Hinweise zum Prüfungsgeschehen

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Staatliches Studienseminar
für das Lehramt an Förderschulen
Neuwied mit TD Trier
Hinweise zum Prüfungsgeschehen
Übersicht
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Ausbildungsgespräch an den Schulen
Dienstliche Beurteilung an den Ausbildungsschulen ( bis
spätestens 08.07.2015)
Zielsetzung und Struktur der Prüfung
Terminübersicht/ Errechnung der Gesamtnote
Hinweise zum Prüfungsplan
Zur Durchführung und Beurteilung
der praktischen und mündlichen Prüfungen
Organisation eines Prüfungstages
Verbleibende Termine
Aufgabenbereiche der mit der schulischen
Ausbildung beauftragten schulischen
Person
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In der schulpraktischen Ausbildung der Lehramtsanwärter
wirken Seminar- und Fachleiter, Leiter der
Ausbildungsschulen sowie Mentoren und Fachlehrer
zusammen.
 Besondere Bezugspersonen an der Schule sind die mir der
schulischen Ausbildung beauftragten Personen und
Schulleiter, die den Lehramtsanwärter zur Schulpraxis
hinführen.
 Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Landesverordnung
über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das
Lehramt an Grundschulen, an Realschulen +, an
Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und an
Förderschulen in der derzeit gültigen Fassung.
Aufgabenbereiche der mit der
Ausbildung beauftragten schulischen
Person

als mit der Ausbildung an der Schule beauftragte
Person wird diese von der Leiterin oder dem
Leiter im Einvernehmen mit der Seminarleiterin/
dem Seminarleiter bestellt (§12, Abs. 2)
 soll sich durch Unterrichtsmitschau über den
Ausbildungsstand des Lehramtsanwärters
informieren und ihn beraten (§ 12, Abs. 5);
 wirkt bei der Themenwahl für den
Prüfungsunterricht mit (§ 19, Abs. 3) Die Klassen oder
Lerngruppen für die praktische Prüfung bestimmt die Seminarleiterin
oder der Seminarleiter im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem
Leiter der Ausbildungsschule. Die praktische Prüfung findet in der
Regel in den durch Ausbildungsunterricht bekannten Klassen oder
Lerngruppen statt.
Aufgabenbereiche der mit der
Ausbildung an den Schulen
beauftragten Person
•
nimmt an den Unterrichtsversuchen des Lehramtsanwärters
teil (§ 13, Abs. 3(4);

wirkt am Ende der Ausbildungszeit bei der Erstellung der
Beurteilung des Lehramtsanwärters durch die Leiterin/ den
Leiter der Ausbildungsschule mit (§ 14, Abs. 1);

