Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen Neuwied mit TD Trier Hinweise zum Prüfungsgeschehen Übersicht Ausbildungsgespräch an den Schulen Dienstliche Beurteilung an den Ausbildungsschulen ( bis spätestens 08.07.2015) Zielsetzung und Struktur der Prüfung Terminübersicht/ Errechnung der Gesamtnote Hinweise zum Prüfungsplan Zur Durchführung und Beurteilung der praktischen und mündlichen Prüfungen Organisation eines Prüfungstages Verbleibende Termine Aufgabenbereiche der mit der schulischen Ausbildung beauftragten schulischen Person In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter wirken Seminar- und Fachleiter, Leiter der Ausbildungsschulen sowie Mentoren und Fachlehrer zusammen. Besondere Bezugspersonen an der Schule sind die mir der schulischen Ausbildung beauftragten Personen und Schulleiter, die den Lehramtsanwärter zur Schulpraxis hinführen. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, an Realschulen +, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an Förderschulen in der derzeit gültigen Fassung. Aufgabenbereiche der mit der Ausbildung beauftragten schulischen Person als mit der Ausbildung an der Schule beauftragte Person wird diese von der Leiterin oder dem Leiter im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/ dem Seminarleiter bestellt (§12, Abs. 2) soll sich durch Unterrichtsmitschau über den Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters informieren und ihn beraten (§ 12, Abs. 5); wirkt bei der Themenwahl für den Prüfungsunterricht mit (§ 19, Abs. 3) Die Klassen oder Lerngruppen für die praktische Prüfung bestimmt die Seminarleiterin oder der Seminarleiter im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule. Die praktische Prüfung findet in der Regel in den durch Ausbildungsunterricht bekannten Klassen oder Lerngruppen statt. Aufgabenbereiche der mit der Ausbildung an den Schulen beauftragten Person • nimmt an den Unterrichtsversuchen des Lehramtsanwärters teil (§ 13, Abs. 3(4); wirkt am Ende der Ausbildungszeit bei der Erstellung der Beurteilung des Lehramtsanwärters durch die Leiterin/ den Leiter der Ausbildungsschule mit (§ 14, Abs. 1); wird in der Regel als Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt (§ 16, Abs. 1); er berät über die Ergebnisse der Lehrproben und der mündlichen Teilprüfungen mit (§ 20, Abs. 5); Termine (Stand Mai 2015) 6. Juli 15 - Mitteilung an das LPA über Zulassung zur Prüfung gem. § Abs. 17 (1) 15. Juli 15 - Zulassung zur Prüfung durch LPA § 17, (2) 15. Juli 15 - Festsetzung der Vornote durch den Seminarleiter und Eröffnung der Beurteilungen gem. § 14 Abs. 3 und 4 Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungen: 7.-11. Sept. 15 - vorgezogenen BS-Prüfungen mit mündlicher Prüfung im FSP ( Präsentationsprüfung) 12. Okt. – 27. Nov. 15 – Prüfungszeitraum für praktischen Prüfungen in Verbindung mit der verbleibenden mündl. Prüfung in einem Förderschwerpunkt Zulassung zur Prüfung LVO § 17 Vorlage einer Liste der zur Zulassung anstehenden Anwärterinnen und Anwärter, Empfehlung ggfls. um Verschiebung: §17 (2) Über die Zulassung entscheidet das Landesprüfungsamt. Wird die Zulassung zur Prüfung versagt, so bestimmt das LPA, nach welcher Frist frühestens von der Seminarleitung die erneute Zulassung zur Prüfung empfohlen werden kann. Die Frist soll mindestens drei und höchstens sechs Monate beantragen. Die