Bestandsverzeichnisführung

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Cross Compliance Bestimmungen
für Rinderhalter –
Rinderkennzeichnung
Checkliste
3.1.3 Rinderkennzeichnung
Vers. 2011/01
Meldungen
Jede Bestandsveränderung
ist
innerhalb von 7 Tagen
an die zentrale Rinderdatenbank der AMA zu melden
Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste
Werktag
Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste
Werktag!
Letzer Tag (7. Tag) wäre der 19.12.2010 – da dieser ein Sonntag ist – so ist
der 20.12.2010 der letzte Tag.
27.06.2008/Folie 2
Bestandsverzeichnisführung
Online-BV
Ausdruck nicht erforderlich
Vorortkontrolle hat aktuellen
Ausdruck mit
Papierform
EDV-Verzeichnisse (Firmen, Eigenbau) aktueller
Ausdruck bei VOK, Pflichtfelder müssen erfüllt werden
Bestandsverzeichnisführung
• Viehverkehrsscheine / Lieferscheine
• Rechnungen
• TKV-Belege
• Schlachtprotokolle
• Beschaubelege bei Hausschlachtungen
• Belege, aus denen der Vor- und Nachbesitzer hervorgeht
• Verlustanzeigen, Diebstahlsanzeigen, usw.
• Vor- und Nachbesitzer scheinen im Online-BV nicht auf
Bestandsverzeichnisführung
Eintragung von Ereignissen
innerhalb von 7 Tagen
Aufbewahrungsfrist des Bestandesverzeichnis
4 Jahre
(ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung)
Bestandsverzeichnisführung
Folgende Pflichtfelder müssen vollständig vorhanden sein:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Ohrmarkennummer des Tieres (Tiere aus Drittstaaten auch
ursprüngliche Kennzeichnung)
Ohrmarkennummer der Mutter (für alle Tiere am Geburtsbetrieb
ab Geburtsdatum 1.1.2007)
Geburtsdatum
Geschlecht
Rasse
Zu- bzw. Abgangsdatum
Schlacht- bzw. Verendungsdatum
Vor- und Nachbesitzer (Ausnahme BV-Online)
Aktueller Standort des Tieres (wenn nicht am Heimbetrieb/
Heimstall, zB Zinsweide, Alm,…)
Bestandesverzeichnis
Pflichtfelder vollständig
Eintragung im Papier-BV nur mit Kugelschreiber
Kennzeichnung
•
Innerhalb von 7 Tagen mit 2 Ohrmarken
Ausnahme: Tiere in Freilandhaltung innerhalb von 20 Tagen
!!! AMA-Meldung und Eintragungsfrist ins BV 7 Tage !!!
•
Mit inländischen Ohrmarken/Ohrmarken aus anderen EU-Staaten
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
•
Tiere aus Drittstaaten müssen unter Aufsicht des Amtstierarztes mit
speziellen Ohrmarken umgekennzeichnet werden
Kennzeichnung
Bei Verlust einer Ohrmarke ist diese
Nummer unverzüglich nachzubestellen.
(Internet – www.eama.at, schriftlich oder
per Telefon in der AMA oder in den
Tierkennzeichnungsmeldestellen (BBK)
Cross Compliance Kontrolle
Im Rahmen der CC-Kontrollen werden folgende Anforderungen geprüft:
•
ordnungsgemäße Kennzeichnung mittels der von der AMA
ausgegebenen Ohrmarkenpaare innerhalb von sieben Tagen
•
korrekte und zeitgerechte Meldung an die Rinderdatenbank (innerhalb
von sieben Tagen ist jede Geburt bzw. jede Verbringung zu melden).
•
Neu ist ab 2010 jede Verbringung zwischen Haupt- und Teilbetrieb zu
melden, wenn diese sich nicht in einer Gemeinde befinden korrekte
Führung und Aufbewahrung des Bestandsverzeichnisses.
•
Im Bestandsverzeichnis sind alle Veränderungen innerhalb von sieben
Tagen zu vermerken.
•
Ebenso ist bei Alpung von Tieren ein entsprechender Vermerk bzgl.
Zeitraum und Ort zu tätigen.
•
Das Bestandsverzeichnis ist vier Jahre aufzubewahren und kann online
über das AMA-Rindernet oder in Papierform nach AMA-Vorlage geführt
werden.
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