Die Rechtsformen - ww-gk1

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Die Rechtsformen
Die Aktiengesellschaft (AG)
Fach: Wirtschaft
Luis, Gernot, Lennard & David
Gliederung
1
2
Definitionen: Kaufmann, Handelsregister, Firma
Die Aktiengesellschaft
1 Gründung
2 Wichtige Positionen
3 Die kleine Aktiengesellschaft
4 Rechte der Aktionäre
3
Fazit
4 Bildquellen
5
Quellen
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Seite 1
1 Definition Kaufmann
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Seite 2
1 Definition Handelsregister
• Verzeichnis örtlich Eingetragener Kaufleute
• Funktionen: Publikation, Kontrolle, Beweis
und Schutz
• Eintragungen zu: Firma, Niederlassung,
Sitz, Rechtsform, Stammkapital,
Mitglieder
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Seite 3
1 Definition Firma
• Name, unter dem das Geschäft betrieben wird
• Nur Kaufleute können diese gründen
• Firmenarten: 1. Personenfirma
2. Fantasiefirma
3. Sachfirma
4. Mischfirma
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Seite 4
2 Aktiengesellschaft
• Rechtsform der Kapitalgesellschaft
• Grundkapital zerlegt in Aktien
• Aktie: - Anteil an der Firma
 Rechte an der Firma
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2.1 Gründung
• zur Gründung benötigte Personen
• die 3 Phasen:
– Die Vorgründungsgesellschaft
– Die Vorgesellschaft
– Die AG
• Grundkapital
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2.1 Gründung
• Überprüfung
• Anmeldung zum
Handelsregister
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Seite 7
2.2 Wichtige Positionen
• 3 wichtige Positionen:
– Vorstand
– Aufsichtsrat
– Hauptversammlung
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Seite 8
2.2 Wichtige Positionen
• Vorstand: - „Leitendes Organ“ (nach §76 Abs 1
AktG)
- besteht aus mehreren Personen
- Vorstandsvorsitzender
- wird vertraglich angestellt
- jedes Mitglied haftet persönlich
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2.2 Wichtige Positionen
• Vorstand: Aufgaben: - Vertretung der Gesellschaft
nach Außen
- Gesamtgeschäftsführungsbefugnis
- Gesamtvertretungsmacht
- beruft die
Hauptversammlung
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Seite 10
2.2 Wichtige Positionen
• Aufsichtsrat: - „überwachendes Organ“
- Aufgaben: - wählt die Mitglieder
des Vorstands
- überwacht den
Vorstand
- Aufsichtsratvorsitzender
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Seite 11
2.2 Wichtige Positionen
• Hauptversammlung: - besteht aus allen Aktionären
- kann keine Weisungen
erteilen
- Rechte
- Stimmrecht = Menge der
Aktien
- 75% Zustimmung
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2.2 Wichtige Positionen
Vertritt AG nach Innen und Außen
Wählt, Beaufsichtigt
Beruft
Wählt
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2.3 Die kleine Aktiengesellschaft
• Keine eigene Rechtsform
• Jedoch einfachere Regelungen
• Hauptversammlungen brauchen nicht in
Gesellschaftsblättern bekannt gemacht werden
• Bei weniger als 500 Arbeitnehmer entfällt
deren Mitbestimmung im Aufsichtsrat
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Seite 14
2.4 Rechte der Aktionäre
• Aktionäre: Inhaber eines Anteils des
Grundkapitals einer AG, kann sowohl natürlich
als auch juristische Person sein
• Recht auf Teilnahme an Hauptversammlung
• Auskunftsrecht
• Anfechtungen von HV-Beschlüssen
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Seite 15
2.4 Rechte der Aktionäre
• Anteil am Bilianzgewinn (Dividenden)
• Bezugsrecht bei Bezugsrechtemission
• Rückzahlungsanspruch bei
Kapitalherabsetzung
• Beteiligung a Liquidationserlös
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2.4 Rechte der Aktionäre
• Keine Leistungs- und Schadensersatz gegenüber
Mitaktionären, Vorständen, Aufsichtsrats
• Anfechtungs und Nichtigkeitsklagen gegen
Beschlüsse der HV
• Keine Verpflichtungsklagen
• Schadensersatz nur von Gesellschaft aus
– Möglichkeit auf Klageerzwingungsverfahren
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Seite 17
3 Fazit
Vorteil
Nachteil
Haftung nur mit dem
Gesellschaftsvermögen
Erhöhter Finanzierungs- und
Planungsaufwand
Gute Kontrolle durch die Organe
Erhöhter Organisationsaufwand
Bestand der AG ist unabhängig vom
Mitgliedwechsel
Geringer Gestaltungsspielraum
Aktien sind leicht übertragbar
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Seite 18
3 Bildquellen
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http://wallpaperstock.net/german-2-eurocoins_wallpapers_487_1024x768_1.html&docid=fhSL0Bl9VkeOM&imgurl=http://wallpaperstock.net/german-2-eurocoins_wallpapers_487_1024x768.jpg
http://blog.steuerberaten.de/unternehmen/files/2008/12/unterschrift-andreaswechsel-fotolia_1186029_xs.jpg
http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/recht/Kaufmannseigenschaften.
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4 Quellen
• Wikipedia
• foerderland.de
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