Hubject - KIM TU Berlin

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Aufbau eines eRoaming-Systems für Elektromobilität
Konferenz Kommunales Infrastrukturmanagement 2013
Ansprechpartner:
Dipl. Wirtsch. Ing
Christian Hahn
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Dr. Anselm Grün
Agenda
1 Ausgangspunkt und Problemstellung
2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject
3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System
4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject
Orth Kluth & Hubject - eRoaming-System
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Aktueller Status des
Ökosystems
Elektromobilität
 EV Ladeinfrastruktur &
Service nicht leicht zu
handhaben.
 TCO von EVs sind hoch.
 Geringes Akzeptanzlevel für
EV
NUTZER IM MITTELPUNKT
DER ELEKTROMOBILITÄT
 VERFÜGBARKEIT VON
LADEINFRASTRUKTUR
 MIT EINEM VERTRAG
ÜBERALL LADEN
 LADUNG DES FAHRZEUGS
IST SELBSTVERSTÄNDLICH
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Beispiel:
Bankwesen
Vernetzte Marktstrukturen
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Aktuelle Situation im
eMobility Markt
Inseln der Elektromobilität
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Agenda
1 Ausgangspunkt und Problemstellung
2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject
3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System
4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject
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Hubject - Firmenpräsentation
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Hubject - Firmenpräsentation
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Hubject - Firmenpräsentation
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Hubject - Firmenpräsentation
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 Im eRoaming-System der
Hubject soll jeder EM-User
jede angeschlossene
Ladesäule eines CPO
nutzen können.
 Hubject bringt dies zum
Ausdruck mit:
 dem Leitspruch “charge
wherever you like”.
 der Marke
“intercharge”,
 dem “HubjectKompabilitäts-Logo”
Hubject | Company Presentation
Wie stellt Hubject die Kompabilität sicher?

Jede angeschlossene Ladesäule erhält den „intercharge“-Aufkleber.

EMP dürfen ihren EM-User nicht die Nutzung einzelner LS verbieten.

EMP müssen ihren EM-Usern alle LS anzeigen.

CPO müssen alle EM-User zulassen.

„Gemeinsamer Nenner“ zur Authentisierung.
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Agenda
1 Ausgangspunkt und Problemstellung
2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject
3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System
4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject
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Überblick über die Vertrags- und Lieferbeziehungen
von Hubject
vorgegeben
Nutzungsvertrag
Nutzungsvertrag
Teilnehmervertrag
Nicht von
Hubject
vorgegeben
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Die CPO-/EMP-Nutzungsverträge

Die EMP und CPO schließen jeweils
Nutzungsverträge. Diese beinhalten im Kern:
mit
Hubject
bilaterale
–
Anbindung die an die IT-Plattform
–
Leistungsbeschreibung Hubject
–
Mitwirkungspflichten der EMP und CPO
–
Technische Vorgaben zur Sicherstellung der Funktionalität und der
Kompabilität.
–
Entgelt für EMP; für CPO kostenfrei.
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Der Teilnehmervertrag

eRoaming-Vertrag zwischen allen EMP und CPO.

Er verpflichtet die CPO, alle EM-User der EMP zur Nutzung der
Ladesäulen zuzulassen.

Umgekehrt verpflichtet er die EMP, für alle Nutzungsvorgänge der EMUser eine Vergütung an die CPO zu zahlen.

Um lückenlose Kompabilität herzustellen, muss jeder EMP und jeder
CPO Vertragspartner des Teilnehmervertrages sein, deshalb:
–
–
Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird der jeweilige EMP bzw.
CPO auch Vertragspartner des Teilnehmervertrages.
Hubject gibt den Inhalt des Teilnehmervertrages vor.
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Sondervereinbarungen

Die Teilnehmer des Teilnehmervertrages können bi- oder mulitaral
Abweichungen vom Teilnehmervertrag vereinbaren.

Von dem Inhalt dieser Sondervereinbarungen nimmt Hubject keine
Kenntnis.