wird in der Regel als Mitglied des Prüfungsausschusses
bestellt (§ 16, Abs. 1); er berät über die Ergebnisse der
Lehrproben und der mündlichen Teilprüfungen mit (§ 20,
Abs. 5);
Termine (Stand Mai 2015)
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6. Juli 15 - Mitteilung an das LPA über Zulassung zur Prüfung
gem. § Abs. 17 (1)
15. Juli 15 - Zulassung zur Prüfung durch LPA § 17, (2)
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15. Juli 15 - Festsetzung der Vornote durch den Seminarleiter und
Eröffnung der Beurteilungen gem. § 14 Abs. 3 und 4
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Durchführung der praktischen und mündlichen Prüfungen:
7.-11. Sept. 15 - vorgezogenen BS-Prüfungen mit mündlicher
Prüfung im FSP ( Präsentationsprüfung)
12. Okt. – 27. Nov. 15 – Prüfungszeitraum für praktischen
Prüfungen in Verbindung mit der verbleibenden mündl.
Prüfung in einem Förderschwerpunkt
Zulassung zur Prüfung
LVO § 17
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Vorlage einer Liste der zur Zulassung anstehenden
Anwärterinnen und Anwärter,
Empfehlung ggfls. um Verschiebung:
§17 (2) Über die Zulassung entscheidet das
Landesprüfungsamt. Wird die Zulassung zur Prüfung
versagt, so bestimmt das LPA, nach welcher Frist
frühestens von der Seminarleitung die erneute Zulassung
zur Prüfung empfohlen werden kann. Die Frist soll
mindestens drei und höchstens sechs Monate beantragen.
Die Entscheidungen gemäß Satz 1 und 2 werden schriftlich
mitgeteilt.
Beurteilung und Vornote
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LVO § 14 (1) Am Ende der Ausbildungszeit erstellen die
Fachleiterinnen oder die Fachleiter für die jeweiligen
Fächer und die Seminarleiterin oder der Seminarleiter
sowie die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsschule
im Benehmen mit der Person, die mit der Ausbildung an
der Schule beauftragt ist, zu dem vom Studienseminar
festgesetzten Zeitpunkt jeweils eine Beurteilung der
Anwärterin oder des Anwärters.
(2) die Beurteilungen sollen über die Eignung für das
jeweilige Lehramt, insbesondere über den Erwerb von
Kompetenzen in den beruflichen Aufgabenfeldern der
Curricularen Struktur gemäß Anlage 1 sowie über das
dienstliche Verhalten Auskunft geben. Die Beurteilungen
schließen jeweils mit einem Notenvorschlag ab.
Zielsetzung und Struktur der
Zweiten Staatsprüfung
Gemäß § 15 (1) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das Lehramt
an Förderschulen zuerkannt werden kann.
 Die Ausbildung im Lehramt an Förderschulen ist gemäß
§9 der Ausbildung weit gefasst und schließt auch Erteilung
von Unterricht und Fördermaßnahmen an
Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten
ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, mit ein.
 Die Zweite Staatsprüfung besteht gem. §1 aus einem
praktischen (§ 19) und einem mündlichen Teil (§ 20) .
 Sie ist eine Langzeitprüfung (Vornote, Präsentation) und
eine Feststellprüfung (Prüfungsunterricht, mündliche
Prüfung)
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Hinweise zum Prüfungsplan
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Entscheidung über die Anbindung des
Unterrichtsfaches an den FSP ( mdl. + prakt.
Prüfung)
Entscheidung über die Anbindung der
Präsentationsprüfung an den FSP ( Ort!)
Abfrage von Verhinderungsdaten der Schulen
etc.
Anfrage bei potenziellen Prüfungsvorsitzenden
Kleine Korrekturen (Mentoren, Anfangszeiten
des Unterrichts)
Genehmigung durch das MBWWK erforderlich
Strukturen des Ausbildungsverlaufs
und der Zweiten Staatsprüfung
§ 14
Beurteilung und Vornote
•je FSP, BS, Ausbildungsschule eine Beurteilung mit Notenvorschlag
sowie Eröffnung
•FDE Kompetenzorientierte Beurteilung ohne Note
•Seminarleiter setzt die Vornote auf der Grundlage der Beurteilungen fest
§ 19
Praktische Prüfung
je ein Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern
§ 20
Mündliche Prüfung
1 Teilprüfung mit Präsentation eines fachbezogenen Vorhabens oder Förderplans
( erst 10 Min. Präsentation, danach 20 Min. Prüfungsgespräch)
• 1 Teilprüfung in Erziehung und Unterricht im anderen FSP
• 1 Teilprüfung BS
• jede Teilprüfung 30 Minuten
§ 22
Gesamtergebnis
• Vornote 4-fach
• Lehrproben je 1,5-fach
• Mündliche Prüfungen je 1-fach
Notenskala
Sehr gut:
13 / 14 / 15 Punkte
Gut:
10 / 11 / 12 Punkte
Befriedigend: 7 / 8 / 9 Punkte
Ausreichend: 4 / 5 / 6 Punkte
Mangelhaft: 1 / 2 / 3 Punkte
Ungenügend:
0
Punkte
Präsentationsprüfung
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Informationen, Hilfsfragen s. Seminarhomepage
 Abstimmung mit der Fachleiterin/ dem Fachleiter
über Themenvorschlag ( § 20 , Abs. 3); (Formular
wird von der Anwärterin/ dem Anwärter im
