Entwicklung und Geschichte des Vereins Pflege in der Nuklearmedizin

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Entwicklung und Geschichte
des Vereins Pflege in der
Nuklearmedizin
23.04.2010 | Ute Weber
Agenda
1. Gründungsidee
2. Zwecke und Tätigkeiten des Vereins
3. Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit
▶ Handlungsorientierte Vereinsarbeit
▶ Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit
▶ Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit
4. Zukünftige Ziele des Vereins
5. Aktuelle Forderungen des Vereins
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Die Gründungsidee
Vereinsgründung:
September 2002 in Würzburg
Idee:
Strukturierung des Fachs Nuklearmedizin
Gründungsmitglieder waren:
▶ Würzburg
▶ Göttingen
▶ Erlangen
▶ Köln
Aktuell:
▶ 37 Mitglieder aus 19 Kliniken
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Zwecke und Tätigkeiten des Vereins
Zweckbestimmungen des Vereins
■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin
■ Fachweiterbildung „ Pflege in der Nuklearmedizin"
■ Informationsaustausch
Tätigkeiten des Vereins
■ Arbeits- und Projektgruppen
■ Vortragstermine
■ Regelmäßige Treffen
■ Exkursionen
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Umsetzung in der praktischen Vereinsarbeit
Handlungsorientierte Vereinsarbeit
▸ Arbeits- und Projektgruppen
Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit
▸ Fachvorträge und Referenten
Erfahrungsaustauschorientierte Vereinsarbeit
▸ Exkursionen
▸ Regelmäßige Jahrestreffen
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Handlungsorientierte Vereinsarbeit
Themenschwerpunkte der Arbeits- und Projektgruppen waren:
2003 ■ Erstellen von Patientenfragebögen
■ Methoden zur Erfassung des Pflegeaufwandes (LEP, PPR )
2004 ■ DRG´s und Pflegediagnosen
■ Materialsammlung durch Mitarbeiter aus verschiedenen
Kliniken zur Entwicklung eines Pflegehandbuches für die
Nuklearmedizin
2005 ■ Vorstellung des Pflegehandbuches zur Gewährleistung von
bundesweit einheitlichen
Pflegestandards für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin
■ Praktischer Strahlenschutz
■ Strahlenschutz und Personendosimetrie
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Handlungsorientierte Vereinsarbeit
2006 ■ Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
2007 ■ Verlegung von Patienten im Anschluß an eine
nuklearmedizinische Therapie
■ Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung zur
Qualitätssicherung
2008 ■ Evaluation der Bearbeitungsstände in den verschiedenen
AG´s und Ausrichtung der weiteren Vereinsarbeit vor
dem Hintergrund dieser Ergebnisse
2009 ■ Pflegedokumentation und Pflegeprozesse
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Themenschwerpunkte der Fachvorträge bzw.
Referenten
2003 ■ Einsatz von rekombinantem TSH
Dr. Felbinger, Würzburg
2004 ■ Radioimmuntherapie bei Non Hodgkin Lymphom
Dr. Hofmann, Hannover
2005 ■ Morbus Basedow
Dr. Linke, Erlangen
■ Bildgebende Verfahren PET
Dr. Sahlmann, Göttingen
2006 ■ Sozialberatung zur Nachsorge bei SD-Karzinomen
Soz.-päd. Fr. Birkhöfer, WÜ
■ Therapie mit offenen radioaktiven Stoffen
MTA Rene Höhne, Berlin
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Fachweiterbildungsorientierte Vereinsarbeit
2007
2008
2009
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■ Neuroendokrine Tumore
Prof. Baum, Bad-Berka
■ Personendosimetrie u. Strahlenschutz bei Betastrahlen
Hr. Rimpler, BfS, Berlin
■ Die Radiopharmazie der Zentralklinik von Bad Berka
Dipl.-Ing. Wortmann,
■ Therapie des metastasierenden Nebennierenkarzinoms
mit Jod 131 –Metomidat, Dr. Kreißl, Würzburg
■ Geschichte der Nuklearmedizin
Dr. Straube Erlangen
■ Dekontaminationsmittel - Wie und warum sie wirken
Hr. Blaseg, Fa. HAKA,
■ Schülerbetreuung auf Therapiestationen
Sr. A. Majer, Innsbruck
■ Tätigkeit des Vereins „Leben ohne Schilddrüse e. V.“
Hr. Rimmele, Vereinsvorstand
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Theorie …
Wie definiert sich Pflege in der Nuklearmedizin:
Die qualifizierte Pflege in der Nuklearmedizin bezieht sich auf die
Vorbereitung, Versorgung, Information und Assistenz vor, während und
nach der Applikation von radioaktiven Substanzen.
Sie umfasst die spezielle Betreuung von Patienten im Hinblick auf
individuelle Bedürfnisse unter isolierten Bedingungen.
