Folie 1 - Viernheim

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Jahr
2009
2009
2009
2009
2011
2011
2014
Wahl
Bürgermeisterwahl
Europawahl
Landratswahl
Bundestagswahl
Kommunalwahl
Kreistagswahl
Landtagswahl
voraussichtlicher Termin
7. Juni / eventuelle Stichwahl: 28. Juni
7. Juni
7. Juni / eventuelle Stichwahl: 28. Juni
voraussichtlich 27. September
Frühjahr
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Bürgermeisterwahl
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Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Stadt und Leiter der Stadtverwaltung
Alle Viernheimer Bürger dürfen mit Vollendung des 18. Lebensjahres den
Bürgermeister wählen (aktives Wahlrecht)
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes und alle Unionsbürger, die am Wahltag das fünfundzwanzigste
Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht). Zum hauptamtlichen
Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 67. Lebensjahr
vollendet hat Mehrheitswahl: Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme  gewählt ist,
wer die absolute Mehrheit (d. h. mehr als 50 % der Stimmen) erhalten hat
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 6 Jahre
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Europawahl
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Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt, in dem die Vertreter der
Mitgliedsländer (darunter die 99 deutschen Abgeordneten) sitzen
Wählen dürfen alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie
alle in Deutschland lebenden Unionsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle in
Deutschland lebenden EU-Bürger sind mit Vollendung des 18. Lebensjahr für die 99
deutschen Sitze im Europaparlament wählbar
Jedes Land hat ein anderes Wahlsystem; in Deutschland können die Parteien Bundesoder Landeslisten aufstellen
 es dürfen allerdings nur Parteien teilnehmen, die in einem Parlament die
5% - Sperrklausel überwunden haben
 es handelt sich um eine Verhältniswahl nach Hare-Niemeyer
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 5 Jahre
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Landratswahl
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Der Landrat ist der oberste Beamte des Landkreises
Er wird von den wahlberechtigten Kreisangehörigen in allgemeiner, unmittelbarer,
freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat.
Wählbar zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
und Unionsbürger, die am Wahltag das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet
haben. Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 67. Lebensjahr
vollendet hat
Mehrheitswahl: Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme  derjenige, der die absolute
Mehrheit hat, gewinnt die Wahl
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 6 Jahre
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Bundestagswahl
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Der Deutsche Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten, wovon 299 nach
Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landesvorschlägen
(Landeslisten) gewählt werden
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben
oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (aktives Wahlrecht)
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der personalisierte Verhältniswahl nach
Sainte-Laguë/ Schepers mit geschlossenen Listen
 jeder Wähler hat 2 Stimmen: eine für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine
für die Wahl einer Landesliste
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 4 Jahre
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Kommunalwahl
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Die Stadtverordnetenversammlung ist das Stadtparlament von Viernheim
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle
Unionsbürger können mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Stadtverordnetenversammlung wählen und in diese gewählt werden, wenn sie seit mindestens drei
Monaten in Viernheim wohnen
In Viernheim werden 45 Stadtverordnete gewählt
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie es Sitze gibt:
– die Stimmen können einzeln oder gehäuft abgegeben werden (kumulieren)
– die Stimmen könne auch auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden
(panaschieren)
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 5 Jahre
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Kreistagswahl
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Der Kreistag des Kreises Bergstraße besteht aus 81 Kreistagsabgeordneten und ist
das Parlament auf Kreisebene
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle
Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Kreis Bergstraße
haben, können mit Vollendung des 18. Lebensjahres den Kreistag wählen (aktives
Wahlrecht) und in diesen gewählt werden (passives Wahlrecht)
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen wie es Sitze gibt:
– die Stimmen können einzeln oder gehäuft abgegeben werden (kumulieren)
– die Stimmen könne auch auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden
(panaschieren)
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 5 Jahre
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Landtagswahl
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Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten. 55 Abgeordnete werden in
den Wahlkreisen direkt gewählt, die restlichen 55 Abgeordnete erhalten ihre Sitze
über die Landeslisten der Parteien
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Hessen haben (aktives Wahlrecht)
In den Landtag kann gewählt werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat (passives
Wahlrecht)
Gewählt wird nach den Grundsätzen der personalisierte Verhältniswahl nach HareNiemeyer mit geschlossenen Listen
 jeder Wähler hat 2 Stimmen: eine für die Partei (um in den Landtag einzuziehen
müssen mindestens 5% erreicht werden) und eine für den Direktkandidaten des
Wahlkreises
Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl
Legislaturperiode: 5 Jahre
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