Entscheidungen gemäß Satz 1 und 2 werden schriftlich mitgeteilt. Beurteilung und Vornote LVO § 14 (1) Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die Fachleiterinnen oder die Fachleiter für die jeweiligen Fächer und die Seminarleiterin oder der Seminarleiter sowie die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule im Benehmen mit der Person, die mit der Ausbildung an der Schule beauftragt ist, zu dem vom Studienseminar festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der Anwärterin oder des Anwärters. (2) die Beurteilungen sollen über die Eignung für das jeweilige Lehramt, insbesondere über den Erwerb von Kompetenzen in den beruflichen Aufgabenfeldern der Curricularen Struktur gemäß Anlage 1 sowie über das dienstliche Verhalten Auskunft geben. Die Beurteilungen schließen jeweils mit einem Notenvorschlag ab. Zielsetzung und Struktur der Zweiten Staatsprüfung Gemäß § 15 (1) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen zuerkannt werden kann. Die Ausbildung im Lehramt an Förderschulen ist gemäß §9 der Ausbildung weit gefasst und schließt auch Erteilung von Unterricht und Fördermaßnahmen an Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, mit ein. Die Zweite Staatsprüfung besteht gem. §1 aus einem praktischen (§ 19) und einem mündlichen Teil (§ 20) . Sie ist eine Langzeitprüfung (Vornote, Präsentation) und eine Feststellprüfung (Prüfungsunterricht, mündliche Prüfung) Hinweise zum Prüfungsplan Entscheidung über die Anbindung des Unterrichtsfaches an den FSP ( mdl. + prakt. Prüfung) Entscheidung über die Anbindung der Präsentationsprüfung an den FSP ( Ort!) Abfrage von Verhinderungsdaten der Schulen etc. Anfrage bei potenziellen Prüfungsvorsitzenden Kleine Korrekturen (Mentoren, Anfangszeiten des Unterrichts) Genehmigung durch das MBWWK erforderlich Strukturen des Ausbildungsverlaufs und der Zweiten Staatsprüfung § 14 Beurteilung und Vornote •je FSP, BS, Ausbildungsschule eine Beurteilung mit Notenvorschlag sowie Eröffnung •FDE Kompetenzorientierte Beurteilung ohne Note •Seminarleiter setzt die Vornote auf der Grundlage der Beurteilungen fest § 19 Praktische Prüfung je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern § 20 Mündliche Prüfung 1 Teilprüfung mit Präsentation eines fachbezogenen Vorhabens oder Förderplans ( erst 10 Min. Präsentation, danach 20 Min. Prüfungsgespräch) • 1 Teilprüfung in Erziehung und Unterricht im anderen FSP • 1 Teilprüfung BS • jede Teilprüfung 30 Minuten § 22 Gesamtergebnis • Vornote 4-fach • Lehrproben je 1,5-fach • Mündliche Prüfungen je 1-fach Notenskala Sehr gut: 13 / 14 / 15 Punkte Gut: 10 / 11 / 12 Punkte Befriedigend: 7 / 8 / 9 Punkte Ausreichend: 4 / 5 / 6 Punkte Mangelhaft: 1 / 2 / 3 Punkte Ungenügend: 0 Punkte Präsentationsprüfung Informationen, Hilfsfragen s. Seminarhomepage Abstimmung mit der Fachleiterin/ dem Fachleiter über Themenvorschlag ( § 20 , Abs. 3); (Formular wird von der Anwärterin/ dem Anwärter im Sekretariat abgegeben) Vorlage bei der Seminarleitung zu dem vor ihr festgelegten Termin am 17.06. 