Was wird getan? Muss ein MRSA-Träger isoliert werden? Unsere Einrichtung setzt sich mit dem Problem MRSA offensiv auseinander. Grundsätzlich muss die Weiterverbreitung des MRSA mit allen vorgenannten, zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. Wenn eine direkte Infektionsgefahr für andere Personen gegeben ist, muss eine Isolierung im Einzel- oder Doppelzimmer bis zur Keimsanierung oder dem dauerhaft erfolgreichen Nachweis der Freiheit von MRSA (durch Untersuchungsabstriche) erfolgen. Abhängig von der jeweils festgestellten Keimbesiedlung (z.B. Nase oder Leiste), werden unsere betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- oder Doppelzimmern versorgt. Wird ein Einzelzimmer bereits bewohnt, ist kein Umzug notwendig. Gibt es mehrere Bewohnerinnen oder Bewohner, bei denen ein MRSA festgestellt wurde, können diese ggf. gemeinsam in einem Doppelzimmer untergebracht bleiben oder werden, da sie sich untereinander nicht mehr anstecken können. Wird ein MRSA nachträglich bei einer Bewohnerin/einem Bewohner eines Doppelzimmers festgestellt, wird die Mitbewohnerin/ der Mitbewohner umgehend über den MRSA-Befall informiert. Weiterführende Maßnahmen werden dann miteinander vereinbart und durchgeführt. Bis zur angestrebten Keimsanierung durch eine entsprechende medikamentöse Therapie oder den dauerhaften Nachweis der MRSA -Freiheit gelten die hygienischen Vorgaben bzw. Richtlinien des Robert-Koch-Institutes. MRSA Darf sich ein MRSA-Träger außerhalb seines Zimmers aufhalten? Das ist abhängig von der Lokalisation des MRSA. Wenn ein MRSA z.B. in einer Wunde nachgewiesen wurde, muss dieser Bereich mit einem sterilen Wundverband versorgt sein. Der MRSA-Träger kann dann, unter Beachtung der allgemeinen Hygienegrundsätze, am „öffentlichen Leben“ teilnehmen. Von ihm ist dann keine größere direkte Gefahr zu erwarten, als von jeder anderen Person, die unerkannt MRSA-Träger sein könnte. Was ist das? und Haben Sie noch weitere Fragen? Bitte wenden Sie sich an unsere Pflegedienstleitungen oder unsere Wohnbereichsleitungen. Diese stehen Ihnen gern zur Verfügung. Heinz Hohnrath 4305 - 128 Stephan Borowski 4305 - 127 www.reformiertes-gemeindestift.de Blankstraße 5 – 42119 Wuppertal Wer ist gefährdet? Was bedeutet MRSA? Der Staphylococcus aureus (S. aureus) ist ein Bakterium. MRSA bedeutet Methicillin resistenter Staphylococcus aureus. Bei diesem S.aureus ist das Antibiotikum Methicillin nicht mehr wirksam (= resistent). Methicillin wurde als Antibiotikum in den 60er-Jahren genutzt. Heutzutage wird es in der Regel nicht mehr verwendet. Im Falle einer Entzündung, hervorgerufen durch MRSA, bleiben nur noch die Medikamente ohne Methicillin zur Behandlung übrig. Ansonsten zeigt der MRSA die gleichen Eigenschaften wie alle anderen S.aureus-Bakterien. Nicht alle Bakterien einer Art sind auch gleichzeitig resistent gegen verschiedene Antibiotika. Viele sterben nach wie vor durch den Einsatz von Antibiotika ab. Treten resistente Erreger auf, findet sich in der Regel immer noch eine Wirkstoffkombination, die gegen den resistenten Keim hilft. Der S. aureus kann auf der Haut oder im Rachen sitzen, ohne krank zu machen. Man spricht dann von einem Trägertum. Viele gesunde Erwachsene sind dauernd oder vorübergehend Träger. Oft verschwindet der MRSA auch wieder von allein, ohne jemals vom Träger bemerkt worden zu sein. Das Trägertum ist nicht mit einer Krankheit gleichzusetzen. Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN! JA – bei Schwerstkranken (stark abwehrgeschwächten Personen), die eine erhöhte Ansteckungsgefahr haben. Der allergrößte Anteil der Infektionen mit MRSA wird durch Operationen oder andere invasive Massnahmen (Eingriffe in das Körperinnere) im Krankenhaus erworben. Das betrifft z.B. Gefäßkatheter, Blasenkatheter, Ernährungssonden, Trachealkanülen. Aber auch wiederholte Antibiotikatherapien und häufige Krankenhausaufenthalte gelten als Risiken. NEIN - für Menschen außerhalb des Krankenhauses, diese sind meistens von gesunden Menschen umgeben. Es gibt bisher keinen Anhalt dafür, dass sich die typischerweise im Krankenhaus vorzufindenden Keime ausserhalb des Krankenhauses ausbreiten. Warum informieren wir Sie über MRSA? Mit den aktuellen gesundheits-politischen Entwicklungen (Verweildauerverkürzungen/ Fallpauschalen/ Drehtüreffekt i. Krankenhaus) steigt potentiell die Wahrscheinlichkeit, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Altenheimen, erkannt oder unerkannt, Träger eines MRSA sind. Bei Altenheimen, die Patientinnen und Patienten aus Krankenhäusern der Maximalversorgung aufnehmen (dazu gehören alle Wuppertaler Altenheime), ist statistisch die Zunahme der MRSA-Träger zu erwarten. Es gibt bisher keine verlässlichen Angaben, wer den MRSA wo hin bringt. Internationale Studien belegen aber, dass der MRSA in Altenheimen zunimmt, wenn er in Krankenhäusern gehäuft auftritt. Wie erwirbt man resistente Bakterien? Die empfohlenen Hygiene-Maßnahmen des RobertKoch-Institutes (u.a. ständiger Berater der Bundesregierung in Infektions- und Hygienefragen) werden im Wesentlichen von allen Kliniken umgesetzt. Daher sind gesunde Menschen, Personal und Besucher selber durch MRSA nicht gefährdet. Ist der MRSA vorhanden, siedelt er wie jeder andere S.aureus beispielsweise ganz normal in der Nase – ohne krank zu machen. Er bleibt also unbemerkt und kann sehr leicht übertragen werden. Ganz normaler Körperkontakt wie Händeschütteln reicht dazu schon aus. Literaturquellen: Wer überträgt resistente Bakterien? Empfehlungen der Kommission f. Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Insititut(RKI) Informationsblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) Merkblatt MRSA der Universität Köln Träger kann grundsätzlich jede Person sein. In den Krankenhäusern/Altenheimen hauptsächlich Patienten/Bewohner, aber auch das Pflegepersonal und die Ärzte.