Cross Compliance Bestimmungen für Rinderhalter – Rinderkennzeichnung Checkliste 3.1.3 Rinderkennzeichnung Vers. 2011/01 Meldungen Jede Bestandsveränderung ist innerhalb von 7 Tagen an die zentrale Rinderdatenbank der AMA zu melden Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste Werktag Fällt der 7. Tag an einen Wochenend- oder Feiertag – so zählt der nächste Werktag! Letzer Tag (7. Tag) wäre der 19.12.2010 – da dieser ein Sonntag ist – so ist der 20.12.2010 der letzte Tag. 27.06.2008/Folie 2 Bestandsverzeichnisführung Online-BV Ausdruck nicht erforderlich Vorortkontrolle hat aktuellen Ausdruck mit Papierform EDV-Verzeichnisse (Firmen, Eigenbau) aktueller Ausdruck bei VOK, Pflichtfelder müssen erfüllt werden Bestandsverzeichnisführung • Viehverkehrsscheine / Lieferscheine • Rechnungen • TKV-Belege • Schlachtprotokolle • Beschaubelege bei Hausschlachtungen • Belege, aus denen der Vor- und Nachbesitzer hervorgeht • Verlustanzeigen, Diebstahlsanzeigen, usw. • Vor- und Nachbesitzer scheinen im Online-BV nicht auf Bestandsverzeichnisführung Eintragung von Ereignissen innerhalb von 7 Tagen Aufbewahrungsfrist des Bestandesverzeichnis 4 Jahre (ab Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung) Bestandsverzeichnisführung Folgende Pflichtfelder müssen vollständig vorhanden sein: • • • • • • • • • Ohrmarkennummer des Tieres (Tiere aus Drittstaaten auch ursprüngliche Kennzeichnung) Ohrmarkennummer der Mutter (für alle Tiere am Geburtsbetrieb ab Geburtsdatum 1.1.2007) Geburtsdatum Geschlecht Rasse Zu- bzw. Abgangsdatum Schlacht- bzw. Verendungsdatum Vor- und Nachbesitzer (Ausnahme BV-Online) Aktueller Standort des Tieres (wenn nicht am Heimbetrieb/ Heimstall, zB Zinsweide, Alm,…) Bestandesverzeichnis Pflichtfelder vollständig Eintragung im Papier-BV nur mit Kugelschreiber Kennzeichnung • Innerhalb von 7 Tagen mit 2 Ohrmarken Ausnahme: Tiere in Freilandhaltung innerhalb von 20 Tagen !!! AMA-Meldung und Eintragungsfrist ins BV 7 Tage !!! • Mit inländischen Ohrmarken/Ohrmarken aus anderen EU-Staaten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften • Tiere aus Drittstaaten müssen unter Aufsicht des Amtstierarztes mit speziellen Ohrmarken umgekennzeichnet werden Kennzeichnung Bei Verlust einer Ohrmarke ist diese Nummer unverzüglich nachzubestellen. (Internet – www.eama.at, schriftlich oder per Telefon in der AMA oder in den Tierkennzeichnungsmeldestellen (BBK) Cross Compliance Kontrolle Im Rahmen der CC-Kontrollen werden folgende Anforderungen geprüft: • ordnungsgemäße Kennzeichnung mittels der von der AMA ausgegebenen Ohrmarkenpaare innerhalb von sieben Tagen • korrekte und zeitgerechte Meldung an die Rinderdatenbank (innerhalb von sieben Tagen ist jede Geburt bzw. jede Verbringung zu melden). • Neu ist ab 2010 jede Verbringung zwischen Haupt- und Teilbetrieb zu melden, wenn diese sich nicht in einer Gemeinde befinden korrekte Führung und Aufbewahrung des Bestandsverzeichnisses. • Im Bestandsverzeichnis sind alle Veränderungen innerhalb von sieben Tagen zu vermerken. • Ebenso ist bei Alpung von Tieren ein entsprechender Vermerk bzgl. Zeitraum und Ort zu tätigen. • Das Bestandsverzeichnis ist vier Jahre aufzubewahren und kann online über das AMA-Rindernet oder in Papierform nach AMA-Vorlage geführt werden.