Sekretariat abgegeben)
 Vorlage bei der Seminarleitung zu dem vor ihr
festgelegten Termin am 17.06. 2015 (§ 20, Abs.
3) → Formular BSCW - Server
 Eröffnung 20 Werktage vor der Prüfung
Zur Durchführung und Beurteilung der
praktischen Prüfungen
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Je ein Prüfungsunterricht in jedem Förderschwerpunkt
Vom MBWWK berufene Prüfungsausschüsse
Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
Teilnahme dienstlich interessierter Personen
(Schulleiterinnen und Schulleiter der Ausbildungsschulen,
neue Fachleiter)
 Themenabsprache zu festgelegten Terminen
 Themenbekanntgabe (am 5. Werktag bzw. am 10. Werktag
vor der Prüfung bei Prüfungsunterricht am selben Tage)
 Vorlage der schriftlichen Unterrichtentwürfe am
Vormittag des letzten Werktags vor der Prüfung in
fünffacher Form ! (§19, Abs. 5)
Themenabsprachen
zur praktischen Prüfung
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Termine für die Themenabsprachen :
Am 16.09.15 ab 14:30 Uhr oder am Rande von
Seminarveranstaltungen oder der
Präsentationsprüfung
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Unterlagen für die Themenabsprache
(Lehrbericht, Lehr- oder Arbeitsplan, Arbeitsmaterialien)
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Ablauf der Themenabsprache
– 2 Akzentuierungen einer Rahmenthematik
– Festlegung nicht in Anwesenheit des / der FöLAA
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Themenabsprache bei kooperativer Ausbildung
 Eröffnung der Themen: 10/11 Arbeitstage vorher
– durch die Schulleitung der Ausbildungsschulen ( Rückmeldung
durch FÖLAA bei Nichterhalt, Eröffnung dann durch Seminar)
– Ggfs. durch das Seminar (in den Ferien)
Beurteilung des
Prüfungsunterrichts
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Basiert auf den Kriterien des Orientierungsrahmens Schulqualität
– Wirkungs- und Kompetenzorientierung, Konsolidierung und
Lernerfolgssicherung
→ Intentionalität
– Klarheit und Strukturierung
→ Didaktische Gültigkeit
– Angemessene Methodenvariation
→ Methodische Plausibilität
– Motivierung, Aktivierung, Umgang mit Heterogenität,
Differenzierung
→ Situations- und Adressatenorientierung
– Klassenmanagement, Schülerorientierung, Lernförderliches
Unterrichtsklima
→ Pädagogische Situation
Zur Durchführung und Beurteilung der
mündlichen Prüfungen
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Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse
Struktur der Prüfung (Wahlthema, fachlicher Schwerpunkt, Überblick)
Bekanntgabe der Wahlthemen ( Formular)
Zur Auswahl der Prüfungsinhalte ( Themen/ Inhalte der
Seminararbeit), im FSP ein Thema aus Basaler Fachdidaktik)
Zur Gestaltung der mündlichen Prüfung
Leitaspekte der Beurteilung
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Grundlegende Orientierung
Eigene Stellungnahme
Handlungsfeldbezug
Exemplarische Konkretisierung
Durchführung kooperativer Prüfungen (Anbindung im FSP in
praktischer und mündlicher Prüfung)
Prüfung in den Religionslehren
- Einladung von Kirchenvertretern, beratende Funktion
Organisation des Prüfungstages
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Einzelprüfungen
 Vorgezogene Prüfungen
Beispiel
Beispiel
– bei Einsatz an zwei voneinander entfernten
Ausbildungsschulen
– Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung
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Doppelprüfungen
Beispiel
Teilkommission für mdl. und praktische Prüfung
Zusammensetzung der Gesamtnote
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Vornote (vierfach gewichtet)
40%
(Schule, BS, FSP 1 und FSP 2)
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 Prüfungsunterricht (einfach gewichtet) zusammen 30%
 Mündliche Prüfung
30%
(BS, FSP 1, FSP 2)
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Einsicht in Gutachten erst nach Abschluss der gesamten
Prüfung möglich
Hinweise und Informationen
zur letzten Ausbildungsphase
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Mehrarbeit
 Mögliche Beteiligung an sonderpädagogischen
Gutachten/ Gutachtenportal
 Mögliche Beteiligung an Formen der
Leistungsbeurteilung und –bewertung/
Förderplänen
 Zusätzliche Ausbildungsangebote im
Studienseminar

Informationen für Quereinsteiger erfolgt gesondert
Ausblick auf den kommenden
Ausbildungskurs
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Ausbildung an SchwerpunktschulenErfahrungen mit Einsatz in inklusiven
Settings, Ausweitungen
 Lehr-Werkstatt: Gemeinsame Angebote für
Mentoren und LAA
 Austausch über Erfahrungen mit Praktika an
den Ausbildungsschulen
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