vorbereitung und Leitung von baulicher und sonstiger Nutzung der
Grundstücke in der Gemeinde
- Wird zweistufig in amtlichen Verfahren vollzogen
(Flächennutzungsplan- Bebauungsplan- Bauvorhaben)
- Gemeinden unterliegen:
- Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden
- Normenkontrolle der Justiz
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
Veränderung des zu bewältigenden Aufgabenspektrums:
 Nachkriegsjahre
 Stadt- und Dorferweiterungen
 Ordnung, Erneuerung bebauter Gebiete
 Mehr ökologische Orientierung
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
Bedeutung:
HOHER politischer Stellenwert:
räumliche und städtebauliche Planung eines der
wichtigsten Handlungsfelder der kommunalen
Selbstverwaltung
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
2. Kommunale Sozialpolitik:
- In den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen
 anhaltende, hohe Arbeitslosigkeit + demographische Herausforderungen =
- steigende Kosten für immer mehr ältere Menschen)
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
Definition kommunale Sozialpolitik:
Alle Maßnahmen auf örtlicher Ebene, die zur Sicherung der
wirtschaftlichen und sozialen Situation von Personen dienen, die nicht
selbst für sich sorgen können. (dazu zählen nicht nur Leistungen, die der
Verbesserung der individuellen Lebenssituation dienen, sondern auch
Maßnahmen, die Ungleichgewichte in der Versorgung mit öffentlichen
Gütern abschwächen.) Träger dieser Leistungen sind die Kommunen. Die
Kommunen haben das Recht alle Angelegenheiten unter Einhaltung von
Bundes- und Landesgesetzen nach eigenem Ermessen zu regeln
(Subsidiaritätsprinzip!)
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
Pflichtleistungen der Kommunen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe bzw. Hartz-IV)
- Hilfe bei besonderen Lebenslagen ( gesetzliche Versicherungen)
- Bereitstellung von Einrichtungen der Sozialhilfe (Krankenhausversorgung)
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.Kommunale Kulturpolitik- „Kultur für alle“ und „Kultur von allen“
Aufgaben kommunaler Kulturpolitik:
- Trägerschaft ständiger Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Kulturarbeit durch Kulturämter selbst
- Subventionierung der kulturellen Arbeit von Vereinen und Verbänden
- Schwierigkeit der Balance zwischen begleitender Förderung
Ziele:
- Verwaltung kultureller Angelegenheiten
- Wissenschat und Forschung
- Heimatpflege
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
 Weniger stark durch Bundesrecht dominiert als andere Politikbereiche
 Keine General- oder Grundsatzkompetenz des Bundes in Sachen Kultur
 Kulturpolitik ist in der BRD in erster Linie Kommunalpolitik
3. Aufgaben der kommunalen
Selbstverwaltung
3.4. Kommunale Umweltpolitik
- Häufig wechselnde Interessenschwerpunkte
- Fragen des kommunalen Umweltschutzes werden seltener problematisiert,
wohl (auch für Medien) zu unspektakulär
Problembereiche:
- Unterschiede zwischen Staat und Land
- Trinkwasserversorgung, Entsorgung von Altwasser
- Müllabfuhr
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
4.1. Finanzknappheit:
- Kommunen stehen unter ständiger Finanznot
- Situation hat sich teilweise verbessert, vor allem in den neuen
Bundesländern aber immer noch hohe Schulden
- Auch im Westen gibt es stellenweise noch große Unterschiede
zwischen den Städten, vor allem Großstädte kämpfen mit Schulden
(Beispielsweise München: 2,1 Milliarden, Frankfurt am Main 1,9
Milliarden)
- Kassenkredite und Cross-Boarder-Leasinggeschäfte werden zur
Vertuschung genutzt, Realverschuldung daher oft höher als offiziell
ausgewiesen
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
- Gemeindefinanzreform soll Situation verbessern, bleibt aber bislang nur
Kosmetik
- Ausweg scheint nur weiteres eisernes Sparen, politische Gestaltungsräume
leider naturgemäß darunter
- Auswirkung auf kommunale Selbstverwaltung: weniger Geld bedeutet weniger
Spielraum, freiwillige Leistungen werden zurückgefahren
- Kommunen werden außerdem gern übergangen bei finanzproblematischen
Entscheidungen von Bund und Ländern
- Auswirkungen auf Kommunen als Keimzelle der Demokratie: Da Kommunen
durch die Geldnot immer weniger Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten
bleiben, wird Politik in der niedrigsten Ebene regelrecht durch Länder- und
Bundespolitik sabotiert
- Direktdemokratische Möglichkeiten, die nur kommunal zur Verfügung stehen,
wirken diesem Effekt entgegen, können aber nur bei guter finanzieller Situation
Wirkung erzielen
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
4.2.Ressourcenschonung
als Grund für die Abkehr vom Ideal der „demokratischen Keimzelle:“
- Zusammenlegung von insbesondere kleinen Kommunen schont
Verwaltungsressourcen, da Ressourcen wie Personal, Infrastruktur, etc effizienter
genutzt werden können.
