Der Schutz des Eigentums

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Der Schutz des Eigentums
Informationsveranstaltung
der SVP des Kantons Zürich vom 27. Juni 2007
Claudio Zanetti, Parteisekretär
Was ist Eigentum?
Rechtsgrundlagen
• Art. 26 BV (Eigentumsgarantie)
1 Das Eigentum ist gewährleistet.
2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer
Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.
• Art. 641 ZGB (Inhalt des Eigentums)
1 Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken
der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben
verfügen.
2 Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält,
herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung
abzuwehren.
Definition der Lehre
Das subjektive Recht „Eigentum“ ist das
vollkommenste und umfassendste dingliche
Recht. Es ist das Recht an einer Sache, welches
dem Berechtigten (Eigentümer) alle Befugnisse
darüber zuweist, die nicht durch Rechtsordnung
oder Rechtsgeschäft ausgenommen werden.
Heinz Rey, Grundlagen des Sachenrechts
Schranken des Eigentumsrechts
• Durch Rechtsgeschäft (Vertrag)
z.B: Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Vor- oder
Rückkaufsrecht usw.
• Gesetzlich
Durch öffentliches oder privates Recht, z.B:
Nachbarschaftsrecht, Verwaltungsrecht,
Steuerrecht usw.
Was ist Besitz?
Besitz bedeutet die tatsächliche
Gewalt über eine Sache (z.B. Der
Mieter ist Besitzer, aber nicht
Eigentümer.)
Wie wird man
Eigentümer?
Eigentum kann entstehen aus...
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Vertrag / Besitzübertragung
Grundbucheintrag
Schatzfund
Eine herrenlose Sache (oder Tier) wird dadurch zu
Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem
Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz
nimmt.
• Zuführung, Verarbeitung; Vermischung, Ersitzung
Geschichtliche
Entwicklung
Wegmarken des Eigentums I
• Kein Eigentumsbegriff in archaischen Gesellschaften.
• Sklaven durften keinen persönlichen Besitz haben, sie
waren selbst Eigentum ihres Herren. Die Sklaverei
setzte sich bis ins 19. Jahrhundert fort.
• Im Mittelalter besassen Klerus und Adel einen
Großteil der Ländereien, als Lehnsherren konnten sie
wiederum Abgaben von ihren Belehnten fordern.
• 1086 führte Wilhelm der Eroberer das wahrscheinlich
erste Grundbuch für England ein. Unabhängig davon
führten die mittelalterlichen deutschen Städte
Stadtbücher, Vorläufer der heutigen Grundbücher.
Wegmarken des Eigentums II
• Im 19. Jahrhundert begründete der Liberalismus das
Eigentum mit dem Naturrecht.
• Karl Marx beschrieb in seinem Werk „Das Kapital“
das private Eigentum an Produktionsmitteln aus
sozioökonomischer Perspektive.
• Zu Beginn des 21. Jahrhunderts bekommen neue
Eigentumsformen wie geistiges Eigentum und
Patente auf geistiges Eigentum immer grössere
Relevanz.
John Locke (1632-1704)
• englischer Philosoph
• beeinflusste die Unabhängigkeitserklärung sowie die Verfassung der USA,
die Verfassung des revolutionären Frankreichs und
über diesen Weg die meisten Verfassungen liberaler
Staaten massgeblich.
• In seinem Werk Two Treatises of Government
argumentiert Locke, dass eine Regierung nur legitim
ist, wenn sie die Zustimmung der Regierten besitzt
und die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum
beschützt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind,
haben die Untertanen ein Recht zur Rebellion.
Zitate
Eigentum ist Diebstahl.
Pierre Joseph Proudhon
„Die Stunde des kapitalistischen
Privateigentums schlägt. Die
Enteigner werden enteignet.“
Karl Marx
„Was den Kommunismus auszeichnet ist
nicht die Abschaffung des Eigentums
überhaupt, sondern die Abschaffung des
bürgerlichen Eigentums.“
Friedrich Engels
Aus dem Eigentumsrechte, das jeder
Mensch an seiner Arbeit hat, leitet sich
alles andere Eigentum her, und dieses
Recht ist das heiligste und unverletzlichste
aller Rechte.
Adam Smith
„Eigentum: eine der Grundlagen der
Gesellschaft. Geheiligter als die Religion.“
Gustave Flaubert
Eine starke Triebkraft der wirtschaftlichen
Leistung ist das Streben nach Eigentum. Es
ist darum ein bedeutsames politisches Ziel,
möglichst vielen Menschen die Eigentumsbildung in eigener freier Verfügung zu
ermöglichen.
Erhard, Ludwig
„Durch die Überwindung des Kapitalismus
wollen wir die Vorherrschaft der Ökonomie
über den Menschen aufbrechen. Unser Ziel
ist die Entwicklung der Wirtschaft zum
Wohle aller.“
Aus dem Parteiprogramm der SP Schweiz
Eigentum bedeutet, über seine legitim erworbenen
materiellen und ideellen Güter frei verfügen zu
können. Ohne verfassungsmässig garantiertes
Eigentum ist weder das Selbstbestimmungsrecht des
Einzelnen noch eine freie, wohlhabende und
glückliche Gesellschaft möglich. Die Gewährung des
Eigentums ist Voraussetzung jeder erfolgreichen
Wirtschaftsordnung. [...] Ohne geschütztes Eigentum
herrscht Verantwortungslosigkeit, Willkür und
Massenarmut.
Aus dem Parteiprogramm der SVP des Kantons Zürich 2007-2011
Welche Gefahren
bedrohen das
Eigentum?
Gefahren für das Eigentum
• wachsender Einfluss des Staates durch
öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen
• steigende Steuern
• Beschränkung der Privatautonomie
• Drittwirkung von Grund- und Freiheitsrechten
• „Tiere sind keine Sachen“
• Rechtsprechung
• moralisierende Medien
Konkret?
Aktuelle Beispiele für die Gefährdung von Eigentum
(Vorstösse und Vorlagen von der Traktandenliste des Zürcher Kantonsrats)
• Mehr Fairplay für Lehrstellensuchende: Schluss mit früher Lehrlingsselektion
• Einführung einer massvollen Kleiderregelung (Dress-Code) in der Volksschule
• Unterstützung von Handy-Verboten an geleiteten Volksschulen durch die
Bildungsdirektion
• Eigenmietwertbesteuerung von Zweitwohnungen zu 100 Prozent
• Zuständigkeit für die Festsetzung des kantonalen Richtplans
• Transparenz in der Pauschalbesteuerung
• Ergänzung Gastgewerbegesetz
• «Besenbeizen»
• Totalrevision Verkehrsabgabengesetz
• Massnahmen z. Förderung v. Bioethanol und and. erneuerbaren Treibstoffen
• Sicherstellung der Saatgutversorgung für die gentechnikfreie Landwirtschaft
• Massnahmen gegen Lichtemissionen
• Ausnützungsbonus für Neubauten mit Minergie-Standard
• usw.
Was bedeutet das?
Es braucht mehr SVP!
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