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Neuere und neueste
Geschichte der
Rechtswissenschaft
Die historische Rechtsschule
Inhalt
1. Rezeption
2. Savigny – Biografie
3. Zum Text: „Grundgedanken der
historischen Rechtsschule“
1. Rezeption
Römisches Recht in Mitteleuropa
- nie ganz „verschwunden“, z.B. Volksrechte
- Pavia - Institutionen
- Kirche: „ecclesia vivit lege romano”
= subsidiäre Geltung
- unbekannt: Digesten; wiederentdeckt in Pisa, 12. Jh.
1. Rezeption
Theoretische Rezeption - Mittelalterliche Universitäten
-
Gründung mit päpstlichem Privileg
zumeist unter kirchlichem Einfluss, 12. Jh.
Bologna, Paris, Oxford
Bedeutung / Entdeckung der Wissenschaften
Verweltlichung - heraus aus den Klöstern
1. Rezeption
Theoretische Rezeption - Mittelalterliche Universitäten
-
Studium: zuerst „artes liberales“, dann Jura
Artes liberales - freie Künste
Trivium: Rhetorik, Grammatik, Logik
Quadrivium: Arithmetik, Geometrie, Musik,
Astronomie
Kaiserliche leges und päpstliche decretalen
Corpus iuris als „Ergänzung“ der ‚Rhetorik‘
Fund von ca. 100.000 Kontroversen / Lösungen
Glossatoren, Postglossatoren
2. Savigny - Biografie
Friedrich Carl von Savigny
(21. 2. 1779 – 25. 10. 1861)
2. Savigny - Biografie
-
geb. 21. 2. 1779 in Frankfurt/Main
Tod der Eltern 1791 und 1792
er wächst bei einem Vormund auf
1795 – 1799 Studium der Rechte in Marburg
1800 Promotion
1803 Veröffentlichung von „Das Recht des
Besitzes“
2. Savigny - Biografie
-
-
1804 Heirat mit Kunigunde von Brentano
1808 ord. Prof. für Römisches Privatrecht in
Landshut
1810 ord. Prof. in Berlin
1812/13 Nachfolger von Fichte als Rektor
1814 „Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung
und Rechtswissenschaft“
→ Kodifikationsstreit mit Thibaut
2. Savigny - Biografie
-
-
-
-
1814 „Grundgedanken der historischen
Rechtsschule“
1835 Beginn mit seinem Hauptwerk „System des
heutigen Römischen Rechts“
1842 Staats- und Justizminister in Preußen
März 1848 Rücktritt zusammen mit den anderen
Ministern
Savigny verstarb am 25. 10. 1861
3. Zum Text
Friedrich Carl von Savigny:
„Grundgedanken der historischen Rechtsschule“
- Kampfschrift von 1814
- Zeitgeist: gegen Demokratie
- Restauration - Historismus – Romantik
(antirational)
Text:
1. Analyse der Herkunft des Rechts
2. Programm der historischen Rechtsschule
3. Zum Text
1. Savignys Analyse zur Entstehung des Rechts:
- organisch (Herder, Romantik, Schelling)
- stillwirkende Kräfte im Volk
- Gewohnheitsrecht
3. Zum Text
S. 320:
„Wo wir zuerst urkundliche Geschichte finden, hat das
bürgerliche Recht schon einen bestimmten Charakter,
dem Volk eigentümlich, so wie seine Sprache, Sitte,
Verfassung. Ja, diese Erscheinungen haben kein
abgesondertes Dasein, es sind nur einzelne Kräfte und
Tätigkeiten des einen Volkes, in der Natur untrennbar
verbunden, und nur unsrer Betrachtung als besondere
Eigenschaften erscheinend. Was sie zu einem Ganzen
verknüpft, ist die gemeinsame Überzeugung des
Volkes, das gleiche Gefühl innerer Notwendigkeit,
welches allen Gedanken an zufällige und willkürliche
Entstehung ausschließt.“
3. Zum Text
- Text S. 322: „dieser organische Zusammenhang
des Rechts mit dem Wesen und Charakter des
Volkes bewährt sich auch im Fortgang der Zeiten“
- Text S. 322: „Das Recht wächst (…) mit dem
Volke fort, bildet sich aus diesem und stirbt
endlich ab, so wie das Volk seine
Eigentümlichkeit verliert.“
3. Zum Text
Text S. 330 f., 333 f.: Gegensatz zwischen
geschichtlicher und ungeschichtlicher Schule:
a) geschichtlich: „der Stoff des Rechts sei
durch die gesamte Vergangenheit der Nation
gegeben, (…) aus dem innersten Wesen der
Nation selbst und ihrer Geschichte“
b) ungeschichtlich: „Recht werde in jedem
Augenblick durch die mit der
gesetzgebenden Gewalt versehenen
Personen mit Willkür hervorgebracht, ganz
unabhängig von dem Gesetze der
vorhergehenden Zeit“
3. Zum Text
S. 323 unten:
„Die Summe dieser Ansicht also ist es, daß alles
Recht auf diese Weise entsteht, welche der
herrschende, nicht ganz passende, Sprachgebrauch als G e w o h n h e i t s r e c h t
bezeichnet, d. h. daß es erst durch Sitte und
Volksglaube, dann durch Jurisprudenz erzeugt
wird, überall also durch innere, stillwirkende
Kräfte, nicht durch die Willkür eines
Gesetzgebers.“
3. Zum Text
- Savigny: „Recht entwickelt sich durch
stillwirkende Kräfte“, „nicht durch die Willkür
eines Gesetzgebers“
= politischer Anachronismus
3. Zum Text
2. Forderung an die Rechtswissenschaft:
- Historische Arbeit
- Abschichtung des ‚Abgestorbenen‘
- Herausarbeitung dessen, was sich als ‚sinnvoll‘
(gerecht, wirtschaftlich adäquat) erwiesen hat
- gegebenen Stoff durchschauen, „verjüngen, und
frisch zu erhalten“ (Text S. 333)
- Prinzipien, die immer galten, sollen
herausgearbeitet werden
- Konfliktfälle können nur gelöst werden, wenn
man sich der Geschichte bewusst ist
3. Zum Text
Spezialistendogma:
- Recht lebte vorher im Bewusstsein des Volkes,
nun sollen sich die Juristen dessen annehmen
- Volk wird nun in dieser Funktion von den Juristen
repräsentiert
3. Zum Text
3. Politische Konsequenzen von Savignys Ansicht:
- Rechtsbildung nicht durch ‚das Volk‘ / Parlament
- Juristen bilden fort und kontrollieren
- Marx: Man kann nicht auf der Quelle des Stromes
fahren
- pers. Savigny = Minister Friedrich Wilhelm IV.
3. Zum Text
4. Savigny – Was fehlt?
- soziale Frage
- Kinder- und Frauenarbeit
- Weberaufstände
- Regelungen der Wirtschaft
- Politische Polizei; Repression
- sozialistische Bewegung
3. Zum Text
5. Weitere Entwicklung: Aufspaltung der
historischen Rechtsschule
1. Romanistischer Zweig
- Corpus iuris: römisches Recht im MA
- Geschichte
- System (röm. R) Savigny 1840 ff.
2. Germanistischer Zweig
- Eichhorn ( 1854)
- Brüder Grimm (J.G.  1863)
- Geschichte des germanischen + m.a. deutschen
Rechts
- Dt. Privatrecht - System des Dt. Privatrechts
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