Dr Péter Darák Ph.D

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Dr Péter Darák Ph.D
Die
12.Juni 2008. München
Richterethikkommission
Ungarns
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Die Kodifikation des ethischen
Kodex
Gemeinsamer Ausschuss von
Richtervereinen
 Formulierung an Sitzungen
 Annahme durch das Präsidium des
Richtervereins
 Die Wahl der Mitglieder der Komission von
allen Richtervereinen

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Der Kodex

Ziele des Ethischen Kodexes (Kapitel I.):
– ein Instrument der Selbstregelung
– ethische Prinzipien, Verhaltensregel
12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Inhalt des Kodexes I.

Erwünschtes Verhalten bei der Ausübung
des richterlichen Berufs (Kapitel II.)
– ausschließlich der Verfassung, und den
Gesetzen unterworfen (Abschnitt 1.)
– frei von allen anderen inneren oder äußeren
Einflüssen (Abschnitt 2.)
– nicht von der öffentlichen Meinung oder der
Kritik der Medien, bzw. Vorurteile eines Teils
der öffentlichen Meinung oder der Medien
beeinflußt (Abschnitt 3.)
12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Inhalt des Kodexes II.
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unparteiisch (Abschnitt 4.)
höflich (Abschnitt 5.)
bewahrt die ruhige Athmosphäre der
Verhandlung
fleißig (Abschnitt 5.)
vermeidet die seelenlose, mechanische
Arbeitserledigung (Abschnitt 6.)
zielgerichtet, schnell und effektiv (Abschnitt 6.)
erweitert ständig seine Kenntnisse (Abschnitt 7.)
12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Inhalt des Kodexes III.
Für die authentische Unterrichtung der
öffentlichen Meinung gibt der Richter
seinen Kollegen, der für diese
Unterrichtung verantwortlich ist, jede Hilfe
(Abschnitt 8.)
 kritisiert nicht die Entscheidungen seiner
Kollegen (Abschnitt 9.)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Inhalt des Kodexes IV.
Die aus Fällen erlangten Informationen
bringt der Richter nicht zur Kenntnis von
Unbefugten (Abschnitt 10.)
 Verhältnis zu seinen aktiven und
pensionierten Richterkollegen, und auch
zu anderen gerichtlichen Arbeitern,
Anwälten usw. (Abschnitt 11.)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Verhalten im Privat – und
öffentlichen Leben (Kapitel III.)
bedachtes, tadelloses Verhalten (Abschnitt
12.)
 vermeidet das Extreme (Abschnitt 12.)
 nimmt in solchen Unternehmen und in
nonprofiten Organisationen nicht Teil …
(Abschnitt 13.)
 verweist nicht auf seinen richterlichen
Beruf (Abschnitt 13.)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Verhalten im Privat – und
öffentlichen Leben II.
gestaltet seine freundschaftliche, private
Kontakte und das Verbringen seiner Freizeit auf
einer Weise (Abschnitt 14.)
 keine politische Tätigkeit … (Abschnitt 15.- 16.)
 kann keine Kontakte pflegen zu einer
Organisation, einer ständigen oder
gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel oder
Tätigkeit rechtswidrig, oder diskriminativ ist
(Abschnitt 17.)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Vorgehensweise (Abschnitt 18-19.)
Der aus Richtern bestehende Richterliche
– Ethische Landesrat entscheidet darüber,
ob ein konkretes Verhalten unethisch
sei (Niemand wird persönlich „verurteilt”,
betroffen.)
 Die Revision des Kodexes ist im Jahre
2007 fällig. (Noch im Laufen - keine
grundlegende neue Gedanken)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Die Satzung des Rates
Jeder Richter kann einen Antrag stellen
 Nach der Satzung kann der Rat von der
Entscheidung nicht absehen, es gibt eine
Entscheidungspflicht!

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
STELLUNGNAHMEN I.
(Beschlüsse)
den Ausschluß des vorgehenden Richters
beantragen (3/2006 – Abschnitt 12)
 die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt
ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und eine
Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4)
 Garagen planen lassen, deren Lage und Größe
dem Beschluß der Hauptversammlung der
Wohnungseigentümer nicht entspricht
 Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
STELLUNGNAHMEN II.
seine Verbundenheit für die politische Partei bzw. deren
Präsidenten erklären (6/2006 – Abschnitt 15)
 in einem Prozess vorgehen, wo der Anwalt die
Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des
Richters zusammen führt. (1/2007 – Abschnitt 4)
 vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …rechtswidrige
richterliche Entscheidung…(2/2007 – Abschnitt 8.,9.,11.)
 sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall zu
verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift nicht
einverstanden sei, denn diese nur seine Arbeit vermährt.
(3/2007 – Abschnitt 4)

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
STELLUNGNAHMEN III.
einen offenen Brief unterzeichnen, der politische
Argumente beinhaltet und führenden staatlichen
Politiker kritisiert (4/2007 – Abschnitt 15)
 beim Verlesen der Klage Feststellungen machen,
die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen
lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.)
 bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das
gegen ihn eingeleitet wurde, sich erst in der
Berufung auf seine Immunität berufen (1/2008 –
Abschnitt 12)
 die persönliche Meinung und Wertvorstellungen
in der Begründung einer Entscheidung äußern
12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.)

Konklusionen I.

Betroffene Gebiete des Kodexes:
– Politische Äusserungen
– Einmischung in das Gerichtsprozess als
private Person oder Jurist
– Verhalten als Richter
 Voreingenommenheit
 Missbrauch von Immunität
 Kritische Äusserung
– Rechtswidriges Verhalten im Privatleben
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Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Konklusionen II.

Top 3 Vorschriften:
– Unparteilichkeit (Abschnitt 4)
– Würde (Abschnitt 12)
– Verbot der politischen Tätigkeit (Abschnitt 15)
12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Konklusionen III.
(Meine private Meinung)
Das Problem der Anonimität – Klatsch am
Gericht
 Identifikation durch die Medien
 Die Grenze der Ethik soll die Unabhängigkeit im
verfassungsrechtlichen Sinn sein! – So dürfte
man die Begründung eines Urteiles nicht aus
einen ethischen Gesichtspunkt prüfen!
 Ethisches Verfahren darf nicht mit
Disziplinarverfahren verbunden werden!

12.Juni 2008. München
Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Konklusionen IV.
(Meine private Meinung)

Ich würde die Errichtung einer
Richterethikkommission für Deutschland
dann vorschlagen, wenn
– alle Verbände damit einverstanden sind,
– Erst ein engbegrenztes Kodex und eine
zurückhaltende Praxis als Ziel gesetzt wird
– Echt gute/kluge Kollegen als Mitglied
gefunden werden
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Der kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
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