- Kommunale Aufgaben und Vorhaben wie Müllbeseitigung, Wasserversorgung,
Abwasserentsorgung, kulturelle Einrichtungen, öffentliche Bäder, öffentliche Bau- und
Siedlungsweise, etc können effizienter (und auch umweltschonender) geplant,
finanziert und betrieben werden
Probleme dabei: Tendenz zur Zentralisierung, d.h. weniger Eigenbestimmung und
Eigengestaltung; längere Wege für die Bürger zu öffentlichen Einrichtungen
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
4.3. Verrechtlichung:
Einschränkung des Handlungsraums durch:
- Gesetze
- Verordnungen,
- Erlasse etc.
Folge von Bürokratisierung
Resultat der Verlagerung politischer Entscheidungen auf die Rechtsebene
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
Probleme der Verrechtlichung :
- Verschiebung von Kompetenzen der Legislative hin zur Judikative
- Lähmung politischer Initiative auf allen Ebenen, da Gestaltungsanreiz fehlt
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
Probleme auf kommunaler Ebene:
- Einzelne Bürger in Entscheidungsfindung immer weniger eingebunden
- Weniger Handlungsfreiheit für Kommunen
- Regionale Probleme durch Verrechtlichung kaum lösbar
- Direktdemokratisch legitimierte Organe verlieren an Bedeutung gegenüber
Gerichten
- Interesse an Politik und Demokratie schwindet durch fehlende Beteiligung
und Ohnmachtsgefühl des Staatsbürgers
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
4.4. Übertragung von Problemen von Bund und Ländern
auf die Kommunen
• zweigliedriger Bundesstaat (Bund – Länder) mit einem
dreigliedrigen Verwaltungsaufbau (Bund – Länder – Kommunen)
– Kommunen verfassungsorganisatorisch Bestandteil der Länder
• Jedoch oftmals direkte Aufgabenübertragung vom Bund an die
Kommunen
– Bsp.: § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, Übertragung Träger der
Grundsicherung für Arbeitssuchende
1) Träger der Leistungen nach diesem Buch sind:
1. die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), soweit Nummer 2 nichts Anderes
bestimmt,
2. die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a, §§ 22 und 23
Abs. 3, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind (kommunale
Träger)
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
• Nettomehrausgaben für die Kommunen
– 2003: 940 Mio. €
– 2004: 1,7 Mrd. €
– 2005: 2,4 Mrd. €
• Bestehenden Aufgabenträgerbestimmungen können wegen
Fristablaufs mit Kommunalverfassungsbeschwerden nicht mehr
angegriffen werden
• Ausgleichszahlungen an die Länder durch den Bund aufgrund der
finanziellen Mehrbelastung
• Dies führte zur Änderung des Art. 84 GG
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
Artikel 84 GG:
(1) Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit
aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das
Verwaltungsverfahren. Wenn Bundesgesetze etwas anderes
bestimmen, können die Länder davon abweichende Regelungen
treffen. […] Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und
Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.
•
•
Aufgabenübertragungsverbot nach Abs. 1 Satz 7
Strittig, was alles unter Aufgabenübertragung zu verstehen ist
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
Föderalismusreform I
•
Kommunen dürfen per Bundesgesetz keine direkten Aufgaben
vom Bund mehr übertragen bekommen
•
Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Ländern gestärkt
•
Aufgaben, die nach alter Verfassungsrechtslage zustande
gekommen sind, gelten nach Art. 125a GG fort, können jedoch
durch Landesrecht ersetzt werden
•
Frage nach der Verfassungsmäßigkeit früherer
Aufgabenübertragungen
•
Vereinbarkeit von Art. 84 Abs. 1 Satz 7 und Art. 125a?
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
Positiv:
•
•
Unternehmenssteuerreform 2008
–
Stabile Gewerbesteuereinnahmen durch Verbreitung der
Bemessungsgrundlagen
Ausbau der Kinderbetreuung durch Bund
–
Ziel: bis 2014 750.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter
3 Jahren
–
Bund beteiligt sich mit 4 Mrd. €
Fazit:
•
Kommunen haben durch Förderalismusreform I an Schutz vor
Übertragung finanzieller Belastungen durch den Bund gewonnen
•
Unmittelbare Zuweisung von Bundesmitteln an Kommunen im Zuge der
Förderalismusreform II jedoch neuer „goldener Zügel“
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
4.5. Übertragung von Parteipolitischen Positionen auf die
Kommunen:
- Die Kommunen haben keine Möglichkeit der realen
Partizipation mehr
- Die politischen Programme werden von oben runter gegeben
und gehen nicht mehr auf die expliziten lokalen
Problemsituationen ein
- Geld wird schon im Bundes- und Länderhaushalt verplant,
welches von den Kommunen nicht mehr gezielt eingesetzt
werden kann
- Projekte wie die „Soziale Stadt“ könnten von den Kommunen
nicht mehr realisiert werden, da eine Problemdiagnostik nur
auf lokaler Ebene durchgeführt werden kann
4. Abkehr von einer „Keimzelle
Der Demokratie“?
- Die politische Partizipation der Kommunen und vor allem der
Bürger würde unter einer zentralisierten Politik leiden. Dazu
gehören:
1. Bürgerbeteiligung
2. Kinder- und Jugendlichen Beteiligung
3. Jugendräte
4. Ehrenamtliches Engagement
- Ausnutzen der Kommunen für gezielten Wahlkampf auf
Länder- und Bundesebene
Fragen?
Herunterladen