Wir stiften Wissen Kurzporträt der VolkswagenStiftung www.volkswagenstiftung.de VolkswagenStiftung Geschichte Stiftungszweck Basisdaten Förderung Begutachtung Geschichte Geschichte der VolkswagenStiftung Gemeinnützige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Hannover Stifter: Bundesrepublik Deutschland und Land Niedersachsen Stiftungsurkunde und Satzung im Mai 1961 Aufnahme der Tätigkeit im Februar 1962 keine Unternehmensstiftung Stiftungszweck Satzung § 2: Stiftungszweck „Die Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre“ Basisdaten Basisdaten 2004 Stiftungskapital 2,4 Milliarden Euro Bewilligungsvolumen 91,2 Millionen Euro - Allgemeine Fördermittel 49,2 Millionen Euro - Niedersächsisches Vorab 42,0 Millionen Euro Von 1962 bis 2004: > 3,1 Milliarden Euro für fast 28.000 geförderte Projekte Förderung nach Wissenschaftsbereichen 2004 Bewilligungssumme (ohne Niedersächsisches Vorab) Fachgebietskombinationen Naturwissenschaften und Mathematik Ingenieurwissenschaften 2 Mio. Biowissenschaften und Medizin 12,7 Mio. 11,6 Mio. 21,9 Mio. Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Impulse für die Wissenschaft Förderinitiativen der VolkswagenStiftung - Strukturelle Förderung - Internationale Förderung - Thematische Impulse - Gesellschaftliche Herausforderungen Offen - für Außergewöhnliches Förderinitiativen Förderinitiativen zu struktur- und personenbezogener Förderung Lichtenberg-Professuren Pro Geisteswissenschaften Hochschule der Zukunft Symposien und Sommerschulen Internationale Förderung Förderinitiativen: Internationale Förderung Dokumentation bedrohter Sprachen Zwischen Europa und Orient – Mittelasien/Kaukasus im Fokus der Wissenschaft Wissen für morgen – kooperative Forschungsvorhaben im subsaharischen Afrika Einheit in der Vielfalt? Grundlagen und Voraussetzungen eines erweiterten Europas Förderinitiativen Förderinitiativen Thematische Impulse Evolutionsbiologie Zusammenspiel von molekularen Konformationen und biologischer Funktion Innovative Methoden zur Herstellung funktionaler Oberflächen Neue konzeptionelle Ansätze zur Modellierung und Simulation komplexer Systeme Förderinitiativen Förderinitiativen Gesellschaftliche und kulturelle Herausforderungen Innovationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft Zukunftsfragen der Gesellschaft - Analyse, Beratung und Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis Schlüsselthemen der Geisteswissenschaften – Programm zur Förderung fächerübergreifender und internationaler Zusammenarbeit ´Begutachtung Begutachtung I ■ strenges peer review System ■ international (ca. 40%) ■ kein fester Gutachterstamm, keine gewählten Gutachter ■ Abstimmung auf die jeweiligen (fachwissenschaftlichen, inhaltlichen, instrumentellen) Erfordernisse ■ nicht: Kollegen aus derselben wiss. Einrichtung, aus derselben Forschungsorganisation, schwebender Antrag, Kürzlich erfolgte Ablehnung, Hinweise auf eine positive oder negative Voreingenommenheit, Begutachtung Begutachtung II Idealtypisch zwei Verfahren: ■ Einzelgutachten, gezielt zum jeweiligen Antrag ausgewählt ■ Gutachterkommissionen ■ aber auch: Kombination der Verfahren, Präsentationen der Antragsteller die Stiftung richtet sich auch in der Frage der Verfahren nach den jeweiligen Erfordernissen der Initiative Parallelanträge ■ in der Regel nicht zulässig, um doppelte Begutachtung zu vermeiden ■ Symposien/Sommerschulen: Fördermittel anderer Einrichtungen willkommen, die nicht begutachten (Landesmittel, Industrie, Vereine etc.) Mittel für Ausgabepositionen, die die Stiftung nicht übernimmt ■ personenbezogene Förderung: parallele Antragstellung zulässig Kriterien allen Förderinitiativen und Begutachtungsverfahren übergreifend: ■ wissenschaftliche Qualität, Originalität und Aktualität ■ Beitrag des Vorhabens zur wissenschaftlichen Entwicklung ■ persönliche Qualifikation der beteiligten Personen ■ Kostenkalkulation Spezifika der einzelnen Initiativen, z.B.: ■ Bewertung des integrativen Ansatzes, Bedeutung der Kooperation ■ Bedeutung für die Region, Netzwerkbildung, Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern ■ wissenschaftliches Umfeld, Lehrkonzept, soziale Kompetenz Transparenz ■ Anonymität zugunsten vorbehaltloser, von persönlicher Rücksichtnahme nicht eingeschränkter Voten ■ Hinweise aus der Begutachtung zur Durchführung des Vorhabens, zu Methoden, Beschaffungen etc. ■ Auszüge aus den Gutachten insbesondere zu abgelehnten Anträgen in der Regel nicht schriftlich (Wahrung der Anonymität, Vermeidung von unnötigem Schriftwechsel) ■ auf Nachfrage aber jederzeit mündliche Übermittlung der Ablehnungsgründe