Drittschaden oder mittelbarer Schaden (1)

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Werkvertrag

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Organisatorische,
persönliche, wirtschaftliche
Unabhängigkeit
Unternehmer wird in eigener
Organisation tätig
Werkherstellung auch mit
Gehilfen und Substituten
Arbeit nach eigenem Plan
... mit eigenen Arbeitsmitteln
Haftung für zugesagten
Erfolg; sog Unternehmerrisiko
Ist grundsätzlich
Zielschuldverhältnis
 aber auch
Dauerschuldverhältnis
möglich
Arbeitsvertrag







Organisatorische,
persönliche,
wirtschaftliche
Abhängigkeit
Arbeitnehmer ist in
fremde Organisation
eingegliedert
persönliche Arbeitspflicht
des Arbeitnehmers
Arbeit unter fremder
Leitung
... mit fremden
Arbeitsmitteln
Haftung für Sorgfalt, nicht
für Erfolg – DNHG !
Ist immer Dauerschuldverhältnis
SoWi Ü - 1
Typische und atypische Arbeitsverhältnisse
Normalarbeitsverhältnisse
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 Kontiniuerlich auf
unbestimmte Zeit
abgeschlossen
 auf Arbeitsvertrag
beruhendes
Vollzeitarbeitsverhältnis
 alle arbeitsrechtlichen
Absicherungen






Entgelt
Entgeltfortzahlung
Urlaub
Abfertigung
Aufstiegsmöglichkeit
etc
Atypische Arbeitsverhältnisse






Teilzeitbeschäftigung
befristete Arbeitsverhältnisse
geringfügig Beschäftigte
Job-sharing
Heimarbeit/Telearbeit
Neue Formen der
Selbständigkeit (zB
Subunternehmer)
 Kurzarbeit
 Arbeitskräfte-Überlassung
SoWi Ü - 2
Beendigung von Dienstverhältnissen
Ablauf eines befristeten
Dienstverhältnisses
44%
12%
16%
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22%
Quelle: ÖSTAT, AK Wien
6%
Kündigung wegen
Betriebsschließung
Kündigung wegen
anderer Gründe
Einvernehmliche Lösung/
Kündigung durch
Kündigung wegen anderer
Dienstnehmer
betrieblicher Gründe
SoWi Ü - 3
Endigung des Dienstverhältnisses (1)
 Durch Zeitablauf (§ 19 AngG)
Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für
die es eingegangen wurde (Abs 1)
 Dienstverhältnis auf Probe (Abs 2)
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kann nur für die Höchstdauer von 1 Monat
vereinbart werden
kann während dieser Zeit von jedem
Vertragsteil jederzeit gelöst werden
SoWi Ü - 4
Endigung des Dienstverhältnisses (2)
 Durch Kündigung (§ 20 AngG)
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 kann der Dienstgeber ein Dienstverhältnis ohne
Zeitbestimmung
 Kündigungstermin: mit Ablauf eines jeden
Kalendervierteljahres
 Einhaltung der Kündigungsfrist
 oder einer für Angestellte günstigeren Vereinbarung
SoWi Ü - 5
Endigung des Dienstverhältnisses (3)
Die Kündigungsfrist (Abs 2)
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6 Wochen
nach vollendetem 2. Dienstjahr 2 Monate
nach vollendetem 5. Dienstjahr 3 Monate
nach vollendetem 15.Dienstjahr 4 Monate
nach vollendetem 25.Dienstjahr 5 Monate
Die Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung
nicht unter die im Abs 2 bestimmte Dauer
herabgesetzt werden (Abs 2)
SoWi Ü - 6
Endigung des Dienstverhältnisses (4)
 Angestellte
 mit letztem Tag eines Kalendermonats
 Einmonatige Kündigungsfrist
– Frist kann durch Vereinbarung bis zu einem 1/2 Jahr
ausgedehnt werden
– doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht
kürzer sein als die mit Angestellten vereinbarte
Kündigungsfrist
 Oder für Angestellten günstigere Vereinbarung
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 Dienstverhältnis für vorübergehenden Bedarf
vereinbart
 während des 1. Monats von beiden Teilen jederzeit
 einwöchige Kündigungsfrist
SoWi Ü - 7
Vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses
§ 25 AngG:
„Das Dienstverhältnis kann, wenn es für
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bestimmte Zeit eingegangen wurde, vor
Ablauf dieser Zeit, sonst aber ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist von
jedem Teile aus wichtigen Gründen gelöst
werden.“
SoWi Ü - 8
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§ 26 AngG
Als ein wichtiger Grund, der Angestellte zum
vorzeitigen Austritte berechtigt, ist insbes
anzusehen:
1. Wenn Angestellte zur Fortsetzung ihrer
Dienstleistung unfähig werden oder diese ohne
Schaden für ihre Gesundheit oder Sittlichkeit
nicht fortgesetzt werden kann
4. Wenn der Dienstgeber sich Tätlichkeiten,
Verletzungen der Sittlichkeit oder erhebliche
Ehrverletzungen gegen Angestellte oder deren
Angehörige zuschulden kommen läßt oder sich
weigert, Angestellte gegen solche Handlungen
Mitbediensteter oder Angehöriger des
Dienstgebers zu schützen
SoWi Ü - 9
Der freie Dienstvertrag
 Liegt zwischen Arbeitsvertrag und
Werkvertrag
Geleistet wird selbständige Arbeit
ohne dass für Erfolg einzustehen ist
– Behandlungsvertrag
– Firmenanwalt
Dauerschuldverhältnis
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– oft ohne feste Bezüge
jederzeit kündbar (Vertrauensverhältnis)
SoWi Ü - 10
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