Aufbau eines eRoaming-Systems für Elektromobilität Konferenz Kommunales Infrastrukturmanagement 2013 Ansprechpartner: Dipl. Wirtsch. Ing Christian Hahn Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Anselm Grün Agenda 1 Ausgangspunkt und Problemstellung 2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject 3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System 4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject Orth Kluth & Hubject - eRoaming-System Seite 2 Aktueller Status des Ökosystems Elektromobilität EV Ladeinfrastruktur & Service nicht leicht zu handhaben. TCO von EVs sind hoch. Geringes Akzeptanzlevel für EV NUTZER IM MITTELPUNKT DER ELEKTROMOBILITÄT VERFÜGBARKEIT VON LADEINFRASTRUKTUR MIT EINEM VERTRAG ÜBERALL LADEN LADUNG DES FAHRZEUGS IST SELBSTVERSTÄNDLICH Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Beispiel: Bankwesen Vernetzte Marktstrukturen Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Aktuelle Situation im eMobility Markt Inseln der Elektromobilität Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems 6 Agenda 1 Ausgangspunkt und Problemstellung 2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject 3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System 4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 7 Hubject - Firmenpräsentation page 8 Hubject - Firmenpräsentation page 9 Hubject - Firmenpräsentation page 10 Hubject - Firmenpräsentation page 11 Im eRoaming-System der Hubject soll jeder EM-User jede angeschlossene Ladesäule eines CPO nutzen können. Hubject bringt dies zum Ausdruck mit: dem Leitspruch “charge wherever you like”. der Marke “intercharge”, dem “HubjectKompabilitäts-Logo” Hubject | Company Presentation Wie stellt Hubject die Kompabilität sicher? Jede angeschlossene Ladesäule erhält den „intercharge“-Aufkleber. EMP dürfen ihren EM-User nicht die Nutzung einzelner LS verbieten. EMP müssen ihren EM-Usern alle LS anzeigen. CPO müssen alle EM-User zulassen. „Gemeinsamer Nenner“ zur Authentisierung. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 13 Agenda 1 Ausgangspunkt und Problemstellung 2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject 3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System 4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 14 Überblick über die Vertrags- und Lieferbeziehungen von Hubject vorgegeben Nutzungsvertrag Nutzungsvertrag Teilnehmervertrag Nicht von Hubject vorgegeben Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 15 Die CPO-/EMP-Nutzungsverträge Die EMP und CPO schließen jeweils Nutzungsverträge. Diese beinhalten im Kern: mit Hubject bilaterale – Anbindung die an die IT-Plattform – Leistungsbeschreibung Hubject – Mitwirkungspflichten der EMP und CPO – Technische Vorgaben zur Sicherstellung der Funktionalität und der Kompabilität. – Entgelt für EMP; für CPO kostenfrei. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Der Teilnehmervertrag eRoaming-Vertrag zwischen allen EMP und CPO. Er verpflichtet die CPO, alle EM-User der EMP zur Nutzung der Ladesäulen zuzulassen. Umgekehrt verpflichtet er die EMP, für alle Nutzungsvorgänge der EMUser eine Vergütung an die CPO zu zahlen. Um lückenlose Kompabilität herzustellen, muss jeder EMP und jeder CPO Vertragspartner des Teilnehmervertrages sein, deshalb: – – Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird der jeweilige EMP bzw. CPO auch Vertragspartner des Teilnehmervertrages. Hubject gibt den Inhalt des Teilnehmervertrages vor. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Sondervereinbarungen Die Teilnehmer des Teilnehmervertrages können bi- oder mulitaral Abweichungen vom Teilnehmervertrag vereinbaren. Von dem Inhalt dieser Sondervereinbarungen nimmt Hubject keine Kenntnis. Hubject erwartet, dass von dieser Möglichkeit vielfach Gebrauch gemacht werden wird. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Der Endkundenvertrag Die EMP schließen mit den EM-Usern einen Vertrag, der zur Nutzung aller an Hubject angeschlossenen Ladesäulen berechtigt. Hubject nimmt auf den Endkundenvertrag keinen Einfluss und hat auch keine Kenntnis davon. Endkundenverträge können etwa ausgestaltet sein als: eRoaming-Verträge von Stromlieferanten (z.B. Stadtwerken) Automiet-, Carsharing- , Leasing- oder Erwerbsverträge über E-Autos LS-Säulennutzungsverträge für Vermarkter ohne eigene Infrastruktur Offenheit für eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle! Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Lieferbeziehungen Aus der Vertragskonstellation ergeben sich folgende Lieferbeziehungen innerhalb des eRoaming-Systems: – – vertragliche der CPO „beliefert“ den EMP (Nutzung der Ladesäule) der EMP „beliefert“ den EM-User (Nutzung der Ladesäule) Zwischen EM-User und CPO kommt keine vertragliche Lieferbeziehung zustande. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Lieferbeziehung Vertragspartner des Ladevorgangs, d.h. CPO schuldet EMP das Aufladen Kein Vertrag; durch Ladevorgang erfüllt CPO seine Pflicht gegenüber EMP und EMP gegenüber Endkunde (vergleichbar Streckengeschäft ) Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Vertragspartner des Ladevorgangs, d.h. EMP schuldet Endkunde das Aufladen Seite 4 Preissetzung im eRoaming-System Der CPO setzt seinen Preis für die Nutzung der Ladesäulen im eRoamingSystem autonom fest. Problem: Der EMP muss für alle Nutzungsvorgänge seines EM-Users zahlen (Teilnehmervertrag!), hat aber grds. weder Einfluss auf den CPO-Preis noch darauf, welche LS der EM-User ansteuert und darf die Nutzung einzelner Ladepunkte auch nicht verhindern. Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Preissetzung im eRoaming-System Deshalb sind die CPO verpflichtet, ihre eRoaming-Preise für alle EMP sichtbar auf der IT-Plattform zu hinterlegen. Änderungen sind nur 1x im Quartal möglich. Preissetzungsmöglichkeit für EMP gegenüber EM-User: Durchreichen der Preise der CPO (=>Bekanntgabe an CPO erforderlich!) Eigene Preise (=>Kalkulationsrisiko, insb. wenn neue CPO hinzukommen), Kombination: eigene “Partnertarife” für die Nutzung von LS solcher CPO mit Sondervereinbarungen, im Übrigen “Durchreichen” der Preise. Hier entfalten die Sondervereinbarungen ihre eigentliche Bedeutung! Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 4 Vergütungsbeziehungen reicht entweder Preis des CPO durch ) oder bildet eigenen Preis, in dem Preis des CPO kalkulatorischer Posten ist ) setzt seinen Preis autonom fest Anspruch auf Zahlung für das Laden ) In diesem Fall lautet das Leistungsversprechen des EMP an den Endkunden, dass dieser an Stationen zu den dort jeweils geltenden Preisen laden kann; diese Preise sind dann im Rahmen der Standortanzeige anzugeben Anspruch auf Zahlung für das Laden ) In diesem Fall trägt der EMP das Risiko, ob die Preise der CPO zu seiner Kalkulation passen Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 24 Agenda 1 Ausgangspunkt und Problemstellung 2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject 3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System 4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject Orth Kluth & Hubject - eRoaming-Systems Seite 25 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dipl. Wirtsch. Ing. Christian Hahn Rechtsanwalt Dr. Anselm Grün Manager Business Development & Projects Hubject GmbH Email: [email protected] Orth Kluth Rechtsanwälte Email: [email protected]