Hubject erwartet, dass von dieser Möglichkeit vielfach Gebrauch gemacht
werden wird.
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Der Endkundenvertrag

Die EMP schließen mit den EM-Usern einen Vertrag, der zur Nutzung
aller an Hubject angeschlossenen Ladesäulen berechtigt.

Hubject nimmt auf den Endkundenvertrag keinen Einfluss und hat auch
keine Kenntnis davon.

Endkundenverträge können etwa ausgestaltet sein als:



eRoaming-Verträge von Stromlieferanten (z.B. Stadtwerken)
Automiet-, Carsharing- , Leasing- oder Erwerbsverträge über E-Autos
LS-Säulennutzungsverträge für Vermarkter ohne eigene Infrastruktur
 Offenheit für eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle!
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Lieferbeziehungen

Aus der Vertragskonstellation ergeben sich folgende
Lieferbeziehungen innerhalb des eRoaming-Systems:
–
–

vertragliche
der CPO „beliefert“ den EMP (Nutzung der Ladesäule)
der EMP „beliefert“ den EM-User (Nutzung der Ladesäule)
Zwischen EM-User und CPO kommt keine vertragliche Lieferbeziehung
zustande.
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Lieferbeziehung
Vertragspartner des Ladevorgangs,
d.h. CPO schuldet EMP das Aufladen
Kein Vertrag; durch Ladevorgang
erfüllt CPO seine Pflicht gegenüber
EMP und EMP gegenüber Endkunde
(vergleichbar Streckengeschäft )
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Vertragspartner des Ladevorgangs,
d.h. EMP schuldet Endkunde
das Aufladen
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Preissetzung im eRoaming-System

Der CPO setzt seinen Preis für die Nutzung der Ladesäulen im eRoamingSystem autonom fest.

Problem: Der EMP muss




für
alle
Nutzungsvorgänge
seines
EM-Users
zahlen
(Teilnehmervertrag!),
hat aber grds. weder Einfluss auf den CPO-Preis
noch darauf, welche LS der EM-User ansteuert
und darf die Nutzung einzelner Ladepunkte auch nicht verhindern.
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Preissetzung im eRoaming-System

Deshalb sind die CPO verpflichtet, ihre eRoaming-Preise für alle EMP
sichtbar auf der IT-Plattform zu hinterlegen. Änderungen sind nur 1x im
Quartal möglich.

Preissetzungsmöglichkeit für EMP gegenüber EM-User:


Durchreichen der Preise der CPO (=>Bekanntgabe an CPO erforderlich!)

Eigene Preise (=>Kalkulationsrisiko, insb. wenn neue CPO hinzukommen),

Kombination: eigene “Partnertarife” für die Nutzung von LS solcher CPO mit
Sondervereinbarungen, im Übrigen “Durchreichen” der Preise.
Hier entfalten die Sondervereinbarungen ihre eigentliche Bedeutung!
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Vergütungsbeziehungen
reicht entweder Preis
des CPO durch ) oder
bildet eigenen Preis, in dem
Preis des CPO
kalkulatorischer Posten ist
)
setzt seinen Preis
autonom fest
Anspruch auf Zahlung für das Laden
) In diesem Fall lautet das Leistungsversprechen des EMP
an den Endkunden, dass dieser an Stationen zu den dort
jeweils geltenden Preisen laden kann; diese Preise sind
dann im Rahmen der Standortanzeige anzugeben
Anspruch auf
Zahlung für das Laden
) In diesem Fall trägt der EMP das Risiko, ob die Preise
der CPO zu seiner Kalkulation passen
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2 Grundkonzept des eRoaming-Systems der Hubject
3 Vertrags- und Lieferbeziehungen im eRoaming-System
4 Fazit: Nutzen des eRoaming-Systems der Hubject
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Ihre Aufmerksamkeit.
Dipl. Wirtsch. Ing. Christian Hahn
Rechtsanwalt Dr. Anselm Grün
Manager Business Development &
Projects
Hubject GmbH
Email: [email protected]
Orth Kluth Rechtsanwälte
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