Der Schutz des Eigentums Informationsveranstaltung der SVP des Kantons Zürich vom 27. Juni 2007 Claudio Zanetti, Parteisekretär Was ist Eigentum? Rechtsgrundlagen • Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) 1 Das Eigentum ist gewährleistet. 2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt. • Art. 641 ZGB (Inhalt des Eigentums) 1 Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen. 2 Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren. Definition der Lehre Das subjektive Recht „Eigentum“ ist das vollkommenste und umfassendste dingliche Recht. Es ist das Recht an einer Sache, welches dem Berechtigten (Eigentümer) alle Befugnisse darüber zuweist, die nicht durch Rechtsordnung oder Rechtsgeschäft ausgenommen werden. Heinz Rey, Grundlagen des Sachenrechts Schranken des Eigentumsrechts • Durch Rechtsgeschäft (Vertrag) z.B: Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Vor- oder Rückkaufsrecht usw. • Gesetzlich Durch öffentliches oder privates Recht, z.B: Nachbarschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht usw. Was ist Besitz? Besitz bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Sache (z.B. Der Mieter ist Besitzer, aber nicht Eigentümer.) Wie wird man Eigentümer? Eigentum kann entstehen aus... • • • • Vertrag / Besitzübertragung Grundbucheintrag Schatzfund Eine herrenlose Sache (oder Tier) wird dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt. • Zuführung, Verarbeitung; Vermischung, Ersitzung Geschichtliche Entwicklung Wegmarken des Eigentums I • Kein Eigentumsbegriff in archaischen Gesellschaften. • Sklaven durften keinen persönlichen Besitz haben, sie waren selbst Eigentum ihres Herren. Die Sklaverei setzte sich bis ins 19. Jahrhundert fort. • Im Mittelalter besassen Klerus und Adel einen Großteil der Ländereien, als Lehnsherren konnten sie wiederum Abgaben von ihren Belehnten fordern. • 1086 führte Wilhelm der Eroberer das wahrscheinlich erste Grundbuch für England ein. Unabhängig davon führten die mittelalterlichen deutschen Städte Stadtbücher, Vorläufer der heutigen Grundbücher. Wegmarken des Eigentums II • Im 19. Jahrhundert begründete der Liberalismus das Eigentum mit dem Naturrecht. • Karl Marx beschrieb in seinem Werk „Das Kapital“ das private Eigentum an Produktionsmitteln aus sozioökonomischer Perspektive. • Zu Beginn des 21. Jahrhunderts bekommen neue Eigentumsformen wie geistiges Eigentum und Patente auf geistiges Eigentum immer grössere Relevanz. John Locke (1632-1704) • englischer Philosoph • beeinflusste die Unabhängigkeitserklärung sowie die Verfassung der USA, die Verfassung des revolutionären Frankreichs und über diesen Weg die meisten Verfassungen liberaler Staaten massgeblich. • In seinem Werk Two Treatises of Government argumentiert Locke, dass eine Regierung nur legitim ist, wenn sie die Zustimmung der Regierten besitzt und die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum beschützt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, haben die Untertanen ein Recht zur Rebellion. Zitate Eigentum ist Diebstahl. Pierre Joseph Proudhon „Die Stunde des kapitalistischen Privateigentums schlägt. Die Enteigner werden enteignet.“ Karl Marx „Was den Kommunismus auszeichnet ist nicht die Abschaffung des Eigentums überhaupt, sondern die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums.“ Friedrich Engels Aus dem Eigentumsrechte, das jeder Mensch an seiner Arbeit hat, leitet sich alles andere Eigentum her, und dieses Recht ist das heiligste und unverletzlichste aller Rechte. Adam Smith „Eigentum: eine der Grundlagen der Gesellschaft. Geheiligter als die Religion.“ Gustave Flaubert Eine starke Triebkraft der wirtschaftlichen Leistung ist das Streben nach Eigentum. Es ist darum ein bedeutsames politisches Ziel, möglichst vielen Menschen die Eigentumsbildung in eigener freier Verfügung zu ermöglichen. Erhard, Ludwig „Durch die Überwindung des Kapitalismus wollen wir die Vorherrschaft der Ökonomie über den Menschen aufbrechen. Unser Ziel ist die Entwicklung der Wirtschaft zum Wohle aller.“ Aus dem Parteiprogramm der SP Schweiz Eigentum bedeutet, über seine legitim erworbenen materiellen und ideellen Güter frei verfügen zu können. Ohne verfassungsmässig garantiertes Eigentum ist weder das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen noch eine freie, wohlhabende und glückliche Gesellschaft möglich. Die Gewährung des Eigentums ist Voraussetzung jeder erfolgreichen Wirtschaftsordnung. [...] Ohne geschütztes Eigentum herrscht Verantwortungslosigkeit, Willkür und Massenarmut. Aus dem Parteiprogramm der SVP des Kantons Zürich 2007-2011 Welche Gefahren bedrohen das Eigentum? Gefahren für das Eigentum • wachsender Einfluss des Staates durch öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen • steigende Steuern • Beschränkung der Privatautonomie • Drittwirkung von Grund- und Freiheitsrechten • „Tiere sind keine Sachen“ • Rechtsprechung • moralisierende Medien Konkret? Aktuelle Beispiele für die Gefährdung von Eigentum (Vorstösse und Vorlagen von der Traktandenliste des Zürcher Kantonsrats) • Mehr Fairplay für Lehrstellensuchende: Schluss mit früher Lehrlingsselektion • Einführung einer massvollen Kleiderregelung (Dress-Code) in der Volksschule • Unterstützung von Handy-Verboten an geleiteten Volksschulen durch die Bildungsdirektion • Eigenmietwertbesteuerung von Zweitwohnungen zu 100 Prozent • Zuständigkeit für die Festsetzung des kantonalen Richtplans • Transparenz in der Pauschalbesteuerung • Ergänzung Gastgewerbegesetz • «Besenbeizen» • Totalrevision Verkehrsabgabengesetz • Massnahmen z. Förderung v. Bioethanol und and. erneuerbaren Treibstoffen • Sicherstellung der Saatgutversorgung für die gentechnikfreie Landwirtschaft • Massnahmen gegen Lichtemissionen • Ausnützungsbonus für Neubauten mit Minergie-Standard • usw. Was bedeutet das? Es braucht mehr SVP!