Die pflegerische Versorgung muss im gesetzlich geregelten Rahmen der
Strahlenschutzverordnung stattfinden.
Hier findet die Fachkompetenz der Pflegekraft im regelmäßigen
praktischen Umgang mit dem Strahlenschutz ihre Anwendung.
Die Qualität der Arbeit dokumentiert sich daher auch über geringe
Personenexpositionen und eine möglichst minimale Aufnahme von
radioaktiven Substanzen im Organismus von Pflegekräften.
U. Weber
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… und Praxis: Der Standardpflegeplan
Der Standardpflegeplan ist somit die praktische Umsetzung
unseres Vereinziels
■ Förderung der speziellen Pflege in der Nuklearmedizin
Beispiel:
Der Pflegeplan der Nuklearmedizinischen Station
im Universitätsklinikum Köln
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Pflegerische Tätigkeiten und Strahlenschutz
Gesetzliche Regelungen hierzu finden wir in der
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV § 82 Abs. 2 Nr. 4)
und in der
Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (RSM 3.1.3)
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Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für die
technische Mitwirkung auf Anordnung und unter Verantwortung
eines fachkundigen Arztes und zwar für:
- MTRA (RSM 3.1.3 a)
- Personen…, wenn die technische Mitwirkung
(gem. MTA-Gesetz) Gegenstand der Ausbildung und Prüfung war
(RSM 3.1.3 b)
Kenntnisse sind erforderlich bei technischer Mitwirkung für:
- Personen…, die sich in einer Ausbildung hierzu befinden (RSM 3.1.3 c)
- Personen…, mit einer sonstigen medizinischen Ausbildung (RSM 3.1.3 d)
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Undefinierte Situation für das Pflegepersonal
Das bedeutet: Zur Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und den
entsprechenden Ausführungen der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin wird
für „sonstige Personen“ ein Nachweis der „erforderlichen Kenntnisse im
Strahlenschutz“ verlangt.
Nur unter dieser Bedingung kann „die Durchführung messtechnischer
Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Nuklearmedizin“
erfolgen.
Was gilt für das Pflegepersonal? Was ist mit Arzthelfer/-innen?
DAS PFLEGENDE PERSONAL ALS EIGENSTÄNDIGE
GRUPPE IST BEI DIESEN BESTIMMUNGEN GÄNZLICH
VERGESSEN WORDEN
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Stellungnahme und Vorschläge des Vereins
1. Forderung: Interpretation der bestehenden Richtlinie
2. Forderung: Geringfügige Modifikation der Richtlinie
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Erste Forderung (Zwischenlösung)
Im Vorgriff auf die angestrebte Änderung der Definition
von Personenkreisen ist die Richtlinie Strahlenschutz
in der Medizin ab sofort dahingehend zu interpretieren,
daß für das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin
angenommen wird, daß sie der Gruppe der „Personen
mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen
Ausbildung“ angehören, bei denen Kenntnisse im
Strahlenschutz Voraussetzung sind.
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Zweite Forderung (Dauerhafte Qualitätssicherung)
Der Verein des Pflegepersonals in der Nuklearmedizin fordert,
daß das Pflegepersonal in der Nuklearmedizin statt wie bisher
zur der Gruppe der „Personen mit einer abgeschlossenen
sonstigen
medizinischen
Ausbildung“
stillschweigend
hinzugerechnet aber konkret nicht genannt zu werden, als
eigenständige Personengruppe unter 3.1.3. d) mit der
Bezeichnung „Pflegende Personen mit einer abgeschlossenen
medizinischen Ausbildung“ explizit aufgeführt wird.
Anlage 3 Nr. 4 Abschnitt 3.1.3. d) der RSM ist dahingehend zu
erweitern. Das derzeit beim BMU laufende Verfahren befindet
sich noch im Stadium des Entwurfes und kann somit noch im o.
g. Sinne ergänzt werden.
Ich bitte alle Anwesenden um Unterstützung, sofern
sie eine Möglichkeit sehen, uns bei unserem Ziel zu
unterstützen.
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EURATOM 97/43 als europäisches Recht:
Ausbildung und anwendende Fachkräfte
Artikel 7
- Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die anwendenden Fachkräfte und … sonstigen
Personen eine angemessene theoretische und praktische Aus- und Weiterbildung für
radiologische Anwendungen erhalten und über einschlägige Fachkenntnisse im
Strahlenschutz verfügen.
- Die Teilnehmer der betreffenden Aus- und Weiterbildungsprogramme können bei den
praktischen Aspekten der Verfahren … mitwirken.
- Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten nach dem
Erwerb der Qualifikation angeboten werden und daß — im Sonderfall der klinischen
Anwendung neuer Techniken — eine Ausbildung in diesen Techniken und den
entsprechenden Strahlenschutzvorschriften organisiert wird.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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