2015 (§ 20, Abs. 3) → Formular BSCW - Server Eröffnung 20 Werktage vor der Prüfung Zur Durchführung und Beurteilung der praktischen Prüfungen Je ein Prüfungsunterricht in jedem Förderschwerpunkt Vom MBWWK berufene Prüfungsausschüsse Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse Teilnahme dienstlich interessierter Personen (Schulleiterinnen und Schulleiter der Ausbildungsschulen, neue Fachleiter) Themenabsprache zu festgelegten Terminen Themenbekanntgabe (am 5. Werktag bzw. am 10. Werktag vor der Prüfung bei Prüfungsunterricht am selben Tage) Vorlage der schriftlichen Unterrichtentwürfe am Vormittag des letzten Werktags vor der Prüfung in fünffacher Form ! (§19, Abs. 5) Themenabsprachen zur praktischen Prüfung Termine für die Themenabsprachen : Am 16.09.15 ab 14:30 Uhr oder am Rande von Seminarveranstaltungen oder der Präsentationsprüfung Unterlagen für die Themenabsprache (Lehrbericht, Lehr- oder Arbeitsplan, Arbeitsmaterialien) Ablauf der Themenabsprache – 2 Akzentuierungen einer Rahmenthematik – Festlegung nicht in Anwesenheit des / der FöLAA Themenabsprache bei kooperativer Ausbildung Eröffnung der Themen: 10/11 Arbeitstage vorher – durch die Schulleitung der Ausbildungsschulen ( Rückmeldung durch FÖLAA bei Nichterhalt, Eröffnung dann durch Seminar) – Ggfs. durch das Seminar (in den Ferien) Beurteilung des Prüfungsunterrichts Basiert auf den Kriterien des Orientierungsrahmens Schulqualität – Wirkungs- und Kompetenzorientierung, Konsolidierung und Lernerfolgssicherung → Intentionalität – Klarheit und Strukturierung → Didaktische Gültigkeit – Angemessene Methodenvariation → Methodische Plausibilität – Motivierung, Aktivierung, Umgang mit Heterogenität, Differenzierung → Situations- und Adressatenorientierung – Klassenmanagement, Schülerorientierung, Lernförderliches Unterrichtsklima → Pädagogische Situation Zur Durchführung und Beurteilung der mündlichen Prüfungen Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse Struktur der Prüfung (Wahlthema, fachlicher Schwerpunkt, Überblick) Bekanntgabe der Wahlthemen ( Formular) Zur Auswahl der Prüfungsinhalte ( Themen/ Inhalte der Seminararbeit), im FSP ein Thema aus Basaler Fachdidaktik) Zur Gestaltung der mündlichen Prüfung Leitaspekte der Beurteilung – – – – Grundlegende Orientierung Eigene Stellungnahme Handlungsfeldbezug Exemplarische Konkretisierung Durchführung kooperativer Prüfungen (Anbindung im FSP in praktischer und mündlicher Prüfung) Prüfung in den Religionslehren - Einladung von Kirchenvertretern, beratende Funktion Organisation des Prüfungstages Einzelprüfungen Vorgezogene Prüfungen Beispiel Beispiel – bei Einsatz an zwei voneinander entfernten Ausbildungsschulen – Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung Doppelprüfungen Beispiel Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung Zusammensetzung der Gesamtnote Vornote (vierfach gewichtet) 40% (Schule, BS, FSP 1 und FSP 2) ________________________________ Prüfungsunterricht (einfach gewichtet) zusammen 30% Mündliche Prüfung 30% (BS, FSP 1, FSP 2) Einsicht in Gutachten erst nach Abschluss der gesamten Prüfung möglich Hinweise und Informationen zur letzten Ausbildungsphase • Mehrarbeit Mögliche Beteiligung an sonderpädagogischen Gutachten/ Gutachtenportal Mögliche Beteiligung an Formen der Leistungsbeurteilung und –bewertung/ Förderplänen Zusätzliche Ausbildungsangebote im Studienseminar Informationen für Quereinsteiger erfolgt gesondert Ausblick auf den kommenden Ausbildungskurs Ausbildung an SchwerpunktschulenErfahrungen mit Einsatz in inklusiven Settings, Ausweitungen Lehr-Werkstatt: Gemeinsame Angebote für Mentoren und LAA Austausch über Erfahrungen mit Praktika an den Ausbildungsschulen