Intervention (1)

Werbung
Interventionen
- Kurzfassung -
Diese Datei ist demnächst downloadbar von
unserer Website
http://reinhardmeyers.unimuenster.de/aktuelles.html
 Dort finden Sie auch weitere Materialien zu
unseren Seminaren zu den Internationalen
Beziehungen und zur Friedens- und
Konfliktforschung
Definition
Die Intervention (lat. intervenire =
dazwischentreten, sich einschalten) bezeichnet
das Eingreifen einer bis dahin unbeteiligten
Partei in eine (Konflikt-)Situation zumeist mit
dem Ziel, diesen zu bearbeiten (conflict
management), zu lösen (conflict resolution)
oder in eine bestimmte Richtung zu lenken
bzw. zu einem bestimmten (politischen) Zweck
zu instrumentalisieren.
Definition (2)
• Mit einem bestimmten Maß an Druck
ausgeübte Einflussnahme auf einen Staat –
bis hin zum direkten Eingriff in dessen innere
und äußere Angelegenheiten – durch einen
anderen Staat
• mit dem Zweck der Durchsetzung eigener –
politischer, ökonomischer, gesellschaftlicher, humanitärer usw. – Ziele
Klassisches Mittel der Aussenpolitik der
Mächte
Definition (3)
• Humanitäre Intervention:
(zumeist militärische) Massnahme, die von
einem Staat oder einer Gruppe von Staaten
mit oder ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats der UN auf dem Territorium eines
anderen Staates ohne dessen Ersuchen
durchgeführt wird, um Menschen beliebiger
Staatsangehörigkeit vor massenhaften und
gravierenden Menschenrechtsverletzungen
oder den Auswirkungen herbeigeführter oder
geduldeter humanitärer Notlagen zu
schützen
Intervention - Problemlage
Ein höchst diffiziles und komplexes Thema – nicht erst
seit der Operation Enduring Freedom…
Originäre Problemstellung seit 1945
• Gewaltverbot Art. 2(4) UNO-Charta, komplettiert
durch Verbot der Einmischung in die inneren
Angelegenheiten Art.2(7) – schon vorher durch
Briand-Kellog-Pakt (1929) Verbot des Angriffskrieges
• Exklusive Zuständigkeit des Sicherheitsrats bei
Bedrohung oder Bruch des Friedens & bei
Beschluss über Maßnahmen zur Wahrung oder
Wiederherstellung des Weltfriedens u. d. internat.
Sicherheit
• Anlass: Bedrohung des zwischenstaatlichen
Friedens; Ziel: Absicherung des Gewaltverbots in
den internationalen Beziehungen, nicht aber im
innerstaatlichen Bereich
Interventionsverbot : Ost-West-Problem
• Gewaltverbot aus Art. 2(4) UNO-Charta
gekoppelt mit
• Interventionsverbot aus Art 2(7) UNOCharta
• Notwendige Randbedingung eines auf
gesicherte gegenseitige nukleare Zweitschlagsbefähigung gestützten internationalen (Abschreckungs-)Systems
Veränderungen der Problemlage
• Seit Ende des OWK und Entwicklung eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Neuinterpretation der
Friedensbedrohung durch systematische Verstöße
gegen Grundwerte der Staatengemeinschaft
• Entwicklung des Völkerstrafrechts & seiner
Tatbestände des Völkermordes und der Verbrechen
gegen die Menschlichkeit
• Entwicklung vom zwischenstaatlichen Frieden des
Art. 39 zum geordneten Zusammenleben der Völker
& Staaten mit Durchsetzung der Menschenrechte,
Sicherung der Demokratie, Kampf gegen brutale
Unterdrückung durch verbrecherische Gewaltregime
• Interpretationsdifferenzen zwischen (westlichen)
Großmächten & kleineren Drittweltstaaten
Eckpunkt der Entwicklung
Entschliessung UN-Weltgipfel, Sept. 2005:
„ Each individual State has the responsibility
to protect its populations from genocide, war
crimes, ethnic cleansing and crimes against
humanity. This responsibility entails the
prevention of such crimes, including their
incitement, through appropriate and necessary means. We accept that responsibility
and will act in accordance with it…“
R2P auf dem Weg ins
Völker(gewohnheits)recht ??
Intervention: Gründe für die extensive
Diskussion
•
•
•
•
•
Diskussion um weak – failing – failed states [Staatsversagen
insbes. in der Dritten Welt]
ethnonational motivierte (Bürger-)Kriege von (Ex-) Jugoslawien bis
Ruanda
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus insbes. nach
11.09.2001
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs nach Ende des Ost-WestKonflikts durch Einbezug von Umwelt-, Frauen-, Menschenrechts- und internat. Solidaritätsfragen zu einem erweiterten
Sicherheitsbegriff (sogen. securitization)
Entwicklung vom Interventionsverbot [Art. 2 Abs. 3,4,7 UN-Ch.]
zum Interventionsgebot - vgl. Report of the International
Commission on Intervention and State Sovereignty ICISS
Responsibility to Protect, Dez. 2001
http://www.iciss.ca/report-en.asp R2P
sowie Report of the High-level Panel on Threats, Challenges and
Change, United Nations 2004: A more secure world: Our shared
responsibility
http://www.responsibilitytoprotect.org/index.php/publications
International Coalition for the Responsibilty to Protect ICRtoP
Intervention: Diskussionskontext Agenda für den Frieden 1992.
Friedensdiplomatie, Friedenssicherung, Friedenskonsolidierung
unter Betonung des Präventionsgedankens
Nachhaltiger Friede
• Gewaltfreiheit
• Selbsterhaltung
• Innere/Äussere Legitimation
• Konstruktive Konflikttransformation
Mediation,
Verhandlung,
Schlichtung,
• politische Demokratisierung
 Änderung des moralischpolitischen Klimas
• Wirtschaftl. Wiederaufbau
• Wiederherstellung des
Rechtsstaats
 Verheilung der Wunden der
Vergangenheit
• Erziehung und Ausbildung,
Gesundheitswesen/-vorsorge
Ökologisches Gleichgewicht
 Versöhnung der Werte
Streitbegleitung
Versöhnung
PRÄVENTION
 Engagement für die Zukunft
 Entwicklung eines WirGefühls und multipler
Loyalitäten
Wiederaufbau
Versöhnung
(Reconstruction)
(Reconciliation)
Friedensschaffung (Peace Building)
Sicherheit
Rüstungskontrolle
Abrüstung
Friedenswahrung
(robustes)
Peace Keeping
Bewertung: unterschiedliche
theoretische Perspektiven
Legitime Interventionsgründe
Realismus
Polit.Zweckmässigkeit,
Nationales
Interesse
Rationalismus
Internationale
Legalität
(Grotius ff)
Idealismus
Responsibility
to protect
Doktrin des
gerechten
Krieges
Literaturtips
• Herfried Münkler/Karsten Malowitz (Hrsg.):
Humanitäre Intervention. Ein Instrument
außenpolitischer Konfliktbearbeitung.
Wiesbaden: VS-Verlag 2008
• Alex J. Bellamy: Responsibility to Protect.
The Global Effort to End Mass Atrocities.
Cambridge: Polity Press repr. 2010
• Gareth Evans: From Humanitarian Intervention to the Responsibility to Protect, in:
Wisconsin International Law Journal Vol.24
No.3 (2006), pp 703 - 722
und zum Schluss…
Herunterladen