Waehlen_mit_16

Werbung
Wählen ab 16
Wiener Gemeinderats- und
Bezirksvertretungswahlen
am 23. Oktober 2005
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wer ist wahlberechtigt?
 Für den Gemeinderat und die
Bezirksvertretungen
Alle ÖsterreicherInnen
 Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989
 Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien
 Für die Bezirksvertretungen
Nichtösterreichische EU-BürgerInnen
 Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
 Hauptwohnsitz mit Stichtag 26. August 2005 in Wien
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wer ist nicht wahlberechtigt?
 AuslandsösterreicherInnen ohne Wiener
Hauptwohnsitz
 Personen mit unbedingter Freiheitsstrafe von
mehr als einem Jahr und 6 Monate nach deren
Verbüßung
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Welche Grundsätze gelten bei den
Wahlen?
 Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel.
 Unmittelbar: Die Parteien werden direkt
gewählt.
 Geheim: Die Stimmabgabe erfolgt für andere
nicht einsehbar.
 Persönlich: Jede/r gibt seine/ihre Stimme
selbst ab.
 Allgemein: Jede/r StaatsbürgerIn ist ab 16
wahlberechtigt.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Was wird gewählt?
 Gemeinderat (= Landtag)
 23 Bezirksvertretungen
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wien ist gleichzeitig Bundesland und
Gemeinde.
Das bedeutet:
 Landtag = Gemeinderat
 Landtagsabgeordnete =
GemeinderätInnen
 Landesregierung = Stadtsenat
 Landeshauptmann/Landeshauptfrau =
BürgermeisterIn
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wiener Landtag
 Legislative Gewalt: Beschließt Gesetze für Wien
(z. B. Baurecht, Abfallbeseitigung, Natur- und
Landschaftsschutz, Jugendschutzgesetz,
Wahlaltersenkung,…)
 Einberufung erfolgt durch die 1. Landtagspräsidentin/den 1. Landtagspräsidenten.
 Die Landtagsabgeordneten genießen
Immunität.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wiener Gemeinderat
Aufbau
 VertreterInnenversammlung von Wien
 100 Mitglieder auf 5 Jahre (Sie sind
gleichzeitig auch Abgeordnete des Wiener
Landtags.)
Einberufung
 Erfolgt durch den Bürgermeister/die
Bürgermeisterin oder auf Verlangen von
mindestens einem Viertel der
Gemeinderatsmitglieder.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wiener Gemeinderat (Forts.)
Aufgaben
 Wahl des Bürgermeisters/der
Bürgermeisterin, der
VizebürgermeisterInnen und der
StadträtInnen (Stadtsenat)
 Übt Kontrolle über Gemeinde aus
 Fasst Beschlüsse, die Gemeinde betreffend
(z. B. Genehmigung von Geschäftsordnung
und Geschäftseinteilung des Magistrats,
Festlegung von Abgaben und Tarifen…)
 Beschließt Budget…
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Der Stadtsenat
(= Landesregierung)
 Besteht aus dem/der BürgermeisterIn und den
StadträtInnen mit unterschiedlichen
Aufgabenbereichen (zwei davon sind
VizebürgermeisterInnen)
 Exekutive Gewalt
 Oberstes Verwaltungsorgan: Ist für die
einzelnen Abteilungen des Magistrats
verantwortlich.
 Bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wiener BürgermeisterIn
(= Landeshauptmann/frau)
 Wird durch den Gemeinderat gewählt.
 Vertritt Wien als Stadt und als Bundesland
nach außen.
 Führt den Vorsitz im Stadtsenat
 Ist oberste/r ChefIn das Magistrates.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Bezirksvertretung
 Ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks.
 Wirkt bei allen wichtigen Entscheidungen im Bezirk mit.
 Beschließt das Bezirksbudget und den
Rechnungsabschluss.
 Wählt den Bau-, Finanz- und Umweltausschuss.
 Besteht aus:
 dem/der BezirksvorsteherIn: Wird auf Vorschlag der
stimmstärksten Partei im Bezirk von der
Bezirksvertretung gewählt.
 den BezirksrätInnen: Je nach EinwohnerInnenzahl
des Bezirks zwischen 40 und 60.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Parteien
die in ganz Wien kandidieren.
Gewählt werden Parteien.
Diese nennen ihre KandidatInnen auf einer Liste und sind
dann nach dem Verhältnis ihrer Stimmstärke im
Gemeinderat vertreten (Verhältniswahlrecht)

SPÖ: Sozialdemokratische Partei Österreichs www.wien.spoe.at

FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs www.fpoe-wien.at

ÖVP: Österreichische Volkspartei www.oevp-wien.at

GRÜNE: www.gruene.at

BZÖ – WIEN: Bündnis Zukunft Österreich www.bzoe.at

KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs www.kpoe.at
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Vorzugsstimmen
 Jede/r WählerIn hat eine Parteistimme und eine
Vorzugsstimme für eine/n KandidatIn der von ihm
gewählten Partei. Erhält ein/e KandidatIn ausreichend
Vorzugsstimmen wird er/sie auf der Liste vorgereiht.
 Die Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn der/die
KandidatIn derselben Partei angehört, die man
angekreuzt hat. Bei Stimmensplitting ist nur die
Parteistimme gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.
 Die Liste der wählbaren KandidatInnen hängt in jeder
Wahlzelle.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wo kann man wählen?
 10 Tage vor der Wahl wird die „Amtliche Wahlinformation“
mit Angaben des Wahlsprengels/Wahllokals zugeschickt.
 Wenn man nicht in seinem Sprengel wählen will, kann man
bis 20. 10. 2005 eine Wahlkarte beantragen (per E-Mail:
www.wahlen.wien.at bzw. direkt beim Wahlreferat des
magistratischen Bezirksamts) Außerhalb Wiens ist das
Wählen aber nicht möglich.
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wann kann man wählen?
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Sonntag, 23. Oktober 2005
von 7:00 bis 17:00
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Wie wählt man?
 Zur Wahl ist ein behördlicher Ausweis wie
Reisepass, Führerschein, SchülerInnenausweis
(gültig im laufenden Schuljahr) mitzubringen.
 Wahlkommission im Wahllokal
 Kontrolliert die Wahl.
 Zählt die Stimmen aus.
 Amtlicher Stimmzettel
 Weiß: Gemeinderats- und Landtagswahlen
 Gelb: Bezirksvertretungswahl
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Quellen und nähere
Informationen
 www.ich-waehle.at
 www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv2005
 www.help.gv.at
 www.politischebildung.com
 MA13-Landesjugendreferat; 1082 Wien;
Friedrich-Schmidt-Platz 5
Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen
Herunterladen